Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten und die in diesen Abkommen enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,
- - unter Hinweis auf die Artikel 177, 178, 300 und 310 des EG-Vertrags sowie auf die Artikel 3, 6, 11, 19 und 21 des EU-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union im Bereich Menschenrechte, insbesondere die Leitlinien zu Menschenrechtsdialogen von Dezember 2001 und die Bewertung der Anwendung dieser Leitlinien von Dezember 2004, sowie auf die Leitlinien zu den Verteidigern der Menschenrechte vom Juni 2004,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zur Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union1 und auf die von der Kommission auf der Grundlage dieser Entschließung unternommenen Schritte,
- - in Kenntnis des am 7. Juni 2006 angenommenen Papiers des Rates zur durchgehenden Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen im Rahmen der GASP und anderer EU-Politiken,
- - unter Hinweis auf das Rahmenabkommen vom 26. Mai 2005 zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern2,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Situation der Menschenrechte in der Welt,
- - unter Hinweis auf seine früheren Aussprachen über und Dringlichkeitsentschließungen zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
- - unter Hinweis auf seine besonderen Leitlinien für Tätigkeiten seiner Mitglieder im Bereich Menschenrechte und Demokratie bei Reisen in Drittländer,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte3,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Aussprachen in dem Unterausschuss für Menschenrechte seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 3. Mai 2007 zu den Menschenrechten in China und in Usbekistan und vom 23. April 2007 zu den Menschenrechten in Russland,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. Mai 2007 zum Gipfel EU/Russland in Samara am 18. Mai 20074, vom 26. April 2007 zum gewaltsamen Vorgehen gegen die Demonstrationen in jüngster Zeit in Russland5, vom 18. Januar 2007 über die Verurteilung und Inhaftierung von fünf bulgarischen Krankenschwestern und einem palästinensischen Arzt durch Libyen6, vom 16. November 2006 zu Iran7, vom 26. Oktober 2006 zu Usbekistan8 und vom 7. September 2006 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China9,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2796. Tagung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2007 in Luxemburg zum Thema Zentralasien, der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan, die bereits in Kraft getreten sind, der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Tadschikistan und Turkmenistan, die unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert sind, sowie des Strategiepapiers der Kommission zu Zentralasien 2002-2006,
- - in Kenntnis der Artikel 8, 9, 96 und 97 sowie von Anhang VII des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits10, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg11 (Abkommen von Cotonou),
- - in Kenntnis der Entschließungen der Gemischten Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (GPV-AKP-EU) und insbesondere ihrer Entschließung vom 25. November 2004, angenommen in Den Haag, zum politischen Dialog AKP-EU (Artikel 8 des Abkommens von Cotonou)12,
- - in Kenntnis der bilateralen Aktionspläne, die von der Kommission im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mit den ENP-Partnerländern mit Ausnahme Algeriens, Belarus, Libyens und Syriens angenommen wurden,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der ENP (KOM (2006) 0726) und unter Hinweis auf die Entschließung, die es dazu ausarbeiten wird,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlungen an den Rat vom 15. März 2007 zu den Verhandlungsmandaten für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits13 sowie zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsländern einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits14,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. Oktober 2006 zu Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Europäischen Union zum Mercosur mit Blick auf den Abschluss eines interregionalen Assoziationsabkommens15 und vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika16,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0302/2007),
A. in der Erwägung, dass Menschenrechtsdialoge zur Auswahl der Instrumente gehören, die der Europäischen Union zur Durchführung ihrer Menschenrechtspolitik zur Verfügung stehen, und einen wichtigen Teil der globalen Strategie der Europäischen Union zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Frieden und Stabilität darstellen,
B. in der Erwägung, dass die Universalität, Individualität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, die nicht nur bürgerliche und politische Rechte, sondern auch soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Rechte umfassen, bewahrt und gefördert werden muss, und dass die Europäische Union in diesem Sinne weiterhin zweckmäßige und wirksame Instrumente entwickelt,
C. in der Erwägung, dass jeder Beschluss zur Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs auf der Grundlage bestimmter, vom Rat angenommener Kriterien gefasst wird, der insbesondere die Hauptbedenken auf Seiten der Europäischen Union über die Menschenrechtslage in dem betreffenden Land, eine im Zusammenhang mit diesem Dialog zu erkennende echte Bereitschaft seitens der politischen Führung des betreffenden Landes, die Menschenrechtssituation vor Ort zu verbessern, sowie die positiven Auswirkungen berücksichtigt, die ein Dialog über Menschenrechtsfragen auf die Menschenrechtssituation haben könnte,
D. in der Erwägung, dass gemäß den Leitlinien für die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union Menschenrechtsfragen im Rahmen des globalen politischen Dialogs mit Drittstaaten auf allen Ebenen angemessen und systematisch behandelt werden sollen,
E. in der Erwägung, dass der Rat 2004 beschlossen hat, den allgemeinen Stand der Dialoge anhand eines Überblicks und eines aktualisierten Zeitplans halbjährlich zu prüfen, und dass der Rat gleichzeitig betont hat, dass die Dialoge nicht auf unbegrenzte Zeit, sondern innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens geführt werden sollten, wobei auch an eine Ausstiegsstrategie zu denken ist,
F. mit der Feststellung, dass eine Vielzahl von Strukturen, Konzepten und Verfahren für die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen ohne ausreichendes Bemühen um die notwendige Kohärenz besteht; dass ein Mangel an Kohärenz auf internationaler Ebene zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union führen kann und dass eine größere Transparenz und demokratische Kontrolle in Bezug auf die Anwendung der Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge wünschenswert wäre,
G. in der Erwägung, dass die derzeitige Praxis des Rates darin besteht, ein Briefing über den Themenkatalog und die Ziele der bevorstehenden Runde strukturierter Menschenrechtsdialoge bzw. -konsultationen durchzuführen und einen Vertreter des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen dazu einzuladen,
H. in der Erwägung, dass das Abkommen von Cotonou auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist und den Menschen als wichtigsten Akteur und Hauptbegünstigten der Entwicklungspolitik in den Mittelpunkt stellt; in der Erwägung, dass dies untrennbar verbunden ist mit der Forderung nach Achtung und Förderung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten und dass die Revision des Abkommens am 25. Juni 2005 zur Intensivierung des politischen Dialogs nach Artikel 8 besonders in Menschenrechtsfragen geführt hat,
I. in der Erwägung, dass die Nichteinhaltung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Achtung der Menschenrechte, den demokratischen Grundsätzen und dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 9 des Abkommens von Cotonou durch eine der Vertragsparteien die Einleitung eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 96 zur Lösung der bestehenden Konflikte nach sich zieht,
J. in der Erwägung, dass Artikel 8 des Abkommens von Cotonou, der einen politischen Dialog zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen Union sowie eine regelmäßige Bewertung der Lage in den betreffenden Ländern im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung vorsieht, zwar zu begrüßen ist, jedoch Bedenken bestehen, dass diese Regelung genutzt wird, um das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 im Fall von Menschenrechtsverletzungen zu umgehen,
K. in der Erwägung, dass die Umsetzung der ENP-Aktionspläne von mehreren Unterausschüssen überwacht wird und dass die Europäische Union im Rahmen der bilateralen Assoziationsabkommen damit begonnen hat, Unterausschüsse für Menschenrechte, Demokratisierung und Governance für alle ENP-Länder einzusetzen; in der Erwägung, dass bisher Marokko, Jordanien und Libanon der Einrichtung solcher Unterausschüsse zugestimmt haben und diese bereits Sitzungen abgehalten haben, Ägypten der Einrichtung des Unterausschusses zwar zugestimmt, dieser aber noch keine Sitzung abgehalten hat, und in Tunesien gerade das Verfahren zur Genehmigung dieses Unterausschusses läuft,
L. in der Erwägung, dass als kurzfristige Maßnahme im Rahmen verschiedener ENP-Aktionspläne die Einsetzung eines Unterausschusses gemäß Artikel 5 des Assoziationsabkommens empfohlen wird, um einen strukturierten politischen Dialog über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln; in der Erwägung, dass dieser Unterausschuss keine Entscheidungsbefugnis hat, dem jeweiligen Assoziationsausschuss oder übergeordneten Gremien im Rahmen des politischen Dialogs jedoch Vorschläge unterbreiten kann,
M. in der Erwägung, dass es infolge der Reform der Finanzinstrumente für externe Hilfe das Recht erworben hat, eine demokratische Kontrolle der einschlägigen strategischen Dokumente vorzunehmen, und zudem eine der Haushaltsbehörden ist,
N. in der Erwägung, dass die Rechte von Frauen und Kindern ein unveräußerlicher, fester und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind, wie 1995 in der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking bekräftigt wurde,
A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen
- 1. betont, dass die Förderung der Menschenrechte ein wesentlicher Teil der EU-Außenpolitik ist; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, Menschenrechtsfragen systematisch in den Themenkatalog des politischen Dialogs und der Konsultationen der Europäischen Union mit Drittstaaten aufzunehmen und Menschenrechtsbelange verstärkt in alle externen Politikbereiche der Europäischen Union einzubeziehen, einschließlich der externen Aspekte der internen EU-Politiken; fordert ferner, dass alle verfügbaren Instrumente eingesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen;
- 2. ist der Auffassung, dass Menschenrechtsfragen auf höchster politischer Ebene behandelt werden sollten, um Menschenrechtsbelangen größeres politisches Gewicht zu verleihen; weist darauf hin, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte in Drittstaaten nicht von geopolitischen und geostrategischen Allianzen abhängig gemacht werden sollten; unterstreicht, dass die Achtung der Menschenrechte im Rahmen von Dialogen über Politik, Wirtschaft und Handel von grundlegender Bedeutung für strategische und privilegierte Beziehungen zur Europäischen Union sein sollte;
- 3. fordert den Rat auf, die Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge umfassend anzuwenden;
- 4. bekräftigt die Schlussfolgerungen des ersten Berichts über die Anwendung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger, wonach die Situation der Menschenrechtsverteidiger und die Bedingungen, unter denen sie tätig sind, systematisch in die politischen Dialoge und Konsultationen der Europäischen Union mit Drittstaaten einbezogen werden sollten, einschließlich der von den EU-Mitgliedstaaten geführten bilateralen Dialoge und Konsultationen;
- 5. begrüßt den vor kurzem angenommenen Beschluss des Rates, Leitlinien der Europäischen Union zu den Rechten des Kindes aufzustellen, die während des portugiesischen Ratsvorsitzes 2007 abgeschlossen werden sollen; betont in diesem Zusammenhang, dass die notwendige Komplementarität mit den bestehenden Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten beachtet werden muss und die "Pariser Prinzipien" vom 6. Februar 2007 gegen die rechtswidrige Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern in Streitkräften oder bewaffneten Gruppen berücksichtigt werden müssen;
- 6. fordert den Rat erneut auf, die Menschenrechts- und Demokratieklausel systematisch in allen Abkommen und Beziehungen der Europäischen Union mit Drittstaaten anzuwenden; bekräftigt seine Forderung nach Einführung eines transparenten Verfahrens zur Bewertung der Situation der Menschenrechte und der Anwendung der Menschenrechtsklausel; fordert eine systematische Einbeziehung der Ergebnisse einer derartigen Bewertung in die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen mit Drittstaaten und umgekehrt;
- 7. erinnert daran, dass das Hauptziel des Dialogs und der Konsultationen darin besteht, auf die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaats, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Drittländern hinzuwirken, die nicht nur bürgerliche und politische Rechte, sondern auch soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Rechte umfassen; betont, dass diese Ziele unter Einhaltung der Grundprinzipien, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und jedem anderen im Rahmen der Vereinten Nationen angenommenen universellen Menschenrechtsinstrument verankert sind, und unter Berücksichtigung der Millenniums-Entwicklungsziele verfolgt werden;
- 8. stellt fest, dass das Bestehen eines Dialogs bzw. von Konsultationen zu Menschenrechtsfragen mit einem Drittstaat die systematische Einbeziehung der Menschenrechte in alle Bereiche der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit dem betreffenden Land zur Folge haben sollte, einschließlich der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern, damit das Bestehen des Dialogs bzw. der Konsultationen zu Menschenrechtsfragen kein Selbstzweck bleibt;
- 9. begrüßt die Bemühungen des Rates, den Dialog und die Konsultation über Menschenrechtsfragen durch die oben genannten Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechtsdialogen kohärenter zu machen; stellt fest, dass die Flexibilität und der Pragmatismus, die für den Erfolg des Dialogs notwendig sind, nicht zu Lasten dieser konsequenten Linie gehen dürfen, die notwendig ist, damit die Dialoge und Konsultationen nicht zu einem Instrument "à la carte" werden;
- 10. betont, dass eine Vielzahl von Dialogen und Konsultationen mit unterschiedlichen Strukturen, Konzepten, zeitlichen Abläufen und Verfahren besteht, was zu Unklarheit und Verwirrung bezüglich der Tätigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich führt; bedauert, dass die ohnehin spärlichen Informationen über die Themenkataloge, die Ziele, die Bezugswerte ("Benchmarks") oder die Ergebnisse in Bezug auf die Dialoge und Konsultationen auf der Grundlage von Abkommen, auf die Adhoc-Dialoge und Konsultationen, auf die Dialoge und Konsultationen mit gleich gesinnten Ländern oder auf den politischen Dialog und Konsultationen sich nicht auf die Menschenrechte beziehen; stellt fest, dass weder der Rat noch die Kommission eine Methode entwickelt haben, um diese Dialoge und Konsultationen zu organisieren und zu systematisieren, so dass die Ergebnisse nicht aus einer Gesamtperspektive betrachtet werden können; fordert die Kommission und den Rat auf, die Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten über Menschenrechtsfragen verfahrenstechnisch und inhaltlich zu systematisieren, um eine objektive Bewertung und Überwachung der Situation der Menschenrechte, der erzielten Fortschritte usw. zu ermöglichen;
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen
- 11. hält es für dringend notwendig, Verfahren zu schaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organen der Europäischen Union (Rat, Kommission und Europäisches Parlament) im Wege eines interinstitutionellen Trilogs über den politischen Dialog und die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen zu verbessern; fordert ferner, dass unverzüglich Möglichkeiten für eine Verbesserung der internen Kommunikation innerhalb der Organe geprüft werden;
- 12. begrüßt die Initiative der Arbeitsgruppe des Rates "Menschenrechte" (COHOM), regelmäßig alle von der Europäischen Union geführten Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen einer Durchsicht zu unterziehen und so im Rahmen einer halbjährlichen Aussprache, auf der Grundlage einer aktualisierten allgemeinen Perspektive und eines Zeitplans für die derzeit geführten Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen, einen umfassenden Überblick zu behalten; fordert, dass diese Durchsicht ordnungsgemäß durchgeführt wird und dass die einschlägigen Informationen im Rahmen dieses interinstitutionellen Trilogs systematisch an die übrigen Arbeitsgruppen des Rates, an die Kommission und ihre Delegationen in Drittstaaten sowie an das Europäische Parlament übermittelt werden;
Empfehlungen an den Rat
- 13. fordert den Rat auf, das Mandat der COHOM zu implementieren, um für Kohärenz zwischen den Dialogen oder Konsultationen und den anderen Formen der Förderung der Menschenrechte in dem betreffenden Land durch die Europäische Union zu sorgen (unabhängig davon, ob diese Dialoge oder Konsultationen sich aus der Tätigkeit in internationalen Organisationen oder aus Verpflichtungen ergeben, die in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union selbst festgelegt sind);
- 14. bekräftigt seine Forderung an den Rat, die COHOM zu einer Arbeitsgruppe mit Vertretern zu machen, die ihren Sitz in Brüssel haben, und eng mit dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zusammenzuarbeiten; vertritt die Ansicht, dass dadurch mehr Zeit für die Sitzungen zur Verfügung stünde und eine bessere Koordinierung und damit möglicherweise auch eine engmaschigere Kontrolle der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union im Allgemeinen und der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen im Besonderen und nicht zuletzt die Einbeziehung von Menschenrechtsaspekten in alle Politikbereiche möglich würden, um die Politik der Europäischen Union kohärenter zu machen;
- 15. fordert den Rat auf, die Rolle des Menschenrechtsreferats seines Generalsekretariats zu stärken und seine Beteiligung an den politischen Dialogen, einschließlich der von der Kommission geführten Dialoge und Konsultationen auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zu garantieren und innerhalb des Menschenrechtsreferats ein dauerhaftes Koordinierungssystem für alle strukturieren Dialoge oder Konsultationen über Menschenrechtsfragen einzurichten, um die Aktualität der Themen der Dialoge und Konsultationen, die Auswahl geeigneter Teilnehmer und die Kontinuität der Arbeiten zu gewährleisten, damit diese Koordinierung zur Schaffung bilateraler Netze von Organisationen, Institutionen und Fachleuten zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land beitragen kann und die Berücksichtigung von Menschenrechten und Demokratie in allen Politikbereichen der Europäischen Union sichergestellt wird, besonders nach der Reform der Finanzinstrumente für die externe Hilfe der Gemeinschaft; fordert in diesem Sinne, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit das Menschenrechtsreferat dieser Aufgabe entsprechen kann, einschließlich einer Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen;
- 16. fordert den Rat auf, die Kohärenz der von einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union geführten bilateralen Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen zu stärken und die Rolle der COHOM bei der Koordinierung der Tätigkeit der Botschaften der Mitgliedstaaten und der Tätigkeit der Delegationen der Kommission zu verbessern;
Empfehlungen an die Kommission
- 17. fordert die Kommission und den Rat auf, in alle Länderstrategiepapiere und sonstigen Strategiepläne eine spezifische Strategie für die Menschenrechte und die Lage der Demokratie aufzunehmen, die als Rahmen für den politischen Dialog dient;
- 18. wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, sicherzustellen, dass es unter den Mitarbeitern, die in einer Delegation der Kommission in einem Drittstaat tätig sind, einen EU-Beamten mit Zuständigkeit für die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechte gibt, und fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die für solche Fragen verantwortlichen Personen immer dann anwesend sind, wenn ein wie auch immer gearteter politischer Dialog geführt wird; fordert in diesem Sinne, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich einer Aufstockung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen, damit die Kommission diese Aufgabe erfüllen kann;
- 19. fordert die Kommission auf, für Kohärenz zwischen den Wahlbeobachtungsmissionen (besonders im Hinblick auf die Strategie für die Zeit nach den Wahlen) und dem Prozess der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zu sorgen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den betreffenden Drittstaaten einen Protokollmechanismus für die Zeit nach Wahlen einzurichten, um den Demokratisierungsprozess zu überwachen und zu unterstützen, der die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in alle Phasen der Umsetzung der Empfehlungen für die Zeit nach den Wahlen einschließt;
- 20. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen bei der Ausarbeitung der jährlichen Strategien, die die Grundlage für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) bilden, anzuwenden und zu nutzen und die beiden Instrumente systematisch miteinander zu verknüpfen;
- 21. fordert die Kommission und den Rat auf, die Ergebnisse der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen in Vorhaben und Programmen vor allem der Entwicklungszusammenarbeit und der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit zu berücksichtigen;
Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen
- 22. begrüßt die Bereitschaft des Rates, dafür Sorge zu tragen, dass das Bestehen bilateraler Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen nicht mit einer Verringerung des internationalen Drucks der Europäischen Union einhergeht, wenn in einem Land Menschenrechtsverletzungen geschehen, und erinnert daran, dass es unerlässlich ist, den Dialog oder die Konsultation durch ausreichenden diplomatischen und politischen Druck auf allen Ebenen, einschließlich im Rahmen der Organisationen der Vereinten Nationen und insbesondere des Menschenrechtsrates, zu verstärken;
- 23. fordert den Rat und die Kommission auf, die Festlegung von Bezugswerten für den Dialog oder die Konsultation der Europäischen Union zu Menschenrechtsfragen zu analysieren und zu unterstützen und mit der Tätigkeit anderer Geber und internationaler Organisationen zu koordinieren, unter besonderer Berücksichtigung der im Rahmen der Vereinten Nationen bestehenden Verfahren und Institutionen (Berichte der Sonderberichterstatter, Sachverständigenausschüsse, Generalsekretär, Menschenrechtsrat, Hochkommissar für Menschenrechte usw.); vertritt die Ansicht, dass der Rat und die Kommission bei ihrer globalen Strategie der Behandlung von Menschenrechtsfragen im Rahmen des politischen Dialogs systematisch auf die Zusicherungen verweisen sollten, die die Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrates bei ihrer Wahl abgegeben haben;
- 24. empfiehlt, geeignete Verfahren zu entwickeln, um die Abstimmung der Indikatoren und Ziele mit den übrigen Drittstaaten und internationalen Organisationen zu gewährleisten, die mit dem gleichen Land oder der gleichen Ländergruppe einen Dialog oder eine Konsultation zu Menschenrechtsfragen führen; empfiehlt, diese Verfahren nach dem Vorbild des von der Schweiz für die Beziehungen zu China entwickelten Bern-Prozesses zu gestalten, durch Einrichtung informeller Foren für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren;
B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
- 25. vertritt die Ansicht, dass der Dialog und die Konsultationen über Menschenrechtsfragen transparenter geführt und besser koordiniert werden müssen, und fordert, geeignete Mittel zu suchen, um dieses Ziel zu erreichen, ohne die Wirksamkeit des Dialogs und der Konsultation zu beeinträchtigen;
- 26. sieht die Notwendigkeit ein, ein gewisses Maß an Vertraulichkeit der Dialoge und Konsultationen zu wahren, und plädiert dafür, dass zusammen mit dem Europäischen Parlament ein System entwickelt wird, bei dem ausgewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments Informationen über vertrauliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Dialog oder der Konsultation über Menschenrechtsfragen und damit zusammenhängenden Verfahren erhalten können; schlägt erneut vor, dass dieses System auf den Kriterien basiert, die bereits durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik17 festgelegt wurden;
- 27. fordert den Rat auf, die Definition der konkreten Ziele, die die Europäische Union durch Aufnahme eines Dialogs oder einer Konsultation mit dem betreffenden Land erreichen will, sowie die Festlegung der Kriterien zur Bewertung der erzielten Fortschritte durch bestimmte Bezugswerte und der Kriterien im Hinblick auf eine mögliche Ausstiegsstrategie am Ende eines Konsultationsprozesses mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Europäischen Parlament und den NGO, vorzunehmen;
- 28. vertritt die Ansicht, dass unter Heranziehung aller vom Rat, den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Parlament ausgearbeiteten Dokumente sowie der Berichte internationaler und lokaler Menschenrechtsorganisationen konkrete und genaue Ziele im Rahmen jedes Dialogs und jeder Konsultation festgesetzt werden müssen, um die Ziele des Dialogs bzw. der Konsultationen zu Menschenrechtsfragen mit einem Drittstaat zu ermitteln, und fordert die besten Vorgehensweisen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen, die ausgewertet werden müssen; vertritt die Ansicht, dass Dialoge und Konsultationen so geführt werden müssen, dass die Verwirklichung der Ziele tatsächlich gewährleistet ist;
- 29. betont, dass die Ziele des Dialogs und der Konsultation auf dem Grundsatz der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte beruhen müssen, und empfiehlt, Kriterien einzuführen, die außer den bürgerlichen und politischen Rechten auch wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Rechte berücksichtigen;
- 30. betont die Notwendigkeit, eine Delegation der EU-Troika, bestehend aus hochrangigen Sachverständigen, in das betreffende Land zu entsenden, mit dem die Aufnahme eines Dialogs und einer Konsultation über Menschenrechtsfragen geplant ist, und anschließend der COHOM und dem Europäischen Parlament einen Bericht dieser Delegation vorzulegen;
- 31. fordert den Rat auf, eindeutige Kriterien für die Aufnahme, Aussetzung oder Beendigung eines Dialogs oder einer Konsultation festzulegen, zuvor eine Folgenabschätzung durchzuführen und die Gründe für ihre Aufnahme oder Aussetzung zu nennen (mit Angaben über die erwartete Dauer und die zur Wiederaufnahme des Dialogs und der Konsultation notwendigen Schritte) und sicherzustellen, dass die Delegation in dem betreffenden Land den Dialog oder die Konsultation nicht als etwas begreift, das für die Europäische Union ein Selbstzweck ist und um jeden Preis aufrechterhalten werden muss;
- 32. fordert den Rat auf, in den Fällen, in denen das betreffende Drittland die Einrichtung oder Fortführung eines Dialogs bzw. von Konsultationen zu Menschenrechtsfragen ablehnt, konkrete Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte und Demokratisierung zu erwägen, besonders über eine Unterstützung der Zivilgesellschaft;
- 33. fordert den Rat und die Kommission auf, den Themenkatalog der Dialoge und Konsultationen so rechtzeitig bekannt zu geben, dass alle Beteiligten, besonders das Europäische Parlament und die NGO, ihren Beitrag dazu leisten können;
- 34. vertritt die Ansicht, dass die Auswahl der Themen für den Themenkatalog des Dialogs oder der Konsultation zur Gewährleistung ihrer Wirksamkeit präziser und inhaltsbezogener sein muss und dass beide Seiten daran mitwirken müssen; erinnert die Kommission und den Rat daran, dass die Entwicklung der Dialoge und Konsultationen auf Gegenseitigkeit und gegenseitigem Respekt basiert;
- 35. fordert den Rat und die Kommission auf, bei der politischen Führung des betreffenden Drittlandes nachdrücklich darum zu ersuchen, dass sich Vertreter der Ministerien und anderer öffentlicher Institutionen, die von den für den Dialog oder die Konsultationen zu Menschenrechtsfragen ausgewählten Themen betroffen sind, an den Gesprächen beteiligen;
- 36. fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit dem Europäischen Parlament und den NGO Indikatoren für jedes Ziel bzw. jeden Bezugswert auszuarbeiten; ist der Auffassung, dass diese Indikatoren realistisch und der Erreichung konkreter Ziele förderlich sein sollten, die durch andere Instrumente der Außenpolitik der Europäischen Union unterstützt werden können; hält es für wichtig zu erkennen, dass die Ergebnisse der Dialoge und Konsultationen auf lange Sicht bewertet werden müssen;
- 37. nimmt die Bemühungen des Rates zur Kenntnis, die Hauptproblembereiche im Zusammenhang mit den Dialogen und Konsultationen der Europäischen Union über Menschenrechtsbelange zu harmonisieren, damit sie als Grundlage für die Aufstellung von Bezugswerten zur Bewertung des Fortschritts dienen können, um die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsbelange und alle Instrumente der EU-Menschenrechtspolitik kohärenter und einheitlicher zu machen;
- 38. fordert den Rat und die Kommission auf, die in den Dialogen und Konsultationen festgelegten Ziele und Bezugswerte zu veröffentlichen, damit sie nicht nur von den Institutionen, die den Dialog und die Konsultation führen, sondern auch von unbeteiligten Akteuren - staatlichen wie nichtstaatlichen Organisationen - analysiert werden können, damit die Europäische Union über die Ergebnisse und die Entwicklung der Dialoge und Konsultationen öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden;
- 39. betont die Notwendigkeit, wirksame Follow-up-Mechanismen zu schaffen, um die Fragen weiter zu verfolgen, die in den Dialogen und Konsultationen und abschließenden Empfehlungen angesprochen werden; fordert den Rat und die Kommission auf, den Ergebnissen der Dialoge und Konsultationen durch Ausarbeitung und Durchführung von Programmen und Vorhaben zur Verbesserung der Situation der Menschenrechte vor Ort Kontinuität zu verleihen;
- 40. fordert den Rat und die Kommission auf, die Schlussfolgerungen jedes Dialogs und jeder Konsultation oder wenigstens eine Zusammenfassung zu veröffentlichen, wenn bestimmte Verfahren vertraulich bleiben müssen, um ihre Wirksamkeit zu sichern;
- 41. hält es für notwendig, nach jeder Dialogrunde bzw. jeder Konsultation gemeinsame Kommuniqués zu veröffentlichen, an denen beide Seiten mitwirken, um ihre Wirkung und Kohärenz zu verstärken;
- 42. fordert den Rat und die Kommission auf, die Transparenz und Sichtbarkeit der Mitteilungen der Europäischen Union über ihre Tätigkeit im Bereich der Menschenrechte zu erhöhen und diese damit zu verbessern und in diesem Sinne die Spannbreite der Informationen über die Tätigkeit der COHOM, die über die Website der Europäischen Union abgerufen werden können, zu vergrößern;
- 43. fordert die Kommission und den Rat auf, die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft in den verschiedenen Stadien einschließlich der Vorbereitung, Nachbereitung und Bewertung der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zu gewährleisten; unterstützt in diesem Sinne die Entscheidung des Rates, Menschenrechtsverteidiger an der Vorbereitung entsprechender Sitzungen zu beteiligen und lokale Menschenrechtsverteidiger und NGO bei der Festlegung vorrangiger Menschenrechtsthemen im Rahmen politischer Dialoge und Konsultationen hinzuzuziehen; empfiehlt, das Verfahren der Sachverständigenrunden, das für die strukturierten Dialoge und Konsultationen eingeführt wurde, auch für andere Formen und Arten des Dialogs und der Konsultation anzuwenden;
- 44. fordert den Rat und die Kommission auf, die Menschenrechtsverteidiger in dem Land, mit dem der Dialog bzw. die Konsultationen zu Menschenrechtsfragen geführt werden, für eine Zusammenarbeit zu gewinnen, um ihnen im Einklang mit den Leitlinien des Rates und der Kampagne zur Förderung von Frauen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, ein Forum und die Möglichkeit der Mitsprache bei der Gestaltung dieser Gespräche zu gewähren;
- 45. betont, dass die beteiligten NGO, um ihre freie Meinungsäußerung zu garantieren, nicht von den Behörden des betreffenden Landes ausgewählt werden sollten;
- 46. fordert die Kommission auf, im Rahmen des EIDMR für die Finanzierung der Kosten der Teilnehmer der Zivilgesellschaft, einschließlich der Vertreter von NGO, an Sachverständigenrunden aufzukommen;
C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments
- 47. fordert den Rat auf, halbjährlich eine Bewertung jedes Dialogs und jeder Konsultation vorzunehmen und diese sowie Kurzdarstellungen über die Lage der Menschenrechte in Drittstaaten dem Europäischen Parlament und seinem zuständigen Ausschuss zu übermitteln; fordert den Rat auf, in dieser Bewertung zu erläutern, wie die Bezugswerte anzuwenden sind, welche Fristen für die Erreichung dieser Vorgaben gesetzt werden und dabei die Betonung auf Tendenzen anstelle von Einzelergebnissen zu legen; betont, dass die Übermittlung an das Europäische Parlament nach dem in Ziffer 26 dieser Entschließung beschriebenen Verfahren erfolgen sollte, wenn diese Informationen vertrauliches Material enthalten;
- 48. fordert die Kommission auf, ihm regelmäßige Bewertungen zur Lage der Menschenrechte in Drittländern sowie regelmäßige Berichte über den Stand des politischen Dialogs und der Konsultationen über Menschenrechtsfragen mit den jeweiligen Drittländern oder Regionen zu übermitteln, einschließlich der entsprechenden Zeitpläne und der Themen, die bei den Verhandlungen angeschnitten wurden; stimmt zu, dass die Übermittlung an das Europäische Parlament nach dem in Ziffer 26 dieser Entschließung beschriebenen Verfahren erfolgt, wenn diese Berichte vertrauliche Informationen enthalten;
- 49. fordert den Rat und die Kommission auf, nach jedem Dialog oder jeder Konsultation systematisch eine Konsultationssitzung und eine Nachbesprechung mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments abzuhalten, und wiederholt seine Forderung, es an der Entscheidung über die Fortführung oder die Aussetzung des Dialogs und der Konsultation zu beteiligen;
- 50. hält es für unbedingt notwendig, dass das Europäische Parlament an der Entscheidung über die Aufnahme eines neuen Dialogs und einer neuen Konsultation beteiligt wird und dabei alle zweckdienlichen Informationen erhält; fordert, dass sein Standpunkt zum Mandat, zu den Zielen, zum Konzept, zu den Modalitäten usw. des vorgesehenen Dialogs und der Konsultation berücksichtigt wird;
- 51. fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu den Seminaren von Sachverständigen, die parallel zu strukturierten Dialogen und Konsultationen veranstaltet werden, einzuladen;
- 52. fordert den Rat und die Kommission auf, ihren Einfluss geltend zu machen, damit Abgeordnete des nationalen Parlaments des Drittlandes am offiziellen Dialog oder an der offiziellen Konsultation beteiligt werden; ist der Auffassung, dass dadurch dem Dialog oder der Konsultation größere Legitimität verliehen und die Teilnahme von Mitgliedern des Europäischen Parlaments erleichtert würde;
- 53. hält es für wesentlich, die interparlamentarischen Versammlungen und interparlamentarischen Delegationen stärker in die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen einzubeziehen;
- 54. empfiehlt, seine besonderen Leitlinien für Tätigkeiten seiner Mitglieder im Bereich Menschenrechte und Demokratie bei Reisen in Drittländer uneingeschränkt anzuwenden; fordert dementsprechend, dass mit den Mitgliedern der ständigen parlamentarischen Delegationen sowie der Adhoc-Delegationen systematisch Informationssitzungen über den Dialog und die Konsultationen über Menschenrechtsfragen, die mit dem betreffenden Drittland geführt werden, organisiert werden, damit interinstitutionelle Unstimmigkeiten auf ein Mindestmaß reduziert werden und die Wirkung der Verhandlungen erhöht wird; ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments eingeladen werden sollten, sich an den Besuchen vor Ort zu beteiligen, die am Rande mancher offizieller Dialoge und Konsultationen organisiert werden;
D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
1. Strukturierte Dialoge
- Der strukturierte Dialog mit China:
- 55. hält es für unbedingt notwendig, den Menschenrechtsdialog der Europäischen Union mit China erheblich zu intensivieren und zu verbessern; betont, dass die Lage der Menschenrechte in China nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt;
- 56. vertritt die Ansicht, dass die bei den bisherigen Gesprächsrunden mit China behandelten Themen wie die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, die Reform des Strafrechts, einschließlich der Abschaffung der Todesstrafe und des Systems der Umerziehung durch Arbeit, die Meinungsfreiheit, insbesondere im Internet, die Pressefreiheit, die Gewissensfreiheit, die Gedankenfreiheit und die Religionsfreiheit, die Situation der Minderheiten in Tibet und Xinjiang sowie der Mongolei, die Freilassung der Personen, die nach den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz verhaftet wurden, die Arbeitnehmerrechte und andere Rechte im Rahmen des Dialogs mit China weiter behandelt werden sollten und dass dabei besonders die Anwendung der in den vorangegangenen Dialogen und Konferenzen über Rechtsfragen erarbeiteten Empfehlungen zur Sprache gebracht werden sollte; fordert den Rat in diesem Sinne auf, eine Verlängerung des Dialogs zu erwägen und sich mehr Zeit für die Erörterung der ausgewählten Themen zu nehmen;
- 57. fordert China und die Europäische Union auf, vermehrt Gelegenheiten für einen gegenseitigen Austausch von Informationen und Strategien zur Verteidigung und zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass sich China heute immer größeren Forderungen nach Demokratie und Menschenrechten seitens seiner eigenen Bevölkerung gegenüber sieht; betont, dass es in China auf manchen Gebieten leichte Fortschritte gegeben hat, dass sich aber kaum genau feststellen lässt, wie stark der Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und China die Veränderungen, die stattgefunden haben, beeinflusst hat; betont die Notwendigkeit, den Dialog neu zu gestalten, um ihn ergebnisorientierter zu machen, und ihn auf die Einhaltung der Verpflichtungen Chinas gemäß dem internationalen Recht zu konzentrieren;
- 58. hält es für überaus wichtig, dass der Rat spezifische Indikatoren für jede einzelne der acht übergeordneten Zielvorgaben ermittelt und anwendet, um Fortschritte bemessen und bewerten zu können;
- 59. empfiehlt, den Dialog über die Menschenrechte aus den Beziehungen der Europäischen Union zu China insgesamt nicht auszuklammern; fordert die Kommission deshalb auf, sicherzustellen, dass ihre Handelsbeziehungen mit China an Menschenrechtsreformen geknüpft werden, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor ein neues Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit unter Dach und Fach gebracht wird;
- 60. bedauert, dass das am 10. Mai 2007 in Berlin vorgesehene Expertenseminar abgesagt wurde, weil die chinesischen Behörden zwei von der Europäischen Union eingeladenen unabhängigen NGO die Teilnahme an diesem Seminar verweigert haben; begrüßt das Vorgehen der Kommission und des deutschen Ratsvorsitzes, die darauf bestanden haben, dass den Vertretern dieser Organisationen die Teilnahme an diesem Seminar ohne Einschränkungen erlaubt werden muss, da die Anwesenheit von NGO und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren von allen Beteiligten als wertvoller Beitrag betrachtet werden sollte;
- Der strukturierte Dialog mit dem Iran:
- 61. hält es für besorgniserregend, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran seit 2004 ausgesetzt ist, weil der Iran nicht zur Zusammenarbeit bereit ist; bedauert, dass nach Angaben des Rates keinerlei Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert den Rat auf, ihm über die Bewertung des Menschenrechtsdialogs und weitere Schritte, die zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte im Iran unternommen werden können, Bericht zu erstatten;
- 62. appelliert an die Kommission, weiterhin Projekte zu finanzieren, die darauf gerichtet sind, eine verantwortungsvolle Regierungsführung zu unterstützen, einschließlich des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern, der Reform des Justizwesens und Bildungsprogrammen für Kinder und Frauen; fordert die Kommission in demselben Geiste auf, alle Maßnahmen, die im Rahmen des EIDMR erforderlich sind, umzusetzen, um Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft zu fördern und die Demokratie und die Menschenrechte weiter zu unterstützen, wobei vornehmlich der Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Frauen und Kindern im Vordergrund stehen sollte;
2. Konsultationen mit Russland:
- 63. stellt fest, dass die Menschenrechtskonsultationen der Europäischen Union mit Russland fortgeführt werden; unterstützt den Rat bei seiner Absicht, diese Konsultationen in einen offenen und echten Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Russland umzuwandeln, und fordert die Beteiligung des Europäischen Parlaments und europäischer sowie russischer NGO an diesem Prozess; fordert in diesem Sinne, dass die NGO in die Vorbereitung dieser Konsultationen einbezogen werden, um die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte und konkreten Ergebnisse zu bewerten;
- 64. fordert den Rat und die Kommission auf, die Forderung zu stellen, dass an den Konsultationen Beamte der russischen Ministerien beteiligt werden, deren Fachbereiche mit den Themen auf der Agenda zusammenhängen, darauf zu bestehen, dass die Konsultationen in Moskau und in den Regionen durchgeführt werden, und zu fordern, dass die russischen Partner an einer öffentlichen Sitzung mit NGO teilnehmen;
- 65. bedauert, dass die russische Seite am Ende des Konsultationsprozesses für gewöhnlich ihr eigenes gesondertes Pressekommuniqué abgibt, und fordert erneut, dass die Kommuniqués von beiden Delegationen gemeinsam verfasst werden;
- 66. fordert die Kommission auf, die Kommunikation mit der unabhängigen russischen Zivilgesellschaft zu verbessern und ihr innerhalb des durch das russische Recht vorgegebenen, extrem beschränkten Rahmens dabei behilflich zu sein, verstärkt tätig zu werden und dabei alle russischen Regionen einzubeziehen sowie einen Rotationsmechanismus für die Beteiligung von NGO vorzusehen;
- 67. hält es nach wie vor für notwendig, die Konsultationen über die Einhaltung der Menschenrechte in die übrigen Themen der russischeuropäischen Beziehungen einzubeziehen; fordert, dass diese Konsultationen Bestandteil der sonstigen politischen Dialoge, Verhandlungen und Dokumente werden, die das Ergebnis der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland sind, und betont, dass die Verwirklichung der Menschenrechte in Russland entscheidende Auswirkungen hat, vor allem im Rahmen der so genannten vier "gemeinsamen Räume" bei der Zusammenarbeit oder im Rahmen eines künftigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens; ist überzeugt, dass ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht möglich ist, solange Menschenrechtsfragen nicht einen wesentlichen Teil dieser Bemühungen darstellen, einschließlich eines Konsultationsmechanismus;
- 68. fordert den Rat und die Kommission auf, neben der Menschenrechtsklausel konkrete Verpflichtungen Russlands festzulegen und wirksame Mechanismen zur Überwachung und Kontrolle der von Russland eingegangenen Verpflichtungen einzuführen, um zu erreichen, dass sich die Lage der Menschenrechte in Russland tatsächlich verbessert, wie die Verwirklichung der Vereinigungs- und Redefreiheit sowie der Presse- und Medienfreiheit; fordert, den Empfehlungen und Schlussfolgerungen internationaler und regionaler Institutionen sowie den von NGO vorgelegten Bewertungen der Anwendung der von Russland unterzeichneten wichtigsten internationalen Übereinkommen im Bereich Menschenrechte durch Russland zu folgen;
3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens
- Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou
- 69. betont die Notwendigkeit, Fragen betreffend Menschenrechte und Demokratie systematisch im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Abkommens von Cotonou zu behandeln; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Einrichtung eines eindeutigen und transparenten Verfahrens und von Bezugswerten für den politischen Dialog nach Artikel 8; äußert große Sorge darüber, dass angesichts des Fehlens eines derartigen Verfahrens die konkrete Gefahr einer Umgehung von Artikel 96 im Fall von Menschenrechtsverletzungen besteht;
- 70. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 8 (politischer Dialog), Artikel 9 (Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtsstaatsprinzip und verantwortungsvolle Regierungsführung) und Artikel 96 und 97 (Konsultationsverfahren) des Abkommens von Cotonou einzuhalten; fordert die Teilnahme der Zivilgesellschaft an den Dialogen gemäß Artikel 8 und die informelle Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Vorbereitung der Konsultationen gemäß Artikel 96, was zu einer Verbesserung von Transparenz und demokratischer Kontrolle führen sollte;
- 71. fordert die Kommission auf, ihm und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU einen Bericht zu übermitteln, in dem ein klares und transparentes Verfahren für die Bewertung der positiven Ergebnisse und Mängel des politischen Dialogs mit den AKP-Ländern vorgegeben wird;
- 72. nimmt die positiven Ergebnisse des Prozesses der Konsultationen gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou zur Kenntnis, die zum Teil seinem institutionalisierten Charakter und seiner Transparenz und auch seiner direkten Verknüpfung mit der Entwicklungshilfe der Europäischen Union geschuldet ist, und stellt fest, dass sie besonders deutlich werden, wenn als Ergebnis des Dialogs konstruktive Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, die AKP-Länder bei der Einhaltung der demokratischen Normen und der Achtung der Menschenrechte zu unterstützen; bekräftigt seine Forderung, dieses Beispiel auf die übrigen Dialoge auszuweiten;
- Dialoge mit Zentralasien
- 73. begrüßt die Stärkung des politischen Dialogs mit den zentralasiatischen Ländern Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass soziale und Menschenrechtsfragen den wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Länder Zentralasiens und der Europäischen Union im Energie-, Bau- und Handelssektor nicht untergeordnet werden;
- 74. begrüßt die Annahme des Entwurfs einer Strategie der Europäischen Union für die Beziehungen zu Zentralasien durch den Europäischen Rat im Juni 2007, die eine Strategie für Menschenrechte und Demokratisierung umfasst, welche als Rahmen für den politischen Dialog dienen kann;
- 75. fordert den Rat und die Kommission auf, eine umfassende und kohärente kurz- und mittelfristige Strategie für die zentralasiatische Region als Ganzes, aber auch separat für einzelne Länder, einzurichten, die die oben genannte Strategie für Menschenrechte und Demokratisierung umfasst;
- 76. begrüßt, dass der Rat die Regierung von Usbekistan ersucht hat, einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen einzurichten, und stellt fest, dass eine erste Gesprächsrunde am 8. und 9. Mai 2007 in Taschkent sowie zwei Sachverständigensitzungen zur Aufklärung des Massakers von Andijan stattgefunden haben; vertritt die Ansicht, dass die Aufnahme eines regelmäßigen Dialogs nicht als ausreichende Rechtfertigung für die Aufhebung der Sanktionen dienen darf;
- 77. fordert, dass es in die Entscheidung über die Aufnahme dieses Dialogs einbezogen wird, und dass bei der Gestaltung dieses Dialogs alle übrigen in dieser Entschließung vorgebrachten Vorschläge berücksichtigt werden;
- 78. fordert den Rat auf, im Dialog mit Usbekistan konkrete Indikatoren festzulegen, die auf die Erreichung der in diesem Rahmen verfolgten Ziele gerichtet sind, wobei der Situation der Menschenrechtsverteidiger besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
- Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik
- 79. fordert den Rat und die Kommission auf, sich den Umstand zunutze zu machen, dass die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die mit einigen Staaten im Rahmen der Nachbarschaftspolitik geschlossen wurden, ausgelaufen sind, und neue Abkommen auszuhandeln, um der Menschenrechtspolitik und effizienten Dialogen über Menschenrechtsfragen, einschließlich eines Follow-up-Mechanismus, in den künftigen Abkommen einen festen Platz einzuräumen;
- 80. weist darauf hin, dass Hauptzweck der ENP der Aufbau einer privilegierten Beziehung zu den östlichen und südlichen Nachbarn der Europäischen Union auf der Grundlage einer gegenseitigen Verpflichtung auf gemeinsame Werte, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte, ist; vertritt die Auffassung, dass die Dialoge der Europäischen Union in diesem Rahmen einen stärkeren Einfluss auf Reformen in den ENP-Nachbarstaaten haben könnten, wenn der Existenz eines Unterausschusses für Menschenrechte und den Ergebnissen des Dialogs in diesem Unterausschuss Rechnung getragen würde; weist darauf hin, dass der Dialog über Menschenrechte im Fall nichtdemokratischer Regimes oder schwerer Menschenrechtsverletzungen mit stärkeren Reaktionen wie öffentlicher Kritik und anderen geeigneten Maßnahmen verbunden werden sollte;
- 81. fordert die Kommission auf, eine klarere Sprache zu verwenden und spezifische und messbare Verpflichtungen seitens der Nachbarschafts-Partnerländer in die Aktionspläne und in das Mandat der Unterausschüsse für Menschenrechte aufzunehmen, und betont, dass der Rat und die Kommission eine aktivere Beteiligung der Zivilgesellschaft, sowohl in Europa als auch in den Nachbarschafts-Partnerländern, an der Erstellung und Überwachung der ENP-Aktionspläne und bei der Anwendung der Menschenrechts- und Demokratieklausel anstreben sollten; begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen des EIDMR Vorhaben finanziell zu unterstützen, die der Überwachung der ENP-Aktionspläne dienen;
- 82. fordert die Kommission auf, größere Anstrengungen zur Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte für alle ENP-Länder, für die solche noch nicht bestehen, zu unternehmen und jene, die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, auf den Weg zu bringen, um ein wirksames und anspruchsvolles Verfahren für die Verwirklichung der in den Aktionsplänen aufgestellten Ziele im Bereich der Menschenrechte und demokratischen Entwicklung zu gewährleisten;
- 83. nimmt zur Kenntnis, dass Menschenrechtsfragen im Rahmen der mit Moldawien und der Ukraine eingesetzten Unterausschüsse für Recht, Freiheit und Sicherheit geprüft werden, weist jedoch erneut darauf hin, dass das Ziel letztendlich die Einsetzung eigenständiger Unterausschüsse für Menschenrechtsfragen für alle ENP-Länder ist, einschließlich der Länder der Süd-Kaukasus-Region; verweist auf die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Aserbaidschan und betont daher die besondere Notwendigkeit, zusammen mit diesem Land so bald wie möglich einen Unterausschuss für Menschenrechte einzusetzen;
- 84. fordert die Kommission und den Rat auf, eine echte Zusammenarbeit zwischen den Unterausschüssen für Menschenrechte und den Unterausschüssen für Justiz und Inneres zu gewährleisten, da diese Fragen eng miteinander verbunden sind; fordert in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Parlament umfassend über den diesbezüglichen Vor- und Nachbereitungsprozess informiert wird;
- 85. fordert den Rat und die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, mit Libyen Mechanismen für einen Dialog bzw. Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zu schaffen;
- 86. fordert den Rat auf, die Möglichkeit der Schaffung eines Mechanismus für den Dialog über Menschenrechte mit Syrien zu prüfen, solange das Assoziierungsabkommen noch nicht unterzeichnet ist;
- 87. betont die Notwendigkeit der Einrichtung eines institutionalisierten Unterausschusses für Menschenrechte mit Israel, der an die Stelle des derzeitigen provisorischen Mechanismus tritt;
- 88. fordert den Rat auf, die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer und die Delegationen des Europäischen Parlaments in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen, die für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den östlichen Nachbarländern eingerichtet wurden, zu unterrichten und einzubeziehen;
- Dialoge mit Lateinamerika
- 89. fordert den Rat und die Kommission auf, die Schaffung eines besonderen Mechanismus zu prüfen, um eine Überwachung der Menschenrechtsklausel in den Abkommen der Europäischen Union mit Lateinamerika und Mittelamerika durchzuführen, beispielsweise indem operativen Aktionsplänen (vergleichbar mit den ENP-Aktionsplänen) Menschenrechtsklauseln hinzugefügt werden und Unterausschüsse für Menschenrechte geschaffen werden; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die zuständigen gemeinsamen Ausschüsse bzw. Räte über die Ergebnisse dieser Dialoge zu unterrichten, um eine stärkere Berücksichtigung der Menschenrechte in den politischen Dialogen der Europäischen Union mit den Ländern in diesen Regionen zu erreichen;
- 90. fordert die Kommission daher auf, eine jährliche Bewertung der Menschenrechtssituation in den lateinamerikanischen Ländern auf der Grundlage der Aktionspläne und mit Hilfe der einzurichtenden Unterausschüsse für Menschenrechte vorzunehmen;
- 91. fordert den Rat und die Kommission auf, die Zivilgesellschaft in die Entwicklung der Dialoge über Menschenrechtsfragen einzubeziehen, einschließlich einer angemessenen Beteiligung des gemeinnützigen Sektors; ist der Ansicht, dass der Dialog mit Mexiko verstärkt und neu gestaltet werden muss, um als Bezugsmodell für den Rest der lateinamerikanischen Länder dienen zu können;
- 92. fordert die Kommission und den Rat auf, die Menschenrechte in die laufenden Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der Andengemeinschaft, Mittelamerika und dem Mercosur einzubeziehen und das Europäische Parlament über die Fortschritte in diesem Bereich zu unterrichten;
- 93. fordert den Rat auf, die Parlamentarische Versammlung EU-Lateinamerika über die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen zu informieren und sie darin einzubeziehen;
- Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen
- 94. weist darauf hin, dass bei den Handels- und Kooperationsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten vorgesehen ist, dass ihre Durchführung regelmäßig von gemeinsamen Ausschüssen überwacht wird; stellt fest, dass im Jahr 2003 im Rahmen solcher gemeinsamer Ausschüsse mit Bangladesch, Vietnam und Laos spezifische Arbeitsgruppen für Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Verwaltungsreformen auf Versuchsbasis eingerichtet wurden;
- 95. vertritt die Ansicht, dass diese Dialoge vom Rat auf der Grundlage der gleichen Kriterien eingeleitet und dass ihre Ergebnisse im Rahmen des politischen Dialogs erörtert werden sollten, um die Schlüssigkeit und Durchgängigkeit der EU-Menschenrechtspolitik gegenüber Drittländern zu stärken; fordert den Rat und die Kommission in diesem Sinne auf, das Europäische Parlament über die Ergebnisse dieser Dialoge zu unterrichten;
- 96. bekräftigt seine Forderung nach einer Ausweitung der Menschenrechts- und Demokratieklausel auf alle neuen Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten - Industrieländer wie Entwicklungsländer - einschließlich sektoraler Abkommen über Fischerei, Landwirtschaft, den Textilsektor, Handel und technische oder finanzielle Hilfe, wobei die Orientierung am Modell der Beziehungen zu den AKP-Staaten erfolgen sollte;
4. Adhoc-Dialoge
- 97. fordert den Rat und insbesondere die Troika auf, die in dieser Entschließung enthaltenen Empfehlungen auf alle Adhoc-Dialoge über Menschenrechte anzuwenden, damit dieser Dialog mit mehr Transparenz und mehr Kohärenz mit den übrigen außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union geführt wird, wobei vor und nach dem Dialog die übrigen Einrichtungen, und insbesondere das Europäische Parlament und NGO unterrichtet werden sollten;
- 98. fordert die Kommission auf, die in dieser Entschließung enthaltenen Empfehlungen auf die Dialoge im Rahmen der externen Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts anzuwenden und im Interesse der interinstitutionellen Kohärenz die übrigen Organe, namentlich das Europäische Parlament, und die NGO über die Entwicklungen im Rahmen dieser Dialoge und über den Inhalt und die Ergebnisse dieser Dialoge zu unterrichten;
5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern (Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland)
- 99. fordert den Rat auf, die oben genannten Vorschläge auch auf die Troika-Beratungen mit gleich gesinnten Partnern anzuwenden und die Transparenz und die Kohärenz mit den übrigen Politikbereichen der Europäischen Union zu erhöhen; empfiehlt, dass diese Konsultationen über Menschenrechtsfragen genutzt werden, um Synergien herzustellen und Erfahrungen auszutauschen, wenn Menschenrechtsbelange mit gleich gesinnten Partnern erörtert werden;
- 100. begrüßt die jüngsten Schritte zur Unterrichtung der Zivilgesellschaft über die Themenkataloge dieser Dialoge und fordert den Rat auf, gegenüber dem Europäischen Parlament die gleiche Haltung einzunehmen; fordert, dass regelmäßige Informationssitzungen mit ihm über den Inhalt und die Ergebnisse dieser Dialoge auf eine förmliche Basis gestellt werden;
6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll
- 101. fordert den Rat auf, die oben aufgeführten Vorschläge auch auf alle politischen Dialoge mit Drittländern anzuwenden, namentlich was den Themenkatalog und den Inhalt des Dialogs anbelangt;
- 102. fordert die Abteilungen des Europäischen Parlaments auf, die interne Koordination zwischen den einzelnen parlamentarischen Gremien zu verbessern und Informationen über die Menschenrechtssituation in Drittländern zur Verfügung zu stellen, die auf dem neuesten Stand sind, und fordert in diesem Zusammenhang, dass dem Referat Menschenrechte des Europäischen Parlaments größere finanzielle Mittel und mehr Personal zugewiesen werden, damit es diese Aufgaben erfüllen kann;
- 103. fordert den Rat und die Kommission auf, die in den Entschließungen des Europäischen Parlaments enthaltenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen, insbesondere zu den Menschenrechten, sowie die Berichte der Delegationen des Europäischen Parlaments im Themenkatalog der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen umfassend zu berücksichtigen;
Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
- 104. betont, dass die Rechte der Frau integraler Bestandteil der Menschenrechte sind, und ersucht die Kommission nachdrücklich, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau ausdrücklich und systematisch in alle Dialoge und Konsultationen der Europäischen Union mit Drittländern über Menschenrechtsfragen einzubeziehen; betont in diesem Zusammenhang, dass ein transparenter Mechanismus für die Überwachung der Menschenrechtsklausel, speziell was die Rechte der Frau betrifft, in den Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten geschaffen werden muss, und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn gegen diese Klausel verstoßen wird;
- 105. erinnert an die wichtige Rolle, die der Zivilgesellschaft und besonders den NGO, die sich für Frauenrechte einsetzen, zukommt, und empfiehlt, sie umfassend in die Dialoge zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten über Menschenrechtsfragen einzubeziehen;
- 106. fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen der auf europäischen Ebene bestehenden Menschenrechtsinstrumente die Koordinierung zwischen Initiativen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Initiativen der Zivilgesellschaft zu stärken und Drittstaaten zu ermutigen, die Zusammenarbeit und Koordinierung der Tätigkeit aller Menschenrechtsorganisationen und -instrumente zu gewährleisten;
- 107. fordert die Kommission auf, die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (CEDAW) und seines Fakultativprotokolls im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit Drittstaaten konsequent zu überwachen und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter regelmäßig darüber Bericht zu erstatten; fordert die Kommission und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen dieses Übereinkommens garantierten Rechte in diesen Drittstaaten geachtet werden, um dazu beizutragen, dass die Rechte von Frauen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich ausgeübt werden können;
- 108. empfiehlt, dass die Kommission geschlechtsspezifische Diskriminierung gemäß dem CEDAW und den Menschenrechtspakten im Rahmen von Produktions- und Verarbeitungsmethoden (PPM) gemäß der Definition der WTO erfasst, um eine Datenbank der Produkte und Marken einzurichten, für die ein EU-Einfuhrverbot erwogen werden könnte;
- 109. fordert, dass die Rechte der Frau in den Menschenrechtsdialogen ausdrücklich zur Sprache gebracht werden, insbesondere die Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen einschließlich aller schädlichen traditionellen oder gewohnheitsmäßigen Praktiken wie etwa die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen oder Kinder- und Zwangsehen, der Menschenhandel in allen seinen Erscheinungsformen, häusliche Gewalt und Frauenmorde sowie Ausbeutung am Arbeitsplatz und wirtschaftliche Ausbeutung;
- 110. fordert die ausdrückliche Berücksichtigung der Rechte der Frau sowie einen genderspezifischen Ansatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels, vor allem des Frauen- und Kinderhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Organentnahme;
- 111. betont, dass spezifische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine aktivere Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in Wirtschaft und Gesellschaft, am politischen Leben sowie an der Beschlussfassung, an der Konfliktverhütung und -beilegung, an der Friedenskonsolidierung und am Wiederaufbau zu bewirken; empfiehlt eine breite, nach Geschlechtern ausgewogene Beteiligung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments an der Bewertung von mit Gemeinschaftsmitteln finanzierten Menschenrechtsprojekten und eine stärkere Beteiligung des Europäischen Parlaments an Menschenrechtsdialogen mit Drittländern;
- 112. fordert die Kommission nachdrücklich auf, für alle Beamten und sonstigen Mitarbeiter ihrer Delegationen, besonders diejenigen, die mit Aktionen im Bereich der Menschenrechte und humanitären Hilfe zu tun haben, Schulungen zum Thema Menschenrechte von Frauen anzubieten;
- 113. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex für Beamte der Institutionen und Organe der Gemeinschaft, besonders im Rahmen von EU-Missionen in Drittstaaten, vorzulegen, ähnlich dem im Rahmen der Vereinten Nationen erstellten "Verhaltenskodex"; vertritt die Ansicht, dass dieser Verhaltenskodex eine eindeutige Missbilligung des Kaufs sexueller Dienstleistungen und anderer Formen der sexuellen Ausbeutung und geschlechtsspezifischen Gewalt zum Ausdruck bringen und die notwendigen Sanktionen für Verstöße vorsehen sollte, und dass die Beamten detaillierte Informationen über den Inhalt des Verhaltenskodex erhalten sollten, bevor sie zu einer Mission entsandt werden;
- 114. empfiehlt die Annahme von Maßnahmen, um die physische Sicherheit von Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern zu verbessern und den Schutz der Menschenrechte von Vertriebenen zu garantieren;
- 115. fordert den Rat und die Kommission auf, für die Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking Sorge zu tragen; fordert den Rat und die Kommission auf, Drittstaaten zu ermutigen, eine Gender-Perspektive in nationale Aktionsprogramme und die Menschenrechte sowie das Gender Mainstreaming in der innerstaatlichen Politik zu berücksichtigen;
- 116. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen ihrer Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten die Entwicklung eines umfassenden Programms für Bildung und Aufklärung in Menschenrechtsfragen zu gewährleisten, um Frauen stärker auf ihre Menschenrechte aufmerksam zu machen und allgemein das Bewusstsein für die Menschenrechte der Frauen zu fördern;
- 117. fordert den Rat und die Kommission auf, Drittstaaten zu ermutigen, den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in ihrer Gesetzgebung zu verankern, und im Wege von Gesetzen und anderen geeigneten Maßnahmen zu gewährleisten, dass dieser Grundsatz verwirklicht wird und diese Rechte in allen Bereichen geachtet werden;
- 118. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat (einschließlich dem Generalsekretär/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, und seiner ständigen Vertreterin für Menschenrechte, Riina Kionka, und den Mitgliedern der COHOM), der Kommission (einschließlich den Leitern ihrer Delegationen für Drittländer), den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer und den Ko-Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung EU-Lateinamerika sowie den Ko-Präsidenten der Parlamentarischen Kooperationsausschüsse und der Interparlamentarischen Delegationen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern zu übermitteln.
- 1 ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.
- 2 ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.
- 3 ABl. L 386 vom 29.12.2006, S 1.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0178.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0169.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0007.
- 7 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 379.
- 8 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 466.
- 9 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 219.
- 10 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- 11 ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 1.
- 12 ABl. C 80 vom 1.4.2005, S. 17.
- 13 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0080.
- 14 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0079.
- 15 ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.
- 16 ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.
- 17 ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1.