- a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts COM (2011) 817 final; Ratsdok. 18090/11 Drucksache: 805/11 (PDF) und zu 805/11 (PDF) in Verbindung mit
- b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014 - 2020) COM (2011) 809 final; Ratsdok. 17933/11 Drucksache: 807/11 (PDF) und zu 807/11 (PDF) in Verbindung mit
- c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014 - 2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse COM (2011) 810 final Drucksache: 808/11 (PDF) und zu 808/11 (PDF) in Verbindung mit
- d) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014 - 2020) COM (2011) 811 final Drucksache: 809/11 (PDF) und zu 809/11 (PDF) in Verbindung mit
- e) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 - 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" COM (2011) 812 final Drucksache: 810/11 (PDF) in Verbindung mit
- f) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014 - 2018) COM (2011) 931 final; Ratsdok. 5058/12 Drucksache: 076/12 (PDF)
895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Kulturfragen (K), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu den Vorlagen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu allen BR-Drucksachen
- 1. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, das künftige Rahmenprogramm "Horizont 2020" auf eine Integration von Forschung und Innovation durch kohärente Förderung von der Idee bis zur Marktreife auszurichten. Er begrüßt deshalb die Zusammenführung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms (FRP) mit den innovationsrelevanten Programmteilen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) in einer neuen Gesamtstrategie zur Umsetzung der Priorität für Intelligentes Wachstum der Europa-2020-Strategie. Der Bundesrat ist[, auch unter Bezugnahme auf seine Stellungnahmen in BR-Drucksache 086/11(B) und BR-Drucksache 183/10(B) ,] jedoch der Auffassung, dass das Vorschlagspaket zu "Horizont 2020" in einigen Bereichen noch einer Konkretisierung der Inhalte, Instrumente und des Budgets bedarf.
- 2. Der Bundesrat fordert, dass vor Abschluss der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 keine finanziellen Vorwegfestlegungen erfolgen dürfen. Er betont, dass Entscheidungen zu den Inhalten der Forschungsförderung erst nach Kenntnis des verfügbaren Finanzrahmens getroffen werden können.
- 3. Der Bundesrat erhebt Bedenken gegen eine Veranschlagung von Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens, da dies der Haushaltssystematik widerspricht und nicht zur Transparenz des EU-Finanzsystems beiträgt. Dies gilt auch für die Finanzierung von Forschungsgroßprojekten wie ITER.
- 4. Der Bundesrat sieht in dem Vorschlag zu den Beteiligungsregeln eine grundsätzliche Vereinfachung im Vergleich zu den Beteiligungsregeln des 7. Forschungsrahmenprogramms. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Antrags- und Förderbedingungen (z.B. hinsichtlich des Organisa- * K und Wi empfehlen diese Ziffer nur zu BR-Drucksachen 805/11 (PDF) , 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) und 809/11. tionstyps oder Förderinstruments), zu denen ein einheitliches Regelwerk, die breitere Akzeptanz nationaler Buchhaltungsverfahren und die Verringerung der Zahl der Prüfungen gehören, sind geeignet, die Attraktivität der europäischen Forschungsförderung zu erhöhen. Vereinfachungen dürfen allerdings nicht zu Lasten der Effizienz der eingesetzten Finanzmittel gehen. Auch für den Bereich der Forschungsförderung muss das Ziel, eine positive Zuverlässigkeitserklärung vom Europäischen Rechnungshof zu erhalten, weiterhin verfolgt werden.
- 5. Die von der Kommission vorgeschlagenen Förderbedingungen, die bei marktnahen Projekten eine Finanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent der direkten Kosten vorsehen, dürften die Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Projekten beeinträchtigen. Bei Projekten, die sowohl marktnahe als auch vorwettbewerbliche Forschungsteile enthalten, sollten unterschiedliche Fördersätze für die einzelnen Projektphasen in Erwägung gezogen werden, um die Teilnahmefähigkeit insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewährleisten.
- 6. Der Bundesrat begrüßt, dass KMU eine zentrale Zielgruppe im neuen Forschungs- und Innovationsprogramm sind. Er fordert, dass sichergestellt wird, dass mindestens 15 Prozent sämtlicher Haushaltsmittel für alle Einzelziele der Teile II "Führende Rolle der Industrie" und III "Gesellschaftliche Herausforderungen" an KMU fließen. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass im KMU-spezifischen Instrument den KMU die Rolle des Antragstellers zugeordnet wird.
- 7. Der Bundesrat sieht die Möglichkeit, dass ein einzelnes KMU einen EU-Antrag einreichen kann, nur dann als konform mit den Programmzielen an, wenn sichergestellt ist, dass die "europäische Dimension" klar definiert wird und ein maßgebliches Kriterium bei der Auswahl von Förderprojekten ist. Nur so wird für KMU die klare Unterscheidung zwischen EU-Förderung und regionalen sowie nationalen Förderprogrammen deutlich.
