Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 317905 - vom 20. Oktober 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. September 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11964/2007),
- - unter Hinweis auf das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 (KOM (2007) 0640),
- - unter Hinweis auf die jährliche Überprüfung des Marktes für forstwirtschaftliche Erzeugnisse ("Forest Products Annual Market Review") der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen(FAO) für 2006/07,
- - unter Hinweis auf den am 30. Oktober 2006 vorgelegten Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels ("Review on the Economics of Climate Change") von Sir Nicholas Stern,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zur Beschleunigung der Umsetzung des EU-Aktionsplans Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)1,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Umweltschutzbelange in die Planung und Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik einbezogen werden müssen (Artikel 6 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des EG-Vertrags), da die Förderung von internationalen Maßnahmen zur Lösung regionaler und weltweiter Umweltprobleme einschließlich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Wälder eines der Hauptziele der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist (Artikel 174 des EG-Vertrags),
B. in der Erwägung, dass jährlich 13 Millionen Hektar Wald abgeholzt werden, davon 6 Millionen Hektar Primärwald,
C. in der Erwägung, dass vermutlich 20 % der Treibhausgas-Emissionen auf die Abholzung in den 90er Jahren zurückzuführen sind,
D. in der Erwägung, dass Schätzungen der FAO zufolge weniger als 8 % der Waldflächen weltweit als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind und weniger als 5 % der Tropenwälder nachhaltig bewirtschaftet werden,
E. in der Erwägung, dass billige Einfuhren von illegal gewonnenen Holz- und Waldprodukten und die Missachtung grundlegender Sozial- und Umweltschutznormen die internationalen Märkte destabilisieren, die Steuereinnahmen der Erzeugerländer einschränken und anspruchsvollere Arbeitsplätze sowohl in den Einfuhr- als auch in den Ausfuhrländern gefährden sowie die Stellung jener Unternehmen schwächen, die verantwortungsvoll handeln und die bestehenden Normen einhalten,
F. in der Erwägung, dass von den Einwohnern von Holz erzeugenden Ländern nicht erwartet werden darf, dass sie die Kosten für die Erhaltung dieser globalen Ressource tragen,
G. in der Erwägung, dass das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 eine Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Einschränkung der Abholzung sowie eine Mitteilung mit einem Legislativvorschlag zur Unterbindung der Vermarktung von illegal gefälltem Holz und Erzeugnissen daraus in der Europäischen Union beinhaltet,
- 1. begrüßt den Abschluss des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006, da es ein schlechtes Zeichen in Bezug auf das Engagement der internationalen Gemeinschaft für die Förderung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Tropenwälder gewesen wäre, wenn kein Abkommen erzielt worden wäre; ist jedoch der Ansicht, dass das Ergebnis weit hinter dem zurückbleibt, was erforderlich ist, um den Verlust dieser Wälder aufzuhalten; Bessere Abstimmung der Politiken notwendig
- 2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die für eine bessere Erhaltung und ökologisch vertretbare Nutzung der Tropenwälder verfügbaren Finanzmittel wesentlich aufzustocken Maßnahmen zur Stärkung eines guten Umweltmanagements und des Aufbaus von Kapazitäten zu unterstützen und wirtschaftlich tragfähige Alternativen zu destruktiven Methoden des Holzeinschlags, des Bergbaus und der Landwirtschaft zu fördern
- 3. ist der Ansicht, dass es genauso wichtig ist, die Möglichkeiten der einzelstaatlichen Parlamente und der Zivilgesellschaft - einschließlich örtlicher Gemeinschaften und autochthoner Bevölkerungsgruppen - zur Beteiligung an Entscheidungen zu verbessern die die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie den Schutz ihrer Bodenrechte und die Kennzeichnung der entsprechenden Flächen betreffen;
- 4. vertritt die Auffassung, dass die öffentliche Beschaffungspolitik vorschreiben sollte, dass Holz und Holzprodukte aus rechtmäßigen, nachhaltigen Quellen kommen, um das praktische Engagement der öffentlichen Behörden für die Hege und Pflege der Wälder zu stärken und Korruption zu bekämpfen;
- 5. fordert nachdrücklich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten sich darum bemühen sicherzustellen, dass Ausfuhrkreditgeber, die Cotonou-Investitionsfazilität und andere internationale Darlehensgeber, die mit öffentlichen EU-Geldern Projekte finanzieren den Grundsatz der freiwillig vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebenen Zustimmung anwenden, bevor sie Projekte in Waldgebieten bezuschussen, und dass Unweltverträglichkeitsprüfungen und Prüfungen der sozialen Auswirkungen sowie Screening-Verfahren in Bezug auf diese Projekte durchgeführt werden, um sicherzugehen dass sie nicht den Abbau oder die Schädigung von Wäldern oder den verbotenen Holzeinschlag begünstigen;
- 6. betrachtet Kennzeichnungsinitiativen, die den Verbrauchern die Gewissheit geben, dass das gekaufte Holz nicht nur rechtmäßig erzeugt ist, sondern auch aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern kommt, unter Umständen als sinnvolle Ergänzung zu internationalen Abkommen, vorausgesetzt, die Kennzeichnung beruht auf einer unabhängigen Überprüfung;
- 7. befürchtet, dass freiwillige Vereinbarungen nicht ausreichen werden, um zu überprüfen ob in der Europäischen Union vermarktete Holzprodukte aus rechtmäßigen nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen, und vertritt daher die Auffassung, dass die Union einen Anfang damit machen sollte, intern rechtsverbindliche Normen und Mittel zur Sanktionierung von Verstößen dagegen anzunehmen
- 8. betont, dass strenge Nachhaltigkeitskriterien, die sowohl die direkten als auch die indirekten ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigen, auf die Einfuhren von Agro-Kraftstoffen und Biomasse angewandt werden müssen, damit die klimapolitischen Vorteile der Ersetzung fossiler Brennstoffe nicht durch mehr CO₂-Emissionen infolge der Abholzung völlig zunichte gemacht werden;
- 9. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen für einen pfleglichen Umgang mit den Holzressourcen Sorge zu tragen;
- 10. hält das vorgeschlagene Handelsabkommen mit den südostasiatischen Staaten in diesem Zusammenhang für besonders wichtig und ist der Ansicht, dass jedes Abkommen ein substanzielles Kapitel über nachhaltige Entwicklung umfassen muss, in dem den Anliegen Erhaltung der Wälder und Bekämpfung des illegalen, nicht nachhaltigen Holzeinschlags Rechnung getragen wird;
Wie ein stärkeres, wirksameres Übereinkommen aussehen sollte
- 11. ist der Auffassung, dass ein wirksames Tropenholz-Übereinkommen vor allem darauf abzielen sollte, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder und die Sanierung geschädigter Waldflächen sicherzustellen, und dass der Handel mit Tropenhölzern nur dann gefördert werden sollte, wenn er mit diesen Zielen vereinbar ist
- 12. fordert die Kommission auf, geeignete Finanzierungsmechanismen für die Staaten zu entwickeln die beschließen, dem längerfristigen Ziel der Förderung nachhaltiger Wälder den Vorrang vor der Maximierung kurzfristiger Einnahmen zu geben, und die Möglichkeiten für eine Neuordnung der Abstimmungsregelung in der Internationalen Tropenholzorganisation zu prüfen, so dass die Holz erzeugenden Länder belohnt werden die der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Waldressourcen Vorrang einräumen
- 13. ist der Ansicht, dass ein künftiges Übereinkommen sicherstellen sollte, dass Parlamentsabgeordnete und die Zivilgesellschaft an der Festlegung der Politiken beteiligt werden und dass Bestimmungen über eine unabhängige Überprüfung der Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftungspolitik der Mitgliedstaaten bzw. der Auswirkungen dieser Politik auf autochthone Bevölkerungen vorgesehen werden;
Schlussfolgerungen
- 14. ist der Auffassung, dass das Übereinkommen die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Absatz des EG-Vertrags erfordert, und ist der Ansicht, dass der Rat und die Kommission die damit gegebene stärkere Legitimierung und die größere öffentliche Akzeptanz infolge der stärkeren Beteiligung des Parlaments begrüßen sollten;
- 15. fordert die Kommission auf, Jahresberichte über die Durchführung des Tropenholz-Übereinkommens von 2006 und über Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen des Handels auf die Tropenwälder, einschließlich der Folgen von Freihandelsabkommen und bilateralen Abkommen im Rahmen des FLEGT-Programms, vorzulegen
- 16. ist der Ansicht, dass das Parlament umfassend beteiligt und über die Fortschritte in den einzelnen Verhandlungsphasen der FLEGT-Partnerschaftsabkommen informiert werden sollte;
- 17. fordert die Kommission auf, die Vorbereitung der nächsten Runde von Verhandlungen über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen in Angriff zu nehmen, um zu gewährleisten dass das Nachfolgeabkommen stark verbessert wird;
- 18. fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Fortschritte der künftigen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Bericht zu erstatten, damit das Ergebnis dieser Verhandlungen breite Unterstützung findet;
- 19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 482.