Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310231 - vom 15. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 158, 159 und 160 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds1sowie die Berichtigung dieser Verordnung2,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds3,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung4,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds5,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)6,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft7,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)8,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu Wissenschaft und Technologie - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union10,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013" (KOM (2005) 0299),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (KOM (2006) 0502),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie" (KOM (2005) 0488),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen" (KOM (2006) 0385),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Dritter Zwischenbericht über den Zusammenhalt: Auf dem Weg zu einer Partnerschaft für Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt" (KOM (2005) 0192),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000,
- - in Kenntnis der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2000 in Feira begrüßten Europäischen Charta für Kleinunternehmen,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates "Jetzt aufs Tempo drücken. Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze" (KOM (2006) 0030),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat (Informelles Treffen in Lahti (Finnland) am 20. Oktober 2006) "Ein innovationsfreundliches, modernes Europa" (KOM (2006) 0589),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat "Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte" (KOM (2006) 0276),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" (KOM (2006) 0675),
- - in Kenntnis des Berichts "Ein innovatives Europa schaffen", der der Kommission von der unabhängigen Sachverständigengruppe für Forschung und Entwicklung unter dem Vorsitz von Esko Aho vorgelegt wurde (Januar 2006), sowie in Kenntnis des Abschlussberichts des Europäischen Forschungsbeirats "Förderung des regionalen Forschungs- und Innovationspotentials" (November 2005) und des Arbeitsdokuments der Kommission "Regionale Innovative Strategien und Maßnahmen: Ergebnisse von fünfzehn Jahren Experimentieren" (Oktober 2006),
- - in Kenntnis des von TrendChart erstellten European Innovation Progress Report (EIPR) 2006 ,
- - in Kenntnis der Standpunkte und der Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0096/2007),
A. in der Erwägung, dass die Regionalpolitik nicht nur die Aufgabe hat, Projekte zu bewilligen und die Strukturfonds zu verwalten, sondern dass sie auch zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Europäischen Union beiträgt, bei der es sich um eine Reihe komplementärer Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Technologie, Recht und Finanzen, Wirtschaft und Handel, Organisation und Verwaltung, Energie und Ökologie, Bildung und Soziales sowie Gesundheit und Kultur handelt, die dem tatsächlichen Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen,
B. in der Erwägung, dass Investitionsmittel allein noch kein Garant für Entwicklung sind, bei der Verfolgung geeigneter politischer und der Unterstützung wachstumsfördernder Maßnahmen aber zu einem wichtigen Entwicklungsfaktor werden können,
C. in der Erwägung, dass die Stärkung der Innovationsfähigkeit darauf abzielen sollte, die zwischen den einzelnen Regionen bestehenden Unterschiede zu verringern, und damit zur Umsetzung des Grundsatzes der sozialen Solidarität und einer harmonischen Entwicklung beiträgt,
D. in der Erwägung, dass alle innovativen Tätigkeiten auf den Menschen ausgerichtet sein sollten und dass dessen umfassende und harmonische Entwicklung somit der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung aller politischen Maßnahmen ist und dass das Ziel aller Tätigkeiten der Europäischen Union letztlich das Wohl (d.h. ganz allgemein die Lebensqualität und ein langes Leben) ihrer Bürgerinnen und Bürger ist, die Angehörige lokaler und regionaler Gemeinschaften und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten sind,
