Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 795/02 = AE-Nr. 023305,
Drucksache 281/04 (PDF) = AE-Nr. 041219,
Drucksache 350/06 (PDF) = AE-Nr. 061250,
Drucksache 656/09 (PDF) = AE-Nr. 090584,
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375,
Drucksache 616/10 (PDF) = AE-Nr. 100788,
Drucksache 786/10 (PDF) = AE-Nr. 100992,
Drucksache 043/11 (PDF) = AE-Nr. 110062 und
Drucksache 232/11 (PDF) = AE-Nr. 110287
Brüssel, den 20.9.2011 KOM (2011) 567 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen
{SEK(2011) 1063 endgültig}
Einleitung
Mit der Strategie Europa 2020, ihren Leitinitiativen und den neuen integrierten Leitlinien wird das Wissen in den Mittelpunkt der Bemühungen der Union um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gerückt; im Kommissionsvorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 wird diese Strategie durch eine deutliche Erhöhung des Budgets für Investitionen in Bildung Forschung und Innovation unterstützt. Bildung, insbesondere die Hochschulbildung mit ihren Verbindungen zu Forschung und Innovation, spielt nämlich eine entscheidende Rolle für die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung und ist außerdem unerlässlich, sollen die hochqualifizierten Arbeitskräfte und die gewandten Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen, die Europa braucht, um Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlstand zu schaffen. Hochschulen1 sind damit überaus wichtige Partner bei der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Aufrechterhaltung des Wachstums.
Ungeachtet des wenig beschäftigungsfreundlichen Klimas infolge der Wirtschaftskrise ist die Entscheidung für ein Hochschulstudium immer noch eine gute Wahl.2 Allerdings wird das Potenzial der europäischen Hochschulen, ihre gesellschaftliche Rolle zu erfüllen und zu Europas Wohlstand beizutragen, nach wie vor nicht voll ausgeschöpft; Europa gibt im weltweiten Rennen um Wissen und Talente nicht mehr das Tempo vor, während aufstrebende Volkswirtschaften ihre Investitionen in die Hochschulbildung rasch steigern.3 Bis zum Jahr 2020 wird für 35 % aller Arbeitsplätze in der EU ein tertiärer Abschluss erforderlich sein4, aber nur 26 % der Arbeitskräfte verfügen heute über einen solchen Abschluss. Beim Anteil der Forscher/innen an der gesamten Erwerbsbevölkerung hinkt die EU immer noch nach: 6 von 100, im Vergleich zu 9 in den USA und 11 in Japan.5 Die wissensbasierte Wirtschaft braucht Menschen mit der richtigen Mischung von Qualifikationen: bereichsübergreifende Kompetenzen, digitale Kompetenzen, Kreativität und Flexibilität sowie fundierte Kenntnisse im Fach ihrer Wahl (z.B. Naturwissenschaften, Technik oder Mathematik). Aber öffentliche und private Arbeitgeber, auch in den forschungsintensiven Branchen, berichten zunehmend über ein Auseinanderklaffen von Qualifikationsangebot und -nachfrage und über ihre Schwierigkeiten, die Leute zu finden, die sie angesichts ihrer sich ändernden Bedürfnisse benötigen.
Gleichzeitig versuchen die Hochschulen allzu oft, in zu vielen Bereichen miteinander zu konkurrieren, obwohl nur vergleichsweise wenige die Fähigkeit zur Exzellenz in allen Fachbereichen haben. Die Folge ist, dass derzeit zu wenige europäische Hochschulen in den forschungsorientierten weltweiten Hochschulrankings an der Weltspitze zu finden sind. So finden sich zum Beispiel laut dem neuesten Academic Ranking of World Universities lediglich rund 200 der 4000 Hochschulen in Europa unter den besten 500 und lediglich 3 unter den ersten 20, wobei es in den letzten Jahren keine echte Verbesserung gegeben hat. Es gibt kein einzelnes allgemeingültiges Exzellenzmodell: Europa braucht eine große Vielfalt an Hochschulen, und jede muss entsprechend ihrer Mission und ihren strategischen Prioritäten nach Exzellenz streben. Wenn transparentere Informationen über das spezifische Profil und die spezifische Leistung der einzelnen Hochschulen vorliegen, werden die politisch Verantwortlichen eher in der Lage sein, wirksame Strategien für die Hochschulbildung zu entwickeln, und den Hochschulen selbst wird es leichter fallen, auf ihren Stärken weiter aufzubauen.
Die Hauptverantwortung für die Durchführung von Reformen in der Hochschulbildung liegt bei den Mitgliedstaaten und bei den Bildungseinrichtungen selbst. Allerdings machen der Bologna-Prozess, das EU-Modernisierungsprogramm für Universitäten6 und die Schaffung des Europäischen Forschungsraums deutlich, dass die Herausforderungen und Lösungsansätze grenzüberschreitender Natur sind. Um den Beitrag der europäischen tertiären Bildungssysteme zum intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum zu maximieren, sind Reformen in folgenden Schlüsselbereichen notwendig: Steigerung der Zahl der Hochschulabsolventen auf allen Niveaus; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Humankapitalentwicklung an den Hochschulen; Schaffung wirksamer Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen für die Exzellenzförderung; und Stärkung des Wissensdreiecks zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft. Darüber hinaus wirken sich die internationale Mobilität der Studierenden und Forschenden sowie generell des Hochschulpersonals und die wachsende Internationalisierung der Hochschulbildung ganz erheblich auf die Qualität aus und berühren jeden dieser Schlüsselbereiche.
In Abschnitt 2 dieser Mitteilung werden die zentralen strategischen Aspekte aufgezeigt, mit denen sich die Mitgliedstaaten und die Hochschulen befassen müssen, wenn sie ihren Beitrag zu Europas Wachstum und Beschäftigung maximieren wollen. Die spezifischen Maßnahmen, die die EU treffen und so ihren Mehrwert einbringen wird, um die Modernisierungsanstrengungen der öffentlichen Stellen und der Hochschulen zu unterstützen, werden im Abschnitt 3 aufgeführt. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diese Mitteilung begleitet, werden die Analyseergebnisse erörtert, die diesen Aspekten und Maßnahmen zugrunde liegen.
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Das Europa-2020-Kernziel im Bereich Bildung lautet, dass bis 2020 40 % der Jugendlichen ein Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung abschließen sollten.7 Im letzten
Jahrzehnt ist der Bildungsgrad in großen Teilen Europas deutlich gestiegen, er ist aber noch lange nicht hoch genug, um der prognostizierten Zunahme wissensintensiver Arbeitsplätze gerecht zu werden, um Europas Fähigkeit, aus der Globalisierung Nutzen zu ziehen, zu verstärken und um die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells zu sichern. Höhere Bildungsabschlüsse müssen auch als Katalysator für einen Systemwandel in dem Sinne wirken, dass die Qualität gesteigert wird und neue Arten der Bildungsvermittlung entwickelt werden. Darüber hinaus schrumpft, auch wenn die Auswirkungen der demografischen Alterung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, die Gruppe der Schulabgänger, aus der sich normalerweise die Studierenden rekrutieren.8
Deshalb muss Europa die Hochschulbildung für breitere Gesellschaftsschichten attraktiv machen, auch für benachteiligte und sozial schwache Gruppen, und die entsprechenden Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderung einsetzen; in mehreren Mitgliedstaaten ist es auch besonders wichtig, dass der Anteil der Hochschulabbrecher verringert wird. Die Bemühungen zur Steigerung des Bildungsehrgeizes und Bildungserfolgs dürfen nicht erst auf der Tertiärstufe ansetzen: Der Erfolg hängt auch von den Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse auf früheren Stufen und zur Senkung des Anteils der Schulabbrecher ab; darauf verweisen auch das Europa-2020-Ziel9 und die kürzlich vom Rat angenommene Empfehlung zur Senkung der Schulabbrecherquote10.
Europa braucht außerdem mehr Forschende, damit der Boden für die Unternehmen von morgen bereitet werden kann. Damit unsere Volkswirtschaften forschungsintensiver werden und bei den Forschungsinvestitionen das Ziel von 3 % des BIP erreichen11, braucht die Union schätzungsweise eine Million neuer Arbeitsplätze in der Forschung, hauptsächlich in der Privatwirtschaft. Dazu müssen nicht nur den Unternehmen bessere Bedingungen für Investitionen in Forschung und Innovation geboten werden, sondern es werden auch mehr Doktoranden benötigt und die jetzigen Arbeitskräfte müssen mit Forschungskompetenzen ausgestattet werden. Weiters braucht es bessere Information über Angebote, damit Berufswege außerhalb der akademischen Welt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern echte Karriereaussichten bieten. Durch die Beseitigung von Stereotypen und den Abbau von Barrieren, mit denen Frauen auf dem Weg an die Spitze von Lehre und Forschung - besonders in bestimmten Fächern und in leitenden Funktionen -- nach wie vor konfrontiert werden, können ungenutzte Talente erschlossen werden.
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Klare Pfade von der beruflichen und sonstigen Bildung zur Hochschulbildung entwickeln. Geeignete Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind nationale Qualifikationsrahmen, die mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft sind und auf den Lernergebnissen basieren, sowie klare Verfahren zur Anerkennung von Lernergebnissen und Erfahrungen, die außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden.
Die Kontaktaufnahme mit Schülern aus unterrepräsentierten Gruppen und mit Lernenden fördern, die nicht dem klassischen Profil entsprechen, etwa Erwachsenen; transparentere Informationen über Bildungsmöglichkeiten und -ergebnisse sowie maßgeschneiderte Beratung zur Erleichterung der Studienfachwahl und Verringerung der Abbrecherquote anbieten.
Sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung potenzielle Studierende aus einkommensschwächeren Schichten erreicht.
Im Einklang mit den FuE-Zielen der Union nationale Strategien zur Schulung und Umschulung einer ausreichenden Zahl von Forschenden entwickeln und umsetzen.
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Hochschulbildung steigert das persönliche Potenzial und sollte die Absolventinnen und Absolventen mit dem Wissen und den zentralen übertragbaren Kompetenzen ausstatten, die sie benötigen, um erfolgreich einen hochqualifizierten Beruf ausüben zu können. Die Studienpläne reagieren allerdings oft nur langsam auf den sich wandelnden Bedarf der Wirtschaft im Allgemeinen und lassen es nicht zu, dass die Berufslaufbahnen von morgen schon im Vorfeld berücksichtigt oder mitgestaltet werden; den Absolventen fällt es oft schwer, eine Stelle zu finden, die der Qualität ihres Studiums entspricht. 12 Durch eine Beteiligung der Arbeitgeber und der Arbeitsmarktinstitutionen an der Entwicklung und Durchführung von Studienprogrammen, die Unterstützung des Austauschs von Personal und die Einbeziehung von Praxiserfahrungen in die Studiengänge lässt sich ein Beitrag dazu leisten, dass die Studienpläne auf die gegenwärtige und sich abzeichnende künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abgestimmt sowie Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist gefördert werden. Ein besseres Monitoring der Berufslaufbahn früherer Studierender durch die Hochschulen kann ebenfalls zur besseren Programmgestaltung und Verstärkung der Relevanz beitragen.
Es besteht großer Bedarf an flexiblen, innovativen Lernkonzepten und Wissensvermittlungsmethoden; nur mit ihrer Hilfe wird es möglich sein, Qualität und Relevanz bei steigenden Studierendenzahlen zu erhöhen, die Einbeziehung verschiedener Lernendengruppen zu verstärken und die Abbrecherquote zu verringern. Ein Weg, dies zu erreichen, besteht - im Einklang mit der digitalen Agenda der EU 13 - darin, die Transformationsvorteile der IKT und anderer neuer Technologien zu nutzen, um die Lehre zu bereichern, die Lernerfahrungen zu verbessern, personalisiertes Lernen zu unterstützen, den Zugang durch Fernstudium und virtuelle Mobilität zu erleichtern, die Verwaltung zu verschlanken und neue Forschungsmöglichkeiten zu schaffen. 14
Damit der gestiegene Bedarf an Wissensarbeitern gedeckt werden kann, muss die Forscherausbildung an den Hochschulen besser auf die Bedürfnisse des wissensintensiven Arbeitsmarktes und insbesondere auf die Erfordernisse von KMU abgestimmt werden. Eine hochqualitative, industrierelevante Doktorandenausbildung trägt dazu bei, diesen Bedarf an qualifiziertem Humankapital zu decken. Durch Verknüpfung der Finanzierung mit den EU-Grundsätzen für innovative Doktorandenausbildung15 wird es möglich sein, mehr Forscher/innen besser und schneller auszubilden.
Reform und Modernisierung der europäischen Hochschulbildung hängen von der Kompetenz und Motivation der Lehrenden und Forschenden ab. Aber sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung hat die Personalausstattung häufig mit den steigenden Studierendenzahlen nicht Schritt gehalten, wodurch die schon angespannten Kapazitäten noch stärker unter Druck geraten. Bessere Arbeitsbedingungen, darunter auch transparentere und fairere Einstellungsverfahren16, bessere Einarbeitung und berufsbegleitende Weiterbildung und höhere Anerkennung und Vergütung von Exzellenz in Lehre und Forschung sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Europas Hochschulen die Spitzenkräfte hervorbringen, anziehen und behalten, die sie brauchen.
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Die Nutzung von Kompetenz- und Wachstumsprojektionen sowie Beschäftigungsdaten von Absolventen (zu gewinnen auch durch Beobachtung des Beschäftigungserfolgs von Absolventen) bei der Gestaltung, Durchführung und Evaluierung von Studiengängen fördern und dabei Qualitätssicherung und Finanzierungsmechanismen so anpassen, dass die Fähigkeit einer Hochschule, die Studierenden für den Arbeitsmarkt zu rüsten, belohnt wird.
Eine größere Vielfalt von Studienformen fördern (z.B. Teilzeitstudium, Fernstudium und modulares Lernen, Weiterbildung für erwachsene Wiedereinsteiger/innen und andere Personen, die sich bereits auf dem Arbeitsmarkt befinden), gegebenenfalls durch Anpassung der Finanzierungsmechanismen.
Das Potenzial der IKT besser nutzen, um wirksamere und individuellere Lernerfahrungen, Lehr- und Forschungsmethoden (z.B. E-Learning und Blended Learning) zu ermöglichen und virtuelle Lernplattformen stärker einzusetzen.
Die Fähigkeit der Arbeitsmarktinstitutionen (einschließlich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen) und der entsprechenden Bestimmungen verbessern, die Kompetenzen auf die Arbeitsplätze abzustimmen, und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickeln, durch die die Beschäftigung von Hochschulabsolventen gefördert und die berufliche Orientierung verbessert wird.
Anreize für Hochschulen einführen, in die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung ihrer Lehrkräfte zu investieren, ausreichend Personal einzustellen, um sich entwickelnde Disziplinen aufzubauen und Exzellenz in der Lehre zu belohnen.
Die Finanzierung von Doktorandenprogrammen mit den Grundsätzen für innovative Doktorandenausbildung verknüpfen.
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Durch Lernmobilität lassen sich berufliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen sowie die Beschäftigungsfähigkeit steigern. Die Minister des Europäischen Hochschulraums (EHR) haben sich darauf geeinigt, den Anteil der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, bis 2020 auf 20 % zu erhöhen.17 Der EHR hat weitreichende Änderungen mit sich gebracht: Die Bachelor/Master/Doktorat-Struktur und Fortschritte bei der Qualitätssicherung erleichtern die individuelle Mobilität und stärken Einrichtungen und Systeme. Parallel dazu erhöht die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR) die wechselseitige Ergänzung der nationalen Systemen, um die Kostenwirksamkeit von Forschungsinvestitionen zu verbessern und den Austausch und die Kooperation zwischen Hochschulen zu intensivieren.
Dennoch ist die Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Abschlüsse immer noch zu schwierig, die Mitnahme von Stipendien und Darlehen beschränkt, die "vertikale" Mobilität18 nach wie vor begrenzt und die Freizügigkeit der Forschenden in der EU durch Hindernisse eingeschränkt. Durch die Umsetzung der Empfehlung des Rates über die Förderung der Lernmobilität19 und durch die Nutzung europäischer Qualitätssicherungsinstrumente ließen sich das gegenseitige Vertrauen, die akademische Anerkennung und die Mobilität fördern.
Besonders wichtig für die Steigerung der Qualität ist es, die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden von außerhalb der EU zu gewinnen und neue Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln. Dadurch können für die Hochschulen auch bedeutende Einnahmequellen entstehen. Auch wenn einige Mitgliedstaaten für Studierende sehr attraktiv sind20, muss die EU als Ganzes die besten Studierenden und Forschenden anziehen, wenn sie im Wettbewerb mit den USA bestehen will.21 Europas Attraktivität lässt sich steigern, wenn man sich dringend um eine Reihe von Problemen kümmert - auch was die EU-interne Mobilität betrifft -, etwa steigende Kosten und uneinheitliche Qualität, komplizierte Anerkennung akademischer Grade, intransparente Einstellungs- und unattraktive Arbeitsbedingungen für Forscher sowie Schwierigkeiten, Visa für Studium und Arbeit zu erhalten.
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Die Hochschulen ermutigen, die Lernmobilität systematischer in die Studienpläne einzubauen, und unnötige Barrieren abbauen, die den Hochschulwechsel zwischen Bachelor- und Mastergrad sowie Zusammenarbeit und Austausch über die Grenzen hinweg behindern.
Die effiziente Anerkennung im Ausland erworbener Leistungspunkte durch wirksame Qualitätssicherung, vergleichbare und konsequente Nutzung des ECTS und des Diplomzusatzes sowie Verknüpfung der Qualifikationen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen.
Zugang, Beschäftigungsbedingungen und Aufstiegschancen für Studierende, Forschende und Lehrende aus anderen Ländern verbessern, z.B. durch uneingeschränkte Durchführung der Richtlinien über Studierende und Forscher22 und Anwendung des EU-Visakodex, damit Studierende und Forschende für Kurzaufenthalte 23 leichter ein Schengen-Visum erhalten.
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Der Beitrag der Hochschulen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wachstum sowie ihre internationale Attraktivität lassen sich durch enge, wirksame Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft - den drei Seiten des "Wissensdreiecks" - steigern. Der jüngste Übergang zur offenen Innovation hat zu verstärkten Wissensströmen und neuen Arten der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Forschungsinstituten und Unternehmen geführt. Doch die Fähigkeit der Hochschulen, Forschungsergebnisse und innovative Praxis in das Bildungsangebot zu integrieren und das Potenzial für marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu nutzen, ist nach wie vor gering.24
Die Grenzen zwischen Forschung, Wirtschaft und Bildung überschreitendes Arbeiten erfordert einen fundierten wissenschaftlichen Kenntnisstand, unternehmerische Fähigkeiten, kreative und innovationsorientierte Einstellungen sowie eine intensive Interaktion zwischen den Beteiligten, damit das gewonnene Wissen so wirksam wie möglich verbreitet und eingesetzt werden kann. Durch eine Politik, die die Partnerschaft zwischen Berufsbildungseinrichtungen, Forschungsuniversitäten, Unternehmen und Hochtechnologiezentren fördert, lässt sich die Bildung im Wissensdreieck verankern, der Zusammenhang zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung verbessern und der Transfer von Wissen zum Markt wirksamer gestalten. Ein verbesserter Umgang mit dem geistigen Eigentum kann diesen Prozess erleichtern.25
Als Zentren des Wissens, der Fachkenntnis und des Lernens können Hochschulen die wirtschaftliche Entwicklung in ihrer Umgebung vorantreiben, sie können begabte Menschen in ein innovatives Umfeld bringen und regionale Stärken global nutzen, sie können einen offenen Austausch von Wissen, Personal und Fachkenntnis fördern. Sie können auch als Mittelpunkt eines Wissensnetzes oder Clusters für die örtliche Wirtschaft und Gesellschaft fungieren, wenn die kommunalen und regionalen Behörden kluge Spezialisierungsstrategien verfolgen, um die Ressourcen auf zentrale Prioritäten zu konzentrieren und ihre Wirkung zu maximieren.
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Die Entwicklung unternehmerischer, kreativer und innovationsorientierter Kompetenzen in allen Disziplinen und in allen drei Zyklen anregen und die Innovation im Hochschulbereich durch interaktivere Lernumgebungen und eine verstärkte Infrastruktur für den Wissenstransfer fördern.
Die Infrastruktur für den Wissenstransfer der Universitäten stärken und ihre Fähigkeit verbessern, sich an Neugründungen und Ausgründungen zu beteiligen.
Partnerschaft und Kooperation mit Unternehmen als Kernaufgabe von Hochschulen fördern, und zwar mit Hilfe von Vergütungsstrukturen, Anreizen für multidisziplinäre und organisationsübergreifende Zusammenarbeit sowie durch Reduzierung rechtlicher und administrativer Hürden für Partnerschaften zwischen Hochschulen und anderen öffentlichen oder privaten Akteuren.
Für die systematische Einbeziehung der Hochschulen in die Entwicklung integrierter kommunaler und regionaler Entwicklungspläne werben und regionale Unterstützung auf die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen ausrichten, insbesondere zur Schaffung regionaler Exzellenz- und Spezialisierungszentren.
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Die tertiären Bildungssysteme müssen angemessen finanziert werden; in der Strategie Europa 2020 wird die Notwendigkeit betont, bei der Priorisierung der öffentlichen Ausgaben die wachstumsfördernden Bereiche Bildung und Forschung zu schützen. So unterschiedlich das Ausgabenniveau in den Mitgliedstaaten auch ist26, lässt sich insgesamt doch sagen, dass in Europa die Investitionen in den Hochschulbereich zu gering sind: 1,3% des BIP im Durchschnitt, gegenüber 2,7 % in den USA und 1,5 % in Japan. Der derzeitige Haushaltskonsolidierungsdruck hat die Mitgliedstaaten unvermeidlicherweise veranlasst, das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei ihren Investitionen in Hochschulbildung und Forschung unter die Lupe zu nehmen: Einige von ihnen haben die Ausgaben gesenkt, andere dagegen in Anerkennung des Wachstumspotenzials von Ausgaben in diesem Bereich die Mittel erhöht.
Öffentliche Investitionen müssen die Grundlage eines zukunftsfähigen Hochschulwesens bleiben. Aber vermutlich müssen zur Finanzierung der Erhaltung und des Ausbaus hochwertiger tertiärer Bildungssysteme zusätzliche Geldquellen erschlossen werden, seien sie öffentlich oder privat. Die Mitgliedstaaten bemühen sich zunehmend, den Nutzen der investierten Mittel zu maximieren, u.a. durch gezielte Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen, wettbewerbsorientierte Finanzierungsregelungen und die gezielte Vergabe von Finanzhilfen an Einzelpersonen. Sie versuchen, die Mittelbeschaffung zu diversifizieren, indem sie die öffentlichen Investitionen dazu nutzen, Mittel aus anderen Quellen zu mobilisieren, und stärker auf private Mittel zurückgreifen; Studiengebühren setzen sich immer mehr durch, insbesondere ab Masterniveau. Wichtig wird sein, die Wirksamkeit und die Folgen dieser neuen Entwicklungen - auch für Studierende aus weniger bemittelten Schichten, für den Gerechtigkeitsaspekt und für die Mobilität - genau zu beobachten und zu bewerten.
Die Herausforderungen, vor denen die Hochschulen stehen, erfordern flexiblere Steuerungs- und Finanzierungssysteme mit einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen größerer Autonomie für die Bildungseinrichtungen und der Rechenschaftspflicht gegenüber allen Interessenträgern. Autonome Bildungseinrichtungen können sich leichter spezialisieren, indem sie die Lehr- und Forschungsleistung27 sowie die Diversifizierung innerhalb der tertiären Bildungssysteme fördern. Doch nach wie vor begrenzen rechtliche, finanzielle und administrative Hemmnisse die Freiheit der Hochschulen, Strategien und Strukturen selbst zu bestimmen und sich von ihren Mitbewerbern abzuheben. Die Effizienz der Hochschulen und die Effektivität der öffentlichen Investitionen lassen sich verbessern durch den Abbau von Restriktionen bei der Mobilisierung privater Mittel, bei Kapitalanlagen, beim Eigentum an Infrastrukturen, bei der freien Personalauswahl, bei der Akkreditierung. Investitionen in professionelles Management können zu strategischer Vision und Leadership führen, während die Lehrenden und Forschenden die notwendige akademische Freiheit genießen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Eine bessere Ermittlung der tatsächlichen Kosten von Lehre und Forschung an den Hochschulen und eine gezielte Mittelzuweisung fördern, auch durch leistungsgebundene Finanzierungsmechanismen, durch die ein Wettbewerbselement eingeführt wird.
Die Finanzierungsmechanismen auf die Bedürfnisse der verschiedenen Hochschulprofile ausrichten, um die Hochschulen zu ermutigen, ihre Anstrengungen auf ihre individuellen Stärken zu konzentrieren, und Anreize zur Unterstützung einer Vielfalt strategischer Entscheidungen und zur Entwicklung von Exzellenzzentren ausarbeiten.
Den Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen erleichtern, auch durch Nutzung öffentlicher Mittel zur Mobilisierung privater und anderer öffentlicher Investitionen (beispielsweise durch Kofinanzierungen).
Den Aufbau strategisch ausgerichteter professioneller Hochschulleiter unterstützen und sicherstellen, dass die Hochschulen über die Autonomie verfügen, ihre strategische Richtung selbst zu bestimmen, Einkommensströme zu verwalten, Leistung zu vergüten, um die besten Hochschullehrer und Forscher zu gewinnen, eine geeignete Zulassungspolitik festzulegen und neue Studienpläne einzuführen.
Die Hochschulen ermutigen, ihre Personalverwaltung zu modernisieren und sich um das Logo "HR Excellence in Research" zu bemühen sowie die Empfehlungen der Helsinki-Gruppe "Frauen in der Wissenschaft" umzusetzen.28
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Mit den in Abschnitt 2 dargelegten zentralen strategischen Aspekten müssen sich in erster Linie die nationalen Behörden und die Hochschulen befassen. Bei ihren Anstrengungen zur Reform ihrer tertiären Bildungssysteme kann die EU jedoch über ihre verschiedenen Politik- und Haushaltsinstrumente wertvollen Beistand leisten.
Auf politischer Ebene bieten die Steuerungs- und Berichtsmechanismen der Strategie Europa 2020 das wichtigste Instrument zur Überwachung der Fortschritte und Unterstützung der Reformanstrengungen der Mitgliedstaaten, auch durch länderspezifische Empfehlungen in Verbindung mit den integrierten Leitlinien.
Gleichzeitig sollte die EU die im Bereich des Hochschulwesens verfügbaren politischen Instrumente besser nutzen, insbesondere den Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung "ET2020". Die Kommission kann Transparenz und Exzellenz durch faktengestützte Politikanalyse unterstützen. Sie kann die Mobilität der Studierenden, Lehrenden und Forschenden unterstützen. Sie kann die strategische Kooperation zwischen den europäischen Institutionen unterstützen und vor dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten Wettstreits um Talente einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung der Interaktion des europäischen Hochschulwesens mit dem Rest der Welt bieten.
Was die Finanzierung betrifft, so wird der mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 die Gelegenheit bieten, dafür zu sorgen, dass die Instrumente und Politikbereiche der EU - insbesondere Bildung, Forschung, Beschäftigung, Unternehmertum, Migration und Kohäsion - wirksam zur Unterstützung der Modernisierung des Hochschulwesens zusammenarbeiten. Die Kommission hat, indem sie die EU-Ausgaben eng an den Prioritäten der Strategie Europa 2020 und an den wichtigsten Triebkräften für Wachstum und Beschäftigung ausrichtete, eine substanzielle Anhebung der Budgets für Bildungsprogramme und für Forschung vorgeschlagen.
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Die Kommission wird die Verbesserung der Faktengrundlage für die politische Entscheidungsfindung in den Schlüsselbereichen in den Mittelpunkt stellen. Die verfügbaren Informationen über die Leistung von Hochschulen konzentrieren sich hauptsächlich auf Universitäten mit dem Schwerpunkt Forschung, so dass nur ein sehr kleiner Teil der europäischen Hochschulen erfasst werden29: Es ist wichtig, die Analysen und Informationen zu erweitern und alle Leistungsaspekte zu erfassen - damit die Studierenden ihre Studien- und Studienortwahl gut informiert treffen können, damit die Hochschulen ihre Stärken ermitteln und ausbauen können, damit die politisch Verantwortlichen bei ihrer strategischen Entscheidungsfindung zur Reform der tertiären Bildungssysteme unterstützt werden können. Es ist erwiesen, dass ein multidimensionales Ranking- und Informationstool machbar ist und bei den Interessenträgern im Bildungsbereich auf breite Zustimmung stößt. 30
Darüber hinaus könnten bessere Arbeitsmarktdaten über derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf dazu beitragen, Bereiche mit Beschäftigungswachstum auszumachen und eine bessere Abstimmung zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage zu erreichen. Wie in der Leitinitiative für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten festgehalten, wird die Kommission das "EU-Kompetenzpanorama" erstellen, um die Informationen über den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf zu verbessern. Die Integration der Graduierten in den Arbeitsmarkt lässt sich dadurch weiter verbessern, dass es ihnen leichter gemacht wird, Erfahrungen zu sammeln, beispielsweise durch hochwertige Praktika.
Die Europäische Kommission wird:
U-Multirank auf den Weg bringen:
ein neues leistungsbasiertes Ranking- und Informationstool zur Erstellung des Profils von Hochschulen, mit dem die Transparenz im Hochschulbereich radikal verbessert werden soll, mit ersten Ergebnissen im Jahr 2013; indem es sich, anders als die derzeitigen Rankings und Leistungsindikatoren, nicht nur auf die Forschung konzentriert und indem es den Nutzern ermöglicht, personalisierte multidimensionale Rankings zu erstellen, erlaubt dieses unabhängig zu verwendende Tool allen Interessenträgern aus dem Hochschulbereich, gut informierte Entscheidungen zu treffen; in Kooperation mit Eurostat die Daten über die Lernmobilität und die Beschäftigungsergebnisse europäischer Hochschulen verbessern und auf ein Europäisches Hochschulregister hinarbeiten; spezifische Leitlinien und Empfehlungen zur Anhebung der Basis- und Querschnittskompetenzen und zur Überwindung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ausarbeiten; in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern die Auswirkungen verschiedener Finanzierungskonzepte auf Diversifizierung, Effizienz und Gerechtigkeit von tertiären Bildungssystemen sowie auf die Mobilität der Studierenden analysieren.
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Mit der Einrichtung des Europäischen Hochschulraums wird der Bologna-Prozess die Mobilität und die Kooperation stärken. Manche Mobilitätsströme können allerdings eine Herausforderung für diejenigen Bildungssysteme darstellen, die einen starken Zustrom von Studierenden verzeichnen, oder die Gefahr eines Braindrains in Ländern heraufbeschwören, in denen sich viele begabte Menschen für ein Studium im Ausland entscheiden und dann dort bleiben. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich der Qualität von grenzübergreifenden Bildungsangeboten, auch solchen nach dem Franchise-Prinzip.
Mit den EU-Mobilitätsprogrammen wie Erasmus und Erasmus Mundus wurden weitreichende positive Wirkungen für die betroffenen Menschen und die Hochschulen erzielt. Drei Millionen Studierende werden bis 2013 vom laufenden Erasmus-Programm profitiert haben, und auch für Hochschullehrkräfte und anderes Hochschulpersonal nehmen die Mobilitätsmöglichkeiten zu. Parallel dazu entwickelt die Kommission einen "Mobilitätsanzeiger", der dazu dient, die Fortschritte bei der Beseitigung von Hindernissen für die Lernmobilität in der EU zu bewerten. 31 Die Binnenmarktakte32, ein präzise ausgerichteter Aktionsplan zur Erschließung des vom Binnenmarkt angebotenen Potenzials für Wachstum, Beschäftigung und Bürgervertrauen, umfasst die Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen mit dem Ziel, die Mobilitätshindernisse bei den reglementierten Berufen zu reduzieren. Der Europäische Rahmen für Forschungslaufbahnen, ein neues Transparenzinstrument auf dem EURAXESS-Portal, soll Forschenden die Mobilität erleichtern.
Durch ein Masterstudium erwerben die Studierenden die Art von Fachkompetenzen, die für wissensbasierte Arbeitsplätze und für die Forschung besonders wertvoll sind. Die Zusammenarbeit und Mobilität auf Masterebene können maßgeblich dazu beitragen, die Exzellenzzentren in ganz Europa zu stärken, so dass hier ein Bereich entsteht, in dem die EU einen echten Mehrwert schaffen kann. Allerdings wird durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU derzeit die Mobilität auf Masterebene, für die im Allgemeinen eine Unterstützung über mindestens 12 Monate erforderlich ist, nicht in vollem Umfang unterstützt. 33 Darüber hinaus begrenzen die eingeschränkten Mitnahmemöglichkeiten für staatliche Darlehen ihre Verwendung für ein Vollstudium im Ausland, während Darlehen zu Marktbedingungen normalerweise für Studierende aus einkommensschwachen Familien nicht in Frage kommen. Nach Überzeugung der Europäischen Kommission sind für diese Gruppe von Studierenden weitere finanzielle Hilfen notwendig.
Die Europäische Kommission wird:
die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Stärkung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verbessern, indem sie Anreize in den EU-Programmen zur Verbesserung der Durchführung und im Rahmen des Bologna-Prozesses vorschlägt;
ein Erasmus-Mobilitätsprogramm für Masterabschlüsse (mit einer europäischen Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen) vorschlagen, die ab 2014 wirksam sein soll, um Mobilität, Exzellenz und Zugang zu erschwinglicher Finanzierung für Studierende zu fördern, die -- unabhängig von ihrer sozialen Herkunft - ihren Masterabschluss in einem anderen Mitgliedstaat machen;
im Rahmen des EHR dazu beitragen, die Synergien zwischen den in der EU und auf zwischenstaatlicher Ebene ablaufenden Prozessen zu verstärken;
die Analyse des Potenzials der studentischen Mobilitätsströme - auch innerhalb des Bologna-Prozesses - unterstützen, um den Urteilen des EuGH34 und den Qualitätssicherungsstandards für konzessionierte Bildung Rechnung zu tragen;
sich für den Europäischen Rahmen für Forschungslaufbahnen einsetzen, um die grenzüberschreitende Forschermobilität zu fördern sowie den Forschenden bei der Suche nach Stellenangeboten und den Arbeitgebern bei der Suche nach geeigneten Bewerbern zu helfen, wobei für die Forschungsstellen Profile entsprechend vier Kompetenzniveaus 35 erstellt werden.
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Europas künftige Innovationsfähigkeit wird davon abhängen, ob die Hochschulen, neben der Wirtschaft und den außeruniversitären Forschungsorganisationen, ihre Rolle innerhalb des Wissensdreiecks voll annehmen.
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) bietet ein gutes Modell für die Integration der Hochschulbildung in das Wissensdreieck. Durch Bildungsprogramme von hohem akademischem Standard fördern das EIT und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) wissensintensives, auf multidisziplinärer, innovativer Forschung basierendes Unternehmertum. Das EIT wird sich zunehmend darauf konzentrieren, seine Erfahrungen weiterzugeben und Beispiele für integrierte Partnerschaften sowie neue Steuerungs- und Finanzierungsmodelle bereitzustellen, durch die sich das Innovationspotenzial von Hochschulen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erhöhen lässt. Die Kommission beabsichtigt, weitere Schritte vorzuschlagen, um das Wissensdreieck in ihrem für Ende des Jahres geplanten Vorschlag zur strategischen Innovationsagenda weiterzuentwickeln.
Es gibt weitere Möglichkeiten, die Interaktion zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft auf EU-Ebene zu unterstützen und dadurch den Austausch von Wissen zu erleichtern. Die jüngsten europäischen Pilotprojekte zur Förderung der Entwicklung strukturierter Partnerschaften - "Wissensallianzen" - von Unternehmen und Hochschulen zwecks Gestaltung und Durchführung neuer Studiengänge haben bereits zu vielversprechenden Ergebnissen geführt und sollten ausgebaut werden.
Auch die Marie-Curie-Maßnahmen sind ein wirksames Instrument, mit dem sich der Wissenstransfer anregen lässt, und der neue Rahmen für den Europäischen Forschungsraum, der 2012 vorgestellt wird, soll Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für Forschermobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit unterstützen. 36 Außerdem arbeitet die Kommission an der Entwicklung von Europäischen Industriedoktoraten und Doktorandenschulen, um die Innovation in der Ausbildung der Forscher von morgen zu fördern.
Der Erfolg der Erasmus-Praktika, die seit 2007 im Erasmus-Programm angeboten werden, macht deutlich, wie groß die Nachfrage nach Möglichkeiten ist, im Rahmen von Hochschulstudiengängen praktische, arbeitsrelevante Erfahrungen zu sammeln. Praktika sind ein wichtiges Element für die Abstimmung der Kompetenzen von Hochschulabsolventen auf die Arbeitsmarktnachfrage, aber auch für die persönliche Entwicklung der Studierenden. Allerdings sind bei den Praktika nicht immer die geeigneten Voraussetzungen gegeben, dass die Studierenden ihre Kompetenzen weiterentwickeln können und die gewonnene Erfahrung entsprechend anerkannt wird. Es muss mehr getan werden, um die Qualität und Relevanz der Praktika zu verbessern.
Die Europäische Kommission wird: bis Ende 2011 eine strategische Innovationsagenda annehmen, in der die Zukunft des EIT und seine Prioritäten dargestellt und neu zu startende KIC vorgeschlagen werden;
auf dem kürzlich ins Leben gerufenen Pilotprojekt zur Stärkung der Interaktion zwischen Hochschulen und Wirtschaft durch die Wissensallianzen aufbauen;
innerhalb der Marie-Curie-Maßnahmen das europäische Programm "Doktoren in der Industrie" fördern, um die angewandte Forschung zu unterstützen;
einen Qualitätsrahmen für Praktika vorschlagen, um es den Studierenden und Graduierten zu erleichtern, das praktische Wissen zu erwerben, das sie für ihren Beruf benötigen, und um die Zahl und Qualität der Praktikumsplätze zu steigern. Außerdem soll so eine einheitliche, zentralisierte Plattform für Praktikumsangebote in Europa entstehen.
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Die künftige Zusammenarbeit im Hochschulbereich in der EU sollte Teil einer umfassenderen Strategie sein, die darauf abzielt, Beziehungen zu Partnerländern in aller Welt aufzunehmen, für die Werte und das Fachwissen der EU zu werben und die Unterstützung des Hochschulwesens in den Entwicklungsländern als festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik zu etablieren, ebenso wie Teil eines umfassenden Konzepts für die Entwicklung des Bildungssektors. Die Kommission wird sich für die Abstimmung zwischen den forschungsrelevanten Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten über das Strategische Forum für die internationale wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit einsetzen.
Die Internationalisierung und Offenheit der tertiären Bildungssysteme erfordert eine gemeinsame Herangehensweise in einem breiten Spektrum von Politikbereichen und vonseiten verschiedenster Interessenträger, damit die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden aus aller Welt angezogen, die internationale Wirkung und Sichtbarkeit erhöht und internationale Exzellenznetze gefördert werden. Die Kommission wird die Möglichkeit ausloten, eine spezifische Strategie für die Internationalisierung der Hochschulbildung37 zu entwerfen.
Die Europäische Kommission wird:
die EU als Studien- und Forschungsstandort für Spitzentalente aus aller Welt zu fördern, indem Einführung und Entwicklung von Internationalisierungsstrategien durch die europäischen Hochschulen unterstützt werden;
zum Thema Hochschulbildung Beziehungen zu Partnern auch außerhalb der Union aufbauen, um die nationalen Bildungssysteme, den politischen Dialog, die Mobilität und die akademische Anerkennung zu fördern, u.a. im Rahmen der Erweiterungsstrategie, der Europäischen Nachbarschaftspolitik, des ganzheitlichen Migrationsansatzes und des Bologna Policy Forum;
die bestehenden Mobilitätspartnerschaften zu nutzen, um den Austausch von Studierenden und Forschenden zu intensivieren und zu erleichtern;
gegebenenfalls Änderungen der Richtlinien über Studierende und Forscher 38 vorzuschlagen, um die EU noch attraktiver für Talente aus Nicht-EU-Staaten zu machen, und zu prüfen, ob die Verfahren vereinfacht und/oder die zugehörigen Rechte verstärkt werden sollten;
die Ermittlung von Doktoranden aus Nicht-EU-Ländern als Prozentsatz sämtlicher Doktoranden zu intensivieren, wie in der Performance Scorecard for Research and Innovation vorgesehen, um die Attraktivität der Forscher- und Doktorandenausbildung in der EU im Vergleich zum Rest der Welt zu messen.
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
Es wird vorgeschlagen, die EU-Investitionen in die Hochschulbildung im Wesentlichen über drei Finanzierungsmechanismen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 zu tätigen.
1. "Bildung Europa" als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
Als Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 wird die Kommission ein Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend mit vereinfachten Zugangsmöglichkeiten und schlankerer Verwaltung vorschlagen. Im Rahmen des Programms sollen die verfügbaren Gelder vor allem auf Prioritäten wie Qualität und Innovation in der Lehre, engere Kontakte zur Arbeitswelt und bessere Anerkennung der im Rahmen von Mobilität erworbenen Kompetenzen gerichtet werden. Es wird zum Bologna-Mobilitätsziel "20 %" beitragen, indem die Mittel konzentriert werden auf: Mobilitätsmöglichkeiten unter Zugrundelegung von Qualität und Exzellenz (auch durch Erasmusmobilität "Master"), intensive Partnerschaften für Kooperation und Kapazitätenaufbau zwischen den Mitgliedstaaten und mit globalen Partnern, spezifische Initiativen zur Anerkennung und Vergütung von Exzellenz in der Lehre und Förderung studentischer Unternehmer und innovativer Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen.
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Im neuen Programm Horizont 2020 werden alle einschlägigen EU-Mittel für die Forschungs- und Innovationsförderung zusammengefasst, die derzeit über das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und andere Innovationsinitiativen der EU, etwas das EIT, vergeben werden. Durch Horizont 2020 sollen EU-Finanzierungen attraktiver und leichter zugänglich werden. Das Programm soll ein hohes Maß an politischer Koordinierung gewährleisten und die Synergien zwischen den einzelnen Initiativen maximieren; außerdem soll es einfachere, effizientere, rationellere Finanzierungsinstrumente über den gesamten Innovationszyklus ermöglichen.
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Im Finanzierungszeitraum 2007-2013 werden rund 72,5 Mrd. EUR Kohäsionsmittel für allgemeine und berufliche Bildung sowie 60 Mrd. EUR für Forschung und Innovation ausgegeben. Durch strategischen Einsatz der Kohäsionspolitik der EU lässt sich der soziale, wirtschaftliche und territoriale Beitrag des Hochschulbereichs erheblich verstärken. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung kann Mittel für die Errichtung oder Renovierung von Hochschulgebäuden, die Anschaffung von Ausrüstungen und die Förderung der Digitalisierung sowie für die Unterstützung von Gründerzentren, Spin-offs und anderen Formen von Partnerschaften zwischen Universitäten und Wirtschaft bereitstellen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) kann Modernisierungsprozesse finanzieren, die Teilhabe und den Lernerfolg vor allem von unterrepräsentierten Studierendengruppen erhöhen sowie den Bildungsinhalt und die Übereinstimmung zwischen Programmen und Arbeitsmarktnachfrage verbessern. Der Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sieht mindestens 84 Mrd. EUR für den ESF vor. Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass davon mehr als 40 Mrd. EUR für die allgemeine und berufliche Bildung bereitgestellt werden könnten.
Nächste Schritte auf dem Weg zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen europäischen Hochschulwesen
Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Mitteilung hat die Kommission umfangreiche Konsultationen durchgeführt und Hochschulleiter, Lehrende, Forschende und Studierende, Wirtschaftsvertreter und Sozialpartner, Regierungen und internationale Gremien befragt. Sie wird auch weiterhin mit diesen Interessenträgern in Kontakt bleiben, ebenso mit dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Europäischen Investitionsbank und Eurostat, um diesen Aktionsplan voranzubringen. 39
Die Kommission wird außerdem zur Entwicklung fortschrittlicher Maßnahmen und Ermittlung innovativer Verfahren externe Sachverständige zu Rate ziehen. Als erster Schritt soll 2012 eine hochrangige Gruppe mit dem vorläufigen Mandat eingesetzt werden, zentrale Themen zur Modernisierung der Hochschulbildung zu analysieren, angefangen von der Exzellenzförderung, worüber 2013 berichtet werden soll.
Moderne und wirksame tertiäre Bildungssysteme sind die Grundlage einer offenen, von Vertrauen geprägten und nachhaltigen Gesellschaft, einer kreativen, innovativen und auf Unternehmertum ausgerichteten Wissenswirtschaft. Die gemeinsamen Bemühungen der öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten, der Hochschulen, der anderen Interessenträger und der Europäischen Union werden darüber entscheiden, wieweit die in dieser Mitteilung aufgezeigten Ziele erreicht werden können und ein umfassenderer Erfolg Europas sichergestellt werden kann.
- 1. Dieser Begriff umfasst alle tertiären Bildungseinrichtungen einschließlich (technische) Universitäten,(technische) Fachhochschulen, "Grandes Ecoles", Wirtschaftsuniversitäten und Business Schools, technische Fachschulen, IUT, Akademien etc., da es aufgrund der nationalen Gepflogenheiten und der nationalen Praxis sehr unterschiedliche Bezeichnungen gibt.
- 2. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 2.
- 3. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 7.2
- 4. Siehe KOM (2010) 682 endg.
- 5. MORE-Studie zu Mobilitätsmustern und beruflicher Laufbahn von Forschern in der EU (Europäische Kommission 2010).
- 6. KOM (2006) 208 endg.
- 7. Bis 2020 sollte der Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss haben, 40 % betragen.
- 8. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 3.4
- 9. Der Anteil der 18-24-Jährigen, die die Sekundarstufe II nicht abgeschlossen haben und nicht an weiteren Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung teilnehmen, soll auf maximal 10 % gesenkt werden.
- 10. Siehe Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (angenommen am 7. Juni 2011).
- 11. KOM (2010) 546 endg., S. 9.
- 12. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 4.1
- 13. KOM (2010) 245 endg.
- 14. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 4.3.
- 15. In diesen Grundsätzen, ausgearbeitet mit Unterstützung des EFR-Lenkungsausschusses "Humanressourcen und Mobilität", wird Folgendes gefordert: Exzellenz und Kreativität in der Forschung, ein attraktives institutionelles Umfeld mit kritischer Masse und Respekt für Charta und Kodex zur Gewährleistung attraktiver Arbeitsbedingungen für Forscher, interdisziplinäre Forschungsoptionen, Öffnung gegenüber der Industrie und anderen relevanten Branchen, internationale Vernetzung und Mobilität, Vermittlung übertragbarer Kompetenzen und Qualitätssicherung.
- 16. Auch im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern.
- 17. Siehe SEK(2011) 670 endg.
- 18. Zwischen dem Bachelor-, Master- oder Doktorgrad das Land wechseln.
- 19. Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 über die Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken.
- 20. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 7.1.
- 21. Ibid.
- 22. Richtlinie 2004/114/EG des Rates und Richtlinie 2005/71/EG des Rates.
- 23. Aufenthalte von maximal drei Monaten innerhalb eines Sechsmonatszeitraums.
- 24. Schlussfolgerungen des Rates zum Wissensdreieck, 20. Oktober 2009.
- 25. Siehe Empfehlung der Kommission vom 10.4.2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum, K(2008) 1329 endg.
- 26. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 6.1.
- 27. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 6.2.
- 28. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 6.3.
- 29. Die Frage der Exzellenz von Einrichtungen im Kontext der EU-Forschungsziele wird Gegenstand weiterer Analyse sein.
- 30. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Abschnitt 1.1. Mit einem "U-Multirank"-Tool wäre es dem Nutzer möglich, Hochschulprofile auf der Grundlage von Daten zur Qualität der Lehre (z.B. Ergebnisse hinsichtlich Beschäftigungsfähigkeit), Forschungsleistung, Fähigkeit zu Wissenstransfers und Unterstützung der regionalen Entwicklung sowie Internationalisierungsgrad zu erstellen.
- 31. Gutgeheißen in der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 über die Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken.
- 32. Siehe KOM (2011) 206 vom 13.4.2011.
- 33. Erasmus unterstützt weniger die Mobilität von Abschlüssen (degree mobility) als die Mobilität von Leistungspunkten (credit mobility), Erasmus Mundus wiederum unterstützt nur mobile Studierende, die spezifische Erasmus-Mundus-Masterprogramme absolvieren.
- 34. Rechtssache C-73/08 Nicolas Bressol und Céline Chaverot u. A. gegen Gouvernement de la Communauté franqaise.
- 35. Gemeinsame Profile (First Stage/Recognized/Established/Leading Researcher) für alle Bereiche und alle teilnehmenden Länder, wie auch im Zusammenhang mit der Innovationsunion gefordert (2010). Vom EFRLenkungsausschuss "Humanressourcen und Mobilität" angenommener Bericht vom Mai 2011. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
- 36. Im Einklang mit dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern und der Europäischen Charta für Forscher.
- 37. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung gefordert.
- 38. Sowie der Empfehlung 2005/761/EG zur Erleichterung der Ausstellung einheitlicher Visa durch die Mitgliedstaaten für den kurzfristigen Aufenthalt an Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Union bewegen.
- 39. Beispielsweise Arbeit mit der EIB an einer europäischen Bürgschaft für Studiendarlehen, mit dem Ausschuss der Regionen an der Rolle des Hochschulbereichs für die regionale Entwicklung und mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Thematischen Arbeitsgruppe Modernisierung der Hochschulbildung.