Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. Juni 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Millenniumserklärung vom 8. September 2000 mit den Millenniums-Entwicklungszielen, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam als Kriterien für die Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,
- - unter Hinweis auf die aufeinanderfolgenden Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme - nachstehend UNDP) über die menschliche Entwicklung,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals - nachstehend MDGs)1,
- - unter Hinweis auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Harmonisierung am 25. Februar 2003 angenommene Erklärung von Rom sowie auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Durchführung, Angleichung und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris (nachstehend "Erklärung von Paris"),
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens" (nachstehend "Der Europäische Entwicklungskonsens"), der am 20. Dezember 20052 in Paris unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika - Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas" (KOM (2005) 0489),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika3,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit ("Development Cooperation Instrument" - nachstehend DCI)4,
- - unter Hinweis auf die Jahresberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung, deren letzter Bericht im Juli 2006 veröffentlicht wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Task Force für das UN-Millenniumsprojekt unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel "Investition in die Entwicklung: ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele",
- - unter Hinweis auf den Bericht der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) mit dem Titel "Die am wenigsten entwickelten Länder - Bericht 2002: Wege aus der Armutsfalle",
- - unter Hinweis auf die jährlichen Weltkinderberichte von UNICEF und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989,
- - unter Hinweis auf das Staff Working Paper der Kommission mit dem Titel "EC-Report on Millennium Development Goals 2000-2004" (SEC(2004)1379)",
- - unter Hinweis auf die jährlichen Berichte über die Fortschritte der internationalen Gemeinschaft bezüglich der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Global Monitoring Reports) der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, deren letzter im April 2007 veröffentlicht wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zur Entwicklungszusammenarbeit 2006, dessen letzte Fassung im März 2007 veröffentlicht wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen internationaler Konferenzen, insbesondere der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey 2002), des Weltgipfels (New York 2005), des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung (Johannesburg 2002), der Dritten UNO-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries - nachstehend LDCs) (Brüssel 2001), der Vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) (Doha 2001), der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo 1994), der Sondertagung der UN-Vollversammlung von 1999 zur Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung ("Kairo +5") sowie des Weltbildungsforums (Dakar 2000),
- - unter Hinweis auf die nationalen Bedenken, die von EU-Mitgliedstaaten in den Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen der vorstehend genannten Konferenzen zum Ausdruck gebracht wurden,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Gipfel von Barcelona im März 2002 im Vorfeld der Konferenz von Monterrey eingegangenen Verpflichtungen,
- - unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe,
- - unter Hinweis auf den Vierten Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe II für den Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaveränderungen mit dem Titel "Klimawandel 2007: Auswirkungen, Anpassungsstrategien und Verwundbarkeiten" (nachstehend "Vierter Sachstandsbericht zum Klimawandel"),
- - unter Hinweis auf den endgültigen Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des UNDP, des UN-Millenniumsprojekts und der Weltbank in ihrem Bericht über Energie und die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) von 2006,
- - unter Hinweis auf Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Hilfe der EU: Mehr, besser und schneller helfen" (KOM (2006) 0087),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Stärkung der europäischen Dimension: Ein gemeinsamer Rahmen für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere und die gemeinsame Mehrjahresprogrammierung" (KOM (2006) 0088),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2005) 0133),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen" vom 10. und 11. April 2006 zur Finanzierung der Entwicklungshilfe und der Effizienz der europäischen Hilfe,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit den Titel "Der EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik" (KOM (2007) 0072),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Wirksamkeit der Hilfe und zur Korruption in den Entwicklungsländern5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer6,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0220/2007),
A. in der Erwägung, dass 2007 die Hälfte des für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 angesetzten Zeitraums verstrichen ist und sich damit die einmalige Gelegenheit bietet, eine Bestandsaufnahme der noch unerledigten Punkte vorzunehmen,
B. in der Erwägung, dass viele südlich der Sahara gelegenen Länder in Afrika keine Aussicht haben, auch nur eines der MDGs zu verwirklichen, und dass es auch in vielen Ländern mit mittlerem Einkommen Regionen und Millionen von Menschen umfassende ethnische Gruppen gibt, die nur unbefriedigende Fortschritte machen,
C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Mai 2005 unter Bezugnahme auf die Agenda des G8-Gipfels in Gleneagles im Juli 2005 übereinkam, dass bis zum Jahr 2015 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) vergeben werden sollten und dass diese Erhöhung der Hilfe eine grundlegende Voraussetzung für die Erreichung der MDGs bildete,
D. in der Erwägung dass der Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee - nachstehend DAC) erlaubt, ODA-Beiträge der Geberländer als Schuldenerlass anzurechnen, obwohl damit keinerlei Transfer neuer Mittel von den Geber- zu den Empfängerländern verbunden ist,
E. in der Erwägung, dass der Schuldenerlass als eine der Zielsetzungen des Millenniums-Entwicklungsziels Nr. 8 darauf abzielt, "die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend anzugehen, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden",
F. in der Erwägung, dass inzwischen 24 Länder, davon 18 in Afrika, in den Genuss eines Schuldenerlasses gekommen sind, dass jedoch ein sehr viel weitergehender Schuldenerlass notwendig ist,
G. in der Erwägung, dass jährlich öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe von 6,9 Milliarden EUR erforderlich ist, wenn die MDGs für Grundbildung erreicht werden sollen, sowie in der Erwägung, dass der Gesamtumfang der öffentlichen Entwicklungshilfe - zu der die Europäische Union 0,8 Milliarden beiträgt - bei 1,6 Milliarden EUR liegt,
H. in der Erwägung, dass der geschätzte Finanzbedarf zur Erreichung der MDGs im Gesundheitsbereich bei 21 Milliarden EUR jährlich liegt und die gegenwärtigen Mittel lediglich 36 % dieses Bedarfs ausmachen, sowie in der Erwägung, dass selbst mit einer vorgezogenen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe der Europäischen Union die verfügbaren Beträge 2010 lediglich 41 % der erforderlichen 21 Milliarden EUR erreichen werden und eine Finanzierungslücke von 11,9 Milliarden EUR jährlich bleibt,
I. in der Erwägung, dass trotz erheblicher Fortschritte in Richtung auf eine allgemeine Grundschulbildung in den letzten Jahren nach wie vor rund 77 Millionen Kinder im Grundschulalter derzeit keine Schule besuchen und dass das Ziel, das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht in Grundschulen bis zum Jahr 2005 zu korrigieren, verfehlt wurde,
J. in der Erwägung, dass Kinderarbeit den Kindern das Recht auf Bildung verweigert, das ein grundlegendes Instrument darstellt, damit künftige Generationen der Armut entrinnen können,
K. in der Erwägung, dass die drei MDGs im Bereich Gesundheit, nämlich zur Kindersterblichkeit, zur Müttersterblichkeit und zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, die geringsten Aussichten haben, bis zum Jahr 2015 erreicht zu werden,
L. in der Erwägung, dass laut UNO-Bericht über die Millenniumsziele 2006 trotz der Fortschritte in einigen Ländern die Infektionsrate bei HIV/AIDS weiterhin steigt, dass die Zahl der infizierten Menschen von 36,2 Millionen im Jahre 2003 auf 38,6 Millionen im Jahr 2005 (von denen die Hälfte Frauen sind) zugenommen hat und dass die auf AIDS zurückzuführenden Todesfälle 2005 trotz erweitertem Zugang zu antiretroviralen Therapien ebenfalls zugenommen haben,
M. in der Erwägung, dass derzeit mehr als 90% der Mittel im Bereich der Gesundheitsforschung für Krankheiten ausgegeben werden, die nur knapp 10% der Weltbevölkerung betreffen, sowie in der Erwägung, dass Patentsysteme als Anreiz für F&E in entwickelten Ländern funktioniert haben mögen, dies jedoch nicht der Fall gewesen ist bei vernachlässigten Krankheiten, von denen die Armen betroffen sind,
N. in der Erwägung, dass einigen Schätzungen zufolge zwei Millionen Lehrer und mehr als vier Millionen medizinische Fachkräfte in den Entwicklungsländern fehlen und dass es in den meisten Fällen keine Strategien für Ausbildung und Einstellung gibt,
O. in der Erwägung, dass das Recht auf Nahrung von fundamentaler Bedeutung ist, damit alle anderen Menschenrechte wahrgenommen werden können, und dass seine Verwirklichung eine Voraussetzung für die Erreichung der gesamten Palette der MDG ist; und in der Erwägung, dass laut UN-Bericht 2006 über die MDG die Fortschritte, um den Hunger zu bekämpfen, zu langsam waren und dass die Zahlen in den letzten Jahren sogar noch gestiegen sind und dass daher 854 Millionen Menschen (17% der Weltbevölkerung) tagtäglich Hunger leiden und jeden Tag fast 16.000 Kinder an den Folgen des Hungers sterben,
P. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Unterernährung alarmierend langsam voranschreitet, dass 27% der Kinder unterernährt sind und 53% der Todesfälle bei Kindern unter 5 Jahren im Zusammenhang mit Unterernährung stehen,
Q. in der Erwägung, dass laut UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) mindestens 19 Länder ihre MDG-Bedarfsermittlungen abgeschlossen haben und weitere 55 dabei sind, diese zu erstellen, dass jedoch bisher kein einziges Land auf niedrigem Einkommensniveau in Afrika diese Strategien umsetzt,
R. in der Erwägung, dass die Untersuchung zum Monitoring der Pariser Erklärung, die 2006 durchgeführt wurde, enttäuschende Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung der Zusagen zur Harmonisierung, Angleichung und Eigenverantwortung zu Tage gefördert hat,
S. in der Erwägung, dass die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Schweden, Irland, Dänemark und Deutschland den Anteil der über allgemeine Haushaltszuschüsse gewährten Hilfe aufstocken,
T. in der Erwägung, dass die Qualität der Entwicklungshilfe genauso wichtig ist wie die Quantität, berücksichtigt man die Aufnahmefähigkeit der betroffenen Länder,
U. in der Erwägung, dass Fortschritte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele radikale Maßnahmen erfordern, um die strukturellen Gründe für Armut anzugehen, einschließlich der Notwendigkeit eines fairen und gerechten, auf Regeln basierenden Handelssystems, das darauf ausgerichtet ist, den Handel zu fördern und die Ungleichgewichte im Welthandel insbesondere dort, wo Afrika betroffen ist, zu korrigieren,
V. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und Entwicklung7 die Rolle des fairen Handels bei der Verbesserung des Lebensstandards von Kleinbauern und Erzeugern in den Entwicklungsländern anerkennt, da er ein nachhaltiges Produktionsmodell mit garantierten Einkommen für die Erzeuger ermöglicht,
W. in der Erwägung, dass eine verstärkte Unterstützung des Privatsektors, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, ein Motor für die Entwicklung und die Schaffung neuer Märkte sowie auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist,
X. in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eine der Prioritäten der Europäischen Union darstellt und dass die wesentliche Rolle der Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung dieser Ziele von den Vereinten Nationen anerkannt wurde,
Y. in der Erwägung, dass schätzungsweise zwei Milliarden Menschen in der Welt keinen Zugang zu modernen Energieträgern haben und dass kein Land die Armut in erheblichem Umfang verringern konnte, ohne den Energieverbrauch deutlich zu erhöhen,
Z. in der Erwägung, dass der erwähnte Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels und der Vierte Sachstandsbericht zum Klimawandel unmissverständlich nachgewiesen haben, dass der Klimawandel die größten Auswirkungen auf Entwicklungsländer hat und dass für viele der weltweit am meisten gefährdeten Gemeinschaften der Klimawandel bereits eine Realität ist,
AA. in der Erwägung, dass nach vorläufigen Schätzungen der Weltbank jährlich 10 bis 40 Milliarden USD für eine "klimasichere" Entwicklung in den ärmsten Ländern nötig sein werden, und in der Erwägung, dass die Beiträge zu Anpassungsfonds innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen nicht mehr als 150 bis 300 Millionen USD pro Jahr betragen,
AB. in der Erwägung, dass von Konflikten heimgesuchte instabile Staaten 9% der Bevölkerung der Entwicklungsländer stellen, dass jedoch 27% der extrem Armen, fast ein Drittel aller Todesfälle bei Kindern und 29% der Zwölfjährigen, die 2005 die Grundschule nicht abgeschlossen haben, auf die instabilen Staaten entfallen,
AC. in der Erwägung, dass eine gute Regierungsführung und verbesserte institutionelle Kapazitäten wesentlich sind, um die Bereitstellung von grundlegenden sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturen sowie Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten,
AD. in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele nicht nur einen gewaltigen Schritt zur Verminderung von Armut und Leiden weltweit bedeuten, sondern auch die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft unter Beweis stellen würde, praktische Ziele für eine globale Partnerschaft aufzustellen und zu verfolgen,
Erhöhung der Hilfe
- 1. unterstreicht, dass das übergreifende Ziel der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung der Armut ist und sein muss; betont jedoch, dass dieser Kampf nicht auf materielles Wachstum begrenzt ist und dass daher Demokratieaufbau und die Förderung von grundlegenden Menschenrechten, der Rechtsstaat und die Grundsätze der Gerechtigkeit, Ausgewogenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht stets im Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit stehen müssen;
- 2. weist nochmals darauf hin, dass sich die G8-Staaten 2005 in Gleneagles verpflichtet haben, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika bis 2010 zu verdoppeln, und äußert seine Enttäuschung darüber, dass laut OECD die öffentliche Entwicklungshilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika ohne den Schuldenerlass "2006 unverändert geblieben ist";
- 3. betont, dass die G8-Geber, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Afrika einlösen wollen, Afrika bis 2010 jeweils zusätzlich 15 Milliarden EUR über den 2004 geleisteten Betrag hinaus zukommen lassen müssen, dass sie aber bisher weit von diesem Betrag entfernt sind;
- 4. bedauert, dass die Staats- und Regierungschefs beim letzten G8-Gipfel in Heiligendamm nicht genug getan haben, um die Einhaltung ihrer Versprechen gegenüber Afrika zu garantieren, und ist besorgt darüber, dass sich die G8 trotz der Bekräftigung ihrer Zusage von 2005, die ODA bis 2010 um 18,6 Milliarden EUR jährlich zu erhöhen, nicht auf einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung dieser Hilfszusagen festgelegt haben;
- 5. betont, dass ein erheblicher Teil der von den G8-Staaten in Aussicht gestellten 44,7 Milliarden EUR für HIV, Gesundheit, Tbc und Malaria bereits bereitgestellte Mittel umfasst und dies nicht ausreicht, um die G8 bei den allgemeinen ODA-Verpflichtungen wieder auf das richtige Gleis zu bringen; fordert die G8 daher auf, sicherzustellen, dass dieses Engagement nun von weiteren Zusagen in anderen Gesundheitsbereichen sowie auf den Feldern Bildung, Handel, gute Regierungsführung und Frieden und Sicherheit flankiert wird, um verlässlich dafür zu sorgen, dass die G8-Staaten ihre Versprechen gegenüber Afrika einhalten;
- 6. begrüßt das Vorgehen vieler EU-Staaten, die den Entwicklungsländern die Schulden erlassen haben; äußert sich jedoch besorgt darüber, dass ein solcher Schuldenerlass die Zahlen der EU-Entwicklungshilfe 2006 künstlich um fast 30 % in die Höhe getrieben hat, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im letzten Jahr 0,31 % des BIP an tatsächlicher Hilfe gezahlt und damit das gemeinsame Zwischenziel von 0,33 % verfehlt haben;
- 7. fordert die Europäische Union und die G8 auf, den Schuldenerlass in Einklang mit dem Monterrey-Konsens von 2002 und den erwähnten Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen" vom April 2006 von den Entwicklungshilfezahlen abzukoppeln;
- 8. bedauert, das die öffentliche Entwicklungshilfe der EU-15 zur Hälfte des Zeitraums für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele - ausgedrückt in Anteilen am BIP von 0,44 % ODA/BIP im Jahr 2005 auf 0,43 % ODA/BIP im Jahr 2006 gesunken ist;
- 9. begrüßt die Tatsache, dass die von der Kommission bereitgestellte Hilfe im Jahr 2006 um 5,7% auf 7,5 Milliarden EURO gestiegen ist, was eine verbesserte Mittelbindungskapazität aufgrund der höheren Zahlungsverpflichtungen in den letzten Jahren widerspiegelt;
- 10. lobt die Mitgliedstaaten, die das ODA/BIP-Ziel von 0,7% erreicht oder überschritten haben, sowie diejenigen, die ihre tatsächlichen Hilfeleistungen erhöhen, bedauert jedoch, dass einige der EU-15-Staaten das Zwischenziel von 0,33 % im Jahr 2006 bei weitem verfehlt haben;
- 11. stellt fest, dass Portugal, das während seiner Ratspräsidentschaft Gastgeber des EU-Afrika-Gipfels sein wird, 2006 lediglich einen Anteil von 0,21 % ODA/BIP erreicht hat;
- 12. stellt fest, dass Österreich (57 %), Frankreich (52 %), Italien (44 %), Deutschland (53 %) und das Vereinigte Königreich (28 %) den Umfang ihrer Entwicklungshilfe am stärksten aufblähen; stellt ferner fest, dass Deutschland, das gegenwärtig sowohl den EU- als auch den G8-Vorsitz innehat, ohne künstliche Aufblähung seiner Hilfe das Ziel von 0,33 % ODA/BIP nicht erreicht hätte;
- 13. fordert alle Mitgliedstaaten, die sie nicht einhalten, auf, den in Barcelona, Gleneagles und Monterrey eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und sich umgehend zu einer Aufstockung der tatsächlichen Hilfe 2007 zu verpflichten; fordert die Kommission auf, diese Mitgliedstaaten bei der sorgfältigen Planung der finanziellen und organisatorischen Aspekte künftiger Mittelerhöhungen zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass das EU-Interimsziel für 2010 von 0,56% des BIP erreicht wird;
- 14. vertritt die Ansicht, dass die 2008 beginnende Haushaltsüberprüfung die stetig wachsende Rolle der Europäischen Union in der Welt berücksichtigen und eine Steigerung der Entwicklungsausgaben ermöglichen sollte; in diesem Zusammenhang könnte die Europäische Union beschließen, neue Formen zur Finanzierung der Millenniums-Entwicklungsziele zum Beispiel über die Europäische Investitionsbank (EIB) umzusetzen und fordert die EIB auf, zu gewährleisten, dass dieselbe politische Rechenschaftspflicht über die Finanzierung solcher Projekte wie für andere EIB-Operationen auf das Parlament ausgeweitet wird;
- 15. fordert die Kommission auf, für die große Wahrscheinlichkeit, dass der 10. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) vor 2010 nicht von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden wird, zu planen und daher umgehend zu gewährleisten, dass Gelder während des Übergangszeitraums (2008-2010) verfügbar sind;
- 16. fordert die Kommission dringend auf, weiterhin innovative Finanzierungsquellen als alternative Wege zur Sicherung der Finanzierung von Entwicklungsprogrammen zu erschließen;
- 17. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, regelmäßige Bewertungen der Fortschritte bei den ODA-Zielen vorzunehmen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten nationale Zeitpläne aufstellen, um zu gewährleisten, dass sie auf dem richtigen Weg sind, um die vereinbarten länderspezifischen ODA-Ziele bis 2010/2015 zu erreichen und um die langfristige Voraussagbarkeit ihrer Hilfsleistungen zu verbessern;
- 18. fordert die Europäische Union und die G8 auf, die wachsende Bedeutung neuer Geber, vor allem Chinas, anzuerkennen, und diese neuen Geber im Dialog auf Ansätze und Standards für die Außenhilfe einschließlich der Bedeutung, international vereinbarte Normen und Standards bei der Umsetzung der Hilfe anzuwenden, zu verpflichten;
- 19. fordert die G8-Länder auf, sämtliche Hilfsleistungen von ihren nationalen Wirtschaftsinteressen abzukoppeln, und stellt fest, dass die G8 als Gruppe zur Zeit 29% ihrer Hilfe für Entwicklungsländer binden, was im Gegensatz zu dem Geber-Gesamtdurchschnitt von 24% steht;
Schuldenerlass
- 20. betont, dass es möglicherweise notwendig ist, 60 Ländern ihre gesamten Schulden zu erlassen, wenn sie irgendeine Chance haben sollen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, und dass es noch mehr Länder gibt, die einen weiteren Schuldennachlass fordern, darunter eine Reihe von Ländern mit "odious debts" (verabscheuungswürdige Schulden), wie beispielsweise die von Südafrikas früherem Apartheidsregime aufgenommenen Beträge;
