Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015

A

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage insgesamt

Der Bundesrat hält die im Aktionsprogramm genannte Klimaschutzlücke von 5 bis 8 Prozentpunkten im Hinblick auf die zu Grunde liegenden Annahmen für sehr optimistisch. Es ist fraglich, ob die Prognosen zum Ausbaupfad der erneuerbaren Energien, zu den Zertifikatpreisen im Emissionshandel sowie der Entwicklung der Energiepreise erreicht werden können. Die von der Bundesregierung errechnete zusätzliche Lücke von 62 bis 100 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

16.

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Der Bundesrat stellt fest, dass die Land- und Forstwirtschaft in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet hat und weiterhin Teil einer Lösung für verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik sein muss. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und Landnutzung im Aktionsprogramm Klimaschutz als potenzielle Senke von Treibhausgasemissionen benennt.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Land- und Forstwirtschaft bereits umfangreiche Beiträge zur Speicherung von Kohlenstoff, zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen sowie zur Bereitstellung von erneuerbaren Energien geleistet hat und weiterhin Teil einer Lösung für verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik sein wird.

Der Bundesrat vermisst im vorliegenden Aktionsprogramm der Bundesregierung eine Konkretisierung der Minderungsmaßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass die maßnahmenbezogenen Treibhausgasreduktionen tatsächlich erreicht werden.

Der Bundesrat bittet daher, die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz einen erweiterten Maßnahmenkatalog mit konkreten Minderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu erstellen wie beispielsweise die Entwicklung einer Nationalen Grünlandstrategie, die Verbesserung des Schutzes von kohlenstoffreichen Böden (Moore, Anmoore) und Dauergrünland zum Erhalt und Wiederaufbau von organischer Bodensubstanz, den Ausbau - und nicht nur die Verstetigung - des Bundesprogramms Ökologischer Landbau sowie die Stärkung der Forschungsförderung in diesem Bereich. Des Weiteren wird ein großes Potenzial zur signifikanten Minderung von klimarelevanten Emissionen durch eine Erhöhung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft gesehen.

Der Bundesrat hebt hervor, dass insbesondere auch der ökologische Landbau durch Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel und einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnimmt, die weiter ausgebaut werden soll.

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der Bereich Forstwirtschaft Minderungspotenziale durch die Senkenfunktion sowie die CO₂-Speicherkapazität von Holz bietet. Die größte Wirkung wird hierbei durch die stoffliche Nutzung (Materialsubstitution) von Holzprodukten mit langer (z.B. Bauholz) und mittlerer Lebensdauer (z.B. Holzwerkstoffe, Vollholzmöbel) entfaltet. Darüber hinaus trägt die CO₂-neutrale thermische Nutzung von Holz somit zur Schonung der fossilen Energiequellen bei. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, konkrete Minderungsmaßnahmen zu dem Beitrag der Forstwirtschaft in das Aktionsprogramm der Bundesregierung aufzunehmen, wie die Förderung eines naturnahen, an den Klimawandel anpassungsfähigen Waldbaus, die Wiederherstellung geeigneter bewaldeter Moorstandorte bei vorhandenem Renaturierungspotenzial, die Weiterentwicklung eines stärkeren und ressourceneffizienten Holzeinsatzes bei der stofflichen und thermischen Verwendung von Holz, die Förderung von Beratungsleistungen für Bauträger, die Innovationsförderung im Bereich Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen sowie eine ausreichende Ausstattung des Waldklimafonds für Forschung und Modellprojekte.

Ein besonders hohes Potenzial für den Klimaschutz besteht in der intelligenten Verwendung des umweltfreundlichen Rohstoffs Holz als Bau- und Werkstoff, als Dämmstoff und als Brennstoff. Dies sollte in den fachlichen Strategien sowie bei künftigen Fortschreibungen des Aktionsprogramms und des Klimaschutzplans 2050 verstärkt adressiert werden.

Der Bundesrat erkennt an, dass die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen und nachhaltig erzeugter Biomasse (wie z.B. Kleegras aus der Landwirtschaft in Biogasanlagen) zum Klima- und Ressourcenschutz beiträgt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in einem erweiterten Maßnahmenkatalog die energetische Nutzung von anfallenden Wirtschaftsdüngern und nachhaltig erzeugter Biomasse in Biogasanlagen als wirksame Maßnahme zur Minderung von THGEmissionen und zum Ressourcenschutz zu benennen.

Der Bundesrat erkennt an, dass die nachhaltige Nutzung von Biomasse, Rest- und Abfallstoffen beispielsweise in Biogasanlagen oder zur Erzeugung von Biokraftstoffen ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die Bundesregierung wird gebeten, diesen Beitrag bei ihren weiteren Strategien sowie künftigen Fortschreibungen des Aktionsprogramms und des Klimaplans 2050 adäquat zu berücksichtigen.

Zum Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit"

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

36.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Erst durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen entstehen für die kommunalen Behörden zusätzliche Überwachungs-, Regelungs- und Planungsaufgaben. Das Aktionsprogramm ist noch nicht so differenziert gestaltet, dass eine Belastung der Kommunen abgeschätzt werden kann. Beispielsweise die notwendigen Datenzusammenstellungen, die Ermittlung der Wohngeldempfänger in klimaungünstigen Wohnungen, die Kontrollen der baurechtlichen Vorgaben und die Planungen im Bereich des Bauwesens und der Abfalldeponien können jedoch nur die kommunalen Behörden erfüllen. Der Bund ist daher aufzufordern, diese zusätzlichen Belastungen bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auszugleichen.

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten

B