Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" (KOM (2006) 0105),
- - in Kenntnis des ersten Treffens des EU-Netzes von Energiesicherheitskorrespondenten (NESCO) vom 10. Mai 2007 in Brüssel,
- - in Kenntnis des gemeinsamen Dokuments der Kommission und des Hohen Vertreters des Rates über die Außenbeziehungen im Energiebereich, das dem Europäischen Rat am 15./16. Juni 2006 vorgelegt wurde,
- - unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 18. Mai 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder weniger ist mehr"3,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel "Energiepolitische Außenbeziehungen - Grundsätze - Maßnahmen" (KOM (2006) 0590),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zum Grünbuch der Kommission "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie"4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zu einer Ostsee-Strategie für die nördliche Dimension5 und insbesondere Teil II dieser Entschließung,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006 zur Billigung des Grünbuchs "Eine Energiepolitik für Europa" durch den Europäischen Rat sowie vom 15./16. Juni 2006 zum gemeinsamen Dokument der Kommission und des Hohen Vertreters über die Außenbeziehungen im Energiebereich,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 betreffend das Mandat für die Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines Reformvertrags zur Änderung der bestehenden Verträge,
- - unter Hinweis auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der vorsieht, dass die Energiepolitik in die gemeinsame Zuständigkeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten fällt,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" (KOM (2006) 0726),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8./9. März 2007 und des Aktionsplans des Europäischen Rates (2007-2009) im Hinblick auf eine Energiepolitik für Europa (EPE),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Die Schwarzmeersynergie - Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit" (KOM (2007) 0160),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Entwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0312/2007),
A. in der Erwägung, dass die Sicherung der Energieversorgung als ein wesentliches Element der Sicherheit der Europäischen Union insgesamt sowie als ein Schlüsselelement für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa angesehen werden muss, für die aber noch keine Grundlage in den Verträgen besteht,
B. in der Erwägung, dass sich aufgrund der derzeit bestehenden und immer stärker ausgeprägten Abhängigkeit der Europäischen Union in Fragen der Energieversorgung von größtenteils instabilen und undemokratischen Ländern die Bemühungen zur Sicherung der Energieversorgung auf nationaler Ebene als unzureichend erwiesen haben und die langfristigen Interessen aller EU-Mitgliedstaaten nicht gewahrt werden; ferner in der Erwägung, dass die externe Energiepolitik der Europäischen Union eng mit ihrer internen Energiepolitik verbunden ist und dass es - sowohl im Hinblick auf die Binnenmarktregulierung als auch im Hinblick auf externe Aspekte, die den politischen und wirtschaftlichen Interessen aller Mitgliedstaaten Rechnung tragen - notwendig ist, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen;
C. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krisenanfälligkeit der Europäischen Union und ihre hohe Energieabhängigkeit von Ländern mit autoritären Regimes die Entwicklung einer glaubwürdigen, wirksamen und kohärenten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik schwerwiegend unterminieren, insbesondere im Hinblick auf die Achtung, Unterstützung und Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union basiert,
D. in der Erwägung, dass die Grundsätze des Energiebinnenmarktes der Europäischen Union die Grundlage für konstruktive Maßnahmen gegenüber externen Energiepartnern der Europäischen Union bilden könnten, wobei den besonderen Merkmalen der betroffenen Drittstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich, einschließlich der Entwicklung energieeffizienter und erneuerbarer Energiequellen Rechnung zu tragen ist,
E. in der Erwägung, dass die Sicherung der Energieversorgung zu erschwinglichen und vorhersehbaren Preisen auf europäischer Ebene durch eine enge politische Zusammenarbeit und durch die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes mittels weiterer Schritte in Richtung Liberalisierung des Energiebereichs garantiert werden muss,
F. in der Erwägung, dass Energie nicht als Mittel zur Ausübung von politischem Druck auf Transit- und Empfängerländer eingesetzt werden sollte,
G. in der Erwägung, dass der Gassektor derzeit sehr anfällig gegenüber externen Bedrohungen ist; ferner in der Erwägung, dass neue Formen der engeren Zusammenarbeit zwischen Gas exportierenden Ländern entwickelt werden, was eine Gefahr für die europäische Energieversorgungssicherheit darstellen könnte,
H. in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik, die sich auf Solidarität und Diversifizierung sowie auf die Förderung der Nachhaltigkeit stützt, Synergien schaffen würde, durch die die Energieversorgung der Europäischen Union sichergestellt und ihre Stärke, außenpolitische Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit als globaler Akteur erhöht würden,
I. in der Erwägung, dass eine nachhaltige, verlässliche und erschwingliche Energieversorgung gewährleistet werden muss; in Kenntnis, dass die internationalen Öl- und Gaspreise sehr volatil sind und dass eine kohärente EU-Energie-Außenpolitik deswegen im Interesse des EU-Bürgers ist,
J. in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung eine der wirksamsten und wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarländern darstellt,
K. in der Erwägung, dass, wenn im Energiebereich die Grundlagen für Solidarität geschaffen werden, dies Vorbildfunktion für eine künftige Solidarität in anderen Bereichen haben und dazu beitragen könnte, die Rolle der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen zu stärken,
L. in der Erwägung, dass im Rahmen der europäischen Energieaußenpolitik eine zuverlässige Risikobewertung der Energiesicherheit etabliert werden sollte und dass in diesem Zusammenhang das neu eingerichtete Netz von Energiesicherheitskorrespondenten (NESCO) eine entscheidende Rolle spielen sollte, wobei auch die erforderlichen Überwachungskapazitäten für ein Frühwarnsystem vorhanden sein müssen,
M. in der Erwägung, dass die gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Erforschung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern und Drittländern verstärkt werden sollten,
- 1. fordert die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik, die wesentlich dazu beitragen würde, die Energieversorgung der gesamten Europäischen Union sicherzustellen, während gleichzeitig auf internationaler Ebene das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgt werden sollte, wodurch für die EU-Bürger ein wesentlicher Mehrwert für die Bemühungen auf nationaler Ebene geschaffen würde;
- 2. ist der Auffassung, dass die Energiepolitik ein integraler und herausragender Teil der gemeinsamen Außenpolitik sein muss; ist ferner der Auffassung, dass die Energiepolitik in allen außenpolitischen Fragen Berücksichtigung finden sollte;
- 3. betont, dass die Mitgliedstaaten zwar ihr souveränes Recht im Hinblick auf strategische Entscheidungen über den Energiemix, die Ausschöpfung ihrer Energieressourcen und Entscheidungen über die Versorgungsstrukturen behalten sollten, dass aber konkrete, in die Verträge aufzunehmende Regelungen erarbeitet werden müssen, die den Weg zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik bereiten, welche die Versorgungssicherheit, den Transit und Investitionen im Zusammenhang mit der Sicherheit im Energiebereich sowie die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparung und sauberen und erneuerbaren Energiequellen, insbesondere in Beziehungen zu Ländern, deren Energieverbrauch rasch ansteigt, umfasst;
- 4. fordert eine entsprechende vertragliche Grundlage für Energie und Energiesicherheit;
- 5. betont, dass eine umfassende europäische Energieaußenpolitik zur Förderung und Umsetzung der Werte und Interessen der Europäischen Union sowie der Hauptziele ihrer Außenpolitik beitragen muss, nämlich zur Sicherung des Friedens und zum Primat der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit; räumt ein, dass die Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieimporten erhebliche Auswirkungen auf ihre Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung in anderen Politikbereichen haben kann;
- 6. betrachtet es als absolut notwendig, dass die Europäische Union auch weiterhin den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel anführt, der neben anderen Gefahren auch massive Migrationsbewegungen und Sicherheitsrisiken auslösen kann, und dass sie die Ziele des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen erfüllt; unterstützt in diesem Zusammenhang uneingeschränkt die laufenden Bemühungen zur Festlegung eines multilateralen Rahmens für die Zeit nach 2012, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken; erachtet es als notwendig, die Bemühungen der Europäischen Union zur Entwicklung erneuerbarer und sauberer Energiequellen und Technologien zur Energieeinsparung, einschließlich der CO₂-Abscheidung und Speicherung in alle Außenbeziehungen einzubeziehen;
- 7. begrüßt die Errichtung von NESCO; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Tätigkeiten von NESCO im Hinblick auf die umfassende Entwicklung seiner betrieblichen Kapazitäten zu konsolidieren und es als wirksames Frühwarnsystem bei einer Bedrohung der Energieversorgungssicherheit sowie als System des Informationsaustausches im Energiebereich einzusetzen;
- 8. unterstützt einen schrittweisen Ansatz in Richtung einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik;
- 9. ersucht den Rat und die Kommission, bis Ende 2007 einen genauen Fahrplan ("road map") für die Schaffung einer solchen Politik festzulegen, in dem kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen mit einem spezifischen zeitlichen Rahmen für ihre Umsetzung enthalten sind;
- 10. fordert die Kommission auf, einen jährlichen Fortschrittsbericht über die Durchführung der oben genannten Ziele vorzulegen, damit das Europäische Parlament umfassend an der Überwachung der gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik beteiligt werden kann;
- 11. ersucht die Kommission ferner, Jahresberichte über die Einhaltung der Regeln betreffend den Binnenmarkt im Energiebereich abzufassen, insbesondere was die Transparenz und die Einhaltung der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union durch Unternehmen aus Drittstaaten, in erster Linie Hauptlieferanten und alle ihre Tochterfirmen, angeht; begrüßt die vom Europäischen Rat vom 8./9. März 2007 an die Kommission abgegebene Aufforderung, den Einfluss von vertikal integrierten Energieunternehmen aus Drittländern auf den Binnenmarkt zu bewerten und zu prüfen, wie der Grundsatz der Gegenseitigkeit umgesetzt werden kann;
- 12. befürwortet die Absicht der Kommission, angemessene Maßnahmen zu treffen, um unkontrollierte Investitionen durch staatlich kontrollierte ausländische Unternehmen in den Energiebereich der Europäischen Union - insbesondere in die Leitungsnetze für Gas- und Strom - zu unterbinden;
- 13. fordert eine verstärkte Koordination zwischen dem Ratsvorsitz, der Kommission und dem Hohen Vertreter, damit sie in Fragen, die eine gemeinsame Energieaußenpolitik betreffen, mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln können; vertritt die Ansicht, dass die Rolle der Kommission und des Europäischen Parlaments bei der Festlegung der gemeinsamen Energieaußenpolitik im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Verträge gestärkt werden muss; schlägt vor, nach Inkrafttreten des neuen Reformvertrags, mit Zustimmung des Rates und der Kommission einen Hohen Beamten für Energieaußenpolitik zu benennen, der - in einer Doppelfunktion - dem neu eingesetzten, gestärkten Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstehen würde, einem Vizepräsidenten der Kommission, wodurch er ein Standbein im Rat und in der Kommission hätte, und der für die Koordinierung aller Politiken im Bereich der gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik zuständig sein sollte, was dazu beitragen würde, die Fähigkeit der Europäischen Union zu verbessern, ihre Interessen im Bereich der Energieversorgungssicherheit bei Verhandlungen mit ihren externen Partnern zu wahren;
- 14. ist überzeugt, dass der Vertrag über die Energiecharta den Eckstein der gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik bilden sollte, da er das wichtigste Instrument der internationalen Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit im Energiesektor darstellt, die Grundlage für eine faire und gerechte Behandlung schafft, die Sicherheit der Investitionen gewährleistet und das Recht auf Entschädigung im Falle einer Enteignung und/oder Verstaatlichung garantiert; ersucht die Kommission und den Rat, nachdrücklich die Anwendung des Vertrags über die Energiecharta zu fordern und die Bestimmungen des Transitprotokolls in alle Verträge und Abkommen mit ihren Energiepartnern aufzunehmen;
- 15. ermuntert die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um in Zusammenarbeit mit Drittländern die Ausweitung der Grundsätze und Standards des Binnenmarktes in der Nachbarschaft der Europäischen Union zu fördern; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, zu erwägen, die europäische Energiegemeinschaft zwischen der Europäischen Union und Südosteuropa gegebenenfalls auf andere Drittländer auszuweiten und die Schaffung neuer regionaler Energiemärkte nach ihrem Vorbild, wie beispielsweise eine Energiegemeinschaft zwischen Europa und dem Mittelmeerraum, ins Auge zu fassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten;
Grundsätze und Empfehlungen für Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik
A. Diversifizierung
- 16. vertritt die Auffassung, dass es in Anbetracht der immer stärker werdenden Abhängigkeit der Europäischen Union von einer beschränkten Zahl von Energiequellen, Lieferanten und Transportwegen unerlässlich ist, die prioritären Initiativen, die auf ihre Diversifizierung - sowohl in geografischer Hinsicht als auch durch die Entwicklung nachhaltiger Alternativen - abzielen, zu unterstützen; vertritt die Ansicht, dass umweltfreundliche und erneuerbare Energiequellen besonders bevorzugt werden sollten; ist der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit zu erschwinglichen und vorhersehbaren Preisen eines der Hauptziele der Europäischen Union sein muss;
- 17. befürwortet die prioritäre Behandlung aller Energie-Diversifizierungsprojekte in der Nachbarschaft - wobei besonders die Vorhaben, die auf die Schaffung neuer Transportkorridore abzielen, bei denen eine Diversifizierung sowohl der Lieferanten als auch der Transportwege erfolgt, wie der Energiekorridor Kaspisches Meer - Schwarzes Meer, zu nennen sind - und befürwortet insbesondere den Bau der Nabucco-Pipeline, die Schaffung von Infrastruktur für Flüssiggas, die Zusammenschaltung von Stromnetzen und die Fertigstellung der Strom- und Gasinfrastrukturringe Europa-Mittelmeer sowie die Verwirklichung neuer Ölinfrastrukturvorhaben von europäischem Interesse, wie des Odessa-Gdañsk-Projekts und des Constanta-Triest-Projekts, die in die Liste der höchst prioritären Vorhaben von europäischem Interesse aufgenommen werden sollten;
- 18. begrüßt die Benennung der EU-Koordinatoren für prioritäre Vorhaben von europäischem Interesse, wie sie vom Europäischen Rat in den Schlussfolgerungen seines Vorsitzes vom März 2007 festgelegt wurden, insbesondere für das Nabucco-Projekt und die Verbindungsleitung zwischen Deutschland, Polen und Litauen;
- 19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf höchster politischer Ebene aktiv dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaft die Möglichkeit erhält, ihre Erdgasquellen zu diversifizieren; erwartet, dass jede Art der Zusammenarbeit zwischen Gas exportierenden Ländern die Grundsätze eines offenen, transparenten und auf Wettbewerb ausgerichteten Marktes achtet; vertritt die Ansicht, dass eine Initiative zur Schaffung einer Gas-OPEC nach dem Vorbild der Erdöl-OPEC im Widerspruch zu diesem Ziel stünde;
- 20. stellt fest, dass es wesentlich ist, über Erklärungen hinauszugehen und Ausschreibungen für konkrete prioritäre Projekte zu eröffnen; fordert, dass der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für die Energieaußenpolitik nach seiner Benennung auch für die Koordinierung des Engagements zur Entwicklung externer Energieinfrastrukturen, wie die Projekte Nabucco und Odessa-Gdañsk zuständig sein sollte; ersucht die Kommission, den Ratsvorsitz und den Hohen Vertreter, sich zwischenzeitlich gemeinsam mit den europäischen Koordinatoren stärker für die Entwicklung externer Energieinfrastrukturen einzusetzen;
- 21. vertritt die Ansicht, dass die Verwirklichung der Diversifizierungsvorhaben im Energiebereich eine der Prioritäten der verstärkten europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) darstellen sollte, und fordert eine stärkere Unterstützung für die Verbesserung des Investitionsklimas sowie - basierend auf den Grundsätzen des Vertrags über die Energiecharta - des Regelungsrahmens in den Energiesektoren der Erzeuger- und Transitländer;
- 22. fordert, dass die unterschiedlichen Situationen verschiedener Mitgliedstaaten in Bezug auf den Energiemix, die Abhängigkeit von Importen und die Infrastruktur berücksichtigt werden, und unterstützt alle Bemühungen, um die bestehende Abhängigkeit von Mitgliedstaaten von dominierenden Lieferanten, von beschränkten Infrastrukturen, von einer Energiegewinnung mit hohem CO₂-Ausstoß sowie von Energieimporten aus Ländern, die systematisch gegen Buchstabe und Geist der UN-Charta verstoßen, zu überwinden;
- 23. unterstützt alle Bemühungen zur Schaffung neuer Finanzierungsquellen für alle wichtigen Maßnahmen, einschließlich Sonderdarlehen von der Europäischen Investitionsbank (EIB), sowie die Zweckbindung spezieller Haushaltslinien des EU-Haushalts für eben diese Zwecke, sofern dadurch die Sicherheit eines Mitgliedstaats nicht untergraben wird;
- 24. fordert die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) im Hinblick auf den Einsatz der Finanzinstrumente zur Unterstützung der prioritären Projekte;
- 25. hält eine potenzielle Abhängigkeit von Biokraftstoffimporten für genauso besorgniserregend wie die Abhängigkeit von Öl- oder Gasimporten; fordert die Kommission auf, zusammen mit den Partnern der Europäischen Union sowohl ein weltweites Zertifizierungssystem, das die Nachhaltigkeit der Erzeugung und des Einsatzes von Biokraftstoffen, die keine Bedrohung für die Biodiversität darstellen, gewährleisten kann, als auch Normen für die Anbau- und Verarbeitungsphase sowie für die Gesamtlebenszyklusbilanz von Treibhausgasen zu entwickeln;
- 26. ist der Auffassung, dass die Europäische Union bei der Schaffung von Anreizen für die Verwendung von Biokraftstoff oder Biomasse in der Europäischen Union gewährleisten muss, dass dies nicht die weltweite Nahrungsmittelsicherheit gefährdet und zu einem erhöhten Druck auf natürliche Wälder, zur Ausweitung von Monokulturen oder Anpflanzung exotischer Arten oder zur Verschärfung des Klimawandels durch das Abholzen tropischer Wälder führt;
B. Einigkeit im Hinblick auf den Schutz der Interessen der EU
- 27. erachtet es als unerlässlich, dass die Union eine langfristige Strategie entwickelt und einen Rahmen festlegt, die zur Schaffung einer gemeinsamen Energieaußenpolitik führen, um eine starke Position im Dialog mit den wichtigsten Lieferländern einzunehmen und die Fähigkeit, in den Gesprächen auf EU-Ebene, auf Ebene der Mitgliedstaaten und mit den Wirtschaftstreibenden mit einer Stimme zu sprechen, zu verbessern, wodurch eine Plattform für Solidarität in anderen Politikbereichen sowie zur Stärkung der außenpolitischen Rolle der Europäischen Union geschaffen würde;
- 28. fordert die Mitgliedstaaten auf, kurzfristig einander und die Kommission über strategische Entscheidungen betreffend bilaterale Übereinkommen über Energievorhaben mit Drittländern, die die Interessen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt beeinträchtigen könnten, zu unterrichten sowie einander und die Kommission dazu zu konsultieren, wie dies bei allen außenpolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse der Fall sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Kommission auf, in den Fällen, in denen bilaterale Abkommen geschlossen wurden, die den Interessen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt zuwiderlaufen, zusammenzuarbeiten, um eine Einigung zu erzielen und sicherzustellen, dass alle negativen Auswirkungen - insbesondere auf die Umwelt - gemäß dem Grundsatz der Solidarität neutralisiert werden;
- 29. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf sicherzustellen, dass eine umfassende Umweltfolgenabschätzung vorgenommen wird, bevor über große Infrastrukturinvestitionen entschieden wird; fordert sie insbesondere nachdrücklich auf, die Bedrohung von Ökosystemen und Menschenleben zu berücksichtigen, die von der geplanten nordeuropäischen Gaspipeline (Nord Stream-Pipeline) ausgeht, da diese auf dem Grund der Ostsee durch Gebiete verlaufen soll, in denen sich Munitions- und Waffendeponien auf dem Meeresboden befinden; weist darauf hin, dass, falls sich eine Umweltkatastrophe größeren Ausmaßes ereignen sollte, die finanzielle Verantwortung bei den beteiligten Parteien liegen sollte;
- 30. fordert, dass der Kommission mittelfristig die institutionelle Zuständigkeit übertragen wird, mit Drittländern über EU-Rahmenabkommen im Bereich der Energieversorgung zu verhandeln;
C. Solidarität in Krisensituationen
- 31. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der Tatsache, dass die Solidarität und die Sicherung der Energieversorgung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des gleichberechtigten Zugangs aller Wirtschaftsteilnehmer zu Energie notwendig sind, entsprechend dem Geiste der Solidarität unter den Mitgliedstaaten, auf den im neuen Reformvertrag Bezug genommen wird, auf den sich der Europäische Rat im Juni 2007 einigte, einen Solidaritätsmechanismus zu schaffen, durch den die Europäische Union in Krisensituationen, die aufgrund von Versorgungsunterbrechungen, einer Beschädigung kritischer Infrastrukturen oder anderer Ereignisse entstanden sind, wirksam, rasch und kohärent handeln könnte;
- 32. ersucht die Kommission, sich dafür einzusetzen, dass die so genannte "Energiesicherheitsklausel" in Handels-, Assoziierungs- sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern aufgenommen wird, wodurch ein Verhaltenskodex festgelegt und ausdrücklich Maßnahmen erwähnt würden, die im Falle einer Versorgungsunterbrechung oder einer einseitigen Änderung der Vertrags- oder Lieferbedingungen durch einen der Partner zu treffen wären;
- 33. unterstützt die Schaffung eines wirksamen Mechanismus unter Einbindung von NESCO, mit dem im Falle von Versorgungsunterbrechungen reagiert werden kann, einschließlich Maßnahmen, die auf den wirksamen Einsatz von Warnsystemen und den Aufbau einer vernetzten Infrastruktur für Energiekrisen, insbesondere für Gas und Strom, zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, abzielen, die Hilfe benötigen, wobei die geologischen und geografischen Gegebenheiten in diesen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen, vor allem im Hinblick auf die Speicherkapazitäten und die Entfernung von den Energieversorgungsquellen;
D. Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern
- 34. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, aktiv in einen intensiven Dialog mit allen wichtigen Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern einzutreten und insbesondere die energiepolitischen Beziehungen zu Algerien, Ägypten und den anderen Erzeugerländern der Maschrik-/Maghreb-Region zu verstärken; fordert diese Länder auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und das Völkerrecht einzuhalten;
- 35. unterstützt alle Maßnahmen zur Förderung der Transparenz, der Rechtstaatlichkeit und einer verbesserten Kontrolle und Regelung des Energiesektors im Rahmen von Energiepartnerschaften mit Drittländern, mit dem Ziel, für alle Seiten vorteilhafte, offene, transparente, nicht diskriminierende und stabile rechtliche Bedingungen für den Zugang zu den vorgelagerten Anlagen und für Investitionen und Handel im Energiebereich zu schaffen, die auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und dem Prinzip eines fairen und transparenten Wettbewerbs beruhen sollen, damit sichergestellt wird, dass die Einnahmen aus dem Handel mit Energie nicht zur Terrorismusfinanzierung abgezweigt und missbraucht werden;
- 36. betont die Notwendigkeit, sich um Partnerschaften im Bereich Forschung und Entwicklung mit wichtigen Verbraucher- und Transitländern außerhalb der Europäischen Union zu bemühen, um die Herausforderung der globalen Erwärmung zu bewältigen und alternative und erneuerbare Energiequellen zu entwickeln; unterstreicht, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Energiesektor mit solchen Drittländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Energieeffizienztechnologien und die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen sowie der Erzeugung und des Einsatzes von nachhaltiger Biomasse erfolgen sollte;
- 37. fordert die Europäische Union auf, mit den Entwicklungsländern einen Dialog zu Energiefragen zu entwickeln, um die Dezentralisierung erneuerbarer Energien, den Zugang zu Energie und die Nachhaltigkeit sowie eine Energieinfrastruktur von gemeinsamem Interesse zu fördern;
- 38. unterstreicht insbesondere die Bedeutung eines verstärkten Energiedialogs mit den Vereinigten Staaten und anderen Schlüsselpartnern im Energiebereich, die für die gleichen Werte wie die Europäische Union eintreten; fordert die Organe der Gemeinschaft auf, auf die Schaffung einer Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten zur Sicherung der Energieversorgung hinzuarbeiten;
- 39. fordert, dass auch europäische Staaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind - wie zum Beispiel Norwegen, der drittgrößte Ölexporteur der Welt - aktiv in eine gemeinsame europäische Energie-Außenpolitik einbezogen werden;
- 40. fordert eine kohärente Energiepolitik in allen Bereichen der europäischen Außenpolitik, wie der Nördlichen Dimension, der Schwarzmeersynergie und der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft;
- 41. unterstützt die Initiativen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung eines intensiveren Energiedialogs mit den Ländern im Südkaukasus, in der kaspischen Region und in Zentralasien sowie im Mittelmeerraum und im Nahen Osten; begrüßt, dass sich die Europäische Union auf einen Ansatz des "kritischen und konstruktiven Dialogs" gegenüber den Ländern der Region zu bewegt, in dem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Europäischen Union im Hinblick auf die Diversifizierung ihrer Öl- und Gasversorgung und dem Ziel, politische Reformen in jenen Ländern zu erreichen, geschaffen wird;
- 42. fordert die Weiterentwicklung der bestehenden und die Schaffung neuer Mechanismen im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik und der Schwarzmeersynergie, die zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Transitländern - der Ukraine, Belarus, Moldau, den Ländern des Südkaukasus sowie der Maschrik- und der Maghreb-Region - führen, damit eine umfassendere Transparenz im Bezug auf das Funktionieren des Marktes ermöglicht und die Stabilität der Versorgung und des Transits gewährleistet werden;
- 43. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Türkei als Transit-Drehscheibe im Hinblick auf die Diversifizierung der Gaslieferungen in die Europäische Union spielt; erwartet, dass die Türkei mit der Europäischen Union uneingeschränkt zusammenarbeitet, um den Transit zu erleichtern;
- 44. ermuntert die Türkei, als Vollmitglied der Europäischen Energiegemeinschaft beizutreten, die sich derzeit bis zu den südosteuropäischen Ländern erstreckt und einen strukturierten Regelungsrahmen für die Vertiefung der Zusammenarbeit im Energiebereich auf regionaler Ebene bietet, wodurch die Energieversorgungssicherheit verbessert und eine Grundlage für Investitionen geschaffen wird; unterstützt den Antrag der Ukraine, Norwegens und der Republik Moldau auf Mitgliedschaft in der Europäischen Energiegemeinschaft;
- 45. ersucht die Kommission, zusätzlich zu NESCO Instrumente und Mechanismen zu entwickeln, mit denen eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Hinblick auf die Analyse und Überwachung der Lage in den Transitgebieten ermöglicht wird, wodurch die Fähigkeit der Europäischen Union erhöht wird, Krisensituationen zu verhindern und wirksamer und rascher auf eventuelle Krisen zu reagieren;
- 46. betont, wie wichtig die Energiepartnerschaft der Europäischen Union mit Russland ist; weist aber darauf hin, dass Russland, was seine Energieexporte betrifft, weiterhin fast ausschließlich vom EU-Markt und einzelnen größeren europäischen Verbraucherländern abhängt; fordert die Europäische Union dringend auf, im Energiedialog zwischen der Europäischen Union und Russland die Aspekte der gegenseitigen Abhängigkeit hervorzuheben; verweist darauf, dass die Energiepartnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland nur auf dem Prinzip der Nichtdiskriminierung und der fairen Behandlung sowie auf der Gleichheit der wirtschaftlichen Spielregeln beruhen kann;
- 47. unterstreicht, dass Russland bereits gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Energiecharta6 an diesen Vertrag gebunden ist; ist überzeugt davon, dass es zum einen notwendig ist, dass Russland die europäische Energiecharta ratifiziert, und dass die Europäische Union zum anderen über ein formelles Rahmendokument über die Energiebeziehungen zu Russland im Rahmen des künftigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens verhandeln sollte; erachtet die bloße Übernahme der Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta in das künftige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als überflüssig; erkennt aber den Mehrwert an, den Bestimmungen brächten, mit denen die im Vertrag über die Energiecharta enthaltenen Verpflichtungen - insbesondere die im Transitprotokoll enthaltenen Verpflichtungen - klargestellt bzw. ergänzt würden;
- 48. betont, dass die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta ein sichtbares und greifbares Zeichen für das Eintreten Russlands für eine verlässliche Energieversorgung und eine Zusammenarbeit im Energiebereich, die auf gemeinsamen Grundsätzen und Werten aufbaut, wäre;
- 49. fordert den Rat und die Kommission auf, ihren Einfluss geltend zu machen, um Russland dazu zu bewegen, sich zu offenen, fairen und transparenten Märkten für die Energieerzeugung und -versorgung zu bekennen; vertritt die Ansicht, dass die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta und des Transitprotokolls durch Russland die Unterstützung der Europäischen Union für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) positiv beeinflussen würde;
- 50. bringt seine Besorgnis über die allgemeine Ineffizienz des russischen Energiesystems - sowohl was die Suche nach Energiequellen und ihren Transport angeht, als auch in Bezug auf den Energieverbrauch durch Industrie und Haushalte - zum Ausdruck, da sie gravierende Auswirkungen auf die Lieferverpflichtungen Russlands haben könnte; fordert die Kommission auf, diese Frage im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit Russland aufzugreifen;
- 51. betont, dass der Grundsatz der Entwicklung umweltfreundlicher und energieeffizienter Technologien in ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und Russland aufgenommen werden sollte; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Umweltbereich im Rahmen der nördlichen Dimension, insbesondere in Bezug auf die arktischen Gebiete verstärkt werden muss;
- 52. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Dialogs mit den Hauptlieferländern von Kohlenwasserstoffen in die Europäische Union die Gleichbehandlung europäischer Unternehmen, die sich bei der Festlegung der Anschaffungspreise ausschließlich auf wirtschaftliche Kriterien stützen und bei denen politische Faktoren keine Rolle spielen, zu verlangen;
- 53. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Bestimmungsklauseln betreffend Gaslieferungen zu erstellen, mit denen die Wiederausfuhr von Gas innerhalb des Binnenmarktes de facto verhindert wird; ersucht die Kommission ferner, die Abschaffung solcher Klauseln in Verträgen über Erdgas auf dem EU-Markt durchzusetzen, soweit sie durch EG-Recht untersagt sind;
- 54. fordert die Intensivierung des Dialogs mit China, Indien, Brasilien und anderen Schwellen- und Entwicklungsländern, um einen stabilen und vorhersehbaren globalen Energiemarkt aufzubauen, dessen Grundlage faire und transparente Regeln bilden und der darüber hinaus das Ziel verfolgt, gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung und zur Beibehaltung einer nachhaltigen Entwicklung zu unternehmen;
- 55. fordert eine verstärkte Beziehung zum Nahen Osten und zu Nordafrika im Energiebereich; betont die Bedeutung der künftigen Energiepartnerschaft Afrika-Europa, die auf dem Gipfeltreffen EU-Afrika am 7./8. Dezember 2007 in Lissabon als eine der wichtigsten Initiativen im Rahmen der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika initiiert werden soll; vertritt die Auffassung, dass die Energiepartnerschaft dazu beitragen sollte, den Dialog zwischen Afrika und der Europäischen Union über den Zugang zu Energie und die Energieversorgungssicherheit zu verstärken, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz auszubauen, die auf Entwicklung ausgerichtete Verwendung der Einnahmen aus Öl- und Gasverkäufen auszuweiten, die Transparenz zu erhöhen und den Klimawandel in alle Bereiche der Energie- und Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen;
- 56. fordert die Kommission auf, auf internationaler Ebene einen fairen Wettbewerb zu fördern, indem sie sich innerhalb der WTO für spezifische Vorschriften über die Transparenz des Energiemarktes und insbesondere gegen den Handel verzerrende Maßnahmen einsetzt;
- 57. empfiehlt der Kommission, im Rahmen der WTO zu sondieren, ob möglicherweise multilaterale Abkommen für spezifische Energiemärkte, z.B. für Biokraftstoffe, geschlossen werden können, und dem Parlament so bald wie möglich Bericht zu erstatten;
- 58. ersucht die Kommission und den Rat, aktiv und entschlossen allen oligopolistischen Tendenzen entgegenzuwirken, wie der Gefahr der Schaffung eines Gaskartells;
- 59. ermuntert diejenigen Mitgliedstaaten, die Mitglieder der G8 sind, und die Kommission, dieses Forum zu nutzen, um die Interessen der Europäischen Union im Energiebereich zu fördern, ebenso wie in der G8+5-Gruppe, in der die Hauptproduzenten und -verbraucher zusammentreffen;
- 60. betont die Bedeutung des Vorschlags der Europäischen Union für den Aktionsplan von Gleneagles zur Unterstützung sauberer Technologien in Form eines neuen globalen Forums für eine systematische Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren unter den Staaten, Regionen, Megastädten und anderen öffentlichen Einrichtungen, die einen sehr hohen Energieverbrauch aufweisen;
- 61. unterstützt alle Maßnahmen zur Stärkung von multilateralen technischen Initiativen, wie etwa die Partnerschaft zur weltweiten Verminderung des Abfackelns von Gas (Global Gas Flaring Reduction Partnership), die Transparenz-Initiative der Mineral gewinnenden Industriezweige (Extractive Industries Transparency Initiative), die Financial Action Task Force, die Äquatorprinzipien der International Finance Corporation (IFC) und das Inogate-Programm;
- 62. betont, dass eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik allein nicht ausreicht und dass eine gemeinsame europäische Energiepolitik entwickelt werden muss, die eine gemeinsame europäische Politik für Forschung und Technologien, die den Energiebereich betreffen, umfassen sollte;
- 63. ersucht den Rat, eine Strategie zum Schutz kritischer Energieinfrastrukturen in der Europäischen Union und in unmittelbarer Nachbarschaft der Europäischen Union vor terroristischen Bedrohungen zu entwickeln;
- 64. fordert die Kommission auf, Vorschläge für Reformen des Regelungsumfelds auf der Grundlage der bewährten Verfahren in jedem Mitgliedstaat vorzulegen, insbesondere für eine vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung von Energieerzeugung, Energieübertragung und Energieverteilung, für eine stärkere, unabhängige Regulierungsaufsicht in den Mitgliedstaaten und eine bessere Koordinierung der Tätigkeiten der Regulierungsbehörden auf EU-Ebene, um die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen zu fördern, sowie für einen klaren Rahmen zur Förderung von Investitionen in Übertragungsinfrastrukturen;
- 65. betont, dass die Schaffung von interoperablen Energieversorgungsnetzen durch ein gut koordiniertes europaweites Energienetz zum Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten beitragen, die Versorgungssicherheit verbessern und den Umweltschutz fördern sowie die Position der Europäischen Union gegenüber den Energieliefer- und Transitländern stärken wird;
- 66. betont, dass die Umweltverschmutzung aufgrund der Ausbeutung von Energieressourcen, insbesondere von Öl, nicht nur gravierende und nicht wieder gutzumachende Umweltschäden zur Folge haben kann, sondern dass auch schwerwiegende Sicherheitsrisiken auf regionaler und globaler Ebene - wie im Nahen Osten - entstehen können; fordert neue Schutzmaßnahmen und Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit und des Wirkungsgrades bei der Ausbeutung von Energieressourcen;
- 67. fordert eine öffentliche Debatte, um die Bürger der Europäischen Union durch eine öffentliche Informationskampagne für eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik zu sensibilisieren und die positiven Aspekte einer solchen Politik zu unterstreichen;
- 68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 340.
- 2 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112.
- 3 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0603.
- 5 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 330.
- 6 Artikel 45 Absatz 1 des Vertrags über die Energiecharta sieht vor, dass die Staaten, die den Vertrag unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, vom Zeitpunkt der Unterzeichnung bis zur Ratifizierung provisorisch an die Charta gebunden sind, sofern sie sich nicht gemäß Artikel 45 für ein "Opting-out" entschieden haben.