Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 18. November 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 12. November 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 12. November 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 414/97 = AE-Nr. 971696 und
Drucksache 797/98 = AE-Nr. 982901

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten

Der Rat der europäischen Union

- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152 Absatz 4 Unterabsatz 2, auf Vorschlag der Kommission1, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments2, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses3, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen4, in Erwägung nachstehender Gründe:

Empfiehlt den Mitgliedstaaten,

1. Nationale Pläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten

zu erstellen, um auf der Grundlage von Gleichbehandlung und Solidarität für Patienten mit seltenen Krankheiten eine flächendeckende qualitativ hochwertige Versorgung, einschließlich Diagnostik, Behandlung und Arzneimittel für seltene Leiden auf ihrem gesamten Staatsgebiet sicherzustellen, und insbesondere

2. Angemessene Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten

3. Erforschung seltener Krankheiten

4. Fachzentren und europäische Referenznetze für seltene Krankheiten

5. Zusammenführung des Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene

6. Mitbestimmung von Patientenverbänden

7. Nachhaltigkeit

Fordert die Kommission auf:


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident