Entschließung des Europäischen Parlaments über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens (2005/2056(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Transatlantischen Erklärung von 1990 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten und der Neuen Transatlantischen Agenda von 1995,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004 und insbesondere der Abschnitte mit dem Titel "Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus" bzw. "Zusammenarbeit mit den Partnern",
- - in Kenntnis der Erklärungen im Anschluss an das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 22. Februar 2005 in Brüssel,
- - in Kenntnis des Ergebnisses des Gipfels EU-USA vom 20. Juni 2005 in Washington,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den transatlantischen Beziehungen1, sowie auf seine früheren Entschließungen vom 17. Mai 20012, 13. Dezember 20013, 15. Mai 20024 und 19. Juni 20035, seine Empfehlung vom 10. März 2004 an den Rat zum Recht der Häftlinge von Guantánamo auf ein faires Verfahren6, seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu Guantánamo7 und seine Entschließungen vom 22. April 20048 und vom 13. Januar 20059,
- - in Kenntnis des am 9. Februar 2005 vorgelegten Entwurfs einer Resolution Nr. 77 des amerikanischen Kongresses zu den transatlantischen Beziehungen,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 mit dem Titel "Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert" (KOM (2005) 0196),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0173/2006), sowie der Stellungnahmen des Rechtsausschusses und des Ausschussses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
A. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft ein Eckstein der Außenpolitik der Europäischen Union ist,
B. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Werten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beruht, und dass diese Partnerschaft eine nachhaltige Wirtschaft und Entwicklung unterstützt; in der Erwägung, dass diese Werte bei allen künftigen Überlegungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der transatlantischen Partnerschaft weiterhin eine wesentliche Rolle spielen werden; in der Erwägung, dass die USA aufgefordert werden müssen, die von der Europäischen Union geförderten und hoch gehaltenen Werte zu übernehmen, wie z.B. das Verbot der Todesstrafe und die Verteidigung des Internationalen Strafgerichtshofs,
C. in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie ungeachtet der teilweise divergierenden Interpretation der heutigen globalen Risiken und Bedrohungen weltweit zu fördern sind und diese gemeinsamen globalen Herausforderungen wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen,
D. in der Erwägung, dass es im Interesse beider Partner ist, sich auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verträge und der effektiven Arbeit der internationalen Institutionen, insbesondere der UN, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, zusammen gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen,
E. in der Erwägung, dass es angesichts der Verantwortung beider Partner für die internationale Ordnung von wesentlicher Bedeutung ist, dass ihre Partnerschaft auf einer stabilen, nachhaltigen und belastbaren Grundlage für die Zusammenarbeit beruht,
F. in der Erwägung, dass es im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig ist, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, das Völkerrecht und die Verträge und Übereinkommen über die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt einzuhalten und anzuerkennen, und dass es wichtig ist, die Angemessenheit und die Notwendigkeit neuer und maßgeschneiderter Lösungen im Völkerrecht zu erörtern, mit denen besser auf die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus reagiert werden kann, sowie neue rechtliche Mittel zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus, jedoch unter uneingeschränkter Berücksichtigung der oben erwähnten Rechte und Freiheiten,
G. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit äußerst wichtig sind, wie dies auch klar aus der Europäischen Sicherheitsstrategie ersichtlich ist,
H. in der Erwägung, dass die Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und die breite Öffentlichkeit wiederholt die unverzügliche Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert und darauf gedrungen haben, dass alle Gefangenen nach den Grundsätzen des Völkerrechts behandelt werden und ihnen so rasch wie möglich ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährt wird,
I. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA in den Bereichen Handel (ca. 600 Mrd. EURan Waren und Dienstleistungen im Jahr 2003) und Investitionen (etwa 1,4 Billionen EU-Rim Jahr 2003) die größte bilaterale Partnerschaft der Welt bilden, wobei 14 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten von den transatlantischen Handelsverbindungen abhängen (nach Aussage der Kommission),
J. in der Erwägung, dass die Agenda von Lissabon angesichts der starken wirtschaftlichen Interdependenz aufgrund der oben erwähnten Bindungen als Unterfangen angesehen werden sollte, Europa zu einer äußerst wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Wirtschaft zu machen, die der transatlantischen Partnerschaft durch eine Steigerung des Wachstums der Binnenmärkte wiederum zum Vorteil gereicht,
K. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten weiterhin von den Bürgern aus zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Visum verlangen, ohne dass dies auf Gegenseitigkeit beruht, darunter von neun der zehn Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, und dass sie dadurch die transatlantischen Bindungen beeinträchtigen, Ungleichheit zwischen EU-Bürgern festschreiben und ein mangelhaftes Vertrauen in die Visumbestimmungen der Europäischen Union erkennen lassen,
L. in der Erwägung, dass beide Partner derzeit die wichtigsten Unterstützungsgeber für den Nahen Osten und den Mittelmeerraum sind, wobei etwa 3 Mrd. EURvon der Europäischen Union und ungefähr 2,2 Mrd. USD von den USA jährlich an Beihilfen und Darlehen gezahlt werden; in der Erwägung, dass die friedliche Entwicklung demokratischer Gesellschaften im Nahen Osten, die die Menschenrechte achten und den politischen Pluralismus gewährleisten, das zentrale strategische Ziel der Außenpolitik der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sein sollte; in der Erwägung, dass diese Unterstützung besser koordiniert und auf die Konfliktlösung, die Förderung der Demokratie und eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein sollte,
M. in der Erwägung, dass der österreichische Vorsitz mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, dass die parlamentarischen Vertreter und die Vertreter der europäischen und amerikanischen Bürgergesellschaft stärker an der transatlantischen Partnerschaft beteiligt werden müssen,
Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA
- 1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Fundament der transatlantischen Partnerschaft aktualisiert werden muss, indem die bestehende Neue Transatlantische Agenda durch eine Transatlantisches Partnerschaftsabkommen ersetzt wird, die 2007 in Kraft treten soll; ist der festen Überzeugung, dass die transatlantischen Beziehungen nur mit einem solchen Abkommen als feste, institutionalisierte Struktur verankert werden können, die es den Partnern ermöglicht, ihre gemeinsamen Ziele auf konsequentere und stabilere Weise zu verfolgen; ist der Auffassung, dass nur ein solches Abkommen eine umfassende Neustrukturierung und Harmonisierung der diversen und unkoordiniert nebeneinander laufenden Initiativen ermöglichen würde, und dass dies ebenfalls andere internationale Akteure ermutigen würde, die wesentlichen Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu übernehmen;
- 2. fordert die Partner in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, auf allen Ebenen eine umfassende und vollständige Bewertung der Defizite, Versäumnisse und Errungenschaften der Neuen Transatlantischen Agenda einzuleiten, unter besonderer Berücksichtigung der vorrangigen Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans EU/USA, damit die transatlantische Partnerschaft auf einer besser definierten und konkreteren Grundlage aufgebaut werden kann;
- 3. unterstreicht ebenfalls, dass es dringend notwendig ist, dass auf dem bevorstehenden Gipfel EU-USA im Juni 2006 ohne weitere Verzögerungen als Ziel festgelegt werden muss, den transatlantischen Markt bis 2015 ohne Hindernisse zu vollenden, wie dies wiederholt von ihm selbst, vom US-Kongress und von führenden Politkern, akademischen Persönlichkeiten und Unternehmerkreisen gefordert wurde;
- 4. ist der Auffassung, dass die Verwirklichung solcher weit reichender Initiativen, insbesondere mit Blick auf die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA, unbedingt notwendig ist; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die transatlantischen Beziehungen sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Ziele auswirken müssen, die das Wesen der globalen und bilateralen Interessen und Werte der Europäischen Union und der USA ausmachen;
- 5. ist daher der Auffassung, dass die acht auf dem Gipfel EU-USA , am 20. Juni 2005 in Washington verabschiedeten gemeinsamen Erklärungen, sowie weitere möglicherweise nachfolgende gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens besser integriert und wirksamer umgesetzt werden könnten;
- 6. bedauert aus demselben Grund, dass die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2005 zwar ein Schritt in die richtige Richtung war, jedoch die Überzeugung und Entschlossenheit vermissen ließ, die notwendig sind, um das eigentliche Ziel, die transatlantische Partnerschaft durch den Abschluss eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens als geeigneter institutioneller und politischer Rahmen voranzutreiben und festzuschreiben; fordert die Kommission deshalb auf, eine neue Mitteilung zu verfassen, und betont, dass in dieser Frage unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen;
Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens:
Aufbau einer "Aktionsgemeinschaft" für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit
- 7. bekräftigt die Auffassung, dass das Transatlantische Partnerschaftsabkommen die bestehende Agenda in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Sicherheit erweitern und eine "Aktionsgemeinschaft" für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit in all den Bereichen anstreben sollte, in denen die gemeinsamen Interessen und Werte beider Partner auf dem Spiel stehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die acht auf dem jüngsten Washingtoner Gipfel verabschiedeten gemeinsamen Erklärungen, in denen die dringlichsten Aufgaben für beide Partner erläutert werden; begrüßt ebenfalls die Diskussionen im Rahmen des ersten Regelungskooperationsforums (26. Januar 2006) und der ersten Arbeitsgruppe über geistiges Eigentum (26. Januar 2006) und sieht den Folgemaßnahmen in drei Monaten erwartungsvoll entgegen; ist jedoch der Auffassung, dass konkretere Maßnahmen, wie etwa die Einführung informeller Dialoge zwischen Sachverständigen aus der Europäischen Union und den USA in den betreffenden Bereichen wünschenswert wären, um durchführbare kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen auszuarbeiten;
- 8. empfiehlt ebenfalls die Förderung eines gemeinsamen Ansatzes in den Beziehungen zu anderen wichtigen geopolitischen Akteuren, wozu China, Indien, Japan, Lateinamerika und Russland gehören, die Wiederbelebung der ausgehandelten Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen auf multilateraler und bilateraler Ebene und ein aktiveres gemeinsames Engagement bei der Reform der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates;
- 9. drängt darauf, dass China, Russland und der Ukraine für Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Abstimmung der technischen Unterstützung und der Schulung im Bereich der Rechtsdurchsetzung zwischen der Europäischen Union und den USA Priorität eingeräumt wird;
- 10. ist der Auffassung, dass die in der Erklärung zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen bezeugte Unterstützung der Vereinten Nationen die universellen demokratischen Werte nur dann weltweit stärken wird, wenn die in der Erklärung und in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates enthaltenen Bedingungen konsequent angewandt werden, wenn es darum geht, die komplexen Bedrohungen und Herausforderungen vor Ort zu bewältigen; teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die allgemeine Verbreitung einer transparenten, rechenschaftspflichtigen und repräsentativen Regierung, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte strategische Prioritäten und moralische Verpflichtungen für die Partner darstellen und als solche ein herausragendes Merkmal der Partnerschaft sein müssen;
- 11. ermutigt die Partner, weitere gemeinsame Maßnahmen aufgrund von Verpflichtungen einzuleiten, die sich aus internationalen Verträgen ergeben, die die Grundlagen eines wirksamen multilateralen Rahmens in grundlegenden Politikbereichen für die weltweite Verantwortung beider Partner legen, wie etwa diejenigen im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Kyoto-Protokoll über den Klimawandel, den Genfer Übereinkommen, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, den Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie den Abkommen bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Schmuggels, Auslieferungen, Folter, illegale Haft und Überstellung, Asyl, Visa, Auswanderung, Datenschutz usw.; fordert die Partner mit Nachdruck auf, alle relevanten internationalen Verträge zu ratifizieren und die derzeitigen Differenzen bei der Analyse, der Diagnose und der politischen Vorgehensweise mit Blick auf ein globales System auf der Grundlage der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit zu überwinden;
- 12. bedauert, dass die Regierung der Vereinigten Staaten sich weiterhin widerstrebt, eine sinnvolle internationale Partnerschaft über den Klimawandel einzugehen, nimmt jedoch als bescheidenen Fortschritt zur Kenntnis, dass sie jetzt im Einklang mit der Vereinbarung der Konferenz der Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel von Montreal 2005 bereit ist, an einem eingehenden vorwärts gerichteten Dialog teilzunehmen; begrüßt Initiativen amerikanischer Gesetzgeber, verbindliche innenpolitische Regelungen zur Verringerung der Treibhausemissionen in den Vereinigten Staaten auszuarbeiten sowie die Tatsache, dass sich wichtige Kreise in der amerikanischen Gesellschaft, wie etwa Regierungen der Bundesstaaten, Bürgermeister, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen intensiver mit der Bekämpfung des Klimawandels befassen;
- 13. empfiehlt die Ausarbeitung einer gemeinsame Strategie zur Sicherheit der Energieversorgung und der Versorgung mit Rohstoffen, erstens auf der Grundlage einer von allen Großverbrauchern gebilligten multilateralen Politik und zweitens auf der Grundlage des Prinzips der Diversifizierung bei der Versorgung, der Erzeugung und beim Transport;
- 14. spricht sich für eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Kontaktgruppe zur Regelung des endgültigen Status des Kosovo aus, wobei die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates und der Europäischen Union einzuhalten sind, so dass Frieden, Sicherheit und Stabilität in der weiteren Balkanregion gewährleistet werden können;
- 15. ermutigt die Partner, ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts im Nahen Osten auf der Grundlage der vom Quartett im Einklang mit der "Road Map" eingeleiteten aufeinander folgenden Initiativen zu erhöhen, wobei in jeder Phase eine regelmäßige, starke und gemeinsame Präsenz des Quartetts und ebenso ein Dialog auf höchster Ebene sicherzustellen sind; hebt die Bedeutung einer gemeinsamen Haltung gegenüber der neu gewählten Regierung der Palästinensischen Behörde hervor, unter besonderer Betonung der Grundsätze der Gewaltfreiheit, der Anerkennung des Staates Israel und der Anerkennung der früheren Abkommen und Verpflichtungen, wozu auch die "Road Map" gehört; fordert Israel und die Palästinensische Behörde auf, einseitige Maßnahmen zu vermeiden, die Fragen über den endgültigen Status abträglich sein könnten; fordert die Palästinensische Behörde eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um Terrorakte zu verhindern, und Israel, die Ausweitung der Siedlungen und den Bau der Sperrmauer auf palästinensischem Boden einzustellen; ist der Auffassung, dass die Verpflichtung der neu gewählten Regierung der Palästinensischen Behörde, die oben genannten vom Quartett am 30. Januar dargelegten Grundsätze einzuhalten, zur Verwirklichung des letztendlichen Zieles zweier demokratischer Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, unabdingbar ist; unterstützt den jüngsten Beschluss des Quartetts, einen vorübergehenden internationalen Mechanismus zu unterstützen, mit dem direkte Hilfe für die palästinensische Bevölkerung gewährleistet wird;
- 16. empfiehlt, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität des Libanon getroffen werden, indem die Institutionen dieses Landes und seine demokratische Staatführung unterstützt werden; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die transatlantischen Partner oder andere externe Akteure sich mit ihren Maßnahmen nicht über die eigenen Beschlüsse des Libanon hinwegsetzen dürfen;
- 17. unterstützt die Entschlossenheit der Partner, mit den irakischen Behörden, den Vereinten Nationen und wichtigen regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um dem Irak zu helfen, nach erfolgter Nationalversammlung und durchgeführten Parlamentswahlen Frieden, Stabilität und Demokratie zu erreichen; ist zutiefst beunruhigt über die andauernden Verstöße gegen die Menschenrechte;
- 18. betont, dass die Partner in der Frage der Atompolitik des Iran eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine kohärente Politik verfolgen müssen, wobei das iranische Volk, seine Regierung und die demokratische Opposition im Mittelpunkt stehen sollten; fordert die USA auf, sich an den Verhandlungen mit dem Iran zu beteiligen; unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. März 2006 und die Forderung an den Iran, die vom Verwaltungsrat der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) geforderten Schritte zur Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten und zur Überprüfung der Wiederaufbereitungsaktivitäten durch die IAEO zu unternehmen, einschließlich Forschung und Entwicklung; teilt die Auffassung, dass diese Maßnahmen zu einer diplomatischen Lösung auf dem Verhandlungswege beitragen werden, mit der sicher gestellt wird, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt wird; unterstützt uneingeschränkt die Schlussfolgerungen des Treffens in Berlin vom 30. März 2006 und den auf diesem Treffen geäußerten eindringlichen Appell an den Iran, internationale Bedenken auf diplomatischem Wege zu behandeln, erinnert jedoch daran, dass die Verhandlungen bereits seit drei Jahren andauern und weder unendlich fortgeführt werden noch einfach zu einer Politik der Beschwichtigung führen dürfen; ist der Auffassung, dass der UN-Sicherheitsrat weitere Maßnahmen in Betracht ziehen sollte;
- 19. empfiehlt, die legitimen Sicherheitsinteressen Irans durch ein umfassendes regionales Sicherheitssystem zu berücksichtigen, das durch ein starkes Engagement der transatlantischen Partner unterstützt wird;
- 20. fordert ein konzertiertes Vorgehen gegenüber China, insbesondere im Hinblick darauf, Mittel und Wege zu finden, um die Demokratie in diesem Land zu fördern, die Spannungen mit Taiwan abzubauen, die Teilnahme Taiwans an internationalen Foren zu erhöhen und den Dialog zwischen den Behörden in Beijing und dem Dalai Lama zu erleichtern, um in der Tibet-Frage konkrete Fortschritte zu erzielen;
- 21. unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Blick auf eine Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens, der Stabilität, des Wohlstands und der guten Staatsführung in Afrika, sowie die im Rahmen der diversen internationalen Foren unternommenen Anstrengungen, wie etwa den Aktionsplan der G8/Afrikanischen Union, die EU-Friedensfazilität für Afrika, oder die Initiative der USA für globale friedenserhaltende Maßnahmen (US Global Peacekeeping Operations Initiative); schlägt jedoch vor, der Erreichung der von den Vereinten Nationen aufgestellten Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 Vorrang zu geben, und zwar durch eine effektive Aufstockung der Entwicklungshilfe der Partner für Afrika, insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit, sowie durch Unterstützung der Bemühungen internationaler Hilfsfonds, damit die Armut vollständig beseitigt wird; erwartet von den Regierungen der afrikanischen Staaten, dass diese ihren Teil der Vereinbarung einhalten, indem sie sich der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung der Korruption verpflichten;
- 22. ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten der erheblichen Verringerung der Armut politische Priorität einräumen und ihre Zusage, die Millenniumsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2015 zu verwirklichen, bekräftigen und ihre vorher erteilte Zusage, 0,7 % ihres BIP für Entwicklungszusammenarbeit zu verwenden, einhalten sollten;
Sicherheits- und Verteidigungsfragen EU-USA
- 23. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Rolle der NATO und der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik hin sowie darauf, dass die NATO immer noch ein Garant der transatlantischen Stabilität und Sicherheit ist; bekräftigt, dass es im Interesse der Partner ist, die Fähigkeiten sowohl der NATO als auch der Europäischen Union zu stärken, und dass insbesondere die NATO ihr Potenzial als Forum für eine politische Debatte in einer echten Partnerschaft auf Augenhöhe entwickeln sollte, wobei ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Instrumenten der Prävention, der Krisenbewältigung und der militärischen Kapazität erzielt werden sollte; empfiehlt in diesem Zusammenhang, die derzeitigen Beziehungen zwischen der NATO und der Europäischen Union in Sicherheitsfragen auszubauen und dabei die Eigenständigkeit beider Organisationen zu wahren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Militärinterventionen von den Vereinten Nationen grundsätzlich im Einklang mit der UN-Charta angeordnet werden sollten;
- 24. begrüßt das amerikanische Verteidigungsgenehmigungsgesetz 2006, das keine Bestimmungen über den ausschließlichen Kauf amerikanischer Produkte im Zusammenhang mit der Kraftstoffversorgung der Tanker der amerikanischen Luftstreitkräfte enthält; räumt jedoch ein, dass es für die in der Verteidigungsindustrie tätigen europäischen Unternehmen immer noch schwierig ist, auf den Verteidigungsmarkt der Vereinigten Staaten vorzudringen und verteidigungsspezifische amerikanische Technologie zu erwerben, und zwar wegen der mangelnden Gegenseitigkeit im Bereich der Verteidigungsindustrie; ist daher der Auffassung, dass die Europäische Verteidigungsagentur sich dafür einsetzen sollte, dass die nationalen Beschaffungsämter für Verteidigungsgüter in der Europäischen Union verstärkt auf dem europäischen Markt einkaufen sollten, um die industrielle und technologische Grundlage der Verteidigung Europas in strategisch zu stärken und die transatlantische industrielle Zusammenarbeit im Verteidigungssektor neu zu gewichten;
- 25. fordert die Partner nachdrücklich auf, weitere Diskussionen über ein wirksames gemeinsames Instrument für schnelle Reaktion (einschließlich Krisenbewältigung in all ihren Formen) bei plötzlichen und unerwarteten politischen Veränderungen in Ländern, in denen die gemeinsamen Werte und wesentlichen Interessen beider Partner betroffen sein könnten;
- 26. unterstreicht, dass es wichtig ist, die militärischen Kapazitäten Europas zu erhöhen, im Interesse der internationalen Sicherheit und im Hinblick auf den Aufbau besserer Partnerschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in politischer und militärischer Hinsicht;
- 27. begrüßt das Engagement beider Partner, und hebt besonders hervor, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und andere Einrichtungen der UN sich in herausragender Weise um eine wirksame globale Antwort auf die größten Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen und die unverantwortliche Ausfuhr und Verbreitung von konventionellen Waffen, einschließlich leichter Waffen und Kleinwaffen, bemüht haben; unterstreicht daher die Notwendigkeit, die Arbeit zur Stärkung der Regelung über die Nichtverbreitung fortzuführen und Anstrengungen zu unternehmen, um entschieden auf die Allgemeingültigkeit der diesbezüglichen internationalen Verträge und Übereinkommen, insbesondere des Übereinkommens von Ottawa über das Verbot von Antipersonenminen, sowie auf den Beitritt zum Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Raketen, die Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen betreffend leichte Waffen und Kleinwaffen sowie den Abschluss des Internationalen Vertrags über Waffenhandel hin zu arbeiten; fordert die Vereinigten Staaten auf, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren;
- 28. empfiehlt, die Arbeit an einem neuen Instrument des Völkerrechts voranzutreiben, das sowohl eine angemessene Definition des Terrorismus als auch wirksame und legale Methoden zu seiner Bekämpfung durch die internationale Gesellschaft enthalten soll, die in vollem Einklang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten stehen;
- 29. fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, die Zusammenarbeit mit Blick auf ein umfassendes System internationaler Vereinbarungen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen fortzuführen, um gemeinsam den Nichtverbreitungsvertrag als Schlüsselelement zur Vermeidung der Verbreitung von Atomwaffen zu stärken; bedauert, dass auf der Konferenz zur Überarbeitung des Nichtverbreitungsvertrags 2005 in dieser Hinsicht kein gemeinsamer Standpunkt erzielt wurde, und schlägt vor, alles Erdenkliche zu unternehmen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1540(2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu fördern; ist der Auffassung, dass die Stärkung sowohl der IAEO als auch der Initiative für globale Partnerschaft wesentliche Elemente der gemeinsamen Strategie der beiden Partner sind; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der IAEO für eine Multilateralisierung der Urananreicherung; unterstreicht darüber hinaus, dass die Atommächte unter den transatlantischen Partnern stärker bestrebt sein sollten, Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags einzuhalten;
- 30. fordert die Parteien auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um zu gewährleisten, dass die endgültige Frist für die Vernichtung von Chemiewaffen, die laut dem Chemiewaffenübereinkommen für 2012 vorgesehen ist, eingehalten wird, und fordert insbesondere die Stärkung des Verifizierungssystems der Organisation für das Verbot chemischer Waffen sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Tätigkeit dieser Organisation; erinnert die Parteien an ihre Verantwortung, einen erfolgreichen Abschluss der Ende 2006 geplanten Sechsten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen zu gewährleisten und fordert die Teilnehmer auf, sich für die Annahme eines Protokolls zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens einzusetzen;
- 31. teilt die Auffassung, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie der unkontrollierten Verbreitung von konventionellen Waffen für beide Partner weiterhin zu den größten Sicherheitsherausforderungen gehört; unterstreicht daher die Notwendigkeit für beide Partner, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren und die Vereinten Nationen bei der Bewältigung beider Herausforderungen zu unterstützen;
- 32. bedauert daher zutiefst das Misstrauen wegen mutmaßlicher Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts im Zusammenhang mit den so genannten außerordentlichen Fällen von Auslieferung in Europa; verweist in diesem Kontext auf die offiziellen Ermittlungen des Europarates gemäß Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des in seiner Entschließung vom 15. Dezember 0510 angekündigten und mit seinem Beschluss vom 18. Januar 0611 eingesetzten Nichtständigen Ausschusses der Europäischen Parlaments; fordert alle Beteiligten, auch die Vereinigten Staaten, auf, uneingeschränkt mit dem Nichtständigen Ausschuss zusammenzuarbeiten;
- 33. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Partner das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die demokratischen Grundsätze jederzeit einhalten und gewährleisten müssen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften und Mechanismen in diesem Bereich im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften stehen, insbesondere mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; ist der Auffassung, dass jede gemeinsame oder unilaterale Maßnahme, bei der das Völkerrecht nicht uneingeschränkt geachtet wird, die Art und Weise, auf die die westlichen Gesellschaften von außen gesehen werden, schwächen würde und sie so bei ihrer Bekämpfung des Terrorismus und dem Streben nach Frieden, Stabilität und Demokratie aus einer Position der Schwäche und der geringeren Glaubwürdigkeit handeln würden;
- 34. betont, dass dem derzeitigen Rechtsvakuum, in dem sich die Häftlinge im Camp Delta der Marinebasis Guantánamo Bay seit ihrer Ankunft befinden, ein Ende bereitet und ihnen unverzüglich Zugang zur Justiz gewährt sowie sichergestellt werden muss, dass diejenigen, die beschuldigt werden, Kriegsverbrechen begangen zu haben, einen fairen Prozess bekommen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und in vollständiger Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsinstrumenten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Fragen auf der Tagesordnung des nächsten Gipfels EU-USA stehen sollten; wiederholt seine Forderung nach einer unverzüglichen Schließung des Gefangenenlagers von Guantánamo;
- 35. bedauert, dass das amerikanische Verteidigungsministerium in der Vergangenheit nie den Besuch der Adhoc-Arbeitsgruppe der Delegation des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der Anfang 2004 beantragt wurde, genehmigt hat; ist der Auffassung, dass dieser Besuch inzwischen wichtiger denn je geworden ist, und schlägt vor, den Antrag erneut zu stellen;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten, die die Verträge zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von 2003 über Auslieferung und gegenseitige Amtshilfe noch nicht ratifiziert haben, auf, den Prozess der Ratifizierung zu beschleunigen; vertritt die Ansicht, dass der Umsetzung (seitens der EU) des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung mit Blick auf die Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
- 37. ist der Auffassung, dass die derzeit für die Bürger eines der alten Mitgliedstaaten und neun der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Visa-Anforderungen zu einer ungerechtfertigten Unterscheidung zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten führen; fordert die Vereinigten Staaten daher eindringlich auf, das "Visa Waiver Programme" (Programm zur Aufhebung der Visumpflicht) auf alle Unionsbürger auszuweiten, damit sie alle unverzüglich gleich, offen und fair behandelt werden;
- 38. vertritt die Auffassung, dass die "Trusted Person"-Initiative (vertrauenswürdige Person) eine freiwillige Initiative ist; stellt jedoch fest, dass sie für die Europäische Union Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz aufwerfen könnte, besonders für Bürger, die als Geschäftsleute oder Touristen in die USA einreisen; stellt fest, dass in punkto Datenschutz geeignete Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH im PNR-Fall12 und eine gemeinsame Strategie für die Bekämpfung von Spam, "Spyware" und "Malware" gewährleistet sein sollten, bei gleichzeitiger Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsdurchsetzung und Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um Drittländer für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, Spam zu bekämpfen;
- 39. betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zugunsten einer Initiative für die Sicherheit der Grenzen zur Entwicklung einer besonderen Initiative der Rechtsdurchsetzung, um die Vernetzung von Behörden für Grenzsicherheit und den Austausch über wirksame Rechtsdurchsetzungsmethoden an den Grenzen und die konkrete Anwendung dieser Methoden sowie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern und messbare Ergebnisse vorzeigen zu können, aus denen hervorgeht, inwieweit Fälschungskriminalität durch Rechtsdurchsetzungsmethoden zurückgedrängt werden konnte;
- 40. empfiehlt, die Zusammenarbeit in den Bereichen Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus, Steuerflucht, Korruption und andere gesetzeswidrige Handlungen auszubauen; dies könnte im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der "Financial Action Task Force" und anderer geeigneter Gremien für die Zusammenarbeit geschehen;
- 41. fordert die USA auf, effiziente Verfahren einzuführen, damit Personen die Aufnahme ihres Namens auf die von den USA erstellte Liste der Terrorverdächtigen anfechten und die Streichung ihres Namens von dieser Liste veranlassen können, wenn ihre Unschuld bewiesen ist, und dafür zu sorgen, dass denjenigen, die denselben (oder einen ähnlichen) Namen wie Personen auf der Liste tragen, keine Nachteile daraus erwachsen;
- 42. fordert eine operationelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Gleichwertigkeit und der Gegenseitigkeit (insbesondere bei der Erstellung gemeinsamer Fahndungslisten), bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption, beim Austausch von DNA-Daten über Europol, bei der Netzsicherheit und der Entwicklung und Anwendung von Strategien gegen Computerkriminalität, einschließlich Fragen betreffend die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft und des Schutzes sensibler Informationsinfrastruktur, die Nutzung des Internet durch Terroristen, die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten ("Identity theft"), die Zulässigkeit von elektronischem Beweismaterial und die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet;
- 43. verweist jedoch darauf, dass jegliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA stets unter vollständiger Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, erfolgen sollte und dass vor jeglicher Auslieferung an die USA Garantien von den USA eingeholt werden sollten, dass die betreffende Person nicht zum Tode verurteilt wird; fordert die transatlantischen Partner auf, bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit den Grundsatz der Gegenseitigkeit zu respektieren;
- 44. vertritt die Auffassung, dass die amerikanische Regierung, die Mitgliedstaaten und die Organe der Gemeinschaft wie auch der Europarat mit seinem Nichtständigen Ausschuss zur vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA zusammenarbeiten müssen;
Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des transatlantischen Marktes bis 2015
- 45. ist der Auffassung, dass die transatlantische Wirtschaftspartnerschaft innerhalb des Rahmens des vorgeschlagenen transatlantischen Partnerschaftsabkommens gestärkt und durch ein transatlantisches Luftfahrtabkommen ergänzt werden sollte, anstatt sie in der bisherigen Schwerfälligkeit und Widersprüchlichkeit weiter zu verfolgen;
- 46. fordert den österreichischen Vorsitz auf, die Anstrengungen zur Umsetzung der auf dem Gipfel EU-USA von 2005 beschlossenen Erklärung zur Stärkung der transatlantischen wirtschaftlichen Integration zu intensivieren, indem das hochrangige Forum für Zusammenarbeit in Regelungsfragen und Innovation eingesetzt und eine von der Europäischen Union und den USA gemeinsam durchzuführende Studie eingeleitet wird, um die noch bestehenden Hemmnisse für den transatlantischen Handel und Investitionen zu ermitteln und die potenziellen Vorteile der Vollendung des transatlantischen Marktes zu bewerten; schlägt vor diesem Hintergrund vor, einen Zeitplan auszuarbeiten, der eine spezifische Vorgehensweise enthält und Zieldaten für die Vollendung festlegt; begrüßt in diesem Zusammenhang den auf dem ersten inoffiziellen Treffen der Wirtschaftsminister der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten im November 2005 getroffenen Beschluss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen besseren Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu gewährleisten, wobei eine verbesserte Zusammenarbeit der Rechtsdurchsetzung an den Grenzen, die öffentlichprivate Partnerschaft und eine koordinierte technische Unterstützung für Drittländer im Mittelpunkt stehen sollten;
- 47. verweist auf seine Entschließung zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU/USA vom 1. Juni 0613;
- 48. fordert daher eindringlich, dass der transatlantische Verbraucherdialog und der transatlantische Umweltdialog wiederbelebt werden, um "bewährte Methoden" zu entwickeln, die die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher und den Umweltschutz fördern und auf diese Weise einem nachhaltigeren transatlantischen Markt den Weg bereiten;
- 49. fordert die führenden Politiker auf beiden Seiten des Atlantik auf, die transatlantische wirtschaftliche Zusammenarbeit neu zu beleben, indem Frühwarnsysteme eingeführt werden, um im Rahmen der Regelungs- und Legislativprozesse früher, nämlich zum Zeitpunkt der Problemgestaltung und Lösungsfindung, handeln zu können;
- 50. verurteilt die extraterritoriale Vorgehensweise, die typisch für zahlreiche Aspekte der Außenpolitik und der Außenwirtschafts- und Außenhandelspolitik der Vereinigten Staaten ist, wie z.B. das "Helms-Burton"-Gesetz, das "Torricelli"-Gesetz oder "Abschnitt 301" des amerikanischen Handelsrechts;
Institutioneller Rahmen der Partnerschaft
- 51. erinnert daran, dass die größten Belastungen, denen die Partnerschaft in den letzten Jahren ausgesetzt war, zwar eher Differenzen inhaltlicher Natur denn institutioneller Art waren, bleibende Erfolge ohne Institutionen, die bereit sind, auf Fortschritt zu drängen, jedoch nicht möglich sind; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines stabilen institutionellen Rahmens hin, der eine regelmäßige Koordinierung und Konsultation auf der Ebene der Exekutive ermöglicht; bekräftigt daher die Notwendigkeit, die parlamentarische Dimension der transatlantischen Partnerschaft zu stärken, indem der transatlantische Dialog der Gesetzgeber (TLD) in eine transatlantische Versammlung umgewandelt wird, die Gipfeltreffen der Gesetzgeber im Vorfeld der Gipfel EU-USA plant; ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Gedanke, neue, gemeinsam finanzierte Programme für den Austausch zwischen Mitarbeitern der Legislative einzuleiten, in Erwägung gezogen werden muss;
- 52. unterstützt daher den Vorschlag des österreichischen Vorsitzes, parlamentarische Vertreter und Vertreter der europäischen und amerikanischen Bürgergesellschaft stärker in die alltäglichen Aspekte der Partnerschaft einzubeziehen; ist der Auffassung, dass der Präsident des Parlaments und die Führungsriege des amerikanischen Kongresses am nächsten Gipfel teilnehmen sollten, um zu zeigen, dass die Partnerschaft sich der aktiven Unterstützung und des Engagements der gewählten Vertreter erfreut;
- 53. begrüßt, dass Vertreter aus sechs weiteren Ausschüssen des Europäischen Parlaments am transatlantischen Dialog der Gesetzgeber (TLD) teilnehmen, und unterstützt die derzeitigen Bemühungen, im Parlament ein Frühwarnsystem einzurichten; ist der Auffassung, dass spätestens im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2007 eine Planstelle in Washington vorgesehen werden sollte, damit sowohl das Parlament als auch der TLD in ständigem Kontakt zur amerikanischen Abgeordnetenkammer und zum Senat bleiben können;
- 54. begrüßt die auf dem Gipfel EU-USA im Juni 2005 gebilligte Roadmap 2005 und dabei insbesondere die Einrichtung des hochrangigen Regelungskooperationsforums zur Erleichterung des Regelungsdialogs;
- 55. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Akteure und die Gesetzgeber aktiv in den Dialog über die Regelungszusammenarbeit eingebunden werden sollten;
- 56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
1 ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 556.
2 ABl. C 34 E vom 7.2.2002, S. 359.
3 ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 288.
4 ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.
5 ABl. C 69 E vom 19.3.2004, S. 124.
6 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
7 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0070.
8 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1043.
9 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 151.
10 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0529.
11 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0012.
12 EuGH 30.5.2006, verbundene Rechtssachen C-317/04 Europäisches Parlament/Rat und C-318/04 Europäisches Parlament/Kommission.
13 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0239.