Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Protokolle 10 und 11,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommene Europäische Sicherheitsstrategie mit dem Titel "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt",
- - unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie "Sicherheit schaffen in einer Welt im Wandel", der vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2008 angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Berichte des EU-Ratsvorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vom 9. Dezember 2008 und 16. Juni 2009,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen zur ESVP und die Erklärung zu 10 Jahren ESVP: Herausforderungen und Chancen, die vom Rat am 17. November 2009 angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, namentlich die Entschließung vom 14. April 2005 zur Europäischen Sicherheitsstrategie1, vom 16. November 2006 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP2, vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP3 und vom 19. Februar 2009 zu der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zu einer politischen Lösung für die Piraterie vor der Küste Somalias6,
- - in Kenntnis des Schriftwechsels zwischen der Europäischen Union und den Regierungen von Kenia und der Republik Seychellen über die Überstellung von mutmaßlichen Piraten und bewaffneten Räubern an diese Länder, die von der EU NAVFOR in ihrem Einsatzgebiet aufgegriffen wurden,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zu den institutionellen Aspekten der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes1,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0026/2010),
Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz
- 1. stellt fest, dass die Europäische Sicherheitsstrategie und der Bericht über ihre Umsetzung die größten Bedrohungen und Aufgaben deutlich machen, denen sich die EU gegenübersieht:
- - Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,
- - Terrorismus und organisierte Kriminalität,
- - regionale Konflikte,
- - Scheitern von Staaten,
- - Piraterie,
- - Kleinwaffen und leichte Waffen, Streumunition und Landminen,
- - Bedrohung der Energieversorgungssicherheit,
- - Folgen von Klimawandel und Naturkatastrophen,
- - Bedrohung der Computer- und Netzsicherheit,
- - Armut;
- 2. betont, dass die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) tätig wird, um den in der ESS genannten Herausforderungen und Bedrohungen zu begegnen, und damit zur Erhöhung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger beiträgt;
- 3. weist darauf hin, dass die EU ihre strategische Autonomie durch eine starke und wirksame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erhöhen muss, um den Frieden zu wahren, Konflikte zu verhüten, die internationale Sicherheit zu stärken, die Sicherheit ihrer eigenen Bürger und der von GSVP-Missionen betroffenen Bürger zu schützen, ihre Interessen in der Welt zu wahren und die Werte, auf die sie gegründet ist, zu schützen, und dabei zu einem wirksamen Multilateralismus zur Unterstützung des Völkerrechts beizutragen und die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Werte weltweit voranzubringen, gemäß den Zielen des Artikels 21 Absatz 2 Buchstabe e des EUV sowie gemäß den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, den Grundsätzen der Schlussakte von Helsinki sowie den Zielen der Charta von Paris, einschließlich den Zielen in Bezug auf die Außengrenzen;
- 4. betont, dass die oberste Verantwortung für die Bewahrung von Frieden und Sicherheit in der Welt beim UN-Sicherheitsrat liegt, und betont erneut, dass die Vereinten Nationen reformiert werden müssen, damit sie besser in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen und wirksame Lösungen für globale Probleme und Bedrohungen zu finden;
- 5. stellt fest, dass die EU diese Ziele durch die Stärkung ihrer eigenen institutionellen Fähigkeit, auf diese Herausforderungen zu reagieren, sowie durch multilaterale Zusammenarbeit mit und in internationalen Organisationen, vor allem den Vereinten Nationen, und regionalen Organisationen, vor allem der OSZE und der Afrikanischen Union, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen verfolgen sollte;
- 6. bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen der EU, diesen Bedrohungen und Herausforderungen durch die Entwicklung eines umfassenden und vorausschauenden Ansatzes entgegenzutreten, indem die verschiedenen zivilen und militärischen Maßnahmen und Vorgehensweisen, die der EU und ihren Mitgliedstaaten zu Gebote stehen, gebündelt werden, nämlich Konfliktverhütung und Krisenmanagement, Finanzhilfe und Entwicklungszusammenarbeit, Sozial- und Umweltpolitik, diplomatische und handelspolitische Instrumente sowie Erweiterung; betont, dass eine solche Koordinierung ziviler und militärischer Maßnahmen einen echten zusätzlichen Nutzen bei den Maßnahmen der EU zur Krisenbewältigung mit sich bringt;
- 7. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihre nationalen Strategien und Maßnahmen effizienter mit denen der EU zu koordinieren, um mehr Kohärenz und Effizienz sowie größere Wirkung und Sichtbarkeit vor Ort zu gewährleisten;
- 8. tritt dafür ein, dass im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus an dem Ansatz festgehalten wird, der auf der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung sowie der EU-Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus, insbesondere in Verbindung mit der Nutzung des Internets zu terroristischen Zwecken und Zwecken der Radikalisierung, beruht; regt an, die Debatte über den Schutz und die Förderung der Menschenrechte voranzutreiben, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Opfer;
- 9. räumt ein, dass die Energiesicherheit von ausschlaggebender Bedeutung für das Funktionieren der EU-Mitgliedstaaten ist, und fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, in Bezug auf diesen Aspekt der Sicherheitspolitik eng zusammenzuarbeiten;
- 10. begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Beseitigung von Bedrohungen durch das Internet; fordert Rat und Kommission auf, eine Analyse der anstehenden Herausforderungen in Bezug auf das Internet und der Maßnahmen für eine wirksame und koordinierte Reaktion auf solche Bedrohungen auf der Grundlage bewährter Verfahren vorzulegen, die künftig zu einer Europäischen Strategie für Computer- und Netzsicherheit ausgebaut wird;
- 11. bekräftigt seine Empfehlung, die ESS regelmäßig, d. h. alle fünf Jahre zu Beginn der Wahlperiode des Europäischen Parlaments, und nach Konsultation mit dem Europäischen Parlament zu überprüfen;
- 12. betont, dass ein Weißbuch, das Anlass zu einer breiten öffentlichen Debatte bietet, die Sichtbarkeit der GSVP und die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Verteidigung durch eine klarere Definition der Sicherheits- und Verteidigungsziele und -interessen der EU im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln und Ressourcen verstärken und damit zu einer wirksameren und zielgerichteteren Umsetzung der ESS sowie Planung und Durchführung von Krisenbewältigungseinsätzen der EU beitragen würde;
Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- 13. fordert den Rat auf, 2010 mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten eine echte Debatte über die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zur GSVP, besonders im Zusammenhang mit folgenden Fragen, einzuleiten:
- a. Klausel über die Leistung von gegenseitigem Beistand im Falle einer bewaffneten Aggression auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates,
- b. Solidaritätsklausel für den Fall eines terroristischen Angriffs, einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe,
- c. Rolle der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in Verbindung mit dem Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der in umfassender Weise Strukturen zur Konfliktverhütung, zur zivilen und militärischen Krisenbewältigung sowie zur Friedenssicherung umfasst,
- d. Ausweitung der Aufgaben der GSVP,
- e. eine ständige strukturierte Zusammenarbeit für die Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander weitergehende Verpflichtungen eingegangen sind, sowie verstärkte Zusammenarbeit,
- f. Schaffung eines Anschubfonds mit Beiträgen der Mitgliedstaaten zur Vorbereitung der Operationen;
- 14. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die der Westeuropäischen Union (WEU) angehören, nach der Annahme einer Klausel über die Leistung von gegenseitigem Beistand, wie in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt, auf, den geänderten Brüsseler Pakt von 1954 zu beenden, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung der WEU;
- 15. fordert den Rat auf, nach der Aufnahme einer Solidaritätsklausel in den neuen Vertrag die Diskussionen über die Schaffung einer europäischen Zivilschutztruppe insbesondere auf der Grundlage des Berichts Barnier vom Mai 2006 wiederaufzunehmen, in deren Rahmen die Ressourcen der Mitgliedstaaten gebündelt werden, um im Falle einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe gemeinsam wirksam reagieren zu können; vertritt die Ansicht, dass die militärische GSVP auch Möglichkeiten der Reaktion auf zivile Gefahren vorsehen sollte;
- 16. betont in Anbetracht der Fortschritte, die der Vertrag von Lissabon im Bereich der GSVP ermöglicht hat, die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Schaffung eines Rates für Verteidigungsfragen innerhalb des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, der sich aus den Verteidigungsministern unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin zusammensetzt und dem eine besondere Rolle beim Ausbau der Zusammenarbeit und bei der Harmonisierung und Integration der militärischen Fähigkeiten zukommt;
- 17. vertritt die Ansicht, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin so schnell wie möglich eine stärkere Kohärenz der verschiedenen außenpolitischen Maßnahmen der EU herbeiführen sollte und dass diese Kohärenz vor Ort durch ihr unterstellte Sonderbeauftragte/Delegationsleiter Ausdruck finden sollte, die mit den erforderlichen Kompetenzen gegenüber den betroffenen Seiten und der internationalen Gemeinschaft ausgestattet sind;
- 18. begrüßt die Einrichtung der Direktion Krisenbewältigung und Planung, die Verantwortung für das Krisenmanagement trägt und deren Aufgabe es ist, zivile und militärische Maßnahmen der EU strategisch zu planen und an der Entwicklung der GSVP mitzuarbeiten, vor allem was die zivilen und militärischen Fähigkeiten betrifft; bedauert jedoch, dass die Schaffung dieser neuen Struktur extrem viel Zeit in Anspruch nimmt; fordert eine enge Koordinierung innerhalb des EAD zwischen der Direktion Krisenbewältigung und Planung und den anderen Strukturen der GSVP einerseits und der Krisenplattform und den anderen einschlägigen Diensten der Kommission andererseits, die der EAD umfassen sollte, zum Aufbau einer koordinierten Struktur für die strategische Planung, damit ein umfassender europäischer Ansatz entwickelt werden kann;
- 19. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das Ungleichgewicht zwischen zivilen und militärischen Fähigkeiten im Bereich der Planung zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass für ESVP-Missionen angemessenes und ausreichendes Fachwissen in Bereichen wie Justiz, Zivilverwaltung, Zoll und Schlichtung von Konflikten zur Verfügung steht;
- 20. spricht sich erneut für die Schaffung eines ständigen Operationszentrums der EU aus, das der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin untersteht und dessen Aufgabe in der operativen Planung und Leitung militärischer Operationen besteht; fordert, dass dieses Operationszentrum dem EAD angegliedert wird; betont, dass das gegenwärtige System mit sieben Generalstäben einen Verlust an Effizienz und Reaktionsfähigkeit sowie beträchtliche Kosten mit sich bringt und dass für die zivile und militärische Koordinierung ein ständiger Ansprechpartner im militärischen Bereich erforderlich ist; ist der Auffassung, dass das ständige Operationszentrum als militärischer Planungs- und Durchführungsstab angesehen und am gleichen Ort angesiedelt werden kann wie der zivile Planungs- und Durchführungsstab, um die für eine wirksame militärische und zivile Koordinierung erforderlichen Synergien nutzen zu können; betont, dass das Operationszentrum der EU die Zusammenarbeit mit der NATO erleichtern würde, ohne die Autonomie der beiden Organisationen in Bezug auf die Entscheidungsfindung zu beeinträchtigen;
- 21. betont, dass auf der Grundlage möglichst integrativer Kriterien rasch eine ständige strukturierte Zusammenarbeit eingeleitet werden muss, die ein verstärktes Engagement der Mitgliedstaaten im Rahmen der GSVP ermöglicht;
- 12. betont, dass beim Ausbau und bei der Entwicklung der GSVP umfassend zu berücksichtigen ist, dass einige EU-Mitgliedstaaten neutral und nichtpaktgebunden sind, und dass dies nicht untergraben werden darf;
- 23. betont, wie wichtig diese verschiedenen Reformen sind, um die Ziele der GSVP verwirklichen zu können, die im Dezember 2008 vom Europäischen Rat bekräftigt und bestätigt wurden, und um die Wirksamkeit und den zusätzlichen Nutzen der GSVP in einer Zeit zu erhöhen, in der dieses Instrument zunehmend in Anspruch genommen wird;
Militärische Operationen und zivile Missionen
- 24. begrüßt anlässlich des zehnjährigen Bestehens der ESVP/GSVP deren Ergebnisse und erinnert daran, dass die EU im Rahmen der GSVP zivile und militärische Operationen vornimmt, um auf Bedrohungen der internationalen Sicherheit und der Sicherheit der Europäer zu reagieren; stellt fest, dass es bei der Mehrzahl dieser Missionen um ziviles Krisenmanagement ging; würdigt die ca. 70 000 Mitglieder des Personals, die an den 23 abgeschlossenen und noch laufenden Missionen und Operationen der ESVP beteiligt waren oder sind; würdigt den bisherigen Generalsekretär des Rates und Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, für die Anstrengungen, die er für die Entwicklung der ESVP unternommen hat; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die Kriterien für die Entsendung von ESVP-Missionen zu bestimmen und die Frage nationaler Einsatzvorbehalte zu prüfen;
Somalia - Horn von Afrika
- 25. begrüßt den erfolgreichen Beitrag der Marineoperation der Europäischen Union in Somalia, EU NAVFOR Somalia - Operation Atalanta, zur Bekämpfung der Piraterie im Golf von Aden sowie vor der somalischen Küste, durch den insbesondere sichergestellt werden soll, dass die humanitäre Hilfe alle bedürftigen Menschen in dem Land erreicht; betont, dass die Operation Atalanta zu einem der wichtigsten Mittel der Bekämpfung der Piraterie geworden ist, unter anderem mit Hilfe des Maritime Security Centre (Horn von Afrika); begrüßt den Beschluss des Rates, die Operation um ein Jahr bis Dezember 2010 zu verlängern, und nimmt die Ausweitung des Mandats dieser Operation zur Kenntnis, die den unmittelbaren Sicherheitsinteressen der EU (Sicherheit der Bürger, Versorgungssicherheit, Schutz gefährdeter Schiffe) dient und einen dringenden humanitären und operativen Bedarf deckt (durch Begleitung von Schiffen, die vom Welternährungsprogramm gechartert wurden und die Nahrungsmittel für die somalische Bevölkerung transportieren, sowie von Schiffen, die der militärischen Beobachtungsmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) logistische Unterstützung leisten); würdigt ferner ihren Beitrag zur Stärkung der Marinekooperation in Europa und der künftigen Entwicklung der mit der Marine zusammenhängenden Aspekte im Rahmen der GSVP; begrüßt auch die Beteiligung von Drittstaaten (Norwegen, Kroatien und Montenegro) sowie die gute Zusammenarbeit der Operation mit den anderen in der Region präsenten Marinekräften, vor allem im Rahmen der SHADE-Verfahren (Shared Awareness and Deconfliction - gemeinsames Lageverständnis und Konfliktentschärfung); bedauert jedoch die anhaltenden Probleme im Hinblick auf die Strafverfolgung von Personen, die der Piraterie oder bewaffneter Raubüberfälle verdächtigt werden und die im Operationsgebiet aufgegriffen worden sind, die die Glaubwürdigkeit der internationalen Bemühungen um die Bekämpfung der Piraterie untergraben;
- 26. betont, dass die Ursachen der Piraterie beseitigt werden müssen, die in der in Somalia herrschenden Instabilität und Armut liegen, und ist der Auffassung, dass die EU in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen die föderale Übergangsregierung unterstützen sollte, indem sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit, der politischen Stabilität und der Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ergreift, und eine gemeinsame Strategie zur Einleitung eines regionalen Friedensprozesses entwickeln sollte;
- 27. fordert, dass die EU bei ihrem Konzept für Somalia berücksichtigt, dass nur großangelegte, langfristige Bemühungen um den Aufbau eines Staates - über den Aufbau von Sicherheitskräften der föderalen Übergangsregierung hinaus - auf nachhaltige Weise zu Frieden und Sicherheit in diesem Land beitragen können; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, eine ehrgeizige gemeinsame und umfassende Strategie der EU für Somalia vorzulegen;
- 28. betont insbesondere, dass dringend etwas getan werden muss, um die föderale Übergangsregierung zu stützen und ihr zu helfen, ihre Kontrolle auf das gesamte somalische Gebiet auszudehnen; begrüßt deshalb, dass der Rat am 25. Januar 2010 vereinbart hat, im Rahmen der GSVP eine Militärmission (EU-Ausbildungsmission, EUTM Somalia) einzuleiten, die in enger Abstimmung mit den EU-Partnern sowie der föderalen Übergangsregierung, Uganda, der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen und den Vereinigten Staaten zur Ausbildung der somalischen Sicherheitskräfte in Uganda beiträgt; fordert die Hohe Vertreterin auf, das Europäische Parlament in angemessener Weise zu informieren und zu konsultieren;
- 29. betont ferner, dass die Fähigkeiten für die Überwachung auf See in der Region gestärkt werden müssen, vor allem durch Ausbildung und Vernetzung der Küstenwachen der Länder der Region, und ist der Auffassung, dass sich die EU an diesen Anstrengungen beteiligen sollte, indem sie den Verhaltenskodex von Dschibuti sowie den Plan zu seiner Umsetzung unterstützt, den die IMO entwickelt hat, wie von den Staaten der Region vereinbart (einschließlich der Schaffung des Zentrums zum Austausch von Informationen im Jemen sowie des Zentrums zur Ausbildung der Besatzungen in Dschibuti);
- 30. verweist mit Blick auf den Jemen auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 und fordert Kommission und Rat auf, die Regierung gemeinsam mit internationalen Partnern, einschließlich der Nachbarländer des Jemen, durch einen umfassenden Ansatz zu unterstützen, der eine Reform des Sicherheitssektors, Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie politischen Dialog, humanitäre und wirtschaftliche Hilfe sowie Bildung umfasst;
Afghanistan und Pakistan
- 31. verweist darauf, wie wichtig die Stabilisierung der Sicherheitslage und der politischen Situation in Afghanistan und in Pakistan ist, wenn es darum geht, die unmittelbaren globalen Bedrohungen für die Sicherheit der Europäer einzudämmen (Terrorismus, Drogenhandel, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen), und begrüßt deshalb den EU-Aktionsplan für Afghanistan und Pakistan, den der Rat am 27. Oktober 2009 angenommen hat; betont erneut, dass zur Bewältigung dieser Probleme ein umfassendes Konzept nötig ist, in dessen Rahmen der Sicherheitsaspekt enger mit den Aspekten Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sowie mit Genderaspekten verknüpft wird; fordert den Rat und die Kommission deshalb auf, diesbezüglich konkrete Initiativen zu ergreifen, auch indem der Beitrag der EU gestärkt wird und dafür gesorgt wird, dass die Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten sowie der internationalen Gemeinschaft kohärenter gestaltet werden;
- 32. ist der Auffassung, dass die Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten des afghanischen Staates, vor allem der Justiz und der rechtsstaatlichen Aspekte, über die Polizei hinaus, eine Priorität bei der Umsetzung der neuen europäischen Strategie darstellen muss;
- 33. fordert Rat und Kommission auf, die Mittel für das zivile Engagement in Afghanistan erheblich aufzustocken, damit sich sowohl die Afghanen selbst als auch die internationalen Partner davon überzeugen können, dass der zivile Aufbau eine Priorität der EU darstellt; betont, dass zum Aufbau eines Rechtsstaats in Afghanistan eine funktionsfähige und zuverlässige zivile Polizei geschaffen werden muss, und begrüßt die Arbeit der EUPOL-Mission in Afghanistan; fordert den Rat auf, schnell die noch bestehenden personellen Lücken der EUPOL-Mission zu schließen und ihre Bereitstellung in den Provinzen zu erleichtern, indem er für zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten und eine angemessene logistische Unterstützung der Mission sorgt; fordert die NATO auf, enger mit der Mission zusammenzuarbeiten und ihre Maßnahmen im Bereich Polizei im Rahmen des Internationalen Polizei-Koordinierungsausschusses (IPCB) mit EUPOL zu koordinieren;
- 34. unterstützt den Vorschlag des Rates, zu prüfen, ob eine Mission zur Unterstützung von Pakistan zur Reform des Sicherheitssektors und zum Aufbau einer Einheit für die Terrorismusbekämpfung ins Leben gerufen werden kann, damit diesem Land geholfen wird, eine Strategie zur Terrorismusbekämpfung zu entwickeln, in deren Rahmen ein Dialog über den Rechtsstaat und die Menschenrechte aufgenommen werden sollte;
Balkan
- 35. begrüßt die erfolgreiche Entsendung der EULEX-Mission in das gesamte Gebiet des Kosovo und betont, dass sämtliche Bestandteile der Mission (Polizei, Justiz, Zoll) die Möglichkeit haben müssen, im gesamten Gebiet des Kosovo, einschließlich des Nordens, weiterhin ungehindert tätig zu sein;
- 36. begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung der Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen EULEX Kosovo und Serbien und verweist auf den rein technischen Charakter der Vereinbarung, durch die die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erleichtert werden soll;
- 37. verurteilt sämtliche feindlichen Akte gegenüber EULEX Kosovo, dessen Aufgabe es ist, gemeinsam mit den Behörden des Kosovo am Aufbau und an der Stärkung des Rechtsstaates zu arbeiten, und zwar im Interesse aller im Kosovo lebenden Gemeinschaften;
- 38. fordert den Rat auf, die Möglichkeit der Einleitung einer militärischen Operation der GSVP zur Ablösung der KFOR zu prüfen;
- 39. verweist in Bezug auf Bosnien und Herzegowina darauf, dass die Sicherheitslage trotz der anhaltenden politischen Probleme nach wie vor verhältnismäßig ruhig und stabil ist, und betont den diesbezüglichen Beitrag der EU-Militärmission EUFOR Althea; unterstützt den Beschluss des Rates, die Aktivitäten der EU-Polizeimission (EUPM) erneut auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption zu konzentrieren, und betont, dass ein umfassender Ansatz bei den Einrichtungen des Rechtsstaats (Polizei, Justiz, Justizvollzugsanstalten) erforderlich ist; ermutigt den Rat, rasch eine Entscheidung zu treffen, wonach sich EUFOR Althea künftig auf die Ausbildung der bosnischen Streitkräfte konzentriert; bedauert, dass keine abgestimmte politische Entscheidung über die Zukunft der internationalen Präsenz in Bosnien und Herzegowina getroffen wurde, was zum einseitigen Rückzug einiger beteiligter Staaten von den Truppen geführt hat und die Gefahr birgt, dass die Glaubwürdigkeit und die Kohärenz der europäischen Mission in Bosnien und Herzegowina leiden; verweist den Rat darauf, dass die Perspektive eines Beitritts zur EU, wie 2003 in Thessaloniki vereinbart, aufrechtzuerhalten ist;
Kaukasus
- 40. erinnert daran, dass die EU entscheidend dazu beigetragen hat, dass eine Eskalation des Konflikts zwischen Georgien und Russland vermieden wurde, insbesondere durch die rasche Entsendung einer Beobachtungsmission, deren Aufgabe es war, die Umsetzung der Vereinbarungen vom 12. August und 8. September 2008 zu überwachen; bedauert, dass die Russische Föderation ihre Verpflichtungen, die sie in diesen Vereinbarungen eingegangen ist, noch nicht erfüllt hat; betont, dass die Bedeutung der EU-Beobachtungsmission in Georgien nach dem Abzug der Missionen der OSZE und der Vereinten Nationen noch gewachsen ist;
- 41. spricht sich für eine Verlängerung der Mission um ein Jahr aus und fordert eine Stärkung ihrer Überwachungskapazitäten, einschließlich der technischen Ausstattung; bedauert, dass die Mitarbeiter der Mission von russischen und einheimischen Kräften daran gehindert werden, sich in die abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien zu begeben;
Naher und Mittlerer Osten
- 42. ist der Auffassung, dass die EU ihre Tätigkeit in den palästinensischen Gebieten verstärken sollte; würdigt die Arbeit der Polizeimission EUPOL COPPS und fordert den Rat auf, eine Verstärkung dieser Mission in Erwägung zu ziehen, neue Festlegungen für die Beibehaltung und effizientere Durchführung der Unterstützungsmission am Grenzpunkt Rafah (EUBAM Rafah) vorzuschlagen und zur Linderung der dramatischen humanitären Krise im Gazastreifen beizutragen;
- 43. unterstützt in Bezug auf die Mission EUJUST LEX im Irak die zunehmend eingeleiteten Aktivitäten auf irakischem Gebiet in Abhängigkeit von der dort herrschenden Sicherheitslage;
Afrikanische Länder südlich der Sahara
- 44. räumt ein, dass die EU auf dem Gebiet der Reform des Sicherheitssektors in einigen afrikanischen Ländern aktiv werden sollte, beispielsweise in der Demokratischen Republik Kongo und in Guinea-Bissau, und fordert den Rat auf, seine Maßnahmen auf ein umfassendes Konzept für die Reform des Sicherheitssektors zu stützen und die Wirksamkeit und die Ergebnisse dieser Missionen regelmäßig zu bewerten;
Haiti
- 45. betont, dass die Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Menschen in Haiti koordiniert werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang den gemeinsamen Beitrag der EU, die mindestens 300 Polizeikräfte gestellt hat, die die Polizeikapazitäten der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) vorübergehend verstärken, sowie den Beschluss des Rates, eine in Brüssel angesiedelte Koordinierungszelle (EUCO Haiti) einzusetzen, die die Hilfe der Mitgliedstaaten im Militär- und Sicherheitsbereich koordinieren und dem von den Vereinten Nationen ermittelten Bedarf Rechnung tragen soll, wodurch das Beobachtungs- und Informationszentrum ergänzt wird; bedauert jedoch die fehlende diesbezügliche Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union in Haiti; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, die Anstrengungen der EU in diesem Bereich zu lenken;
Auswertung der gewonnenen Erfahrungen
- 46. betont, wie wichtig die aus den EU-Operationen gewonnenen Erfahrungen sind, und fordert den Rat auf, sich Gedanken über einen Mechanismus zu machen, durch den er in diese Prozesse eingebunden werden kann; wünscht in diesem Zusammenhang insbesondere, über den ersten Jahresbericht zur Ermittlung der bei zivilen Missionen gewonnenen Erfahrungen sowie zu deren Umsetzung unterrichtet zu werden; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine gründliche und transparente Prüfung der abgeschlossenen und laufenden ESVP/GSVP-Missionen zu veranlassen, um deren Stärken und Schwächen zu ermitteln;
- 47. begrüßt die erfolgreiche Umwandlung der EU-Operation im Tschad sowie in der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tschad/ZAR) in eine Mission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad (MINURCAT) und wünscht nunmehr, über die Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen unterrichtet zu werden, insbesondere dahingehend wie bestehende Defizite und Probleme im Hinblick auf die praktische Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union bei künftigen Missionen vermieden werden können;
Übungspolitik
- 48. betont, dass die Planung und Durchführung von EU-Übungen im Bereich der GSVP als Teil einer ehrgeizigeren EU-Übungspolitik, einschließlich der Möglichkeit, dass die EU praxisbezogene Übungen (LIVEX) durchführt, erheblich zu einer effizienteren Abstimmung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten beitragen und eine größere Interoperabilität sowie den Austausch von Erfahrungen fördern würde;
Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte
- 49. verweist darauf, dass Menschenrechts- und Genderaspekte in allen Phasen von GSVP-Operationen sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung systematisch berücksichtigt werden müssen; fordert, die Resolutionen 1325 (2000) und 1889 (2009) des UN-Sicherheitsrates ("Frauen, Frieden und Sicherheit") sowohl bei der Schulung des Personals als auch während der Operationen zu berücksichtigen, und fordert, dass der Frauenanteil am zu den Operationen entsandten Personal erhöht wird; empfiehlt, die Ausbildung des Personals im Bereich der Menschenrechte und dessen Kenntnisse über die Bürgergesellschaft zu verbessern;
Nichtverbreitung und Abrüstung
- 50. begrüßt die Resolution 1887 (2009) des UN-Sicherheitsrates und unterstützt uneingeschränkt die darin enthaltene Forderung, die Verbreitung von Kernwaffen zu stoppen, sowie verstärkte Abrüstungsanstrengungen unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine starke gemeinsame Position für die Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung (NVV) 2010 zu formulieren, und verweist auf seine Empfehlung an den Rat zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur Zukunft des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen1 vom 24. April 2009 und betont, dass die drei Säulen des NVV weiter gestärkt werden müssen, d. h. die Nichtverbreitung, die Abrüstung und die Zusammenarbeit zur zivilen Nutzung von Kernenergie; fordert darüber hinaus, dass der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ratifiziert wird und in Kraft treten kann;
- 51. betont, dass ein internationales System für die sichere und garantierte Versorgung mit Kernbrennstoffen (z. B. eine internationale Kernbrennstoffbank unter der Kontrolle der IAEO) und Mechanismen entwickelt werden müssen, um die sogenannte MVW-Klausel besser umzusetzen, die Bestandteil der Kooperationsabkommen der EU mit Drittstaaten ist;
- 52. begrüßt die Erklärungen und die Ziele, die die neue amerikanische Regierung verkündet hat, sowie deren Versicherung, sich für die nukleare Abrüstung einzusetzen, und fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und USA zur Förderung der Nichtverbreitung von Kernwaffen; fordert die beiden europäischen Nuklearmächte auf, ihre ausdrückliche Unterstützung für dieses Vorhaben zum Ausdruck zu bringen und neue Maßnahmen vorzuschlagen, wie es umgesetzt werden kann; begrüßt ferner, dass sich die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichtet haben, die Verhandlungen über ein neues umfassendes und rechtsverbindliches Abkommen weiterzuführen, das den Vertrag über die Reduzierung und Begrenzung der strategischen Offensivwaffen (START I) ersetzen soll, der im Dezember 2009 ausgelaufen ist; erwartet diesbezüglich baldmöglichst konkrete Ergebnisse;
- 53. nimmt die Tatsache, dass sich die deutsche Bundesregierung laut ihrem Koalitionsvertrag vom 24. Oktober 2009 für den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland einsetzen will, als Ausdruck ihrer Unterstützung für die Politik von Präsident Obama, eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen, zur Kenntnis; nimmt ferner die Notwendigkeit von Zwischenschritten zur Verwirklichung dieses Ziels zur Kenntnis sowie die Tatsache, dass auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV 2010 neue Impulse für die Rüstungskontrolle und die Abrüstung gesetzt werden müssen; fordert die anderen Mitgliedstaaten, auf deren Gebiet US-Atomwaffen stationiert sind, auf, eine ähnlich klare Verpflichtung einzugehen; begrüßt in diesem Zusammenhang das Schreiben der Außenminister Deutschlands, der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs und Norwegens vom 26. Februar 2010 an den NATO-Generalsekretär, in dem dazu aufgerufen wird, in der NATO eine umfassende Debatte über die Frage zu führen, wie das Bündnis dem übergeordneten politischen Ziel einer Welt ohne Atomwaffen näherkommen kann;
- 54. bekräftigt seine Besorgnis angesichts der Situation im Iran und in Nordkorea und verweist auf die Zusage der EU, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um Programme der Verbreitung von Nuklearwaffen, die weltweit Anlass zur Sorge bieten, im Vorfeld zu verhüten, zu verhindern und zu stoppen und gegebenenfalls zu beseitigen; erinnert jedoch daran, dass die von einigen Staaten eingeleitete Abrüstung nicht in direktem Zusammenhang zur Bereitschaft anderer Staaten steht, ihre Proliferationsprogramme einzustellen oder weiterzuführen, was Anlass zu einer Politik der Entschlossenheit gegenüber Staaten oder Organisationen sein sollte, die Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen planen oder bereits umsetzen; betont, dass sich alle Mitgliedstaaten - gemäß dem entsprechenden Konzept der EU - in ihrem Handeln von diesem Grundsatz leiten lassen sollten;
- 55. weist darauf hin, dass im Bereich der konventionellen Abrüstung Fortschritten bei den Gesprächen über ein künftiges internationales Übereinkommen zur Regulierung des Waffenhandels besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;
- 56. bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung für eine umfassende Abrüstung und für ein vollständiges Verbot von Waffen wie chemischer und biologischer Waffen, Antipersonenminen, Splitterbomben und Geschossen mit abgereichertem Uran, die großes Leid unter der Zivilbevölkerung hervorrufen; fordert deshalb intensivere multilaterale Anstrengungen, um die umfassende Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens, des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen, des Übereinkommens über Streumunition, des Übereinkommens über das Verbot von Personenminen sowie die weitere Entwicklung der internationalen Regelungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu gewährleisten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verpflichtungen, die sämtliche Mitgliedstaaten mit der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts zu Waffenexporten sowie mit Artikel 26B(1) des Vertrags von Lissabon eingegangen sind, in dem die gemeinsamen Abrüstungsmaßnahmen in die Zuständigkeit der EU gegeben werden;
Entwicklung der Fähigkeiten
- 57. verweist darauf, dass die EU zur Deckung des wachsenden operativen Bedarfs sowie zur professionelleren Krisenbewältigung ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten entwickeln muss; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, ein neues globales - möglicherweise zivilmilitärisches - Ziel zu definieren, das vor allem auf die effiziente Schaffung von Fähigkeiten ausgerichtet sein sollte;
- 58. betont, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Synergien zwischen den zivilen und militärischen Fähigkeiten angestrebt und Bereiche ermittelt werden sollten, in denen die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt werden können, was von entscheidender Bedeutung ist, um die Auswirkungen, die sich aus dem Zusammenspiel des Kostenanstiegs für Verteidigungsausrüstungen und den bestehenden Beschränkungen der Verteidigungsausgaben ergeben, zu bewältigen, wobei auch die Chancen, die sich mit der Schaffung des EAD bieten, genutzt werden sollten, der über eine einheitliche Struktur verfügen sollte, die die Entwicklung der zivilen und militärischen Fähigkeiten überwacht;
- 59. bekräftigt seine Unterstützung für die hochgesteckten Ziele in Bezug auf die Stärkung der zivilen und militärischen Fähigkeiten, die der Europäische Rat im Dezember 2008 formuliert hat; fordert den Rat auf, die in diesem Rahmen vorgeschlagenen Vorhaben trotz der gegenwärtigen Finanzkrise weiter umzusetzen; fordert den Rat auf, es regelmäßig über die Anstrengungen zu unterrichten, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung dieser Ziele unternommen haben;
- 60. weist nachdrücklich auf die zahlreichen Hindernisse für die rasche Bereitstellung ziviler Missionen hin, die bereits ermittelt worden sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Justiz- und Innenminister dazu zu bewegen, ihrer diesbezüglichen Verantwortung nachzukommen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen des Rates, die Bereitstellung und Entsendung qualifizierten und adäquat geschulten Zivilpersonals mit einem ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen zu ermöglichen (durch Annahme nationaler Strategien und gemeinsamer Standards, Verbesserung des Verfahrens für die Truppenstellung und Ausbildung vor der Entsendung, Überprüfung des Konzepts der zivilen Krisenreaktionsteams) sowie schnell Ausrüstung für neue zivile Missionen bereitzustellen (durch Rahmenverträge und ein Projekt für ein ständiges Ausrüstungslager); begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, in der EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina provisorisch ein Ausrüstungslager zu errichten;
- 61. betont, dass die zivilen Missionen integrierte und sichere Kommunikationsinstrumente benötigen, die mit den militärischen Kommunikationssystemen kompatibel sind;
- 62. fordert den Rat auf, den EAD mit einer festen Struktur auszustatten, die die Aufgabe hat, sowohl zivile als auch militärische Operationen in zentralisierter Weise zu unterstützen (einschließlich Einstellungs- und Ausschreibungsverfahren), damit sich diese auf ihre vorrangigen Aufgaben konzentrieren können;
- 63. betont, dass eine enge Koordinierung zwischen den zivilen GSVP-Missionen und den anderen Instrumenten der EU erforderlich ist, um die Nutzung der Ressourcen rationeller zu gestalten; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, sich mit der Kommission abzustimmen, um gemeinsam mit dem EAD die Maßnahmen zu planen, die sie in ähnlichen Bereichen durchführen; fordert einen ständigen Austausch von Informationen zwischen den zivilen Missionen der GSVP und den für die innereuropäische polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zuständigen Stellen, einschließlich Europol, vor allem was die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft;
- 64. stellt fest, dass die Gefechtsverbände trotz der damit verbundenen erheblichen Investitionen teilweise aus politischen Gründen sowie auf Grund der Tatsache, dass die Bedingungen für ihren Einsatz sehr strikt formuliert sind, bislang noch nicht eingesetzt wurden; spricht sich für einen effizienteren und flexibleren Einsatz der Gefechtsverbände aus, damit diese auch als Reservekräfte oder als teilweiser Ersatz eingesetzt werden können, wenn der Prozess der Truppenstellung nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt, wobei jedoch stets die Bereitschaft der Staaten, die gemeinsam die konkreten Truppen stellen, zu berücksichtigen ist; fordert die Verlängerung des vorläufigen Abkommens über die Deckung der Ausgaben für die strategische Stationierung von Gefechtsverbänden sowie eine breitere Finanzierung der gemeinsamen Kosten für den Einsatz dieser Gefechtsverbände; fordert den Rat auf, sie im Rahmen von militärischen Übungen vollumfänglich einzusetzen; begrüßt die auf Anregung des schwedischen Ratsvorsitzes unternommenen Arbeiten in Bezug auf den Einsatzrahmen und die Einsatzflexibilität der Gefechtsverbände und fordert die Mitgliedstaaten angesichts dessen auf, die angenommenen Empfehlungen umzusetzen;
- 65. begrüßt die Fortschritte, die im Bereich der militärischen und zivilen Fähigkeiten erzielt wurden, und fordert rasche Fortschritte in folgenden Bereichen:
- - Vorhaben, die eine schnellere Bereitstellung der ESVP-Missionen und EU-Kräfte ermöglichen, d. h.:
- - die Entwicklung einer europäischen Lufttransportflotte sowie den Governance-Plan, den 14 Mitgliedstaaten in der Sitzung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen in der Zusammensetzung der Verteidigungsminister am 17. November 2009 angenommen haben, die Einrichtung eines europäischen Stabs für den Lufttransport in Eindhoven sowie die Schaffung einer multinationalen Einheit der Luftstreitkräfte mit Maschinen vom Typ A400M, wobei es die erheblichen Verzögerungen bei der Lieferung bedauert und die betroffenen Mitgliedstaaten und EADS auffordert, das A400M-Projekt zu einem Erfolg zu führen, damit die multinationale Einheit rasch geschaffen werden kann; betont, dass zur Unterstützung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung sowie von Zivilschutzoperationen militärische Transportkapazitäten genutzt werden müssen;
- - die Modernisierung der Hubschrauberflotte und die Ausbildung der Besatzungen sowie der geplante schwere Transporthubschrauber;
- - Vorhaben, mit deren Hilfe eine bessere Kommunikation mit den durch die EU stationierten militärischen Einheiten sichergestellt werden soll:
- - die neue Generation von Beobachtungssatelliten (Programm MUSIS),
- - Abkommen zwischen einigen Mitgliedstaaten und dem Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC), durch die der leichtere Zugriff des Satellitenzentrums auf Bilddaten der Regierungen ermöglicht werden soll (Helios II, Cosmo-Skymed und SAR-Lupe),
- - die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Darstellung des militärischen Bedarfs im Bereich der Weltraumüberwachung,
- - das Projekt des Systems für die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), das jedoch bedauerlicherweise die besonderen Bedürfnisse des Sicherheits- und Verteidigungssektors nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere was die Bildauflösung betrifft; schlägt vor, dass das Satellitenzentrum EUSC in diesem Bereich als Schnittstelle fungiert;
- - Projekte zur Stärkung der maritimen Dimension der EU unter Nutzung militärischer Mittel der GSVP:
- - Schaffung eines Seeüberwachungssystems nach dem Modell des Systems SUBCAS, das in der Ostsee verwendet wird, um die Sicherheit des Seeverkehrs zu erhöhen, die illegale Einwanderung und den Menschenhandel einzudämmen sowie gegen die Verschmutzung der Meere vorzugehen,
- - Plan für die 2010 vorgesehene integrierte Seeüberwachung; ist der Auffassung, dass die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen europäischen Akteuren keinesfalls ein Hindernis für die Umsetzung dieses Projekts sein darf;
- 66. begrüßt den entscheidenden Beitrag, den die EVA zur Entwicklung dieser wichtigen Verteidigungsfähigkeiten leistet, vor allem dank der Umsetzung gemeinsamer Programme; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der EVA im Einklang mit dem neuen Vertrag verstärkt zu nutzen, ihr Mittel zuzuweisen, die den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen, und ihr durch die Annahme eines jeweils auf drei Jahre angelegten Finanzrahmens und Arbeitsprogramms mehr Planungssicherheit für ihre Arbeit zu geben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die administrativen Vereinbarungen zwischen der EVA und der Gemeinsamen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich der Rüstung (OCCAR) sowie das Sicherheitsabkommen zwischen der EU und der OCCAR möglichst rasch fertigzustellen, damit ihre Zusammenarbeit in Rüstungsfragen möglichst effizient gestaltet werden kann;
- 67. unterstützt die Errichtung einer wettbewerbsfähigen industriellen und technischen Grundlage für die europäische Verteidigung sowie eines offenen und transparenten europäischen Marktes für Verteidigungsgüter; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, ihre Bemühungen im Bereich Forschung und Entwicklung weiterzuführen und entsprechend ihren Zusagen 2 % der Verteidigungsausgaben dafür bereitzustellen sowie die Richtlinien des Verteidigungspakets einheitlich umzusetzen;
- 68. fordert die nationalen Beschaffungsämter für Verteidigungsgüter in der EU auf, mit Unterstützung der EVA konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit verstärkt auf dem europäischen Markt eingekauft wird, insbesondere durch Unterzeichnung eines freiwilligen Verhaltenskodexes, durch den in einigen Bereichen der Verteidigungsgüter, bei denen es wichtig ist, dass Europa seine strategische Autonomie und operative Unabhängigkeit bewahrt, das Prinzip der Präferenz für europäische Produkte eingeführt wird, und die industrielle und technologische Vorrangstellung Europas zu wahren;
- 69. unterstützt nachdrücklich die Herstellung von Synergien zwischen zivilen und militärischen Fähigkeiten; hofft, dass die Direktion Krisenbewältigung und Planung sowie die EVA schnell in ihre komplementären Rollen finden werden, wobei die Direktion Krisenbewältigung und Planung unter der Aufsicht der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin innerhalb des EAD die strategische Aufgabe hat, die Arbeiten anzuregen und zu koordinieren, insbesondere was die Ermittlung gemeinsamer Bedürfnisse betrifft, und die EVA operative Aufgaben im Bereich der Entwicklung dualer Technologien und zivilmilitärischer Fähigkeiten wahrnehmen sollte; ist der Auffassung, dass diese Synergien insbesondere auf der Grundlage des Teilgebiets "Sicherheit" des Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung entwickelt werden können;
- 70. begrüßt die unter schwedischem Ratsvorsitz erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Pools an Zivil- und Militärexperten, die für die Reform des Sicherheitssektors eingesetzt werden können, wobei es die Verzögerung bei der Umsetzung dieser im Herbst 2008 vorgeschlagenen Maßnahme bedauert, und wünscht die möglichst schnelle Einrichtung dieses Pools;
- 71. unterstützt Initiativen im Ausbildungsbereich, die dazu dienen sollen, dass das europäische Personal zu einer besseren Zusammenarbeit befähigt wird, insbesondere:
- - die Entwicklung des Austauschs von jungen europäischen Offizieren nach dem Vorbild des Erasmus-Programms,
- - die Stärkung der Ausbildungskapazitäten auf Unionsebene; fordert insbesondere nachdrücklich die möglichst rasche Einrichtung des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs in neuer Gestalt, wie vom Rat im Dezember 2008 beschlossen;
- - die Stärkung der institutionellen Ausbildungskapazitäten auf Unionsebene; betont insbesondere, dass die neue Europäische Akademie für Außenpolitik geschaffen werden muss, die in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen in den Mitgliedstaaten und unter Einbeziehung der bestehenden Ausbildungsstrukturen, wie des Verteidigungskollegs, den Beamten der EU und der Mitgliedstaaten, die im Bereich der Außenbeziehungen tätig sein sollen, sowie dem Personal der GSVP-Missionen eine Ausbildung auf der Grundlage einheitlicher Curricula mit einer umfassenden und gemeinsamen Ausbildung für alle Beamte und einer geeigneten Ausbildung in Konsular- und Gesandtschaftsangelegenheiten, Diplomatie, Vermittlung bei Konflikten und internationalen Beziehungen, einschließlich der Kenntnis der Geschichte und der Arbeitsweisen der Europäischen Union anbieten könnte;
- 72. ist der Auffassung, dass es zur Verbesserung der Ausbildung des entsandten Personals und für den rationelleren Einsatz der Mittel für die Ausbildung sinnvoll ist, eine systematischere Verbindung zwischen der Beteiligung an der Ausbildung und der Entsendung zu Missionen herzustellen; fordert den Rat auf, ein gemeinsames europäisches Statut für entsandtes Personal zu erarbeiten, das Ausbildungsstandards, Einsatzdoktrin und Handlungsfreiheit im Einsatz, Fragen der Rechte und Pflichten sowie das Qualitätsniveau der Ausrüstung, der medizinischen Versorgung und die soziale Absicherung im Falle des Todes, der Verwundung und der Dienstunfähigkeit regelt;
- 73. begrüßt die Unterzeichnung der Straßburger Vereinbarung am 26. Februar 2009, durch die dem europäischen Militärverband Eurocorps Rechtspersönlichkeit verliehen wird; spricht sich dafür aus, dass dieser multinationale Verband von der EU gegebenenfalls in Anspruch genommen wird;
Finanzierung der GSVP
- 74. verweist darauf, dass der Vertrag von Lissabon keine grundsätzlichen Änderungen im Hinblick auf die Finanzierung der Missionen und Operationen, die im Rahmen der GSVP durchgeführt werden, mit sich gebracht hat, d. h.:
- - die zivilen Missionen werden aus dem EU-Haushalt finanziert,
- - die militärischen Operationen werden über den Mechanismus ATHENA finanziert, was die gemeinsamen Kosten betrifft;
- 75. verweist auf die Bestimmung des Vertrags von Lissabon im Hinblick auf den Anschubfonds, der der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin zur Verfügung gestellt wurde und mit dem die Vorbereitung der GSVP-Missionen finanziert werden soll, die - aus welchem Grund auch immer - nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden; betont den zusätzlichen Nutzen dieses Fonds, durch den es der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin ermöglicht wird, die Maßnahmen der GSVP wirksam und rasch vorzubereiten; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, schnell mit der Umsetzung zu beginnen;
- 76. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Liste der gemeinsamen Kosten, die durch den Mechanismus ATHENA finanziert werden, zu erweitern, um mehr Solidarität zwischen ihnen zu stiften und die Mitgliedstaaten verstärkt dazu anzuregen, sich an den Militäroperationen der EU zu beteiligen;
- 77. schlägt vor, im Rahmen der Überprüfung der Haushaltsordnung die Regeln und Verfahren für die Krisenbewältigung flexibler zu gestalten, da dieser Bereich besonderen Anforderungen unterliegt (rasche Bereitstellung, Sicherheitserwägungen usw.);
- 78. verweist auf die entscheidende Bedeutung der von der Kommission verwalteten Finanzinstrumente bei der Krisenbewältigung, vor allem des Stabilitätsinstruments und des Europäischen Entwicklungsfonds (wozu auch die Friedensfazilität für Afrika gehört); betont, dass die verschiedenen Instrumente koordiniert werden müssen;
Partnerschaften
EU-NATO
- 79. verweist darauf, dass die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO gefestigt werden muss und dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen zu gewährleisten ist; empfiehlt, Blockaden zu vermeiden, und fordert die Überprüfung der gegenwärtigen Vereinbarungen für die operationelle Zusammenarbeit zwischen EU und NATO (Berlin-Plus-Vereinbarung) sowie die Entwicklung eines neuen institutionellen Rahmens, der eine weitergehende Zusammenarbeit in den Fällen erleichtert, in denen beide Organisationen in denselben Einsatzgebieten tätig sind;
- 80. betont, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin einen deutlichen Dialog mit dem NATO-Generalsekretär aufnehmen sollte, in dem es um die gegenwärtige Überprüfung ihres strategischen Konzepts durch die NATO geht, damit dafür gesorgt ist, dass die NATO der Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, einschließlich der möglichen ständigen strukturierten Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen, umfassend Rechnung trägt;
- 81. bedauert, dass die technischen Abkommen zwischen den NATO- und den EU-Operationen in Afghanistan und im Kosovo noch nicht unterzeichnet worden sind; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in den zuständigen Gremien von EU und NATO politisch auf eine Umsetzung hinzuwirken;
- 82. unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen im Kampf gegen Piraterie (Operation Atalanta und NATO-Operation Ocean Shield);
- 83. beglückwünscht den NATO-Generalsekretär dazu, dass er die EU, einschließlich des Europäischen Parlaments, in die Diskussionen über die Überprüfung des strategischen Konzepts seiner Organisation einbeziehen will; erwartet, dass diese erklärte Bereitschaft rasch in konkrete Initiativen mündet;
- 84. begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Bereich der militärischen Fähigkeiten, beispielsweise die Arbeiten zur Verbesserung der operativen Fähigkeiten im Bereich Hubschrauber;
EU-Vereinte Nationen
- 85. verweist auf die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen EU und Vereinten Nationen bei der Krisenbewältigung, insbesondere in den Operationsgebieten, in denen beide Organisationen präsent sind und/oder einander ablösen sollen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit in der Frühphase von Krisen, vor allem in Bezug auf die Planung;
EU-Afrikanische Union
- 86. betont die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und Afrikanischer Union gemäß den Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaft "Frieden und Sicherheit" der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU; ist der Auffassung, dass die Europäische Union die Afrikanische Union im Rahmen des Möglichen unterstützen sollte, vor allem in den Operationsgebieten, in denen letztere - wie in Somalia - als einzige präsent ist, und fordert die AU auf, Anstrengungen zum Ausbau der afrikanischen Fähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung zu unternehmen und dafür zu sorgen, dass die von internationalen Partnern gewährte Hilfe effizienter verwendet wird; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Problematik der unkontrollierten Weiterverbreitung von kleinen und leichten Waffen insbesondere in Afrika besondere Aufmerksamkeit zu widmen und in diesem Zusammenhang der Beachtung der bestehenden Regeln zu Waffen in Krisengebieten aus allen Mitgliedstaaten Nachdruck zu verleihen;
EU - Vereinigte Staaten von Amerika
- 87. fordert den Rat auf, die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten im Bereich der Friedensschaffung und der Krisenbewältigung zu entwickeln, darunter auch bei militärischen Fragen und Naturkatastrophen, da diese Zusammenarbeit besonders wichtig im Kampf gegen die Piraterie in Somalia, bei der Stärkung der friedenssichernden Kapazitäten in Afrika, aber auch im Kosovo und in Afghanistan ist; begrüßt insbesondere die Beteiligung der Vereinigten Staaten an der EULEX-Mission im Kosovo unter europäischem Befehl;
- 88. ist der Auffassung, dass das neue Konzept des Raketenabwehrsystems, das die amerikanische Regierung verfolgt, gründlich untersucht und überprüft werden sollte, und dass es, wenn es denn entwickelt wird, in einem Dialog mit den Ländern des Kontinents einen diesbezüglichen gemeinsamen Ansatz der europäischen Länder für den Schutz Europas gegen ballistische Bedrohungen berücksichtigen sollte, wobei die europäische Verteidigungsindustrie in die Errichtung des Raketenabwehrsystems einbezogen werden sollte;
Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP
- 89. verweist darauf, dass sich bislang 24 Länder aus fünf Kontinenten an 16 zivilen und militärischen Operationen der EU beteiligt haben; betont, dass die Beteiligung von Drittstaaten an den Operationen einen bedeutenden zusätzlichen politischen wie auch operativen Nutzen für die EU-Operationen darstellt; ist der Auffassung, dass die EU diesen Ansatz weiterverfolgen und die Möglichkeiten prüfen sollte, wie diese Drittstaaten besser einbezogen werden können, ohne dass die Entscheidungsautonomie der EU beeinträchtigt wird;
Rechte des Parlaments
- 90. begrüßt die verstärkte Beteiligung des Rates an den Arbeiten des Europäischen Parlaments in Sicherheits- und Verteidigungssachen, vor allem im Rahmen der spezialisierten Unterausschüsse; begrüßt es, dass der Rat in seine letzten Schlussfolgerungen zur ESVP einen Abschnitt über die Beziehungen zum Parlament aufgenommen hat; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, im Rahmen des Vertrags von Lissabon diesen Ansatz weiterzuverfolgen, damit die GSVP nachhaltig demokratisch legitimiert ist;
- 91. erinnert daran, dass es das einzige supranationale Organ ist, das für sich in Anspruch nehmen kann, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU demokratisch zu überwachen, und dass diese Rolle durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon noch gestärkt wurde; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Versammlung der WEU - die ihre Existenz einem Vertrag, nämlich dem geänderten Brüsseler Vertrag verdankt, den nicht alle Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet haben - weder politisch gerüstet noch rechtlich befugt ist, die GSVP parlamentarisch zu kontrollieren;
- 92. fordert das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente angesichts der Möglichkeiten, die der Vertrag von Lissabon bietet, auf, das Protokoll Nr. 1 uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen, um die Zusammenarbeit im Bereich der GASP und der GSVP durch die Entwicklung äußerst enger und strukturierterer Arbeitsbeziehungen in Fragen der Sicherheit und der Verteidigung zwischen ihren jeweiligen zuständigen Ausschüssen zu verstärken; betont, dass diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten an die Stelle der Rechte tritt, die sich die Versammlung der WEU zu Unrecht angemaßt hat; betont ferner, dass seine eigenen Strukturen angepasst werden müssen, um eine bessere Kontrolle der GSVP zu ermöglichen; fordert den Rat und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, Möglichkeiten zu finden, wie das Europäische Parlament und sein zuständiger Ausschuss von den ersten Phasen an in die Erstellung von Konzepten und Operationsplänen für zivile Krisenbewältigung einbezogen werden können;
- 93. fordert den Rat auf, es vor Missionen und Operationen sowie während deren Ausführung zu unterrichten; schlägt dem Rat zur Sicherung der Transparenz vor, es regelmäßig über die Inanspruchnahme des Mechanismus ATHENA sowie der Anschubfonds zu unterrichten, wie er es bereits bei der Inanspruchnahme der GASP-Mittel für zivile Missionen getan hat; ist der Auffassung, dass im Sinne der Haushaltsklarheit zunächst alle nichtmilitärischen Kosten im EU-Haushalt ausgewiesen werden sollten und in einem weiteren Schritt nach einer notwendigen Vertragsänderung auch die militärischen Kosten im EU-Haushalt veranschlagt werden sollen;
- 94. fordert die Überprüfung der interinstitutionellen Vereinbarungen von 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates in den Bereichen ESVP und GSVP, damit die zuständigen Mitglieder, vor allem die Vorsitzenden des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung und des Unterausschusses Menschenrechte, die erforderlichen Informationen zur Verfügung haben, um ihre Rechte in Kenntnis aller Daten wahrnehmen zu können;
- 95. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Parlamentarischen Versammlung der NATO und den Generalsekretären der Vereinten Nationen und der NATO zu übermitteln.
- 1 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 580.
- 2 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 334.
- 3 ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 23.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0075.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0076.
- 6 Angenommene Texte, P7_TA(2009)0099.
- 1 Angenommene Texte, P7_TA(2009)0057.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0333.