Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Juli 2010 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 620/09(B)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum ( KOM (2009) 0248) und einen die Strategie begleitenden vorläufigen Aktionsplan,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates hinsichtlich der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum, die am 26. Oktober 2009 angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2008 zu den Umweltauswirkungen der geplanten Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zu einer Strategie für den Ostseeraum im Rahmen der Nördlichen Dimension2,
- - unter Hinweis auf die Gutachten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der Kommission über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (ECO/261) sowie zur Mitteilung "Makroregionale Zusammenarbeit. Ausweitung der Ostseestrategie auf andere Makroregionen in Europa" (ECO/251),
- - unter Hinweis auf das Gutachten des Ausschusses der Regionen "Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der neuen Ostseestrategie" vom 21./22. April 2009,
- - unter Hinweis auf das auf eine Initiative des Ausschusses der Regionen zurückgehende Gutachten "Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance" (CdR 89/2009 end.),
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0202/2010),
A. in der Erwägung, dass die Ostsee seit der Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 faktisch zu deren Binnenmeer wurde, das verbindet, aber auch eine spezifische Herausforderung darstellt, und dass die Staaten des Ostseeraums wesentliche gegenseitige Abhängigkeiten aufweisen und sich ähnlichen Herausforderungen stellen müssen,
B. in der Erwägung, dass die Strategie für den Ostseeraum ein Pilotprojekt hinsichtlich künftiger Strategien für Makroregionen ist und dass ein Erfolg bei der Umsetzung der Strategie beispielgebend dafür sein kann, wie künftige Strategien umgesetzt werden können,
C. in der Erwägung, dass der Gedanke der Schaffung funktionaler Regionen, die auf gemeinsame Ziele und Entwicklungsprobleme konzentriert sind, zu einer Erhöhung der Effektivität der Regionalpolitik der Europäischen Union beitragen kann,
D. in der Erwägung, dass zur Steigerung der Wirksamkeit der Regionalpolitik, insbesondere in der Perspektive ihrer Reform nach dem Jahr 2013, die Idee eines integrierten Ansatzes und der Schaffung makroregionaler Strategien, die Strategien für die gesamte Europäische Union sein werden, deren Einführung jedoch nicht zu einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik führen darf, entschieden zu unterstützen und zu entwickeln ist,
E. in der Erwägung, dass die Ostsee nach wie vor das am stärksten verschmutzte Meer der Europäischen Union ist und sich der Umweltzustand durch die in der Ostsee sowie in den Anrainergebieten (einschließlich Drittländern) durchgeführten großen Energieinfrastrukturprojekte nicht verschlechtern sollte,
- 1. nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die vom Parlament seit 2006 geforderte Strategie für den Ostseeraum von der Europäischen Kommission bestätigt und vom Europäischen Rat unterstützt wird;
- 2. nimmt mit besonderer Befriedigung zur Kenntnis, dass die Strategie das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den beteiligten Kreisen in den Mitgliedstaaten, dabei nicht nur mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden, sondern auch mit der akademischen und der Geschäftswelt sowie Nichtregierungsorganisationen ist; bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass der Prozess der Konsultationen und der Einbeziehung der Partner in die Arbeit an der Strategie von Beginn an ein wichtiger Faktor ist, der über ihren Erfolg entscheidet; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Forums der Zivilgesellschaft in der Region, wie den Ostseegipfel "Baltic Sea Action Summit", und fordert ähnliche Initiativen für künftige Makro-Regionen, die öffentliche und private Akteure an einen Tisch bringen und es ihnen ermöglichen, sich an der Entwicklung von makroregionalen Strategien zu beteiligen;
- 3. empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaften durch die Schaffung umfassenderer und gezielterer Kommunikations- bzw. Konsultationsmittel, auch in den lokalen Medien (lokales Fernsehen, lokales Radio, lokale Print- und Internetmedien), zu verstärken; fordert die Kommission zur Einrichtung eines speziellen Internetportals über die Strategie für den Ostseeraum auf, das als Forum des Erfahrungsaustausches zu aktuellen und künftigen Projekten der Zentralregierungen und Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Beteiligten, die im Ostseeraum aktiv sind, dient;
- 4. begrüßt die EU 2020-Strategie, die mit den Zielen der Strategie für den Ostseeraum in Einklang steht, und stellt fest, dass EU 2020 als effektiver Rahmen für die Umsetzung und Stärkung der Strategie für den Ostseeraum dienen kann;
- 5. ist der Ansicht, dass der durch die Strategie abgesteckte und auf den Prinzipien des integrierten Ansatzes beruhende neue Rahmen Möglichkeiten für eine rationellere und effektivere Nutzung der für den Umweltschutz und die Entwicklung des Ostseeraums zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eröffnet, die sowohl aus EU-Fonds und nationalen Beständen als auch von verschiedenen Finanzierungsinstitutionen stammen;
- 6. weist auf die im Ostseeraum vorhandenen Diskrepanzen, was Wirtschaftsentwicklung und Innovation angeht, hin, sowie auf die Notwendigkeit einer Erweiterung des Potentials aller Gebiete, einschließlich der hochentwickelten Gebiete hin, da sie dazu beitragen können, die am stärksten benachteiligte Regionen mit voranzuziehen; weist auf die Notwendigkeit hin, neue Gebiete mit Entwicklungs- und Innovationspotential zu fördern und die Möglichkeiten zu nutzen, die der Mehrwert der Strategie für den Ostseeraum und anderer künftiger makroregionaler Strategien bietet, um ein neues Maß an Synergien zu erreichen, das die vorhandenen Ungleichheiten ausgleichen kann, um dauerhaft einen Raum gemeinsamen Wohlstands mit hohem Wettbewerbsniveau zu schaffen, der angesichts der Alterung der Gesellschaft und neuer Muster der Globalisierung so wichtig ist;
- 7. betont, dass die zügige und konsequente Umsetzung von bestehenden Rechtsakten der Europäischen Union zur Stärkung des Binnenmarktes, wie der Dienstleistungsrichtlinie, zur Steigerung der Attraktivität der Ostseeregion als Wirtschaftsraum notwendig ist;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die für die Jahre 2007-2013 zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel für eine möglichst breite Unterstützung der Strategie zu nutzen, insbesondere zur Förderung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in den von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffenen Gebieten, und empfiehlt gleichzeitig - wo dies gerechtfertigt ist - eine Modifizierung der Operationellen Programme in der bereits laufenden Programmperiode; weist darauf hin, dass die Aufwertung der Besonderheiten der Regionen zu einer weitaus effizienteren Nutzung der Strukturfonds und zur Schaffung von Mehrwert auf regionaler Ebene führen könnte;
- 9. nimmt die tiefgreifenden Auswirkungen zur Kenntnis, die die globale Finanz- und Wirtschaftskrise auf alle Länder der Region, vor allem auf die Ostseestaaten, hatte; fordert alle Beteiligten auf, in ihrem Engagement zugunsten der EU-Ostsee-Strategie nicht wegen der Krise nachzulassen;
- 10. ist der Ansicht, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den sektorbezogenen Politiken mit territorialer Dimension für den Erfolg der Strategie und für die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der nachfolgenden makroregionalen Strategien, einschließlich der gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik, der Verkehrs-, Industrie- und Forschungspolitik sowie einer kohärenten Infrastrukturpolitik, von ausschlaggebender Bedeutung sind, ebenso wie der Zusammenschluss der verfügbaren Mittel, die den gemeinsam definierten Zielen im jeweiligen Gebiet zugewiesen werden; dringt darauf, dass in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der jeweiligen Politik unter dem Gesichtspunkt dieser neuen Herausforderungen vorgenommen und ein entsprechender Rahmen auf EU-Ebene eingeführt werden und dass festgelegt wird, wie dieser Rahmen zu vorhandenen nationalen und lokalen Strukturen in Beziehung zu setzen ist;
- 11. ist der Ansicht, dass die territoriale Dimension der Strategie dazu beitragen wird, das Konzept der territorialen Kohäsion, das der Vertrag von Lissabon auf eine Stufe mit der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion stellt, zu entwickeln und zu konkretisieren, und fordert die Kommission in diesem Sinne zu einem aktiven Dialog über die Rolle und die Auswirkungen der Makroregionen in der Regionalpolitik der EU nach 2013 auf;
- 12. unterstützt die Entwicklung spezifischer Regelungen in der geplanten Allgemeinen Verordnung für die Strukturfonds auf der Grundlage von Bestimmungen über die territoriale Zusammenarbeit, die klar sind und die unterschiedlichen Verwaltungskulturen berücksichtigen und den Beihilfeempfängern keine zusätzlichen Verwaltungslasten aufbürden, um die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und Regionen und die Entwicklung weiterer gemeinsamer Handlungsstrategien zu stärken, die zu einer Förderung der Attraktivität der Regionen auf europäischer und internationaler Ebene beitragen und zu einem künftigen Vorbild für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit werden können;
- 13. weist auf die Tatsache hin, dass die Strategie für den Ostseeraum als Prozess zu betrachten ist, in dem die Prinzipien des Handelns und der Zusammenarbeit einer ständigen Entwicklung unterliegen, was eine Aktualisierung der Strategie erfordert, und dass das übergeordnete Ziel darin besteht, optimale Mechanismen zu finden, die auf die nachfolgenden makroregionalen Strategien übertragen werden könnten; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es wichtig ist, erfolgreiche Initiativen und ihre Ergebnisse zu ermitteln, zusammenzufassen und zu fördern; unterstützt den Plan der Kommission, eine Datenbank mit besten Verfahren aufzubauen, um diese Verfahren für die Entwicklung künftiger makroregionaler Strategien heranzuziehen;
- 14. bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass eine im Rahmen der Strategie für Makroregionen entwickelte territoriale Zusammenarbeit erheblich zur Stärkung des Integrationsprozesses durch ein größeres Engagement der Bürgergesellschaft im Prozess der Entscheidungsfindung und bei der Einleitung konkreter Handlungen beitragen kann; weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Zweckmäßigkeit einer gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, bildungspolitischen und touristischen Ebene der makroregionalen Strategien hin; hält es zur Verbesserung der Beteiligung der örtlichen Bevölkerung und im Zeichen der Subsidiarität für zweckmäßig, die makroregionalen Strategien auch durch die Gründung von EVTZ umzusetzen;
- 15. betont die Bedeutung einer weiteren Propagierung der Entwicklung in den Bereichen Kultur, Bildung, Forschung und Innovation und fordert die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit insbesondere auf letzterem Gebiet auf; anerkennt, dass im Bildungsbereich eine Kooperation durchaus von großem Nutzen sein kann, die entsprechende Kompetenz aber weiterhin bei den Mitgliedstaaten liegen sollte; schlägt vor, das strategische Herangehen und die langfristige Planung in Bezug auf die Makroregionen zu stärken;
- 16. betont - geleitet vom Subsidiaritätsprinzip und angesichts des enormen Potenzials für eine Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene - die wesentliche Bedeutung der Schaffung einer effektiven Struktur der Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen durch die Förderung von sektoriellen Partnerschaften unter Abhaltung regelmäßiger Treffen der zuständigen politischen Entscheidungsträger, was zur Festigung der Verantwortlichkeiten unter den verschiedenen Partnereinrichtungen beitragen würde, wobei aber gleichzeitig die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten und Regionen gewahrt bliebe; ruft vor diesem Hintergrund zur Verbesserung, Entwicklung und Verstärkung der auf lokaler und regionaler Ebene geschaffenen Mechanismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf;
- 17. betont, dass der neue "makroregionale" Rahmen für die Zusammenarbeit auf einem ausgeprägt hierarchischen Ansatz beruht - wobei den Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle bei seiner Entwicklung zukommt - und dass er eine neue Verwaltungsebene schafft; weist darauf hin, dass im Rahmen dieses neuen Modells für die Zusammenarbeit gewährleistet werden muss, dass die naturbedingten Nachteile von Regionen in Randlage in Vorzüge und Chancen umgewandelt werden und die Entwicklung dieser Regionen gefördert wird;
- 18. ist der Ansicht, dass die Makroregionen das Potenzial zur Optimierung der Antworten auf die im jeweiligen Gebiet auftauchenden Herausforderungen mit dem Potenzial der Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Ressourcen der jeweiligen Regionen auf effiziente und wirksame Weise verbinden;
- 19. fordert die Kommission zur Analyse der ersten Ergebnisse und Erfahrungen in Verbindung mit der Durchführung der Strategie für den Ostseeraum auf, die zur Ermittlung möglicher Quellen und Methodologien zur Finanzierung makroregionaler Strategien sowie dazu beitragen wird, die Beispielfunktion der Strategie als Pilotprojekt für weitere makroregionale Strategien zu nutzen und deren Funktionalität nachzuweisen; unterstreicht jedoch, dass die Entwicklung von Makroregionen im Wesentlichen eine ergänzende Maßnahme ist, bei der es nicht darum gehen sollte, die EU-Finanzierung einzelner lokaler und regionaler Programme als vorrangige Fördermaßnahme zu ersetzen;
- 20. stellt fest, dass die Umsetzung der Ostseestrategie bisher sehr schleppend verläuft; ist der Auffassung, dass die im Haushaltsplan der EU für 2010 veranschlagten Mittel eingesetzt werden könnten, um die Umsetzung zu verbessern; bedauert daher, dass diese Mittel noch nicht ausgezahlt worden sind, und weist die Kommission darauf hin, dass diese Mittel unverzüglich für mit den Zielen der Ostseestrategie im Einklang stehende Zwecke gebunden werden sollten;
- 21. weist im Sinne möglicher künftiger makroregionaler Strategien darauf hin, dass die Kommission die Frage ihrer Eigenmittel lösen muss, damit sie diese Strategien ausgehend von den territorialen Besonderheiten der betroffenen Regionen vorbereiten, die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit neuen Ideen für Themen von europäischem Interesse versorgen und sie bei der Erarbeitung einer Strategie unterstützen kann; fordert die Kommission auf, bei der Durchführung dieser Strategien eine Koordinations- und Kontrollfunktion zu übernehmen, die neuen Prioritäten zu überprüfen und bei der Zuweisung von Mitteln den spezifischen Erfordernissen und dem Bedarf an Fachkompetenz Rechnung zu tragen, dabei aber Doppelarbeit zu vermeiden;
- 22. fordert die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Zwischenanalyse zur Umsetzung der Strategie für den Ostseeraum auf, exakt konkrete Instrumente und Kriterien für die Bewertung von Projekten zu erarbeiten, die sich auf Kennziffern stützen, die eine Vergleichbarkeit zulassen;
- 23. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die eigenen Mitglieder auf, eine Antwort auf die Frage zu finden, welchen Charakter die makroregionalen Strategien haben sollen, wie sie gleich behandelt werden können (als gesonderte Programme oder im Rahmen der Kohäsionspolitik), wer sie in welcher Weise durchführen soll und aus welchen Quellen die Mittel zu ihrer Finanzierung kommen sollen, um eine unnütze Häufung und Fragmentierung von EU-Finanzierungen zu vermeiden, insbesondere vor dem Hintergrund der EU 2020-Strategie, der Überprüfung des EU-Haushalts und der Debatte über die zukünftige Kohäsionspolitik;
- 24. betont, dass der europäische Mehrwert von Makroregionen in der Stärkung der staaten- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit liegt, weshalb die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit zur grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit ein wichtiges Element für die Umsetzung der Ziele der Makroregionen darstellen; schlägt ferner vor, die Strategie für den Ostseeraum als eine auf zahlreichen Unionspolitiken basierende Strategie der Europäischen Union zu betrachten, für die ein bestimmter Zeitrahmen und entsprechende Ziele festgelegt werden müssen; in Anbetracht ihres horizontalen Charakters kann diese Strategie als makroregionale Strategie angesehen werden, deren Koordinierung im Rahmen der Regionalpolitik erfolgt;
- 25. ist der Auffassung, dass die Entwicklung solch breit angelegter makroregionaler Strategien dazu beitragen muss, die Rolle der lokalen und regionalen Ebene bei der Anwendung der europäischen Politiken mit einem breiteren Ansatz zu verstärken;
Externe Dimension
- 26. fordert, dass im Kontext der Strategie für den Ostseeraum sowie der zukünftigen makroregionalen Strategien die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Drittstaaten, insbesondere was die Durchführung von Großprojekten mit großen Umweltauswirkungen anbelangt, verbessert werden; fordert gleichzeitig eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittstaaten im Hinblick auf die Verstärkung der Sicherheit in dieser Region sowie zur Unterstützung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität;
- 27. weist auf die Notwendigkeit hin, beim Ausbau der Energienetze eine verstärkte Kooperation insbesondere zwischen Russland und Weißrussland zu den Baltischen Staaten anzustreben und hierfür auch den EU-Russland Energiedialog intensiver zu nutzen, was zugleich auch Möglichkeiten der Einbindung von Russland in die Ostseestrategie eröffnet; erwartet, dass alle Akteure im Ostseeraum internationalen Übereinkommen beitreten, wie der Espoo-Konvention und dem Helsinki-Übereinkommen, den Richtlinien der Helsinki-Kommission (HELCOM) Folge leisten und in diesem Rahmen zusammenarbeiten;
- 28. fordert die Kommission auf, für eine wirksame Zusammenarbeit und Koordinierung mit HELCOM und den Mitgliedstaaten aus der Ostseeregion zu sorgen, um ein klares Bild der Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche für die Umsetzung des HELCOM-Aktionsplans für den Ostseeraum aus dem Jahr 2007 sowie der oben genannten Strategie und des Aktionsplans der Europäischen Union zu zeichnen und auf diese Weise eine wirksame Gesamtstrategie für die Region zu gewährleisten;
- 29. weist besonders auf den Enklavenstatus der Oblast Kaliningrad als einer Region hin, die von EU-Mitgliedstaaten umgeben ist; betont die Notwendigkeit, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Region als eines "Eingangstors" oder einer "Pilot"- Region für engere Beziehungen zwischen der EU und Russland unter Einbeziehung von NRO, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie lokalen und regionalen Behörden zu fördern;
- 30. vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit im Ostseeraum ein wichtiger Bestandteil des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland sein sollte; begrüßt die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten in der Region, in zahlreichen Bereichen wie zum Beispiel Verkehrsverbindungen, Tourismus, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel, Umwelt, Zoll und Grenzkontrollen und besonders Energiefragen mit Russland zusammenzuarbeiten; vertritt die Ansicht, dass die "gemeinsamen Räume" in den Beziehungen zwischen der EU und Russland dafür einen konstruktiven Rahmen bieten werden, und fordert Russland auf, sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit gleichermaßen zu engagieren;
- 31. betont die Notwendigkeit, die Abhängigkeit der Region von russischer Energie zu verringern; begrüßt die Erklärung der Europäischen Kommission zur Notwendigkeit von mehr Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten in der Region und einer größeren Diversifizierung der Energieversorgung; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Förderung der Einrichtung von LNG-Häfen;
- 32. ist der Überzeugung, dass für einen effektiven Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt mit den nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten, deren Territorien zu den funktionalen Gebieten von Interesse für die Strategien gehören, Abkommen abgeschlossen werden sollten, damit für sie die gleichen, in den entsprechenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union enthaltenen Werte, Rechte und Pflichten gelten;
- 33. ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Ostseeraum Priorität genießen und auf höchster politischer Ebene von den Staats- und Regierungschefs betrieben werden sollte, weil das eine Voraussetzung dafür ist, die Zusammenarbeit zwischen den Ostsee-Anrainerstaaten voranzutreiben und die politischen Ambitionen zu verwirklichen; befürwortet regelmäßige Treffen der Staats- und Regierungschefs im Ostseeraum, um dies umzusetzen;
Umwelt- und Energieaspekte
- 34. betont, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung von (derzeit in Bau befindlichen und künftigen) Energieinfrastrukturprojekten vorgenommen werden muss, wobei insbesondere internationalen Übereinkommen Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission auf, einen angemessenen Reaktionsplan für technische Unfälle und alle sonstigen möglichen Katastrophen aufzustellen, der auch eine Möglichkeit zur Lösung dieser Probleme vom wirtschaftlichen Standpunkt aus bietet; unterstreicht, dass die gleiche Herangehensweise für alle zukünftigen Projekte gelten muss, damit die Sicherheit der an anderen künftigen makroregionalen Strategien beteiligten Ostsee-Anrainerstaaten, die Umwelt und die Bedingungen für Transporte auf dem Seeweg nicht gefährdet werden; hält es im Zeichen einer nachhaltigen Entwicklung und eines umweltschonenden Wachstums für wichtig, den Umweltschutz in sämtlichen Makroregionen engagiert durchzusetzen sowie Umweltschutz-, Verkehrs- und sonstige Aspekte gleichrangig zu behandeln;
- 35. unterstreicht die Notwendigkeit der Einrichtung einer Umweltbeobachtungsstelle für die Ostsee, eines Frühwarnsystems bei Unfällen und Fällen schwerer grenzüberschreitender Umweltverschmutzung und einer gemeinsamen Handlungsplattform für derartige Fälle;
- 36. weist auf die strategische Bedeutung des Ostseeraums für die Entwicklung von gemeinsamen Energieinfrastrukturprojekten hin, mit denen die Diversifizierung der Energieerzeugung und -versorgung verbessert wird, mit besonderem Schwerpunkt auf Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. von Windkraftwerken (onshore oder offshore), Erdwärmekraftwerken oder Biogasanlagen zur Nutzung der in dieser Region zur Verfügung stehenden Biomasse;
- 37. weist auf die im Energie- und Klimabereich im Rahmen der Nördlichen Dimension bereits geleistete wirksame Zusammenarbeit des Rates der Ostseestaaten und des Nordischen Rates hin;
- 38. hebt hervor, dass die EU-Mitgliedstaaten angesichts des geplanten Ausbaus der Kernenergie im Ostseeraum strengste Sicherheits- und Umweltstandards einhalten müssen und die Kommission beobachten und überwachen muss, dass das gleiche Konzept sowie internationale Übereinkommen in den Nachbarländern eingehalten werden, insbesondere in den Ländern, in denen der Bau von Kernkraftwerken nahe den Außengrenzen der Europäischen Union geplant ist;
- 39. betont, dass die EU und die an den Ostseeraum angrenzenden Mitgliedstaaten sich dringend mit den schwerwiegenden Umweltproblemen auseinandersetzen müssen, von denen die Region betroffen ist, vor allem mit der Eutrophierung, den Auswirkungen von auf dem Meeresgrund abgelagerten gefährlichen Stoffen und den Bedrohungen für die Artenvielfalt in Gewässern, wobei Populationen vom Aussterben bedrohter Fischarten besonders zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass die Ostsee eines der am stärksten verschmutzten Seegebiete der Welt ist;
- 40. betont, dass eine allen Mitgliedstaaten gemeinsame Methode der Bestandsaufnahme von Verschmutzungsquellen und ein Plan zu deren schrittweiser Beseitigung entwickelt werden müssen;
- 41. begrüßt, dass die ökologische Nachhaltigkeit als zentrale Säule in die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und den sie begleitenden Aktionsplan Eingang gefunden hat;
- 42. erachtet die mangelnde Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU wie etwa der GAP, die die Überdüngung fördert, und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die nicht ökologisch nachhaltig ist, als eines der größten Hindernisse, die der Umsetzung der Ziele der Ostseestrategie im Wege stehen; ist der Auffassung, dass die Reformen der GAP und der GFP so gestaltet werden müssen, dass sie dazu beitragen, das Ziel eines ökologisch nachhaltigen Ostseeraums zu erreichen;
Verkehrs- und Tourismusaspekte
- 43. betont, dass die Schaffung eines effektiven und umweltfreundlichen Transport- und Kommunikationsnetzes auf See (mit Betonung der Rolle des Gütertransports), an Land und im Binnenland von prioritärer Bedeutung ist; betont ferner, dass dieses Netz in der Lage sein sollte, aktuelle und künftige Herausforderungen vorwegzunehmen und rechtzeitig darauf zu reagieren, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der aktuellen Version von Natura 2000 sowie unter besonderer Berücksichtigung der Anbindung der Ostseeregion an andere europäische Regionen über den Ostsee-Adria Korridor und den mitteleuropäischen Verkehrskorridor;
- 44. vertritt die Ansicht, dass verbesserte Verkehrsverbindungen, die alle Verkehrsträger mit einschließen, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer tragfähigeren, kohärenteren Wirtschaft im Ostseeraum leisten können;
- 45. hebt die besondere Situation der baltischen Staaten hervor, die größtenteils noch nicht in das europäische Verkehrsnetz eingebunden sind; vertritt die Ansicht, dass diese Strategie u.a. zur Behebung von Schwachstellen - wie unzureichende Infrastruktur, schlechte Zugänglichkeit und geringe Interoperabilität zwischen den verschiedenen nationalen Verkehrsnetzen - beitragen sollte, die auf unterschiedliche technische Systeme und bürokratische Hürden zurückzuführen sind, um im gesamten Ostseeraum ein umfassendes kombiniertes Verkehrssystem aufzubauen;
- 46. betont, wie wichtig es ist, die Ostseeregion stärker in die Schwerpunktachsen der TENV einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Meeresautobahnen (TEN-V 21), den Ausbau der Eisenbahnachse Berlin-Ostseeküste (TEN-V 1), die Verbesserung der Eisenbahnachse Berlin-Ostseeküste in Kombination mit der Seeverbindung Rostock-Dänemark und die Erzielung rascherer Fortschritte beim Ausbau und bei der Nutzung der Rail-Baltica-Eisenbahnachse (TEN-V 27); weist ferner darauf hin, dass die Anbindung des Ostseeraums an andere europäische Regionen über den Ostsee-Adria Korridor fertig gestellt werden muss;
- 47. hebt die Notwendigkeit hervor, die Kapazitäten des Ostseeraums für den Verkehr in Richtung Osten auszubauen, insbesondere um die Interoperabilität im Verkehrssektor, vor allem im Hinblick auf das Schienennetz, zu verbessern, und den Gütertransitverkehr an den Grenzen der Europäischen Union zu beschleunigen;
- 48. ist der Ansicht, dass besonders den Verbindungen zwischen Häfen und Binnengebieten - u.a. durch Binnenwasserwege - Vorrang eingeräumt werden sollte, damit sichergestellt wird, dass alle Teile der Region vom Anstieg des Seefrachtverkehrs profitieren können;
- 49. betont insofern, dass eine effektive grenzübergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Eisenbahngesellschaften, Seehäfen, Binnenhäfen, Hinterlandterminals und Logistikdiensten erforderlich ist, um ein nachhaltigeres kombiniertes Verkehrssystem zu entwickeln;
- 50. unterstreicht die Bedeutung des Kurzstreckenseeverkehrs in der Ostsee und hebt hervor, wie wichtig dessen Beitrag zu einem effizienten, umweltfreundlichen Verkehrsnetz ist; weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Kurzstreckenseeverkehrs gefördert werden muss, um eine effiziente Nutzung des Meeres zu gewährleisten; hält es aus diesem Grund für notwendig, dass die Kommission dem Europäischen Parlament schnellstmöglich diesbezüglich eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen des überarbeiteten Anhangs VI des MARPOL-Übereinkommens für den vorgesehenen Schwefelgrenzwert in den Schwefelemissions-Überwachungsgebieten Nord- und Ostsee von 0,1 % ab 2015 vorlegt, jedoch spätestens Ende des Jahres 2010;
- 51. begrüßt, dass die Kommission das Ziel in ihren Aktionsplan aufgenommen hat, die Ostsee zu einer Region zu machen, die als Modell für saubere Schifffahrt und als weltweiter Vorreiter bei der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr gelten kann; erachtet diese Ziele für ausschlaggebend, um das Tourismuspotential der Region zu erhalten und auszubauen;
- 52. erkennt an, dass spezifische Maßnahmen zur Förderung dieses Ziels notwendig sind, einschließlich des Einsatzes geeigneter nautischer Lotsendienste oder nachweislich erfahrener Seeleute für die am schwierigsten zu passierenden Meerengen und die am schwierigsten anzulaufenden Häfen und der Schaffung tragfähiger Finanzierungspläne für Forschung und Entwicklung im Bereich des nachhaltigen Schiffsbetriebs;
- 53. ist sich der Besonderheit der geografischen Lage der Ostseeregion bewusst, die es ermöglicht, Beziehungen zu EU-Ländern und angrenzenden Drittländern aktiver auszubauen, und hebt auch hervor, wie wichtig der Tourismus für die Wirtschaft der Region ist, und betont seine Expansionsmöglichkeiten; begrüßt die Erklärung, die auf dem zweiten Ostsee-Tourismus-Forum angenommen wurde und in der auf gemeinsame Werbemaßnahmen, Strategien zur Eröffnung neuer internationaler Märkte und die Infrastrukturentwicklung Bezug genommen wird;
- 54. betont die einzigartige Möglichkeit für einen nachhaltigen Tourismus, der sich aus der hohen Anziehungskraft der Hansestädte im Ostseeraum ergibt; unterstützt des Weiteren die Förderung des grenzüberschreitenden Fahrradtourismus, was sowohl aus ökologischer Sicht als auch für kleine und mittlere Unternehmen vorteilhaft wäre;
- 55. ist der Ansicht, dass Themenkomplexe wie Wassersport-, Wellness- und Kurtourismus, kulturelles Erbe und Landschaften ein großes Potential für die Profilierung der Region als Fremdenverkehrsziel bergen; unterstreicht daher die Notwendigkeit, die natürlichen Küstengebiete, die Landschaften und das kulturelle Erbe zu schützen, da sie eine Säule für die künftige Gewährleistung einer nachhaltigen Wirtschaft im Ostseeraum bilden;
- 56. vertritt die Auffassung, dass Verbesserungen bei den Verkehrsverbindungen und die Beseitigung von Verkehrsengpässen ebenfalls wichtig sind; stellt fest, dass mithilfe dieser Strategie Probleme beim Grenzübergang an der östlichen EU-Grenze zur Russischen Föderation gelöst werden könnten, die zu langen Lkw-Schlangen führen und Gefahren für die Umwelt, den sozialen Frieden sowie die Verkehrs- und Fahrersicht bergen, um einen reibungslosen Güterverkehr durch den Ostseeraum sicherzustellen.
- 57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Russischen Föderation, von Belarus und Norwegens zu übermitteln.
- 1. ABl. C 294E vom 3.12.2009, S. 3.
- 2. ABl. C 314E vom 21.12.2006, S. 330.