Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit KOM (2006) 329 endg. ; Ratsdok. 10938/06

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 04. Juli 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 23. Juni 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden. Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 412/00 = AE-Nr. 001918

Begründung

Am 23.06.20061 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über Maßnahmen für ein sichereres Europa angenommen.

Gegenstand dieser Mitteilung bildet die Prävention von Unfällen und Verletzungen in den Mitgliedstaaten durch Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Sie liefert einen strategischen Rahmen in Form eines gemeinschaftlichen Aktionsplans, der den Mitgliedstaaten helfen soll, Prioritäten für ihre Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen und Verletzungen aufzustellen. Diese Maßnahmen sind vorrangig im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)2 und dessen Nachfolgeprogrammen durchzuführen.

In der Mitteilung unterstreicht die Kommission die Rolle des Gesundheitswesens bei der Prävention von Verletzungen durch Quantifizierung der Probleme, Meldung der Risikofaktoren, Förderung der Primärprävention, Verbreitung evidenzbasierter Strategien,

Verstärkung der Kapazitäten zur professionellen Beratung von Risikopersonen, Leitung nationaler Aktionspläne und Information der Öffentlichkeit über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen.

Als einen wesentlichen Teil des gemeinschaftlichen Aktionsplans wird die Kommission ein gemeinschaftliches Informationssystem für Unfälle und Verletzungen entwickeln, das allen Beteiligten die besten verfügbaren Informationen über die Größenordnung des Problems, einschließlich Hochrisikobevölkerungsgruppen, der wichtigsten Risikofaktoren und mit bestimmten Verbraucherprodukten und Dienstleistungen verbundenen Risiken liefert. Diese Informationen bilden die Voraussetzung für Strategieerarbeitung, Maßnahmengestaltung und Ergebnisbewertung.

Ein weiterer Teil des gemeinschaftlichen Aktionsplans sieht vor, dass die Kommission für einen gemeinschaftsweiten Informationsaustausch über Präventivmaßnahmen sorgt, die sich als erfolgreich erwiesen haben. Ein effektiver Erfahrungsaustausch wird Doppelarbeit vermeiden die weitestgehende Nutzung des vorhandenen Knowhows fördern und eine bessere Nutzung begrenzter Ressourcen ermöglichen.

Innerhalb dieses gemeinschaftlichen Aktionsplans legt die Kommission die wichtigsten Prioritäten für Maßnahmen zur Verletzungsprävention fest, wobei die sozialen Auswirkungen von Verletzungen in Bezug auf Anzahl, Schweregrad und Folgen der verschiedenen Verletzungskategorien, Belege für die Wirksamkeit von Interventionen und die Machbarkeit erfolgreicher Implementierung der Interventionen in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um folgende Prioritäten:

Außerdem beabsichtigt die Kommission, gemeinschaftsweite Kampagnen zu erarbeiten, um die Öffentlichkeit über die Menge der Unfälle und Verletzungen zu informieren, das Niveau der Primärprävention zu erhöhen, vorbildliche Verfahren zu verbreiten und den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten Strategieinstrumente für einzelstaatliche Maßnahmen an die Hand zu geben.

Der Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit ist ein erster Schritt, um die Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten mit Blick auf Maßnahmen zur Förderung eines sichereren Europas zu verbinden und damit die Kosten zu senken, die dem Gesundheitswesen durch Verletzungen entstehen. Durch ein gemeinsames Vorgehen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Prävention von Verletzungen soll die hohe Zahl der Verletzungen verringert und die Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Unfälle und Verletzungen signifikant verbessert werden.

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der Europäischen Union

- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152 Absatz 4 zweiter Unterabsatz, auf Vorschlag der Kommission3, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments4, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Jedes Jahr sterben etwa 235 000 Bürger der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Unfällen oder Gewalttaten. Verletzungen bilden nach Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebs und Atemwegserkrankungen die vierthäufigste Todesursache in den Mitgliedstaaten.

(2) Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellen Unfälle und Verletzungen die Haupttodesursache dar.

(3) Viele Überlebende schwerer Verletzungen leiden ein Leben lang unter den Folgen. Unfälle und Verletzungen sind die Hauptursache für chronische Behinderungen bei jüngeren Menschen und führen zu einem hohen und weitgehend vermeidbaren Verlust an gesunden Lebensjahren.

(4) Im Durchschnitt verursachen Verletzungen etwa 6,8 Mio. Krankenhauseinweisungen; das sind 11 % aller Krankenhauseinweisungen in der Europäischen Union.

(5) Verletzungen stellen eine erhebliche Belastung für die Gesundheits- und Sozialsysteme dar, denn sie verursachen etwa 20 % der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und bilden einen der wichtigsten Faktoren für Produktivitätsverluste.

(6) Das Verletzungsrisiko ist in den Mitgliedstaaten sowie in den sozialen Schichten ungleich verteilt. Im Mitgliedstaat mit der höchsten Verletzungsrate ist das Risiko, an einer Verletzung zu sterben, fünfmal so hoch wie in dem mit der niedrigsten Rate.

(7) Im Gegensatz zu vielen anderen Ursachen von Erkrankungen oder vorzeitigen Todesfällen lassen sich Verletzungen vermeiden, indem wir unsere Umgebung sowie die von uns verwendeten Produkte und Dienstleistungen sicherer gestalten. Es gibt umfangreiche Belege für die nachweisliche Wirksamkeit von Unfallmaßnahmen, die aber noch keine breite Anwendung in der Gemeinschaft finden.

(8) Die meisten dieser Maßnahmen haben sich als kostengünstig erwiesen, da der Nutzen der Prävention für die Gesundheitssysteme oft ein Mehrfaches der Kosten der Intervention ausmacht.

(9) Obwohl in mehreren Bereichen wie im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, finden andere Bereiche weit weniger Berücksichtigung, zum Beispiel Heim-, Freizeit- und Sportunfälle sowie die Prävention bei Kindern und älteren Mitbürgern.

(10) Daher erscheint es notwendig, ein System der Verletzungsüberwachung und -meldung zu entwickeln, das ein koordiniertes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen und einzelstaatliche Strategien zur Prävention von Verletzungen, einschließlich des Best-Practice-Austauschs, entwickeln und einführen könnte. Ein solches System wird im Rahmen des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)5 und seiner Nachfolgeprogramme entwickelt es soll auf den einzelstaatlichen Systemen zur Überwachung und Meldung von Verletzungen aufbauen, die einheitlich und kohärent entwickelt werden sollen.

(11) Um die Mittel des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit6 rationell zu nutzen und die Prävention von Verletzungen so effizient wie möglich zu gestalten, wurden sieben Prioritäten ermittelt: Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, Sicherheit älterer Mitbürger, Sicherheit gefährdeter Straßenverkehrsteilnehmer, Prävention von Sportunfällen, Prävention von Verletzungen durch Produkte und Dienstleistungen, Prävention von Selbstbeschädigung und Gewaltprävention. Diese prioritären Bereiche wurden festgelegt unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von Verletzungen in Bezug auf Anzahl und Schweregrad, Belege für die Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen und die Machbarkeit erfolgreicher Implementierung in den Mitgliedstaaten.

empfiehlt:

Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten

(1) einzelstaatliche Systeme zur Überwachung und Meldung von Verletzungen entwickeln die vergleichbare Informationen liefern, die zeitliche Entwicklung der Verletzungsrisiken und die Wirkung der Präventivmaßnahmen überwachen und bewerten ob es notwendig ist, zusätzliche Initiativen für die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen einzuführen;

(2) einzelstaatliche Pläne zur Prävention von Unfällen und Verletzungen erstellen, die eine sektorübergreifende Zusammenarbeit in Gang bringen, Finanzierungsmöglichkeiten für Kampagnen erweitern und die Sicherheit fördern; diese einzelstaatlichen Pläne sollten sie in die Praxis umsetzen, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern, älteren Menschen und gefährdeten Straßenverkehrsteilnehmern sowie von Sportunfällen, Verletzungen durch Produkte und Dienstleistungen, Gewalt und Selbstbeschädigung;

(3) sicherstellen, dass die Prävention von Verletzungen und die Förderung der Sicherheit systematisch in die Berufsausbildung von Beschäftigten des Gesundheitswesens integriert wird, so dass diese Gruppen als kompetente Berater für ihre Patienten, Klienten und die Öffentlichkeit dienen können.

FODERT die Kommission AUF,

(1) im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit7 und dessen Nachfolgeprogrammen die Errichtung eines gemeinschaftsweiten Überwachungssystems vorrangig zu unterstützen, das von den Mitgliedstaaten anhand ihrer einzelstaatlichen Systeme zur Überwachung von Verletzungen bereitgestellte Verletzungsdaten sammelt, und die in der Datenbank enthaltenen Informationen allen Beteiligten leicht zugänglich zu machen;

(2) einen gemeinschaftsweiten Mechanismus für den Informationsaustausch über vorbildliche Verfahren einzurichten und diese Informationen den entsprechenden Beteiligten zur Verfügung zu stellen;

(3) den Mitgliedstaaten die nötigen Belege für die Aufnahme der Erkenntnisse zur Prävention von Verletzungen in die Berufsausbildung der im Gesundheitswesen Beschäftigten zu liefern;

(4) mit Hilfe der Mittel des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit und seinen Nachfolgeprogrammen, des allgemeinen Rahmens für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik8 und des Forschungsrahmenprogramms9 die Weiterentwicklung bewährter Verfahren und strategischer Maßnahmen in Bezug auf die sieben genannten Prioritäten zu unterstützen;

(5) vier Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung einen Bewertungsbericht zu verfassen um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.


Brüssel, den
Im Namen des Rates
Der Präsident


1 ABl. L [...] vom [...], S. [...]
2 Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003 - 2008), ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.
3 ABl. L vom , S. .
4 ABl. L vom , S. .
5 ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.
6 ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.
7 ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.
8 Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 - 2007, ABl. L 5 vom 9.1.2004, S.1.
9 Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002 - 2006), ABl. L 232 vom 28.8.2002, S. 1.