- 8. Der Bundesrat bittet um eine detailliertere Darstellung des Budgets für die Forschungs- und Innovationsförderung, insbesondere in den Teilen II und III. Ebenso wird um Klärung gebeten, wie die 15 Prozent Budgetmittel, die an KMU fließen sollen, den einzelnen Säulen bzw. den einzelnen Maßnahmen zuzuordnen sind. Auch wird um Klärung gebeten, welche Mittel für die jeweiligen Phasen im KMU-spezifischen Instrument zur Verfügung stehen.
Zu den BR-Drucksachen 805/11 (PDF) , 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) und 809/11 (PDF)
Grundsätzliche Überlegungen
- 9. Grundsätzlich sollten in allen Bereichen von "Horizont 2020" wissenschaftsadäquate bzw. innovationsrelevante Kriterien bei der Auswahl von Projekten zur Anwendung kommen. Der Bundesrat begrüßt, dass für "Horizont 2020" die Exzellenz weiterhin das zentrale bzw. im Falle des Europäischen Forschungsrats (ERC) das alleinige Auswahlkriterium ist. Er ist jedoch der Auffassung, dass beim Exzellenzbegriff in den einzelnen Schwerpunkten und Teilzielen die Zusammensetzung der Projektkonsortien berücksichtigt werden sollte. Bei marktnahen Projekten muss ausschlaggebend sein, dass eine wesentliche Beteiligung von KMU sichergestellt ist und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Hochtechnologiebereich in die Bewertung einfließen.
- 10. Der Bereich "Gesellschaftliche Herausforderungen" in Teil III spiegelt die politischen Prioritäten der Europa-2020-Strategie wider und behandelt wichtige Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger in Europa und anderswo bewegen. Begrüßt wird hier die weitere Schwerpunktsetzung auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Verbundforschung. Diese Förderung ermöglicht projektbezogen die Vernetzung der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit europäischen und internationalen Partnern in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und Branchen. Der Bundesrat sieht aber die Notwendigkeit, dass der Zusammenhang der * K und Wi empfehlen diese Ziffer nur zu BR-Drucksachen 805/11 (PDF) , 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) und 809/11.
"Gesellschaftlichen Herausforderungen" in "Horizont 2020" mit den anderen Initiativen wie z.B. den "Großen Herausforderungen" in der Europa-2020- Strategie, den Herausforderungen der Leitinitiative "Innovationsunion" und den daraus entstehenden Innovationspartnerschaften sowie zu den Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung (JPI), besser herausgestellt werden sollte. Begrüßt wird die Absicht der Kommission, die in Teil III genannten "Gesellschaftlichen Herausforderungen" enger mit den Europäischen Innovationspartnerschaften zu verknüpfen und die Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung (JPI) zu unterstützen. So wird gewährleistet, dass die bisherigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten Berücksichtigung finden. Bei der vorgesehenen Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung für JPI ist darauf zu achten, dass die Verantwortung für die Initiativen der Gemeinsamen Programmplanung und für ihre Förderbedingungen bei den beteiligten Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten verbleibt.
- 11. Die Überlegung der Kommission, Komplementaritäten zwischen der Forschungsförderung und der Kohäsionsförderung aufzubauen und die zugleich eindeutigere Arbeitsteilung zwischen "Horizont 2020" und den Strukturfonds, die die Regionen beim Aufbau ihrer Forschungs- und Innovationskapazitäten unterstützen, werden begrüßt. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass die angeführten Maßnahmen zur Überbrückung der Forschungs- und Innovationslücke in Europa weiter konkretisiert werden.
Hier sollten auch Erfahrungen der im Aufbau von Forschungsexzellenz voranschreitenden Regionen, wie z.B. der ostdeutschen Länder, genutzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Ziel bleiben, strukturschwache und neue Regionen in den Europäischen Forschungsprozess im Rahmen einer "stairway to excellence" zu integrieren, um den Anschluss an die Spitzenforschung zu gewährleisten. Neben (infra)strukturellen Voraussetzungen und wissenschaftlicher Exzellenz geht es dabei um den Aufbau von Prozesswissen zur Durchführung europäischer Projektförderung, der durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Twinning-Programme, gezielte Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren, und durch Anreize zur Integration der erwähnten Regionen in Projektkonsortien gefördert werden sollte.
Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Interoperabilität mit anderen EU-Programmen (u.a. ERASMUS, COSME/KMUspezifisches Instrument, Verknüpfung von Kriterien der "smart specialisation" und "EU research infrastructures") entscheidend von vereinheitlichten Regelungen der EU-Haushaltsordnung sowie der Abstimmung programmspezifischer Implementierungsregeln abhängen wird.
Governance von "Horizont 2020"
- 12. Die Umsetzung des Rahmenprogramms in nur einem spezifischen Programm ist vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich zu begrüßen, wirft jedoch auch eine Reihe von Fragen auf. Besonders kritisch sieht der Bundesrat die noch nicht hinreichend geklärte Rolle und Zahl der Programmausschüsse bzw. der geplanten Unterausschüsse. Die von den Ländern bisher genutzte Möglichkeit, Vertreter in die Programmausschüsse zu entsenden und damit Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeitsprogramme zu nehmen, muss auch im Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020" erhalten bleiben. Dem Vorschlag der Kommission kann nur zugestimmt werden, wenn die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten und Regionen in Programmausschüssen oder vergleichbaren Gremien nicht eingeschränkt werden.
- 13. Der Bundesrat sieht noch großen Informationsbedarf hinsichtlich der Verwaltungsstrukturen und des Monitoring in "Horizont 2020" sowie bei der Form der vorgesehenen Externalisierung von Aufgaben, (z.B. durch JPI, JTIs, Agenturen). Den Mitgliedstaaten sollten projektrelevante Daten aller Förderprojekte einschließlich der extern verwalteten Vorhaben - integriert in die Vertragsdatenbank - durch die Kommission zur Verfügung gestellt werden. Transparenz ist aber auch erforderlich in Bezug auf Zugang und Beteiligung. Die Externalisierung sollte nur in den Feldern gewählt werden, in denen sie einen nachzuweisenden Mehrwert erbringt. Die Übertragung sollte nur auf Strukturen oder Träger erfolgen, die hohe Kompetenz in der Forschungs- bzw. Innovationsförderung haben, sie sollte von klaren Verantwortungsstrukturen begleitet sein und in angemessenem Zeitraum geprüft werden. Darüber hinaus sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, die notwendigen Ressourcen in den mit Forschung und Innovation beauftragten Generaldirektionen frühzeitig aufzubauen, um die Interaktion zwischen den beteiligten Generaldirektionen der Kommission und eine Funktionalität der bereichsübergreifenden Maßnahmen (crosscutting actions) zwischen den einzelnen Programmteilen zu gewährleisten.
- 14. Der Bundesrat bittet zu bedenken, dass bei der gewünschten höheren Beteiligung von Unternehmen aus der Industrie und von KMU die Informationsbereitstellung und die Beratungsstruktur der Kommission durch kompetente Beratungsstellen sichergestellt werden muss. Insbesondere für den Erfolg des neuen KMU-spezifischen Instruments ist eine flächendeckende regionale Beratungsstruktur essenziell, denn KMU müssen möglichst vor Ort fundierte Kenntnis über Fördermodalitäten und -chancen erhalten können. Der Bundesrat regt daher an, dass die Aufgabenbestandteile des Enterprise-Europe-Network, die die Beratung bzw. die Antragstellung für "Horizont 2020" betreffen, möglichst weitgehend aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden.
Struktur von Horizont 2020
- 15. Die neue Struktur von "Horizont 2020" mit den drei übergreifenden Teilen unterstützt den integrativen Ansatz von Forschung und Innovation und wird grundsätzlich begrüßt. Konkretisierungsbedarf besteht allerdings hinsichtlich der Interoperationalität der einzelnen Förderlinien.
- 16. Die breite Förderung erkenntnisgeleiteter, risikoreicher Grundlagenforschung durch den ERC als Basis der auf wissenschaftliche Durchbrüche und der Entwicklung neuer Technologien gerichteten Gesamtstrategie wird begrüßt. Die Aufstockung der Fördermittel gegenüber dem 7. FRP (spezifisches Programm "Ideen") stärkt die Rolle des ERC, der in sämtlichen Disziplinen der Wissenschaften, insbesondere auch bei den in geringerem Maße vertretenen Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, einen europaweiten Wettbewerb in Gang gesetzt hat, der mittlerweile Standards für Forschungsexzellenz in Europa setzt. Hier wäre eine Strategie zur besseren internationalen Wahrnehmung wünschenswert, um die Attraktivität des ERC über den Europäischen Forschungsraum (ERA) hinaus zu erhöhen.
- 17. Positiv bewertet der Bundesrat den Vorschlag der Kommission, die themenoffene Bottomup-Förderung zu stärken. Sie war bisher fast ausschließlich im Bereich des ERC im Bereich der Grundlagenforschung vertreten. Die vorgesehene Ausweitung setzt die Erkenntnis um, dass zahlreiche neue Ideen und Produkte an multidisziplinären Schnittstellen entstehen und nicht immer unter themenspezifischen Herausforderungen subsumiert werden können. Auch bietet eine themenoffene Bottomup Förderung den KMU attraktive Beteiligungsmöglichkeiten, um innovative Ideen durch gezielte Projekte voranzutreiben.
- 18. Einen großen Fortschritt sieht der Bundesrat in der geplanten Förderung der sogenannten künftigen und neu entstehenden Technologien (FET). Der im Vergleich zum bisherigen 7. FRP breitere Ansatz wird es erlauben, technologische Umbrüche in allen Bereichen frühzeitig zu erkennen und ambitionierte Forschungsvorhaben mit visionären Zielen zu fördern. Für die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen ergeben sich daraus zusätzliche Möglichkeiten, die den Weg zu neuen Technologien ebnen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass es bei den FET-Leitinitiativen zur Bewältigung großer interdisziplinärer Herausforderungen in Wissenschaft und Technologie noch Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Governance bzw. der Finanzierung gibt.
- 19. Der Bundesrat betont die große Bedeutung der Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen für die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern und deren Laufbahnentwicklung sowie für die Vollendung des Europäischen Forschungsraumes.
- 20. Begrüßt wird die durch den Vorschlag zur Änderung der Verordnung des EIT künftig vorgesehene klare Definition von Förder- und Auswahlkriterien und die Formulierung von Leistungsindikatoren für die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs). Ebenso ist zu begrüßen, dass die Ansätze zur Evaluierung des EIT verstärkt werden sollen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass noch Klärungsbedarf dahingehend besteht, wie Dopplungen mit anderen Horizont-Instrumenten vermieden werden können. In diesem Zusammenhang wären weitere Informationen seitens der Kommission hilfreich, die erläutern, wie die Arbeit des EIT sinnvoll mit der Komitologie von "Horizont 2020" verknüpft werden könnte.
- 21. Der Bundesrat betont, dass die Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften eine ihrem Potenzial für die Entwicklung Europas angemessene Rolle spielen und neben den Möglichkeiten der Förderung im Rahmen des ERC, in den Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und den "Forschungsinfrastrukturen" eigenständig gefördert werden müssen. Im Vorschlag der Kommission ist ihre Förderung im Einzelziel "Integrative, innovative und sichere Gesellschaften" gemeinsam mit der Sicherheitsforschung vorgesehen. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften sollen in erster Linie die politischen Entscheidungsträger bei der Festlegung von Strategien zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme unterstützen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass dies der Bedeutung der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften nicht gerecht wird. Dieser Mangel wird nicht dadurch behoben, dass die Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften auch als Querschnittsförderung in allen Einzelzielen der "Gesellschaftlichen Herausforderungen" gefördert werden sollen.
- 22. Im Rahmen der Sicherheitsforschung muss gewährleistet sein, dass der sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Forschung eine ihr angemessene Rolle zukommt und die Friedens- und Konfliktforschung hinreichend berücksichtigt wird. Es ist darauf zu achten, dass auszuschreibende Projekte zivilen Zwecken dienen.
- 23. Die Ausgestaltung des KMU-spezifischen Instruments in Form eines Drei-Phasen-Ansatzes wird im Grundsatz begrüßt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Zugang zu jeder einzelnen Phase für alle KMU offen ist, damit ein Quereinstieg möglich ist. Die Zugangsvoraussetzungen für jede Phase sollten klar definiert sein. Dabei ist anzustreben, dass Ergebnisse von bereits auf regionaler oder nationaler Ebene durchgeführten Projekten anerkannt werden. Auch müssen Anschlussprojekte in einer nachfolgenden Phase ohne Zeitverzug aufgenommen werden können, um eine Unterbrechung in der Innovationskette zu vermeiden.
- 24. Der Bundesrat sieht die Möglichkeit, dass ein einzelnes KMU einen EU-Antrag einreichen kann, nur dann als konform mit den Programmzielen an, wenn sichergestellt ist, dass die "europäische Dimension" klar definiert wird und ein maßgebliches Kriterium bei der Auswahl von Förderprojekten ist. Nur so wird für KMU die klare Unterscheidung zwischen EU-Förderung und regionalen sowie nationalen Förderprogrammen deutlich. Nach Auffassung des Bundesrates kommt der Definition der "europäischen Dimension", die im Projektantrag nachgewiesen werden muss, eine entscheidende Bedeutung zu. Das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind bei der Begriffsbildung zu beachten. Die "europäische Dimension" ist im Vorschlag der Kommission nicht näher erläutert. Insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen innovativen KMU in Europa als mögliche Antragsteller ist eine gut durchdachte und klare Begriffsbildung essentiell, um Fördergerechtigkeit zu gewährleisten.
- 25. Der Bundesrat betont, dass der Themenbereich "Wissensorientierte Regionen" im Programm "Kapazitäten" des 7. FRP sich als Instrument zur Förderung der Exzellenz und der Internationalisierung ursprünglich regionaler Clusterinitiativen bewährt hat. Insbesondere solche regionalen Cluster, die sich durch die fruchtbare Zusammenarbeit heterogener Partner aus Wissenschaft, Großunternehmen und KMU auszeichnen, haben sich zu starken Innovationsmotoren entwickelt. Ihr volles Exzellenzpotenzial können sie aber häufig nur im Verbund mit europäischen Partnern freisetzen. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Fortführung des Themenbereichs "Wissensorientierte Regionen" in "Horizont 2020" aus.
[Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Vorschläge der Kommission berücksichtigen expressis verbis lediglich Fördermöglichkeiten regional vernetzter Cluster ("smart specialisation").
Die zukünftigen EU-Förderprogramme müssen jedoch unabhängig davon auch weiterhin die Möglichkeit bieten, europäisch vernetzte erfolgreiche Cluster, die aus regionalen Zusammenschlüssen entstanden sind, zu fördern. Viele Cluster sind gerade dann erfolgreich, wenn sie nicht nur über KMU, sondern auch über Wissenschaft und Großunternehmen als Partner verfügen. Dann ist der wechselseitige Mehrwert erfahrungsgemäß am größten. Die bisherige Förderung im Bereich "Wissensorientierte Regionen" muss daher beibehalten werden.]
- 26. Vor dem Hintergrund der seit dem 4. FRP sinkenden Beteiligung von Unternehmen kommt der Steigerung der Industriebeteiligung in "Horizont 2020" eine hohe Priorität zu. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Budgetplanung und -verteilung sollte daher überprüft werden, ob das vorgesehene Budget der Säule II ausreicht. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass Innovationen zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oftmals auf Technologien basieren, die aus der Forschung zu Querschnitts- bzw. Schlüsseltechnologien hervorgegangen sind. In besonderem Maße gilt dies für umwelt- und energieorientierte Innovationen. Gerade im Hinblick auf die Lösung künftiger gesellschaftlicher Herausforderungen und die Bedeutung von Ökoinnovationen als Bestandteil der wettbewerbsorientierten Industriepolitik kommt deshalb der Forschung zu Querschnitts- bzw. Schlüsseltechnologien eine besondere Bedeutung zu. Daher wird in Säule II "Führende Rolle der Industrie" den Querschnitts- bzw. Schlüsseltechnologien und deren industrieller Umsetzung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen eine substanzielle Rolle beigemessen.
- 27. Der Bundesrat bittet die Kommission näher auszuführen, wie Wechselbeziehungen und Konvergenzen zwischen den verschiedenen Technologien konkret umgesetzt werden sollen. Die Betonung inter- und transdisziplinärer Forschung, Entwicklung und Innovation im Technologie- und Wissenschaftsbereich wird vom Bundesrat als ein Eckpfeiler bei der Bewältigung der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen gesehen.
- 28. Der Bundesrat bittet die Kommission bei der Formulierung integrierter Ansätze zur Förderung exzellenter Wissenschaft und Technologieentwicklung landbasierte sowie auch maritime Aspekte zu berücksichtigen. Angesichts des wachsenden Nutzungsdrucks auf das Land werden immer neue Wirtschafts- und Handlungsfelder in den maritimen Raum gelegt. Bessere Kenntnisse und innovative Technologien sind zwingende Voraussetzungen für ein zukünftig nachhaltigeres wirtschaftliches Vorgehen und gezielten Meeresschutz.
- 29. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Schwerpunkts "Gesellschaftliche Herausforderungen" nicht nur eine Förderung der Forschung in Bezug auf ein nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen, sondern auch zum Erhalt des überlieferten materiellen Kulturerbes erforderlich ist.
Budget
- 30. Begrüßt wird die Budgeterhöhung für die Förderung der Forschungsinfrastrukturen sowie für das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT), durch das neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in internationalen Netzwerken und durch den Aufbau regional verankerter Cluster beschritten werden.
- 31. Das Budget für die Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen wird nur geringfügig erhöht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass damit die in diesem Bereich gesetzten Ziele des Europäischen Forschungsraums zur Sicherung der Mobilität und Laufbahnentwicklung nicht zufriedenstellend erreicht werden können. Im bisherigen "Horizont 2020" Budgetvorschlag sind die für Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen zusätzlich vorgesehenen Mittel für die Doktorandenförderung aus dem ERASMUS Programm noch nicht zu erkennen.
- 32. Kritisch sieht der Bundesrat die im Budgetvorschlag nicht weiter erläuterten Ko-Finanzierungen. Dies gilt z.B. für die FET-Leitinitiativen, in die Finanzmittel aus den Mitgliedstaaten einbezogen werden sollen. Hier dürfen keine zusätzlichen Belastungen in den Forschungshaushalten der Mitgliedstaaten verursacht werden. So muss auch bei der Anwendung von Ko-Finanzierungen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ko-Finanzierung kann nur dann in Betracht kommen, wenn im Sinne der Programmziele ein Mehrwert erreicht wird. Die Freiwilligkeit der Teilnahme durch die Mitgliedstaaten muss gewährleistet bleiben.
- 33. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die EU-weite FuE-Quote bis 2020 gegenüber 2010 um einen vollen Prozentpunkt gesteigert werden muss, wenn das im Rahmen der Strategie "Europa 2020" beschlossene Ziel eines FuE-Investitionsvolumens von 3 Prozent des BIP erreicht werden soll. Nach gegenwärtigen Verhältnissen müssen die jährlichen FuE-Aufwendungen der öffentliche Hand und der Wirtschaft EU-weit um mindestens 120 Milliarden Euro gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Schuldenbremse in Deutschland stellt sich die Frage, ob nicht auch ein stärkeres finanzielles Engagement der EU über Horizont 2020 erforderlich ist, um dieses EU-weite FuE-Ziel zu erreichen. Eine Erhöhung der EU-Mittel für Horizont 2020 darf allerdings nicht zu einer Steigerung des EU-Haushalts führen. Eine zusätzliche Belastung für die Haushalte der Länder ist in jedem Fall zu vermeiden.
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
- 34. Der Bundesrat sieht in dem Vorschlag zu den Beteiligungsregeln eine grundsätzliche Vereinfachung im Vergleich zu den Beteiligungsregeln des 7. FRP. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Antrags- und Förderbedingungen (z.B. hinsichtlich des Organisationstyps oder Förderinstruments), zu denen ein einheitliches Regelwerk, die breitere Akzeptanz nationaler Buchhaltungsverfahren und die Verringerung der Zahl der Prüfungen gehören, sind geeignet, die Attraktivität der europäischen Forschungsförderung zu erhöhen. Das gesetzte Ziel, die Dauer der Vertragsverhandlungen um hundert Tage zu verkürzen, ist ein begrüßenswerter Ansatz, der aber weiter verbessert werden sollte. Bedenken erhebt der Bundesrat jedoch gegen die Festlegung aller Förderinstrumente erst auf der Ebene der Arbeitsprogramme. Eine frühzeitige Benennung der Förderinstrumente bereits auf der Ebene des Spezifischen Programms würde zu einer Klärung der Projektgrößen beitragen, ohne die Flexibilität der Projektstrukturen zu beeinträchtigen. Nach wie vor sollte die Implementierung sowohl größerer als auch kleinerer Projekte möglich sein.
- 35. Der Bundesrat stellt fest, dass die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen gewünschte Kontinuität bewährter Förderprogramme und -bedingungen auch angesichts des Ziels, Wissenschaft und Wirtschaft stärker zu verknüpfen, weitgehend gegeben ist. Neue Förderformen sollen mehr Flexibilität geben, werden aber auch neue Förderpraktiken verlangen, wie etwa die Regeln über die Preisgelder, die für die Erreichung im Voraus festgelegter Ziele vergeben werden, oder die Regeln über die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen wie auch die Regeln über die Finanzierungsinstrumente. Hierunter fällt auch das KMU-spezifische Instrument, das in Förderphasen aufgeteilt ist. Damit eine einfache Handhabung auch bei neuen Förderinstrumenten möglich ist, spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die Förderbedingungen frühzeitig umfassend bestimmt und publiziert werden. Die Information künftiger Teilnehmer sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Dabei sollte auf die Beratungslandschaft in den Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden. Auch sollten durch Pilotmaßnahmen noch unter dem 7. FRP Erfahrungen gesammelt werden, die in die Programmgestaltung von "Horizont 2020" einfließen sollten.
- 36. Die von der Kommission vorgeschlagenen Förderbedingungen, die bei marktnahen Projekten eine Finanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent der direkten Kosten vorsehen, dürften die Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU an solchen Projekten beeinträchtigen. Bei Projekten, die sowohl marktnahe als auch vorwettbewerbliche Forschungsteile enthalten, sollten unterschiedliche Fördersätze für die einzelnen Projektphasen in Erwägung gezogen werden, um die Teilnahmefähigkeit insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewährleisten. Für die nicht marktnahen Teile der Projekte sollte eine Förderquote von bis zu 100 Prozent der direkten Kosten gewährt werden.
- 37. Für die Erstattung der indirekten Kosten ist im Vorschlag der Kommission eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten vorgesehen. Diese Pauschalierung könnte grundsätzlich zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen. Allerdings ist eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent nicht für alle wichtigen Teilnehmergruppen kostendeckend. Wie Modellrechnungen zeigen, haben insbesondere Einrichtungen, die über moderne und technologisch anspruchsvolle Forschungsanlagen und Forschungsinfrastrukturen verfügen und diese zum Nutzen der Projekte einsetzen, damit zu rechnen, dass sich ihre Förderquoten gegenüber dem 7. FRP zum Teil deutlich verschlechtern. Besonders betroffen wären gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die eine wichtige Transferfunktion von der Grundlagenforschung hin zu den Unternehmen wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund muss den Teilnehmern an "Horizont 2020" die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre tatsächlichen indirekten Kosten nachzuweisen und hierfür eine Erstattung in angemessener Höhe zu erhalten. Wird in diesem Punkt keine Verbesserung erreicht, werden technologisch hervorragende Forschungseinrichtungen nur noch bedingt in der Lage sein, an "Horizont 2020" teilzunehmen.
- 38. In den Vorschlägen von "Horizont 2020" wird vermisst, dass die Koordinierung der Projekte geregelt ist. Es muss gewährleistet bleiben, dass für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe finanzielle Anreize gesetzt werden, um die Übernahme der Koordinierungsrolle in transnationalen Konsortien attraktiv zu machen.
- 39. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass in dem Vorschlag die Mindestinhalte für einen Konsortialvertag nicht geregelt sind. Mindestregelungen (z.B. für den Schutz des geistigen Eigentums oder zur Haftung) könnten den Konsortien rechtliche Rahmenbedingungen geben und der Vorbereitung eines künftigen Europäischen Musterkonsortialvertrags in "Horizont 2020" dienen.
- 40. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission der Nutzung und Verbreitung von Ergebnissen eine große Bedeutung beimisst. Insbesondere bei marktnahen Projekten sollte die Kommission darauf hinwirken, dass ein Projektantrag auch Aussagen zur Gestaltung von Schutzrechten und zur Verwertung von Projektergebnissen umfasst. Sofern die Verwertung der Ergebnisse nicht durch die Teilnehmer selbst erfolgt, sollte auf bestehende nationale Strukturen zurückgegriffen werden.
Zu den BR-Drucksachen 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) und 809/11 (PDF)
- 41. In den Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" werden "Umwelt- und Effizienztechnologien" als weiteres Ziel aufgenommen.
Die starke Betonung der gesellschaftlichen Herausforderungen stellt im Verhältnis zu den bestehenden Programmen der Forschungs- und Innovationsförderung eine erhebliche Weiterentwicklung dar. Auch betont die Kommission die integrierte Ausrichtung des Programms.
Gleichwohl umfasst der Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" nur ausgewählte Branchen, die sich an klassischen Innovations- und Forschungsthemen orientieren. Marktanalysen zeigen jedoch, dass Umwelttechnologien für die Industrie einen der zentralen Wachstumsmärkte darstellen. So erwartet die Strategieberatung Roland Berger eine Verdoppelung des Weltmarktvolumens für Umwelttechnologien von 1,4 Billionen Euro(2005) auf 2,8 Billionen Euro in 2020. Umwelttechnologien sind für die Forschungs- und Innovationsförderung entsprechend nicht nur vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Herausforderungen interessant, sondern auch originär als Bestandteil einer wettbewerbsorientierten Industriepolitik.
Um in diesem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, sind die europäischen Länder und ihre Unternehmen darauf angewiesen, sowohl in der Grundlagenforschung, als auch in der angewandten Forschung an den Hochschulen und in der Industrie kontinuierliche Fortschritte zu erreichen. Dies gilt für so unterschiedliche Wissensfelder wie die Kostendegression durch Sprunginnovationen bei Erneuerbaren Energien, die Entwicklung leistungsfähiger Speichertechnologien, die Entwicklung intelligenter Technologien und Verfahren zur Gewährleistung einer ausreichenden Grundlaststromversorgung der Industrie auf der Basis erneuerbarer Energien, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Karosseriebau oder neue Antriebstechniken in der Automobilindustrie, innovative Verfahren zur Spurenstoffelimination oder -rückgewinnung im Abwasser u.v.m..
Zwar verweist die Kommission auf den bereichsübergreifenden Mittelansatz für Programmplanung und Governance. Er ermögliche eine wirksame Koordinierung zwischen allen Einzelzielen von Horizont 2020 und die Beschäftigung mit Herausforderungen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Meereswissenschaften und -technologien, die zielübergreifend seien. Diese Einschätzung erscheint jedoch nicht praxisnah, geht es doch gerade bei Forschung und Innovation auch um Fühlungsvorteile, die durch eine größere räumliche Nähe entstehen.
Daher sollte in den Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" "Umwelt- und Effizienztechnologien" als weiteres Ziel aufgenommen werden.
- 42. Das in Artikel 10 des Rahmenprogramms erwähnte Instrument der Preisgelder für exzellente Forschungsleistungen sollte in der Umsetzung von Horizont 2020 verstärkt genutzt werden, auch im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zusammen mit den Mitgliedstaaten (im Sinne von Artikel 56 EU-Haushaltsordnung). Insbesondere soll diese Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen werden. Im Bund-Länder-Verhältnis würde daraus auch eine Beteiligung der Länder an den Preisvergaben folgen.
Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.
Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Wissenschaftspolitik ist zwischen dem Bund und den Ländern zu regeln, wie diese Mittel auch für die Länder vergeben werden können.
- 43. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den anstehenden Verhandlungen dafür einzusetzen, dass bei der geplanten Förderung der Entwicklung der Carbon-Capture-Storage-Technologie (BR-Drucksache 807/11 (PDF) , Anhang I, Teil III, Abschnitt 3.3. Buchstabe b und BR-Drucksache 809/11 (PDF) , Anhang I, Teil III, Abschnitt 3.2.3) vor allem die Forschung und Entwicklung von Sicherheitstechnik gefördert wird. Die Erforschung der CCS-Technologie sollte sich auf prozessbedingte Emission konzentrieren, weil diese Prozesse nicht zu substituieren und im Übrigen auf Kohlenstoff angewiesen sind und, anders als in der Energiewirtschaft, keine anderen Vermeidungs- und Effizienzoptionen zur Verfügung stehen.
- 44. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgesehene Bereitstellung von 4,5 Milliarden Euro für Forschung und Innovation zur Ernährungssicherheit, Bioökonomie und nachhaltigen Landwirtschaft im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 der wachsenden Bedeutung dieser Bereiche in Bezug auf die Strategie Europa 2020 gerecht wird.
- 45. Die Ernährungsbildung, die Sicherung der Ernährung durch Erhöhung der Produktionseffizienz bei gleichzeitiger Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Rahmen einer nachhaltigen Landwirtschaft, die Eindämmung der Folgen von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz, die Anpassung der Landwirtschaft an die negativen Auswirkungen des Klimawandels einschließlich der Begegnung von Wasserknappheit, die Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen und der Ausbau von wettbewerbsfähigen biogestützten Industrien auch zur Stärkung des ländlichen Raums stellen Herausforderungen dar, für die entscheidende Fortschritte in Forschung und Innovation notwendig sind.
Zur BR-Drucksache 807/11 (PDF)
- 46. Der Bundesrat hält es für nicht akzeptabel, wenn im Rahmenprogramm "Horizont 2020" die Förderung ethisch nicht vertretbarer Forschungsvorhaben an embryonalen Stammzellen möglich ist. Im Sinne einer angemessenen Prioritätensetzung bei der Mittelverwendung ist eine Förderung großer und ethisch auf EU-Ebene ungeklärter und nicht rechtfertigbarer Projekte unvertretbar.
- 47. Letztlich kann unter Berücksichtigung der "Freizügigkeit für Forscher" (Erwägungsgrund 1) die Forschung in Mitgliedstaaten mit der in dem Bereich liberalsten Rechtsordnung gefördert werden und damit in diesem sensiblen Bereich das hohe Schutzniveau in anderen Mitgliedstaaten unterlaufen werden. So finanziert Deutschland die Forschung in Ländern mit einem niedrigen Schutzniveau mit. Zwar sieht Erwägungsgrund 25 eine Ethikprüfung vor; deren Maßstäbe sind allerdings nicht ersichtlich.
- 48. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung in Bekräftigung seiner Stellungnahmen vom 27. Mai 2005 (vgl. BR-Drucksache 273/05(B) ) sowie vom 10. Februar 2006 (vgl. BR-Drucksache 725/05(B) ) zum 7. FRP auf, sich auf der Ebene der EU dafür einzusetzen, dass bei Durchführung der spezifischen Programme innerhalb des Rahmenprogramms "Horizont 2020" keine Forschungsprojekte gefördert werden, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz oder gegen das Stammzellgesetz verstoßen.
Zur BR-Drucksache 810/11 (PDF)
- 49. Der Bundesrat unterstützt das Vorschlagspaket für "Horizont 2020" der Kommission, das zur Unterstützung der Europa-2020-Strategie erstellt wurde.
- 50. Im Paket der Vorschläge beurteilt der Bundesrat jedoch den vorliegenden Vorschlag des Euratom-Programms kritisch. Zwar kommt der Sicherheitsforschung, einschließlich der Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nicht unerhebliche Bedeutung zu, was größtmögliche Sicherheit für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken und Endlagerkonzepte angeht, was für die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, vermehrt Mittel in diesem Bereich zu akquirieren und die Strategie weiter auf die Sicherheitsforschung zu fokussieren. Die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel sind jedoch überhöht. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des Rahmenprogramms zwischen nuklearem und nichtnuklearem Bereich (vor allem erneuerbare Energien/Umwelttechnologien) würde damit auch zukünftig zu einseitig zu Gunsten der Nuklearenergie erfolgen. Im Sinne des notwendigen Umbaus hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung sollte daher stattdessen das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden.
- 51. Der Bundesrat verweist im Übrigen für die in Brüssel zu führenden Verhandlungen auf seine Stellungnahme in BR-Drucksache 086/11(B) und auf seine Entschließung in BR-Drucksache 183/10(B) .
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11 (PDF) , 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) , 809/11 (PDF) und 810/11 (PDF)
- 52. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 53. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage in BR-Drucksache 807/11 (PDF) gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
C
- 54. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage in BR-Drucksache 808/11 (PDF) gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
D
- 55. Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage in BR-Drucksache 809/11 (PDF) gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
E
- 56. Der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage in BR-Drucksache 810/11 (PDF) gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
F
- 57. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage in BR-Drucksache 076/12 (PDF) gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.