Land Brandenburg
Potsdam, 3. November 2015
Der Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Brandenburg und des Freistaats Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Woidke
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
- 1. Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 (Beschluss zur Bundesratsdrucksache 509/14 (PDF) ) beschlossen, dem von der Bundesregierung am 30. Oktober 2014 vorgelegten Entwurf zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (Rechtsetzungsverfahren zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung, zur Aufhebung der Bildschirmarbeitsverordnung und zur Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) gemäß Artikel 80 Absatz 2 Grundgesetz nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Der Bundesrat folgte damit derArgumentation der Bundesregierung, wonach die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung mit Schwierigkeiten bei der Anwendung und Auslegung der geltenden Verordnung in den Betrieben sowie der Notwendigkeit zurAnpassung der geltenden Verordnung an die sich rasch wandelnde Arbeitswelt mit den damit einhergehenden neuen Arbeitsformen und technischen Weiterentwicklungen begründet wurde. Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung soll zudem die Bildschirmarbeitsverordnung aufgehoben werden. Dies würde der Rechtsbereinigung dienen und den Vollzug durch die Länder vereinfachen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass das Rechtsetzungsverfahren bisher von der Bundesregierung nicht zum Abschluss geführt wurde. Das verfolgte Ziel, Rechtsklarheit und Bestimmtheit sowie damit einhergehend Rechtssicherheit durch die Weiterentwicklung derArbeitsstättenverordnung zu verbessern, ist somit bisher nicht erreicht.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Rechtsetzungsverfahren möglichst umgehend zum Abschluss zu bringen bzw. zu möglichen Hinderungsgründen Stellung zu nehmen.