E. in der Erwägung, dass die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten auf allen Ebenen zu den grundlegenden Bürgerrechten zählt und dass es notwendig ist, das lebenslange Lernen weiterzuentwickeln und den Beschäftigten Möglichkeiten zur Fortbildung zu bieten,
F. in der Erwägung, dass Innovation innerhalb der Europäischen Union als dynamischer und interaktiver Prozess verstanden werden sollte, an dem verschiedene Partner beteiligt sind, darunter im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität auch regionale und lokale Partner,
G. in der Erwägung, dass Innovationen auch darin bestehen können, wieder zu traditionellen Verfahren zurückzukehren, die sich über Generationen bewährt haben, und dass Innovationen in manchen Fällen auch nur auf eine bestimmte Region ausgerichtet sein können,
H. in der Erwägung, dass zur Umsetzung bestimmter Aktivitäten umfangreiche Finanzmittel benötigt werden, während für andere lediglich neue Ideen und/oder die Einführung geeigneter und verständlicher Rechtsvorschriften, die befolgt werden, notwendig sind,
I. in der Erwägung, dass das Ziel der Lissabon-Strategie darin besteht, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 unter anderem durch die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, sowie in der Erwägung, dass regionale und lokale Stellen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie aktiv eingebunden werden müssen,
J. in der Erwägung, dass 60-70 % aller Rechtsakte der Gemeinschaft auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden,
K. in der Erwägung, dass die Strukturfonds flexibel eingesetzt werden müssen, um so den Besonderheiten der einzelnen Regionen Rechnung zu tragen,
L. in der Erwägung, dass verschiedene Finanzinstrumente eingerichtet wurden, darunter die neuen Instrumente Jaspers11, Jeremie12 und Jessica13, sowie in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank durch Rationalisierung von Finanzmitteln einen wichtigen Entwicklungsbeitrag leistet,
M. in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter anderem durch ihre Flexibilität und ihre Fähigkeit, schnell auf neue Technologien und neue Verwaltungsmethoden zu reagieren, bei der Herausbildung der Innovationsfähigkeit in der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen,
N. in der Erwägung, dass KMU als eine der wichtigsten treibenden Kräfte für Innovationen in Europa betrachtet werden müssen, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union dazu verpflichtet sind, den Innovationsgeist und die technologischen Kapazitäten in Kleinstunternehmen zu stärken sowie ein Gemeinschaftspatent einzuführen, zu dem Kleinunternehmen Zugang haben,
O. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung des Energiesektors eine der größten Herausforderungen der Europäischen Union darstellt,
P. in der Erwägung, dass auch die Landwirtschaft im weiteren Sinne Teil der Wirtschaft ist,
Q. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Teil der Einkünfte der Mitgliedstaaten im Dienstleistungssektor erwirtschaftet wird (rund 70 %),
R. in der Erwägung, dass die demographischen Prognosen für die Europäische Union (niedrige Geburtenrate und alternde Bevölkerung) eine gesellschaftliche Herausforderung für die Europäische Union darstellen und in den Mitgliedstaaten umfangreiche Möglichkeiten für Innovationstätigkeiten eröffnen, unter anderem im Dienstleistungssektor,
S. in der Erwägung, dass bei den Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Informationsnetze geeignete Bedingungen geschaffen werden müssen,
T. in der Erwägung, dass die anderen Akteure im wirtschaftlichen und politischen Weltgeschehen sich nicht passiv verhalten sondern ebenfalls nach neuen Lösungsmöglichkeiten suchen, und dass Innovationen für die Wirtschaft der Europäischen Union ein Vorteil sein können, der ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöht und die Bindungen zwischen den Regionen der Europäischen Union stärkt,
