Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor - COM (2013) 659 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 779/08 (PDF) = AE-Nr. 080776,
Drucksache 104/10 (PDF) = AE-Nr. 100139,
Drucksache 309/11 (PDF) = AE-Nr. 110380,
Drucksache 136/12 (PDF) = AE-Nr. 120163,
Drucksache 303/13 (PDF) = AE-Nr. 130297 und AE-Nr. . 042613, 061334, 120103
Brüssel, den 20.9.2013
COM (2013) 659 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor
{SWD(2013) 342 final}
{SWD(2013) 343 final}
1. Europa braucht seine Wälder
Wälder und andere Holzflächen machen über 40 % der Landfläche der EU aus; dabei sind zwischen den einzelnen Regionen große Unterschiede und eine bunte Vielfalt zu beobachten. Durch Aufforstung und die natürliche Vegetationsfolge haben sich die Waldflächen der EU in den letzten Jahrzehnten um rund 0,4 % jährlich ausgedehnt. Auf globaler Ebene schwinden die Waldflächen jedoch weiterhin. Derzeit werden in der EU nur 60-70 % des Jahreszuwachses eingeschlagen, daher nimmt der Holzbestand zu. Den Prognosen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry, LULUCF) zufolge sollen die Ernteraten bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2010 um rund 30 % steigen1. Rund 60 % der Wälder befinden sich in Privateigentum (verteilt auf mehrere Millionen Eigentümer).2 Diese Zahl wird voraussichtlich noch ansteigen, da die Rückgabe von bewaldetem Grundbesitz an die ursprünglichen Eigentümer in einigen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist. Der verbleibende Anteil gehört dem Staat und anderen öffentlichen Eigentümern.
Wälder sind multifunktional - sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung und den Tourismus.'
Die sozioökonomische Bedeutung der Wälder ist hoch, wird jedoch häufig unterschätzt. Wälder tragen zur ländlichen Entwicklung bei und bieten rund drei Millionen Arbeitsplätze. Die meisten Einnahmen aus Wäldern werden immer noch mit Holz generiert. Die Strategie beschäftigt sich daher auch mit der Holz- und Forstwirtschaft in der EU, die unter die EU-Industriepolitik fällt. Holz gilt außerdem als wichtige Rohstoffquelle für neu entstehende biobasierte Industriezweige.
Forstbiomasse stellt derzeit die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie dar; mittlerweile entfällt darauf rund die Hälfte des EU-Gesamtverbrauchs an erneuerbarer Energie. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge soll zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität genutzte Biomasse rund 42 % zum Ziel beisteuern, den Anteil der erneuerbaren Energie bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen. Wird dieses Ziel erreicht, entspräche die Menge an zum Zwecke der Energiegewinnung genutztem Holz in der EU der heutigen Gesamtholzernte. Aus Wäldern wird darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Erzeugnisse gewonnen, darunter Kork, Harze, Pilze, Nüsse, Wild und Beeren.
Sollen diese Vorteile auf ausgewogene Art und Weise genutzt werden, muss eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sichergestellt werden.
Der Ausdruck "nachhaltige Waldbewirtschaftung" bezeichnet die Nutzung von Wäldern und Waldflächen in einer Art und Intensität, die ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Regenerationsfähigkeit, ihre Vitalität und ihr Potential, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt.'
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nimmt zwar nicht Bezug auf spezielle Bestimmungen für eine EU-Forstpolitik, doch die EU kann auf eine langjährige Tradition politischer Strategien zurückblicken, die zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beitragen und die forstbezogenen Entscheidungen der Mitgliedstaaten beeinflussen.
Zu den wichtigen Entwicklungen zählen dabei die Strategie Europa 2020 zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Industriepolitik, das EU-Klima- und Energiepaket mit seinen Zielen für das Jahr 2020, Verordnungsvorschläge zum Pflanzengesundheitsrecht und zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie die Biodiversitätsstrategie und die Strategie für Bioökonomie.5
Die Forststrategie für die Europäische Union' aus dem Jahr 1998 stützte sich auf das Subsidiaritätsprinzip und das Konzept der Mitverantwortung und legte einen Rahmen für Maßnahmen betreffend Wälder und Forstwirtschaft fest, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen und auf nützlichen und kooperativen Verbindungen zwischen politischen Strategien und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten aufbauen. Der EU-Forstaktionsplan' für den Zeitraum 2007-2011 stellte ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Strategie dar und verfolgte im Wesentlichen vier Ziele: Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität sowie Koordination und Kommunikation. Die Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist und bleibt die wichtigste Quelle der Finanzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf EU-Ebene.
Aus einer Expost-Bewertung des Forstaktionsplans ging hervor, dass eine neue Forststrategie erforderlich ist, die Folgendes erfüllt: Sie entwickelt eine gemeinsame Vision einer multifunktionalen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Europa und setzt diese um; sie legt Prioritäten und Ziele für Maßnahmen fest; sie verknüpft Finanzierungsstrategien und -pläne der EU und der Mitgliedstaaten; sie stärkt eine kohärente sektorübergreifende Planung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen; sie legt eindeutige Mechanismen zur Überwachung, Evaluierung und Berichterstattung fest und sie prüft die Einbindung von Interessengruppen. Die vorliegende Mitteilung soll diese Empfehlungen durch strategische Orientierungshilfen unterstützen.
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
Im Laufe der letzten 15 Jahre haben bedeutende Veränderungen in Gesellschaft und Politik die Art und Weise beeinflusst, wie Wälder und Forstwirtschaft in der EU-Gesellschaft betrachtet werden. Das allgemeine Bild wird durch wachsende Anforderungen an Wälder und deren zunehmende Bedrohung bestimmt. Gleichzeitig wird durch die immer höhere Anzahl an forstbezogenen politischen Strategien ein komplexes und fragmentiertes politisches Umfeld geschaffen. Auch die zunehmend stärkeren Verbindungen zwischen den internationalen Märkten für Lebensmittel, Futtermittel, Fasern und Kraftstoffe führen zu unerwarteten Marktstörungen.
Ein neuer Rahmen wird zu folgenden Zwecken benötigt:
- - um sicherzustellen, dass das multifunktionale Potenzial der Wälder in der EU auf eine nachhaltige und ausgewogene Art und Weise genutzt wird, damit die essenziellen Ökosystemleistungen unserer Wälder korrekt funktionieren;
- - um den steigenden Bedarf an Rohstoffen für bestehende und neue Produkte (z.B. umweltverträgliche Chemikalien oder Textilien) und für erneuerbare Energie zu decken. Dieser Bedarf bietet eine Chance zur Marktdiversifizierung, stellt jedoch auch eine große Herausforderung für die nachhaltige Bewirtschaftung und das Nachfragegleichgewicht dar. Der Bedarf für neue Verwendungszwecke in der Bioökonomie und der Bioenergie sollte mit der traditionellen Nachfrage koordiniert werden und nachhaltige Grenzen achten;
- - um auf die Herausforderungen und Chancen zu reagieren, denen die Forstwirtschaft im Zusammenhang mit Ressourcen und Energieeffizienz, Rohstoffen, Logistik, struktureller Anpassung, Innovation, allgemeiner und beruflicher Bildung und Qualifikationen, internationalem Wettbewerb, Klimapolitik nach 2020 sowie Information und Kommunikation gegenübersteht, damit das Wachstum gefördert wird;
- - um Wälder und die Biodiversität vor den erheblichen Auswirkungen von Stürmen und Bränden, zunehmend knappen Wasserressourcen und Schädlingen zu schützen. Diese Bedrohungen kennen keine Landesgrenzen und werden durch den Klimawandel verschärft;
- - um anzuerkennen, dass die EU sich nicht nur auf ihre eigene Produktion stützen kann und dass ihr Verbrauch sich auf alle Wälder weltweit auswirkt;
- - um ein geeignetes Informationssystem zu entwickeln, das die Nachverfolgung aller vorstehend beschriebenen Punkte sicherstellt.
Die EU benötigt einen Politikrahmen, der die forstbezogenen politischen Strategien koordiniert und deren Kohärenz gewährleistet und außerdem Synergien mit anderen Sektoren zulässt, die Einfluss auf die Waldbewirtschaftung haben. Es ist eine neue Forststrategie erforderlich, die den Kernpunkt in der Entwicklung forstpolitischer Maßnahmen einnehmen muss. Die Wälder in der EU und der forstbasierte Sektor müssen so aufgestellt sein, dass ihr Beitrag zu den Zielen und Zielvorgaben der EU sichergestellt ist.
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
Dieser Vorschlag unterstützt einen kohärenten und ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Waldbewirtschaftung, deckt die vielfältigen Vorteile von Wäldern ab, integriert interne und externe Aspekte der Forstpolitik und geht auf die gesamte Wertschöpfungskette des Waldes ein.
Der Vorschlag enthält die wichtigsten Grundsätze, die notwendig sind, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern, während gleichzeitig der Schutz der Wälder und die Erbringung von Ökosystemleistungen sichergestellt werden. Es wird auch darauf eingegangen, wie die EU ihre forstbezogene Politik genau umsetzen möchte.
Damit diese Strategie für die politischen Maßnahmen, die einen Nachweis der nachhaltigen Waldbewirtschaftung benötigen oder möglicherweise benötigen werden, von Relevanz ist und damit ihre Ziele erreicht werden, sind objektive, ehrgeizige und nachweisbare Kriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung vonnöten, die auf alle Verwendungszwecke von Forstbiomasse angewendet werden können. Die Strategie und ihre Umsetzung müssen auf den geltenden Rechtsvorschriften und internationalen Initiativen aufbauen (einschließlich der im Rahmen von Forest EUROPE8 durchgeführten Arbeiten), die besondere Lage von Eigentümern kleiner Forstflächen berücksichtigen und auf marktbasierte Instrumente des Privatsektors eingehen, z.B. Zertifizierungen.
Die Koordination mit und zwischen den Mitgliedstaaten ist unabdingbar, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen und Kohärenz und Synergien zu optimieren. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, bei der Erarbeitung und Umsetzung ihrer Aktionspläne und der nationalen Forstprogramme die Grundsätze und Ziele dieser Strategie zu berücksichtigen. Es sollten Möglichkeiten zur Vernetzung sowie zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren geschaffen werden.
3.1 Leitgrundsätze
- - Nachhaltige Waldbewirtschaftung und die multifunktionale Rolle von Wäldern, die ausgewogene Erbringung zahlreicher Waren und Dienstleistungen sowie die Gewährleistung des Schutzes der Wälder;
- - Ressourceneffizienz, Optimierung des Beitrags der Wälder und des forstbasierten Sektors zu ländlicher Entwicklung, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen;
- - globale Verantwortlichkeit für Wälder, Förderung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs von Forstprodukten.
Europa blickt auf eine langjährige Tradition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zurück, die sich in den Grundsätzen von Forest EUROPE widerspiegelt, welche durch die politischen Strategien der Mitgliedstaaten umgesetzt und von der EU unterstützt werden, insbesondere von der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei handelt es sich um ein dynamisches Konzept mit internationalen, regionalen und lokalen Aspekten, die von den Forstwirten vor Ort umgesetzt werden müssen.
Die Mitgliedstaaten sind an die von Forest EUROPE eingegangenen Verpflichtungen gebunden und müssen ihre Wälder gemäß ihren nationalen forstbezogenen Maßnahmen und Rechtsvorschriften nachhaltig bewirtschaften. Bei der Umsetzung dieser Strategie müssen sie die Grundkriterien der nachhaltigen Waldbewirtschaftung beachten, den Informationsaustausch verbessern und bewährte Verfahren verbreiten.
Im forstbasierten Sektor bedeutet Ressourceneffizienz, dass die Forstressourcen auf eine Art und Weise verwendet werden, die die Auswirkungen auf Umwelt und Klima auf ein Minimum reduziert, und dass jenen Forsterzeugnissen eine höhere Priorität beigemessen wird, die einen höheren Mehrwert aufweisen, mehr Arbeitsplätze mit sich bringen und zu einer besseren Kohlenstoffbilanz beitragen. Die kaskadierende Verwendung von Holz9 erfüllt diese Kriterien. In einigen Fällen können dennoch andere Ansätze erforderlich werden, beispielsweise bei sich änderndem Bedarf oder zum Schutz der Umwelt.
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
Die Gewährleistung und der Nachweis, dass alle Wälder in der EU gemäß den Grundsätzen für nachhaltige Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden und dass der Beitrag der EU zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Reduzierung der Abholzung weltweit gestärkt wird, um Folgendes zu erreichen:
- - den Beitrag zum Ausgleich von verschiedenen Forstfunktionen, der Deckung des Bedarfs und der Erbringung essenzieller Ökosystemleistungen;
- - die Bereitstellung einer Basis, damit die Forstwirtschaft und die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette wettbewerbsfähig werden und nachhaltig zur Bioökonomie beitragen kann.
Die in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen erarbeiteten Ziele befassen sich mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf integrierte Art und Weise und bieten einen ganzheitlichen Ansatz für Waldbewirtschaftung und Politik.
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung trägt zu übergeordneten gesamtgesellschaftlichen
Zielen bei 3.3.1 Unterstützung unserer ländlichen und städtischen Gebiete
Der Bedarf der Gesellschaft an Wäldern steigt. Wälder decken auch große Landflächen ab und sind so von großer Bedeutung für die ländliche Bevölkerung, da sie den wirtschaftlichen Wohlstand und die Beschäftigung unterstützen.
Nachhaltige, gut ausgebildete und sicherheitsgeschulte Beschäftigte stellen eine der Säulen eines wettbewerbsfähigeren Forstsektors dar. Gut bewirtschaftete Wälder mit qualifizierten
Forstwirten, Arbeitern und Unternehmern machen den Weg frei für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Forstsektor, der bei der Entwicklung des ländlichen Raums sowie in der Wirtschaft insgesamt eine große Rolle spielt und Vorteile für die Gesellschaft mit sich bringt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums genutzt werden sollten, um die Umsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die in der neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Möglichkeiten nutzen und Investitionen in folgende Bereiche Vorrang geben: Modernisierung der Forsttechnologien; Optimierung des Beitrags des Sektors zur Bioökonomie; Stärkung der Widerstandsfähigkeit, des ökologischen Werts und des Minderungspotenzials von Forstökosystemen; Erreichen der Ziele im Hinblick auf Natur und Biodiversität; Anpassung an den Klimawandel; Erhalt genetischer Ressourcen; Forstschutz und Information; Schaffung neuer Waldflächen und agrarforstwirtschaftlicher Systeme.
Strategische Orientierungshilfen:
- - Die Mitgliedstaaten sollten die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit und die Lebensqualität zu fördern, besondere ökologische öffentliche Güter bereitzustellen10 und zur Förderung der sozialen Funktionen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beizutragen.
- - Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen der forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bewerten und verbessern.
- - In Übereinstimmung mit dem Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Beihilfenkontrolle schlägt die Kommission vor, die Einbeziehung großer Unternehmen in das Gruppenfreistellungssystem zu erwägen, und prüft die Voraussetzungen für eine Gruppenfreistellung im forstbasierten Sektor.11
- - Die Mitgliedstaaten werden mit Hilfe der Finanzierung zur Entwicklung des ländlichen Raums darin bestärkt, Folgendes zu unterstützen: forstwirtschaftliche Beratungssysteme für die Öffentlichkeitsarbeit; allgemeine und berufliche Bildung; Kommunikation zwischen lokalen Waldbesitzern und Behörden.
- - Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Bewertung der Vorteile von Wäldern für die Gesellschaft optimieren und durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung das richtige Gleichgewicht für die Erbringung der verschiedenen Waren und Dienstleistungen finden.
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
Holz ist ein natürlicher, erneuerbarer, wiederverwendbarer und wiederverwertbarer Rohstoff. Wird es aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen und so verarbeitet und verwendet, dass die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt minimiert werden, während es gleichzeitig als Lebensgrundlage dient, kann es eine nachhaltige Rolle einnehmen.
Insgesamt werden 58 % der in der EU gewonnenen Holzbiomasse in der EU-Forst- und Holzindustrie verarbeitet,12 auf die rund 7 % des durch die verarbeitende Industrie der EU erwirtschafteten BIP und knapp 3,5 Mio. Arbeitsplätze entfallen und die dazu beiträgt, dass die Ziele der EU-Industriepolitik erreicht werden.13 Ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit hängt jedoch von neuen ressourcen- und energieeffizienten sowie umweltverträglichen Verfahren und Erzeugnissen ab. Es ist davon auszugehen, dass moderne Holzwerkstoffe und Chemikalien in der EU-Bioökonomie eine wichtige Rolle spielen werden. In einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden die Teilsektoren der EU-Forst- und Holzindustrie sowie die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen und technologischen Aussichten beschrieben, und es werden die größten Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen diesbezüglich (für den Zeitraum 2013-2020) vorgestellt, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Die übrigen 42 % werden zur Energieerzeugung genutzt und decken rund 5 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge wird Biomasse auch im Jahr 2020 noch die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie sein. Die Kommission untersucht derzeit, ob zusätzliche Maßnahmen (darunter harmonisierte Nachhaltigkeitskriterien) vorgeschlagen werden sollten, um Probleme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anzugehen, die aus der Verwendung fester und gasförmiger Biomasse zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität herrühren.
Neben Nichtholzerzeugnissen des Waldes, an denen auf dem Markt zunehmend Interesse besteht, bietet die Forstbiomasse Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten und das Einkommen in einer kohlenstoffarmen und grünen Wirtschaft zu diversifizieren.
Strategische Orientierungshilfen:
Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes:
- - Sie untersucht und fördert die umfassendere Verwendung von Holz als nachhaltiger, erneuerbarer, klima- und umweltfreundlicher Rohstoff ohne Schädigung der Wälder und ihrer Ökosystemleistungen; sie bewertet die klimabezogenen Vorteile, die durch den Ersatz anderer Rohstoffe und Energiequellen durch Forstbiomasse und gewonnene Holzerzeugnisse entstehen, sowie die Auswirkungen von Anreizen, die für die Verwendung von Forstbiomasse geboten werden, in Form von Marktverzerrungen.
- - Sie entwickelt bis Ende 2014 objektive, ehrgeizige und nachweisbare Kriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der EU, die in unterschiedlichen politischen Kontexten unabhängig von der Endnutzung der Forstbiomasse angewendet werden können. Die Kommission wird geeignete Maßnahmen vorstellen.
- - Sie bewertet die potenzielle Holzversorgung und die Erleichterung einer verstärkt nachhaltigen Holzmobilisierung; sie erarbeitet Leitfäden mit bewährten Verfahren zu diesem Thema, zum kaskadierenden Grundsatz sowie zu ressourcen- und energieeffizienten Herstellungsverfahren, insbesondere für die Forstwirtschaft, KMU und Kleinstunternehmen.
- - Sie stimuliert das Marktwachstum und die Internationalisierung von Erzeugnissen der EU-Forstwirtschaft und verbessert den Kenntnisstand im Sektor, u.a. zu nachhaltigem Bau und zu Verbraucherinformationen zu Möbeln.
- - Sie erleichtert den Zugang von Erzeugnissen und Rohstoffen der EU-Forst- und Holzindustrie zu Drittmärkten durch bilaterale Handelsabkommen sowie durch die Verbesserung von Informationen über Einfuhrbedingungen und die Ausfuhr von Rohstoffen.
- - Sie unterstützt die Technologieplattform für den forstbasierten Sektor (Forestbased Sector Technology Platform, FTP) und bestärkt neue Initiativen, wie öffentlichprivate Partnerschaften, z.B. in biobasierten Industriezweigen, die Forschung und Innovation in Bezug auf verschiedene ressourcen- und energieeffiziente Erzeugnisse und Verfahren unterstützen.
- - Sie initiiert im Jahr 2014 eine kumulative Kostenbewertung der EU-Gesetzgebung, die sich auf die Wertschöpfungsketten der Forstwirtschaft auswirkt. Die Ergebnisse könnten zu einer umfassenderen Analyse der Auswirkungen (u.a. Kosten, Vorteile und Kohärenz) von politischen Strategien und Gesetzgebung beitragen.
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
Wälder sind durch den Klimawandel gefährdet. Daher müssen ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Anpassungsfähigkeit erhalten und gestärkt werden, u.a. durch Brandverhütung und andere Anpassungslösungen (z.B. geeignete Arten oder Pflanzensorten).
Gleichzeitig kann die Waldbewirtschaftung die Auswirkungen des Klimawandels mindern, wenn die Rolle der Wälder als Kohlenstoffsenken im Kohlenstoffzyklus erhalten oder gestärkt wird, und indem Biomaterialien bereitgestellt werden, die als temporäre Kohlenstoffspeicher oder als Ersatz für kohlenstoffintensive Materialien und Brennstoffe dienen können. Die EU hat kürzlich Regeln für die Anrechnung und Verbuchung, die Überwachung und die Berichterstattung für den LULUCF-Sektor14 erlassen, denen zufolge die Mitgliedstaaten beispielsweise Informationen über ihre Pläne zur Vergrößerung von Senken und zur Reduzierung forstbasierter Emissionen bereitstellen müssen. Die EU und die Mitgliedstaaten sind außerdem weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem LULUCF-Sektor eingegangen, die bis zum Jahr 2020, dem zweiten Verpflichtungszeitraum des KyotoProtokolls, erfüllt werden müssen.
Wälder mindern außerdem die Auswirkungen von extremen Wettererscheinungen, indem sie für moderate Temperaturen sorgen sowie Windgeschwindigkeit und Wasserabfluss verlangsamen.
Strategische Orientierungshilfen:
Die Mitgliedstaaten sollten nachweisen,
- - wie sie das Minderungspotenzial ihrer Wälder durch eine Steigerung des Kohlenstoffabbaus und eine Verringerung der Emissionen erhöhen können, u.a. durch die kaskadierende Verwendung von Holz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das neue LIFE+-Teilprogramm zur Finanzierung von Klimapolitik und der Entwicklung des ländlichen Raums neue oder bestehende Waldbewirtschaftungsverfahren fördern und unterstützen kann, die Emissionen senken oder die biologische Nettoproduktivität (d.h. den CO₂-Abbau) erhöhen. Dies sollte bis Mitte 2014 und im Kontext ihrer Informationen über LULUCF-Maßnahmen erfolgen;
- - wie sie die Anpassungsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit ihrer Wälder steigern, und sich dabei auf die Maßnahmen stützen, die in der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 15 und im Grünbuch "Waldschutz und Waldinformation" vorgeschlagen werden, wie das Schließen von Wissenslücken und die Einbindung von Anpassungsmaßnahmen in die Forstpolitik.
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
Wälder bieten Ökosystemleistungen, von denen ländliche und städtische Gebiete abhängen, und beheimaten eine große biologische Vielfalt. Der immer höhere Druck auf Wälder - Zersplitterung natürlicher Lebensräume, Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, Klimawandel, Wasserknappheit, Brände, Stürme und Schädlinge - macht einen stärkeren Schutz notwendig. In den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fallen die Verbringung von und der Handel mit bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die die Pflanzengesundheit gefährden können.
Die Schutzanstrengungen sollten auf den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Multifunktionalität der Wälder als Kernbestandteil der grünen Infrastruktur der EU abzielen, die grundlegende Umweltleistungen sowie Rohstoffe erbringt.
Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf der Prävention negativer Auswirkungen auf die Wälder liegen, nicht auf der Minderung und Sanierung von Schäden. Damit Wälder auf künftige Bedrohungen und Tendenzen reagieren können, müssen die genetische Vielfalt verbessert und die bedrohten genetischen Ressourcen geschützt werden.
Sowohl der Charakter als auch die Auswirkungen bestimmter Bedrohungen sind grenzüberschreitend, daher sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.
Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente, die sich auf die Grundsätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung stützen, stellen wichtige Werkzeuge dar, um verschiedene Waren und Dienstleistungen auf ausgewogene Art und Weise zu erbringen. Waldbewirtschaftungspläne sind zentraler Bestandteil sowohl der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 als auch der Finanzierung der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die vorliegende Strategie beinhaltet diese Pläne ebenfalls und fördert und unterstützt ihre Verwendung.
Strategische Orientierungshilfen:
Die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:
- - Sie entwickeln mit Unterstützung der Kommission einen konzeptuellen Rahmen zur Prüfung des Wertes von Ökosystemleistungen und fördern deren Integration in die Rechnungslegungssysteme auf nationaler und EU-Ebene bis zum Jahr 2020. Sie bauen auf der Kartierung und Bewertung des Zustands der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen auf. - Sie erhalten und vergrößern die Forstflächen, damit der Bodenschutz sowie die Regulierung der Güte und Menge des Wasserflusses gewährleistet sind, indem sie Verfahren zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in das Maßnahmenprogramm zu Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen.
- - Sie erzielen eine deutliche und messbare Verbesserung des Erhaltungszustands von Waldpflanzenarten und Lebensraumtypen, indem sie die EU-Gesetzgebung zur Natur in vollem Umfang umsetzen und gewährleisten, dass die nationalen Forstpläne bis zum Jahr 2020 zum angemessenen Management von Natura 2000 beitragen. Sie bauen auf dem in Kürze erscheinenden Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern auf.
- - Sie setzen den Strategieplan für die Biodiversität 2011-2020 (Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020) um und verwirklichen ihre in Aichi gesetzten Ziele, die im Kontext des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gesteckt wurden, wobei sie auf dem kommenden gemeinsamen Rahmen zur Sanierungspriorisierung (Restoration Prioritisation Framework) aufbauen.
- - Sie stärken den genetischen Erhalt der Wälder (Vielfalt der Baumarten) und der Vielfalt unter den Arten und Populationen. Die Kommission kann sie dabei insbesondere über das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen.
Die Kommission unternimmt Folgendes:
- - Sie überwacht den Fortschritt der Mitgliedstaaten beim Einsatz von Forstbewirtschaftungsplänen oder gleichwertigen Instrumenten sowie bei der Integration von Aspekten der Biodiversität in diese Instrumente, darunter die Erhaltungsziele von Natura 2000.
- - Sie stärkt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Mechanismen zum Schutz der Wälder vor Schädlingen und setzt dabei auf einen Ausbau der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, eine intensive Forschung und die andauernde Prüfung der Pflanzenschutzregelung.
- - Sie bewertet die Auswirkungen und erwägt eine mögliche Ausweitung der Verpflichtung, innerhalb der EU den Internationalen FAO-Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 über Verpackungsmaterial aus Holz anzuwenden.
- - Sie stellt den Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung ihr verfügbare Informationen und Daten bereit, um die Umsetzung der Aktionsprogramme zum Schutz der Wälder und des Bodens in Gebieten zu unterstützen, die am stärksten von der Verschlechterung der Bodenqualität und der Wüstenbildung bedroht sind. Dazu werden insbesondere das Europäische Zentrum für Forstdaten und das Europäische Bodendatenzentrum genutzt.
Ausbau der Wissensbasis
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
Ein Ausbau der Wissensbasis zu Wäldern ist notwendig, um die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit Umwelt und Gesellschaft besser zu verstehen, denen die Forstwirtschaft gegenübersteht. Zur Kartierung und Bewertung des Zustands von Forstökosystemen und ihren Leistungen sind bessere Waldinformationen auf EU-Ebene vonnöten. Relevante Variablen und Parameter werden auf EU-Ebene harmonisiert; dazu werden internationale, gesamteuropäische und nationale Datenerhebungssysteme sowie eine detaillierte Analyse der EU-weiten Herausforderungen bemüht. EU-Programme wie LIFE+ könnten zur Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen beitragen.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben ein modulares System zu Waldinformationen entwickelt, und die Arbeiten zu Biomasse und Biodiversität wurden bereits aufgenommen.
Strategische Orientierungshilfen:
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:
- - Sie richten ein europäisches Waldinformationssystem ein, indem sie harmonisierte, europaweite Informationen über die multifunktionale Rolle von Wäldern und Waldressourcen sammeln und verschiedene Informationssysteme (z.B. EFFIS16) und Datenplattformen (z.B. EFDAC17) in ein dynamisches modulares System integrieren, das Daten und Modelle in Anwendungen vereint.
- - Sie stimmen die EU-Waldinformationen untereinander ab, so dass sich diese vorrangig auf Daten stützen, die von den Mitgliedstaaten unter Einhaltung der EU-Anforderungen an die Datenarchitektur erfasst wurden, wie INSPIRE18, SEIS19 und Copernicus20, und orientieren sich dabei an internationalen und regionalen Verfahren.
- - Sie fördern die Weiterentwicklung der EU-Datenbank zu forstlichem Vermehrungsgut, u.a. durch Hyperlinks zu nationalen Registern und Karten.
- - Sie verbessern Waldinformationen und Überwachungsergebnisse, machen diese vergleichbar und tauschen sie untereinander aus, wobei sie auf erfolgreichen Erfahrungen z.B. im Zusammenhang mit dem EFFIS, der Waldgesundheit, EU-Forststatistiken und dem EFDAC aufbauen.
Unter intensiver Konsultation der Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes:
- - Sie entwickelt mehrere Module, z.B. zu Wäldern und natürlichen Störungen wie Bränden und Schädlingen, Wäldern und der Bioökonomie, Wäldern und dem Klimawandel sowie Wäldern und Ökosystemleistungen, die zu den EU-Forststatistiken und der Integrierten Volkswirtschaftlichen und Umweltgesamtrechnung für Wälder beitragen könnten.
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
Es wird ein kohärenter und ehrgeiziger EU-Forstforschungsraum benötigt, um Innovation in der Forstwirtschaft zu stimulieren. Dieser sollte forstwirtschaftliche Besonderheiten wie lange Zeiträume berücksichtigen.
Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung unterstützen den forstbasierten Sektor. In Übereinstimmung mit der Strategie für eine Bioökonomie für Europa21 spielt die Forstwirtschaft im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und bei Horizont 2020 eine tragende Rolle. Ziel ist, die Nachhaltigkeit des Sektors und seinen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken, seine Fähigkeit zur Resistenz gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren zu erhöhen und bessere forstwirtschaftliche Herstellungssysteme und Erzeugnisse zu entwickeln.
Strategische Orientierungshilfen:
- - Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten und Interessengruppen bei der Übertragung von technologie- und wissenschaftsbezogenem Wissen auf die praktischen forstwirtschaftlichen Vorgehensweisen und den Markt, insbesondere im Rahmen von Horizont 2020 und der europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit", wobei die Entwicklung neuer Erzeugnisse mit höherem Mehrwert unterstützt wird.
- - Die Kommission und die Mitgliedstaaten kooperieren in Bezug auf moderne Forschungs- und Modellierungsinstrumente, um Daten- und Wissenslücken zu schließen und die komplexen forstwirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Veränderungen besser zu verstehen (z.B. durch die Ermittlung von umweltverträglichen Grenzwerten).
- - Der Ständige Agrarforschungsausschuss (SCAR) wird eingesetzt, um die Koordinierung von Forschung und Innovationsarbeiten zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen zu stärken.
- - Die Kommission stellt sicher, dass die Ergebnisse und bewährten Verfahren in der gesamten öffentlichen Forstverwaltungsstruktur der EU sowie in anderen relevanten Foren verbreitet werden.
Förderung von Koordinierung und Kommunikation
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
Verschiedene bereichsübergreifende politische Themen sind auch für den Forst von Relevanz, und ihre Ziele sind nicht immer identisch. Koordinierung, Kooperation und Kommunikation sind daher von großer Bedeutung, um politische Kohärenz und Konsistenz zu erzielen.
Mit den Mitgliedstaaten wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung von Koordinierung und Umsetzung erörtert, darunter eine Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Über einen Ansatz auf freiwilliger Basis hinaus konnte jedoch kein Konsens erreicht werden. In jedem Fall müssen die Verbindungen zur forstbezogenen Politik verbessert werden.
Die derzeitige Forstverwaltungsstruktur der EU22 stützt sich auf den Ständigen Forstausschuss23. Der Ständige Forstausschuss sollte weiterhin das Forum für die Erörterung aller forstbezogenen Angelegenheiten bleiben und die Koordinierung und Kohärenz von politischen Forststrategien sicherstellen. Es besteht jedoch Verbesserungsbedarf, damit gewährleistet wird, dass der Ständige Forstausschuss auch Aspekte anderer politischer Strategien berücksichtigt. Der Ständige Forstausschuss hat gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für Forst- und Korkwirtschaft, dem Habitat-Ausschuss und der Sachverständigengruppe für die Verwaltung von Natura 2000 einen Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern erarbeitet - diese Zusammenarbeit könnte als bewährtes Verfahren herangezogen werden. Außerdem sollte die Rolle des Ständigen Forstausschusses zum Erhalt der Multifunktionalität von Wäldern stärker in den Vordergrund rücken.
Die Beratungsgruppe "Forstwirtschaft und Kork"24 bleibt weiterhin die wichtigste Plattform für verschiedene Interessengruppen zur Erörterung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und nachhaltiger Waldbewirtschaftung, und der Beratende Ausschuss für die Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft25 bleibt weiterhin die wichtigste Plattform für Angelegenheiten im Zusammenhang mit industriellen Wertschöpfungsketten.
Diese drei Foren sollten als Grundlage für die Entwicklung und Nachbereitung der neuen Strategie genutzt werden.
Die Kommunikation stellt für den Sektor eine besondere Herausforderung dar - die Öffentlichkeit ist sich in der Regel weder der großen Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung noch des Beitrags der Forstwirtschaft zur grünen Wirtschaft bewusst.
Strategische Orientierungshilfen:
- - Die Kommission gewährleistet, dass die Arbeit des Ständigen Forstausschusses auf anderen politischen Strategien der EU aufbaut, die für Wälder und die Forstwirtschaft relevant sind, und stellt so sicher, dass die Multifunktionalität der Bewirtschaftung der Wälder in der EU erhalten bleibt.
- - Die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen verschiedene Optionen für die bessere Koordinierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, der harmonisierten Waldinformationen und der Zusammenarbeit zwischen und mit den Mitgliedstaaten.
- - Die Kommission richtet ein Netz der europäischen Forstämter (European Forest Bureau Network) ein, um harmonisierte Kriterien für die Daten der einzelstaatlichen Waldberichte (National Forest Inventories, NFI) zu erarbeiten. Ergänzende Arbeiten sind im Rahmen von COST-Aktionen (COST = Europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung) und Forschungsprojekten geplant.
- - Die Mitgliedstaaten optimieren öffentlich zugängliche Informationen über Wälder und Holz und orientieren sich an der EU-Forstkommunikationsstrategie26, die vom Ständigen Forstausschuss erarbeitet wurde.
- - Die Kommission prüft weiter die öffentliche Wahrnehmung der Wälder (über eine Eurobarometer-Erhebung, die bis zum Jahr 2015 durchgeführt wird).
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
Auf gesamteuropäischer Ebene liegt der Schwerpunkt auf den andauernden Verhandlungen über den Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung über Wälder; die EU fungiert dabei als Hauptakteur. Mit dieser Vereinbarung möchte die EU eine Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der gesamten Region erzielen. Die neue Strategie dient als geeignetes Hilfsmittel für die Umsetzung der Vereinbarung.
Auf globaler Ebene arbeitet die EU an vorderster Front an der Bekämpfung von Abholzung und Waldschädigung. Sie fördert die nachhaltige Waldbewirtschaftung als Möglichkeit, die Biodiversität zu schützen, die Wüstenbildung zu bekämpfen und auf den Klimawandel zu reagieren, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass aus den Forstökosystemen Waren und Dienstleistungen gewonnen werden können. Auf diese Weise trägt sie zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Beseitigung der Armut bei. Auch das Programm zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD+), FLEGT27 und die EU-Holzverordnung28 verfolgen diese Ziele. Bis zum Jahr 2015 prüft die Kommission die Funktionsweise und die Wirksamkeit der EU-Holzverordnung.
Mit dieser Strategie soll die Kohärenz zwischen politischen Strategien, Zielen und Verpflichtungen zu forstbezogenen Angelegenheiten auf internationaler Ebene seitens der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Sie unterstützt die EU und die Mitgliedstaaten durch eindeutig formulierte und kohärente Ziele.
Strategische Orientierungshilfen:
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:
- - Sie stellen die Kohärenz zwischen politischen Strategien und Verpflichtungen zu forstbezogenen Angelegenheiten auf internationaler Ebene seitens der EU und der Mitgliedstaaten sicher.
- - Sie fördern eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in ganz Europa und weltweit und unterstützen die Rolle der Wälder beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit und der außenpolitischen Maßnahmen der EU.
- - Sie gewährleisten die andauernde Unterstützung der globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans.
- - Sie unterstützen Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung von Forstpolitik und Forstrechtsvorschriften, zur Stärkung der Forstverwaltung, zur Bewertung und Überwachung von Forstökosystemen sowie über REDD+ zur Bekämpfung der ausschlaggebenden Faktoren für die Abholzung und die Waldschädigung.
Die Kommission unternimmt Folgendes:
- - Sie bewertet die Umweltauswirkung des EU-Verbrauchs von Erzeugnissen und Rohstoffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Abholzung und Waldschädigung außerhalb der EU beitragen. Sofern angemessen, wird sie politische Optionen zur Einschränkung dieser Auswirkung erwägen, z.B. die Erarbeitung eines EU-Aktionsplans zu Abholzung und Waldschädigung. Dabei berücksichtigt sie die Vorgaben und Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der EU.
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
Die Kommission und die Mitgliedstaaten garantieren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche die Umsetzung und Nachverfolgung der Strategie, wobei ein besonderes Augenmerk der Beteiligung der Interessengruppen gilt.
Die Kommission arbeitet mit dem Ständigen Forstausschuss zusammen und stärkt die Verknüpfungen mit verwandten politischen Strategien der EU, um Meilensteine für das Verwirklichen der forstbezogenen Ziele bis 2020 festzulegen und die strategischen Prioritäten von Maßnahmen in der Forstpolitik und anderen Politikbereichen mit Auswirkung auf die Forstwirtschaft zu ermitteln. Bei Bedarf arbeitet sie auch mit anderen Ausschüssen und Foren zusammen. Angesichts der Bedeutung der finanziellen Mittel der EU für Wälder und die Forstwirtschaft muss die Qualität der Gespräche auf EU-Ebene erhöht werden.
Es werden auch andere Bereiche ermittelt, in denen die Mitgliedstaaten Fortschritte erzielen sollten, z.B. die Prävention von Waldbränden, die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten sowie die Förderung von nachhaltigem Holz und der regionalen und regionsübergreifenden Zusammenarbeit.
Die Wälder und die Forstwirtschaft werden derzeit in erheblicher Höhe von der EU finanziert. Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellen den wesentlichen Ressourcenanteil der Strategie (90 % der EU-Finanzmittel für die Forstwirtschaft insgesamt). Den aktualisierten Plänen zufolge sind 5,4 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zweckgebunden und sollen für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Zeitraum 2007-2013 verwendet werden. Ein ähnlicher Mittelrahmen wie der des aktuellen Zeitraums kann möglicherweise für den Zeitraum 2014-2020 erwartet werden, dies hängt jedoch von den Plänen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums ab. Die Ausgaben sollten darauf verwendet werden, zu den Zielen dieser Strategie beizutragen, insbesondere zur Gewährleistung, dass die EU-Wälder nachweislich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden. LIFE+ unterstützt den Naturschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Deckung des Informations- und Schutzbedarfs, die Strukturfonds unterstützen Kohäsionsprojekte, und Horizont 2020 unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, darunter die öffentlichprivate Partnerschaft zu biobasierten Industriezweigen. Auch politische Strategien zur Entwicklung und zum Klimawandel stellen Finanzmittel für Drittländer, insbesondere über EU-Entwicklungsfonds, REDD+ und FLEGT. Die Rationalisierung der verfügbaren Ressourcen und die Verbesserung der Koordinierung zwischen Finanzmitteln der EU und der Mitgliedstaaten kann zu einer besseren Umsetzung der Strategie beitragen.
5. Schlussfolgerungen
Eine Strategie für Wälder und die Forstwirtschaft wird benötigt, da es weder eine gemeinsame EU-Forstpolitik noch einen Leitrahmen für forstbezogene Angelegenheiten gibt. Da die EU-Politik zunehmend wachsende Anforderungen an die Wälder stellt, müssen die verschiedenen sektorbezogenen Strategien koordiniert werden. Außerdem muss eine ganzheitliche strategische Vision zu Forstangelegenheiten vereinbart werden, und es muss gewährleistet sein, dass die untereinander verknüpften politischen Strategien der EU bei der nationalen Forstpolitik in vollem Umfang berücksichtigt werden. So wird die Fähigkeit der Wälder und der Forstwirtschaft gestärkt, auf Entwicklungen in unterschiedlichen Politikbereichen zu reagieren.
Mit dieser Strategie sollen Wälder und die Forstwirtschaft auf dem Weg hin zu einer grünen Wirtschaft in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Vorteile, die Wälder auf nachhaltige Weise bieten, sollen genutzt und geschätzt werden, während gleichzeitig deren Schutz garantiert wird. Dazu sind ein engagierter Einsatz und die politische Unterstützung aller Beteiligten unabdingbar.
Bis zum Jahr 2018 wird eine Überprüfung durchgeführt, um den Fortschritt bei der Umsetzung der Strategie zu bewerten.
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese Strategie zu unterstützen und zu ihrer Umsetzung Stellung zu nehmen.
- 1. Auf der Grundlage der prognostizierten EU-Referenzwerte für die Waldbewirtschaftung, die zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) auf der 6. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 6) eingereicht wurden.
- 2. Den Schätzungen der Eigentümer zufolge handelt es sich hierbei um 16 Millionen. Die Anzahl der privaten Waldeigentümer ist zwar ziemlich hoch, die einzelnen Anteile bewaldeter Flächen sind jedoch vergleichsweise klein und häufig auf mehrere Einzelbereiche verteilt.
- 3. Weitere Einzelheiten enthält das Grünbuch "Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel" (KOM (2010) 66 endgültig).
- 4. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa. Helsinki, 1993.
- 5. KOM (2011) 244 endgültig und COM (2012) 60 final.
- 6. Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union.
- 7. KOM (2006) 302 endgültig.
- 8. Gesamteuropäischer politischer Prozess für die nachhaltige Bewirtschaftung aller Wälder auf dem Kontinent.
- 9. Dem kaskadierenden Grundsatz zufolge wird Holz zu folgenden Zwecken in absteigender Reihenfolge verwendet: Erzeugnisse auf Holzbasis, Verlängerung von deren Nutzungsdauer, Wiederverwendung, Recycling, Bioenergie und Entsorgung.
- 10. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013) zu dem Punkt "Mehrjähriger Finanzrahmen".
- 11. Da der forstbasierte Sektor nicht in den Geltungsbereich von Anhang I und Artikel 42 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt, gelten für ihn alle Wettbewerbsvorschriften in vollem Umfang.
- 12. Holzwaren, Möbel, Herstellung von Holz- und Zellstoff, Herstellung von Druckerzeugnissen (NACE Kapitel 16, 31, 17, 18. 1). Auch relevante Aspekte des Holzeinschlags (NACE 02.2) werden abgedeckt.
- 13. "Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung", (COM (2012) 582 final) und "Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" (KOM (2010) 614 endgültig).
- 14. Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
- 15. COM (2013) 216 final.
- 16. Europäisches Waldbrand-Informationssystem.
- 17. Europäisches Zentrum für Forstdaten.
- 18. Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).
- 19. Gemeinsames Umweltinformationssystem.
- 20. Programm der Europäischen Kommission für Erdbeobachtung.
- 21. COM (2012) 60 final.
- 22. In der Arbeitsunterlage beschrieben.
- 23. Entscheidung des Rates 089/367/EWG.
- 24. Beschluss der Kommission 2004/391/EG.
- 25. Beschluss der Kommission 097/837/EG.
- 26. http://ec.europa.eu/agriculture/fore/publi/.
- 27. Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (FLEGT = Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor).
- 28. Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates.