Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Punkt 32 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
Der Bundesrat möge beschließen, anstelle der Ziffer 10 der Ausschussempfehlungen zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Anschaffungskosten von Immobilien steigen stetig und mit ihnen die Anschaffungsnebenkosten, bei denen die Grunderwerbsteuer mit einem hohen Anteil zu Buche schlägt. Hierdurch wird die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie immer schwieriger. Deshalb sollte nach Auffassung des Bundesrates den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag einzuführen. Schließlich stellt der Weg ins Eigenheim einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge dar.