U. in der Erwägung, dass Innovationen nicht allein unter formalen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfen, sowie in Erwägung des "Rückkopplungseffekts", der darin besteht, dass eine richtig gestaltete Regionalpolitik Innovationen in vielen Bereichen begünstigt, die wiederum zu einer raschen und harmonischen Entwicklung der Regionen beitragen, wodurch der Zusammenhalt in der Europäischen Union gestärkt wird;
V. in der Erwägung, dass Innovation eine der drei Prioritäten der Europäischen Union ist, die in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 festgelegt wurden,
Strategie für die Bereiche Humankapital, Bildung, Forschung und Wissenschaft
- 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den Regionen der Europäischen Union allen Bürgerinnen und Bürgern Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten, wodurch innovative Fähigkeiten und schöpferische Ideen der Menschen freigesetzt und die harmonische Entwicklung des Einzelnen sowohl in geistiger als auch in körperlicher Hinsicht garantiert werden, darunter auch die Herausbildung aktiver, ethischer und sozial ausgerichteter gesellschaftlicher Verhaltensmuster;
- 2. begrüßt die bislang erzielten Ergebnisse und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung regionaler akademischer und wissenschaftlicher Zentren sowie von Spitzenforschungszentren in den verschiedenen Regionen einschließlich einer engeren Zusammenarbeit dieser Zentren zu fördern, insbesondere zwischen bereits gegründeten und im Entstehen begriffenen Spitzenforschungszentren, aber auch durch vernetzte Strukturen, die offen für Drittstaaten sind, sowie einen verstärkten Austausch von Wissenschaftlern und Studenten und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen,
- 3. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden zur Förderung von Forschungsprojekten auf, deren Ergebnisse Anwendung in der Praxis finden und so zur Entwicklung der Regionen beitragen;
- 4. verweist den Rat und die Kommission darauf, dass in Anbetracht der gegenwärtigen demographischen Situation in der Europäischen Union Reformbedarf bei der Familien-, Sozial- und Rentenpolitik der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Behörden besteht und vertritt die Auffassung, dass insbesondere der Tatsache Rechnung getragen werden sollte, dass die europäische Gesellschaft immer mehr altert und die Einbindung von älteren Personen in Innovationsvorhaben gefördert werden muss, um auf ihr Wissen und ihre Erfahrungen zurückgreifen zu können;
- 5. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um begabte junge Menschen zu entdecken und ihre wissenschaftliche und intellektuelle Entwicklung zu ermöglichen sowie eine umfassende Förderung von Nachwuchswissenschaftlern zu gewährleisten;
- 6. betont, dass der demographische Wandel der Wirtschaft der Europäischen Union auch neue Möglichkeiten eröffnet; verweist auf innovative Tätigkeiten in den Bereichen Informatik, Medizin, Domotik und Telematik, großen Teilen des Dienstleistungs-, Verkehrs- und Pflegesektors sowie bei der Flächennutzung; weist darauf hin, dass die meisten regionalen und lokalen Behörden über die notwendigen Mittel verfügen, um in diesen Bereichen politische Maßnahmen umzusetzen;
- 7. schlägt der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen und den regionalen Behörden vor, den Innovationsgeist systematisch zu stärken, indem die regionalen und lokalen Gemeinschaften durch einen allseitigen Ausbau des Dialogs mit der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaft auf der Grundlage des Bottom-up-Prinzips systematisch aktiviert werden;
- 8. erkennt an, dass Innovationen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa unerlässlich sind;
- 9. vertritt die Auffassung, dass eine grundlegende Voraussetzung für die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Europäischen Union darin besteht, durch das Breitband-Internet auch in Regionen in äußerster Randlage, abgelegenen Gebieten sowie Bergregionen, Inseln und ländlichen Gebieten einen freien und kostenlosen - oder zumindest sehr kostengünstigen - Zugang zu Informationen in folgenden Bereichen zu ermöglichen:
- a) Verwaltung (auf allen Ebenen der Verwaltungstätigkeit), so dass die meisten Behördenangelegenheiten per Internet abgewickelt werden können, darunter auch Formalitäten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit,
