980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
A
1. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 ( § 8 Satz 1 AEG)
In Artikel 1 ist § 8 Satz 1 wie folgt zu fassen:
"Bahnanlagen und Fahrzeuge sind so zu gestalten, dass diese für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Begriff "Barrierefreiheit" wird in dem Gesetzentwurf abweichend und verkürzt im Vergleich zur zentralen Definition in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und Artikel 9 der VN-Behindertenrechtskonvention definiert und damit abgeschwächt. Dies ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, da in der Begründung selbst auf die genannten Rechtsquellen rekurriert wird. Zudem könnte die Eingrenzung des Begriffs "Barrierefreiheit" auf in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen auch zu einer Nichtberücksichtigung von Belangen sensorisch behinderter Menschen führen.
B
2. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
3. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, Frau Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.