Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 06. November 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das
Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 12. Oktober 2007 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 15. Oktober 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 505/06 (PDF) = AE-Nr. 061399 und
Drucksache 375/07 (PDF) = AE-Nr. 070506
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union
1. Zusammenfassung
Die Meere sind Europas Lebensblut. Europas Küsten und Meeresgebiete sind für sein Wohlergehen und für seinen Wohlstand von zentraler Bedeutung - sie sind Europas Handelswege, Klimaregulator, eine Quelle von Nahrung, Energie und Rohstoffen sowie von den Bürgern geschätzte Wohn- und Erholungsgebiete.
Unsere Art, uns mit dem Meer auseinanderzusetzen, ist intensiver und vielfältiger geworden und schafft einen größeren Mehrwert für Europa als je zuvor. Dies hat aber auch zu deutlich spürbaren Belastungen geführt. Wenn es um unser Verhältnis zu den Ozeanen geht, so stehen wir am Scheideweg.
Einerseits haben Technik und Wissen uns in die Lage versetzt, mit Hilfe des Meeres immer mehr Werte zu schaffen, und immer mehr Menschen streben den Küsten Europas zu, um daran teilzuhaben. Andererseits führen all diese Tätigkeiten gemeinsam zu Konflikten in Bezug auf die Nutzung, und der Zustand der Meeresumwelt, von der alles abhängt, verschlechtert sich.
Europa muss sich dieser Herausforderung stellen. In Anbetracht der rapiden Globalisierung und der Klimaänderungen ist große Eile geboten.
Die Europäische Kommission hat dies erkannt und eine umfassende Konsultation eingeleitet und analysiert, wie es um das Verhältnis Europas zu Meer bestellt ist1. Die Konsultation hat bei den Stakeholdern ein äußerst lebhaftes Echo ausgelöst; die Ergebnisse bestätigen eindeutig das enorme Potenzial der Meere und das Ausmaß der Herausforderung, die wir bewältigen müssen, um dieses Potenzial nachhaltig zu nutzen. Zugleich wurde mit großem Ideenreichtum dargelegt, wie Europa dieser Herausforderung gerecht werden kann.
Aufbauend auf diesem wertvollen Input schlägt die Kommission eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union vor. Diese Politik basiert auf der Einsicht, dass alle Fragen, die die Ozeane und Meere betreffen, miteinander verbunden sind, und dass die Entwicklung meeresbezogener Maßnahmen auf koordinierte Weise erfolgen muss, wenn wir die gewünschten Ergebnisse erzielen wollen.
Dieses integrierte, sektorübergreifende Konzept wurde von allen Stakeholdern ausdrücklich befürwortet. Seine Umsetzung erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit und eine wirksame Koordinierung aller meeresbezogenen Maßnahmen auf den einzelnen Entscheidungsebenen.
Eine integrierte Meerespolitik wird Europa in die Lage versetzen, den von der Globalisierung, dem Klimawandel, der Gefährdung der Meeresumwelt, der Problematik der Energie-Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit sowie dem zunehmenden demografischen Druck auf Europas Küsten ausgehenden Herausforderungen besser als bisher zu begegnen.
Diese Politik muss durch Exzellenz in meereswissenschaftlicher Forschung, Technologie und Innovation getragen werden und wird in der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung und der Göteborg-Agenda für Nachhaltigkeit verankert sein.
Eine integrierte EU-Meerespolitik wird
- - die Art, wie wir Politik gestalten und Entscheidungen treffen, verändern, denn die auf die einzelnen Sektoren beschränkte Politikgestaltung und Entscheidungsfindung ist nicht mehr zeitgemäß. Es geht darum, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen zu verstehen und zu berücksichtigen, gemeinsame Instrumente zu entwickeln, Synergien zu erkennen und zu nutzen und Konflikte zu meiden oder zu lösen;
- - ein Arbeitsprogramm ausarbeiten und umsetzen, wobei Maßnahmen, die im Zuge der einzelnen Sektorpolitiken entwickelt werden, in einen kohärenten politischen Rahmen einzubetten sind. Der dieser Mitteilung beiliegende Aktionsplan vermittelt ein klares Bild von der Vielfalt und dem Umfang der anstehenden Arbeiten. Die folgenden Projekte sind von besonderer Bedeutung:
- - ein Europäischer Seeverkehrsraum ohne Hindernisse,
- - eine Europäische Strategie für Meeresforschung,
- - von den Mitgliedstaaten zu entwickelnde nationale integrierte Meerespolitiken,
- - ein europäisches Netzwerk für die Meeresüberwachung,
- - ein Fahrplan für die maritime Raumplanung der Mitgliedstaaten,
- - eine Strategie zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in den Küstenregionen,
- - die Reduzierung der von Schiffen ausgehenden CO₂-Emissionen und Umweltverschmutzung,
- - die Ausmerzung der Piratenfischerei und der destruktiven Grundschleppnetzfischerei auf hoher See,
- - ein europäisches Netzwerk von maritimen Clustern,
- - eine Überprüfung der für die Schifffahrt und den Fischereisektor geltenden Ausnahmeregelungen zum EU-Arbeitsrecht.
Die vorliegende Mitteilung bildet die Grundlage für den Rahmen für die Entscheidungsfindung und für die sektorübergreifenden Instrumente, die für eine integrierte EU-Meerespolitik notwendig sind, und stellt die wichtigsten Maßnahmen vor, die die amtierende Kommission in dieser Amtszeit einzuleiten gedenkt. Bei diesen Maßnahmen wird nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, dem ökosystemorientierten Ansatz und dem Gebot der Stakeholder-Beteiligung vorgegangen.
2. Hintergrund
Europa verfügt über 70 000 km Küste an seinen Ozeanen und Meeren: dem Atlantik, dem Nordpolarmeer, der Ostsee, der Nordsee, dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer. Etwa 40 % des BIP und der Bevölkerung entfallen auf die Küstengebiete.
Der Wohlstand Europas ist somit unlösbar mit dem Meer verflochten. Schiffbau und Seeverkehr, Häfen und Fischerei stehen im Mittelpunkt der maritimen Tätigkeiten, aber auch Offshore-Energie (einschließlich Erdöl, Erdgas und erneuerbaren Energieträgern) sowie Küsten- und Meerestourismus erwirtschaften Erträge in beträchtlicher Höhe. Europa kann dank seiner Seehäfen und seiner Schifffahrt vom rapiden Wachstum des internationalen Handels profitieren und eine führende Rolle in der Weltwirtschaft spielen, während die Gewinnung von Bodenschätzen, die Aquakultur, die blaue Biotechnologie und die neuen Tiefseetechnologien unternehmerische Chancen von zunehmender Bedeutung bieten. Ebenso wichtig sind der Nutzen, den uns das Meer in Bezug auf Erholung, Ästhetik und Kultur bietet, und seine Bedeutung für das Ökosystem.
Die genuine Nachhaltigkeit der Meeresumwelt ist eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Wirtschaftszweige. Die zunehmende Verwundbarkeit der Küstenregionen, die Überfüllung der Küstengewässer, die Schlüsselfunktion der Ozeane für das Klimasystem und die voranschreitende Verschlechterung der Meeresumwelt belegen, dass wir unseren Ozeanen und Meeren verstärkte Aufmerksamkeit widmen müssen.
Es wird heute weithin anerkannt, dass die Nachhaltigkeit der Ozeane eine wichtige globale Herausforderung darstellt, die mit dem Klimawandel eng verbunden ist.
In Anbetracht der zunehmenden Raumkonkurrenz im Meeresbereich und der kumulierten Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Meeres-Ökosysteme hat sich die derzeitige fragmentierte Form der Entscheidungsfindung im Bereich der maritimen Angelegenheiten als unzureichend erwiesen, weil eine kooperative, integrierte Vorgehensweise erforderlich ist. Zu lange wurden die Politiken zum Beispiel in den Bereichen Seeverkehr, Fischerei, Energie,
Überwachung sowie Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung auf See, Tourismus, Schutz der Meeresumwelt sowie Meeresforschung getrennt voneinander entwickelt, was zeitweise zu Ineffizienz, zu Ungereimtheiten und zu Konflikten bei der Nutzung geführt hat.
Ausgehend von dieser Einsicht hat die Kommission ein Konzept für eine integrierte Meerespolitik erarbeitet, die alle Aspekte unserer Beziehung zu den Meeren und Ozeanen abdeckt. Dieser innovative, ganzheitliche Ansatz steht für einen kohärenten politischen Rahmen, der es ermöglichen wird, alle meeresbezogenen Tätigkeiten auf nachhaltige Weise optimal zu entwickeln.
3. Ein Rahmen für die Entscheidungsfindung und Instrumente der Meerespolitik
Voraussetzungen für eine integrierte Meerespolitik sind ein Rahmen für die Entscheidungsfindung, der sich auf alle Ebenen erstreckt, sowie horizontale und sektorübergreifende Instrumente zur Politikgestaltung. Außerdem bedarf es einer soliden finanziellen Grundlage, wobei die Ergebnisse vorbereitender Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
3.1. Anwendung des integrierten Konzeptes bei der meerespolitischen Entscheidungsfindung
Die Kommission hat eine Task Force Meerespolitik eingesetzt, deren Auftrag darin besteht, die maritimen Angelegenheiten und die mit Auswirkungen auf diese Angelegenheiten verbundenen Maßnahmen zu analysieren, die Koordinierung zwischen den Sektorpolitiken vorzunehmen dafür zu sorgen, dass die Wechselwirkungen zwischen diesen Politiken berücksichtigt werden, und bei der Entwicklung sektorübergreifender Politikinstrumente eine bahnbrechende Rolle zu übernehmen. Sie hat außerdem begonnen, im maritimen Bereich tätige EU-Agenturen zusammenzubringen, damit diese gemeinsam zur Entwicklung der Meerespolitik beitragen.
Die Kommission wird bei ihrer Politikgestaltung in Meeresfragen von Anfang an nach ihren Grundsätzen für ein besseres Regieren handeln: Sie wird wichtige meeresbezogene Initiativen in den jährlichen Planungs- und Programmgestaltungsinstrumenten herausstellen, sie wird die Bürgergesellschaft und alle betroffenen Parteien konsultieren, und Folgenabschätzungen und dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen werden dazu beitragen, dass die Kommission Vorschläge konzipieren und umsetzen kann, die wahrhaftig integriert sind.
Die übrigen Organe und Akteure der EU sind aufgefordert zu prüfen, wie das integrierte Konzept zur Meerespolitik am besten systematisch angewandt werden kann. Einige Mitgliedstaaten haben begonnen, Koordinierungsmechanismen in die Gestaltung ihrer Meerespolitik einzubauen. Alle Stakeholder sollten am Prozess der Politikgestaltung mitwirken und sind aufgefordert, die Kommission auf Rechtsvorschriften hinzuweisen, die nach ihrer Auffassung in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele der integrierten Meerespolitik konterproduktiv sind.
- - Die Kommission wird
- - die Mitgliedstaaten auffordern, in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern, insbesondere den Küstenregionen, nationale integrierte Meerespolitiken zu entwickeln;
- - im Jahre 2008 eine Reihe von Leitlinien für diese nationalen integrierten Meerespolitiken vorschlagen und ab 2009 Jahresberichte über die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorlegen;
- - eine Struktur errichten, die es ermöglicht, die Stakeholder regelmäßig zu konsultieren, sodass das Ergebnis in die weitere Entwicklung der Meerespolitik einfließt und bewährte Praktiken ausgetauscht werden können.
3.2. Instrumente für die integrierte Politikgestaltung
Ein integrierter Rahmen für die Entscheidungsfindung im Bereich der maritimen Angelegenheiten erfordert horizontale Planungsinstrumente, die über die einzelnen sektorspezifischen meeresbezogenen Einzelmaßnahmen hinausgehen und eine koordinierte Politikgestaltung begünstigen. Die folgenden drei Bereiche sind von herausragender Bedeutung: die maritime Überwachung, die für die sichere Nutzung des maritimen Raumes unabdingbar ist; die maritime Raumplanung, die ein zentrales Planungsinstrument für eine nachhaltige Entscheidungsfindung darstellt, sowie eine umfassende, leicht zugängliche Quelle von Daten und Informationen.
3.2.1. Ein europäisches Netzwerk für die Meeresüberwachung
Die Meeresüberwachung ist für die sichere Nutzung des Meeres und zur Sicherung der Seegrenzen Europas von grundlegender Bedeutung. Die Verbesserung und Optimierung der Meeresüberwachung und ihre Interoperabilität auf europäischer Ebene sind wichtig, damit Europa sich den Herausforderungen und Gefahren in Bezug auf die Sicherheit des Seeverkehrs, die Meeresverschmutzung, den Rechtsvollzug auf See und die Sicherheitslage insgesamt erfolgreich stellen kann.
Überwachungstätigkeiten werden von den Mitgliedstaaten durchgeführt, während die meisten Tätigkeiten und Gefahren, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, grenzübergreifender Natur sind. Innerhalb der meisten Mitgliedstaaten fallen Überwachungstätigkeiten zu den Bereichen Fischerei, Umwelt, Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung auf See bzw. Einwanderungsfragen in den Zuständigkeitsbereich mehrerer verschiedener Behörden, die unabhängig voneinander tätig sind, was in vielen Fällen dazu führt, dass begrenzte Mittel nicht optimal eingesetzt werden.
Die Kommission spricht sich deshalb für eine intensivere Koordinierung im Bereich der maritimen Überwachung durch verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der, und zwischen den Küstenwachen und ähnlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten aus.
Die stufenweise Schaffung eines integrierten Netzwerkes von Systemen zur Schiffsverfolgung und E-Navigation für die europäischen Küstengewässer und die hohe See, einschließlich Überwachung per Satellit und Systemen zur Fernidentifizierung und -verfolgung (Longrange Identification and Tracking, LRIT) würde auch staatliche Stellen mit einem äußerst wertvollen Instrument ausrüsten.
- - Die Kommission wird
- - eine verbesserte Zusammenarbeit unter den Küstenwachen und ähnlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten fördern;
- - Maßnahmen für ein interoperableres Überwachungssystem einleiten, um bestehende Schiffsüberwachungs- und -verfolgungssysteme, die für die Sicherheit auf See eingesetzt werden, sowie Systeme zum Schutz der Meeresumwelt, zur Fischereikontrolle, zur Kontrolle der Außengrenzen sowie für weitere Rechtsvollzugstätigkeiten auf See zusammenzubringen.
3.2.2. Maritime Raumplanung und Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM)
Die bestehenden Planungsinstrumente sind größtenteils auf eine Planung zu Lande ausgerichtet in vielen Fällen lassen sie die möglichen Auswirkungen von Entwicklungsvorhaben an den Küsten auf das Meer und umgekehrt unberücksichtigt. Wir müssen uns den Herausforderungen stellen, die sich aus den sich laufend verstärkenden konkurrierenden Nutzungen des Meeres durch Seeverkehr, Fischerei und Aquakultur, Freizeitgestaltung, Offshore-Energiegewinnung sowie weitere Wirtschaftstätigkeiten am Meeresboden ergeben.
Die maritime Raumplanung ist deshalb ein grundlegendes Instrument für die nachhaltige Entwicklung der Meeresgebiete und Küstenregionen und für die ökologische Sanierung der Meere Europas.
Gestützt auf eine EU-Empfehlung2 haben die Mitgliedstaaten begonnen, das IKZM als Raumordnungsinstrument zur Regulierung der Wirtschaftstätigkeiten einzusetzen und Raumplanungssysteme für die europäischen Küstengewässer einzurichten. Beide Instrumente tragen dazu bei, dass die Verpflichtungen aus der Thematischen Strategie für den Schutz der Meeresumwelt3 erfüllt werden können, und die Wirtschaftsbeteiligten erhalten die Zukunftsperspektive, die sie benötigen, um künftige Investitionen besser planen zu können.
Es wird ein System für den Austausch bewährter Praktiken unter Behörden eingesetzt, die an maritimer Raumplanung und IKZM beteiligt sind.
Die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich liegt bei den Mitgliedstaaten. Auf europäischer Ebene bedarf es des Engagements für die Verwirklichung gemeinsamer Grundsätze und Leitlinien, um den Prozess flexibel voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass die Integrität regionaler Ökosysteme, die über die Grenzen der Hoheitsgewässer einzelner Staaten hinausgehen unangetastet bleibt.
- - Die Kommission wird
- - im Jahre 2008 einen Fahrplan vorlegen, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern.
3.2.3. Daten und Informationen
Die Verfügbarkeit von und der leichte Zugang zu einem breiten Spektrum von zuverlässigen Daten über natürliche und vom Menschen gesteuerte Prozesse in den Ozeanen ist die Grundlage einer jeden strategischen Entscheidungsfindung in der Meerespolitik. In Anbetracht der enormen Datenmengen, die aus den verschiedensten Gründen überall in Europa gesammelt und gespeichert wurden, ist die Einrichtung einer angemessenen Daten- und Informationsinfrastruktur zur Meerespolitik von allergrößter Bedeutung.
Diese Daten sollten in einem umfassenden, kompatiblen System gespeichert und als Instrument für eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung, für den Ausbau der einen Mehrwert schaffenden Dienste und für die nachhaltige Entwicklung der Meere zugänglich gemacht werden. Dies ist eine komplexe Aufgabe mit zahlreichen Dimensionen; zu ihrer Erfüllung bedarf es eines klaren, kohärenten Planes, dessen Durchführung sich über mehrere Jahre erstrecken wird.
- - Die Kommission wird
- - im Jahre 2008 Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung eines europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks4 einleiten und die multidimensionale Kartierung der Gewässer der Mitgliedstaaten fördern, um den Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten zu erleichtern.
4. Aktionsbereiche für eine integrierte EU-Meerespolitik
Die Maßnahmen der integrierten EU-Meerespolitik werden sich primär auf die im Folgenden dargelegten fünf Bereiche konzentrieren.
4.1. Optimale Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere
Das erste Ziel der integrierten EU-Meerespolitik besteht darin, optimale Bedingungen für eine nachhaltige Nutzung der Ozeane und Meere zu schaffen, um somit das Wachstum der maritimen Wirtschaft und der Wirtschaft in den Küstenregionen zu ermöglichen.
In etlichen Mitgliedstaaten ist die maritime Wirtschaft in letzter Zeit schneller gewachsen als die Wirtschaft insgesamt; dies gilt ganz besonders für die im Bereich der maritimen Logistik tätigen Regionen. Der Containertransport verzeichnet seit 2000 erhebliche Zuwächse; bis 2020 wird mit einer Verdreifachung gerechnet. Regionen, die in anderen Märkten mit starkem Wachstum aktiv sind, zum Beispiel Schiffsausrüstungen, Offshore-Windenergie, Wassersport und Kreuzschifffahrt, werden ebenfalls weiterhin von diesem Wachstum profitieren. Die europäische Industrie verfügt in Anbetracht ihres beträchtlichen Expertenwissens im Bereich der Meerestechnologien über ein beträchtliches Potenzial, maritime Erzeugnisse von Spitzenqualität zu entwickeln, die auf dem Weltmarkt zu Marktführern werden können.
Es ist jedoch ein erhebliches Potenzial vorhanden, das bisher noch nicht angezapft worden ist.
Ein aktualisiertes strategisches Konzept für eine wettbewerbsfähige und sichere Entwicklung der Schifffahrt, der Häfen und verbundener Sektoren ist unbedingt erforderlich, wenn wir ein nachhaltiges Wachstum der maritimen Tätigkeiten erreichen und zugleich dafür sorgen wollen dass dieses Wachstum nicht zur Gefahr für die Gesundheit des Ökosystems wird.
Die Schifffahrt ist für den Binnen- und Außenhandel Europas lebenswichtig und bleibt das Rückgrat des maritimen Clusters. Das erfolgreiche Fortbestehen der europäischen Schifffahrt ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Union weiterhin für ein hohes Maß an Sicherheit auf See eintritt, um auf diese Weise Menschenleben und die Umwelt zu schützen und zugleich auf internationaler Ebene für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
Obwohl die Schifffahrt in beunruhigender Weise zur Luftverschmutzung und zu den CO₂-Emissionen beiträgt, ist und bleibt sie energieeffizienter als der Straßentransport. Aus diesem Grund und weil die Zahl der Lkws auf den überlasteten Straßen Europas reduziert werden muss befürwortet die integrierte Meerespolitik ausdrücklich die Förderung eines sicheren Seeverkehrs. Bestehende EU-Programme (TEN-T und MARCO POLO) werden auch weiterhin die Einrichtung der Meeresautobahnen und der Netzwerke des Kurzstreckenseeverkehrs fördern. Die künftige Entwicklung der TEN sollte auch der zunehmenden Bedeutung der Meere für die Energieversorgung Rechnung tragen.
Trotzdem ist die Schifffahrt gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt. Andere Verkehrsträger kommen in viel größerem Umfang in den Genuss öffentlicher Investitionen.
Hinzu kommt, dass ein Schiff, das zwischen EU-Häfen verkehrt, komplexere und zeitaufwändigere Verfahren durchlaufen muss als ein Lkw in vergleichbarer Situation, weil es einen echten Binnenmarkt für den Seeverkehr in Europa noch nicht gibt. Damit der europäische Schifffahrtssektor sein Potenzial voll entfalten kann, muss diese Benachteiligung des Seeverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern durch Vereinfachung der Verwaltungs- und Zollformalitäten für maritime Beförderungsleistungen innerhalb der EU beendet werden.
- - Um die Effizienz des Seeverkehrs in Europa zu verbessern und seine langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, wird die Kommission
- - einen Europäischen Seeverkehrsraum ohne Hindernisse vorschlagen;
- - eine umfassende Seeverkehrsstrategie für 2008-2018 vorbereiten.
Die europäischen Seehäfen sind ein weiteres entscheidendes Glied in der Logistikkette, von der die europäische Wirtschaft abhängig ist. Sie sind Zentren der Wirtschaftstätigkeit, die bei der Gestaltung der Qualität ihrer städtischen und natürlichen Umgebung eine wichtige Rolle spielen.
Globalisierung bedeutet, dass wir beim Welthandel ein beispielloses Wachstum beobachten können. Da 90 % des Außenhandels und etwa 40 % des Binnenhandels der EU auf dem Seeweg abgewickelt werden, ist leicht nachzuvollziehen, dass die Häfen Europas große Herausforderungen bewältigen müssen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Ihr Kapazitätsausbau muss das Wachstum des europäischen Binnenhandels und des internationalen Handels widerspiegeln und in einer Weise erfolgen, die mit verwandten Zielen der EU-Politik, insbesondere hinsichtlich des Umweltschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit, im Einklang steht.
- - Die Kommission wird
- - eine neue Hafenpolitik vorschlagen, die die Multifunktionalität der Häfen vor dem Hintergrund der europäischen Logistik insgesamt berücksichtigt;
- - Vorschläge zur Reduzierung der durch Schiffe verursachten Luftverschmutzung in Häfen vorlegen, die insbesondere den Abbau bestehender steuerlicher Nachteile für die Landstromversorgung betreffen;
- - Leitlinien über die Anwendung der einschlägigen gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beim Ausbau von Häfen vorlegen.
Die europäische maritime Logistik braucht auch Spitzenleistungen in den Bereichen Schiffbau, Reparaturen und Schiffsausrüstungen. Die Europäische Union wird auf erfolgreichen Initiativen5 aufbauen, um die Entwicklung dieses Sektors und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben.
Mehr Investitionen in meereswissenschaftliche Forschung und Technologie sind von grundlegender Bedeutung, wenn es darum geht, das Wirtschaftswachstum zu fördern, ohne zugleich eine weitere Verschlechterung des Umweltzustands in Kauf zu nehmen. Diese Investitionen werden zugleich neue Chancen eröffnen. Mit Hilfe von Umwelttechnologien, die es ermöglichen, dass die maritime Wirtschaft bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt floriert können europäische Unternehmen ihre Führungsrolle behaupten, während die Ansprüche weltweit steigen und sich vielversprechende Industriezweige - etwa die "blaue Biotechnologie", Offshore-Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Unterwasser-Technologie und Ausrüstungen sowie die Meeres-Aquakultur - herausbilden.
Mit Hilfe entsprechender Technologie kann Europa das gesamte Potenzial des Meeres als Quelle von Erdöl und Erdgas6 sowie erneuerbaren Energieträgern ebenso nutzen wie die Möglichkeiten, die das Meer für den Energietransport bietet, sodass die Transportwege diversifiziert werden und somit die Versorgungssicherheit verbessert werden kann. Die Energiesituation in Europa deutet darauf hin, dass sich in Zukunft noch mehr Möglichkeiten für Synergien zwischen der europäischen Energiepolitik und der europäischen Meerespolitik ergeben werden7. In der Kommissionsmitteilung vom Januar 20078 über eine Energiestrategie für Europa wird betont, dass die Ozeane und Meere verstärkt genutzt werden müssen, damit die EU ihre energiepolitischen Ziele verwirklichen kann.
Die Integration von Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit in der maritimen Wirtschaft werden durch die Herausbildung von sektorübergreifenden Clustern9 wesentlich vorangetrieben. Diese Cluster sind für die Erhaltung und Erweiterung des maritimen Knowhows in Europa von grundlegender Bedeutung und spielen deshalb auch in der Meerespolitik eine zentrale Rolle. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen im Bereich der maritimen Spitzenzentren bildet außerdem einen geeigneten Rahmen, der es ermöglicht, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Branchen und Sektoren voll zu verstehen und bei der Planung zu berücksichtigen.
- - Die Kommission wird die Herausbildung von sektorübergreifenden Clustern und regionalen maritimen Spitzenzentren unterstützen und ein Europäisches Netzwerk maritimer Cluster fördern.
Ein weiteres Ziel der Kommission besteht darin, im maritimen Bereich mehr und bessere Arbeitsplätze für europäische Bürger zu schaffen. Der Rückgang bei der Zahl der Arbeitsplätze in der Seefahrt ist besorgniserregend, und diesem Trend muss Einhalt geboten werden weil die Erfahrung der Seeleute auch für Tätigkeiten in der maritimen Wirtschaft an Land von wesentlicher Bedeutung ist.
Eine bessere Personalpolitik und bessere Arbeitsbedingungen (einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsaspekten) im Rahmen einer konzertierten Aktion von Seiten aller Stakeholder der maritimen Wirtschaft und ein effizienter rechtlicher Rahmen, der dem globalen Umfeld Rechnung trägt, sind erforderlich, damit sich wieder mehr Europäer für seemännische Berufe entscheiden. Die Kommission unterstützt vollauf den sozialen Dialog über die Integration des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über Mindestarbeitsnormen im Seeverkehr ins Gemeinschaftsrecht. Die Kommission wird außerdem die Entwicklung eines Systems fördern, das Europäern bessere und vielfältigere Berufsaussichten im maritimen Cluster einräumt. Zu diesem Zweck gilt es das Ausbildungsspektrum für maritime Qualifikationen zu erweitern und die Palette der bei der Ausbildung zu seemännischen Berufen vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu vergrößern.
- - Die Kommission wird
- - in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die für die maritime Wirtschaft geltenden Ausnahmeregelungen in der EU-Arbeitsgesetzgebung überprüfen10;
- - ein "Certificate of Maritime Excellence" fördern.
Ungeachtet der bisherigen Bemühungen werden verstärkte Wirtschaftstätigkeiten an den europäischen Küsten und Meeren zuweilen mit der Verschlechterung der Qualität der Meeresumwelt in Verbindung gebracht. Die Kommission hat bereits eine EU-Meeresstrategie einschließlich eines Richtlinienentwurfs11 vorgeschlagen, um diesem Trend Einhalt zu gebieten und ihn umzukehren sowie einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft zu schaffen, um im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen.
Diese Herausforderung wird durch die gravierenden Auswirkungen, die der Klimawandel in den Küstenregionen haben wird, noch verschärft. Die Lagerung von CO₂ unter dem Meeresboden ist eine innovative Tätigkeit und zugleich ein vielversprechendes Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Die EU darf ihre Spitzenposition in Bezug auf diese Technologie nicht aufgeben und muss deshalb einen kohärenten politischen Rahmen schaffen, damit dieses Potenzial voll ausgeschöpft werden kann.
Deshalb müssen die Ziele der EU-Umweltvorschriften, insbesondere der Habitat-Richtlinie12 sowie der vorgeschlagenen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, verwirklicht werden. Auch der gemeinschaftliche Besitzstand in den Bereichen Sicherheit auf See und Vermeidung der durch Schiffe verursachten Umweltverschmutzung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Die zügige Annahme der Vorschläge des dritten Seeverkehrspakets wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
- - Die Kommission wird
- - Pilotmaßnahmen einleiten, die auf Minderung der Auswirkungen und Anpassung an den Klimawandel in Küstengebieten ausgerichtet sind;
- - internationale Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Luftverschmutzung aktiv unterstützen und, sofern hier keine Fortschritte erzielt werden, Vorschläge auf europäischer Ebene vorlegen;
- - internationale Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Treibhausgas-Emissionen aktiv unterstützen und, sofern hier keine Fortschritte erzielt werden, mögliche Optionen für EU-Maßnahmen in diesem Bereich prüfen;
- - unter voller Berücksichtigung der auf internationaler Ebene laufenden Arbeiten Vorschläge für eine effiziente, sichere und ökologisch nachhaltige Form der Abwrackung von Schiffen vorlegen.
Das Fischereimanagement muss dem Wohlstand der Küstengemeinden, der Meeresumwelt und dem Zusammenspiel von Fischerei und anderen maritimen Tätigkeiten mehr Aufmerksamkeit widmen. Die Erholung der Fischbestände wird energisch verfolgt, was zuverlässige wissenschaftliche Gutachten und die Verlagerung auf den Grundsatz der mehrjährigen Planung voraussetzt. Die Kommission wird mit Hilfe geeigneter Maßnahmen dafür sorgen, dass die Gemeinsame Fischereipolitik den ökosystemorientierten Ansatz der Meeresstrategie übernimmt, und darauf hinarbeiten, dass dem illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfang in den EU-Gewässern und auf hoher See ein Ende bereitet wird.
Die Bestandsbewirtschaftung nach dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrags bietet den europäischen Fischern bessere Zukunftsaussichten und gewährleistet den Beitrag der Fischerei zur Versorgung Europas mit Lebensmitteln; die Umsetzung des Konzeptes sollte im Einklang mit internationalen Verpflichtungen bis 2015 erfolgen.
Die Verbesserung der Sicherheitsbedingungen für Fischer bei der Arbeit ist im Rahmen der umfassenderen Diskussion über die Arbeitsbedingungen und die Sozialpolitik in Bezug auf seemännische Berufe zu behandeln. Wissen und Erfahrung der Fischer sollten der Gesellschaft insgesamt zugute kommen.
Der Ausbau der Aquakultur zwecks Erfüllung der weltweit steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln aus dem Meer sollte von einem rechtlichen Rahmen begleitet werden, der Unternehmergeist und Innovationen fördert und dafür sorgt, dass die strengen Vorschriften in Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung eingehalten werden.
- - Die Kommission wird
- - energisch dafür eintreten, dass die derzeitige Praxis der Rückwürfe eingestellt wird13, und dass zerstörerischen Fangpraktiken, etwa der Grundschleppnetzfischerei auf hoher See, ein Ende bereitet wird14;
- - energisch darauf hinarbeiten, dass dem illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfang ein Ende bereitet wird15;
- - die Entwicklung eines umweltgerechten Aquakultursektors in Europa vorantreiben.
4.2. Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik
Meereswissenschaft, Meerestechnologien und Meeresforschung sind für die nachhaltige Entwicklung der meeresgestützten Tätigkeiten von grundlegender Bedeutung.
Indem sie uns helfen, die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Meeres-Ökosysteme besser zu verstehen, können wissenschaftliche Forschung und Technologie uns in die Lage versetzen, das Wachstum maritimer Tätigkeiten von der Verschlechterung des Zustands unserer Umwelt zu entkoppeln.
Durch Stärkung des interdisziplinären Ansatzes in der Meereswissenschaft können wir die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen maritimen Tätigkeiten besser verstehen. Dieser Ansatz ist somit ein unentbehrlicher Baustein der integrierten Meerespolitik. Auch für die möglichst weitgehende Vorhersage und Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels ist er von grundlegender Bedeutung.
Meereswissenschaftliche und -technische Forschung kostet Geld: Ineffizienz können wir uns nicht leisten. Für einen optimalen Einsatz der europäischen Fördermittel bedarf es einer klaren Strategie, die die Prioritäten von Politik und Forschung miteinander verbindet, sektorübergreifenden Herausforderungen begegnet, die Synergien zwischen der Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftsebene optimiert, Doppelarbeit vermeidet und den Dialog zwischen den Beteiligten verbessert. Europa muss außerdem prüfen, wie die Forschung besser als bisher zur Innovation beitragen kann, und wie Kenntnisse und Fähigkeiten effizienter als bisher in Industrieerzeugnisse und Dienstleistungen umgewandelt werden können.
Das geplante maritime Beobachtungs- und Datennetzwerk16 ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Strategie.
- - Die Kommission wird
- - im Jahre 2008 eine Europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung vorlegen;
- - im Rahmen des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms gemeinsame, sektorübergreifende Ausschreibungen veröffentlichen, um ein integriertes Konzept zu fördern und zu einem besseren Verständnis der maritimen Angelegenheiten beizutragen;
- - Forschung zur Vorhersage und Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels auf die maritimen Tätigkeiten, die Meeresumwelt, die Küstengebiete und die Inseln sowie zur Anpassung an diese Auswirkungen fördern;
- - die Einrichtung einer Europäischen Partnerschaft in der Meereswissenschaft fördern, damit ein konzertierter Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Politikgestaltung stattfinden kann.
4.3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Der Bevölkerungsanstieg war in den letzten zehn Jahren in den Küstengebieten und auf den Inseln doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. Auch die Touristen in der EU treibt es mehrheitlich in die Küstengebiete, sodass das Gebot, wirtschaftliche Entwicklung, ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität in Einklang zu bringen, in diesen Regionen von besonderer Dringlichkeit ist.
Regionale Behörden und Küstengemeinden spielen bei der Regulierung von Tätigkeiten im Küsten- und Meeresbereich eine wichtige Rolle. Der Ausschuss der Regionen, die Küstenregionen und ihre Netzwerke sind somit wichtige Partner bei der Entwicklung der integrierten EU-Meerespolitik.
Dank ihrer Häfen und ihrer maritimen Wirtschaft sind diese Regionen von strategischer Bedeutung für ganz Europa. Sie erbringen wichtige Dienste für das Hinterland und dienen als Basis für die Überwachung der Seegrenzen und der Küstengewässer. All dies stellt erhebliche Anforderungen an die Infrastruktur, was bei der Verteilung von Gemeinschaftsmitteln berücksichtigt werden muss. Die Küstenregionen sind außerdem vom Klimawandel besonders betroffen und Risikomanagementmaßnahmen können mit dramatischen Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft dieser Regionen verbunden sein.
Das Meer ist unentbehrlich für den Küsten- und Meerestourismus, der zur wirtschaftlichen Entwicklung europäischer Küstenregionen erheblich beigetragen hat. Die Kommission wird aktiver als bisher mit den Stakeholdern zusammenarbeiten, um eine nachhaltige Tourismuspolitik zu entwickeln, die den Küsten- und Meerestourismus angemessen berücksichtigt.
Finanzierungsquellen sind vorhanden. Die Stakeholder haben jedoch den Eindruck, dass der Zugang zu diesbezüglichen Informationen unzureichend sei. Die Kommission wird darauf hinarbeiten die Förderung für meeresbezogene Projekte in Küstenregionen und auf Inseln im Rahmen der verfügbaren Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zu optimieren.
Es steht auch außer Zweifel, dass bessere Daten zur maritimen Wirtschaft und zu den Küstenregionen notwendig sind, weil Schwierigkeiten beim Einholen entsprechender Informationen für die regionalen Stakeholder bei der Entwicklung von rationalen, langfristig angelegten Plänen und Investitionen eine einschränkende Wirkung zeigen.
Die interregionale Zusammenarbeit ist auch für die Entwicklung der europäischen Küstenregionen von wesentlicher Bedeutung. Sie kann der Vielfalt und den Besonderheiten dieser Regionen Rechnung tragen. Die Kommission wird deshalb die Möglichkeiten des Programms für die territoriale Zusammenarbeit voll ausschöpfen, um die interregionale Entwicklung im maritimen Bereich zu fördern.
Die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln sind wirtschaftlich erheblich benachteiligt sie verfügen jedoch über ein beträchtliches Potenzial in Bezug auf die Meeresforschung und andere maritime Tätigkeiten. Ihre großen Meeresgebiete sind nicht zuletzt wegen ihrer Ökosysteme von erheblicher Bedeutung für die Union. Die Kommission wird im Rahmen der jüngsten Mitteilung über die EU-Regionen in äußerster Randlage sowohl die Entfaltung des Potenzials dieser Regionen im maritimen Bereich als auch die Zusammenarbeit zwischen diesen Regionen und ihren Nachbarn fördern.
- - Die Kommission wird
- - im Rahmen der angekündigten Tourismusinitiative den Küsten- und Meerestourismus fördern;
- - eine Datenbank zu allen für meeresbezogene Projekte und Küstenregionen verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten aus Gemeinschaftsmitteln einrichten und bis 2009 eine Datenbank mit Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der maritimen Wirtschaft sowie der Menschen in den Küstenregionen aufbauen;
- - eine Gemeinschaftliche Katastrophenschutzstrategie vorschlagen, durch die Gefahren für Küstenregionen aufgezeigt werden;
- - durch geeignete Fördermaßnahmen darauf hinwirken, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln ihr Potenzial im maritimen Bereich entfalten können.
4.4. Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich
Die EU wird sich dafür einsetzen, dass die Effizienz der internationalen Lenkung maritimer Angelegenheiten verbessert wird und die Bestimmungen des internationalen Seerechts wirksam durchgesetzt werden. Sie wird die Mitgliedstaaten darauf drängen, die einschlägigen Rechtsinstrumente zu ratifizieren. Sie wird die Koordinierung europäischer Interessen in wichtigen internationalen Foren fördern.
Die Prioritäten der integrierten Meerespolitik der Europäischen Union im internationalen Bereich sind der Zugang der europäischen maritimen Wirtschaft einschließlich der maritimen Dienstleistungen zu internationalen Märkten, die nachhaltige wissenschaftliche Erforschung und kommerzielle Erschließung von Tiefseegebieten, der Schutz der weltweiten biologischen Vielfalt der Meere, die fortlaufende Verbesserung der Schiffssicherheit und der Gefahrenabwehr im Seeverkehr, die Arbeitsbedingungen, die Reduzierung der Umweltverschmutzung durch Schiffe sowie die Bekämpfung illegaler Praktiken in internationalen Gewässern.
Auch den geopolitischen Auswirkungen des Klimawandels soll Aufmerksamkeit gewidmet werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission 2008 einen Bericht über strategische Fragen in Bezug auf das Nordpolarmeer vorlegen.
Bei den Gesprächen mit den Partnern der EU, die bereits ein integriertes Konzept für maritime Angelegenheiten eingeführt haben oder demnächst ein solches einführen werden, etwa Australien, Kanada, Japan, Norwegen und den USA, aber auch bei den Gesprächen mit anderen Partnern wie etwa Brasilien, China, Indien und Russland, werden die maritimen Angelegenheiten regelmäßig auf der Tagesordnung stehen.
Die EU wird außerdem die Verantwortung für die Meere, die es mit seinen nächsten Nachbarn teilt, gemeinsam mit diesen wahrnehmen. Sie wird insbesondere Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres vorlegen. Sie wird die Zusammenarbeit in meerespolitischen Fragen im Rahmen der Nördlichen Dimension ihrer Außenpolitik fördern und dafür sorgen, dass die Meerespolitik in ihre Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, einschließlich kleinen Inselstaaten der Dritten Welt, einbezogen wird. In diesem Zusammenhang wird sie den Kapazitätsausbau in den Bereichen Meerespolitik und Seerecht in den Entwicklungsländern vorantreiben.
Die Kommission wird ein Übereinkommen über die Durchführung von UNCLOS17 in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere in Gebieten, die nicht unter einzelstaatlicher Gerichtsbarkeit stehen, vorschlagen und auf den erfolgreichen Abschluss der internationalen Verhandlungen über Meeresschutzgebiete auf hoher See hinarbeiten.
- - Die Kommission wird
- - sich für die Zusammenarbeit in meerespolitischen Fragen und hinsichtlich der Bewirtschaftung gemeinsam genutzter Meere im Rahmen der Erweiterungs- und der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Nördlichen Dimension einsetzen;
- - eine Strategie für die externe Projektion der EU-Meerespolitik mit Hilfe eines strukturierten Dialogs mit den wichtigsten Partnern vorschlagen.
4.5. Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa
Etliche Stakeholder haben darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Entwicklung der EU-Meerespolitik auch insofern nützlich war, als es dazu beigetragen hat, die Bürger für die Bedeutung und den Wert der Meereswirtschaft und des maritimen Erbes zu sensibilisieren, während zugleich die gemeinsame Verantwortung und die Identität der Stakeholder in den Vordergrund gerückt wurden.
Eine integrierte Meerespolitik sollte danach streben, die Visibilität des maritimen Europas zu stärken und das Image maritimer Tätigkeiten und der seemännischen Berufe zu verbessern.
Sie sollte außerdem dazu beitragen, das maritime Erbe Europas zu bewahren, indem sie Küstengemeinden einschließlich Hafenstädten und traditionellen Fischereigemeinden, ihre Artefakte und traditionellen Fähigkeiten unterstützt und Verbindungen zwischen diesen Gemeinden fördert, damit diese an Wissen und Visibilität gewinnen können.
- - Die Kommission wird
- - auf die Veröffentlichung eines Europäischen Atlasses der Meere hinwirken, der als Lehrmittel dienen und unser gemeinsames maritimes Erbe herausstellen soll;
- - das Begehen eines jährlichen Europäischen Tags der Meere ab 2008 vorschlagen, um die Visibilität maritimer Angelegenheiten zu stärken und Verbindungen zwischen Einrichtungen zur Pflege des maritimen Erbes, Museen und Aquarien herzustellen.
5. Fazit
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Juni 2007 die breit angelegte Debatte zur künftigen Meerespolitik begrüßt, die in Europa stattgefunden hat. Die Staats- und Regierungschefs haben die Kommission aufgefordert, im Oktober einen Europäischen Aktionsplan zu diesem Thema vorzulegen. Ziel dieses Aktionsplans ist es, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips das Potenzial der meeresgestützten Wirtschaftstätigkeit auf eine ökologisch nachhaltige Weise umfassend zu nutzen.
Mit der vorliegenden Mitteilung und dem beigefügten Aktionsplan kommt die Kommission dieser Aufforderung des Europäischen Rates nach. Die Stellungnahmen der übrigen europäischen Einrichtungen, der Regierungen der Mitgliedstaaten, etlicher Parlamente sowie zahlreicher Stakeholder sind in die Mitteilung eingeflossen18.
Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen sowie die nationalen und regionalen Behörden und sonstigen Stakeholder, proaktiv auf die vorgeschlagenen Maßnahmen zu reagieren.
- 1 Vgl. den Bericht über die Konsultation KOM (2007) 574. Siehe auch: Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: eine europäische Vision für Ozeane und Meere - KOM (2006) 275.
- 2 Empfehlung 2002/413/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa.
- 3 Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie) - KOM (2005) 505.
- 4 Unter anderem auf der GMES-Initiative aufbauend.
- 5 Zum Beispiel Waterborne Platform und LeaderShip 2015.
- 6 Nach Angaben von OGP werden 40 % des Erdöls und 60 % des Erdgases, die derzeit in Europa verbraucht werden, offshore gewonnen.
- 7 Siehe Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: "Energy policy and maritime policy: ensuring a better fit".
- 8 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Eine Energiepolitik für Europa - KOM (2007) 1.
- 9 Siehe die dieser Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
- 10 Mitteilung: Mehr und bessere Arbeitsplätze in der Seefahrt der EU durch Überprüfung des sozialrechtlichen Rahmens - KOM (2007) 591.
- 11 KOM (2005) 504 und KOM (2005) 505.
- 12 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
- 13 Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei - KOM (2007) 136.
- 14 Die Mitteilung und der Verordnungsvorschlag sollen am 17. Oktober vorgelegt werden.
- 15 Die Mitteilung und der Verordnungsvorschlag sollen am 17. Oktober vorgelegt werden.
- 16 Vgl. Abschnitt 3.2.3.
- 17 Seerechtskonvention der Vereinten Nationen.
- 18 Nähere Angaben finden sich in der Unterlage "Ergebnisse der Konsultation zur Europäischen Meerespolitik" - KOM (2007) 574 vom 10.10.2007.