- b) Wissenschaft, Wirtschaft, Recht und Kultur, wobei die Rechte am geistigen Eigentum geschützt werden müssen (weitere Verbreitung von elektronischen Bibliotheken), und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu diesen Informationen und einen breiten Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) zu garantieren, was zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen kann und besonders für Personen von Bedeutung ist, die durch ihre persönliche oder berufliche Situation dazu gezwungen sind, Telearbeit oder Heimarbeit zu leisten bzw. ein Fernstudium zu absolvieren, darunter insbesondere junge Eltern, Behinderte und Personen, die Pflegeaufgaben übernommen haben;
- 10. fordert die lokalen, regionalen und nationalen Behörden auf, gemeinsam mit den jeweiligen Branchenorganisationen wie Industrie- und Handelskammern und anderen Informationszentren zentrale Anlaufstellen zu errichten; betont, dass dies ohne den Einsatz zusätzlicher Mittel durch eine Reform bestehender Informationsnetzwerke möglich ist; weist abschließend darauf hin, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen diese Anlaufstellen nutzen können, um sich aus einer Hand über die Innovations-, Forschungs- und regionale Entwicklungspolitik auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auf Gemeinschaftsebene zu informieren;
- 11. vertritt die Auffassung, dass es im Sinne der Stärkung innovativer Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union notwendig ist, Erfindungen und damit Patente und Lizenzen umfassend zu fördern; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Einführung des geplanten europäischen Patents zu verstärken und die Urheberrechte zu schützen ("Intellectual property rights strategy"), wobei globale Lösungen in diesem Bereich angestrebt werden sollten, für die das europäische Modell eine Vorbildfunktion übernehmen könnte;
- 12. betont, dass die Maßnahmen zur Entwicklung von Innovationen ebenfalls nichttechnologische Innovationen in den Bereichen Organisation und Dienstleistungen betreffen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 5. Dezember 2006 beschlossen hat, politische Leitlinien für Innovationen im Dienstleistungssektor und nichttechnologische Innovationen aufzustellen; fordert die Kommission auf, die Organisationen, die die betroffenen Unternehmen vertreten, in diese Überlegungen einzubeziehen; fordert die Regionen auf, Maßnahmen zur Förderung nichttechnologischer Innovationen auf den Weg zu bringen;
- 13. ist der Ansicht, dass die Innovationscluster und Spitzenforschungszentren zu guten Ergebnissen geführt haben und um die Schlussfolgerungen des Berichts "Ein innovatives Europa schaffen" erweitert werden sollten, wie die Kommission in der genannten Mitteilung "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" empfiehlt; vertritt die Auffassung, dass auch den Ergebnissen des Arbeitsdokuments der Kommission "Regionale Innovative Strategien und Maßnahmen" (das auch "Innovations-Gutscheine für den Technologietransfer" enthält) und den Empfehlungen des Europäischen Forschungsbeirats Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung dieser Cluster als Mittel zur Verknüpfung zwischen Forschungs- und Bildungszentren sowie Unternehmen und lokalen Gemeinschaften zu fördern;
- 14. vertritt die Auffassung, dass eine dynamische Entwicklung von Innovationen auf regionaler Ebene, insbesondere in traditionellen Industriegebieten oder monoindustriell geprägten Gebieten, ein wirksames Mittel zur Vorbeugung von negativen Auswirkungen von Standortverlagerungen sowie zur Stärkung des regionalen Arbeitsmarktes darstellen könnte;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit bei der Errichtung technologischer Plattformen in der Europäischen Union zu verstärken, wodurch auf dem Wege einer internationalen und interregionalen Verknüpfung von Industrie und Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Finanzkreisen Möglichkeiten für konzentrierte innovative Maßnahmen eröffnet werden;
- 16. erkennt die Notwendigkeit der Schaffung von Innovationspolen und -zonen auf regionaler Ebene an und betont die Notwendigkeit, sie mit Hilfe von Netzen an entsprechende Strukturen anderer Regionen und Mitgliedstaaten oder von Drittländern anzubinden.
