Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Erklärung und den Aktionsplan, der vom afrikanischeuropäischen Gipfel von Kairo vom 3.-4. April 2000 unter der Schirmherrschaft der Organisation für afrikanische Einheit und der Europäischen Union ausgearbeitet wurde,
- - unter Hinweis auf den strategischen Plan 2004-2007 der Kommission der Afrikanischen Union (AU), der am 7. Juli 2004 anlässlich des dritten Gipfels der afrikanischen Staats- und Regierungschefs in Addis Abeba, Äthiopien, angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die "Grundzüge für die gemeinsame Strategie EU-Afrika", wie sie von dem 8. Troika-Ministertreffen EU-Afrika vom 15. Mai 2007 in Brüssel1 unterstützt wurden,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 27. Juni 2007 mit dem Titel "Von Kairo nach Lissabon - die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika" (KOM (2007) 0357),
- - unter Hinweis auf das gemeinsame Papier von Kommission und Ratssekretariat vom 27. Juni 2007 mit dem Titel "Über Lissabon hinaus - für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika" (SEK(2007)0856),
- - unter Hinweis auf den strategischen Plan 2006-2010 "Ein Afrika, eine Stimme" des Panafrikanischen Parlaments (PAP), der im November 2005 angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Afrikanischen Union (AU) über eine gemeinsame Vision für eine Strategie der AU2 und der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf das am 23. Juni 20003 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, in der durch das am 25. Juni 20054 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung ("Abkommen von Cotonou"),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit5 (Development Cooperation Instrument (DCI) - Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. Oktober 2005 mit dem Titel "Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas" (KOM (2005) 0489),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika6,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (GAERC) vom 21./22. November 2005 zu der EU-Strategie für Afrika7,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 5. Ministertreffens der afrikanischen Troika und der EU-Troika in Bamako, Mali, am 2. Dezember 20058,
- - unter Hinweis auf den Text "Die EU und Afrika: auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft", das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Dezember 2003 in Brüssel9 angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf den gemeinsamen Fortschrittsbericht der Kommission und des Generalsekretariats des Rates an den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen über die Umsetzung der EU-Strategie für Afrika vom 12. Oktober 2006,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft zur Gemeinsamen Strategie AU-EU für die Entwicklung Afrikas, die von der AU in Accra, Ghana, am 26.-28. März 0710 organisiert wurde,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der europäische Konsens", die am 20. Dezember 0511 unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf die aufeinander folgenden Berichte über die menschliche Entwicklung, die im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UN) ausgearbeitet wurden,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele12 und vom 20. Juni 2007 zu den Millennium-Entwicklungszielen - die Halbzeitbilanz13,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 mit dem Titel "Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele - der Beitrag der Europäischen Union" (KOM (2005) 0132),
- - unter Hinweis auf die UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien dargelegt werden, die gemeinsam von der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Armut eingeführt wurden,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Kommission zu Intervention und staatlicher Souveränität mit dem Titel "The Responsibility to Protect" (Die Schutzverantwortung) von Dezember 0114 ,
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan von Maputo für die Umsetzung des kontinentalen Politikrahmens für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte 2007-2010, der auf der Sondersitzung der Konferenz der AU-Minister für Gesundheit vom 18.-22. September 2006 in Maputo (Mosambik) angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Forderung nach einer Beschleunigung der Maßnahmen zur Herbeiführung des allgemeinen Zugangs zu HIV- und Aids-, Tuberkulose- und Malariaversorgung in Afrika, die auf dem vom 2.-4. Mai 2006 in Abuja (Nigeria) abgehaltenen Sondergipfel der AU über HIV und Aids, Tuberkulose und Malaria erhoben wurde,
- - unter Hinweis auf den Vierten Bewertungsbericht der Arbeitsgruppe II des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) mit dem Titel "Impacts, Adaptation and Vulnerability"(Auswirkungen, Anpassungsstrategien und Verwundbarkeiten),
- - unter Hinweis auf den Millenniumsbericht über die Prüfung der Ökosysteme aus dem Jahre 2005, in dem die Nutzung und der Raubbau an zahlreichen natürlichen Ressourcen unseres Planeten untersucht wurde,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika, die auf Ersuchen der europäischen Kommission und der AU vom Europäischen Zentrum für die Verwaltung der Entwicklungspolitik15 organisiert wurde,
- - gestützt auf Artikel 177 bis 181 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0375/2007),
A. in der Erwägung, dass sich das internationale Umfeld seit 2000 durch das Auftreten globaler Herausforderungen wie menschliche Sicherheit und Migration, Klimawandel und Wüstenbildung, nachhaltige Bewirtschaftung öffentlicher Güter, die Bekämpfung von Armut und Pandemien, die Gründung der AU und die EU-Erweiterung stark verändert hat,
B. in der Erwägung, dass anlässlich des 5. Ministertreffens der afrikanischen Troika und der Troika der Europäischen Union am 2. Dezember 2005 in Bamako die afrikanische Seite die EU-Strategie für Afrika 2005 begrüßte und beide Seiten beschlossen, sie in eine gemeinsame Strategie Afrika-EU umzuwandeln, die die Bedürfnisse und Hoffnungen ihrer Völker widerspiegelt, und einen Aktionsplan für ihre Umsetzung zu entwickeln,
C. in der Erwägung, dass in dem oben erwähnten Arbeitspapier über eine gemeinsame Vision für eine Strategie der AU und der Europäischen Union16 der Exekutivrat der AU feststellt, dass "es klar sein sollte, dass das Ziel einer gemeinsamen Strategie nicht die Bestätigung der bestehenden EU-Strategie für Afrika sein kann, sondern die Entwicklung einer neuen gemeinsamen Strategie, die die gegenseitigen Hoffnungen beider Seiten widerspiegeln kann,
D. in der Erwägung, dass der Zweck der gemeinsamen Strategie deshalb darin bestehen sollte, eine gemeinsame politische Perspektive und praktische Konzepte für die künftige Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika zu entwickeln, und zwar auf der Grundlage gegenseitigen Respekts, gemeinsamer Interessen und Werte und des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit,
E. in der Erwägung, dass die Bereitschaft auf beiden Seiten, die gemeinsame Partnerschaft neu zu definieren, offenbar auf die zunehmende Erkenntnis zurückzuführen ist, dass Afrika bzw. die Europäische Union nicht mehr zwangsläufig der ausschließliche bevorzugte Partner der Europäischen Union bzw. Afrikas ist,
F. in der Erwägung, dass der vorgenannte gemeinsame Fortschrittsbericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Afrika nicht auf der Grundlage einer unabhängigen externen Bewertung ausgearbeitet wurde,
G. in der Erwägung, dass Afrika der ärmste Kontinent der Welt ist und der einzige, auf dem die Armut in den letzten 25 Jahren zugenommen hat,
H. in der Erwägung, dass die Unterzeichner des vorgenannten Aktionsplans, der anlässlich des afrikanischeuropäischen Gipfels von Kairo vom 3.-4. April 2000 ausgearbeitet wurde, "die inakzeptable Tatsache bedauern, dass über die Hälfte aller Afrikaner in absoluter Armut leben, und beschließen, die Bekämpfung der Armut zu intensivieren", wobei die primäre Verantwortung für die Armutslinderung im jeweiligen Land liegt, dies aber nicht die Bedeutung der internationalen Dimension im Kampf gegen die Armut schmälert,
I. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament 2006 eine Adhoc-Delegation für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament und das Panafrikanische Parlament 2007 einen Adhoc-Ausschuss für die Beziehungen zum Europäischen Parlament geschaffen hat,
J. in der Erwägung, dass die Parlamente in beiden Unionen als Hauptakteure im Entwicklungsprozess aktiv an Strategien und Aktionsplänen beteiligt sein sollten, die die von ihnen vertretene Bevölkerung betreffen,
K. in der Erwägung, dass die meisten afrikanischen Länder Mitglieder der AKP-Gruppe und Unterzeichner des Abkommens von Cotonou sind,
L. in der Erwägung, dass Afrika nachdrücklich fordert, als Einheit behandelt zu werden und bei seinem panafrikanischen Integrationsprozess einschließlich Nordafrika, der südlich der Sahara gelegenen Länder und Südafrika unterstützt zu werden, und dass die AU ihr eigenes strategisches Programm für die Entwicklung Afrikas entwickelt hat,
M. in der Erwägung, dass sich die Regierungen auf dem Weltgipfeltreffen für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg darauf geeinigt haben, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung auf einer vernünftigen Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik, auf demokratischen, auf die Bedürfnisse aller Menschen gerichteten Institutionen, auf den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit, auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, auf der Gleichstellung der Geschlechter und auf der Schaffung eines günstigen Investitionsklimas beruhen sollte,
N. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, bei der gemeinsamen Strategie einen ganzheitlichen Ansatz für die Menschenrechte unter Einbeziehung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zu verfolgen,
O. in der Erwägung, dass die Einrichtungen der AU relativ neu sind und noch nicht dasselbe Maß an Integration, Organisation und Effizienz aufweisen wie die Organe der Europäischen Union,
P. in der Erwägung, dass Wirksamkeit und gegenseitige Rechenschaftspflicht kalkulierbare langfristige Finanzmittel, klar festgelegte Fristen und die Erfüllung von Verpflichtungen auf beiden Seiten voraussetzen,
Q. in der Erwägung, dass allzu häufig nationale Exekutiven und Entwicklungspartner sich nur untereinander Rechenschaft ablegen, sodass jegliche Form der Billigung von internationalen Abkommen durch das Parlament (sowie die Konsultation der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden) umgangen wird,
R. in der Erwägung, dass der historische Beitrag Afrikas zu den Gründen des Klimawandels nicht nennenswert ist, während Afrika als Kontinent von dessen Folgen äußerst stark in Mitleidenschaft gezogen werden wird; in Erwägung der Prognosen der IPCC, wonach zwischen 75 und 250 Millionen Menschen in Afrika unter einer Zunahme des Wasserstresses bis 2020 leiden werden und in einigen Ländern der im Beregnungsanbau erzielte Ertrag im gleichen Zeitraum um 50% zurückgehen wird,
S. in der Erwägung, dass der Raubbau an Rohstoffen in Afrika die Eindämmung der Armut und die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ernsthaft in Frage stellt,
T. in der Erwägung, dass Afrika eine breite Palette von Ökosystemleistungen für die Welt erbringt, zu denen auch die Lagerung von Kohlendioxid in seinen tropischen Regenwäldern gehört, ohne dass es hierfür eine angemessene Entschädigung erhält, Prozess, Struktur und Grundsätze der gemeinsamen Strategie
- 1. begrüßt die Erklärung der Troika vom 15. Mai 2007 als erste gemeinsame Bemühung um eine gemeinsame Strategie;
- 2. bedauert die Tatsache, dass die EU-Strategie 2005 für Afrika ohne eingehende Konsultation der Einrichtungen der AU, der afrikanischen Parlamente und Regierungen sowie ohne jegliche Beteiligung der europäischen und afrikanischen Zivilgesellschaft angenommen wurde; stellt diesbezüglich fest, dass diese Strategie die im Rahmen der vorgeschlagenen gemeinsamen Strategie angesprochenen Hauptthemen weitgehend zu diktieren scheint, sodass die Gefahr besteht, dass andere für die nachhaltige Entwicklung Afrikas wichtige Fragen außer Acht gelassen werden; hofft, dass die neue vorgeschlagene Strategie aus einer eingehenden Konsultation der AU-Institutionen hervorgehen wird
- 3. bedauert, dass die von der EU-Kommission und dem Rat sowie der Kommission der AU- und dem Exekutivrat der AU festgesetzten Fristen für die Einführung und Annahme der gemeinsamen Strategie zu schwerwiegenden Einschränkungen des Prozesses geführt haben; nimmt zur Kenntnis, dass die Herausforderung, die mit der Gewährleistung der uneingeschränkten und unverzüglichen Beteiligung von Parlamenten und nichtstaatlichen Akteuren einhergeht, in allen Phasen der Annahme, der Durchführung, der Überwachung und der Bewertung der gemeinsamen Strategie berücksichtigt werden sollte, da das Gipfeltreffen von Lissabon als ein Meilenstein in einem längeren offenen Prozess gelten sollte;
- 4. begrüßt die Zusicherung der Kommission, dass "dem Parlament eindeutig eine wichtige Rolle in diesem Prozess zukommt", sowie seine Zusage, "das Parlament regelmäßig über Fortschritte bei der Vorbereitung der gemeinsamen Strategie zu unterrichten", und seine Anregung an das Parlament, "an den Debatten teilzunehmen und wirklich die Initiative zu ergreifen" ; stellt jedoch fest, dass der Zeitplan für die Verhandlungen von der Europäischen Kommission und der AU-Kommission festgesetzt wurde und erwartet daher von der Europäischen Kommission und der AU-Kommission, aktive Schritte zur Beteiligung des Europäischen Parlaments und des PAPan der weiteren Vorbereitung der gemeinsamen Strategie sowie an ihren Phasen der Annahme und Umsetzung zu unternehmen;
Gemeinsame Grundsätze und Perspektive
- 5. stimmt der Erklärung des Exekutivrats der AU zu einer Perspektive zu: "Afrika und Europa haben eine gemeinsame Perspektive im Hinblick auf Entwicklung, Frieden, Sicherheit und Wohlstand, in deren Rahmen die Menschen im Mittelpunkt ihrer Bemühungen stehen. Diese Perspektive basiert auf einer Partnerschaft auf der Grundlage gegenseitigen Respekts, gemeinsamer Interessen und gemeinsamer Ziele, die beide Regionen zur Vertiefung der regionalen Integration als Mittel zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung verpflichte. Sie haben ferner eine gleiche Perspektive im Hinblick auf die Förderung der Demokratie, gutes Regieren und Menschenrechte als universelle Werte zur Förderung der Entwicklung und Verstärkung der Kooperation in einem Kontext, der die Solidarität und Unteilbarkeit der zwei Kontinente respektiert";
- 6. weist darauf hin, dass die humanitäre Hilfe eines der Mittel darstellt, über die die internationale Gemeinschaft verfügt, um zum Schutz bedrohter Völker beizutragen, und betont, dass die Europäische Union darauf bedacht ist, solche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nicht hinzunehmen; fordert eine ausführliche politische Debatte der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen über das Recht, ja sogar die Pflicht, zur Einmischung bei einem schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und/oder die Menschenrechte, wobei auch die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des oben genannten Berichts der Internationalen Kommission über Intervention und staatliche Souveränität mit dem Titel "Die Schutzverantwortung" berücksichtigt werden müssen;
- 7. betont, dass die gemeinsamen Prinzipien und die gemeinsame Perspektive auch die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie eine auf Partizipation basierende Demokratie, Pluralismus und Grundfreiheiten beinhalten sollten, die allesamt in der oben genannten Erklärung von Kairo anerkannt wurden;
- 8. begrüßt die in der vorgenannten Erklärung der Troika vom 15. Mai aufgeführten Ziele:
- i) eine politische Partnerschaft EU-Afrika,
- ii) die fortgesetzte Förderung von Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, Menschenrechten und regionaler sowie kontinentaler Integration in Afrika zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele,
- iii) das gemeinsame Vorgehen gegen globale Herausforderungen und
- iv) eine "Partnerschaft mit den Menschen als Mittelpunkt";
beharrt darauf, dass diese Ziele die von den Afrikanern genannten Prioritäten genau widerspiegeln, und verweist darauf, dass die Entwicklung nichtsdestoweniger das wichtigste und vorrangige Ziel dieser Strategie bleibt;
- 9. ersucht die Kommission, zu untersuchen, wie die neue Strategie sich auf die Länderstrategiepapiere (LSP) und die Nationalen und Regionalen Richtprogramme gemäß dem Abkommen von Cotonou auswirken wird und wie die etwaigen neuen Elemente, die mit der Festlegung der neuen gemeinsamen Strategie im Dezember 2007 entstehen, diese Strategiepapiere und Richtprogramme beeinflussen werden;
- 10. bedauert, dass der Beitrag der Kommission und des Rates zu der Strategie sich einer der Hauptforderungen der afrikanischen Seite, nämlich als Einheit behandelt zu werden nicht anschließt; bemerkt in diesem Zusammenhang, dass ein "von Kontinent zu Kontinent"-Ansatz auf der Ebene des politischen Dialogs und der politischen Verhandlungen angewandt werden sollte, ohne jedoch einen differenzierten Ansatz auf der Ebene der Durchführung der Maßnahmen zu verhindern; fordert die Europäische Union auf, ihr Instrumentarium für die Entwicklungszusammenarbeit an diese neue politische Forderung der AU anzupassen und den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Integration Afrikas auf kontinentaler Ebene voll und ganz zu unterstützen
- 11. fordert die Europäische Union auf, für eine neue programmier- und kalkulierbare Mittelausstattung für Gesamtafrika aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), den thematischen Instrumenten des DCI und den Mitteln des Instrumentariums für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENPI) zu sorgen, um so die Durchführung dieser neuen gemeinsamen Strategie zu finanzieren und zu unterstützen;
- 12. bedauert die Tatsache, dass die gemeinsame Strategie keinen Hinweis auf den strategischen Plan der AU-Kommission 2004-2007 enthält, und dringt bei der Europäischen Kommission darauf, die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf die politische finanzielle, logistische, technische Unterstützung und Unterstützung im Hinblick auf Humanressourcen für die Einrichtungen der AU und die von ihnen ausgearbeiteten Initiativen und Prioritäten auszurichten, statt neue von Gebern ausgehende Initiativen und Parallelstrukturen vorzuschlagen;
- 13. bekräftigt, dass von beiden Seiten Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf Input, Dialog und wechselseitige Rechenschaftspflicht erforderlich ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Strategie auch berücksichtigt werden sollte, dass die Partner gleiche Voraussetzungen im Hinblick auf Rechte und Pflichten haben, jedoch nicht im Hinblick auf das Maß ihrer Integration, und die Verfügbarkeit und das Ausmaß der Entwicklung ihrer finanziellen, technischen und Humanressourcen, und dass die Strategie in realistischer Weise eingesetzt werden sollte, wozu es notwendig ist die Begriffe "Partnerschaft" und "Eigenverantwortung" im Kontext dieser Realität zu definieren;
Struktur: die vier prioritären Aktionsbereiche
- 14. fordert nachdrücklich, dass nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Armut das übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit EU/Afrika und die Grundlage für jegliche Dosierung der einzelnen politischen Instrumente sein sollte, und betont die zentrale Rolle der Millennium-Entwicklungsziele, die einen global vereinbarten Rahmen für dieses Ziel bieten;
- 15. ist der Auffassung, dass die gemeinsame Strategie die Rolle von Frauen, Jugendlichen und Organisationen der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsprozessen Afrikas betonen sollte;
- 16. fordert die Kommission auf, für Kohärenz zwischen dieser neuen Strategie und den anderen europäischen Politikmaßnahmen zu sorgen, die sich nachteilig auf die Förderung einer neuen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika auswirken könnten, insbesondere die Politik in den Bereichen Handel, Umwelt, Migration und Landwirtschaft; ist der Auffassung, dass der politische Dialog zwischen der Europäischen Union und Afrika diese Punkte abdecken sollte;
Frieden und Sicherheit
- 17. befürwortet ein umfassendes Konzept für Konflikte und Konfliktsituationen auf der Grundlage des Konzepts der Schutzverantwortung und unter Einbeziehung der Vermeidung, Lösung und Verwaltung von Konflikten sowie der Restrukturierung;
- 18. ist davon überzeugt, dass Frieden von entscheidender Bedeutung als erster Schritt in Richtung auf eine politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist und dass eine nachhaltige und gerechte wirtschaftliche Entwicklung eine wesentliche Voraussetzung für dauerhaften Frieden ist;
- 19. ist der Auffassung, dass Konfliktverhütung ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für dauerhaften Frieden ist, und fordert eine gemeinsame Strategie AU/EU, um die strukturellen Konfliktursachen anzugehen durch Einführung einer nachhaltigen Entwicklungspolitik, um die Grundbedürfnisse der afrikanischen Bevölkerung zu decken und Arbeitslosigkeit sowie soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen
- 20. erinnert daran, dass die Lage gefährdeter Staaten eine konfliktbezogene Vorgehensweise erfordert, die die Förderung der menschlichen Sicherheit in Betracht zieht und die politische Konfliktökonomie und die Ursachen der Ungleichheit und Diskriminierung angeht, um nachhaltigen Frieden und Sicherheit zu erreichen; fordert mehr Kohärenz bei den EU-Politikmaßnahmen, insbesondere durch Verwirklichung ihrer bestehenden Verpflichtungen zur Kontrolle des Waffenhandels, aber auch durch Aufwertung des EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte in einen rechtsverbindlichen Gemeinsamen Standpunkt der GASP und durch Beschleunigung der Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung der illegalen Anhäufung und des Handels mit kleinen und leichten Waffen (nachfolgend bezeichnet als "SALW"); betont diesbezüglich, wie wichtig es ist, die Konflikte zu verhüten statt sie beizulegen; appelliert an internationale Hilfe für die Einrichtung von regionalen Beobachtungsstellen auf einer geographischen Grundlage, die in der Lage sind, ethnische, religiöse und sprachliche Spannungen aufzudecken und die Völkergemeinschaft auf Situationen aufmerksam zu machen, die in Gewalt umzuschlagen drohen;
- 21. ersucht die Kommission und ihre Delegationen, besonders wachsam zu sein und die Völkergemeinschaft rechtzeitig vor Situationen, in denen es zu ethnischen und religiösen Spannungen auf dem Kontinent kommt, zu warnen;
- 22. ist der Auffassung, dass strengere Vorschriften in den geltenden EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte eingeführt werden müssen, um der Verbreitung von SALW, welche die Fortsetzung der mörderischen Konflikte in vielen Entwicklungsländern erlaubt, Einhalt zu gebieten; ist der Auffassung, dass die gemeinsame Strategie die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels stärken wird;
- 23. räumt ein, dass bereits gefährdete Staaten durch den Klimawandel noch weiter unter Druck geraten werden; unterstreicht, dass im Rahmen der Klimawandel- und Energiepartnerschaft EU-Afrika ein kohärenter Ansatz zur Anpassung an den Klimawandel in Relation zu dessen Sicherheitskonsequenzen erforderlich ist, einschließlich verstärkter Katastrophenprävention und besserem Management und besserer Konfliktprävention;
- 24. teilt die Auffassung, dass die Friedensfazilität für Afrika verstärkt werden sollte, und regt Beiträge anderer ziviler Mechanismen zu dieser Fazilität mit verstärkter, flexibler und nachhaltiger Finanzierung an; betont, dass die Entwicklungspolitik eines der Hauptinstrumente zur Bekämpfung der Grundursachen der Unsicherheit ist, dass sie jedoch nicht der Sicherheitspolitik untergeordnet werden sollte; weist diesbezüglich darauf hin, dass die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) für die Förderungswürdigkeit als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) festgelegten Kriterien derzeit zu weit gefasst sind, um zu gewährleisten, dass gewisse Arten von Ausgaben nicht für andere Bedürfnisse als die, die streng genommen zur Bekämpfung der Armut und der Gewährleistung wirklicher Hilfe gehören, bestimmt werden, und unterstreicht, dass der EEF keine geeignete Quelle für die künftige Speisung der afrikanischen Friedensfazilität ist;
- 25. betont die Bedeutung einer nachhaltigen Demokratie einschließlich guter Regierungsführung und demokratischer Wahlen, was Unterstützung für den parlamentarischen Kapazitätsaufbau, insbesondere durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament und den afrikanischen regionalen Parlamenten, und Unterstützung für die Organisation der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung von Kommunalbehörden in den politischen Dialog beinhalten sollte insbesondere Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Organisationen der afrikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft;
- 26. fordert in diesem Zusammenhang eine Verstärkung der Wahlbeobachtungstätigkeiten sowohl der Europäischen Union als auch der AU sowie durch andere afrikanische regionale Stellen, und unterstreicht, dass eine weitere Zusammenarbeit zwischen diesen Wahlbeobachtungsmissionen erforderlich ist;
- 27. betont die Bedeutung einer demokratischen Kontrolle der Streitkräfte; fordert in diesem Zusammenhang die Europäische Union auf, ihre Bemühungen im Bereich der Reform des Sicherheitssektors (SSR) insbesondere durch umfassende Umsetzung der Strategiepapiere der Kommission und des Rates zur SSR zu intensivieren;
- 28. fordert die Einbeziehung von Bestimmungen im Hinblick auf Straffreiheit in die gemeinsame Strategie; fordert in diesem Zusammenhang die Verstärkung der Rechtsund Justizsysteme in Afrika sowie der Mechanismen für eine demokratische Kontrolle dieser Systeme im Einklang mit den Menschenrechten, damit sie in die Lage versetzt werden Verantwortliche für schwerwiegende Straftaten in Afrika selbst zu verurteilen; betont in dieser Hinsicht die bemerkenswerten Fortschritte, die dank der Einführung einer internationalen Rechtsprechung erreicht wurden;
- 29. fordert alle an der Stärkung von Frieden und Sicherheit in Afrika Beteiligten auf, eine Geschlechterdimension anzunehmen und die Vertretung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen bei Situationen der Konfliktbeilegung zu verstärken, auch bei allen zivilen und militärischen friedenserhaltenden Missionen; fordert die UN-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (S/RES/1325) vom 31. Oktober 2000 uneingeschränkt umzusetzen
- 30. unterstützt Bemühungen in Richtung auf eine UN-Definition für Konfliktquellen, um Kriegswirtschaften besser bekämpfen zu können;
- 31. fordert, dass in alle Ziele der gemeinsamen Strategie der Aspekt der Konfliktsensibilität Eingang findet: nicht nur Friedens- und Sicherheitsfragen, sondern auch in den Bereichen Handel, Bewirtschaftung der natürlichen Vorkommen, Klimawandel und sonstigen Schlüsselfragen;
- 32. fordert die Aufnahme einer Verpflichtung über die Vereinbarung internationaler Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Rohstoffen als Konfliktursache, einschließlich einer Definition, was Konfliktursachen sind; fordert die Einsetzung einer Sachverständigengruppe zur Ausarbeitung diesbezüglicher multilateraler Vorgehensweisen; Regierungsführung, einschließlich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, und gegenseitige Rechenschaftspflicht
- 33. erinnert daran, dass das Konzept des Regierens sowie die zu seiner Bewertung verwendeten Indikatoren nicht von externen Akteuren aufoktroyiert werden können, sondern in Partnerschaft mit lokalen Akteuren und auf der Grundlage gemeinsamer Werte und international anerkannter Standards entwickelt werden sollten;
- 34. unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und von demokratischen Wahlen; fordert daher eine verstärkte Unterstützung für Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus, die auf Parlamentarier und Organisationen der Zivilgesellschaft zielgerichtet sind, insbesondere um eine Haushaltskontrolle zu gewährleisten und die Korruption zu bekämpfen;
- 35. erinnert an seine Unterstützung für die Forderung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (PPV) anlässlich ihrer 9. Tagung im April 2005, dass ein angemessener Anteil der EEF-Mittel für die politische Aus- und Weiterbildung von Abgeordneten und von Führungspersönlichkeiten aus dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich verwendet werden sollte, und zwar im Interesse einer nachhaltigen Verstärkung der guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Strukturen und der Wechselwirkung zwischen Regierung und Opposition in pluralistischen Demokratien auf der Grundlage freier Wahlen; ist ferner der Ansicht, dass diese Mittel zur Einrichtung von Verwaltungshochschulen und für die politische Ausbildung von Mitgliedern des Parlaments, lokalen Behörden und Personen in verantwortlichen Positionen in politischen Parteien und Verbänden genutzt werden sollten
- 36. ist auch der Auffassung, dass eine Stärkung der verantwortungsvollen Regierungsführung in afrikanischen Ländern vorrangig ist; verweist jedoch darauf, dass die Regierungsführung auf beiden Seiten verbessert werden muss - auf der europäischen Seite insbesondere das Management der Hilfe und die Rechenschaftspflicht bei Hilfszusagen sowie eine bessere Koordinierung der Geberländer mit Blick auf eine größere Berücksichtigung der so genannten vernachlässigten Länder; unterstreicht, dass den nationalen und kontinentalen Parlamenten, nichtstaatlichen Akteuren und kommunalen Behörden eine wichtige Rolle in diesem Bereich zukommt;
- 37. begrüßt die Aufnahme des Menschenrechtsdialogs EU-AU im September 2007 und hofft dass sich dies mit der Zeit zu einer wirksamen Plattform entwickeln wird, die vordringliche länderspezifische Fragen behandelt und die gleichzeitig für die Europäische Union und die afrikanischen Partner die Möglichkeit bieten wird, Bereiche von gemeinsamem Interesse festzulegen und ihre Maßnahmen im UN-Menschenrechtsrat und in anderen UN-Gremien zu koordinieren;
- 38. bekräftigt seine Forderung an die Kommission und den Rat, dass ihm regelmäßig Kurzinformationen über Inhalt und Ergebnisse von EU-Menschenrechtsdialogen und -konsultationen mit Drittländern, mit besonderem Augenmerk auf den Menschenrechtsdialog EU-AU, erteilt werden;
- 39. unterstreicht die Rolle von interparlamentarischen Gremien zwischen dem Europäischen Parlament und afrikanischen Parlamenten - wie die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU und die Paritätische Parlamentarische Versammlung Euromed - bei der Förderung von Frieden und Sicherheit, verantwortungsvoller Regierungsführung und Demokratie sowie als wirksame Plattformen für Zusammenarbeit und Befassung mit Themen von gemeinsamem Interesse;
- 40. fordert einen ständigen Dialog zwischen der Europäischen Union und Afrika über die Regierungsführung und die Schaffung von Dialogplattformen auf mehreren Ebenen, so dass der Dialog bei Meinungsverschiedenheiten oder politischen Krisen nicht unterbrochen wird;
- 41. unterstreicht, dass NGO eigenständige Entwicklungsakteure sind, die wesentliche Beiträge in Bereichen wie Regierungsführung, Frieden und Konfliktlösung, Erbringung von Sozialdiensten, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Armutsminderung und Wissenstransfer leisten; unterstreicht, dass sich die Partnerschaft EU-Afrika dem Grundsatz der Konsultation von NGO bei der Formulierung von Politik und bei den Umsetzungsprozessen sowie bei der Aufstellung der Entwicklungsagenda verschreiben sollte
- 42. fordert verstärkte Unterstützung für bestehende afrikanische Initiativen wie den African Peer Review Mechanism (APRM), den bisher ernsthaftesten Versuch afrikanischer Führer, die Regierungsführung auf dem Kontinent zu verbessern, und die verschiedenen von der AU eingeführten Instrumente, die die Eigenverantwortung Afrikas in diesem Prozess verstärken werden;
- 43. äußert sich sehr besorgt darüber, dass die von der Kommission für jedes AKP-Land entwickelten "Profile für die Regierungsführung" die als Leitlinien für die Planung der Entwicklungshilfe im Hinblick auf die 2,7 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln im Rahmen des 10. EEF dienen werden, ohne jedes partizipatorische Element vorbereitet wurden verweist darauf, dass die Berechtigung von Empfängerländern zum Erhalt zusätzlicher Mittel anhand einer Reihe von Kriterien bewertet wurde, die sich beziehen auf Punkte wie Migration, Handelsliberalisierung und Bekämpfung des Terrorismus, wobei nur ein Kriterium im direkten Zusammenhang mit den Millennium-Entwicklungszielen steht; hegt starke Befürchtungen, dass die "Profile" der Kommission den APRM-Prozess auszuhöhlen drohen und dass die Kommission erst nach erfolgter Programmplanung für die zusätzlichen Mittel vorschlägt, außerhalb des APRM-Prozesses ein Governance-Forum ins Leben zu rufen und "zur wirksamen Unterstützung der Panafrikanischen Governance-Architektur und der Bemühungen um Politikkoordinierung die Europäische Union neue Möglichkeiten prüfen wird, um Mittel der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten bereitzustellen"; ersucht die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen und die Ausführung dieser Mittel zu konsultieren und zu informieren, um sicherzustellen, dass sie für Governance-Initiativen, zur Unterstützung der AU-Governance-Agenda und für den APRM-Prozess bereitgestellt werden;
- 44. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die gegenseitige Rechenschaftspflicht auch bedeutet dass die Europäische Union ihre eigene Inkohärenz im Rahmen der verschiedenen EU-Kooperationsabkommen und Finanzinstrumente und den Mangel an Harmonisierung zwischen den verschiedenen EU-Akteuren (Mitgliedstaaten, Kommission und ihre verschiedenen Dienststellen) bekämpfen muss und dass die europäischen Institutionen über die Fortschritte bezüglich der Kohärenz interner und externer politischer Maßnahmen in ihren Bewertungen eindeutig Rechenschaft ablegen müssen
- 45. betont nachdrücklich, dass sowohl die Europäische Union als auch die afrikanischen Partner als Teil der oben genannten Beziehungen ihre Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und zur Anwendung der Menschenrechte in ihren internationalen Entwicklungs- und Investitionspolitiken und -verfahren anerkennen müssen;
- 46. fordert die Kommission und den Rat dringend auf, ihre Bemühungen um Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in den sonstigen Bereichen der EU-Politik wie z.B. Handel, Landwirtschaft, Fischerei, Migration (Braindrain), Waffenhandel usw. weiterzuführen;
- 47. betont die Bedeutung parlamentarischer Kontrolle im Hinblick auf die geographischen Strategiepapiere; begrüßt daher den Beschluss des Rates, die Entwürfe der AKP-LSP der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU "zur Information" zu übermitteln weist jedoch darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt ist und dass die Parlamente in der Lage sein sollten, uneingeschränkte Kontrolle über diese Planungsdokumente auszuüben;
- 48. stellt fest, dass eine verstärkte Partnerschaft EU-Afrika die Unterstützung für die Entwicklung der Rolle Afrikas in der globalen Arena und die Bildung euroafrikanischer Bündnisse in Fragen wie Klimaänderung und Wüstenbildung, Handel und Regierungsführung im Rahmen der internationalen Entwicklungsarchitektur einschließlich der internationalen Finanzinstitutionen mit sich bringen sollte;
- 49. weist darauf hin, dass alle Aspekte der Partnerschaft EU-Afrika kohärent sein müssen und dass die Ziele der Energiepartnerschaft im Einklang mit den Zielen der Partnerschaft für demokratische Regierungsführung und den Partnerschaften für Frieden und Sicherheit entwickelt werden sollten;
- 50. dringt bei der Kommission darauf, ihr Unterstützungsprogramm für die AU dazu zu nutzen den Zugang afrikanischer Parlamente, lokaler Behörden und nichtstaatlicher Akteure zum politischen Dialog innerhalb der AU auszuweiten und einen Teil der 55 Mio. Euro insbesondere für die Stärkung des Panafrikanischen Parlaments vorzusehen;
- 51. stimmt mit dem Panafrikanischen Parlament darin überein, dass es dringend erforderlich ist, die Rolle und die Kapazitäten sowie die finanzielle Unabhängigkeit des Afrikanischen Gerichtshofs und der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker zu stärken und die Anzahl der AU-Mitgliedstaaten zu erhöhen, die das Protokoll zur Einsetzung des Gerichtshofs ratifiziert haben, sowie darauf hinzuarbeiten dass Einzelpersonen und NRO direkten Zugang zu diesem Gericht erhalten und fordert die Kommissionen auf, Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind diesem grundlegenden Bedürfnis gerecht zu werden;
- 52. unterstreicht, dass ein dringender Bedarf besteht, die Menschenrechte in allen Organen der AU zum Thema zu machen, damit alle Möglichkeiten, gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen zu können, voll ausgeschöpft werden können;
- 53. fordert die Aufnahme in die gemeinsame Strategie von Eckpunkten, die auf die Förderung der Friedenssicherung und der internationalen Justiz sowie auf die Bekämpfung internationaler Verbrechen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht abzielen und in denen festgehalten wird, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen im Bereich der notwendigen Anpassungen der Rechtsvorschriften mit Blick auf einen Beitritt zum Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs mit den afrikanischen Staaten teilen wollen und ihnen daher technische Unterstützung liefern und eine enge Zusammenarbeit aufbauen wollen, mit dem Ziel, die für einen Beitritt zum Rom-Statut sowie für dessen Anwendung notwendigen legislativen und konstitutionellen Änderungen vorzunehmen;
- 54. betont, dass Partnerschaften zur Stärkung der lokalen und nationalen Regierungsführung die Befähigung zur Berücksichtigung des Klimawandels im Rahmen des nationalen Entscheidungsprozesses, die verstärkte Beteiligung an internationalen Klimaverhandlungen und multilateralen Institutionen sowie die Verbesserung des Risikomanagements und der Katastrophenvorsorge einschließen müssen Wirtschaftswachstum, Handel und Regionalentwicklung
- 55. betont, dass Entwicklungshilfe eine notwendige, jedoch unzureichende Voraussetzung für die Bekämpfung der Armut ist und dass nur gerechtes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum es einem Land ermöglichen kann, auf der Entwicklungsleiter weiter nach oben zu kommen, und seinem Volk, allmählich den Weg aus der Armut zu finden - vorausgesetzt, dass Wachstum mit der richtigen nationalen und internationalen Sozial- und Umweltpolitik kombiniert wird;
- 56. glaubt, dass sich eine gemeinsame EU-Afrika-Strategie auf eine Politik der nachhaltigen Entwicklung stützen sollte, die sich an den reellen Bedürfnissen der afrikanischen Bevölkerung orientiert und darauf abzielt, Kleinbauern ein angemessenes Einkommen zu garantieren, die lokale Produktion zu erhöhen, Nahrungsmittelsicherheit zu garantieren und die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum zu sichern, nationale und regionale Märkte aufzubauen, um die Armut in Afrika zu bekämpfen;
- 57. vertritt die Meinung, dass die gemeinsame Strategie die verheerenden Folgen des Klimawandels für die afrikanischen Länder berücksichtigen muss, und fordert daher die AU und die Europäische Union auf, den Klimawandel in ihren Mittelpunkt zu stellen
- 58. räumt das Potential öffentlicher und privater Investitionen aus dem Ausland für die Förderung der Entwicklung ein; fordert, dass die gemeinsame Strategie Unterstützungsmaßnahmen und Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau enthält, um die afrikanischen Länder in die Lage zu versetzen, ein attraktives Investitionsklima zu entwickeln
- 59. bedauert, dass - obwohl die Bekämpfung der Armut und die Erreichung der MDG bis 2015 zu Recht oberste Priorität bleiben - die Grundzüge der Troika konkrete Vorschläge für die Ankurbelung des Wachstums mittels Förderung der KMU und direkter ausländischer Investitionen, Stärkung der Eigentumsrechte und Abbau bürokratischer Hürden vermissen lassen;
- 60. dringt bei der Europäischen Union darauf zu gewährleisten, dass Kreditinstitute wie die Europäische Investitionsbank (EIB) und das Zentrum für Unternehmensentwicklung (CDE) die Gründung von Klein- und Mittelunternehmen in Afrika erleichtern und dass die in dem Bericht der Weltbank über die Rohstoffwirtschaft aus dem Jahre 2004 (2004 World Bank Extractive Industries Review) enthaltenen Grundsätze, was die gute Regierungsführung in Bezug auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen anbelangt, respektiert werden; vertritt die Auffassung, dass dem informellen Sektor größere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte und Mikrofinanzierungen ausgebaut und gefördert werden sollten, um sie auch zu einem Instrument zur Stärkung der Stellung und sozialen Integration der Frauen zu machen;
- 61. betont, dass die Liberalisierung des Handels einer der wirksamsten Anreize für Wirtschaftswachstum sowie politischen und sozialen Fortschritt ist und dass sie unabdingbar für die Reduzierung der Armut und ein wichtiger Katalysator für eine nachhaltige weltweite Entwicklung ist;
- 62. weist darauf hin, dass die WPA als entwicklungsfördernde Abkommen konzipiert und ausgehandelt werden müssen, d.h. sie müssen auf den Grundsätzen der Asymmetrie zugunsten der AKP-Regionen, der Unterstützung der regionalen Integration der AKP, der Herstellung eines soliden und zuverlässigen Rahmens für die Förderung des Handels und der Investitionen in den AKP-Regionen sowie der Einrichtung und Konsolidierung regionaler Märkte vor jeglicher Öffnung des Marktes für die Union basieren ersucht die Kommission deshalb, gegebenenfalls die Öffnung der Märkte so lange aufzuschieben, bis konkrete Entwicklungsniveaus erreicht sind und bei Fortsetzung der Verhandlungen Lösungen zu finden;
- 63. erkennt an, dass die WPA, vorausgesetzt, ihr Inhalt stimmt vollständig mit den Zielen der Entwicklungspolitik überein, ein wichtiges Instrument für den afrikanischen Handel und die regionale Integration werden können, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie "entwicklungsfreundlich" sind und Ausnahmeregelungen sowie lange Übergangszeiträume ermöglichen, wo diese erforderlich sind, damit sich inländische Erzeuger und Industrien an neue Marktsituationen anpassen können;
- 64. ist der Meinung, dass die gemeinsame Strategie einen Dialog über eine kohärente Gestaltung der WPA und des Handelsabkommens mit Nordafrika fördern sollte, so dass beide zu Bausteinen der Integration des afrikanischen Kontinents werden können;
- 65. fordert eine differenzierte Vorgehensweise, die sich auf Diversifizierung stützt und bewährte Verfahren unterstützt, die angemessene Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern garantieren, wie z.B. die der internationalen Bewegung für fairen Handel, und in deren Rahmen bestehende regionale Wirtschaftsgemeinschaften (REC) in Afrika unterstützt werden und ermöglicht wird, dass die panafrikanische Integration ihrem eigenen Rhythmus und Zeitplan folgt; betont, dass die Stärkung des Süd-Süd-Handels, die Förderung der regionalen Integration sowie verstärkte Investitionen afrikanischer und nichtafrikanischer Investoren von wesentlicher Bedeutung sind; betont die Notwendigkeit verstärkter technischer Unterstützung für die Entwicklung der Kapazität Afrikas zur Erzeugung einer breiteren Palette von Gütern und Dienstleistungen;
- 66. fordert mit Nachdruck, dass die REC die Pfeiler des afrikanischen Integrationsprozesses und der Schaffung des panafrikanischen Marktes sein sollten und nicht nur unmittelbar mit Europa zu tun haben sollten; fordert, dass die WPA die eigenen Wege der regionalen afrikanischen Integration nicht durchkreuzen, sondern als Instrumente für die Süd-Süd-Integration und den -Handel dienen sollten; fordert daher die Europäische Union auf, Afrikas eigenen Integrationsprozess zu respektieren, wie er von dem Vertrag zur Errichtung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft vom Juni 1991 (Abuja-Vertrag) festgelegt wurde, der den schrittweisen Aufbau der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft vorsieht, indem die Aktivitäten der bestehenden und künftigen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC) in Afrika koordiniert harmonisiert und schrittweise integriert werden sollten;
- 67. stellt fest, dass Armut in Afrika vor allem ein ländliches Phänomen ist - über 70% der Ärmsten der afrikanischen Bevölkerung hängen in puncto Existenzgrundlage und Nahrungsmittel von der Landwirtschaft ab - , und die Entwicklungshilfe für die Landwirtschaft trotzdem zurückgeht; befürwortet daher alle weiteren Initiativen, zusätzliche Kapazitäten in der afrikanischen Landwirtschaft aufzubauen, zum Beispiel durch die Unterstützung von Saatgutbanken und der Forschung zur Fruchtdiversifizierung; fordert, dass lokale mehrwert schaffende Exporte der Regelung "Alles außer Waffen" unterliegen sollten;
- 68. erinnert an die Bedeutung der guten Regierungsführung und Transparenz bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen; diese Ressourcen können nur dann zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, wenn die negativen sozialen und ökologischen Folgen in Grenzen gehalten und Nutzen und Kosten fair auf die Bevölkerung verteilt werden fordert die Europäische Union, Afrika und andere Partner wie China auf, ihre Bemühungen in diesem Sinn zu verstärken; fordert die afrikanischen Staaten auf, die Einnahmen auch zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft zu benutzen und wirtschaftliche Aktivitäten weiter oben in der Produktionskette zu entwickeln und sich nicht nur auf die reine Förderung der Rohstoffe zu beschränken;
- 69. begrüßt die Initiative der Kommission, eine EU-Afrika-Partnerschaft für Energie ins Leben zu rufen, die anerkennt, dass Einnahmen aus nachhaltigen Energiequellen zur Förderung von Wirtschaftwachstum und Entwicklung eingesetzt werden können; unterstreicht dass der Schwerpunkt dieser Partnerschaft primär auf der Bereitstellung von kostengünstiger Energie zur Armutsbekämpfung auf der Grundlage von Effizienz und Erneuerbarkeit liegen sollte, und nicht so sehr auf der Sicherstellung der Energieversorgung für Europa;
- 70. unterstreicht, dass ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Abkehr vom fortgesetzten Raubbau an den afrikanischen Bodenschätzen bedürfen; verweist mit besonderem Nachdruck auf die Notwendigkeit, der anhaltenden Entwaldung Einhalt zu gebieten und Anreize zur Abholzung zu beseitigen; fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang auf, in das Emissionshandelsystem der Europäischen Union CO₂-Guthaben für tropische Wälder und Landnutzung einzuführen und Anreize für die Regenerierung von angeschlagenen Ökosystemen zu schaffen;
Investitionen in Menschen
- 71. stellt fest, dass für Afrika die Priorität bei jeder Partnerschaft auf die sozioökonomische Entwicklung der Bevölkerung ausgerichtet ist;
- 72. erinnert daran, dass die Entwicklungsziele nicht erreicht sind, solange keine Gleichheit zwischen den Geschlechtern besteht und die Rechte der Frauen nicht verwirklicht sind; verweist darauf, dass die Europäische Union in politischen Schlüsseldokumenten ihr Engagement für die Gleichstellung von Mann und Frau bekräftigt hat und dass die AU in diesem Bereich weit reichende Zugeständnisse gemacht hat, die die Grundlage für die Partnerschaft bilden sollten; unterstreicht daher, dass die gemeinsame Strategie zum Gender-Mainstreaming und zur Durchführung spezifischer und konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Stellung der Frau beitragen sollte;
- 73. verweist darauf, dass die Gesundheit eine der wichtigsten Antriebskräfte für wirtschaftliche Entwicklung ist und dass insbesondere Kindersterblichkeitsraten ein bedeutsamer Indikator für Armut sind; betont deshalb, wie wichtig es ist, Kinder vor Krankheit zu schützen, vor allem vor solchen Krankheiten, die durch neue und nicht ausreichend genutzte Impfstoffe verhütet werden können;
- 74. verweist auf die Notwendigkeit des Schutzes junger Mädchen und der Sensibilisierung für Probleme wie Frühehen, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung an Schulen und die HIV/Aids-Ansteckungsgefahr für Mädchen;
- 75. betont, dass die derzeitigen internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf Bildung und Gesundheit für alle ausdrücklich in die gemeinsame Strategie integriert werden sollten hebt hervor, dass Gesundheit und Bildung im Mittelpunkt jeder Entwicklungsstrategie zugunsten der Armen stehen sollten und dass dem Zugang zu Dienstleistungen, insbesondere für Frauen, Kindern, besonders gefährdeten Personengruppen und Menschen mit Behinderungen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
- 76. vertritt die Auffassung, dass schwache Gesundheitssysteme, einschließlich des Personalmangels, zu den Haupthindernissen für die Erreichung der MDG im Gesundheitsbereich zählen; betont, dass die Stärkung der Gesundheitssysteme ein Hauptelement der gemeinsamen Strategie sein sollten, wobei die wichtige Rolle der nichtstaatlichen Helfer in der Gesundheitsversorgung, wie die von gemeinnützigen Organisationen (so genannten "communitybased organizations") anerkannt werden muss insbesondere in abgelegenen Gebieten und in Bezug auf die am meisten ausgegrenzten und schwächsten Personengruppen;
- 77. stellt fest, dass 63% aller weltweit mit HIV infizierten Menschen in Afrika leben und dass in einigen afrikanischen Ländern die durchschnittliche Lebenserwartung aufgrund von Aids drastisch sinkt; betont daher, dass der allgemeine Zugang zu Diensten für HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, insbesondere der allgemeine Zugang zu Vorbeugung, Behandlung, Betreuung und Unterstützung, in Afrika in die gemeinsame Strategie einbezogen werden sollte, da diese Krankheiten eine massive Auswirkung auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Afrikas haben;
- 78. betont, dass Frauen und Mädchen besonders durch sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich HIV/Aids gefährdet sind und dass Komplikationen in Verbindung mit Schwangerschaften zu hohen Sterblichkeitsraten bei Müttern und neugeborenen Kindern führen; fordert daher die Einbeziehung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in die gemeinsame Strategie im Einklang mit dem vorgenannten Maputo-Aktionsplan zur Operationalisierung des politischen Rahmens für den afrikanischen Kontinent für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte 2007-2010;
- 79. stellt fest, dass Nachahmung von Arzneimitteln in Afrika, die hauptsächlich tödliche Erkrankungen wie Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids betrifft, eine wachsende Bedrohung darstellt, die das Leben von Millionen Menschen gefährdet; ermutigt die Europäische Union und die betroffenen Länder, Maßnahmen - vor allem rechtlicher und strafrechtlicher Art - zu ergreifen, um diese Katastrophe zu bekämpfen;
- 80. betont, dass gefährdete Bevölkerungen, wie Binnenvertriebene und Flüchtlinge, besonders berücksichtigt werden sollten, und hebt daher hervor, dass Gesundheitsdienste einschließlich der reproduktiven Gesundheit und der Versorgung auch während humanitärer Krisen bereitgestellt werden sollten;
- 81. betont die Bedeutung einer stärkeren Unterstützung für die NEPAD (Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas) als wichtigste afrikanische Initiative für eine nachhaltige Entwicklung;
- 82. dringt darauf, dass Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit von größter Bedeutung im Rahmen der gemeinsamen Strategie sein sollten, und betont, dass die politischen Maßnahmen der Europäischen Union einschließlich der Beihilfepolitik Afrikas Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen dürfen; fordert daher, dass durch die Strategie die größere Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der afrikanischen Landwirtschaft, auch im Kontext der Entwicklungsrunde von DOHA, unterstützt wird; dringt ferner bei der Europäischen Union darauf, das "umfassende Programm für die afrikanische Landwirtschaft", das von der AU und der NEPAD angenommen wurde, finanziell zu unterstützen;
- 83. betont auch in Verbindung mit dem besorgniserregenden und zunehmenden Phänomen der Wüstenbildung die Notwendigkeit zur Unterstützung nachhaltiger landwirtschaftlicher Methoden; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Wachstum, wenn es zur Armutsminderung beitragen soll, auf breiter Grundlage angelegt auf kleine Erzeuger ausgerichtet sein und zu verbesserten Arbeitsmöglichkeiten führen muss;
- 84. verweist mit Nachdruck darauf, dass die Frage der Wüstenbildung und der Zugang zu Wasser für alle von größter Bedeutung in der gemeinsamen Strategie sein sollte; äußerst sich besonders besorgt über die zahlreichen negativen Auswirkungen der Wüstenbildung, u.a. auf die Lebensmittelsicherheit, Migration, Flüchtlinge und Binnenvertriebene;
- 85. weist darauf hin, dass Afrika Vorhersagen zufolge am schwersten unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden haben wird, und dringt daher bei der Europäischen Union, der AU und ihren Mitgliedstaaten sowie bei Investoren und Wirtschaftsakteuren darauf, ihre Verantwortung für den Klimawandel anzuerkennen, und fordert sie auf, eine umweltfreundliche Entwicklungsstrategie zur Umkehrung der Situation zu entwickeln, einschließlich eines finanziellen Rahmens für umweltbezogene Anpassungen; fordert die Europäische Union ferner auf, den im Januar 2007 angenommenen Aktionsplan der AU finanziell zu unterstützen;
- 86. begrüßt die Initiative der Kommission, eine Partnerschaft EU-Afrika für den Klimawandel sowie eine globale Allianz für den Klimawandel einzuleiten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union erhebliche Mittel für Anpassungsmaßnahmen in afrikanischen Ländern bereitstellen muss; betont ferner, dass die Anpassung nicht nur als humanitäre Frage behandelt werden sollte; betont darüber hinaus, dass Maßnahmen zur Verringerung der Risiken und zur "Klimasicherung" in die übergreifende Entwicklungsagenda sowie in die Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung(SPAB) und die Länderstrategiepapiere (LSP) integriert werden sollten;
- 87. fordert, dass im Rahmen der gemeinsamen Strategie die eigentlichen Gründe von Auswanderung angesprochen und die Rechte und die Integration der Zuwanderer sowie die Frage des Brain Drain, vor allem im Gesundheitswesen, besonders berücksichtigt werden indem praktische Lösungen für erfolgreiche zirkuläre Migrationen vorgeschlagen werden; betont, dass die Beschränkung der Einwanderung in die Europäische Union weder als Voraussetzung für Hilfe noch als Entwicklungsstrategie betrachtet werden sollte;
- 88. betrachtet Kultur als einen Schlüsselfaktor für den interkulturellen Dialog und interreligiöses Verständnis, für ein nationales und regionales Selbstverständnis, für ein solides soziales Fundament und eine sichere Grundlage für Solidarität in und zwischen den Völkern und glaubt daher, dass Kultur Teil einer nachhaltigen Entwicklung sein muss;
- 89. ist der Ansicht, dass ein Schuldenerlass angesichts der Tatsache, dass in zahlreichen afrikanischen Ländern die Schulden noch stets eine schwere Bürde darstellen, die allen Entwicklungsbemühungen entgegenwirkt, von Fall zu Fall geprüft werden und von einer Verstärkung der Regierungsführung, der Wirtschaftspolitik und des Schuldenmanagements und insbesondere von ihrer systematischen Nichtverlängerung bei anderen Gläubigern abhängig gemacht werden sollte;
- 90. anerkennt die Nützlichkeit und die Zweckmäßigkeit der Haushaltshilfe, die es insbesondere ermöglicht, die Verbesserung der sozialen Grunddienste zu fördern und dabei gleichzeitig dazu beizutragen, die Struktur der afrikanischen Staaten zu stärken; fordert jedoch eine vorsichtige Vorgehensweise bei der Verteilung der Hilfe in Form von Haushaltshilfe; fordert nachdrücklich, dass Haushaltshilfen gesondert für jedes Land behandelt werden sollten, und zwar je nach seiner besonderen Situation, und ist der Ansicht, dass sie nicht für instabile Staaten oder für in Konflikten befindliche Länder geeignet sind; fordert die Festlegung von Indikatoren für menschliche und soziale Entwicklung, für "Gender Budgeting" sowie für Bildung und Gesundheit; regt die Kommission in diesem Zusammenhang an, ihre vorgeschlagene "Vereinbarung über Millennium-Entwicklungsziele" mit den vorgesehenen Empfängern der Haushaltshilfe weiter zu entwickeln; ist der Ansicht, dass Haushaltshilfe mit der Verstärkung der Fähigkeit der Parlamente, nationalen Rechnungshöfe, lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft einhergehen sollte, den Prozess zu prüfen, um zu vermeiden dass grundlegende Sozialdienste mit zu wenig Mitteln ausgestattet werden; schlägt vor, dass Haushaltshilfe nicht die Hilfe für bestimmte Entwicklungssektoren mit Schlüsselbedeutung wie Bildung und Gesundheit oder für Sektoren ersetzen sollte, für die die Gefahr einer Marginalisierung durch die Empfängerregierungen besteht;
- 91. unterstreicht, dass nachhaltige Entwicklung nur möglich ist, wenn sie Entwicklung für alle bedeutet, einschließlich Frauen, Minderheiten und gefährdete Gruppen;
- 92. unterstreicht die Bedeutung der EU-Unterstützung für Strategien zur Stärkung der Stellung der Frau, einschließlich der Unterstützung für Mikrokredite sowie für Programme zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die für den Kampf gegen HIV/Aids von größter Wichtigkeit sind;
Durchführung und Überwachung
- 93. ersucht die Kommission und das Generalsekretariat des Rates, alle künftigen Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung der EU-Strategie für Afrika auch dem Europäischen Parlament zu übermitteln; verlangt ferner Informationen über die Auszahlung und Durchführung der 2,7 Milliarden Euro Zusatzmittel, die den von der Kommission für jedes AKP-Land entwickelten Initiativen für verantwortungsvolle Staatsführung im Rahmen des 10. EEF zugewiesen wurden;
- 94. ersucht die Kommission, Angaben darüber zu machen, wie der 9. EEF eingesetzt und für die Durchführung der EU-Strategie für Afrika umgestaltet wurde; fordert eine unabhängige Bewertung der Durchführung dieser Strategie; fordert die Kommission auf einen gemeinsamen Mechanismus für die Durchführung sowie die technische und politische Bewertung der neuen gemeinsamen Strategie vorzuschlagen, der alle EG-Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung auf allen Ebenen einschließt;
- 95. begrüßt die Absicht der Europäischen Union und der AU, einen Aktionsplan für die erste Phase der gemeinsamen Strategie auszuarbeiten; weist darauf hin, dass dieser Plan eine konkrete Finanzierung und für alle Durchführungsebenen (lokal, national, regional und kontinental) messbare Indikatoren enthalten sollte, die die Überwachung einfacher und transparenter gestalten; betont, dass die Überwachung durch das Parlament die lokalen Behörden und die Zivilgesellschaft Teil des offiziellen Überwachungsprozesses sein sollte;
- 96. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen jeglicher Kontrollen auch darüber gewacht wird, dass bestehende Verpflichtungen, die sich für die AU und die Europäische Union aus den MDG, dem oben genannten Abkommen von Cotonou, dem vorstehend erwähnten Aufruf zum Handeln von Abuja und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergeben, eingehalten werden;
- 97. fordert, dass die gemeinsame Strategie ausdrücklich eine Kommunikationsstrategie vorsieht um ein öffentliches Bewusstsein für das Tun der Regierungen zu schaffen und Feedback-Mechanismen bereitzustellen, damit die Regierungen die Bedürfnisse ihrer Wähler berücksichtigen können;
- 98. regt an, im Rahmen dieser gemeinsamen Strategie einen politischen Raum für einen echten und wirksamen Mensch-zu-Mensch-Dialog zu schaffen, indem entsprechende Mittel bereitgestellt und die politische Unabhängigkeit garantiert werden, und Mechanismen einzuführen, mit deren Hilfe die Bürgergesellschaft und die nichtstaatlichen Akteure ihren Beitrag zum Entscheidungsprozess der Regierung leisten können und die Behörden gegenüber dem Volk zur Rechenschaft gezogen werden können
- 99. fordert die Kommission auf darzulegen, wie sie die neue Strategie mit ihrem Aktionsprogramm finanzieren will; stellt fest, dass der 10. EEF, das geografische Programm für Südafrika und die thematischen Programme des DCI und ENPI die einzigen bedeutenden Finanzmittel zur Durchführung der Strategie zur Verfügung stellen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bei der Anwendung dieser Zusammenarbeitsinstrumente für Kohärenz mit der gemeinsamen Strategie zu sorgen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament und das Panafrikanische Parlament über alle Phasen des Prozesses (Programmierung, Auswahl, Bewertung, Finanzierung und Prüfung) auf dem Laufenden zu halten;
- 100. fordert, dass der erste Aktionsplan eine spezifische Finanzmittelausstattung für panafrikanische Einrichtungen, für Aktivitäten auf panafrikanischer Ebene und für die neuen Partnerschaften (Lissabon-Initiativen) beinhaltet; fordert ferner, dass nationale, regionale und auf kontinentaler Ebene tätige Parlamente ausdrücklich als Empfänger von Hilfe betrachtet werden sollten;
- 101. begrüßt die Tatsache, dass der Rat eine Adhoc-Arbeitsgruppe mit Experten aus interessierten Mitgliedstaaten eingesetzt hat, um die Positionen der Mitgliedstaaten zu den Themen der gemeinsamen Strategie zu koordinieren, und fordert die Kommission und den Rat auf, dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Aktivitäten dieser Arbeitsgruppe zu berichten;
- 102. bekräftigt, dass die beiden kontinentalen Parlamente als wichtige Governance-Institutionen eine entscheidende Rolle bei der laufenden Überwachung der gemeinsamen Strategie spielen müssen und auch lokale Behörden und nichtstaatliche Akteure, wie der ECOSOCC der AU und sein Pendant ECOSOC auf der Ebene der EU, einbezogen werden müssen;
- 103. ist daher entschlossen, gemeinsam mit dem Panafrikanischen Parlament die Umsetzung der gemeinsamen Strategie der Aktionsprogramme genau zu überwachen; fordert daher die Einsetzung einer gemeinsamen parlamentarischen Delegation des Europäischen Parlaments und des Panafrikanischen Parlaments als Forum für demokratische Debatten über die Fragen, die die Beziehungen zwischen unseren Völkern betreffen;
- 104. ist fest entschlossen, zusammen mit den panafrikanischen Einrichtungen auf den Zusammenhang zwischen der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Politikfeldern der Europäischen Union, die sich auf Entwicklungsländer in Afrika auswirken zu achten;
- 105. glaubt, dass eine parlamentarische Kontrolle und die Genehmigung der Entwicklungshilfepakete eine Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel sein müssen;
- 106. beschließt, gemeinsam mit dem Panafrikanischen Parlament eine gemeinsame parlamentarische Veranstaltung im Vorfeld des zweiten EU-Afrika-Gipfels zu organisieren der für Dezember 2007 in Lissabon geplant ist;
- 107. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Exekutivrat der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem AKP-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- 1 Ratsdokument 9678/07.
- 2 Veröffentlicht in den Schlussfolgerungen zur Konsultation der afrikanischen Zivilgesellschaft "Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft über die Gemeinsame Strategie AU/EU für die Entwicklung Afrikas - Positionspapier und Schlussfolgerungen des Treffens - organisiert von der AU in Accra, Ghana, 26.-28. März 2007".
- 3 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- 4 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 5 ABl. L 3178 vom 27.12.2006, S. 41.
- 6 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
- 7 Ratsdokument 14172/05, S. 24.
- 8 Ratsdokument 15389/05.
- 9 Ratsdokument 15961/05.
- 10 "Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft über die Gemeinsame Strategie AU/EU für die Entwicklung Afrikas - Positionspapier und Schlussfolgerungen des Treffens - organisiert von der AU in Accra, Ghana, 26.-28. März 2007".
- 11 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 12 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
- 13 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0274.
- 14 http://www.iciss.ca/pdf/Commission-Report.pdf
- 15 "Öffentliche Anhörung über die Gemeinsame Strategie EU-Afrika - Entwurf eines Berichts über die Internet-Konsultation vom 5. Februar bis 19. April 2007, vorgestellt bei der Konferenz: "Die Zivilgesellschaft und die gemeinsame Strategie EU-Afrika", 23.-24. April 2007, Bad Honnef.
- 16 "Öffentliche Anhörung über die Gemeinsame Strategie EU-Afrika - Entwurf eines Berichts über die Internet-Konsultation vom 5. Februar bis 19. April 2007, vorgestellt bei der Konferenz: "Die Zivilgesellschaft und die gemeinsame Strategie EU-Afrika", 23.-24. April 2007, Bad Honnef