Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (2005/2029(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Antrags der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union vom 14. Dezember 1995,
- - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission aus dem Jahr 1997 zum Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf die Regelmäßigen Berichte der Kommission über die Fortschritte der Republik Bulgarien auf dem Weg zum Beitritt zwischen 1998 und 2004 und das Strategiepapier der Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses (KOM (2004) 0657 - C6-0150/2004),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004,
- - unter Hinweis auf alle seine Entschließungen und Berichte seit dem Beginn der Beitrittsverhandlungen bis heute,
- - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission vom 22. Februar 2005 zu den Anträgen der Republik Bulgarien und Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (KOM (2005) 0055),
- - in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf den Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission zu der vollständigen Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei jeder Prüfung der Aktivierung einer der Schutzklauseln im Beitrittsvertrag,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0078/2005),
A. in der Erwägung, dass Bulgarien am 14. Dezember 1995 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellte, am 16. Juli 1997 förmlich als Beitrittskandidat anerkannt wurde, am 15. Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen eingeleitet wurden und diese am 14. Dezember 2004 erfolgreich abgeschlossen wurden,
B. in der Erwägung, dass unser gemeinsames Ziel darin besteht, darauf hinzuwirken, dass Bulgarien seine Vorbereitungen für die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 25. April 2005 und den Beitritt am 1. Januar 2007 in zufrieden stellender Weise zum Abschluss bringt,
C. in der Erwägung, dass Bulgarien die politischen Kriterien weiterhin erfüllt und erwartet wird, dass es alle Anforderungen der Mitgliedschaft innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens erfüllen wird,
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament kontinuierlich dafür eingetreten ist, dass der Beitritt Bulgariens ausschließlich von seinen eigenen Verdiensten abhängen und nicht an den Beitrittsantrag eines anderen Landes gebunden sein sollte,
- 1. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2004, die Verhandlungen mit Bulgarien nach vielen Jahren der Verhandlungen und der Vorbereitungen auf den Beitritt erfolgreich zum Abschluss zü bringen und damit zu gewährleisten, dass Bulgarien auf einem guten Weg ist, am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union zu werden;
- 2. teilt die Schlussfolgerung des Rates, dass Bulgarien alle Verpflichtungen der Mitgliedschaft erfüllen kann, und ermutigt Bulgarien in diesem Zusammenhang, weiterhin alle erforderlichen Reformen erfolgreich und fristgerecht durchzuführen, um die Unzulänglichkeiten zu beseitigen, die von der Kommission in ihrem jüngsten Regelmäßigen Bericht festgestellt worden sind und auf die das Parlament in seinen jüngsten Entschließungen verwiesen hat, und dadurch jegliche Möglichkeit der Anwendung von "Schutzklauseln" auszuräumen;
- 3. nimmt zur Kenntnis, dass die bislang erzielten hervorragenden Fortschritte dank der stetigen politischen Entschlossenheit der aufeinanderfolgenden bulgarischen Regierungen und des Vertrauens und der Belastbarkeit des bulgarischen Volkes im Hinblick auf die Durchführung und Akzeptanz der nötigen Veränderungen möglich gewesen sind;
- 4. begrüßt die zahlreichen Änderungen von Rechtsvorschriften und der Verfassung, die Bulgarien in den letzten Jahren durchgeführt hat, und betont, dass die Reformen in die Praxis umgesetzt werden müssen, damit ihre Vorteile auf einer breiteren Ebene zum Tragen kommen;
- 5. erkennt den Beitrag Bulgariens zur Stabilität in der weiteren Region Südosteuropas und die Rolle an, die es weiterhin bei der Förderung der regionalen Sicherheit und des regionalen Wohlstands spielen kann;
Politische Kriterien
- 6. nimmt die Stabilität der demokratischen Institutionen in Bulgarien, die jüngst bekräftigte Verpflichtung der politischen Parteien, effiziente politische Koalitionen zu bilden, sowie die Annahme der Verfassungsänderungen im Konsens am 18. Februar 2005 sowie die Annahme des neuen Parteiengesetzes im Dezember 2004 zur Kenntnis;
- 7. erwartet, dass die Kommission dem Parlament regelmäßig Bericht über die Fortschritte erstattet, die Bulgarien bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen erzielt, und erwartet, dass die Stellungnahme des Parlaments berücksichtigt wird, wenn eine Anwendung der Schutzklausel geprüft wird;
- 8. anerkennt, dass die Reform des Justizwesens von entscheidender Bedeutung für die Bereitschaft Bulgariens zum Beitritt und für die Herstellung eines wirklichen Vertrauens in die nationalen Institutionen und Prozesse sein wird und erhebliche Mitnahmeeffekte in anderen Bereichen sowie in den Beziehungen Bulgariens zu anderen Ländern haben wird; begrüßt daher die von Bulgarien unternommenen wichtigen Schritte, wie etwa die kürzlich angenommenen rechtlichen, administrativen und organisatorischen Maßnahmen; insbesondere das Mediationsgesetz, das nationale Konzept für die Reformierung der Strafverfahren und die Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Reformierung der Strafgerichtsbarkeit;
- 9. fordert, dass im Bereich der strafprozessualen Vorverfahren und in Bezug auf die Rolle des Staatsanwalts weitere Anstrengungen unternommen werden, um ein transparentes, verantwortungsvolles und effizientes Arbeiten der ermittelnden Dienststellen und der Staatsanwaltschaft sowie die Einrichtung eines verlässlichen Mechanismus für die Entlassung von korrupten und inkompetenten Richtern, Staatsanwälten und Ermittlern sicherzustellen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die geplante Reform der Strafjustiz, in deren Rahmen die Ausarbeitung einer gänzlich neuen Strafprozeßordnung vorgesehen ist, vom gegenwärtigen Parlament nicht angenommen werden kann, da keine ausreichende Mehrheit besteht; fordert das bulgarische Parlament deshalb auf, seine vielversprechenden Anstrengungen in diese Richtung weiterzuführen;
- 10. fordert weitere greifbare Verbesserungen bei der Reformierung der Polizei, damit diese wirksam gegen die organisierte Kriminalität, den Menschenhandel und die Korruption vorgehen kann; anerkennt die vom Innenministerium bereits erzielten und von Europol gewürdigten Fortschritte bei der Bekämpfung der Kriminalität auf hoher Ebene und begrüßt insbesondere die Annahme des Gesetzes über die Einziehung von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten im Februar 2005; drängt die bulgarischen Behörden, wirksamere Maßnahmen gegen die Geldwäsche und den damit im Zusammenhang stehenden Missbrauch des Finanzsektors zu ergreifen;
- 11. beglückwünscht Bulgarien zur Lancierung des Projekts "Jahrzehnt der Integrierung der Roma" am 2. Februar 2005 und erkennt die Verpflichtung Bulgariens an, die Integrierung der Roma durch die Annahme umfassender Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung zu verwirklichen; begrüßt die Entwicklung eines nationalen Programms zur Verbesserung der Wohnsituation in städtischen Gebieten, in denen überwiegend Roma und andere ethnische Minderheiten leben; drängt jedoch auf eine wirksamere Umsetzung der praktischen und substanziellen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung der Benachteiligung in der Bildung und die hohe Arbeitslosigkeit in der Romagemeinschaft; stellt fest, dass Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur nötig sind, um die Lebensbedingungen im Rahmen einer angemessen ausgestatteten Erneuerungsstrategie zu verbessern, und dass der diskriminierungsfreien Bereitstellung von Leistungen der gesundheitlichen Versorgung sowie von öffentlichen und sozialen Leistungen Beachtung geschenkt werden muss; betont, dass die erfolgreiche Integrierung der Gemeinschaft der Roma davon abhängig ist, dass den Roma tatsächlich die Chance gegeben wird, sich aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien und Programmen zu beteiligen, die der Umsetzung dieser Ziele dienen;
- 12. begrüßt die Annahme einer Strategie für die schulische Ausbildung von Kindern aus Minderheitengemeinschaften im Juni 2004; stellt jedoch fest, dass die Segregation in der Bildung für viele Romakinder nach wie vor an der Tagesordnung ist und dass ihnen damit der Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung verweigert wird; fordert die bulgarischen Staatsorgane auf, dafür zu sorgen, dass die politischen Verpflichtungen zur Beseitigung der Benachteiligung und Segregation in der Bildung auch umgesetzt werden und dass eine finanzielle Grundausstattung vorhanden ist, um die sprachliche und kulturelle Identität der nationalen Minderheiten zu unterstützen;
- 13. fordert die Kommission auf, ihre Programme für die Roma deutlich zu verbessern, und stellt fest, dass dem Review of EU Phare Assistance to Roma Minorities des EMS vom Dezember 2004 zufolge das Management der Programme durch Personalmangel und -wechsel sowie durch schlechte Verwaltung und Aufnahmekapazitäten beeinträchtigt wurde, die Arbeitslosigkeit im Größen und Ganzen nicht angegangen wurde und unzureichende Mittel in Gesundheitsprojekte und in die Verbreitung von Gesundheitsinformationen flossen;
- 14: begrüßt die Annahme des Nationalen Strategie- und Aktionsplans für den Schutz der Rechte der Straßenkinder und fordert nunmehr deren vollständige Umsetzung mit adäquaten finanziellen Mitteln und dem entsprechenden Personal, um praktische und sichtbare Verbesserungen beim Wohlergehen der Kinder und der Lebensbedingungen dieser am stärksten gefährdeten Gesellschaftsgruppe zu erzielen;
- 15. stellt im Hinblick auf die Lage der Kinder in Heimen fest, dass bedeutend größere Fortschritte in dem Deinstitutionalisierungsplan Bulgariens erzielt werden müssen, fordert Bulgarien daher auf, seine Anstrengungen auf diesem Gebiet zu intensivieren, und wiederholt seine Forderung nach einer einzigen, finanziell, personell und materiell gut ausgestatteten Regierungsbehörde, um sicherzustellen, dass die Reformen zugunsten des Wohles der Kinder tatsächlich umgesetzt werden, und fordert eine größere Unterstützung auf diesem Gebiet seitens der Kommission;
- 16. fordert Bulgarien auf, der Situation der Menschen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die von öffentlichen Stellen in Einrichtungen für psychisch kranke Erwachsene eingewiesen wurden; betont in diesem Zusammenhang, dass es dringend erforderlich ist, den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen eine angemessene Betreuung angedeihen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf materielle und personelle Ressourcen;
Wirtschaftliche Kriterien
- 17. begrüßt die wirtschaftliche Leistung Bulgariens (das eine der höchsten Wachstumsraten des BIP unter den EU-Beitrittskandidaten und EU-Mitgliedstaaten aufweist), die sich aus substanziellen Strukturreformen ergeben hat; diese Entwicklung muss weiter gestärkt werden, um Bulgarien in die Lage zu versetzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union langfristig standzuhalten;
- 18. begrüßt, dass die Kommission zu dem Urteil gelangt ist, dass Bulgarien über solide Finanzstrukturen und einen gesunden Staatshaushalt verfügt, der einigen Mitgliedstaaten als Beispiel dienen könnte, und fordert Verbesserungen bei der Innenrevision und den Finanzkontrollsystemen;
- 19. besteht weiterhin darauf, dass die realen wirtschaftlichen Fortschritte an den greifbaren Vorteilen für die bulgarischen Bürger in Form von Verbesserungen ihres Lebensstandards gemessen werden; beglückwünscht Bulgarien in diesem Zusammenhang zu der Abnahme der Arbeitslosenquote und stellt mit Genugtuung fest, dass für 2005 ein weiterer Rückgang dieser Quote erwartet wird, und fordert Bulgarien auf, den Arbeitsmarkt stärker zu flexibilisieren, um das Beschäftigungswachstum zu beschleunigen;
- 20. begrüßt, dass das starke Wachstum in der Industrieproduktion seit Mitte 2002 einen nachhaltigen Beitrag zur bulgarischen Wirtschaft geleistet hat;
- 21. begrüßt die kürzlich erlassenen neuen Gesetze über Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten, die die Verfahren für den Marktein- und austritt rationalisieren, und warnt gleichzeitig vor exzessiven und zu komplexen Regelungen, die das Wachstum hemmen;
- 22. begrüßt die Erweiterung des Privatsektors und die beträchtlichen Fortschritte, die bei der Liberalisierung der Schlüsselindustriezweige, insbesondere im Bank- und Telekommunikationswesen sowie im Flugverkehr erzielt wurden, durch den der Anteil der Mitarbeiter im Privatsektor von 46 % 1999 auf 64 % 2004 angestiegen ist; bringt in diesem Zusammenhang seine Enttäuschung über das Scheitern des Verkaufs der Betriebe von Bulgartabak zum Ausdruck; begrüßt den Plan der Regierung, die Versteigerung der Betriebe von Bulgartabak noch vor Ende ihrer Amtszeit zu wiederholen; drängt die bulgarische Regierung, die Privatisierungsdynamik aufrechtzuerhalten und Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass die Verfahren transparent und fair sind;
Gemeinschaftlicher Besitzstand
- 23. ermuntert Bulgarien, die Verwaltungskapazitäten in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb sowie Inneres und Justiz weiterhin zu verbessern, damit eine wirksame Umsetzung des Besitzstandes gewährleistet ist und den Bürgern und Wirtschaftsakteuren ein fairer und transparenter öffentlicher Dienst zur Verfügung steht;
- 24. betont, dass die Bürger der europäischen Länder der Fähigkeit zur Kontrolle der künftigen EU-Außengrenze und der Verhinderung von Menschenhandel und Schmuggel nach wie vor größte Bedeutung beimessen;
- 25. drängt. Bulgarien, die verbleibenden Rechtsvorschriften zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Binnenmarkt, Gesellschaftsrecht, Umwelt und Verbraucherschutz; ist besorgt über die Praktiken der illegalen Abholzung, die in großem Umfang in Bulgarien stattfinden; bedauert die Tatsache, dass nahezu die Hälfte der gesamten Holzausfuhren aus Bulgarien aus illegalen Einschlägen stammt, und dass die zulässige jährliche Einschlagquote um 1,5 Millionen Kubikmeter überschritten wird; weist deshalb mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, dem illegalen Abholzen in Bulgarien ein Ende zu setzen;
- 26. begrüßt die Fortschritte, die Bulgarien bei der Angleichung seiner Agrarpolitik an die derzeit geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erzielt hat; betont jedoch, wie wichtig der Abschluss der erforderlichen Vorbereitungen für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ist, der über die Schaffung der nötigen Kontrollgremien und Zahlstellen hinaus auch die Besetzung dieser Einrichtungen mit entsprechend qualifiziertem Personal voraussetzt;
- 27. ist besorgt darüber, dass die Vorschriften für den Tierschutz, vor allem in Bezug auf Tiertransporte und Schlachthöfe, nach wie vor nicht den EU-Standards entsprechen;
- 28. unterstreicht die Bedeutung einer ausreichenden Anzahl von und angemessenen Ausrüstung der Grenzkontrollstellen, damit sie kontrollieren können, ob die veterinär- bzw. pflanzenschutzrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind;
- 29. betont, dass die Umsetzung der neuen Gemeinschaftsvorschriften zur Lebensmittelhygiene ausschließlich darauf abzielt, die Verbraucher zu schützen und die Qualität der Lebensmittel zu gewährleisten, und dass sie nicht zu einer absichtlichen strukturellen Konzentration der lebensmittelverarbeitenden Industrie führen sollte; fordert die bulgarische Regierung auf, die SAPARD-Mittel zu nutzen, um die Produktion zu diversifizieren und eine dezentralisierte, qualitativ hochwertige Lebensmittelproduktion zu fördern;
- 30. nimmt die Annahme einer seit langem anvisierten Strategie für die Entwicklung von Radio und Fernsehen im März 2005 zur Kenntnis und fordert weitere Anstrengungen, um von jeglichem politischen Einfluss freie und völlig unabhängige Medien zu gewährleisten und Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmenden Klagen wegen Verleumdung, die gegen Journalisten angestrengt werden, zu reduzieren;
- 31. ist besorgt angesichts der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere bei der Medienpiraterie und der Verletzung der Urheberrechte, die die kommerziellen Interessen und die Investitionen sowohl der bulgarischen als auch der ausländischen Industriezweige, deren Produkte urheberrechtlich geschützt sind, beeinträchtigen; ermuntert die bulgarische Regierung, ein effizientes Regelwerk zu entwickeln und richtig umzusetzen, um diese illegalen Praktiken zu verhindern;
- 32. begrüßt die jüngsten Rechtsvorschriften, durch die das diskriminierende Tarifsystem im Tourismussektor beseitigt wird; ermuntert die bulgarischen Behörden, bestehende Formen der Diskriminierung und der Beschränkungen zum Nachteil der EU-Bürger und EU-Wirtschaftsakteure, insbesondere beim Niederlassungsrecht, zu beseitigen;
- 33. beglückwünscht Bulgarien zu den ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Grades an nuklearer Sicherheit im Kernkraftwerk Kozloduy; nimmt zur Kenntnis, dass die Gruppe Atomfragen des Rates einen höchst positiven Bericht über das hohe Maß an nuklearer Sicherheit vorgelegt hat, und nimmt den beträchtlichen Beitrag Bulgariens zur Energieversorgung in der weiteren Region zur Kenntnis; räumt ein, dass Bulgarien während der Beitrittsverhandlungen mit der EU erhebliche Kompromisse eingegangen ist, die erhebliche Folgen für die zukünftige Energiesituation in Bulgarien und in der Region haben werden; bringt seine Besorgnis zum Ausdruck, dass ein starker Rückgang der Kapazitäten in der Region, die Reserven erzeugen, nunmehr für 2010-2012 vorhergesagt ist; betont daher, dass es wichtig ist, neue Kapazitäten aufzubauen, um die Nachhaltigkeit der günstigen Energiesituation in Bulgarien und die Sicherheit der Energieversorgung in der Region zu gewährleisten sowie die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen; betont, dass die Kommission die Entwicklungen streng überwachen und jegliche Unterstützung auf diesem Gebiet leisten muss; fordert, dass der Rat als Unterzeichner des Abkommens über die Stilllegung des Kernkraftwerkes Kozloduy sich der daraus entstehenden Risiken eines Stromausfalls in vielen Ländern der Region bewusst ist und deshalb bereit ist, die Fristen für die Stilllegung im Rahmen des Abkommens flexibler auszulegen, bis neue Energieerzeugungskapazitäten in Bulgarien ans Netz gehen, ohne dabei Sicherheitserfordernisse zu gefährden, die absolute Priorität haben müssen;
- 34. betont, dass die KMU in Bulgarien zwar das wichtigste Mittel zur Umsetzung einer Industriepolitik sind, die dem nachhaltigen Wachstum, der Innovation und der Schaffung von Arbeitsplätzen dient, dass die Koordinierung zwischen der Regierung und den nichtstaatlichen Stellen jedoch mangelhaft ist, dass noch keine Unternehmenspolitik existiert und dass die Verwaltungskapazitäten beschränkt sind;
- 35. begrüßt die Fortschritte im Bereich der Kommunikation; meint jedoch, dass in zwei Bereichen dringend Maßnahmen nötig sind, nämlich dass erstens die Regulierungsbehörde das Mandat zur Lösung von Handelsstreitigkeiten erhalten und dass ihre Unabhängigkeit gestärkt werden muss und dass zweitens der Universaldienst weiter an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst werden und effizient umgesetztwerden muss;
- 36. fordert die Kommission auf, das Management, die Zuweisung und Transparenz der Gemeinschaftsmittel zu verbessern; stellt fest, dass für die Gemeinschaftsprogramme (PHARE, SAPARD, ISPA und die Stilllegung von Kernkraftwerken) Mittel in Höhe von EUR 495,7 Mio. im Jahre 2004, von EUR 399,5 Mio. im Jahre 2005 und von EUR 432,1 Mio. im Jahre 2006 bereitgestellt wurden, während das Finanzpaket nach dem Beitritt Mittel im Wert von ca. EUR 4,6 Mrd. zwischen 2007 und 2009 vorsieht;
- 37. fordert die bulgarischen Staatsorgane auf, transparent mit der EU-Finanzhilfe umzugehen;
- 38. wünscht, dass zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik in allen Bereichen die Verwaltung und die Unternehmen der Branche durch die Bereitstellung der erforderlichen Humanressourcen und finanziellen Mittel vorbereitet werden, vor allem durch die Umsetzung der Initiativen im Rahmen von SAPARD;
- 39. bringt erneut seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die libyschen Behörden die bulgarischen medizinischen Mitarbeiter, die seit 1999 in einem Strafverfahren als Beschuldigte in Gewahrsam sind und denen derzeit die Todesstrafe droht, nicht freigelassen haben; fordert den Rat und die Kommission auf, hier Abhilfe zu schaffen;
- 40. erinnert daran, dass der Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union kein Selbstzweck ist, sondern sieht den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Reformprozess als einen eigenständigen Wert an, der schließlich zu größerem Wohlstand und einer besseren Lebensqualität für alle bulgarischen Bürger führt;
- 41. fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für Informationskampagnen vorzusehen, um den Wissensstand der Öffentlichkeit in Bezug auf den Beitritt Bulgariens (und Rumäniens) zu verbessern;
- 42. stimmt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags im April 2005 zu und hofft, die 18 bulgarischen parlamentarischen Beobachter bald in seiner Mitte begrüßen zu dürfen;
- 43. fordert, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments bei der Überwachung des Reformprozesses in Bulgarien nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags, und bevor die Anwendung der Schutzklauseln geprüft wird, weiterhin berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament rechtzeitig und regelmäßig über die Entwicklungen in Bulgarien Bericht zu erstatten;
- 44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien zu übermitteln.