Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 178 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission aus dem Jahre 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union:
Der Europäische Konsens1,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 20002, in der durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens3 geänderten Fassung,
- - gestützt auf die Gemeinsame EU-Afrika-Strategie,
- - gestützt auf den ersten Zweijahresbericht der Kommission "Bericht der EU über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung" (KOM (2007/0545) und auf das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)1202),
- - gestützt auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. und 22. Dezember 2004, vom 24. Mai 2005, vom 10. März 2006, vom 11. April 2006, vom 17. Oktober 2006, vom 5. Dezember 2006, vom 15. Dezember 2006 und vom 19./20. November 2007,
- - gestützt auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE), Arbeitsprogramm 2006-2007, (SEC(2006)0335),
- - gestützt auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 18. September 2000,
- - gestützt auf den Konsens von Monterrey zur Entwicklungsfinanzierung vom 22. März 2002,
- - gestützt auf die Evaluierungsstudie "The EU Institutions & Member States" Mechanisms for Promoting Policy Coherence for Development", die im Mai 2007 von European Centre for Development Policy Management, PARTICIP GmbH und dem Complutense Institute of International Studies veröffentlicht wurde,
- - gestützt auf das EU-Kohärenzprogramm der "Evert Vermeer Foundation" und auf den Europäischen Verband nichtstaatlicher Organisationen für Not- und Entwicklungshilfe CONCORD,
- - gestützt auf die Mitteilung der Kommission über die "Schaffung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union und den am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern" (COM (2007)0540),
- - gestützt auf die Ergebnisse der 13. Sitzung der Vertragsstaatenkonferenz (COP13) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und der Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto Protokolls, die vom 3. bis 14. Dezember 2007in Bali, Indonesien, stattfand,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 20101,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen EU-Aktionsplan über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vom 21. Mai 2003 (KOM (2003) 0251), der durch die Schlussfolgerungen des Rates der Landwirtschafts- und Fischereiminister vom 13. Oktober 2003 bestätigt wurde, und auf die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zur Beschleunigung der Umsetzung des EU-FLEGT-Aktionsplans3,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Umweltminister vom 20. Februar 2007 zu den EU-Zielen für die weitere Entwicklung der internationalen Klimavorschriften nach 2012, in denen es heißt: "weist darauf hin, dass ... konkrete politische Maßnahmen und Aktionen ... benötigt werden, um diesen [Kohlendioxid-]Emissionen [aus der Waldrodung in Entwicklungsländern] Einhalt zu gebieten und in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten eine Trendumkehr zu bewirken",
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über einen integrierten Rahmen für partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern vom 23. Dezember 2002 (KOM (2002) 637),
- - unter Hinweis auf den Verhaltenskodex der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für verantwortungsvolle Fischerei von 1995 und auf deren Internationalen Aktionsplan für die Steuerung der Fangkapazitäten von 1999,
- - unter Hinweis auf die 2005 erschienene FAO-Studie "Responsible Fish Trade and Food Security" von John Kurien,
- - unter Hinweis auf die für das Europäische Parlament ausgearbeitete Studie vom 16. Juli 2007 zu "Politikkohärenz im Dienste der Entwicklung und die Auswirkungen der Fischereipolitik der EU auf die Entwicklung in Westafrika",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2001 zur Fischerei und Armutsbekämpfung1,
- - unter Hinweis auf die Studie "L"émigration irrégulière vers l"Union européenne au départ des côtes sénégalaises" von Juliette Hallaire von September 2007, die von der Internationalen Organisation für Migration veröffentlicht wurde,
- - gestützt auf Artikel 45 und Artikel 47 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A6-0137/2008),
A. in der Erwägung, dass in der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgerufen werden, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu gewährleisten
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union zur PKE gemäß Artikel 178 des EG-Vertrags verpflichtet ist, dem zufolge bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können, die Ziele der Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden müssen,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union laut Ziffer 35 des oben genannten Europäischen Konsenses zur Entwicklungspolitik "fest entschlossen [ist], in zahlreichen Bereichen Maßnahmen zur Förderung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu ergreifen" und es "wichtig [ist], dass die Politik auch in anderen Bereichen als der Entwicklungshilfe die Bemühungen der Entwicklungsländer um eine Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützt",
D. in der Erwägung, dass im oben genannten ersten Zweijahresbericht der Kommission über die PKE unter anderem erklärt wird, dass
- - das PKE-Konzept bislang noch nicht in genügendem Maße in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurde,
- - die Europäische Union trotz aller Bemühungen immer noch in einem Frühstadium der Ausarbeitung eines effizienten PKE-Konzepts verharrt,
- - Haupthindernis für eine verstärkte Politikkohärenz die Konflikte innerhalb der EUMitgliedstaaten und zwischen den Entwicklungsländern über politische Prioritäten und Interessen sind,
- - immer noch ein Mangel an Bewusstsein und Wissen betreffend PKE herrscht und immer noch Bedarf an dauerhaftem politischem Engagement auf hoher Ebene besteht
- - die Fischerei eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Ernährungssicherheit spielen kann, da sie in Küstenländern ein bedeutender Wirtschaftssektor ist,
E. in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 24.Mai 2005 die Zusage enthalten in der Europäischen Union die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu verbessern, insbesondere in zwölf vorrangigen Politikbereichen, zu denen Handel, Fischerei, Umwelt, Klimawandel, Einwanderung und Beschäftigung zählen,
F. in der Erwägung, dass die beiden wichtigsten biologischen Ressourcen, die von der Europäischen Union in Westafrika abgebaut werden, Fisch und Holz sind, und der Generaldirektion Handel der Kommission zufolge mehr als 80 % des von der Wirtschaftsunion der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) ausgeführten Fischs und Holzes von der Europäischen Union aufgenommen werden,
G. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen Westafrika als die Region definieren, die im äußersten Westen Afrikas liegt und die folgende 16 Länder umfasst: Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo (das heißt die ECOWAS plus Mauretanien)1, und in der Erwägung, dass Kamerun oft auch zu Westafrika gerechnet wird,
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE)
- 1. begrüßt die wachsende Aufmerksamkeit und das zunehmende Engagement der Kommission, des Rates und der Mitgliedstaaten für die PKE, die sich in den zwölf PKE-Verpflichtungen, dem Zweijahresbericht und verschiedenen anderen neuen Mechanismen äußern;
- 2. betont, welch wichtige Rolle die Politikkohärenz als einer der Beiträge der Europäischen Union zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele spielt;
- 3. hebt die Tatsache hervor, dass der politische Wille und die Verpflichtung, die Interessen der Entwicklungsländer bei allen Politiken, die sie berühren können, zu berücksichtigen für eine bessere Politikkohärenz von entscheidender Bedeutung sind;
- 4. macht darauf aufmerksam, wie stark die Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit ihrer Fischereipolitik und Holzhandelspolitik verknüpft ist, und betont, dass die Maßnahmen in den Bereichen der Fischerei- und Holzhandelspolitik große Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung vor Ort haben;
- 5. erinnert daran, dass auf der COP13 festgehalten wurde, welch enormen Einfluss die Waldrodung auf die Entstehung von Treibhausgasen und somit auf den Klimawandel hat und betont wurde, wie wichtig es ist, die Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen für den Erhalt und eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Wälder zu unterstützen fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, internationale Initiativen in den Entwicklungsländern zum Erhalt sowie zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Wälder finanziell umfangreich zu unterstützen und insbesondere afrikanischen Ländern zu helfen;
Holz
- 6. zeigt sich besorgt darüber, dass unter anderem die Abholzung des Regenwalds den Klimawandel vorantreibt, für etwa 20 % aller vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen jährlich verantwortlich ist und die Heimat von Millionen örtlicher und eingeborener Gemeinschaften zerstört;
- 7. ist besorgt, dass Billigimporte von illegalen Holz und Forstwirtschaftsprodukten im Zusammenspiel mit der Nichtbeachtung der grundlegenden sozialen und Umweltnormen durch manche Industriebeteiligte die internationalen Märkte destabilisieren und die Steuereinnahmen der Erzeugerländer verringern;
- 8. ist besorgt, dass FAO-Angaben zufolge weniger als 7% der weltweiten Waldfläche ein Umweltgütesiegel zukommt und weniger als 5 % der Tropenwälder nachhaltig bewirtschaftet werden;
- 9. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in Westafrika offizielle Verhandlungen mit Ghana und Kamerun sowie Vorgespräche mit Liberia aufgenommen hat, die zur Unterzeichnung freiwilliger Partnerschaftsabkommen (FPA) führen sollen, um die Legalität der direkt in die Europäische Union ausgeführten Holzprodukte zu garantieren
- 10. betont, dass alle Programme zum Schutz der Wälder, einschließlich der Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) und des FLEGT) die traditionellen und Gewohnheitsrechte der autochthonen und lokalen Bevölkerungsgruppen auf die Nutzung ihrer Wälder im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten der autochthonen Bevölkerungsgruppen wahren müssen;
- 11. fordert die Kommission auf, auf Anträge zur Finanzierung von Initiativen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Rahmen der Programmierung der Hilfe und der Länderstrategiepapiere positiv zu reagieren;
- 12. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung vorzulegen, in der Ansatz, Mitwirkung und Unterstützung der Europäischen Union von laufenden und zukünftigen Finanzierungsmechanismen zur Förderung des Waldschutzes und zur Verringerung der Emissionen infolge von Abholzung auch im Zusammenhang mit der Klimarahmenkonvention / dem Kyoto-Protokoll und der FCPF dargestellt werden; diese Mitteilung sollte die Verpflichtung der Europäischen Union enthalten, Mittel bereitzustellen, um Entwicklungsländer beim Schutz ihres Waldes, bei der Finanzierung geschützter Waldgebiete und bei der Förderung ökonomischer Alternativen zur Abholzung zu unterstützen;
- 13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans und der entsprechenden Verordnung zu beschleunigen, mit denen illegaler Holzeinschlag und Handel mit Holz illegaler Herkunft bekämpft werden sollen und der Verbrauch nachhaltiger Holzprodukte gefördert werden soll, sowie die Anzahl der Partnerstaaten deutlich zu erhöhen;
- 14. fordert die Kommission insbesondere auf, noch in dieser Wahlperiode einen umfassenden Legislativvorschlag zur Verhinderung des Marktzugangs für Holz und Holzerzeugnisse aus illegalen und destruktiven Quellen vorzulegen;
- 15. dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Annahme und Umsetzung eines EU-weiten, nationalen und lokalen grünen Beschaffungswesens beschleunigen mit dem der Erwerb von Holzprodukten mit Ökolabel, insbesondere mit Ursprungsnachweis nach den Vorgaben des Forest Stewardship Council, begünstigt wird;
Fisch
- 16. betont die hohe Abhängigkeit der Länder Westafrikas von der Fischerei als Quelle von Arbeitsplätzen, Ernährungssicherheit, Proteinen, Staatseinnahmen und Außenhandel, verdeutlicht durch eine neue Fallstudie der Internationalen Organisation für Migration, nach der eine der wichtigsten Ursachen der Auswanderung aus dem Senegal der Niedergang der lokalen Fischereiindustrie ist;
- 17. nimmt die in diesem Bereich erzielten Fortschritte mit Befriedigung zur Kenntnis und unterstützt sie, zeigt sich aber weiterhin besorgt angesichts der Schwerfälligkeit und der Zurückhaltung, die manche Länder dieser Zone beim Schutz ihrer Fischereiressourcen an den Tag legen; bedauert, dass trotz der von Seiten der Europäischen Union im Rahmen der Partnerschaftsabkommen entfalteten Bemühungen die Nachhaltigkeit der biologischen Rohstoffe, zu denen die Fischereiressourcen gehören und die Vorteile einer nachhaltigen Nutzung in diesen Ländern immer noch nicht zu den Prioritäten zählen und oft sogar politischen und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet bleiben;
- 18. fordert die Kommission daher mit Nachdruck auf, dieser Frage nachzugehen ebenso wie der Frage nach der eindeutigen Verbindung, die zwischen der hohen Zahl von Immigranten aus westafrikanischen Ländern, die in die Europäische Union einwandern wollen und dem starken Rückgang der Fischbestände vor den westafrikanischen Küsten besteht;
- 19. fordert die Kommission und die Regierungen der westafrikanischen Länder auf, der illegalen Fischerei Einhalt zu gebieten und die Fischbestände zu überwachen und zu kontrollieren um den starken Rückgang der Fischbestände in den westafrikanischen Seen zu stoppen;
- 20. ist der Auffassung, dass die Fischereiressourcen in Westafrika ein erhebliches Potenzial für lokale Entwicklung und einen Beitrag zur Ernährungssicherheit darstellen nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass den jüngsten wissenschaftlichen Studien der Fischereikommission für den Mittelostatlantik aus dem Jahre 2006 zufolge viele Bestände in Westafrika überfischt sind und zumindest in einem Fall ein Aussterben droht;
- 21. ist der Auffassung, dass eine Bewertung des Ausmaßes der Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und der Fischereipolitik der Gemeinschaft zahlreiche Aspekte einschließt die über bilaterale partnerschaftliche Fischereiabkommen mit verschiedenen Drittländern in Westafrika hinausgehen; hält Maßnahmen der Gemeinschaft in folgenden Bereichen für ebenso bedeutsam:
- - Monitoring, Kontrolle und Überwachung der Gewässer vor Westafrika und EU-Beiträge zur Bekämpfung der illegalen, nicht regulierten oder nicht gemeldeten Fischerei;
- - Unterstützung für die wissenschaftliche Erforschung der Fischbestände und die Struktur des Ökosystems;
- - Export von EU-Schiffen nach Westafrika und deren Umregistrierung;
- - Hygienevorschriften für die Einfuhr von Fisch und andere nichttarifäre Handelshemmnisse;
- - EU-Marktpolitik und aus Westafrika importierte Fischarten und -mengen;
- 22. fordert die Kommission angesichts der noch nicht vollständig abgeschlossenen und unterzeichneten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den westafrikanischen Ländern auf, bei den Verhandlungen über Abkommen für Holz- und Fischereiprodukte im Rahmen der WPA-Abschlüsse die PKE stets im Auge zu behalten
- 23. gemahnt die Kommission erneut, sich für die Endziele der WPA einzusetzen, d.h. für die regionale Integration und die Stärkung der wirtschaftlichen Position der AKP-Länder, und hebt in diesem Zusammenhang insbesondere die Haltung der westafrikanischen Länder hervor;
- 24. vertritt die Auffassung, dass sich die Fischereipolitik der Europäischen Union auch in ihren Beziehungen zu Westafrika an den oben genannten Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der FAO von 1995 halten muss;
- 25. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass sieben westafrikanische Länder mit der Europäischen Union Fischereiabkommen in der neuen Form von Assoziierungsabkommen unterzeichnet haben, die neben dem ursprünglichen Ziel der Verteidigung der Interessen der EU-Flotte auch Klauseln beinhalten, wonach das Drittland Pläne zur nachhaltigen Nutzung seiner Fischereiressourcen aufstellen muss,
- 26. ist der Auffassung, dass in der Vergangenheit der Zustrom von Fischereikapazitäten in eine Region, die vergleichsweise schwache Fischereimanagementsysteme und unzureichende Überwachungs- und Kontrollmechanismen für die Tätigkeit der Fischereifahrzeuge besitzt, zu dem problematischen Zustand der Fischereiressourcen in der Region beigetragen hat; begrüßt es daher, dass 2005 die Subventionen für den Transfer von Fangkapazitäten von der Europäischen Union nach Westafrika eingestellt wurden
- 27. stellt fest, dass die Gefahr besteht, dass Flotten aus anderen Ländern, die unter Umständen nicht denselben Nachhaltigkeitsgrundsätzen folgen, an die Stelle der Europäischen Union treten, wenn diese ihre Fangtätigkeit in westafrikanischen Gewässern verringert;
- 28. vertritt die Auffassung, dass es insbesondere im Bereich der Fischereiressourcen erforderlich ist, größeren Wert auf folgende Aspekte zu legen:
- - die regelmäßige Evaluierung der Fischereiressourcen jeder einzelnen AWZ der Länder, mit denen partnerschaftliche Fischereiabkommen geschlossen wurden, anhand von Untersuchungskampagnen unter Einsatz von Meeresforschungsschiffen mit Forschern der Europäischen Union und des betreffenden Drittlandes;
- - die Verbesserung der Infrastrukturen an Land, sowohl der Häfen als auch der Versorgung und des Verkehrs mit dem Ziel, Schiffen aus der Europäischen Union und auch anderen Ländern das Anlaufen für Reparaturen, Entladung, Umschlag usw. zu erleichtern, was den Drittländern zusätzliche Gewinne bringen wird;
- - die Anpassung der Hygienevorschriften, da die Mehrheit dieser Länder in diesem Bereich gravierende Mängel aufweist, was sie in manchen Fällen einschränkt und sogar den möglichen präferenziellen Zugang ihrer Exporte zum EU-Markt verhindert
- - die Kontroll- und Aufsichtsdienste durch die Einrichtung von Kontrollstellen, die Ausbildung von Inspektoren, den Einsatz von Schiffspatrouillen und Überwachung aus der Luft, da es diesen Ländern an den erforderlichen technischen und personellen Mitteln fehlt, um diese Aufgaben zu erfüllen;
- - die Schaffung eines Rechtsrahmens, der den aktuellen und potenziellen EU-Investitionen Schutz bietet, die sich hauptsächlich aus der Gründung von Joint Ventures ergeben, welche derzeit mit zu vielen Hindernissen konfrontiert sind, um in dem Drittland zu investieren, hauptsächlich wegen des Verlusts der Kontrolle über das Unternehmen und der Rechtsunsicherheit in praktisch allen Ländern dieser Zone;
- - die Einführung von Plänen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, mit denen die Aktivitäten der lokalen Sektoren geregelt werden und die allgemeine und biologisch nicht nachhaltige Praxis des freien Zugangs beschränkt wird
- 29. fordert die Gemeinschaft auf, die Höhe der Zahlungen für Abkommen von im Gegenzug gewährten Fischereimöglichkeiten abzukoppeln, da dies ein Hinderungsgrund für das Drittland sein kann, den Zugang bei Überfischung zu reduzieren oder zu erheblichen plötzlichen Einkommenseinbußen für die Regierung des Drittlands führen kann;
- 30. fordert die Europäische Union auf, folgende Maßnahmen durchzuführen, um die Fischereitätigkeit in Westafrika nachhaltig zu gestalten und in Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft zu bringen, und zwar unabhängig davon, ob sie auf der Grundlage eines Partnerschaftsabkommens oder eines privaten Abkommens durchgeführt wird:
- - Durchführung einer zuverlässigen Überprüfung des Vorhandenseins nennenswerter Fischbestände vor Beginn von Fischereimaßnahmen wie auch in regelmäßigen Abständen danach,
- - bei einer Überfischung der afrikanischen Bestände müssen die Europäische Union und andere ausländische Schiffe die ersten Schritte zur Reduzierung der Fangmengen ergreifen,
- - Ausarbeitung langfristiger Programme zur Durchführung wissenschaftlicher Bewertungen des Zustands und der Trends bei den Fischvorkommen und ihrer ökologischen Beziehungen sowie der Auswirkungen ihrer Befischung; Unterstützung für die westafrikanischen Forschungskapazitäten,
- - genaue, verlässliche und rechtzeitige Berichterstattung über Fänge und Tätigkeit der in Drittländern operierenden EU-Schiffe,
- - Unterstützung bei der Entwicklung von Referenzlabors, die die Anforderungen der Hygienevorschriften für die Ausfuhr in die Europäische Union leichter erfüllen können
- - Ausarbeitung eines Programms zusammen mit den westafrikanischen Partnern der Europäischen Union zur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter und ungeregelter Fischereitätigkeit unter Einbeziehung eines regionalen Überwachungsplans nach dem Vorbild der Vereinbarung, die mit der Kommission für den Indischen Ozean geschlossen wurde; Unterstützung der westafrikanischen Stellen für eine wirkungsvolle Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeit sowohl einheimischer als auch ausländischer Schiffe,
- - Konsultation der lokal betroffenen Gemeinschaften zu den Inhalten der Abkommen;
- - Maßnahmen zur Gewährleistung des vorrangigen Zugangs zu den Fischbeständen für die lokalen Fischer und Flotten;
- - Aufstellung langfristiger Programme zur Erzielung eines Mehrwerts für die lokale Fischverarbeitungsindustrie, der dadurch erzielt wird, dass der vor Ort gefangene Fisch dort verarbeitet und dann in die Europäische Union exportiert werden darf;
- - Revision und Anpassung der derzeit geltenden Ursprungsregeln, damit diese die lokalen Gegebenheiten und tatsächlichen Umstände widerspiegeln;
- 31. räumt ein, dass trotz der Tatsache, dass die finanziellen Aufwendungen im Rahmen der Fischereiabkommen einen wesentlichen Teil des Gesamthaushalts einiger Drittländer ausmachen zu denen noch die Investitionen der Reeder und die - auch finanzielle - Entwicklungshilfe der Mitgliedstaaten auf bilateraler Ebene hinzuzurechnen sind, die Hilfe für eine nachhaltige Entwicklung nicht allein von der Gemeinsamen Fischereipolitik geleistet werden kann und es notwendig ist, die anderen Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen, insbesondere die Entwicklungspolitik, um politische und sozioökonomische Bedingungen zu schaffen, die diese Länder in die Lage versetzen, durch administrative und finanzielle Anstrengungen das Potenzial ihrer biologischen Rohstoffe vollständig und nachhaltig ausschöpfen zu können;
- 32. dringt darauf, dass sich die Kommission und die Mitgliedstaaten bei ihrer Entwicklung von Projekten der Zusammenarbeit wie auch bei der Erstellung von Prioritäten und Zielen besser abstimmen;
- 33. bedauert, dass die von der Kommission für die EU-AKP-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Auftrag gegebene Nachhaltigkeitsstudie (Sustainability Impact Assessment - SIA) den Forstsektor nicht berücksichtigt und Fischereifragen nur am Rande streift;
- 34. fordert die Kommission auf,
- - generell mehr und detailliertere SIA durchzuführen;
- - Fragen der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) durchgehender in SIA einzubeziehen;
- - zwei SIA im Zusammenhang mit WPA in Westafrika in Auftrag zu geben, die die PKE im Fischerei- und Holzsektor in den Mittelpunkt stellen und auch die Folgen für die lokale und autochthone Bevölkerung abschätzen;
- 35. schlussfolgert, dass der FLEGT-Prozess und die überarbeiteten partnerschaftlichen Fischereiabkommen der neuen Generation seit 2003 wichtige Anknüpfungspunkte für eine entwicklungsfreundliche Politik bieten; betont jedoch, dass die Fischerei- und Holzpolitik der Europäischen Union Westafrika gegenüber auf eine breitere Basis gestellt und verbessert werden muss, damit echte PKE erreicht wird;
- 36. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sekretariat der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, der ECOWAS, der Afrikanischen Union, der Organisation für Entwicklung und Wirtschaftliche Zusammenarbeit, der Subregionalen Fischereikommission und der Fischereikommission für den Mittelostatlantik sowie den Regierungen aller ECOWAS-Länder, Mauretaniens und Kameruns zu übermitteln.
- 1 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 2 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Abkommen zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2006 des AKP-EG-Ministerrates (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22).
- 3 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 1 ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 117.
- 2 ABl. L 347 vom 30.12.2005, S.1
- 3 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 482.
- 1 ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 353.
- 1 Die VN zählen auch die Insel St. Helena zu der Region, ein britisches Überseegebiet im Südatlantik, das in dieser Entschließung nicht berücksichtigt wird.