Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen
(Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)

Punkt 59 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019

Der Bundesrat möge beschließen, der Verordnung nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a

In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a ist das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen und sind nach dem Wort "arzneimittelrechtliche" die Wörter "und arbeitsschutzrechtliche" einzufügen.

Begründung:

Neben den einschlägigen tierschutzrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Rechtsgrundlagen sollen in dem Lehrgang auch Vorschriften des Arbeitsschutzes vermittelt werden.