Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305416 - vom 25. April 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung (2005/2097(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 ein neues strategisches Ziel der Europäischen Union festgelegt wurde, in dessen Rahmen langfristiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung in einer wissensbasierten Gesellschaft, die auf Knowhow und Innovation beruht, erreicht werden sollen; in der Erwägung, dass die Ziele der Strategie nach fünf Jahren bei weitem noch nicht erreicht sind,

B. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Tagung des Europäischen Rates von Nizza im Jahr 2000 vorgenommen haben, bis zum Jahr 2010 eine deutliche und messbare Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu erreichen,

C. in der Erwägung, dass soziale Eingliederung zur Menschenwürde als einem Grundrecht gehört

D. in der Erwägung, dass soziale Eingliederung unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar und auf wirksame Art und Weise zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann,

E. in der Erwägung, dass soziale Eingliederung eine Frage des sozialen Zusammenhalts ist ein Grundwert der Europäischen Union und ein Instrument zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, d.h. dass sie es ermöglicht, die Verschwendung menschlicher Ressourcen und die gravierenden Folgen des demografischen Wandels zu bekämpfen,

F. in der Erwägung, dass statistischen Angaben der OECD zufolge der Altersdurchschnitt der Bevölkerung der dieser Organisation angehörenden Staaten steigt - gegenwärtig entfallen auf 100 Beschäftigte 38 Rentner - und sich dieses Verhältnis bei einer unveränderten Beschäftigungspolitik noch verschlechtern könnte, sodass dann bis zu 70 Rentner auf 100 Beschäftigte entfallen würden,

G. in der Erwägung, dass die Modernisierung des Sozialschutzes nicht nur bedeuten sollte, die finanzielle Tragbarkeit zu gewährleisten, sondern vielmehr, die von den einzelnen Menschen nicht allein zu meisternden Risiken gemeinsam zu tragen und das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung zu fördern, um sie nachhaltig zu machen,

H. unter erneutem Hinweis darauf, dass der Sozialschutz auf der Grundlage der Universalität, der Gleichheit und der Solidarität ein grundlegendes Element des europäischen Sozialmodells bildet,

Allgemeines

Soziale Eingliederung

Sozialschutz


1 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 164.
2 ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
3 ABl. L 10 vom 12.1.2002, S.1.
4 ABl. C 261 E vom 30.10.2003, S. 136.
5 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 604.
6 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 251.
7 ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 134.
8 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0210.
9 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0244.
10 UNICEF Report Card Nr. 6 Child Poverty in Rich Countries 2005.