Der Bayerische Ministerpräsident München, 6. August 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass unsachgemäß gehandhabte bzw. entsorgte Kunststoffprodukte einen bedeutenden Eintragspfad für Makro- und Mikroplastikpartikel in die Umwelt darstellen können.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich der Anfall von Kunststoffabfällen insbesondere durch den reduzierten Einsatz von Einweg-Kunststoffartikeln minimieren lässt.
- 3. Der Bundesrat begrüßt deshalb ausdrücklich die Verabschiedung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2019/904/EU) und bittet den Bund, die Richtlinie schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2019/904/EU) die Ausweitung der Inverkehrbringungsverbote auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff vorzusehen und die Ausweitung auf andere als die in der Richtlinie genannten Einwegerzeugnisse zu prüfen.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Produktverantwortung der Inverkehrbringer von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr auf die für die Entsorgung dieser im öffentlichen Raum anfallenden Verpackungen auszuweiten und die gesetzlichen Regelungen dahingehend zu ändern, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger von den Systemen ein angemessenes Entgelt für die Sammlung von Serviceverpackungen aus dem öffentlichen Raum verlangen können.
Begründung:
Obwohl seit Juli 2016 im Handel auf die Ausgabe von Einwegplastiktüten auf freiwilliger Basis ein Entgelt erhoben wird, wurden im Jahr 2018 noch 2 Milliarden Plastiktüten in Deutschland verbraucht, was einem pro Kopf-Verbrauch von 24 Stück entspricht. Dabei verbrauchen die aus Erdöl hergestellten Tüten nicht nur Ressourcen. Sie belasten auch in anderer Beziehung die Umwelt. Plastiktüten sind biologisch nicht abbaubar, alte Tüten werden meist energetisch - und nicht stofflich - verwertet. Hinzu kommen die Tüten, die falsch entsorgt werden und als Müll in der Natur zurückbleiben und dort langsam zu Mikroplastik zerfallen. Daher ist es sinnvoll, die von der EU ohnehin normierten Inverkehrbringungsverbote auch auf Einwegplastiktüten auszuweiten. Auch für diese "Produkte" gibt es bereits eine Reihe von Alternativen auf dem Markt. Der Handel kann somit Kunststoffe in diesem Bereich leicht substituieren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, auf welche anderen als die in der Richtlinie genannten Einwegerzeugnisse die Inverkehrbringungsverbote ausgeweitet werden könnten.
Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee-to-go-Becher sind Serviceverpackungen, die zwar bei den dualen Systemen lizensiert werden, aber oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Die von den dualen Systemen für eine hochwertige Verwertung von Einweg-Getränkebechern erhobenen Lizenzentgelte können faktisch nicht für deren hochwertige Verwertung verwendet werden. Stattdessen erfolgt die Entsorgung überwiegend auf Kosten der Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger bzw. auf Kosten der jeweiligen Gebührenzahler. Auch die 92. Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 hat diese Problematik erkannt und den Bund gebeten, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.