- 21. begrüßt die Erkenntnis der Weltbank, dass Länder, die im Rahmen der HIPC-Initiative für hoch verschuldete arme Länder von ihren Schulden entlastet werden, ihre Ausgaben für Pläne zur Armutsverminderung zwischen 1999 und 2005 verdoppelt haben;
- 22. fordert die Länder auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die durch Schuldenentlastung und -erlass frei gewordenen Mittel in transparenter und überprüfbarer Weise zu verwenden; ist ferner der Ansicht, dass Schuldenentlastung nur dann zurückgehalten werden sollte, wenn es in ihren Parlamenten und bei den Organisationen der Zivilgesellschaft einen breiten Konsens darüber gibt, dass Transparenz- und Rechenschaftsstandards nicht eingehalten werden;
- 23. betont, dass die langfristige Finanzierbarkeit der Schuldenlast abhängen wird von einer verantwortlichen Schuldenpolitik, geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten, der Beibehaltung einer gesunden Wirtschaftspolitik, einem verstärkten Schuldenmanagement und einer soliden Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament, wenn es um die Aufnahme von Krediten geht, sowie auch von Exportleistungen und insbesondere der Export-Diversifizierung;
- 24. appelliert an die Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass alle an einen Schuldenerlass geknüpften wirtschaftlichen Umstrukturierungsbedingungen darauf beschränkt werden, eine Rückkehr zu einem tragfähigen Verschuldungsmaß zu erreichen, und dass solche Bedingungen keine kontraproduktiven Belastungen für die staatliche Finanzierung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung darstellen;
- 25. fordert alle Geber und Gläubiger auf, sämtliche Informationen in Bezug auf Darlehen und Schuldenerlass in den Partnerländern leicht erhältlich und zugänglich zu machen und bei kommerziellen Gläubigern auf derselben Transparenz zu bestehen;
- 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der "Angebotsseite" der Korruption tätig zu werden, indem sie diejenigen, die Bestechungsgelder zahlen, ermitteln, strafrechtlich verfolgen und auf eine schwarze Liste setzen, und arme Länder vor "Vulture Funds" (Geierfonds) schützen;
- 27. fordert die Weltbank auf, Ländern, die sich bemühen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, mehr Vorzugsfinanzierung zur Verfügung zu stellen;
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
- 28. fordert die Europäische Union auf, ihre ODA-Verpflichtungen im Bildungsbereich zu erhöhen, um die Finanzierungslücke von 5,3 Milliarden EUR aufzufüllen, und empfiehlt der Kommission angesichts der Tatsache, dass die größte Herausforderung für die Initiative Bildung für alle - "Fast Track Initiative" (FTI) das Fehlen externer Finanzmittel ist, damit die Geber ihre Spendenzusagen erhöhen; bedauert jedoch, dass die bei der Geberkonferenz vom 2. Mai 2007 in Brüssel gegebenen Zusagen zwar 1 Million Kindern mehr den Schulbesuch ermöglichen sollten, dass damit aber immer noch 76 Millionen keine Bildung erhalten;
- 29. fordert die Europäische Union auf, ihren Anteil an der Gesamtsumme der öffentlichen Entwicklungshilfe für Gesundheit von gegenwärtig 6,6 % zu erhöhen, um zu helfen, die Finanzierungslücke von jährlich 11,9 Milliarden EUR in Bezug auf die geschätzte Gesamtsumme von jährlich 21 Milliarden EUR zu füllen, die benötigt wird, um den globalen Bedarf für Gesundheitsausgaben zu decken; fordert außerdem eine kontinuierliche voraussagbare und verstärkte Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria;
- 30. fordert die Afrikanische Union (AU) auf, die Abuja-Erklärung von 2001 weiterhin zu unterstützen, wonach alle Länder mindestens 15 % ihres Staatshaushalts für die Gesundheitsversorgung ausweisen sollten, und bedauert, dass nur zwei afrikanische Staaten dieses Versprechen eingehalten haben;
- 31. betont, dass die Regierungen der Entwicklungsländer im letzten Jahrzehnt echte Fortschritte bei der Erhöhung ihrer Investitionen in Gesundheit und Bildung gemacht haben, dass aber in einigen Fällen die Versprechungen nicht eingehalten wurden, und fordert diese Regierungen auf, einen Zeitplan aufzustellen, um das Ziel, mindestens 20% des Regierungshaushalts in Bildung und 15% des Regierungshaushalts in Gesundheit zu investieren, zu erreichen;
- 32. fordert den Rechnungshof auf, 2008 eine Überprüfung der DCI-Verpflichtung durchzuführen, wonach bis 2009 20% der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe der Europäischen Union für die medizinische Grundversorgung und für Grund- und Sekundarschulen bereitgestellt werden;
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
- 33. weist nachdrücklich auf die Priorität hin, zu gewährleisten, dass "schlecht zu erreichende" Kinder - solche aus von Konflikten betroffenen instabilen Staaten, solche mit Behinderungen, aus entlegenen Gebieten, aus chronisch armen Familien und solche, die aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit ausgeschlossen werden - ihr Recht auf Grundschulbildung wahrnehmen können;
- 34. fordert die Europäische Union auf, der Bildung in von Konflikten betroffenen instabilen Staaten, die derzeit weniger als ein Fünftel der globalen Hilfe für Bildung erhalten, obwohl dort mehr als die Hälfte der von Bildung ausgeschlossenen Kinder der Welt leben, dringend Aufmerksamkeit zu widmen, und fordert insbesondere das Amt für humanitäre Hilfe der Kommission (ECHO) auf, nach eindeutigen Richtlinien für die ECHO-Unterstützung für Bildung die Soforthilfeaktionen fortzusetzen;
- 35 fordert die Europäische Union auf, Ländern beim Aufbau nationaler Kapazitäten zu helfen, um Lernleistungen zu verfolgen und zu gewährleisten, dass ein erweiterter Zugang zu Bildung gleichbedeutend ist mit Zugang zu hochwertiger Bildung;
- 36. bedauert die Tatsache, dass faktisch kein Land in Afrika auf dem Weg ist, die Millenniums-Entwicklungsziele für die Gesundheit von Müttern und Kindern zu erreichen;
- 37. stellt fest, dass Fortschritte bei der Bekämpfung der Kindersterblichkeit hinter anderen Millenniums-Entwicklungszielen hinterherhinken, obwohl einfache und kostengünstige Eingriffe, die jedes Jahr Tausende von Todesfällen verhindern könnten, verfügbar sind, und betont, dass die orale Rehydrierungstherapie, mit Insektiziden behandelte Insektenschutzgitter, Stillen und allgemeine Antibiotika für Erkrankungen der Atemwege schätzungsweise 63% der Todesfälle bei Kindern verhindern könnten;
- 38. ist der Auffassung, dass die Gesundheitsinfrastruktur eine stabile und langfristige finanzielle Unterstützung aus nationalen Haushaltsmitteln und internationaler Hilfe verdient, damit die Millenniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich, wie die Senkung der Kindersterblichkeit durch verstärkten Immunisierungsschutz und der Müttersterblichkeit durch verbesserten Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften, die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung neuer Diagnoseformen und Therapien und des Zugang zu ihnen sowie sicheres Trinkwasser und Abwasserentsorgung, ferner eine verstärkte Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung von an HIV/Aids, Malaria, Tbc und anderen Krankheiten leidenden Menschen bis zum Jahr 2010 erreicht werden, wobei auch Randgruppen und von Infektionskrankheiten am ehesten gefährdete Bevölkerungsgruppen einbezogen werden müssen;
- 39. fordert die internationale Gebergemeinschaft auf, den Entwicklungsländern dabei zu helfen, umfassende Aktionsprogramme für das Gesundheitswesen zu entwickeln und umzusetzen und Probleme anzugehen wie zum Beispiel die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur und der Löhne zu sichern, Ausbildungsinvestitionen zu erhöhen und einen übermäßigen Braindrain durch die Abwanderung von gut ausgebildeten medizinischen Fachkräften zu vermeiden;
- 40. begrüßt die Erklärung von Johannesburg anlässlich der 3. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Gesundheitsminister der Afrikanischen Union (AU) vom 9.-13. April 2007 zur Stärkung der Gesundheitssysteme für Gerechtigkeit und Entwicklung als eine wichtige Initiative, um die Gesundheits-MDGs zu erreichen; fordert die Europäische Union auf, die AU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der auf dieser Erklärung basierenden Programme zu unterstützen;
- 41. fordert die Europäische Union auf, bei der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weiterhin eine Vorreiterrolle einzunehmen, indem sie die Mittel für die Durchführung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) nicht kürzt; bedauert, dass Afrika südlich der Sahara, das die höchsten Müttersterblichkeitsraten aufweist, auch die weltweit niedrigste Rate bei der Verwendung von Empfängnis verhütenden Mitteln aufweist (19%), wobei 30% der gesamten Müttersterblichkeit auf dem Kontinent durch unsichere Abtreibungen verursacht werden;
- 42. weist darauf hin, dass die Vereinten Nationen planen, ein neues Unterziel zum MDG 5 betreffend den allgemeinen Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit anzunehmen, und nimmt deshalb den Aktionsplan von Maputo für die Umsetzung des kontinentalen Politikrahmens für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte 2007-2010, der auf der Sondersitzung der AU-Gesundheitsministerkonferenz vom 18.-22. September 2006 angenommen wurde (Aktionsplan von Maputo), zur Kenntnis;
- 43. betont, dass es dringend notwendig ist, geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Formen zu bekämpfen, da Gewalt den Zugang von Mädchen zu Bildung und Gesundheit behindert und außerdem als ein Hauptbeschleuniger für die HIV-Epidemie die Verwirklichung der Gleichstellung in den Entwicklungsländern höchst gravierend behindert;
- 44. fordert die Kommission auf, ihr eigenes Engagement bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in den Entwicklungsländern zu verstärken und den am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen einen immer breiteren Zugang zu Präventionsmitteln und präventiven politischen Maßnahmen, zu antiretroviralen Behandlungen und zu an die wachsende Nachfrage angepassten Gesundheitsdienstleistungen (Infrastrukturen, Personal und Arzneimittel) zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten;
- 45. stellt fest, dass sämtliche Millenniums-Entwicklungsziele entscheidend davon abhängen, dass die AIDS-Epidemie eingedämmt wird, und fordert die Kommission auf, der Behandlung dieser globalen Epidemie höchste Priorität einzuräumen, indem sie eine verstärkte und umfassende Reaktion unterstützt; weist darauf hin, dass diese Reaktion den allgemeinen Zugang zu bestehenden Präventions- und Behandlungsmaßnahmen ebenso gewährleisten sollte wie angemessene Investitionen in die Entwicklung einer breiten Palette von Präventionstechnologien, einschließlich Mikrobiozide und Impfstoffe; fordert die Europäische Union auf, eine erweiterte Beteiligung der Industrie, besser koordinierte wissenschaftliche Bemühungen sowie politische Maßnahmen und Programme zu fördern, die das Testen von neuen Impfstoffen und Mikrobioziden beschleunigen;
- 46. fordert die Europäische Union auf, die Mittel aufzustocken, um zu gewährleisten, dass Fortschritte in der Grundlagenforschung und der Biomedizin zu neuen und erschwinglichen Arzneimitteln, Impfstoffen und Diagnosemethoden für vernachlässigte Krankheiten führen, um die Entwicklungsphasen von F&E zu unterstützen und die Verwendung neuer Produkte durch vernachlässigte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen, unter Achtung der Bestimmungen des TRIPS;
- 47. fordert die Europäische Union auf, die lückenlose Umsetzung der Doha-Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit der WTO-Ministerkonferenz vom 9.-14. November 2001 zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Arzneimittel für diejenigen Entwicklungsländer erschwinglich sind, die im Einklang mit der Erklärung tatsächlich Maßnahmen ergreifen, und fordert die Europäische Union ferner auf, technische Hilfe für die Entwicklungsländer bereitzustellen, damit diese Gesundheitsmaßnahmen für die Allgemeinheit im Patentrecht umsetzen;
- 48. betont die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung derjenigen bereits existierenden Systeme, denen es nicht gelingt, das Problem des Zugangs zu Arzneimitteln zu lösen; dazu gehört, der WTO Empfehlungen zu unterbreiten, damit diese ihre für die Ausfuhr von Arzneimitteln im Rahmen von Zwangslizenzen geltenden Regeln, die als Beschluss vom 30. August 2003 bekannt sind, ändert;
- 49. weist darauf hin, dass nach einigen Schätzungen 2 Millionen Lehrer und mehr als 4 Millionen medizinische Fachkräfte eingestellt werden müssen, damit Gesundheit und Bildung für alle verwirklicht werden, und dass jedes Jahr 10 Milliarden EUR in Ausbildung und Gehälter für qualifiziertes Lehr- und medizinisches Fachpersonal investiert werden müssen;
- 50. fordert die Regierungen der armen Länder auf, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Löhne der vorhandenen medizinischen Fachkräfte und Lehrer auf einem angemessenen Niveau festzusetzen;
- 51. fordert die Regierungen der armen Länder auf sicherzustellen, dass die Parlamente und die Bürgerinnen und Bürger bei der Überwachung der Dienstleistungen für die Allgemeinheit vertreten sind und Aufsichtsfunktionen ausüben; fordert ferner, die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden an Planungs- und Haushaltsverfahren auf lokaler und nationaler Ebene, wozu auch mit den Gebern unterzeichnete Vereinbarungen und Verträge zählen, zu erleichtern;
- 52. betont, dass in einigen Ländern der Grad der Unterernährung zunimmt und dass in ganz Afrika im Jahr 2015 schätzungsweise 3,7 Millionen Kinder mehr als heute unterernährt sein werden; fordert die Europäische Union auf zu überprüfen und zu bewerten, ob ihre indirekten Investitionen das Problem der Unterernährung wirksam angehen;
- 53. fordert die internationale Gebergemeinschaft auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln und spezifische politische Maßnahmen zu koordinieren, um den chronischen Hunger zu bekämpfen, und zwar durch ein umfassendes Konzept, das die multikausalen Wurzeln des Problems anpackt; fordert die Regierungen dringend auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu verwirklichen, insbesondere durch die Förderung des Zugangs zu Nahrungsmitteln für alle;
- 54. fordert die EU-Geber auf, unter Verwendung international vereinbarter Ernährungsindikatoren unverzüglich damit zu beginnen, über Fortschritte bei Nahrungsmittelsicherheit, Sicherheitsnetzen und sozialem Schutz, Regierungsführung, Wasser, Abwasserentsorgung und Gesundheit zu berichten;
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
- 55. beharrt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den erwähnten Verhaltenskodex für die Koordinierung der Geber anwenden, um sicherzustellen, dass Ausgaben und Programme im Gesundheits- und Bildungsbereich besser koordiniert werden, und zu gewährleisten, dass von der Entwicklungshilfe vernachlässigte Länder ("aid-orphan countries"), einschließlich krisengeschüttelter Länder und instabiler Staaten, stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken;
- 56. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die in der Pariser Erklärung vereinbarten Grundsätze ohne Abstriche umzusetzen, um die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern, und betont, dass von der Europäischen Union größere Anstrengungen unternommen werden müssen in Bezug auf gegenseitige Rechenschaftspflicht, Eigenverantwortlichkeit der Partnerländer und Reform der technischen Unterstützung, weil die DAC-Mitgliedstaaten in diesen drei Bereichen in der jüngsten OECD-Grundlagenerhebung zur Umsetzung der Pariser Erklärung schlechte Ergebnisse erzielt haben;
- 57. fordert die Europäische Union auf, die Partner dabei zu unterstützen, ihre einheimischen Kapazitäten aufzubauen, um ein kohärentes Entwicklungsmanagement anzuführen, da dies weiterhin von zentraler Bedeutung ist, um die legitime Eigenverantwortlichkeit der Länder und die Steuerung ihres eigenen Entwicklungsprozesses zu gewährleisten;
- 58. ist der Auffassung, dass Mikrofinanzierungen eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Armut darstellen, da sie die Armen selbst in die Lage versetzen, aktiv an diesem Kampf teilzunehmen;
- 59. betont, dass einer der Hauptwege aus der Armut und zur Verbesserung der Situation von Frauen und Männern darin liegt, produktive Arbeit von hoher Qualität mit einem angemessenen Einkommen zu garantieren;
- 60. ist der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Prioritäten und Kinderrechte in der Entwicklungspolitik der Europäischen Union wieder als Grundrechte und als Teil der im Rahmen des Übereinkommens von Cotonou und anderen Verträgen niedergelegten Kriterien für verantwortungsvolles Regieren in den Vordergrund rücken müssen;
- 61. begrüßt die EG/UN-Partnerschaft auf dem Gebiet der Geschlechtergerechtigkeit im Interesse von Entwicklung und Frieden, die vor kurzem mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, dass Gender-Fragen bei der Umsetzung und Überprüfung der Pariser Erklärung nicht übergangen werden;
- 62. ist der Auffassung, dass die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung (PRSP) und die Länderstrategiepapiere (LSP) wichtige Instrumente zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele sind, dass sie jedoch nach Anhörung der Parlamente in den AKP-Ländern und der Mitgliedstaaten, des Parlaments, der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden entworfen, umgesetzt, überwacht und bewertet werden und stärker auf die Erreichung der MDGs ausgerichtet werden sollten;
- 63. zeigt sich besorgt über den Mangel an Flexibilität in der Planung der Kommission, die zu Beginn eines Planungszyklus begrenzte Prioritäten festlegt und dann nicht zulässt, dass neue Bereiche unterstützt werden, auch wenn dies von den Partnerregierungen unmittelbar verlangt wird;
- 64. betont, dass es langfristiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit sein muss, die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu schaffen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, öffentlichprivate Partnerschaften für Wachstumsinitiativen zu fördern, einschließlich Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, um die Produktivität und die Beschäftigung anzukurbeln;
- 65. betont das große Potenzial von ausländischen Direktinvestitionen für Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, den Transfer von Knowhow, Unternehmergeist, Technologie und die Schaffung von Arbeitsplätzen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines transparenten, berechenbaren und günstigen Investitionsklimas, in dem die Bürokratie für die Wirtschaft minimiert wird, Eigentumsrechte geachtet, der Wettbewerb gefördert und eine solide makroökonomische Politik angestrebt werden;
- 66. fordert Geber wie Empfänger auf, bessere Daten für die Umsetzung und Überprüfung der MDGs zu liefern;
- 67. fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass, wenn Mittel für Infrastrukturen ausgegeben werden, die Armutsbekämpfung weiterhin im Mittelpunkt aller Projekte steht;
- 68. räumt ein, dass die derzeitigen EU-Mittel und -Fazilitäten, wie die Infrastrukturfazilität, die Wasserfazilität und die Energiefazilität, wichtige Angelegenheiten behandeln;
- 69. fordert die Europäische Union auf, ihre Partnerschaften mit den Entwicklungsländern zu verbessern, damit die gegenseitige Rechenschaftspflicht und beiderseitige Verpflichtungen durch verlässliche Bezugsgrößen und Fristen für eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe gestärkt werden, um die Planung der Empfängerländer in Bezug auf höhere öffentliche Investitionen zu erleichtern;
- 70. betont, dass alle Mittel eingesetzt werden müssen, um die MDGs zu erreichen, und dass dies möglichst umfassende Partnerschaften mit den Beteiligten erfordert, insbesondere den nationalen Parlamenten, der Zivilgesellschaft und den lokalen Behörden der Entwicklungsländer sowie privaten Partnern;
- 71. ist zuversichtlich, dass im Rahmen der Ausarbeitung der gemeinsamen Strategie Afrika-EU eine Einigung darüber erzielt wird, wie wichtig es ist, die MDGs bis 2015 zu erfüllen;
Allgemeine Budgethilfen
- 72. beharrt darauf, das die Europäische Union und die Partnerregierungen gewährleisten, dass Haushaltszuschüsse stets die Form von sektorspezifischen Haushaltshilfen annehmen, bei denen die Gelder einem spezifischen Sektor, in dem die Mittel ausgegeben werden sollten, zugewiesen werden; beharrt ferner darauf, armutsbezogene Ziele zugrunde zu legen, die den Output der politischen Maßnahmen statt den unmittelbaren Haushaltsinput und -output messen, sowie Mechanismen und Überwachungsinstrumente einzuführen, die sicherstellen, dass ein angemessener Anteil der allgemeinen Budgethilfe für Grundbedürfnisse, insbesondere Gesundheit und Bildung, ausgegeben wird und betont, dass dies Hand in Hand gehen muss mit dem Aufbau der Institutionen; unterstreicht, dass ein Anteil von 0,5% der gewährten Haushaltszuschüsse ausschließlich für Kontrolleure aus der Zivilgesellschaft reserviert werden sollte;
- 73. fordert die Europäische Union auf, eine kohärente MDG-Verwaltung der allgemeinen Haushaltszuschüsse quer durch die einzelnen Teile der Exekutive und der Legislative zu unterstützen und die Überwachung der Haushaltszuschüsse durch Parlamente, Zivilgesellschaft und lokale Behörden zu unterstützen, um eine starke und deutliche Verknüpfung von Hilfen aus Haushaltszuschüssen mit der Erreichung der MDGs zu gewährleisten;
- 74. fordert eine Beteiligung der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft bei einer wirksamen Haushaltskontrolle in Form von Erhebungen zur Rückverfolgung öffentlicher Ausgaben (PETS), die auf der Grundlage von Kriterien des DAC einen detaillierten Vergleich zwischen "Input" und "Output" anstellen;
- 75. fordert die Europäische Union auf, den Anteil der Hilfe, die durch direkte Haushaltszuschüsse geleistet wird, für diejenigen Länder aufzustocken, die Beweise für gute Regierungsführung, die Achtung der Menschenrechte und die Grundsätze der Demokratie geliefert haben;
- 76. betont, dass Budgethilfe in ihrer üblichen Form im Wesentlichen eine weitere kurzfristige Vereinbarung zwischen Gebern und Regierungen darstellt, wobei wenige Vereinbarungen länger als drei Jahre laufen, und fordert die Geber auf, die Dauer der von ihnen eingegangenen Verpflichtung nach Möglichkeit gemäß den von der Kommission für "MDG-Verträge" vorgeschlagenen Leitlinien - unter Einbeziehung sechsjähriger Verpflichtungen und eindeutiger Abmachungen - zu verlängern und Klarheit darüber zu schaffen, wann und wie solche Zuschüsse ausgesetzt werden würden;
- 77. fordert die Länder auf, sich eingehend mit den Auswirkungen allgemeiner Budgethilfen auf die Gleichstellung von Frauen und die Beziehungen zwischen den Geschlechtern zu befassen, weil allgemeine Aufstockungen der Finanzmittel den ungleichen Zugang und Status von Randgruppen, einschließlich Frauen und Menschen mit Behinderungen, nicht automatisch beseitigen;
Regierungsführung
- 78. erinnert daran, dass das Abkommen von Cotonou den Rahmen für einen Dialog zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten über Themen der Staatsführung bietet, und fordert die Europäische Union auf, diesen Rahmen zu verstärken statt mit neuen Initiativen, Strategien und politischen Maßnahmen aufzuwarten;
- 79. bedauert, dass die Mitteilung der Kommission über die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik (KOM (2006) 421), die eine Anreiz-Reserve für Budgethilfe vorschlägt, die MDGs auf nur einen von 23 Indikatoren reduziert, neben anderen Indikatoren wie Liberalisierung des Handels, Bekämpfung von Terrorismus und Einwanderung, die für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele unwichtig sind, und ist der Auffassung, dass das Governance-Instrument die Verpflichtung des Partnerlandes, die MDGs umzusetzen, in den Mittelpunkt rücken sollte;
- 80. fordert die Kommission dringend auf, die im Rahmen der Überprüfung des Governance-Profils 2008 gebotene Gelegenheit zu nutzen, um die Ansichten europäischer und afrikanischer Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft wie auch der Mitgliedstaaten und der afrikanischen Regierungen anzuhören und ihr Governance-Konzept entsprechend anzupassen;
- 81. erinnert die Regierungen der Entwicklungsländer daran, dass Fortschritte bei der Erreichung der MDGs häufig durch chronische Korruption, schlechte Regierungsführung und fragwürdige Strategien in der Gesundheitsfürsorge beeinträchtigt werden, und betont, dass Armut niemals beseitigt werden wird, wenn nicht die sie verursachenden Systemmängel ebenso anerkannt, in Angriff genommen und beseitigt werden;
- 82. fordert die Entwicklungsländer auf, ihr eigenes Wohlstandspotenzial zu steigern, indem sie Programme zur Wirtschaftsliberalisierung, insbesondere auf dem Gebiet der Eigentumsrechte, auflegen, die auf einen Schlag umfangreiches Kapital für Sofortinvestitionen freisetzen würden - was schon für sich genommen die frühzeitige Erreichung der MDGs erleichtern würde;
- 83. fordert alle bilateralen und multilateralen Geldgeber und Ausfuhrkreditstellen auf, eine auf der Verantwortlichkeit von Regierungen gegenüber ihren Bürgern beruhende Auflagenbindung und ein System der Partnerschaft zu entwickeln, wobei die nicht humanitäre Hilfe von der Erfüllung einer Reihe spezifischer Kriterien, insbesondere der öffentlichen Transparenz bei den Einnahmen, abhängt;
Frieden und Sicherheit
- 84. erinnert daran, dass Frieden und Sicherheit für die Erreichung der MDGs von elementarer Bedeutung sind, und fordert daher die Europäische Union nachdrücklich auf zu gewährleisten, dass ihre Entwicklungspolitik eine positive Auswirkung auf die Friedenskonsolidierung hat;
- 85. erinnert an die Verpflichtung, Konfliktsensitivität in allen politischen Maßnahmen und Instrumenten der Europäischen Union durchgängig zu berücksichtigen, wie dies im Göteborg-Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte von 2001 befürwortet wurde, und fordert die Europäische Union auf, die zuletzt angenommenen Instrumente zur Konfliktprävention umzusetzen, wie z.B. die EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen, den EU-Politikrahmen für die Reform des Sicherheitssektors und das gemeinsame EU-Konzept für Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration (DDR);
- 86. begrüßt die Tatsache, dass ein Vertrag über den Waffenhandel jetzt von 80% der Regierungen der Welt unterstützt wird, und drängt die EU, ihren Part bei der Gewährleistung zu übernehmen, dass es einen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag geben kann;
Handel
- 87. fordert die Europäische Union zu einer kohärenten Politik auf, bei der Handels- und Fischereipolitik und Entwicklungszusammenarbeit mit der gemeinsamen Agrarpolitik abgestimmt werden, um direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu vermeiden;
- 88. betont, dass die Handelsöffnung eine der wirksamsten Triebkräfte für Wirtschaftswachstum sein kann, dass sie jedoch durch innenpolitische Maßnahmen zur Umverteilung und im sozialen Bereich ergänzt werden muss, damit die Armut verringert wird;
- 89. hebt das Versprechen der Doha-Entwicklungsrunde und die Notwendigkeit eines fairen und gerechten, auf Regeln beruhenden internationalen Handelssystems hervor, das die Handelsungleichgewichte im Welthandel korrigiert, insbesondere, wenn es um Afrika geht; fordert die Europäische Union auf, die größten Anstrengungen zu unternehmen, um aus der Sackgasse bei den WTO-Verhandlungen herauszukommen;
- 90. stellt fest, dass die Europäische Union nach Aussagen des Vorsitzenden der in eine Sackgasse geratenen Doha-Runde in Betracht ziehen muss, ihre den Handel verzerrenden Agrarexportsubventionen um schätzungsweise 70% zu kürzen, um ein der Entwicklung förderliches Abkommen zu erleichtern, und dass eine Einigung über Subventions- und Zollsenkungen herbeigeführt werden muss, damit die Verhandlungen Ende 2007 abgeschlossen werden können;
- 91. ist der Auffassung, dass fairer Handel ein wichtiges Instrument beim Aufbau eines nachhaltigen Handels mit fairem Einkommen für die Erzeuger in den Entwicklungsländern darstellt; fordert die Kommission auf, auf die erwähnte Entschließung des Parlaments zu fairem Handel und Entwicklung mit einer Empfehlung zu reagieren, um den fairen Handel zu unterstützen, wie dies in Ziffer 1 und 2 jener Entschließung skizziert wird;
- 92. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ihre Handelsabkommen zur Erreichung der MDGs beitragen statt sie zu behindern; insbesondere sollte sie sicherstellen, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) Instrumente für die Entwicklung der AKP und die Beseitigung der Armut darstellen;
- 93. ist der Auffassung, dass TRIPS in Bezug auf Arzneimittel, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die über das TRIPS-Übereinkommen hinausgehen, von den WPA und anderen künftigen bilateralen oder regionalen Übereinkommen mit Ländern mit niedrigem Einkommen ausgenommen werden sollten;
- 94. ist der Auffassung, dass alle AKP-Länder ein eindeutiges Recht haben müssen, zu entscheiden, ob sie die Verhandlungen über den Handel mit Waren hinaus ausweiten wollen; fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Rechte des geistigen Eigentums und die "Singapur-Themen" (Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen) vom Verhandlungstisch genommen werden, falls die AKP-Länder über diese Themen nicht zu verhandeln wünschen;
- 95. fordert die Kommission auf, Handelsstörungen für unsere AKP-Partner zu verhindern; fordert die Kommission daher dringend auf, zu gewährleisten, dass, falls die WPA-Verhandlungen nicht vor Ende 2007 abgeschlossen werden können, Vorkehrungen getroffen werden, um Ungewissheit für unsere AKP-Partner zu vermeiden; betont, dass dies eine Garantie erfordert, dass ungeachtet des Standes der WPA-Verhandlungen zu dem jeweiligen Zeitpunkt die Zugangsbedingungen der AKP zum EU-Markt gleich bleiben, wie im Abkommen von Cotonou vereinbart; fordert die Kommission auf zu klären, wie solche Vorkehrungen getroffen werden können, um Ungewissheit für Exporteure und Importeure zu vermeiden;
- 96. nimmt jüngste Studien der UNCTAD u. a. zur Kenntnis, die nachweisen, dass eine Handelsliberalisierung auf breiter Front in den am wenigsten entwickelten Ländern wenig Wirkung auf die Ziele einer nachhaltigen und erheblichen Verringerung der Armut hatte und zu einem Niedergang der Terms of Trade der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, geführt hat, und fordert die Europäische Union auf, eine nachhaltige aufrichtige Kampagne in die Wege zu leiten, um die Exportkapazität dieser am wenigsten entwickelten Länder durch Förderung technischer Hilfe zum Ausbau physiosanitärer Standards, des Eigentumsrechts, unternehmerischer Fähigkeiten und von Programmen zur Wertschöpfung tatsächlich zu erhöhen;
- 97. fordert die Kommission auf, ihre Kooperations- und Handelspolitik soweit wie möglich anzupassen, um den Regierungen der Entwicklungsländer zu helfen, öffentliche Dienstleistungen, insbesondere solche, die den Zugang der gesamten Bevölkerung zu Trinkwasser, Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und Verkehr gewährleisten, aufrecht zu erhalten und auszubauen;
- 98. dringt darauf, dass die Tatsache umfassend berücksichtigt werden sollte, dass AKP-Länder häufig stark von Rohstoffen abhängig sind, die besonders anfällig für Preisschwankungen und Zollprogression sind, und betont die Bedeutung der Diversifikation, die Entwicklung verarbeitender Industrien und KMU in diesen Ländern;
- 99. betont die Bedeutung des Aufbaus von Kapazitäten zum einen für den Handel und den Bedarf an zusätzlichen EU-Mitteln, um die Fähigkeit der AKP-Länder zu vergrößern, Bedürfnisse und Strategien zu ermitteln, zu verhandeln und die regionale Integration zu unterstützen, und zum andern für die Diversifizierung und die Vorbereitung auf die Liberalisierung durch Zuwächse bei der Produktion, der Versorgung und der Handelskapazität und durch Ausgleich der Anpassungskosten, wobei es auch gilt, die Fähigkeit dieser Länder zu verbessern, Investitionen anzuziehen;
- 100. fordert die Kommission auf, ihre handelsbezogene Hilfe aufzustocken, um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen, der von fundamentaler Bedeutung ist, wenn die ärmsten Länder in der Lage sein sollen, sich dem aufgrund der Marktliberalisierung verschärften Wettbewerb zu stellen;
Klimawandel
- 101. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung saubererer und effizienterer Konzepte für eine nachhaltige und kohlenstoffarme Entwicklung zu spielen;
- 102. hebt hervor, dass arme Gemeinschaften in den Entwicklungsländern am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, dessen Auswirkungen jedoch am heftigsten zu spüren bekommen werden, und fordert die Europäische Union auf, genügend Geld zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, sich gegen den Anstieg des Meeresspiegels und die vermehrte Heftigkeit und Häufigkeit extremer meteorologischer Phänomene wie Dürren, schwere Stürme, Hochwasser usw. zu wappnen wie auch Probleme im Bereich der Gesundheit, der Nahrungsmittelerzeugung und der Wasserversorgung zu verfolgen, die die Entwicklung gefährden würden und zu Migration in großem Maßstab und Sicherheitsrisiken führen können;
- 103. fordert die Europäische Union auf, erhebliche Mittel bereitzustellen, um die armen Länder in die Lage zu versetzen, sich an den Klimawandel anzupassen, und betont, dass dieses Geld nicht einfach nur von bestehenden Hilfsfonds abgezweigt werden darf; ist des Weiteren der Auffassung, dass ein signifikanter Teil der durch die Versteigerung von Zuteilungen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems und der Besteuerung von Kohlenstoff erzielten Einkünfte verwendet werden sollte, um eine saubere Entwicklung in den Entwicklungsländern zu finanzieren;
- 104. betont, dass Anpassung nicht nur als humanitäre Angelegenheit oder als eine Priorität allein im Zusammenhang mit der Klimakonvention behandelt werden darf; weist nachdrücklich darauf hin, dass Risikominderung und Klimaschutzmaßnahmen in die übergreifende Entwicklungsagenda sowie in die PRSPs und in die LSP aufgenommen werden müssen;
- 105. räumt ein, dass Lizenzgebühren für Rechte des geistigen Eigentums im Bereich sauberer Technologie ein Hindernis für den Transfer solcher Technologie in Entwicklungsländer bilden können; betont, dass zur Bekämpfung des Energiemangels und zur Gewährleistung eines nachhaltigen Entwicklungswegs Partnerschaften für die Rechte des geistigen Eigentums zwischen Industrie- und Entwicklungsländern entwickelt werden müssen, um die Achtung von Eigentumsrechten zu garantieren und gleichzeitig den Zufluss von Technologie zu erleichtern;
- 106. betont, dass, obwohl Energie in der Millenniumserklärung nicht ausdrücklich erwähnt wird, die Bereitstellung moderner Energiedienstleistungen für die Armen eine entscheidende Voraussetzung ist, um die MDGs zu erfüllen; weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für erneuerbare Energietechnologien in vielen Entwicklungsländern ausgezeichnet sind und einen wirksamen Weg darstellen, die steigenden Ölkosten und den Energiebedarf in den Griff zu bekommen und zugleich weitere schädliche Klimaauswirkungen zu vermeiden; bedauert, dass von der Europäischen Union unzureichende Finanzmittel bereitgestellt wurden, um die Herausforderung des Energiemangels zu bewältigen; betont zu diesem Zweck die Notwendigkeit zusätzlicher Hilfsmittel wie auch einer verstärkten Unterstützung von Privatinvestitionen in erneuerbare Energietechnologien;
Milleniums-Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
- 107. hebt hervor, dass, sofern die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden, der Anteil der in Armut lebenden Menschen innerhalb eines Jahrzehnts halbiert sein wird, was ein riesiger Erfolg ist; hebt aber gleichfalls hervor, dass Hunderte von Millionen der allerärmsten und am meisten gefährdeten Menschen ihrer chronischen Armut nicht werden entrinnen können;
- 108. fordert die Europäische Union auf, ein Datum für die Einigung über eine Strategie zur Beseitigung der Armut nach 2015 festzusetzen;
- 109. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, der Interparlamentarischen Union, den Vereinten Nationen und dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD zu übermitteln.
- 1 ABl C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
- 2 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 3 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
- 4 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 5 ABl. C 293 E vom 2.12.2006; S. 316.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0043.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0320.