Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 308157 - vom 7. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. April 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2004/2151(INI))

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf,

dass diese Entschließung nicht erschöpfend sein soll, sondern in zwei Hauptteilen zunächst die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte außerhalb der Europäischen Union in geographischer Rangfolge und dann acht Themenbereiche von Bedeutung für die Europäische Union in den kommenden Jahren hervorheben soll;

Themen in verschiedenen Ländern

Kandidatenländer

Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
Asien
Afrika
Der amerikanische Kontinent

Thematische Fragen

I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus

II Rechte der Kinder

III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder

IV. Abschaffung der Todesstrafe

V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit

VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte

VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs

VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche

1 ABI. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABI. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABI. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABI. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.
2 ABI. C 364 vom 18.12.2000, S. 1. ABI. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
4 ABI. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0051.
1 UNICEF Bericht zu Kinderarbeit 2005.
2 Im Jahr 1989 angenommen und von allen Staaten außer den USA und Somalia ratifiziert.
3 1990 von der Organisation Afrikanischer Einheit angenommen.
1 Die Kinderrechtskonvention ist der einzige Menschenrechtsvertrag, der das volle Spektrum bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte abdeckt. von Kindern unter 18 Jahren in bewaffneten Feindseligkeiten ein Ende zu setzen;
1 Durch Artikel 22 der derzeitigen mexikanischen Verfassung wird der Anwendungsbereich der Todesstrafe eingeschränkt, sie wird aber nicht gänzlich abgeschafft. Nach mexikanischem Recht gibt es die Todesstrafe noch im Militärstrafrecht. Allerdings gab es seit mehr als 50 Jahren keine Hinrichtungen.
2 The Death Penalty in 2004: Year End Report, Death Penalty Information Center, December 2004.
3 Der amici curiae-Schriftsatz wird von jemandem eingereicht, der an einem Verfahren nicht beteiligt ist und Informationen zu rechtlichen Fragen geben kann; er wird oft eingereicht in dem Bestreben, auf den Obersten Gerichtshof Einfluss zu nehmen.
1 ""Menschenhandel" bedeutet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung."
2 Artikel 4: "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten." international als Verletzungen der Menschenrechte anerkannt sind, und dass die Staaten nach dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ausdrücklich "zur Unterdrückung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen" (Artikel 6) verpflichtet sind;
1 Der Ankläger hat wiederholt bestätigt, dass er Anschuldigungen sexueller Gewalt, wie etwa
1 Internationaler Untersuchungsausschuss zu Dafur, Bericht an den UN-Generalsekretär vom 25. Januar 2005.
1 Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCECI), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI), das Stabilitätsinstrument (SI), und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). diesem Blickwinkel gegenwärtige und künftige Abkommen zu prüfen; fordert die Kommission mit Blick auf den zehnten Jahrestag der Einleitung des Prozesses von Barcelona auf, einen öffentlichen Bericht über die Menschenrechte in den Mittelmeerländern zu erstellen, auf dessen Grundlage die Partnerschaft weiter ausgebaut werden kann;
1 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel, 16./17. Dezember 2004 (Ziffer 52).
1 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel, 16./17. Dezember 2004. Mitteilung der Kommission: Agentur für Grundrechte - Unterlage für die öffentliche Konsultation, SEK(2004)1281, Brüssel, 25.10.2004, KOM (2004) 0693.