Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft - Europäische Nachhaltigkeitspolitik - COM (2016) 739 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 326/01 = AE-Nr. 011398,
Drucksache 054/06 (PDF) = AE-Nr. 060205,
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144 und AE-Nr. 090633
Straßburg, den 22.11.2016
COM (2016) 739 final
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft
Europäische Nachhaltigkeitspolitik
{SWD(2016) 390 final}
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
Die nachhaltige Entwicklung steht seit langen Jahren im Mittelpunkt der europäischen Politik. Die EU-Verträge erkennen ihre wirtschaftliche, ihre soziale und ihre umweltpolitische Dimension an. Nachhaltige Entwicklung ist daher eine Querschnittsaufgabe. Die EU ist deshalb einer Entwicklung verpflichtet, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Ein Leben in Würde für alle mit den auf diesem Planeten vorhandenen Ressourcen, das sich durch wirtschaftlichen Wohlstand, Effizienz, friedfertige Gesellschaften, soziale Inklusion und Verantwortung für die Umwelt auszeichnet, ist die Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung.
Die Nachhaltigkeit zu sichern stellt für die europäischen Gesellschaften in vielen Bereichen immer noch eine Herausforderung dar. Diese reicht von der Jugendarbeitslosigkeit über den Klimawandel, die Umweltverschmutzung, das Energiewesen und die Migrationspolitik bis hin zur Bevölkerungsalterung. Wir müssen uns für gegenwärtige und künftige Herausforderungen wappnen und auf die raschen und komplexen globalen Veränderungen sowie die Bedürfnisse der wachsenden Weltbevölkerung eingehen. Um das europäische Sozialmodell und den sozialen Zusammenhalt zu wahren, ist es unabdingbar, in unsere Jugend zu investieren, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern, Ungleichheiten anzugehen und die Migration umsichtig zu steuern. Die Fortsetzung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und Reformen werden die Nachhaltigkeit unserer Gesundheits- und Rentensysteme verbessern. Wenn wir unser natürliches Kapital schützen wollen, müssen wir den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO₂-armen, klimabeständigen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Um diese Herausforderungen in Chancen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze zu verwandeln, bedarf es eines starken Engagements in den Bereichen Forschung und Innovation.
Die EU verfügt dank eines hohen Maßes an wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Zusammenhalt sowie ihrer demokratischen Gesellschaften und ihres Engagements für nachhaltige Entwicklung, die als Zielvorgabe fest in den europäischen Verträgen verankert ist1, über eine starke Ausgangsposition, und hat auf diesem Gebiet bereits erhebliche Erfahrungen gesammelt. Der Vertrag über die Europäische Union2 verpflichtet die Union, zwischen den einzelnen Bereichen ihrer auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen auf Kohärenz zu achten.
Unter der amtierenden Kommission ist die nachhaltige Entwicklung in sektorenübergreifende Schlüsselprojekte und sektorenspezifische Maßnahmen und Initiativen eingebettet. Eine EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde 2001 ins Leben gerufen3, 2006 überarbeitet4und zuletzt 2009 überprüft5. Seit 2010 ist die nachhaltige Entwicklung ein Querschnittsanliegen der von dieser Kommission bekräftigten Strategie "Europa 2020"6, die auf Bildung und Innovation ("intelligent"), den Abbau von Kohlenstoffemissionen, Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und positive Umweltfolgen ("nachhaltig") sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau der Armut ("inklusiv") abzielt.
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
Das Jahr 2015 bildet eine weltweite Wegmarke für die nachhaltige Entwicklung. Am 25. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein neues weltweites Grundlagendokument zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nachstehend "Agenda 2030")7, in deren Mittelpunkt die Ziele für die nachhaltige Entwicklung stehen. Im gleichen Jahr wurden auch das Pariser Klima-Übereinkommen (COP21)8, der Aktionsplan von Addis Abeba9, der integraler Bestandteil der Agenda 2030 ist, und der Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge10 angenommen.
Die EU hat an der Agenda 2030 entscheidend mitgewirkt. Letztere deckt sich voll und ganz mit den Vorstellungen der EU und dient jetzt als Blaupause für die weltweite nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 enthält die Absichtserklärung, die Armut zu beseitigen und bis 2030 für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu sorgen, bei der niemand zurückbleibt. Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (nachstehend "Nachhaltigkeitsziele") und die mit ihnen verbundenen 169 Zielvorgaben sind weltumspannend, allgemeingültig und miteinander verwoben. Alle Staaten, Industrie- wie Entwicklungsländer, stehen in der gemeinsamen Verantwortung, diese Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen. Die Agenda 2030 fügt in ausgewogener Form die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die umweltpolitische - zusammen und spiegelt erstmalig einen internationalen Konsens wider, dass Frieden, Sicherheit, Gerechtigkeit für alle und soziale Inklusion nicht nur für sich selbst erstrebenswert sind, sondern sich gegenseitig bestärken.
Die Agenda 2030 basiert auf einer weltweiten Partnerschaft aller Beteiligten, erfordert die Mobilisierung aller zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mittel sowie konsequente Folgemaßnahmen und einen Kontrollmechanismus zur Bewertung der Fortschritte und zur Gewährleistung von Transparenz. Die 17 Nachhaltigkeitsziele bilden qualitative und quantitative Vorgaben für die nächsten 15 Jahre, die uns für die Zukunft wappnen und Menschenwürde, einen gesunden Planeten, gerechte und widerstandsfähige Gesellschaften und wirtschaftlichen Wohlstand schaffen sollen. Sie sind die Richtvorgaben für einen Konvergenzprozess zwischen den Mitgliedstaaten, innerhalb einzelner Gesellschaften und mit der übrigen Welt.
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
Die EU ist fest entschlossen, unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Umsetzung der Agenda 2030 und den Nachhaltigkeitszielen zusammen mit den Mitgliedstaaten eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Diese Agenda wird die Verflechtung zwischen der Außenpolitik und den anderen Politikfeldern der EU und die Kohärenz der EU-Finanzierungsinstrumente weiter vorantreiben.
Die Umsetzung der Agenda 2030 wird u.a. in zwei Abschnitten erfolgen. Beim ersten, in dieser Mitteilung erläuterten Abschnitt handelt es sich um die vollständige Einbettung der Nachhaltigkeitsziele in den europäischen Politikrahmen und in die aktuellen Kommissionsprioritäten, eine Bestandsaufnahme und die Benennung der größten Herausforderungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Der zweite Abschnitt umfasst die Entwicklung der längerfristigen Perspektive und eine Reflexion über die Schwerpunkte, die im Sinne einer langfristigen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele nach 2020 in den einzelnen Politikbereichen zu setzen sind. Der neue, über 2020 hinausreichende Mehrjahres-Finanzrahmen wird zu einer Umschichtung von Haushaltsmitteln auf Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele führen.
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
Die Agenda 2030 bietet der EU die Chance, ihre strategische Ausrichtung intensiv auf die wesentlich von der Union und ihren Partnern mitgestalteten weltweiten Bemühungen um eine nachhaltige Zukunft abzustimmen. Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele wurde in vielen Politikbereichen der EU bereits begonnen; sie sind Bestandteil vieler der 10 Kommissionsprioritäten.
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
Einen vollständigen Überblick über die Beiträge der verschiedenen innereuropäischen Politikfelder und Maßnahmen sowie der EU-Außenpolitik zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung kann dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier entnommen werden. Unter jedem der 17 Nachhaltigkeitsziele werden die wichtigsten Beiträge der Union zusammengefasst.
Diese Darstellung lässt erkennen, dass die aktuelle Politik der EU auf alle 17 Ziele eingeht. Für viele dieser Ziele spielt die Strategie "Europa 2020" eine wichtige Rolle. Insgesamt kann Europa mit Blick auf sämtliche dieser Ziele bereits auf Erfolge und Fortschritte verweisen. Soll jedoch die gesamte Agenda 2030 bis 2030 umgesetzt werden, müssen die entsprechenden Anstrengungen intensiviert und in allen Bereichen weitere gezielte Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Instrumente zur Umsetzung einzelner Nachhaltigkeitsziele verwendet werden, hängt auch von der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ab.
Nachstehend einige der wichtigsten Maßnahmen, die innerhalb der EU zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen:
Nach innen gerichtet besteht die Rolle der Europäischen Union bei der Verfolgung des Ziels Nr. 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden) entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip im wesentlichen darin, die Mitgliedstaaten bei der Armutsbekämpfung und in ihren durch die Wirtschaftskrise beeinträchtigten Bemühungen um die Erreichung des entsprechenden Kernziels der Strategie Europa 2020 zu unterstützen.
Für das Ziel Nr. 2 (den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sind insbesondere folgende drei Ziele der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Belang und aktuell: eine rentable Lebensmittelerzeugung, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die ausgewogene Entwicklung des ländlichen Raums. In ähnlicher Weise leistet auch die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik durch die Förderung von nachhaltiger Fischerei und Aquakultur einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebensmittelversorgung. Über den europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen unterstützt die EU die Versorgung besonders benachteiligter Personen mit sicheren und nahrhaften Lebensmitteln durch die Mitgliedstaaten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Lebens- und Nahrungsmittelsicherheit wie FOOD 2030.
Mit Blick auf das Ziel Nr. 3 (ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern) ergänzt die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch Gesetzgebung und andere Initiativen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Gesundheitswesen und umweltbedingte Gesundheitsprobleme (z.B. in Bezug auf Luftqualität, Chemikalien und Abfälle). Die Gesundheit ist für das individuelle Wohlergehen ebenso wichtig wie für den Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft, da sie entscheidend zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt und der Produktivität beiträgt11. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Zielvorgaben, beispielsweise bei der Senkung der durch chronische Krankheiten bedingten Todesfälle, der Gewährleistung eines hochwertigen Gesundheitswesens, dem Aufbau von Kapazitäten zur Vorbeugung und Bewältigung weltweiter Gesundheitsgefahren (einschließlich Antibiotikaresistenz), der Aids- und Tuberkulose- (und Hepatitis-)bekämpfung und der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums unterstützen.
Was das Ziel Nr. 4 (Gewährleistung einer inklusiven, gerechten und hochwertigen Bildung sowie Förderung des lebenslangen Lernens für alle) anbelangt, so hat die EU in ihrer Strategie "Europa 2020" Kernziele für die Zahl der frühen Schulabgänger und der Hochschulabschlüsse festgelegt. Mit der Agenda für neue Kompetenzen, dem strategischen Rahmen für allgemeine und berufliche Bildung 2020 zur Förderung des Gruppenlernens und dem Programm "Erasmus+" richtet die EU ihre Bemühungen auf eine aktive Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Zukunftschancen der Jugendlichen zu wahren.
Der erste Teil des Ziels Nr. 5 (Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung) ist seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses im Politik- und Rechtsrahmen der EU verankert. Zur Beseitigung der verbliebenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten werden neue politische Maßnahmen ausgearbeitet. Ziel Nr. 10 (Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern) steht ebenso im Zentrum der Sozialagenda der EU und ihrer Kohäsionspolitik.
Der Schutz der Umwelt ist unerlässlich für die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Mehrere Nachhaltigkeitsziele enthalten eine starke umweltpolitische Dimension. Dazu zählen die Ziele Nr. 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten), Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und Nr. 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen). Die in den letzten Jahren in der EU erreichten Umweltverbesserungen wurden durch neue Rechtsvorschriften der EU vorangetrieben, die ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie der Wasserqualität und dem Naturschutz bewirkt haben. Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie schützen Ökosysteme, und die Ausweitung des Naturschutzgebiete-Netzes "Natura 2000" auf 18 % der Fläche der EU hat viel bewirkt. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um - wie von der EU angestrebt - dem Verlust der Artenvielfalt bis 2020 Einhalt zu gebieten und mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen. Die lange unter Überfischung leidenden Fischbestände der EU sind dank der massiv an wissenschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik im Begriff, sich wieder zu erholen. Die vor kurzem angenommene Gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik12 enthält einen Maßnahmenkatalog zur Förderung sicherer, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Weltmeere.
Da das natürliche Kapital weiterhin mit einem schwierigen Umfeld konfrontiert ist, ergänzt die EU gesetzgeberische Schritte zunehmend um andere politische Initiativen, um das Ziel Nr. 12 (Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen) zu erreichen. Auf diesem Gebiet sollen ein sparsamer Ressourcenumgang und die Kreislaufwirtschaft eine Abkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch und von der Belastung der Umwelt bewirken.
Zu einem nachhaltigen Konsum gehört auch, dass die Verbraucherpolitik die Verbraucher sensibilisiert und ihnen fundierte, der Nachhaltigkeit förderliche Entscheidungen ermöglicht.
In der Energie- und Klimapolitik hat sich die EU angesichts der Ziele 7 (Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern) und 13 (Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen) für 2030 ehrgeizige Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien gesetzt. Darüber hinaus besteht die politische Absichtserklärung, mindestens 20 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz einzusetzen. Die Kommission hat bereits Vorschläge unterbreitet, wie die Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftszweigen gedrosselt werden können13. Ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Umstiegs auf umweltfreundliche Energien wird bald folgen. Im Zentrum dieses Pakets wird die Verwirklichung der Zielvorgaben für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien auf dem Weg zur Energieunion stehen, wobei das besondere Augenmerk dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gelten wird. Das Paket wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum beitragen und rasch in der Realwirtschaft Wirkung entfalten.
Auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet wurde in der Strategie "Europa 2020" für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vorgegeben, in der Altersgruppe der 20-64-jährigen eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erreichen. Damit würde zur Verwirklichung des Ziels 8 (Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern) beigetragen. Die Erholung auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den Jahren 2015 und 2016 verfestigt, was an der signifikanten Verbesserung der meisten Indikatoren deutlich wird. Die Beschäftigungsquote (der 20-64jährigen) hat 2015 EU-weit um 0,9 Prozentpunkte zugenommen, erreichte im zweiten Quartal 2016 71,1 % und lag damit über dem Vorkrisenniveau von 70,3 % (Jahresmittel 2008)14. Das Arbeitsmarktgefälle zwischen den Mitgliedstaaten geht zwar zurück, bleibt aber gegenüber den Jahren vor der Krise beträchtlich. In mehreren Mitgliedstaaten stellt die Jugend- und Behindertenarbeitslosigkeit weiterhin eine Herausforderung dar.
Einen Beitrag zu Ziel Nr. 9 (Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen) leisten die in der Investitionsoffensive für Europa vorgesehenen strategischen Investitionen in Schlüsselbereichen wie Infrastruktur, Forschung und Innovation oder Wagniskapital für kleine Unternehmen. Investitionen in Infrastruktur sowie Forschung und Innovation werden auch aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds15 getätigt. Die Fazilität "Connecting Europe" finanziert nachhaltige Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetze und -infrastruktur. Forschung und Innovation, die Grundlagen für die Verwirklichung nahezu aller Nachhaltigkeitsziele, werden aus dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) finanziert. Der Europäische Innovationsanzeiger weist für 2016 nach wie vor einen erheblichen Leistungsvorsprung der EU gegenüber vielen Wettbewerbern aus. Die Herausforderung besteht darin, diese Stellung zu bewahren.
Mit Blick auf das Ziel Nr. 11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten) kann die EU mit Stockholm, Wien, London, Frankfurt und Hamburg fünf der acht nachhaltigsten Städte16 vorweisen. Beim Stadtentwicklungskonzept der Europäischen Union handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Kommission, Mitgliedstaaten und europäischen Städten, mit dem die stadtplanerische Dimension in der europäischen und der nationalen Politik gestärkt werden soll. Im Einklang mit der neuen Städteagenda der Vereinten Nationen verbessert die EU die Widerstandsfähigkeit von Städtelandschaften durch Vorbeugemaßnahmen gegen Natur- und Klimakatastrophen. Der Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie der EU soll ein integriertes Vorgehen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie den Zugang zu sicherer, nachhaltiger und bezahlbarer Energie an der kommunalen und regionalen Basis fördern.
Politik und Gesetzgebung der EU reichen weit über die Vorgaben von Ziel Nr. 16 (Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen) hinaus, und ihre Grundsätze sind häufig im Vertrag über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtecharta verankert.
Zur Verfolgung des Ziels Nr. 17 (Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben) wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unterstützende Strategien ausarbeiten, angemessene finanzielle Mittel einschließlich finanzieller Beiträge des privaten Sektors mobilisieren, Kapazitäten aufbauen, Wissenschaft, Technik, Innovation und Handel fördern, politische Kohärenz gewährleisten und Partnerschaften eingehen. In der kurz nach der Agenda 2030 angenommenen Strategie "Handel für alle"17 bekräftigt die EU ihr Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Handels- und Investitionspolitik als Mittel zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und als Beitrag zur Dynamisierung von Beschäftigung, nachhaltigem Wachstum und Investitionen innerhalb und außerhalb Europas.
Mehrere EU-Finanzierungsinstrumente ergänzen die politischen Maßnahmen der EU und leisten einen Querschnittsbeitrag zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele. So ist die Kohäsionspolitik - im Wege der europäischen Struktur- und Investitionsfonds - das wichtigste Investitionsinstrument der EU. Sie soll wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt schaffen, indem sie Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen abbaut. Im Zeitraum 2014-2020 trägt sie mit 350 Mrd. EUR zur Strategie "Europa 2020" und zur Deckung vielfältiger Entwicklungsbedürfnisse in sämtlichen Regionen der EU bei. Auch das europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) ist ein Querschnittsinstrument und finanziert Vorhaben, die zu vielen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung beisteuern. Auf mannigfaltige Weise gewährleistet die EU Synergien zwischen Finanzierungsinstrumenten und politischen Maßnahmen.
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
Im Mittelpunkt des nach einer Debatte mit dem Europäischen Parlament verfassten, aus der "strategischen Agenda" des Europäischen Rates "für die Union in Zeiten des Wandels" schöpfenden politischen Programms der derzeitigen Kommission stehen Arbeitsplätze, Wachstum, Gerechtigkeit und der demographische Wandel. Die zehn dort formulierten Prioritäten gelten zentralen Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht. Viele der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sind eng mit diesen Herausforderungen und den Zielen, die sich die Kommission unter diesen zehn Prioritäten gesetzt hat, verknüpft.
Nachstehend werden die wichtigsten Synergien zwischen den Nachhaltigkeitszielen und den zehn Prioritäten beschrieben. Mit einer vollständigen Ausschöpfung dieser Synergien wird eine starke politische Eigenverantwortung bewirkt und verhindert, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in einem politischen Vakuum vonstatten geht.
In Abschnitt 2.3 werden die wichtigsten einschlägigen außenpolitischen Vorhaben in Bezug auf die Priorität 6 (Handel) und die Priorität 9 (mehr Gewicht auf der internationalen Bühne) dargelegt.
Die meisten Maßnahmen in Bezug auf die erste Priorität (Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen) tragen unmittelbar zu mehreren Nachhaltigkeitszielen bei und gehen wichtige Nachhaltigkeitsherausforderungen an, denen sich Europa gegenübersieht.
Seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise leidet die EU unter hoher Arbeitslosigkeit, einem Investitionsstau und fehlender Wettbewerbsfähigkeit. Auch Armut und Ungleichheit geben weiter Anlass zur Sorge. Das europäische Sozialmodell kann nicht tragfähig sein, wenn das Wachstum auf seinem derzeitigen Niveau verharrt. In einer alternden Gesellschaft, in der momentan im EU-Durchschnitt zwei Erwerbstätige eine Nichterwerbsperson mitversorgen18, werden die Rentenlasten in einigen Mitgliedstaaten massiv ansteigen19, während die Jugendarbeitslosigkeit gleichzeitig auf einem hohen Stand verharren wird.
Deshalb war es von Anbeginn an das wichtigste Ziel dieser Kommission, neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen zu setzen. Europas erfolgreiche Bilanz der letzten 60 Jahre bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung muss mit einer nachhaltigen Beschäftigungspolitik fortgesetzt werden, die künftigen Generationen Chancen eröffnet und die Sozialbilanz in Bezug auf die Armutsbekämpfung und den Abbau von Ungleichheiten verbessert. Auf diese Weise wird Europas langfristige Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft gewährleistet und gleichzeitig die europäische Lebensweise bewahrt.
In einem von weltweitem Wettbewerb geprägten Umfeld sollte die EU nicht in einen Lohnwettbewerb eintreten, sondern in Qualität (allgemeine und berufliche Bildung, Ziel Nr. 4) und in die Jugend investieren - dies sind wesentliche Voraussetzungen für ein nachhaltiges und integratives Wachstum. Hierfür sind im wesentlichen die Mitgliedstaaten zuständig.
Zu ihrer Unterstützung müssen alle auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente wie Erasmus+ und die Kohäsionspolitik mobilisiert werden. Europas Wohlstand und Lebensweise beruhen auf seinem größten Kapital: seinen Menschen. Zwischen 2010 und 2014 sind die Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung in der EU um 2,5 % zurückgegangen20. Intelligente Investitionen zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus und der Leistungsfähigkeit der Bildungs- und Ausbildungssysteme sind von grundlegender Bedeutung. Die Kommission wird im kommenden Jahr die Modernisierung des Bildungswesens, die Qualität von Lehre und Praktikum und die bessere Verfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventen angehen. Die Jugendgarantie als Instrument zur Investition in Jugendliche, ihre Fähigkeiten und ihre ersten Schritte ins Erwerbsleben soll ausgeweitet werden.
Mit der Investitionsoffensive für Europa21 (u.a. Ziele 8, 9, 12 und 13) sollen bis 2020 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 500 Mrd. EUR für zusätzliche Investitionen in die Realwirtschaft mobilisiert werden. Investitionen in verschiedenen Sektoren (Bildung, Gesundheitsversorgung, Wasserwirtschaft, Energie, Verkehr und andere Infrastruktur sowie Industrie und Landwirtschaft), und die Förderung zukunftsorientierter Initiativen wie erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft oder Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an dessen Folgen haben maßgeblich zum Erfolg dieser ersten Phase des EFSI beigetragen. Für den EFSI 2.022, die zweite Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, hat die Kommission vorgeschlagen, 40 % des Investitionsvolumens für Projekte zum Klimawandel vorzuhalten. Sensibilisierungsmaßnahmen auf der höchsten Ebene werden zukunftsgerichtete Vorschläge nicht nur zur Bewältigung des Klimawandels, sondern auch breiter angelegte Vorhaben für nachhaltiges Wachstum begünstigen. Außerdem wird der neue Vorschlag die Kombination mit anderen großen Finanzierungsquellen wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur sektorenübergreifenden EU-weiten Förderung nachhaltigen Wachstums erleichtern.
Die Kreislaufwirtschaft (Nachhaltigkeitsziele 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14 und 15) eröffnet Möglichkeiten für eine neue Art des Wirtschaftens mit erheblichem Beschäftigungs- und Wachstumspotential und nachhaltigem Konsum- und Produktionsverhalten. Die Konzentration auf Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung verschafft der EU in einem Umfeld rascher weltweiter Ressourcenerschöpfung einen Wettbewerbsvorteil und einen Innovationsstimulus. Sie schafft Arbeitsplätze vor Ort für alle Qualifikationsprofile, was der gesellschaftlichen Integration zuträglich ist. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft bietet Europa die Chance, ihre Wirtschaft zu modernisieren und sie zukunftssicher, umweltfreundlich und wettbewerbsfähig zu machen. Die Kreislaufwirtschaft trägt auch zur Senkung der Kohlenstoffemissionen, zu Energieeinsparungen und zu geringerer Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser bei. Die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft vom vergangenen Jahr bleibt für die Kommission ein vorrangiges Anliegen, wie sie mit ihrem Arbeitsprogramm 2017 bestätigt hat.
Der Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft in Europa wird 2017 ausgearbeitet sein. Um mehr Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zu lenken, soll eine Finanzierungsplattform eingerichtet werden. Ferner soll 2017 eine umfassende Kunststoffstrategie vorgelegt werden, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualität und die Verbreitung der Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Kunststoffen in der EU zu verbessern. So soll auch die Umweltbelastung durch Kunststoff(klein)abfälle verringert werden. Diese Strategie soll die europäische Industrie bei der Entwicklung der Kunststoffe von morgen unterstützen, die weniger auf fossile Brennstoffe angewiesen ist und eine Verringerung der weltweiten Meeresverschmutzung (Entwicklungsziel 14) ermöglicht. Zur Förderung der sicheren Wiederverwendung wiederaufbereiteten Abwassers sollen Mindestnormen für die Abwasseraufbereitung (Entwicklungsziel 6) festgelegt werden. Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelversorgung und zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen (Entwicklungsziel 12) sollen über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung erfolgen. Damit wird die EU einen Beitrag zum Ziel der Vereinten Nationen leisten, die Lebensmittelabfälle pro Kopf bis 2030 zu halbieren. Mit gezielten Maßnahmen sollen Lebensmittelspenden, die sichere Verwendung von nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln zur Tiernahrungsherstellung und zutreffendere Verfallsdatumsangaben gefördert werden.
Die Umsetzung der bestehenden Umweltvorschriften der EU (Nachhaltigkeitsziele 6, 14 und 15) bleibt für die langfristige Tragfähigkeit unersetzlich und kann nicht von den allgemeineren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen getrennt werden. Wie im 7. Umwelt-Aktionsprogramm hervorgehoben, ist die Erhaltung und Verbesserung unserer natürlichen Ressourcen auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorger) funktioniert. Die Kommission wird die Nachverfolgung der Fortschritte bei den Umweltzielen mittels Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts intensivieren und eine Vereinfachung der Umweltberichterstattung, eine Erleichterung des Zugangs zur Justiz und eine Initiative zur Förderung der Einhaltung von Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vorschlagen (Entwicklungsziel 17).
Die Landwirtschaft (Entwicklungsziel 2) spielt eine substanzielle Rolle in der Agenda 2030 und in jedweder nachhaltigen Zukunft, da sie untrennbar mit Aspekten wie Arbeitsplätzen, Nahrungsversorgung, Luftqualität, Klimawandel, Wasser, Boden und Artenvielfalt verknüpft ist (Nachhaltigkeitsziele 8, 12, 6, 13 und 15). Die Kommission wird daher weiter an einer Vereinfachung und Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) arbeiten und eine breit angelegte Konsultation durchführen, um zu gewährleisten, dass die GAP bestmöglichst zu den zehn Prioritäten der Kommission und zu den nachhaltigen Nachhaltigkeitszielen beiträgt.
Im Zuge ihrer Arbeiten an der dritten Priorität (Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik) hat sich die EU bis 2030 klare Vorgaben gesetzt und arbeitet derzeit aktiv an der Verwirklichung der beiden einschlägigen Nachhaltigkeitsziele.
Die EU ist als weltweit größter Energieimporteur23 anfällig für Versorgungskrisen. Deshalb sind Energiesicherheit, Marktintegration, Energieeffizienz und die Nutzung einheimischer Energiequellen und insbesondere erneuerbarer Energien so wichtig, wenn es darum geht, unsere Abhängigkeit von externen Lieferanten zu verringern, unsere Wirtschaft vom CO₂ zu entlasten und neuen Wirtschaftszweigen Impulse zu geben. Europa muss jetzt die richtigen Weichenstellungen vornehmen, da der Umstieg auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft durch die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltkosten fragmentierter Energiemärkte schwieriger wird. Ziel der Energieunion ist es, eine erschwingliche, sichere und nachhaltige Energieversorgung für Unternehmen und Haushalte sicherzustellen. Die Energieunion fördert die Zusammenarbeit und Integration im Energiewesen, um diese Ziele zu erreichen. Vor allem erneuerbare Energien und Energieeffizienz stehen im Zentrum dieser EU-Strategie, da sie bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wachsende Rolle spielen, die Energieversorgung sicherer machen und die industrielle und technische Führungsrolle der EU festigen.
Das Pariser Übereinkommen vom vergangenen Jahr ist ein historischer Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel (Entwicklungsziel 13). Es ist ein Erfolg für die ganze Welt und eine Bestätigung des Kurses der EU hin zu einer kohlenstoffarmen und klimaverträglichen Wirtschaft. Für 2030 hat sich die EU das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft um mindestens 40 % zu senken. Diese Zielvorgabe beruht auf weltweiten Projektionen, die mit dem mittelfristigen Horizont des Pariser Übereinkommens in Einklang stehen. Die EU wird weiter mit gutem Beispiel vorangehen und auf dem Regulierungsweg Schadstoffemissionen senken und die Anpassung an den Klimawandel und den Katastrophenschutz stärken, aber auch die Voraussetzungen für mehr öffentliche und private Investitionen in Innovations- und Modernisierungsvorhaben in sämtlichen wichtigen Wirtschaftszweigen verbessern. Die Strategie für emissionsarme Mobilität trägt zu einem wettbewerbsfähigen und ressourcenschonenden Verkehrswesen bei. Im Bereich des Luftverkehrs und des Seefrachtverkehrs hat die EU maßgeblich zum Zustandekommen der diesjährigen einschlägigen weltweiten Abkommen zum Emissionsabbau beigetragen. Sämtliche Wirtschaftszweige betreffende Vorschläge zur Beschleunigung des Umstiegs auf eine emissionsarme Wirtschaft24 befinden sich zurzeit im Gesetzgebungsprozess.
Im Rahmen von Priorität 4 (ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis) - und insbesondere mit Blick auf die Kapitalmarktunion - soll in Verbindung mit mehreren Nachhaltigkeitszielen ein neuer, zukunftsorientierter Ansatz zur Verwirklichung eines nachhaltigen Finanzwesens vorangetrieben werden.
Die Verwirklichung eines nachhaltigen Finanzwesens (Nachhaltigkeitsziele 8, 9, 13, 14 und 15) steht weit oben auf der Agenda der G20, und in der EU suchen die Finanzminister, die Regulierungsbehörden und die Wirtschaft zurzeit nach Möglichkeiten zur Umsetzung des Machbaren. Im Lichte der Nachhaltigkeitsziele und des Übereinkommens von Paris sowie im Hinblick auf den Übergang zu einer emissionsarmen, klimaverträglichen, stärker kreislauforientierten und ressourceneffizienteren Wirtschaft möchte die EU das bestehende Finanzsystem besser an ihre politischen Maßnahmen zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und nachhaltigen Investitionen anpassen. Diesbezüglich sind im Kontext der Kapitalmarktunion konkrete Initiativen vorgeschlagen worden, beispielsweise in Bezug auf "grüne" Anleihen, die Förderung langfristiger Investitionen oder die aufsichtsrechtlichen Aspekte der Bankenregulierung. Auch gibt es bereits ein System, das die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (u.a. in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit und ähnliche Aspekte) sicherstellt und so für mehr Transparenz gegenüber den Anlegern sorgt. Durch die Festlegung einer kohärenten EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen wird es einfacher werden, mögliche finanzpolitische Maßnahmen zur Ankurbelung und Bündelung von (öffentlichen und privaten) Kapitalflüssen für nachhaltige Investitionen zu ermitteln, nach Bedeutung zu ordnen und in die erforderliche zeitliche Reihenfolge zu bringen.
Als Erstes wird die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe einrichten, die sie bei der Entwicklung einer umfassenden Gesamtstrategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beraten, sich insbesondere mit den Herausforderungen, denen sich das Finanzsystem aufgrund von Klimawandel und Umweltrisiken stellen muss, befassen und Möglichkeiten sondieren soll, wie die Finanzmärkte bei der Bewältigung dieser Herausforderungen genutzt werden können. Ferner soll die Gruppe prüfen, inwiefern sinnvolle Empfehlungen auch auf andere Aspekte der Nachhaltigkeit übertragen werden können. Auf diese Weise soll der EU ermöglicht werden, ihre internationale Führungsrolle der EU bei der Entwicklung nachhaltiger Märkte beizubehalten. Die Kommission wird im Jahr 2017 über diese Arbeiten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion berichten.
Im Rahmen von Priorität 5 (eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion) sollen - wie von den Nachhaltigkeitszielen gefordert - insbesondere die europäische Säule der sozialen Rechte und Maßnahmen für mehr soziale Verantwortung der Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts beitragen.
Im Kontext des raschen wirtschaftlichen, arbeitsmarktspezifischen, sozialen, demografischen und technologischen Wandels sind die Themenbereiche inklusives und nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeitsverhältnisse (Nachhaltigkeitsziel 8) für Europa wichtiger denn je. Mit der europäischen Säule der sozialen Rechte soll im Anschluss an die Krise die soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt der EU-Politik gerückt werden. Eine Reihe von Grundprinzipien für die Umsetzung der Beschäftigungs- bzw. Sozialpolitik soll dabei helfen, neuen wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Entwicklungstrends besser Rechnung zu tragen. Das Gesundheitswesen ist eine der Komponenten, die zur Stärkung des Humankapitals und somit der Produktivität und der Erwerbsquote beiträgt. Zudem soll die Säule als Mittel zur Förderung einer besseren sozialen Konvergenz und einer besseren Konvergenz der Arbeitsmärkte (insbesondere im Euro-Währungsgebiet) zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele 1, 3 und 10 beitragen.
Ferner sollen die EU-Maßnahmen für mehr soziale Verantwortung und ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Unternehmen den Privatsektor dazu animieren, zur Verwirklichung sozialer und ökologischer Ziele beizutragen und so ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum zu fördern und den Schutz der sozialen Rechte zu verbessern (Nachhaltigkeitsziel 8). Die EU-Politik gibt über die globalen Lieferketten Impulse für nachhaltigere Verfahren in der Forstwirtschaft, für bessere Arbeits- und Umweltbedingungen in der Textilwarenindustrie und beim Recycling von Schiffen sowie für die Bekämpfung der illegalen Fischerei und des illegalen Handels mit "Konfliktmineralien" und bedrohten Tierarten. Die Kommission wird ihre Arbeiten für ein verantwortungsvolles Verhalten der Unternehmen intensivieren und sich dabei nach Maßgabe der Hauptgrundsätze und des politischen Konzepts der von ihr im Jahr 2011 vorgestellten EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen auf konkrete Maßnahmen konzentrieren, die den gegenwärtigen und den künftigen sozialen, ökologischen und ordnungspolitischen Herausforderungen gerecht werden.
Priorität 7 (auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte) schließt kontinuierliche politische Anstrengungen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Justiz und Geschlechtergleichheit ein.
Leistungsfähige Justizsysteme tragen entscheidend zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit und der Grundwerte der Union bei (Nachhaltigkeitsziel 16). Zugleich bilden sie eine Voraussetzung für ein investitions- und unternehmensfreundliches Umfeld. Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Politikzyklus der EU für die wirtschaftspolitische Koordinierung, ermutigt die EU die Mitgliedstaaten, die Leistungsfähigkeit ihrer nationalen Justizsysteme zu verbessern.
Die Geschlechtergleichheit (Nachhaltigkeitsziel 5) zählt schon seit 1957 zu den Grundwerten der Europäischen Union und geht auf den in den Römischen Verträgen verankerten Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit zurück. Auch heute noch bedarf es aktiver politischer Maßnahmen, die darauf abzielen, dass weibliche Talente besser genutzt, die Einbindung von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit verbessert, Löhne, Gehälter und die Renten von Frauen erhöht, Führungspositionen ausgewogener besetzt, geschlechtsbezogene Gewalttaten stärker bekämpft und Aspekte der Geschlechtergleichheit beim auswärtigen Handeln der EU stärker berücksichtigt werden. In den letzten Jahren sind diesbezüglich bereits gewisse Fortschritte erzielt worden: Im zweiten Quartal 2016 wurde mit 65,3 % (Anstieg von 62,8 % im Jahr 0825) beispielsweise die höchste Beschäftigungsquote von Frauen verzeichnet, die jemals gemessen wurde. Gleichwohl besteht nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei der Erwerbsquote. Zwischen 2003 und 2016 ist der Anteil von Frauen in den Leitungsorganen der großen börsennotierten Unternehmen der EU von 8,5 auf 23 % angestiegen.26 In Bezug auf die bestehenden Unterschiede bei den Löhnen, Gehältern und Renten bestehen nach wie vor große Herausforderungen: Nichts deutet darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Gefälle dort abnimmt. Auch wenn die verbesserte Bildung von Frauen Früchte tragt, lagen die Stundenlöhne von Frauen im Jahr 2014 nach wie vor 16,7 % unter denen von Männern, und auch die Renten von Frauen sind im Durchschnitt 40 % niedriger als die von Männern27. Die Kommission bemüht sich im Rahmen ihres "Strategischen Engagements für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019" um mehr Geschlechtergleichheit in vorrangigen Bereichen und wird im Jahr 2017 eine Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen vorschlagen.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützen die Arbeiten zur Verwirklichung von Priorität 8 (eine neue Migrationspolitik) die Fortschritte bei der Umsetzung verschiedener Nachhaltigkeitsziele.
Die Welt sieht sich den größten Flüchtlingsströmen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (65 Millionen Vertriebene weltweit28) gegenüber. In diesem Kontext bedarf es einer neuen, umfassenden Migrationspolitik, die legale Migrationskanäle fördert und gegen illegale Migrationsströme vorgeht, auf diese Weise Leben rettet und die Menschenwürde erhält und dadurch zur Wachstumsförderung und zur Verringerung von Ungleichheit beiträgt (beispielsweise im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele 1 und 10). Die Steuerung der Migration ist eine gemeinsame Verantwortung nicht nur unter den Mitgliedstaaten der EU, sondern auch gegenüber den Transit- und Herkunftsländern außerhalb der EU. Die Europäische Migrationsagenda29 und ihre Folgemaßnahmen einschließlich des neuen Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern30 bilden ein solches Gesamtkonzept, das sich auf die Wahrung der Grundrechte, Vertrauen, Solidarität und gegenseitige Rechenschaftspflicht gründet.
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
Die Ziele der Agenda 2030 stehen in völliger Übereinstimmung mit den Zielen des auswärtigen Handelns der EU, zu denen u.a. eine nachhaltige Entwicklung gehört31. Die globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union32 gibt die strategische Richtung für das auswärtige Handeln der EU vor und ist sichtbar mit der Agenda 2030 verknüpft. Sie unterstreicht die Bedeutung eines Gesamtkonzepts für das auswärtige Handeln der EU und die Notwendigkeit, einen integrierten Ansatz zu entwickeln, der es der EU ermöglicht, gewaltsamen Konflikten und Krisen wirksamer vorzubeugen und wirksamer auf diese zu reagieren, sowie den Zusammenhalt zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu verbessern. Bei den Arbeiten zur Umsetzung der globalen Strategie werden die Nachhaltigkeitsziele ein Querschnittsthema darstellen33. Ferner wird in der globalen Strategie betont, dass die Sicherheit in der EU unmittelbar mit dem Wohlstand in ihren Nachbarregionen einschließlich der EU-Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer verbunden ist. Bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften auf allen Ebenen ein Mittel zur Förderung von Stabilität und nachhaltiger Entwicklung auf der ganzen Welt, das auch der Sicherheit und dem Wohlstand in Europa dient.
Im Mittelpunkt der Erweiterungspolitik der EU wird weiterhin die Förderung der Rechtstaatlichkeit (einschließlich der Sicherheit, der Grundrechte, der demokratischen Institutionen und der Reform der öffentlichen Verwaltung), der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit stehen. Diese Grundvoraussetzung für die Erfüllung der Kopenhagener und Madrider Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU steht in völliger Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Agenda 2030.
Die im Jahr 2015 überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik sieht die Möglichkeit vor, mit einzelnen Nachbarschaftsländern differenzierte Partnerschaften zu schließen, um insbesondere ihre Stabilität zu erhöhen. Sie gibt der EU die erforderlichen Instrumente an die Hand, die es ihr ermöglichen, in zentralen Fragen (Sicherheit, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung, Konnektivität, Energie, Migration und Mobilität) auf Partnerländer zuzugehen, und fördert insofern eine nachhaltige Entwicklung.
Ein besonderer Schwerpunkt des Handelns der EU ist die Unterstützung weltweiter Maßnahmen in den Bereichen Krisenprävention, -management und -bewältigung im Rahmen von Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie in Form eines beträchtlichen finanziellen Beitrags zur Friedensfazilität für Afrika und des unlängst vorgelegten Vorschlags zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung im Wege des strategischen Rahmens für die Reform des Sicherheitssektors34. Die EU möchte ein weiter gefasstes Sicherheitskonzept fördern, das rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen abdeckt.
Für die Entwicklungszusammenarbeit bevorzugt die EU einen rechtebasierten Ansatz, dessen Umsetzung eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele ist. Dieser Ansatz schließt die Wahrung aller Menschenrechte ein und stellt auf die Förderung von Integration und Teilhabe, Diskriminierungsfreiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, Offenheit und Rechenschaftspflicht ab. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentraler Teil des Wertekanons der EU und im rechtlichen wie auch im politischen Rahmen der EU verankert. Die EU misst der Verbesserung der Rechte der Frau, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in sämtlichen Bereichen ihres auswärtigen Handelns vorrangige Bedeutung bei.
Die Entwicklungspolitik der EU spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030. Als größter Entwicklungsakteur der Welt können die EU und ihre Mitgliedstaaten entscheidend zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele in der ganzen Welt beitragen.
Zu diesem Zweck unterbreitet die Kommission zusammen mit dieser Mitteilung einen Vorschlag für einen neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik35, der den ganzheitlichen Ansatz der Agenda 2030 widerspiegelt. Der Vorschlag sieht vor, dass das vorrangige Ziel Armutsbeseitigung durch die systematische Verflechtung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte und durch die Verstärkung der Verbindungen zwischen Entwicklungs- und Sicherheitsaspekten sowie humanitären und migrationsspezifischen Fragen angegangen werden soll.
In Bezug auf die Umsetzung sieht der Vorschlag für einen neuen europäischen Konsens zudem einen Paradigmenwechsel vor. Er geht über die herkömmliche Schwerpunktlegung auf die Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit hinaus und sieht die Mobilisierung weit umfangreicherer Mittel, wie sie zur Finanzierung der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele erforderlich sind, vor. Diese Mittel sollen mit nationalen Mitteln kombiniert und von Maßnahmen zur Mobilisierung privater Investitionen begleitet werden. Der Vorschlag hebt die Bedeutung einer guten Innen- und Außenpolitik einschließlich politischer Kohärenz hervor. Die unlängst vorgeschlagene europäische Investitionsoffensive für Drittländer36, die auf den positiven Erfahrungen mit der Investitionsoffensive für Europa aufbaut, veranschaulicht dieses neue Umsetzungskonzept sehr treffend.
In ihrem Vorschlag für einen neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik schlägt die Kommission eine neue Form der Zusammenarbeit mit Partnerländern und Mitgliedstaaten vor, die von der gemeinsamen Planung bis zu gemeinsamen Maßnahmen reichen und so für eine bessere Kohärenz, gegenseitige Ergänzung und Wirksamkeit sorgen soll. Auch besteht die deutliche Notwendigkeit, stärker differenzierte, dem konkreten Entwicklungsstand und -bedarf der einzelnen Partner der EU besser Rechnung tragende Partnerschaften zu fördern, die den Schwerpunkt weiterhin auf die Unterstützung der Ärmsten und der Schutzbedürftigsten legen, gleichzeitig jedoch der Bedeutung Rechnung tragen, die den fortgeschrittenen Entwicklungsländern bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zukommt. Die zusammen mit dieser Mitteilung angenommene Mitteilung über die künftigen Beziehungen zur Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean in einem Rahmen für die Zeit nach dem CotonouAbkommen37 ist ein anschauliches Beispiel für dieses Konzept maßgeschneiderter Partnerschaften.
Die von der EU geleistete humanitäre Hilfe spielt eine wichtige Rolle bei der lebensrettenden Hilfe und trägt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Menschenwürde bei. Die extreme und chronische Armut in fragilen Staaten wird häufig durch widerkehrende Naturkatastrophen und verheerende Konflikte verstärkt, die die humanitäre Lage weiter verschlimmern und dadurch die erzielten Entwicklungsfortschritte zunehmend gefährden und die Stabilität ganzer Regionen und Gesellschaften beeinträchtigen. Die EU setzt sich maßgeblich für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der am stärksten benachteiligten Gemeinschaften ein. Sie zeigt Möglichkeiten für eine wirksamere Zusammenarbeit auf, die humanitäre Maßnahmen, langfristige Entwicklungszusammenarbeit und laufende politische Maßnahmen miteinander kombiniert, um gegen die Armut vorzugehen.
Die in der Mitteilung "Handel für alle" umrissene Handelspolitik der EU trägt insbesondere durch ihre Schwerpunktlegung auf den Zusammenhang zwischen Handel und Entwicklung in vollem Umfang zur Unterstützung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung bei. Handelsabkommen wie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Handelsregelungen wie "Alles außer Waffen" (EBA) und das verbesserte Allgemeine Präferenzsystem (APS+) verknüpfen Handel mit Entwicklung und verantwortungsvoller Staatsführung und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Der Einfluss, den die EU außerhalb ihrer Grenzen ausübt, ist keineswegs auf ihre Agenda für auswärtiges Handeln beschränkt. Zahlreiche sich auf die Politik innerhalb der EU beziehende politische Strategien der EU tragen zur Verwirklichung nachhaltiger Entwicklungsziele in der ganzen Welt bei. Daher ist die Kohärenz der EU-Politik von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele. Eine kohärente Entwicklungspolitik ist ein wesentlicher Bestandteil der Antwort der EU auf die in den europäischen Verträgen niedergelegten Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung. Konkrete Projekte wie Energieverbindungsleitungen innerhalb Afrikas oder von Afrika über den Mittelmeerraum nach Europa sowie die laufenden EU-Maßnahmen für nachhaltige Lieferketten (beispielsweise in der Holz- und in der Kleidungsindustrie) zeigen den Zusatznutzen eines kohärenten Ansatzes.
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
Nachhaltige Entwicklung erfordert ein ganzheitliches, sektorübergreifendes politisches Konzept, durch das sichergestellt wird, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen zusammen angegangen werden. Nachhaltige Entwicklung ist somit letzten Endes eine Frage der politischen Steuerung und erfordert als solche geeignete Instrumente, durch die sich politische Kohärenz sowohl themenübergreifend als auch zwischen dem auswärtigen Handeln der EU und den anderen Politikbereichen der EU sicherstellen lässt.
Die neue Struktur der Kommission mit Vizepräsidenten und mit ihrem projektbezogenen Ansatz ist ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung dieser Arbeitsweise. Projektteams, durch die unterschiedliche sektorspezifische Sichtweisen zusammengeführt werden, sollen sicherstellen, dass Maßnahmen, die in einem Politikbereich ergriffen werden, Maßnahmen in anderen Politikbereichen verstärken, so dass eine besser abgestimmte, sich gegenseitig verstärkende Agenda entsteht. Das neue Amt eines ersten Vizepräsidenten schließt die horizontale Zuständigkeit für nachhaltige Entwicklung ein. Um die politische Kohärenz sicherzustellen, wird der erste Vizepräsident die einschlägigen Arbeiten der Kommission zur aktiven Umsetzung der Agenda 2030 koordinieren.
Der Rückgriff auf die Instrumente der Kommission für eine bessere Rechtsetzung bietet zusätzliche Möglichkeiten für eine weitere Bündelung der Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Politikbereichen der EU im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung ergriffen werden. So müssen in allen Folgenabschätzungen der Kommission die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen evaluiert werden, um die Nachhaltigkeit hinreichend zu prüfen und zu berücksichtigen, und bei nachträglichen Evaluierungen müssen alle drei Aspekte im Rahmen eines strengen Gesamtkonzepts analysiert werden. Strengere Vorgaben für die Folgenabschätzung und verbesserte Verfahren, die eine solche Maßnahmenbündelung ermöglichen sollen, waren ein Hauptbestandteil des im Jahr 2015 angenommenen Pakets für eine bessere Rechtsetzung. Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Einbindung von Interessengruppen und die Konsultation der Öffentlichkeit; dadurch soll der partizipatorische Aspekt, der ein zentraler Punkt der Agenda 2030 ist, berücksichtigt werden.
Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU, ist als solcher stark auf die Bereiche Beschäftigung und Soziales ausgerichtet und dient somit der Förderung eines nachhaltigeren Wirtschafts- und Sozialmodells innerhalb der Europäischen Union.
3.2. Finanzierung
Der EU-Haushalt macht etwa 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-Länder aus und stellt einen Investitionshaushalt dar, der ergänzend zu den nationalen Haushalten und der breiten Palette (ordnungs)politischer EU-Instrumente zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen auf EU- und auf internationaler Ebene beiträgt. Die Kommission hat die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte, die im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsziele stehen, bereits weitgehend in den Haushaltsplan der EU und in die betreffenden Ausgabenprogramme integriert. Der Leistungsrahmen für die Ausgabenprogramme der EU für den Zeitraum 2014-2020 enthält bereits entsprechende Elemente für die Berichterstattung über diese drei Aspekte.
Durch die EU-Mittel für die Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt38 soll zudem sichergestellt werden, dass jeder Euro der europäischen Steuergelder optimal für die Verbesserung der Zukunft der EU genutzt wird. Durch den Umstieg von der Ausgabenmessung auf die Ergebnismessung (d.h. von der bloßen Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vorschrifteneinhaltung auf ein zusätzliches Streben nach einer optimalen Leistung) wird sichergestellt, dass die vorhandenen Ressourcen so flexibel zugewiesen werden können, dass dringenden Erfordernissen und vorrangigen Zielen nachgekommen werden kann.
Die Investitionsoffensive für Europa bezieht sich ausdrücklich auf die Nachhaltigkeitsziele und dient zur Steigerung der Kohärenz mit dem EU-Haushalt. Unterschiedliche politische Instrumente wie die EU-Struktur- und -Investitionsfonds und die Fazilität "Connecting Europe" tragen neben den Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank durch den Rückgriff auf innovative Finanzierungsinstrumente, die zur Erreichung des nötigen Investitionsanteils dienen, zur Förderung von Nachhaltigkeitszielen wie Energieeffizienz und sauberer Verkehr bei. Zudem hat sich die EU verpflichtet, mindestens 20 % ihres Haushalts für klimapolitische Maßnahmen aufzuwenden. Ferner sollen mindestens 60 % der Mittel des Programms "Horizont 2020" für nachhaltige Entwicklung und 35 % für klimapolitische Maßnahmen verwendet werden. Als Mitglied der globalen Partnerschaft zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Nachhaltigkeitsziel 17) hat sich die EU als Ganzes verpflichtet, innerhalb des Zeitrahmens der Agenda 2030 0,7 % ihres BNE für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Hinzu kommen kurzfristig Mittel für öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder in Höhe von 0,15 % ihres BNE, die innerhalb des Zeitrahmens der Agenda 2030 auf 0,20 % ansteigen sollen.
Zudem wird die Kommission mit Blick auf die mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 prüfen, wie auch die künftigen Haushaltspläne und Finanzierungsprogramme der EU in geeigneter Weise zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Unterstützung der diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten beitragen können.
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
Die systematische und transparente Verfolgung der erzielten Fortschritte ist von wesentlicher Bedeutung. Die Agenda 2030 sieht entsprechende Folgemaßnahmen und Überprüfungen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene vor. Die EU möchte in Absprache mit ihren Mitgliedstaaten auf allen Ebenen aktiv darauf hinwirken, dass die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele optimal vorangetrieben, dem Bürger gegenüber Rechenschaft abgelegt und niemand außen vor gelassen wird.
Die Agenda 2030 umfasst 17 Ziele und 169 Einzelziele. Die Statistikkommission der Vereinten Nationen hat diesbezüglich im März 2016 einem Indikatorrahmen zugestimmt, der insgesamt 230 Indikatoren umfasst, die als praktischer Ausgangspunkt für die globale Erfolgskontrolle dienen. Die Agenda sieht zudem ein Monitoring auf Ebene der UN-Regionen vor. Für das Monitoring innerhalb der UNECE-Region (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) wird zurzeit ein Fahrplan für die Arbeiten der UNECE-Länder zur Erstellung von Statistiken über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ausgearbeitet. Bezüglich der Überwachung auf nationaler Ebene sind die Mitgliedstaaten von den Vereinten Nationen ersucht worden, geeignete Systeme für die Messung von Fortschritten und die diesbezügliche Berichterstattung einzuführen.
Die Kommission wird hierzu einen Beitrag leisten, indem sie die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erreicht werden, im EU-Kontext überwachen, über sie berichten und sie überprüfen wird. Dies schließt die regelmäßige Berichterstattung über den EU-Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 im hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ein.
Einen ersten Überblick über den Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU und den Mitgliedstaaten gibt die parallel zu dieser Mitteilung erscheinende einschlägige EurostatVeröffentlichung39. Ab 2017 wird die Kommission eine ausführlichere regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im EU-Kontext vornehmen und einen diesbezüglichen Bezugsindikatorrahmen entwickeln und sich dabei auf das breite Spektrum der laufenden Überwachungen und Bewertungen innerhalb der Kommission, der Agenturen, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten stützen.
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
Die Nachhaltigkeitsziele sind Gegenstand einer gemeinsamen Agenda, die von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet worden und für sämtliche Staats- und Gesellschaftsebenen maßgeblich ist. Daher gilt es sie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Beteiligten umzusetzen.
Diese Mitteilung bildet einen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 durch die EU und ihre Mitgliedstaaten. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsgrundsatz wird die EU in Bereichen, für die sie nicht die alleinige Zuständigkeit besitzt, nur tätig werden, wenn sich die Ziele auf Unionsebene besser verwirklichen lassen als durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, und zahlreiche Fragen, die das Thema nachhaltige Entwicklung berühren, werden die Mitgliedstaaten selbst angehen müssen. Letztere sind ja bereits im Begriff, eigene nationale Rahmen für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und für die Berichterstattung gegenüber ihren Bürgern und den Vereinten Nationen zu schaffen.
Städten und kommunalen Gebietskörperschaften fällt nicht nur in Bezug auf das spezifische Nachhaltigkeitsziel 11, sondern auch mit Blick auf die anderen stadtbezogenen Ziele eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 zu. Die Städte stehen im Mittelpunkt der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen von heute. Über 70 % der EU-Bürger leben in städtischen Gebieten, und das BIP der EU wird zu 85 % in Städten erwirtschaftet40. Städtische Gebiete sind somit der Motor der europäischen Wirtschaft und fungieren als Katalysatoren für innovative nachhaltige Lösungen, die den Wandel zu einer klimaverträglichen Gesellschaft mit geringen CO₂-Emissionen fördern. Allerdings sind in städtischen Gebieten Probleme wie Arbeitslosigkeit, Segregation, Armut und Umweltverschmutzung besonders präsent.
Die im Jahr 2016 angenommene EU-Städteagenda wird daher gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften nach einem ganzheitlichen Konzept umgesetzt werden, das sämtliche Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt und zudem zur Umsetzung der globalen "Neuen Städteagenda"41 beiträgt. Die Kommission wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-Städteagenda spielen und dabei der Diversität und den Verantwortlichkeiten der Städte sowie ihrem Zusammenwirken mit ihrem weiteren Umland Rechnung tragen, ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, Maßnahmen durchführen und die Entscheidungsprozesse auf zahlreichen Ebenen erleichtern.
Durch staatliche Politik allein lässt sich keine nachhaltige Entwicklung sicherstellen. Letztere ist eine gemeinsame Aufgabe der Zivilgesellschaft sowie aller Bürger, Organisationen und Unternehmen. Immer mehr Unternehmen machen sich die Nachhaltigkeitsziele zu eigen und setzen ihre gesellschaftliche Verantwortung in praktische Maßnahmen um, die sowohl in ihrem eigenen Interesse liegen als auch dem Interesse der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Die europäischen Unternehmen sind in der Lage, innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln und als treibende Kraft den Wandel in der EU und über deren Grenzen hinaus voranzutreiben. Es ist nötig, dass die breite Gesellschaft bei ihren zahlreichen Entscheidungen, die die einzelnen Bürger, Unternehmen und Akteure der Zivilgesellschaft jeden Tag zu treffen haben, die Nachhaltigkeit zu ihrem Leitprinzip erhebt.
Um einen dynamischen Dialog zwischen den verschiedenen Interessenträgern des öffentlichen und des privaten Sektors in Gang zu bringen, wird die Kommission eine "Multi-Stakeholder Platform" einrichten, die in die Folgemaßnahmen und in den Austausch bewährter Verfahren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Sektoren, in den Mitgliedstaaten und in der EU eingebunden werden soll. Die Plattform könnte auch dem Erfahrungsaustausch dienen, bei dem Interessenträger Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit erörtern und über erfolgreiche laufende Initiativen berichten könnten. Als Anerkennung für Initiativen, die einen den Wandel fördernden Beitrag zur weltweiten Umsetzung der Agenda 2030 leisten, wird alljährlich ein "Europäischer Preis für Nachhaltigkeit" verliehen werden.
4. Fazit
Als ein Vorhaben, das sich auf gemeinsame Grundwerte und Fairness stützt, betrachtet die EU die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung als einmalige Chance auf eine bessere Zukunft. Die hinter den Nachhaltigkeitszielen stehende globale Idee, sich für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand zu engagieren, steht in völligem Einklang mit der EU-Agenda: Nachhaltigkeit ist ein europäisches Markenzeichen. Die EU ist sich der Grenzen unseres Planeten, der Knappheit seiner Ressourcen, der zunehmenden Ungleichheit und der Bedeutung, die ein nachhaltiges Wachstum für den Erhalt der Sozialsysteme besitzt, bewusst und möchte daher die europäische Wirtschaft und die Weltwirtschaft in neue Bahnen lenken, damit die Lebensbedingungen der Menschen verbessert werden und jeder - d.h. insbesondere auch die jüngere Generation - seinen gerechten Anteil am Wohlstand erhält.
Um die Zukunft zu sichern, gilt es heute die richtigen politischen Entscheidungen zu treffen. Die Bestandsaufnahme der EU-Politik und -Rechtsvorschriften hat eindeutig ergeben, dass alle 17 Nachhaltigkeitsziele durch EU-Maßnahmen verfolgt werden. Viele
Nachhaltigkeitsziele sind zudem Kernpunkte der wichtigsten politischen Prioritäten der Juncker-Kommission. Die Nachhaltigkeitsziele lassen sich sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten nur dann erfolgreich umsetzen, wenn bei neuen politischen Strategien von Anfang an auf Nachhaltigkeit und politische Kohärenz geachtet wird und die konkrete Umsetzung der bestehenden Politik vor Ort in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern und auf sämtlichen Ebenen erfolgt.
Die Kommission ist fest entschlossen, die Agenda 2030 durch folgende Schlüsselmaßnahmen und Steuerungselemente umzusetzen:
- - Die Kommission wird die Nachhaltigkeitsziele zu politischen Maßnahmen und Initiativen der EU bündeln und eine nachhaltige Entwicklung zum Hauptleitprinzip ihrer gesamten Politik erheben. Bestehende und neue politische Strategien müssen den drei Säulen einer nachhaltigen Entwicklung (soziale, ökologische und wirtschaftliche Anliegen) Rechnung tragen. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Nachhaltigkeitsprüfung ihrer Politik durch die Instrumente für eine bessere Rechtsetzung sicherstellen.
- - Ab 2017 wird die Kommission regelmäßig über die Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten.
- - Um eine nachhaltige Entwicklung in der ganzen Welt zu fördern, wird die EU auch künftig mit externen Partnern zusammenarbeiten und dabei auf alle für ihre externen Politikbereiche zur Verfügung stehenden Instrumente, die insbesondere die Anstrengungen in Entwicklungsländern unterstützen, zurückgreifen.
- - Die Kommission möchte die Umsetzung der Agenda 2030 gemeinsam mit dem Rat und dem Europäischen Parlament als Gesetzgebungsorgane und Haushaltsbehörde sowie mit anderen EU-Einrichtungen, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Bürgern und sonstigen Interessenträgern fortführen.
- - Die Kommission wird eine "Multistakeholder Platform" einrichten, die in das Follow-up und in den Austausch bewährter Verfahren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Sektoren, in den Mitgliedstaaten und in der EU eingebunden werden wird.
- - Die Kommission wird einen Reflexionsprozess im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer langfristigen, über das Jahr 2020 hinausgehenden Perspektive einleiten.
In Übereinstimmung mit den im Rahmen der Vereinten Nationen eingegangenen Pflichten werden die Mitgliedstaaten ersucht, weiterhin aktiv auf die Schaffung nationaler Rahmen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele hinzuwirken sowie die einschlägigen politischen Maßnahmen der EU zeitnah umzusetzen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.
Tabelle: in der Agenda 2030 festgelegte Ziele für nachhaltige Entwicklung42
Ziel 1 | weltweite Beseitigung von Armut in all ihren Ausprägungen |
Ziel 2 | Beseitigung von Hunger, Sicherstellung von Ernährungssicherheit und einer besseren Ernährung sowie Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft |
Ziel 3 | Gewährleistung einer gesunden Lebensführung und Förderung des Wohlbefindens aller Menschen aller Altersstufen |
Ziel 4 | Gewährleistung einer inklusiven, fairen und hochwertigen Bildung sowie Schaffung von Möglichkeiten für lebenslanges Lernen für alle Menschen |
Ziel 5 | Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung sowie Stärkung von Frauen und Mädchen |
Ziel 6 | Gewährleistung der Verfügbarkeit von Wasser für alle Menschen sowie einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung |
Ziel 7 | Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiequellen für alle Menschen |
Ziel 8 | Förderung eines dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeitsverhältnisse für alle |
Ziel 9 | Aufbau einer robusten Infrastruktur, Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Industrialisierung sowie Stärkung von Innovation |
Ziel 10 | Verringerung der Ungleichheiten innerhalb und zwischen den einzelnen Staaten |
Ziel 11 | Inklusive, sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Städte und Siedlungen |
Ziel 12 | Gewährleistung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch |
Ziel 13 | Umsetzung dringlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen* |
Ziel 14 | Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und maritimen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung |
Ziel 15 | Schutz, Wiederherstellung und Förderung der nachhaltigen Nutzung terrestrischer Ökosysteme, nachhaltige Forstbewirtschaftung, Bekämpfung von Desertifikation und Bodendegradation sowie Bodensanierung und Erhalt der Artenvielfalt |
Ziel 16 | Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Gewährleistung des Zugangs zu Gerichtsbarkeit für alle Menschen sowie Aufbau wirksamer, rechenschaftspflichtiger und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen |
Ziel 17 | Aufstockung der Mittel zur Umsetzung und Erneuerung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung |
- *. In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel ist.
- 1. Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union.
- 2. Vertrag über die Europäische Union, Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 2.
- 3. KOM (2001) 264 endg.
- 4. Europäischer Rat, DOC 10917/06.
- 5. KOM (2009) 400 endg.
- 6. KOM (2010) 2020 endg.
- 7. UN-Resolution A/RES/70/1.
- 8. UN(Beschluss)/CP.21 zur Annahme des Pariser Übereinkommens.
- 9. UN-Resolution A/RES/69/313.
- 10. Die Annahme erfolgte auf der dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen zur Katastrophenvorsorge im japanischen Sendai am 18. März 2015.
- 11. Aus der in Kürze erscheinenden gemeinsamen OECD/EU-Studie "Health at a GlanceEurope 2016" geht hervor, dass die Lebenserwartung in der EU um durchschnittlich sieben Jahre seit Beginn der 1990er Jahre zugenommen hat, in vielen Ländern das Leben aber nicht gesünder geworden ist.
- 12. JOIN(2016) 49 final.
- 13. COM (2016) 500.
- 14. Quelle: Eurostat.
- 15. Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), bestehend aus drei Instrumenten der Kohäsionspolitik, d.h. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (KF), sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
- 16. Arcadis, Sustainable Cities Index 2016 (2016).
- 17. COM (2015) 497 final.
- 18. Quelle: Eurostat.
- 19. Bericht über die Bevölkerungsalterung von 2015 (2015 Ageing Report: Economic and budgetary projections for the 28 EU Member States (2013-2060)).
- 20. Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2016.
- 21. COM (2014) 903 final.
- 22. COM (2016) 581 final.
- 23. Quelle: Eurostat und Internationale Energieagentur.
- 24. COM (2015) 337, COM (2016) 482 und COM (2016) 479.
- 25. Eurostat.
- 26. http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/genderdecisionmaking/database/businessfinance/supervisoryboardboarddirectors/index_en.htm
- 27. Eurostat.
- 28. Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR): "Global trends: forced displacement in 2015" (2015).
- 29. COM (2015) 240.
- 30. COM (2016) 385.
- 31. Siehe Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d des Vertrags über die Europäische Union.
- 32. "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: ein stärkeres Europa - Eine globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union", Juni 2016.
- 33. Ziffer 5 der Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 zur globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
- 34. JOIN (2016) 31 final.
- 35. COM (2016) 740.
- 36. COM (2016) 581 final.
- 37. JOIN (2016) 52.
- 38. http://ec.europa.eu/budget/budget4results/initiative/index_en.cfm
- 39. Eurostat, "Sustainable Development in the European Union - A statistical glance from the viewpoint of the UN Sustainable Development Goals" (2016).
- 40. Eurostat.
- 41. Angenommen im Oktober 2016 auf der Habitat-III-Konferenz der Vereinten Nationen in Quito (A/CONF.226/4).
- 42. UN-Resolution A/RES/70/1.