- 17. begrüßt, dass im Siebten Forschungsrahmenprogramm die Ausgaben für Forschung und Entwicklung um rund 40 % erhöht wurden; unterstreicht dennoch, dass die gegenwärtigen Mittel für Forschung und Entwicklung nach wie vor gefährlich niedrig sind und die diesbezüglichen Aufwendungen aus dem Gemeinschaftshaushalt bei Weitem nicht ausreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene den Anteil dieser Mittel am BIP erheblich zu erhöhen und dabei sicherzustellen, dass diese rationell und zweckdienlich eingesetzt werden;
- 18. ist besorgt darüber, dass die Organe der Europäischen Union zwar die große Bedeutung der Innovationsförderung anerkennen, die für Forschung und Entwicklung zweckbestimmten Mittel den effektiven Bedarf der Union jedoch nicht decken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;
- 19. vertritt die Auffassung, dass die Strukturfonds eines der grundlegenden Instrumente zur Förderung der Innovationsfähigkeit und zur Verringerung wirtschaftlicher Divergenzen zwischen den Regionen sind; schlägt der Kommission, den Mitgliedstaaten und den regionalen Behörden vor, die Strukturfondsmittel für Forschung und Entwicklung aufzustocken;
- 20. ist davon überzeugt, dass die Errichtung des Europäischen Technologieinstituts (ETI) eine neue Möglichkeit darstellt, der Abwanderung von Spitzenkräften entgegenzuwirken, und fähigen europäischen Forschern die einmalige Chance böte, wissenschaftliche Forschung auf höchstem Niveau zu betreiben und dass auf diesem Wege regionale Forschungseinrichtungen unterstützt würden; fordert deshalb den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Errichtung des EIT zu beschleunigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und das Potenzial der Gemeinschaft im Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Innovation zu stärken;
- 21. fordert die Kommission auf, Strategien zur Schaffung eines offenen, gemeinsamen und wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarktes für Wissenschaftler auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden in diesem Sinne auf, diese Strategien umzusetzen, um den Wissenschaftlern Entwicklungsmöglichkeiten durch attraktive berufliche Perspektiven zu eröffnen und Mobilitätsanreize zu schaffen;
Wirtschafts- und Energiepolitik, Finanzmittel und Verwaltung
- 22. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, KMU entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten umfassend zu fördern (unter anderem durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, des Steuersystems sowie der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge), da diese über die kreativsten und dynamischsten Mittel verfügen, technologische und organisatorische Innovationen umzusetzen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beträchtlich gesteigert und die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden kann;
- 23. unterstreicht die Bedeutung eines verbesserten Zugangs der KMU zu den Finanzmitteln der Strukturfonds, um für den europäischen Bürger das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Ausgaben der Union zu steigern; hält es in dieser Hinsicht für zweckmäßig, eine weitere Diversifizierung der Finanzierung zu unterstützen und dass für die Weiterentwicklung des Potenzials von Risikokapital besondere Anstrengungen unternommen werden;
- 24. fordert die regionalen und lokalen Behörden auf, die Zusammenarbeit zwischen Forschungszentren sowie kleinen, mittleren und großen Unternehmen auf regionaler Ebene anzuregen und zu fördern, nach Möglichkeit unter Beteiligung von Einrichtungen der Sozialwirtschaft; fordert die regionalen und lokalen Behörden ferner auf, das so genannte Prinzip der Offenen Innovationen (Kooperation von Wirtschaft, KMU und Behörden bei Forschung und Innovation durch Clusterbildung) als Motor für die regionale Entwicklung in Betracht zu ziehen;
- 25. unterstreicht, dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds eine wichtige Funktion bei der Umsetzung der Lissabon - Zielvorgaben erfüllen, insbesondere auf dem Gebiet der Innovation;
- 26. betrachtet die Strukturfonds als wesentliches Instrument zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit insbesondere mit dem Ziel, den Zusammenhalt herbeizuführen und die wirtschaftliche Kluft zwischen den Regionen zu verringern; schlägt vor, die Mittelausstattung der Strukturfonds für Forschung und Innovationen beträchtlich aufzustocken;
- 27. weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene eine große Bedeutung für eine innovationsfreundliche Politik haben und im Rahmen der Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Forschungseinrichtungen gefördert werden sollten, insbesondere auf Gebieten mit niedrigem bzw. mittlerem Technologieniveau; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat ein Aktionsprogramm für diese Unternehmen vorzuschlagen, und schlägt den Mitgliedstaaten und regionalen Behörden vor, diese Unternehmen unter Nutzung der Strukturfonds sowie im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen zu fördern; bedauert allerdings, dass für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe keine operationellen Maßnahmen vorgeschlagen wurden; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, sicherzustellen, dass den Besonderheiten und Erfordernissen dieser Unternehmen bei der Festlegung der Strategieschwerpunkte umfassend Rechnung getragen wird;
- 28. fordert die nationalen und regionalen Behörden auf, im Bereich der Innovationen entsprechende Voraussetzungen zum Ausbau der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schaffen und die zur Finanzierung dieser Zusammenarbeit notwendigen Verwaltungsverfahren weitestgehend zu vereinfachen;
- 29. empfiehlt den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, im Dienstleistungssektor im weitesten Sinne, darunter auch bei den öffentlichen Dienstleistungen, die erforderlichen Innovationsmaßnahmen zu ergreifen;
- 30. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Sinne einer wirksamen Umsetzung ihrer innovationsfördernden Politik in den Regionen in sich ergänzender Weise sowohl den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als auch den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und Mittel aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm und dem Ersten Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu nutzen;
- 31. ist der Ansicht, dass es notwendig ist und die Gesellschaft erwartet, dass ein umfassender Abbau von Bürokratie vorgenommen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Sinne entsprechend ihren Zuständigkeiten die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie die nationalen, regionalen und lokalen Rechtsvorschriften zu überprüfen und weit reichende Vereinfachungen vorzunehmen sowie gegebenenfalls Verwaltungsstrukturen zu harmonisieren, insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme und die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (einheitliche Ansprechpartner);
- 32. vertritt die Auffassung, dass die Organe der lokalen und regionalen Selbstverwaltung bei ihrer innovationsfördernden Arbeit institutionell unterstützt werden müssen; schlägt den Mitgliedstaaten vor, dies zu berücksichtigen, um ihnen in diesem Sinne im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen einen möglichst breiten Handlungsspielraum einzuräumen und Befugnisse zu überlassen sowie angemessene Mittel aus eigenen Einnahmen, Subventionen und Beihilfen zur Verfügung zu stellen, wodurch diejenigen Lösungen gefunden werden, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort am geeignetsten sind;
- 33. fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, bei der Suche nach Möglichkeiten zur Durchführung innovativer Investitionen und Vorhaben verstärkt Lösungen anzustreben und zu fördern, bei denen öffentlichprivate Partnerschaften einbezogen werden, und dabei auf bewährte Praktiken aus anderen Ländern und Regionen zurückzugreifen und sich am Grundsatz der Kosteneffizienz zu orientieren;
- 34. betont die Notwendigkeit eines soliden Systems von öffentlichprivaten Partnerschaften zur Ergänzung der öffentlichen Finanzierung, die von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft bereitgestellt werden; stellt fest, dass der Erfolg dieser Aktivitäten im Wesentlichen von der Kontaktaufnahme zwischen den potenziellen Akteuren abhängen wird;
- 35. fordert die Kommission auf, angesichts möglicher Spannungen zwischen Wettbewerbspolitik und staatlicher Beihilfenpolitik einerseits und der Förderung solcher Projekte durch die Strukturfonds andererseits entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um diese Spannungen in Bezug auf öffentlichprivate Partnerschaften und andere Fragen, einschließlich der Infrastruktur zur Nutzung des Breitband-Internets, abzubauen;
- 36. vertritt die Auffassung, dass es für die Umsetzung einer innovationsfördernden Politik sowohl auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten als auch in den Regionen notwendig ist, die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu vereinfachen; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Möglichkeiten zur Finanzierung und Kreditinstrumente zu schaffen sowie bei innovativen Vorhaben ein System zum Risikomanagement zu errichten; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der neuen gemeinsamen Finanzinitiativen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) , nämlich Jaspers, Jeremie und Jessica, hin; erachtet es für notwendig, in den Regionen möglichst umfassende Informationsmaßnahmen über deren wirksame Nutzung in der Praxis auf den Weg zu bringen;
- 37. betont allerdings, dass das bestehende Risikokapitalsystem den Erfordernissen der Finanzierung von Innovationen in Klein- und Kleinstunternehmen nicht gerecht wird, insbesondere bei nichttechnologischen Innovationen; fordert die Kommission, die EIB und den EIF auf, Fördermechanismen, die für diese Unternehmen und Handwerksbetriebe geeignet sind, festzulegen, das Risikokapitalsystem anzupassen und gegebenenfalls neue Finanzinstrumente zu entwickeln; weist darauf hin, dass die Jeremie - Initiative sich nicht darauf beschränken sollte, allein Innovationen im Bereich der Hochtechnologien zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen deshalb auf, sicherzustellen, dass im Rahmen der Jeremie - Initiative auch Innovationen bei Technologien der niedrigen bzw. mittleren Entwicklungsstufe gefördert werden;
- 38. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, sich nicht ausschließlich auf Großprojekte und Spitzenforschungszentren zu konzentrieren, sondern auch kleinere Projekte in benachteiligten Regionen zu berücksichtigen sowie geeignete Mechanismen zur Vergabe von Mikrokrediten bereitzustellen;
- 39. vertritt die Auffassung, dass durch Innovationen Möglichkeiten zum raschen und sicheren Personen- und Warenverkehr geschaffen werden, und fordert die aktive Einbeziehung der regionalen Gemeinschaften bei der Bereitstellung der entsprechenden Verkehrsinfrastruktur; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, technische und organisatorische Neuerungen im Verkehrsbereich auf den Weg zu bringen, insbesondere im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr auf städtischer und regionaler Ebene;
- 40. begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat und der Kommission mit der Suche nach Lösungen für die im Energiebereich bestehenden Probleme der Europäischen Union begonnen hat, und ist sich bewusst, dass die Energiepolitik grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und großen Einfluss auf die innovative Ausrichtung der Wirtschaft hat; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die regionalen Aspekte der Energiepolitik zu berücksichtigen, darunter auch Erziehungsarbeit im Energiebereich, was zu einer Ausweitung von Maßnahmen zur Rationalisierung des Energieverbrauchs und "sauberer" Energiegewinnung führt, indem geologische Gegebenheiten und lokale Energiequellen genutzt, eine energieeffiziente Bauweise von Gebäuden gefördert, der Ausbau einer Wirtschaft, deren Grundlage in zunehmenden Maße erneuerbare Energien bilden, und ein Verkehrssystem mit effizienter Nutzung der Chancen des intermodalen Verkehrs vorangetrieben sowie Rohstoffe verstärkt wiederverwertet werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von KMU;
Städtische und ländliche Gebiete, Umwelt
- 41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Entvölkerung bestimmter Gebiete infolge struktureller Defizite wie wirtschaftliche Rückständigkeit und Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken sowie die Politik der interregionalen Angleichung wirksamer umzusetzen, um die Innovationsfähigkeit der Regionalwirtschaften auszubauen, wodurch die Innovationsfähigkeit der Gemeinschaft gestärkt und ein tatsächlicher territorialer Zusammenhalt gefördert wird;
- 42. weist die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden darauf hin, dass es zur Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas notwendig ist, den Menschen gute Lebensbedingungen zu garantieren, unter anderem ein hohes Maß an Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Umweltschutz, Wohnbedingungen, Zugang zu Bildung, Kultur und Dienstleistungen;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, in Anbetracht der zentralen Bedeutung der Städte als Orte, an denen die meisten Bürgerinnen und Bürger der Union ihren Wohnsitz haben und sich lokale und regionale Innovationszentren befinden, eine langfristig ausgerichtete Raumplanung zu verfolgen, wodurch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse, entsprechender Wohn- und Freizeitangebote sowie von Umweltschutzmaßnahmen geeignete Bedingungen für eine rationale und harmonische Nutzung des städtischen Raums und für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen werden;
- 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Prinzipien der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung umweltfreundliche Innovationsmaßnahmen zu fördern (Ökoinnovationen), die unter anderem zur Verwirklichung einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen; weist ferner darauf hin, dass KMU im Hinblick auf diese Innovationen über ein großes Potenzial verfügen;
- 45. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, in Anbetracht der Tatsache, dass etwa 20 % der Bevölkerung der Gemeinschaft in ländlichen Gebieten leben, die für die Nahrungsmittelsicherheit der Union von strategischer Bedeutung sind, die Frage der Erzeugung und der Verarbeitung von Nahrungsmitteln in der Landwirtschaft und der Lebensbedingungen der Bevölkerung in ländlichen Gebieten im Rahmen der Innovationspolitik zu berücksichtigen;
Bewährte Praktiken und die Konsolidierung der Innovationspolitik
- 46. begrüßt die bisherige Arbeit der Kommission bei der Bewertung der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten (z.B. den European Innovation Progress Report) und fordert die Kommission auf, den Entwicklungsstand der einzelnen Regionen unter Heranziehung möglichst objektiver Kriterien zur Bestimmung ihres Innovationsniveaus systematisch zu untersuchen; schlägt vor, die diesbezüglichen Analysen und Bewertungen sowie bewährte Verfahren im vierten Bericht zum Zusammenhalt zu veröffentlichen, der gegenwärtig erstellt wird;
- 47. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die strategischen Rahmenpläne für die einzelnen Mitgliedstaaten zu konsolidieren, die die regionalen Investitionsstrategien berücksichtigen sollten, um Innovationen in den Mittelpunkt zu rücken und in ein EU-weites kohärentes System zu integrieren;
- 48. begrüßt die Ergebnisse, die bislang beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Regionen und lokalen Gemeinschaften im Rahmen von Kooperationsnetzen erzielt wurden; fordert die Kommission auf, die Entwicklung dieser Netze und den Transfer von Innovationen durch Nutzung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien weiter zu fördern, da diese Kooperationsnetze den Austausch und den Transfer von Informationen stark vereinfachen, insbesondere in Anbetracht der Notwendigkeit, dass die Gemeinschaften in entlegenen Regionen einbezogen werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Kommission durch die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" die Regionen und Städte dazu ermutigt, ihre Zusammenarbeit weiter zu intensivieren; erwartet gleichzeitig jedoch konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Initiative;
- 49. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Behörden eine Halbzeitbewertung über die Auswirkungen der bisherigen kohäsionspolitischen Maßnahmen und über die genannten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft vorzulegen, um die innovationspolitischen Fortschritte der Europäischen Union in den Regionen zu bewerten;
- 50. weist die Kommission darauf hin, dass der in Kürze erscheinende Vierte Kohäsionsbericht auch künftig zur Verbesserung der Kohäsionspolitik beitragen muss; verweist ferner auf die "Territoriale Agenda der EU", die 2007 ausgearbeitet werden soll; betont, dass dieses Dokument darauf abzielt, neue und vorausschauende Konzepte für die territoriale Entwicklung zu etablieren (insbesondere bei der Regional- und Stadtentwicklung, der Nutzung einer "kritischen Masse" für regionale Cluster und im Hinblick auf einen differenzierten Ansatz für die jeweiligen Regionen), und auch die Kultur als Mittel zur Förderung der regionalen Entwicklung berücksichtigt;
- 51. hofft, dass diese Entschließung das Interesse von Städten und Regionen an Wachstum und regionaler Entwicklung verdeutlichen und einen Beitrag zur Diskussion über die jährlichen Berichte der Mitgliedstaaten über ihre Forderungen im Rahmen der Lissabon-Strategie leisten wird;
- 52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.
- 1 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
- 2 ABl. L 239 vom 1.9.2006, S. 248.
- 3 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 79.
- 4 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 1.
- 5 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 12.
- 6 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19.
- 7 ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- 8 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 9 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- 10 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 259.
- 11 "Joint Assistance to Support Projects in European Regions."
- 12 "Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises."
- 13 "Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas."