Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Berlin, den 20. März 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene "Nationale Reformprogramm 2013".
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rösler
Nationales Reformprogramm 2013
Einführung
- (1) Wachstum in Deutschland und Wachstum in Europa bedingen einander. Den Weg zu mehr Wachstum und Stabilität in Europa aktiv mitzugestalten, ist daher ein zentrales Anliegen der deutschen Wirtschaftspolitik. Ebenso zentral ist es, die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu stärken. Grundlage hierfür ist das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft, das darauf setzt, Wettbewerb und wirtschaftliche Leistung mit sozialem Ausgleich und gesellschaftlicher Teilhabe zu verbinden.
- (2) Die deutsche Wirtschaft erweist sich in einem schwierigen internationalen Umfeld bisher als erfreulich widerstandsfähig. Beschäftigung und Wohlstand sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Auch für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung wirtschaftliches Wachstum. Diese gute Ausgangsposition ist zugleich Verpflichtung. Deshalb arbeitet die Bundesregierung daran, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter zu stärken, um Wachstum und Beschäftigung dauerhaft zu sichern. Dies ist Kern ihrer wirtschaftspolitischen Strategie1 und auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Standorts Europa im Sinne der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer und sozialer Verantwortung in Einklang zu bringen.
- (3) Ohne solide Finanzen kann es kein dauerhaftes Wachstum geben. Deshalb hält die Bundesregierung am Kurs der wachstumsfreundlichen Konsolidierung fest und setzt bei den Ausgaben klare Prioritäten für Bildung und Forschung. Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik ist die Umsetzung der Energiewende. Leitbild dafür ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Die Bundesregierung stärkt den Wettbewerb und geht mit ihrem Fachkräftekonzept entschlossen gegen den Fachkräftemangel vor.
- (4) Eine gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland setzt voraus, dass Europa auf einen stabilen Wachstumskurs zurückkehrt. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die verbesserten und neu eingeführten europäischen Verfahren zur wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft auch eine volle Nutzung der im Rahmen des Ungleichgewichteverfahrens zur Verfügung stehenden Instrumente. Neben dem präventiven Arm kann das in entsprechend gelagerten Fällen den Einsatz des korrektiven Arms erfordern. Die Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, Stabilitätsregeln verbindlicher zu machen und die Reformbereitschaft und Eigenverantwortung in den europäischen Ländern zu stärken. In diesem Sinne begrüßt sie das Bestreben, die länderspezifischen Empfehlungen künftig noch differenzierter, präziser und schlagkräftiger auszugestalten. Sie lehnt Vorschläge ab, die im Ergebnis auf eine Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken hinauslaufen.
- (5) Das Nationale Reformprogramm (NRP) ist ein Eckpfeiler des Europäischen Semesters, das die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts am 28. November 2012 eingeleitet hat. Darin hat sie ihre Prioritäten des Vorjahres noch einmal bekräftigt:
- - öffentliche Haushalte wachstumsfreundlich konsolidieren;
- - Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherstellen;
- - Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen fördern;
- - Arbeitslosigkeit bekämpfen und soziale Folgen der Krise bewältigen;
- - Verwaltung modernisieren.
- (6) Diese Prioritäten spiegeln die Europa 2020-Ziele und die dazugehörigen Integrierten Leitlinien ebenso wider wie die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 10. Juli 20122 und den Pakt für Wachstum und Beschäftigung.3
- (7) Das deutsche NRP 2013 dokumentiert die erheblichen Fortschritte, die im vergangenen Jahr in Deutschland erzielt wurden, und stellt dar, welche weiteren Maßnahmen in diesem Jahr geplant sind. Kapitel I beschreibt das gesamtwirtschaftliche Umfeld im Berichtszeitraum und die Projektion der Bundesregierung für die konjunkturelle Entwicklung in diesem Jahr. Kapitel II berichtet über die nationale Umsetzung der an Deutschland gerichteten länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union. Kapitel III stellt die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und die dazugehörigen Maßnahmen im Einklang mit den Integrierten Leitlinien dar. Kapitel IV enthält die Umsetzung des Aktionsprogramms 2012 zum Euro-Plus-Pakt und stellt das neue Aktionsprogramm 2013 vor. Kapitel V befasst sich mit der Verwendung der europäischen Strukturmittel. Abschließend beschreibt Kapitel VI den Erstellungsprozess des NRP 2013, insbesondere im Hinblick auf die Einbindung verschiedener Akteure in den Prozess.
- (8) Struktur und Inhalt des NRP orientieren sich an den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Nationalen Reformprogramme4 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15. März 2013.
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
- (9) Im Jahr 2012 verzeichnete Deutschland ein im Vergleich zum Euroraum beachtliches Wachstum in Höhe von preisbereinigt 0,7 Prozent. Im Jahresverlauf ließ die konjunkturelle Dynamik jedoch kontinuierlich nach. Zentrale Ursache dafür war neben einer merklichen Abkühlung der Weltwirtschaft vor allem die Verunsicherung der Marktteilnehmer, die mit der hohen Verschuldung in den Industriestaaten einherging. Diese hatte schon seit Beginn des Jahres die Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft massiv beeinträchtigt. Vor allem die Ausrüstungsinvestitionen wurden in Mitleidenschaft gezogen (-4,4 Prozent), was die Binnennachfrage schwächte.
- (10) Für das Winterhalbjahr rechnet die Bundesregierung mit einer vorübergehenden konjunkturellen Schwächephase. Dies ist vor allem auf die Eintrübung im weltwirtschaftlichen und europäischen Umfeld zurückzuführen. Wenn die dadurch entstandene Verunsicherung der Investoren allmählich nachlässt, dürften die Unternehmen ihre abwartende Haltung jedoch aufgeben und beginnen, aufgeschobene Investitionen nachzuholen. Im Laufe des Jahres 2013 dürfte die deutsche Wirtschaft zu einem höheren Wachstum zurückfinden.
- (11) Das schwache Winterhalbjahr belastet die zu erwartende durchschnittliche Wachstumsrate für das Jahr 2013 erheblich. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion5 ein Wachstum von real 0,4 Prozent. Im Jahresverlauf 2013 entspricht dies einem Zuwachs des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von Schlussquartal zu Schlussquartal in Höhe von 1,3 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wächst damit weiterhin spürbar kräftiger als der Durchschnitt des Euroraums. Im Jahr 2014 dürfte der Anstieg der Wirtschaftsleistung mit voraussichtlich real 1,6 Prozent wieder deutlich kräftiger ausfallen. Dies setzt voraus, dass es nicht zu weiteren negativen Entwicklungen kommt, in deren Folge die Verunsicherung der Marktteilnehmer steigen könnte.
- (12) Angesichts der weiterhin schwachen Entwicklung im Euroraum dürfte die Exportdynamik im Jahr 2013 zunächst gedämpft verlaufen. Zuletzt haben sich die Exporterwartungen angesichts verbesserter Perspektiven der Weltwirtschaft aber merklich erholt. Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen Anstieg der Exporte um real 2,8 Prozent. Die positive Entwicklung der Exporte und der Inlandsnachfrage stimuliert durch ihren Importgehalt auch die Zunahme der Waren- und Dienstleistungsimporte. Diese werden in diesem Jahr mit real 3,5 Prozent stärker zunehmen als die Exporte. Für das Jahr 2013 ergibt sich rechnerisch ein leicht negativer Wachstumsbeitrag der realen Nettoexporte in Höhe von -0,1 Prozentpunkten.
- (13) Die konjunkturelle Dynamik wird daher vor allem von der Binnennachfrage getragen. Angesichts der positiven Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, niedriger Zinsen und einer moderaten Preisniveauentwicklung spielen die privaten Konsumausgaben und die privaten Wohnungsbauinvestitionen eine tragende Rolle.
- (14) Im vergangenen Jahr wurde mit 41,6 Millionen erwerbstätigen Personen ein weiterer Beschäftigungsrekord erreicht. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war 2012 mit durchschnittlich 6,8 Prozent6 eine der niedrigsten in der Europäischen Union. Bei der Jugendarbeitslosigkeit wies Deutschland die geringste Quote auf (8,2 Prozent). Die um konjunkturelle Einflüsse bereinigte strukturelle Arbeitslosenquote geht weiter zurück und liegt so niedrig wie zuletzt Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt bleibt von der konjunkturellen Entwicklung jedoch nicht unbeeinflusst. Die Bundesregierung erwartet, dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres mit 15 Tausend Personen nur leicht zunimmt. Die zusätzlich entstehenden Stellen dürften auch in diesem Jahr überwiegend sozialversicherungspflichtig sein. Angesichts des bereits deutlich gesunkenen Niveaus der registrierten Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen schwierig. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr daher nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen (geringfügige Zunahme um 60 Tausend Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent.7
- (15) Die Rahmenbedingungen für private Konsumausgaben sind angesichts der soliden Einkommensperspektiven und des robusten Arbeitsmarkts nach wie vor günstig. Die Lohnentwicklung ist deutlich aufwärtsgerichtet. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen in diesem Jahr um +2,6 Prozent zu (Lohnsumme +2,7 Prozent). Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer steigen aufgrund der Beitragssatzsenkung in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer in diesem Jahr deutlicher an (+2,8 Prozent). Die realen Nettolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen seit dem Jahr 2009 wieder zu.
- (16) Die Bundesregierung geht von einer moderaten Preisniveauentwicklung aus. Das Verbraucherpreisniveau wird in diesem Jahr um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Die Lohnstückkosten nehmen in diesem Jahr mit einem Anstieg um 1,9 Prozent moderat zu.
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts (preisbereinigt)1) | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent | |||||
Bruttoinlandsprodukt | 3,0 | 0,7 | 0,4 | 1,6 | |
Konsumausgaben privater Haushalte 2) | 1,7 | 0,8 | 0,6 | 1,0 | |
Konsumausgaben des Staates | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 0,9 | |
Bruttoanlageinvestitionen | 6,2 | -2,1 | 0,5 | 4,1 | |
darunter: Ausrüstungen | 7,0 | -4,4 | -1,3 | 5,6 | |
Bauten | 5,8 | -1,1 | 1,3 | 3,2 | |
Inlandsnachfrage | 2,6 | -0,3 | 0,6 | 1,5 | |
Exporte | 7,8 | 4,1 | 2,8 | 4,4 | |
Importe | 7,4 | 2,3 | 3,5 | 4,5 | |
Preisentwicklung: | |||||
Konsumausgaben privater Haushalte 2) | 2,1 | 1,6 | 1,7 | 1,8 | |
Bruttoinlandsprodukt | 0,8 | 1,3 | 1,8 | 1,7 | |
Erwerbstätige (Inland) | 1,4 | 1,0 | 0,0 | 0,2 | |
nachrichtlich: | |||||
Verbraucherpreisindex | 2,3 | 2,0 | 1,8 | 1,8 | |
absolute Werte in Mio. | |||||
Erwerbstätige (Inland) | 41,2 | 41,6 | 41,6 | 41,7 | |
Arbeitslose (BA) | 3,0 | 2,9 | 3,0 | 2,9 |
- 1) Bis 2012 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2013;
- 2) Einschließlich aller Organisationen ohne Erwerbszweck.
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt)
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
- (17) Der Rat der Europäischen Union hat auf seiner Tagung am 28./29. Juni 2012 neue länderspezifische Empfehlungen für Deutschland für den Zeitraum 2012 bis 2013 gebilligt.8 Grundlage dafür war insbesondere die Bewertung der Reformanstrengungen durch die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters 2012.
- (18) Die Empfehlungen betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Finanzsektor, den Arbeitsmarkt sowie die Bereiche Infrastruktur und Wettbewerb. Die Bundesregierung hat in allen angesprochenen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt, wenn auch einzelne Maßnahmen noch über das Jahr 2013 hinaus reichen werden. Ehrgeizige Vorhaben zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wurden erfolgreich auf den Weg gebracht oder abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung der Schuldenregel, die weitere Gestaltung der Energiewende, strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor oder der Ausbau der Kinderbetreuung. Im Folgenden wird detailliert über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2012/2013 berichtet.
1. Öffentliche Finanzen
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; hierzu die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt.
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
- (19) Deutschland ist mit der wachstumsfreundlichen Konsolidierung seiner öffentlichen Haushalte auf gutem Weg. Es hält seine nationalen und internationalen Konsolidierungsverpflichtungen konsequent ein (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 1). Das deutsche Stabilitätsprogramm 2013 nimmt hierzu ausführlich Stellung.
- (20) Der Staatshaushalt wies im Jahr 2012 erstmals seit dem Jahr 2007 einen Überschuss auf, und zwar von 0,2 Prozent des BIP. Deutschland wurde bereits im vergangenen Jahr aus dem 2009 eröffneten Defizitverfahren im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts entlassen.
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
- (21) Der strukturelle, also um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Finanzierungssaldo des Gesamtstaates hat sich im vergangenen Jahr sogar stärker verbessert als der tatsächliche Saldo. Deutschland konnte sein mittelfristiges Haushaltsziel - ein strukturelles Defizit von höchstens 0,5 Prozent des BIP - bereits 2012 mit deutlichem Abstand einhalten (struktureller Überschuss 2012: 0,4 Prozent des BIP).
- (22) Die Bundesregierung hat in den Jahren 2011 und 2012, den ersten beiden Anwendungsjahren der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel, den festgelegten Abbaupfad für das strukturelle Defizit deutlich unterschritten. Ab dem Jahr 2016 darf der Bund dauerhaft nur noch ein strukturelles Defizit von höchstens 0,35 Prozent des BIP veranschlagen. Dieses Ziel der Schuldenregel hielt die Bundesregierung bereits im Haushaltsvollzug 2012 ein, also vier Jahre früher als im Grundgesetz vorgeschrieben. Auch im Bundeshaushalt 2013 wird die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung (0,35 Prozent des BIP) unterschritten. An diesen Erfolg knüpft die Bundesregierung an und schreibt den erfolgreichen Konsolidierungskurs fort. Die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sehen dementsprechend ab dem Jahr 2014 einen Verzicht auf jegliche strukturelle Neuverschuldung vor. Somit wird die ab dem Jahr 2016 dauerhaft geltende Obergrenze nicht nur eingehalten, sondern sogar beträchtlich unterschritten. Mit diesen Eckwerten setzt die Bundesregierung einen bedeutenden finanzpolitischen Meilenstein.
- (23) Gemäß der Schuldenregel sind die Länderhaushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Eine Konjunkturbereinigung von Einnahmen und Ausgaben ist wie beim Bund möglich, wenn landesrechtlich eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wird. Zudem steht den Ländern wie dem Bund eine Übergangsfrist zu: Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass sie ab dem Jahr 2020 die Vorgabe zum Haushaltsausgleich erfüllen. Im Rahmen dieser Vorgaben ist es Sache der einzelnen Länder, ihre Schuldenregeln rechtlich zu gestalten. Eine Verankerung in den Landesverfassungen ist hierbei nicht zwingend. Denn das im Grundgesetz verankerte Neuverschuldungsverbot bindet die Länder unmittelbar, so dass in einem Land ohne konkretisierende landesrechtliche Regelungen ab 2020 ein ausnahmsloses Neuverschuldungsverbot gilt.
- (24) Im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben liegen die Zuständigkeiten für Zahlungen an die Kommunen und den kommunalen Finanzausgleich bei den Ländern. Einige Länder haben für die Kommunen, die trotz der insgesamt guten Finanzsituation der Kommunalebene Probleme haben, besondere finanzielle Hilfsprogramme aufgesetzt. Im Rahmen dieser Programme werden die betroffenen Kommunen bei der Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt. Damit leisten diese Länder einen aktiven Beitrag, um auch die Finanzen auf der kommunalen Ebene zu stabilisieren und dadurch eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik in den Kommunen zu befördern.
- (25) Mit der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse sowie den flankierenden einfachgesetzlichen Bestimmungen hat Deutschland Regelungen geschaffen, die auf die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ausgerichtet sind und den Anforderungen des Fiskalvertrags entsprechen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags eingebracht, die bestehenden fiskalpolitischen Regeln in Deutschland um einen weiteren Sicherungs- und Korrekturmechanismus auf gesamtstaatlicher Ebene ergänzen soll. Vorgesehen ist, die für Deutschland nach dem Fiskalvertrag und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des BIP - das deutsche mittelfristige Haushaltsziel - im Haushaltsgrundsätzegesetz festzuschreiben. Der Stabilitätsrat soll explizit mit der Überwachung der Einhaltung dieser Obergrenze beauftragt werden. Hierbei soll ihn ein unabhängiger Beirat unterstützen.
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
- (26) Investitionen in Bildung und Forschung haben für Bund und Länder hohe Priorität. Das Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode zusätzlich 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zu investieren, wird mit voraussichtlich rund 13,3 Milliarden Euro übertroffen. 2009 und 2010 lag der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben jeweils bei 9,5 Prozent des BIP. Auch die Effizienz der Investitionen in Bildung und Forschung wird verbessert, zum Beispiel im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Deutschland, der Hightech-Strategie oder in der Wissenschaft (vgl. Tz (50) und (86) ff., Kasten 2).
- (27) Die Gesundheitsausgaben pro Kopf sind in Deutschland zwischen 2000 und 2010 real um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr gestiegen. Der Anstieg fiel damit geringer aus als in den meisten anderen OECD-Ländern. Dabei weist die Gesundheitsversorgung in Deutschland nach wie vor ein hohes Qualitätsniveau auf.9
- (28) In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich im Jahr 2012 die positive Finanzentwicklung fortgesetzt. Die Krankenkassen konnten ihre finanziellen Reserven bis Ende 2012 weiter ausbauen. Auch der Gesundheitsfonds konnte seine finanziellen Reserven in den letzten Jahren deutlich erhöhen.
- (29) Diese Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ist einerseits Folge der dynamischen Entwicklung bei Beschäftigung und Löhnen in den vergangenen Jahren. Andererseits haben Reformen der Bundesregierung Effizienzgewinne im System ermöglicht. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes und des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes wurden bereits 2011 sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung als auch strukturelle Reformen umgesetzt. Diese Reformen erhöhen weiter die Wirtschaftlichkeit und Qualität des deutschen Gesundheitssystems.
- (30) Die Soziale Pflegeversicherung verzeichnete in den vergangenen Jahren infolge der Beitragsanhebung und der günstigen Konjunkturentwicklung Überschüsse (2011: 310 Millionen Euro, 2012: 100 Millionen Euro). Ende 2012 verfügte sie über Finanzreserven von rund 5,5 Milliarden Euro, was gut 2,9 Monatsausgaben entspricht.
- (31) Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 2 ) wurde der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2013 der Beitragssatz leicht von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent angehoben, um die vorgesehenen Leistungsverbesserungen zu finanzieren. Damit werden in den kommenden Jahren die Mehreinnahmen zunächst die Mehrausgaben übersteigen. Ergänzend hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2013 die staatliche Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen eingeführt. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Finanzierung der Pflegeleistungen langfristig sicherzustellen.
Effizienz des Steuersystems
- (32) Die Bundesregierung verbessert die Effizienz des Steuersystems. Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wird die Unternehmensbesteuerung wachstums- und wettbewerbsfreundlich weiterentwickelt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 3). Aufkommensneutrale Vereinfachungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft entlasten Verwaltung und Steuerpflichtige. Die Anhebung des Verlustrücktrags verschafft Unternehmen in Krisenzeiten zusätzliche Liquidität. Zudem leistet die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau.
- (33) Durch das Gesetz zur Umsetzung des EUGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 werden Streubesitzdividenden - also Bezüge einer Körperschaft aus einer Beteiligung von weniger als 10 Prozent an einer anderen Körperschaft - steuerpflichtig. Damit werden inländische und ausländische Anteilseigner gleichgestellt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 4).
2. Finanzmärkte
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
2. die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist."
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
- (34) Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht die so genannte makroprudentielle - auf die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes ausgerichtete - Aufsicht verbessert (vgl. Tz (122), Tabelle I lfd. Nr. 5). Unter anderem wird die Zusammenarbeit maßgeblicher Institutionen im Bereich Finanzstabilität durch die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität auf eine neue Grundlage gestellt.
- (35) Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Zweite und das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet, um einer Gefährdung des Finanzsystems vorzubeugen (vgl. Tz (123), Tabelle lfd. I Nr. 6). So wurden nun bis Ende 2014 die Möglichkeiten verlängert, u.a. Banken Garantien zur Refinanzierung und direkte Kapitalhilfen zu gewähren. Zugleich wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) mit dem Restrukturierungsfonds verzahnt, um die Steuerzahler zu entlasten.
- (36) Die Bundesregierung setzt sich für weitere Verbesserungen auf den Finanzmärkten ein. Mit dem Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (vgl. Tabelle lfd. I Nr. 7) erhöht sie die Transparenz der Anlageberatung für die Kunden. Durch die Unterscheidung zwischen der (in der Regel provisionsgestützten) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung soll deutlich werden, welche Art von Dienstleistung angeboten wird und wie diese vergütet wird. Darüber hinaus sollen eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler, Vorgaben für Handelsplätze und ein Verbot manipulativer Handelsstrategien u.a. extreme Kursbewegungen und Marktmissbrauch im Hochfrequenzhandel vermeiden. Dies regelt das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 8).
- (37) Die nationalen Maßnahmen müssen durch internationale Regelungen ergänzt werden. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die Eigenkapitalstandards Basel III weltweit zügig eingeführt und in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden (vgl. Tabelle lfd. I Nr. 9).
- (38) Auf europäischer Ebene ist eine effektive europäische Bankenaufsicht erforderlich. Der am 13. Dezember 2012 von den EU-Finanzministern gefundene Kompromiss gewährleistet eine Trennung von geldpolitischen und bahnkaufsichtlichen Aufgaben unter dem Dach der EZB. Die Bundesregierung achtet auf die konkrete Umsetzung dieses Kompromisses. Auch wenn die Bankenaufsicht etabliert ist, kann insbesondere der Europäische Stabilitätsmechanismus erst dann die Möglichkeit erhalten, Direkthilfen an Banken zu vergeben, wenn alle anderen Mittel der Restrukturierung ausgeschöpft sind. Zuerst müssen die Eigentümer der Banken haften, dann die Gläubiger (einschließlich der nicht nachrangigen Gläubiger), anschließend der nationale Bankensektor über aus Bankenabgaben gespeiste Abwicklungsfonds, schließlich die betroffenen Staaten. Erst wenn die Stabilität des europäischen Finanzsystems insgesamt und seiner Mitgliedstaaten bedroht ist, kann der ESM dem Mitgliedstaat als Ultima Ratio konditionierte Hilfen bereitstellen.
- (39) Um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, hat die Bundesregierung im September 2012 zudem gemeinsam mit Frankreich einen Antrag bei der Europäischen Kommission auf Einführung der Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit gestellt. Die Ermächtigung hierzu hat der Rat am 22. Januar 2013 erteilt. Die Finanztransaktionsteuer sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen. Dabei gilt es, die negativen Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu vermeiden.
Landesbanken
- (40) Im Landesbankensektor wurden 2012 weitere Konsolidierungsschritte vollzogen: Die Landesbanken haben ihre Bilanzsummen und Risikoaktiva insgesamt weiter reduziert und ihre Geschäftstätigkeiten durch den Abbau von Nicht-Kerngeschäften, Beteiligungen und Niederlassungen konzentriert. Nach dem Abschlussbericht zur Rekapitalisierungsübung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) vom Oktober 2012 verfügten die einbezogenen Landesbanken jeweils über eine Quote an hartem Kernkapital von mehr als 9 Prozent.
- (41) Besondere Bedeutung für den Landesbankensektor hatte die Abwicklung der ehemaligen WestLB im Jahr 2012. Dabei wurde das Sparkassenverbundgeschäft auf die Helaba übertragen, die so ihre Bedeutung als Sparkassenzentralbank ausgebaut hat. Im Juli 2012 konnten zudem die letzten EU-Beihilfeverfahren gegen Landesbanken (Bayern LB, Nord LB) abgeschlossen werden.
3. Erwerbsbeteiligung
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
3. die hohe Steuer- und Abgabenlast vor allem für Geringverdiener in einer haushaltsneutralen Weise verringert und geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose aufrechterhält; die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Lohnentwicklung mit dem Produktivitätszuwachs Schritt hält; Maßnahmen ergreift, um das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anzuheben, insbesondere dadurch, dass die Chancengleichheit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem sichergestellt wird; die fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener abschafft und die Zahl der Ganztagskindertagesstätten und -schulen erhöht."
Steuern und Abgabenlast senken
- (42) Eine konsequente und wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung sowie die gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung haben es möglich gemacht, die Steuer- und Beitragsbelastung zu senken. Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in diesem Jahr um insgesamt annähernd 8 Milliarden Euro. Zum 1. Januar 2013 wurde der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesenkt (vgl. Tz (126)). Die Bundesregierung hat zudem die Praxisgebühr zum Anfang des Jahres abgeschafft. Damit entlastet sie die Bürger insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und befreit Ärzte und Krankenkassen erheblich von bürokratischen Belastungen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 13). Darüber hinaus wurde der Grundfreibetrag in den Einkommensteuertarifen für 2013 und 2014 angehoben (vgl. Tz (121), vgl. Tabelle I lfd. Nr. 14).
- (43) In Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung wurde die seit 2003 unveränderte monatliche Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2013 um 50 Euro und die Entgeltgrenze für Midijobber ebenfalls um 50 Euro monatlich erhöht.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
- (44) Zwischen 2008 und 2011 konnte die Zahl der Langzeiterwerbslosen um rund 27 Prozent reduziert werden.10 Dazu haben wesentlich die umfangreichen Reformen am Arbeitsmarkt beigetragen, die in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland durchgeführt wurden. Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, in dem es gelungen ist, seit 2007 die Erwerbslosigkeit deutlich zu senken und die Beschäftigung zu erhöhen. Mit rund 28,9 Millionen gab es im Jahr 2012 die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der letzten 20 Jahre11 (vlg. hierzu auch Tz (13)).
- (45) Die Bundesregierung hält an ihren umfassenden Bemühungen fest die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zu verringern. Ihre Strategie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dient auch der Armutsbekämpfung und wird daher in Kapitel III ausführlich beschrieben (vgl. Tz (104) ff.).
Lohnentwicklung in Deutschland
- (46) Die Empfehlung des Rates zur Lohnentwicklung richtet sich in erster Linie an die Tarifpartner. In Deutschland gilt die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie. Das sorgt für differenzierte und an die Marktanforderungen angepasste Löhne.
Das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anheben, Chancengerechtigkeit stärken
- (47) Um junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, verfolgt die Bundesregierung bereits seit längerem den Ansatz junge Menschen möglichst früh anzusprechen. Dies entspricht den bisherigen beschäftigungspolitischen Zielen der EU und auch der Ratsempfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie vom 28. Februar 2013.
- (48) Das duale Ausbildungssystem sorgt in Deutschland für einen breiten Zugang zu beruflicher Bildung. Dies leistet einen erheblichen Beitrag zur im europäischen Vergleich geringen Jugendarbeitslosigkeit von 8,2 Prozent in Deutschland im Jahr 2012 (Februar 2013, EU27 22,9 Prozent und im Euroraum 23,2 Prozent). Das System wird ergänzt durch Programme auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen beispielsweise mit einer mittelfristig angestrebten flächendeckenden Berufseinstiegsbegleitung (vgl. Tz 104 und Tabelle I lfd. Nr. 15, 16, 17, 18 und 19).
- (49) Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt) soll alle Potenziale für Ausbildung heben und auch schwächeren Jugendlichen dabei helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Dies ist ein wichtiger Beitrag für Chancengerechtigkeit (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 20). Zudem fördern Bund und Länder die schulische, berufliche und soziale Integration benachteiligter junger Menschen (vgl. Tz 49 und Tabelle I lfd. Nr. 21, 22, 23, 24 und 25). Weitere Programme qualifizieren An- und Ungelernte (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 26 und 27). Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Erstausbildungen junger Erwachsener ohne Berufsabschluss verstärkt zu fördern. Hierzu wird sie in den nächsten drei Jahren 100 Tausend 25-34-Jährigen eine abschlussorientierte Nachqualifizierung ermöglichen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 28).
- (50) Ein offener Zugang zu Bildung und individuelle Förderung vom Kleinkindalter an sind der Schlüssel für Chancengerechtigkeit. Im Rahmen der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern wurde eine Vielzahl von Maßnahmen von der frühkindlichen Förderung bis zur Weiterbildung ergriffen und weiterentwickelt (vgl. Kasten 2). Hierzu gehört auch die verfassungsrechtlich gebotene Sicherung des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket12 für Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, eingeführt. Von der kontinuierlichen Umsetzung profitieren immer mehr Kinder und Jugendliche (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 29).
- (51) Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, ist zwischen 2006 und 2011 von 8 Prozent auf 6,2 Prozent zurückgegangen. Ein wesentliches Ziel staatlicher Bildungsprozesse ist es, vielfältige bildungs-, kompetenz- und leistungsfördernde Angebote bereitzustellen und so Bildungsbenachteiligungen abzubauen und mangelnde häusliche Unterstützungsmöglichkeiten auszugleichen. Bund und Länder haben hier umfangreiche Förderprogramme aufgelegt - auch mit Mitteln der Europäischen Union (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 30, 31, 32 und 33). Für eine breitere Bildungsbeteiligung werden die Verwaltungsstrukturen im Bildungsbereich modernisiert. Hierbei werden die Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren verbessert und so bessere Bildungsangebote erreicht. Diesen Prozess hat der Bund mit dem Programm Lernen vor Ort angestoßen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 34). Zur weiteren Reduzierung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss haben die Länder eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart (vgl. NRP 2012 Tz 129). Eine Leitlinie dieser Förderstrategie ist es etwa, mehr Lernzeit zu ermöglichen. Die Länder unternehmen erhebliche Anstrengungen, um den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten an Schulen voranzutreiben. Im Schuljahr 2010/2011 machte mehr als jede zweite Schule Ganztagsangebote (51 Prozent). Gegenüber dem Schuljahr zuvor bedeutet dies einen Anstieg um mehr als acht Prozent (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 49).
Anreize für Zweitverdiener
- (52) Grundsätzlich können Ehepartner entscheiden, ob sie zusammen unter Anwendung des Splitting-Verfahrens oder jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden wollen. Das Ehegattensplitting belässt den Ehegatten - ohne eine ertragsteuerliche Schlechterstellung befürchten zu müssen - die freie Entscheidung darüber, welchen Anteil sie jeweils zum Familieneinkommen und zur Familienarbeit beitragen wollen. Das Ehegattensplitting ist insofern ein neutrales Verfahren, als es die Besteuerung nicht geschlechtsspezifisch daran orientiert, welcher Ehepartner Erwerbseinkünfte erzielt. Es handelt sich daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht um eine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern um eine an dem Schutzgebot des Artikels 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten nach Artikel 3 Abs. 1 GG orientierte, sachgerechte Besteuerung.
- (53) Auch im Lohnsteuerabzugsverfahren wird das Splitting-Verfahren umgesetzt. Das 2009 eingeführte Faktorverfahren bietet dabei zusätzlich die Möglichkeit, die Steuerlast im Lohnsteuerabzugsverfahren noch genauer auf die Ehepartner gemäß ihrem Anteil am Jahreseinkommen zu verteilen. Insbesondere kann damit die Lohnsteuerlast für den Ehegatten mit dem geringeren Einkommen, welches häufig in der Steuerklasse V mit einem relativ hohen Grenzsteuersatz belegt wird, verringert werden. Mit dem Faktorverfahren nähert sich der Lohnsteuerabzug somit der im laufenden Kalenderjahr zu erwartenden Jahressteuerschuld sehr genau an. Durch die Entscheidung für das Faktorverfahren können folglich im Verfahren der Einkommensteuerveranlagung hohe Nachzahlungen und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen vermieden werden (vgl. NRP 2012 Tz 38).
Kindertagesbetreuung ausbauen
- (54) Bund, Länder und Kommunen treiben den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr konsequent weiter voran. Dieser Ausbau erleichtert es vielen Eltern, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen und trägt so dazu bei, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Ziel von Bundesregierung, Ländern und Kommunen ist es, bis zum 1. August 2013 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zu erreichen. Aktuelle Elternbefragungen zeigen, dass der Betreuungsbedarf bundesweit inzwischen bei durchschnittlich 39 Prozent liegt, 4 Prozentpunkte über ursprünglichen Schätzungen und rund 11,4 Prozentpunkte über der tatsächlichen Quote vom März 2012 (27,6 Prozent).
- (55) Der Bund stellt den Ländern für die zusätzlich erforderlichen 30 Tausend Plätze Investitionsmittel von gut 580 Millionen Euro zur Verfügung und trägt danach jährlich einen Teil der dadurch gestiegenen Betriebskosten. Damit beteiligt sich der Bund von 2008 bis 2014 mit insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro an den Ausbaukosten (Investitions- und Betriebskosten). Ab dem Jahr 2015 wird der Bundesanteil an den Betriebskosten jährlich 845 Millionen Euro betragen. Auch die Länder stellen zusätzlich weitere Investitionsmittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Betreuungsausbau zur Verfügung; insbesondere finanzieren sie langfristig den überwiegenden Teil der Betriebskosten.
- (56) Darüber hinaus trägt die Bundesregierung mit einem 10-Punkte-Programm dazu bei, die Ausbaudynamik in der Kindertagesbetreuung zu stärken. Darin bündelt sie alle Maßnahmen für ein bedarfsgerechtes Angebot und beseitigt Ausbauhindernisse (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 35). Auch unterstützt sie Unternehmen dabei, Kinderbetreuungsangebote zu schaffen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 36). Der Bund unterstützt die Länder über den Ausbau an Plätzen hinaus dabei, die Qualität der Angebote weiter zu erhöhen und Qualitätsstandards langfristig sicherzustellen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 und 48).
4. Infrastruktur und Wettbewerb
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, auch durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe. "13
Den Wettbewerb stärken
- (57) Die Bundesregierung stärkt als zentrale Elemente ihrer Wirtschaftspolitik den freien Handel und einen funktionierenden Wettbewerb. Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) modernisiert die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 50) Das GWB gilt für alle Branchen, einschließlich des Dienstleistungssektors. Energieversorgung kosteneffizient umbauen
- (58) Leitbild der deutschen Energiepolitik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Auf Grundlage des Energiekonzepts von 2010 hat die Bundesregierung im Jahr 2011 den grundlegenden Umbau der deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz eingeleitet. Dabei gilt: Wettbewerb im Energiebereich soll dafür sorgen, dass alle Verbraucher Energie möglichst kostengünstig nutzen können.
- (59) Damit die Energiewende gelingt, sind eine grundlegende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und ggf. eine Weiterentwicklung des aktuellen Rahmens für den Strommarkt erforderlich. Innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern werden die zentralen Herausforderungen intensiv erörtert. Eine grundlegende Reform des EEG muss darauf abzielen, ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten, das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung zu verbessern - insbesondere bei den Stromnetzen, den Kraftwerken, welche die gesicherte Leistung bereitstellen, und bei den Speichertechnologien - und zugleich die Kosten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Mit der Reform des EEG soll der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen der Bundesregierung kosteneffizient und konsequent weiter verfolgt werden
- (60) Um die Energieversorgung bei einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien sicherzustellen, ist neben weitreichenden Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen bestehender Leitungen ein umfangreicher Ausbau der Netze erforderlich. Grundlage hierfür ist der Netzentwicklungsplan. Er wurde von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Jahr 2012 vorgelegt und von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Auf dieser Basis wurde der Entwurf für ein Bundesbedarfsplangesetz erstellt, das den Ausbaubedarf auf Übertragungsnetzebene gesetzlich festschreibt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 52 und 53). Auf die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungen des Bundesbedarfsplans finden zudem die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) Anwendung. Die Bundesnetzagentur soll künftig länderübergreifende und grenzüberschreitende Stromleitungen zentral planen und genehmigen können. Zudem wird die Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv in die Verfahren eingebunden, um Akzeptanz und Transparenz des Netzausbaus zu stärken. Hinzu kommt, dass die Netzanbindung von Offshore-Windparks verbessert und beschleunigt wurde (vgl. Tabelle lfd. Nr. 54).
- (61) Im Netzentwicklungsplan Gas 2012 (NEP Gas 12) sollen bis 2022 ca. 1.300 Kilometer neue Erdgasleitungen gebaut werden. Diese Ausbaumaßnahmen werden von der Bundesnetzagentur bestätigt und sind somit von den Fernleitungsnetzbetreibern bis 2022 verbindlich umzusetzen.
- (62) Investitionen in den Gebäudebestand müssen sich für die Eigentümer auf Dauer rechnen und auch für die Mieter bezahlbar sein. Deshalb setzt die Bundesregierung auf finanzielle Anreize für Investoren und private Haushalte und stellt bis 2014 im CO₂-Gebäudesanierungsprogramm jährlich 1,5 Milliarden Euro bereit. Zusätzlich gibt es seit diesem Jahr eine verbesserte Zuschussförderung in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich, die insbesondere hocheffiziente Sanierungsmaßnahmen von selbstnutzenden Wohnungseigentümern unterstützt.
- (63) Hinzu kommt, dass die Bundesregierung das Energieeinsparrecht wirtschaftlich weiterentwickelt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 55). Um die Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm mit Investitionszuschüssen gestartet. Zudem sollen ab diesem Jahr Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse sowie Energiemanagementsysteme (EMS) in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden, die nicht von Gesetzes wegen zur Einrichtung eines EMS verpflichtet sind.
- (64) Energieeinsparungen können die Kosten der Haushalte senken. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Energieberatung in Beratungsstellen. Zusätzlich ist 2012 das neue, für einkommensschwache Haushalte unentgeltliche Energie-Check-Programm vor Ort angelaufen; Basis-, Gebäude- und Brennwertcheck werden ab diesem Jahr durch den Solarcheck ergänzt.
- (65) Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Forschung und Entwicklung im Bereich Energietechnologien. Ziel ist, diese Technologien kostengünstiger zu machen, sowie neue technische Lösungen zu entwickeln, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten können, und deren Markteintritt zu erleichtern (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 56 und 57).
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
- (66) Bezogen auf die Verkehrsleistung ist der Wettbewerberanteil im Schienengüterverkehr leicht auf 26 Prozent und im Schienenpersonennahverkehr leicht auf rund 13 Prozent gestiegen. Im Schienenpersonenfernverkehr liegt der Anteil der Wettbewerber bei unter einem Prozent. Insgesamt hat sich damit die Wettbewerbssituation im Schienenverkehr in Deutschland in den vergangenen Jahren verbessert. Sie stellt sich im europäischen Vergleich positiv dar.
- (67) Die nationalen Vorgaben zur Organisationsstruktur der Eisenbahnen entsprechen den geltenden EU-Vorgaben zur Entflechtung .14 Öffentliche Gelder dürfen nicht zwischen Netzbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen übertragen werden.
- (68) Die Bundesregierung wird den Wettbewerb im deutschen Schienenverkehr weiter stärken. Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz sollen den Infrastrukturunternehmen künftig durch die Bundesnetzagentur Obergrenzen für die Entgelte vorgegeben werden, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen zu zahlen haben. Die Infrastrukturunternehmen haben hierdurch einen Anreiz, ihre Kosten zu senken ("Anreizregulierung"). Zudem sollen der Marktzugang für Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter verbessert und die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde gestärkt werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 58).
- (69) Neben der Stärkung des Wettbewerbs im Schienenverkehr sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur von hoher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung wird mit dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II ab dem Jahr 2013 zusätzlich insgesamt 750 Millionen Euro für Neu- und Ausbauprojekte der Bundesverkehrswege bereit stellen. Zusammen mit dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I stellt sie damit 2012 und 2013 zusätzlich insgesamt 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung
Wettbewerb bei Dienstleistungen
- (70) Der Dienstleistungsbinnenmarkt birgt große Wachstumspotenziale, insbesondere in den netzinfrastrukturbasierten Dienstleistungen. Die Bundesregierung prüft deshalb weiter den Abbau ungerechtfertigter Beschränkungen. Gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen, z.B. zur Sicherung der Ausbildungsleistung, für den aktiven Verbraucherschutz oder zur Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsausübung, sollen erhalten bleiben.
- (71) Zur Vertiefung des Dienstleistungsbinnenmarktes dürfen nicht nur rechtliche Regelungen in den Blick genommen werden. Wichtig ist auch die Verbesserung "weicher" Faktoren (z.B. die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedsstaaten).
- (72) Im Dienstleistungssektor wurde in den letzten Jahren der Wettbewerb erheblich gestärkt. So wurden die Freien Berufe deutlich reformiert: Beispielsweise wurden Werbeverbote weitestgehend gelockert oder sogar aufgehoben, auch bei Preisregulierungen gab es Liberalisierungen, z.B. im Bereich der Rechtsanwälte. Gebührenregelungen im Schornsteinfegerrecht sollen auf die wenigen verbliebenen hoheitlichen Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beschränkt werden.
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
- (73) Die Bundesregierung sieht in den fünf Kernzielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa wichtige Ziele für die deutsche Politik. Bund und Länder haben sich darüber hinaus zusätzlich nationale quantitative Ziele gesetzt, die noch ambitionierter sind. Kasten 1 gibt einen Überblick über diese Ziele sowie über den aktuellen Stand der Zielerreichung.
- (74) Gleichwohl muss beachtet werden, dass die Aussagekraft einzelner quantitativer Indikatoren mit Blick auf die Bewertung der jeweiligen Politikbereiche naturgemäß begrenzt ist. Bei der Beurteilung der nationalen Zielsetzungen müssen weitere, insbesondere auch qualitative Faktoren und Maßnahmen mit berücksichtigt werden.
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren (falls abweichend) Stand der quantitativen Indikatoren
EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren (falls abweichend) Stand der quantitativen Indikatoren Beschäftigung fördern -Erwerbstätigenquote von
75 % für 20-64-Jährige;
- vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, Älteren, Geringqualifizierten und Migranten;- Erwerbstätigenquote für 20-64- Jährige: 77 %;
- Erwerbstätigenquote für Ältere zwischen 55 und 64 Jahren: 60 %;
- Erwerbstätigenquote für Frauen: 73 %;- Erwerbstätigenquote für 20-64-Jährige: 76,3 % (2011) bzw. 77,1 % (3. Quartal 2012), vgl. Schaubild 3;
- Erwerbstätigenquote für Ältere zwischen 55 und 64 Jahren: 59,9 % (2011) bzw. 62,1 % (3. Quartal 2012);
- Erwerbstätigenquote für Frauen: 71,1 %
(2011) bzw. 71,7 % (3. Quartal 2012);Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE) verbessern -FuE-Ausgaben von 3 % des BIP;
-Verbesserung der Rahmenbedingungen für FuE;- FuE-Ausgaben: 3 % des BIP, davon zwei Drittel durch den privaten und ein Drittel durch den öffentlichen Sektor;
-Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015: 10 % des BIP;- FuE-Ausgaben: 2,9 % des BIP (2011), davon zwei Drittel durch den privaten und ein Drittel durch den öffentlichen Sektor (vgl. Schaubild 4);
- Ausgaben für Bildung und Forschung: 9,5 % des BIP (2010);Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz vorantreiben Bis zum Jahr 2020:
- Treibhausgasemissionen um 20 % (ggf. 30%) ggü. 1990 verringern;
- Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 % steigern;
- Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % gegenüber der prognostizierten Entwicklung;- Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % ggü. 1990 verringern, bis 2050 um 80 %;
- Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 18 % des gesamten Bruttoendenergieverbrauchs, bis 2050 auf 60 % und im Strombereich auf mindestens 80 % steigern;
- Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 %, bis 2050 um 50 % ggü. 2008 senken;- Treibhausgasemissionen: um 25,6 % ggü. 1990 verringert (2012);
- Anteil der erneuerbaren Energien: 12,6 % des gesamten Endenergieverbrauchs (2012) bzw. 22,9 % der Bruttostromerzeugung (2012)
- Primärenergieverbrauch: um 2,1 % verringert ggü. 2008.Bildungsniveau verbessern -Bildungsniveau verbessern, insb. Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 % senken;
- Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss auf mindestens 40 % erhöhen;- Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss auf 42 % erhöhen. - Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgängern 2011: 11,5 %
- Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss: 42,2 % (2011)5. Soziale Eingliederung vor allem durch Armutsbekämpfung fördern -mindestens 20 Mio. Menschen vor dem Risiko der Armut oder Ausgrenzung bewahren. - Anzahl der Langzeitarbeitslosen bis 2020 um 20 % ggü. 2008 verringern. - Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit zwischen 2008 und 2011 um 27 %
- (75) Aus der Tabelle wird bereits ersichtlich, dass Deutschland bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 im vergangenen Jahr weitere Fortschritte erzielt hat. Dies gilt für alle fünf Kernbereiche. Im Folgenden wird dargestellt, welche Maßnahmen zu dieser Entwicklung beigetragen haben, wobei die Maßnahmen im Einklang mit den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung stehen.
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
- (76) Die Beschäftigung zu sichern und auszubauen, ist ein zentrales Anliegen der deutschen Politik. In Bezug auf die Erwerbstätigenquote gibt es in Deutschland bereits erhebliche Fortschritte (vgl. Kasten 1):
- - Bei der Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahre hat Deutschland das europäische Ziel übererfüllt und das höhere nationale Ziel fast erreicht.
- - Die Erwerbstätigenquote für Ältere zwischen 55 und 64 Jahren liegt derzeit über dem nationalen Ziel.
- - Die Erwerbstätigenquote der Frauen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und ist fast 10 Prozentpunkte höher als 2001. Die Erwerbstätigkeit von Frauen nähert sich kontinuierlich dem nationalen Zielwert im Rahmen der Europa 2020- Strategie an.
Allgemeine Rahmenbedingungen
- (77) Funktionierender Wettbewerb, offene Märkte, ein verlässlicher arbeitsrechtlicher Rahmen, wirtschaftliche Freiheit und Eigenverantwortung müssen auf dem Arbeitsmarkt als Richtschnur gelten. Deutschland hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Mehr Flexibilität und Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes sind wichtige Ergebnisse der Reformen in den vergangenen Jahren. Kernelement eines erfolgreichen Arbeitsmarkts ist auch die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie. Lohnvereinbarungen sind Sache der Tarifpartner. Ein verantwortungsvolles und situationsgerechtes Verhalten der Tarifvertragsparteien hat ganz entscheidend zum deutschen Beschäftigungsaufschwung beigetragen (vgl. Schaubild 3). Seit mehr als einem halben Jahrzehnt steigt die Erwerbstätigkeit in Deutschland fast kontinuierlich. Die Arbeitslosigkeit - auch die Langzeitarbeitslosigkeit - sinkt. Ausnahme bildet nur die Zeit der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/09. Selbst in dieser Zeit aber blieb der Arbeitsmarkt robust.
- (78) Die Bundesregierung hat die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren konsequent gestärkt. Die Arbeitsmarktinstrumente wurden reformiert und die Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit effizienter gestaltet (vgl. Tz (106)), die Anreize zur Arbeitsaufnahme wurden verbessert. Die Bundesregierung hat insbesondere die Steuer- und Abgabenlast der Arbeitnehmer verringert (vgl. Tz (42) und (121)) und sie unterstützt die Kindertagesbetreuung (vgl. Tz (54) ff.).
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
- (79) Ein Kernelement der Beschäftigungsstrategie der Bundesregierung ist darüber hinaus die Fachkräftesicherung. Der demografische Wandel darf nicht zur Wachstumsbremse werden. Das Fachkräftekonzept der Bundesregierung ist umfassend darauf ausgerichtet, Fachkräfteengpässe abzuwenden und gleichzeitig Menschen durch neue Chancen zu motivieren (vgl. NRP 2012, Tz 106). Dabei kommt es primär darauf an, das inländische Beschäftigungspotenzial umfassender als bisher zu aktivieren. Der erstmals im Januar 2013 von der Bundesregierung beschlossene - zukünftig jährlich erscheinende - Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept beschreibt die bereits erzielten Fortschritte und ergriffenen Maßnahmen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 1, 2, 3 und 4). Die Fachkräfte-Offensive ergänzt das Fachkräftekonzept durch eine breit angelegte, öffentlichkeitswirksame Informations- und Mobilisierungskampagne (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 5).
- (80) Im Fachkräftekonzept der Bundesregierung kommt der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Rolle zu. Denn das größte und am schnellsten zu aktivierende Fachkräftepotenzial im Inland besteht bei den Frauen. Daher fördert die Bundesregierung eine familienfreundliche Arbeitswelt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 6) und unterstützt den beruflichen Wiedereinstieg (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 7). Zudem will sie familienunterstützende und haushaltsnahe Dienstleistungen stärken (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 8).
- (81) Die Bundesregierung und die Länder haben sich in den letzten Jahren nachdrücklich dafür eingesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern. Sie werden auch weiterhin die notwendigen Anstrengungen unternehmen, Frauen eine faire Teilhabe auch an den Spitzenpositionen in der Wirtschaft zu ermöglichen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15). Auf Einladung der Bundesregierung haben sich fast alle DAX-30- Unternehmen inzwischen konkrete Ziele für die Förderung von Frauen in Führungspositionen unterhalb der Ebene des Vorstands gesetzt. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin mit einer Vielzahl von Projekten und Fördermaßnahmen die notwendigen Veränderungsprozesse in der Wirtschaft. Zur weiteren Begleitung dieses Prozesses prüft die Bundesregierung Maßnahmen auf freiwilliger und ggf. gesetzlicher Basis, damit der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen Ebenen weiter erhöht werden kann.
- (82) Spezifische Maßnahmen haben die Integration von schwerbehinderten Arbeitslosen mit Studien- und Berufsabschlüssen in den Arbeitsmarkt zum Ziel.
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
- (83) Um den Fachkräftebedarf im Inland zu sichern, muss auch eine kluge Zuwanderungspolitik hinzukommen. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie die Zuwanderungspolitik im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften neu ausgerichtet und die Zuwanderung für akademisch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum 1. August 2012 erleichtert. (vgl. Tz (127) und Tabelle II lfd. Nr. 16). Dabei hat sie bei der Blauen Karte EU die Spielräume der Richtlinie voll ausgeschöpft.
- (84) Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und die entsprechenden Ländergesetze beschleunigen und vereinfachen die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 17 und 18). Ziel ist, die vorhandenen Qualifikationen hier lebender Menschen auf dem Arbeitsmarkt adäquat zu nutzen und ihre Integration zu erleichtern. Mit verschiedenen Internetplattformen stellt die Bundesregierung Informationen zu diesem Thema bereit (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 19 und 20). Sie wirbt zudem im Ausland stärker als bisher um qualifizierte Arbeitskräfte. Die Bundesregierung unterstützt mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU seit dem 1. Januar 2013 die berufliche Mobilität junger Menschen aus der Europäischen Union nach Deutschland (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 21).
- (85) Der demografische Wandel erfordert, dass sich sowohl die Betriebe anpassen, die einen zunehmenden Anteil älterer Mitarbeiter beschäftigen, als auch die Institutionen, die die alternde Bevölkerung versorgen. Mit ihrer Demografiestrategie bezieht die Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte ein und stellt die Weichen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 22). Auch die Länder engagieren sich in diesem Sinne (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 23, 24 und 25) Vor allem die Sozialpartner sind gefragt, über den gesamten Erwerbsverlauf die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitnehmer zu stärken und die Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer zu fördern. Die Bundesregierung unterstützt dies beispielsweise durch Aktivitäten im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 26 und 27).
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
- (86) Die Ausgaben der Bundesregierung für Forschung und Entwicklung (FuE) steigen kontinuierlich; im Jahr 2012 betrugen sie rund 13,7 Milliarden Euro. Der Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt liegt mit rund 2,9 Prozent(2011) deutlich über dem EU-Durchschnitt von 2 Prozent und nahe am Ziel der Strategie Europa 2020. Auch die Verteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor hat sich entsprechend der nationalen Zielsetzung entwickelt (vgl. Schaubild 4). Beim Anteil der gesamten Aufwendungen für Bildung und Forschung am BIP hat Deutschland sein Ziel fast erreicht (vgl. Kasten 1).
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
- (87) Verschiedene Maßnahmen haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Hightech-Strategie bündelt die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung in den fünf Bedarfsfeldern Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Kommunikation, Mobilität und Sicherheit (vgl. NRP 2012, Tz 91). Im Aktionsplan zur Hightech-Strategie (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 28 und 29) wurden für zehn Zukunftsprojekte konkrete wissenschaftliche und technologische Ziele definiert und mit Maßnahmen aus Politik Wirtschaft und Wissenschaft unterlegt. Zudem wurde im Rahmen der Hightech-Strategie ein innovationspolitisches Konzept erarbeitet, um die hohe Innovationsfähigkeit Deutschlands weiter auszubauen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 30). Auch die Länder haben neue Strategien zur Stärkung ihrer Innovationsstandorte entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die Länderprogramme haben dabei nachhaltig Impulse gesetzt und teilweise modellbildend für die zukünftige Forschungs- und Innovationsförderung gewirkt.
- (88) Um den innovativen Mittelstand weiter zu stärken, setzt die Bundesregierung das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auch im Jahre 2013 mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro fort (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 31). Gefördert werden unter anderem FuE-Projekte einzelner Betriebe oder Kooperationen von Unternehmen unabhängig von Technologie oder Branche. Die Förderinitiative KMU-innovativ wurde 2012 an neue inhaltliche Schwerpunkte angepasst und erneut ausgeweitet (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 32), so dass 2012 Zuwendungen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro für Projekte der Spitzenforschung an kleine und mittlere Unternehmen ausgezahlt werden konnten. Mit einem Fördervolumen von ca. 40 Millionen Euro stimuliert das Programm EXIST zudem auch im Jahr 2013 Existenzgründungen aus der Wissenschaft (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 33).
- (89) Bund und Länder fördern Bildung und Forschung an außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen und an Hochschulen. Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurden Autonomie und Eigenverantwortung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich gestärkt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 34). Die Einrichtungen erhalten flexible Handlungsspielräume für den Einsatz ihrer Mittel für die Personalgewinnung, für Forschungsbauten und für Kooperationen. Dies ist wichtig im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und Infrastrukturen.
- (90) Der Pakt für Forschung und Innovation ermöglicht es Wissenschafts- und Forschungsorganisationen, strategische Ziele zu verfolgen und neue Themen aufzugreifen. Dafür steigern Bund und Länder ihre Zuschüsse an die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft (HFG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich um fünf Prozent (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 35).
- (91) Im Juni 2012 fiel auch die Entscheidung in der dritten Runde der Exzellenzinitiative für Hochschulen: 39 Universitäten aus 13 Bundesländern waren dabei erfolgreich (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 36). Im Jahr 2013 hält allein die Bundesregierung hierfür rund 360 Millionen Euro bereit. Im vergangenen Jahr wurden zudem die Wettbewerbsgewinner im Rahmen der Förderinitiative Forschungscampus ausgewählt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 37).
- (92) Die Bundesregierung setzt auf moderne Informations- und Kommunikationsnetze. Mit der im Mai 2012 in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes werden - ergänzend zur Breitbandstrategie der Bundesregierung - die Rahmenbedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen optimiert und Anreize für Investitionen in neue Netze geschaffen. Im Rahmen der IKT-Strategie Deutschland Digital 2015 (vgl. NRP 2012 Tz 92) und des Aktionsprogramms Digitale Wirtschaft, das Ende letzten Jahres gestartet wurde, soll im Jahr 2013 eine Strategie Intelligente Netze auf Basis der Empfehlungen des IT-Gipfels entwickelt werden. Ziel ist es, die Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologien insbesondere im Energie-, Gesundheits-, Verkehrs-, Verwaltungs- und Bildungsbereich zu erschließen und zu nutzen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 38). Dabei kommt der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den jeweils zuständigen Akteuren eine besondere Bedeutung zu (z.B. im IT-Planungsrat, vgl. Tabelle II lfd. Nr. 39).
- (93) Die Bundesregierung treibt zudem die Entwicklung der Elektromobilität weiter voran. Der Schwerpunkt des Regierungsprogramms liegt auf der Förderung von Forschung und Entwicklung.
- (94) Die Bundesregierung beurteilt die bisher erzielten Fortschritte in der Gestaltung des Europäischen Forschungsraums überwiegend positiv. Deutschland beteiligt sich aktiv an der Umsetzung aller Initiativen. So wurden zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zehn Themen für gemeinsame Programmplanungsinitiativen identifiziert, strategische Forschungsagenden erarbeitet und erste gemeinsame Förderaktivitäten gestartet. Die Bundesregierung wird die künftige Gestaltung auf Basis der bisherigen Fortschritte weiter aktiv unterstützen. Gleichzeitig müssen aber auch bewährte nationale Besonderheiten berücksichtigt werden.
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
- (95) Vor dem Hintergrund des Ziels, eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten, hat Deutschland sich weit über die EU-Vorgaben hinausgehende, ambitionierte Ziele bei der Emissionsreduzierung von Treibhausgasen, den erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gesetzt (vgl. Kasten 1).
- (96) Deutschland ist auf dem Weg, seine anspruchsvollen Klimaziele zu erreichen, schon ein gutes Stück vorangekommen. Ein Blick auf die Entwicklung der Wirtschaftsleistung im gleichen Zeitraum zeigt, dass wirksamer Klimaschutz mit solider wirtschaftlicher Entfaltung einhergehen kann. Die Bundesregierung wird weiter konsequent an der Erreichung ihrer Klimaziele für 2020 und darüber hinaus arbeiten. Die EU verpflichtete sich bereits 2007/2008 auf die Initiative 20-20-20: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent, gegebenenfalls 30 Prozent - gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rats vom 8./9. März 2007 - gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 Prozent gegenüber der prognostizierten Entwicklung gesteigert werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 40). Eine Anhebung des EU-Klimaziels auf 30 Prozent trägt die Bundesregierung auf Basis des nationalen 40-Prozent-Ziels dann mit, wenn keine darüber hinausgehenden Emissionsminderungen von Deutschland verlangt werden und alle EU-Mitgliedstaaten einen fairen Beitrag leisten.
- (97) Die Steigerung der Energieeffizienz trägt als zentraler Wettbewerbsfaktor wesentlich zu einer bezahlbaren Energieversorgung für Unternehmen und private Verbraucher bei und leistet einen wichtigen Beitrag zu größerer Versorgungssicherheit. Darüber hinaus kann eine hohe Energieeffizienz einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten. Es ist daher ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, für Bürger und Unternehmen die richtigen Anreize zu schaffen, um Energie einzusparen (vgl. Tz (62) und Tabelle II lfd. Nr. 41 und 42).
- (98) Wachstum und Wohlstand erfordern eine sichere Versorgung und einen effizienten Umgang mit metallischen und mineralischen sowie biotischen Rohstoffen. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2012 die Rahmenbedingungen für mehr Recycling und höhere Ressourceneffizienz verbessert: Sie hat im Februar 2012 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) verabschiedet, so wie es im Rahmen ihrer Rohstoffstrategie aus dem Jahr 2010 vorgesehen war (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 43). Im Juni 2012 trat zudem das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, in dessen Zentrum die Abfallvermeidung und die Stärkung des Recyclings stehen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 44). Mit dem Programm Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland stärkt die Bundesregierung zudem in den nächsten Jahren gezielt die Forschung und Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Technologien, um die Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu sichern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 45).
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung kann Deutschland eine sehr positive Bilanz aufweisen. Nach 20 Prozent im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 2012 nach vorläufigen Schätzungen auf mittlerweile rund 22 Prozent, beim Bruttostromverbrauch auf rund 23 Prozent. Insoweit erfolgte der durch das Stromeinspeisungsgesetz und das EEG (ab dem Jahr 2000) angestoßene Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich schneller als erwartet.
4. Bildungsniveau verbessern
- (99) Die Bundesregierung und die Länder haben erhebliche Anstrengungen zum Ausbau des Bildungssystems unternommen und Erfolge erzielt (vgl. Kasten 1). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss lag im Jahr 2011 bereits deutlich über dem nationalen Ziel.
- (100) Bildung geht alle an: die Unternehmen, da sie auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen sind und deshalb in die Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte investieren; den Staat, der das Bildungsangebot für alle verbessert und zugänglich macht, und nicht zuletzt alle Bürger, denen Bildung Chancen eröffnet. Mit der Qualifizierungsinitiative für Deutschland haben die Bundesregierung und die Länder schon 2008 ein umfassendes Programm beschlossen, das die Bildung und Ausbildung in Deutschland mit konkreten Maßnahmen in zentralen Handlungsfeldern des gesamten Bildungssystems stärkt (vgl. Kasten 2). Kasten 2: Qualifizierungsinitiative
Die Maßnahmen der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern zeigen bereits jetzt Wirkung:
- - Im März 2012 besuchten 93,4 Prozent aller drei bis unter sechsjährigen Kinder einen Kindergarten oder eine Vorschule. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen ist von 2008 bis 2012 von 17,8 Prozent auf 27,6 Prozent gestiegen.
- - Der Anteil der Schulen (d.h. Verwaltungseinheiten) mit Ganztagsbetrieb lag 2011 bei 54,3 Prozent. Noch 2007 waren es nur 38,9 Prozent.
- - Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss wurde zwischen 2006 und 2011 von 8 Prozent auf 6,2 Prozent reduziert.
- - Die Zahl der Studienanfänger lag 2012 bei rd. 492.700. Dies ist nach 2011 die zweithöchste Studienanfängerzahl, die jemals in Deutschland verzeichnet wurde.
- - Die Quote der Hochschulabsolventen an der altersgleichen Bevölkerung hat sich von 14 Prozent im Jahr 1995 auf 31 Prozent im Jahr 2011 mehr als verdoppelt.
- - Die Zahl der Studienanfänger in den Ingenieurwissenschaften lag 2011 um 24 Prozent über dem Vorjahreswert.
- - Die Anzahl der Frauen, die ein MINT-Studium (Studium der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik) erfolgreich abgeschlossen haben, ist von 17.800 in 2001 auf 42.900 in 2011 gestiegen und hat sich somit in zehn Jahren mehr als verdoppelt.
- - Die Quote der Ausbildungsbeteiligung von ausländischen Jugendlichen ist auf 33,5 Prozent im Jahr 2010 gegenüber 31,4 Prozent im Jahr 2009 angestiegen.
- - Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland war mit 8,2 Prozent im Jahr 2012 die geringste in der EU (durchschnittlich 22,9 Prozent).
- - Die Ausbildungsmarktsituation ist für junge Menschen weiterhin gut. Bis Ende September 2012 wurden über 551 Tausend neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Immer weniger Jugendliche nehmen Maßnahmen und Bildungsgänge wahr, die lediglich der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung dienen (2005 noch 418 Tausend gegenüber 294 Tausend in 2011). Stattdessen beginnen sie unmittelbar nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss mit der Ausbildung.
- - Die Weiterbildungsaktivitäten von gering verdienenden Erwerbstätigen werden mit der Bildungsprämie unterstützt. Bis Februar 2013 wurden über 215 Tausend Prämiengutscheine ausgegeben, von denen knapp 80 Prozent zur Finanzierung von Weiterbildung eingesetzt werden.
- (101) Zudem fördern Bund und Länder besonders den Ausbau der Kinderbetreuung, um die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Das stärkt darüber hinaus die Möglichkeiten für Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen (vgl. Tz (54)) und erhöht die Erwerbsbeteiligung.
- (102) Die Bundesregierung und die Länder fördern Aus- und Weiterbildung durch eine Vielzahl an Maßnahmen (vgl. Tz (47) und Tabelle II lfd. Nr. 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52). Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs beispielsweise bietet vielen Menschen Bildungschancen. Bund und Länder unterstützen darüber hinaus durch vielfältige und differenzierte Maßnahmen den Übergang von der Schule in den Beruf (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 53, 54, 55 und 56). Die Initiative Abschluss und Anschluss- Bildungsketten bis zu Ausbildungsabschluss erleichtert diesen Übergang durch systematische Potenzialanalysen ab der siebten Klasse an allgemeinbildenden Schulen und Berufseinstiegsbegleiter (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 15). Die Bundesregierung hat zudem die Regelungen zur Weiterbildungsförderung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entfristet, hinsichtlich des Förderumfangs flexibilisiert und die Möglichkeiten der Weiterbildungsbeteiligung von KMU gestärkt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 57). Die Bundesregierung unterstützt weitreichende strukturelle Verbesserungen in der kommunalen Bildungslandschaft und ermöglicht so eine höhere Effizienz von Bildungsangeboten.
- (103) Auf die erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen haben Bund und Länder reagiert und ihr Engagement für den Ausbau der Studienangebote intensiviert. So hat der Bund seine finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 4,8 Milliarden Euro gesteigert. Mit ihren Investitionen schaffen Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 327 Tausend zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015. Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre fördert die Bundesregierung Initiativen von 186 Hochschulen zur Verbesserung ihrer Studienbedingungen mit weiteren rund 2 Milliarden Euro bis 2020. Ebenso stellt der Bund 250 Millionen Euro für den Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zur Verfügung. Hier werden die Entwicklung und strukturelle Einbindung weiterbildender Studienangeboten an Hochschulen gefördert. Das von Bund und Privaten hälftig finanzierte Deutschlandstipendium ergänzt die Studienförderung als weitere Säule neben dem bewährten BAföG, den Bildungsdarlehen sowie den Stipendien der Begabtenförderungswerke (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 58).
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
- (104) Langzeiterwerbslosigkeit ist ein wesentlicher Bestimmungsgrund für das Risiko, Armut und soziale Ausgrenzung zu erfahren. Lange war der deutsche Arbeitsmarkt davon geprägt, dass sich Langzeitarbeitslosigkeit verfestigte: die Arbeitslosigkeit stieg in jedem Abschwung deutlich an und verharrte im nachfolgenden Aufschwung auf höherem Niveau. Dieses Muster wurde vor allem durch konsequente Reformen und Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt durchbrochen (vgl. Tz (76) ff.). Die Langzeiterwerbslosigkeit hat sich mit der außerordentlich positiven Beschäftigungsentwicklung in Deutschland deutlich verringert (vgl. Tz (44)). Im Jahresdurchschnitt 2011 betrug die Zahl der Langzeiterwerbslosen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren rund 1,19 Millionen Personen gegenüber 1,62 Millionen Personen im Jahr 0815 (vgl. NSB 2012, Kapitel 3.1, vgl. Kasten 1).
- (105) Dennoch bleibt die weitere Senkung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit eine besondere Herausforderung um die Teilhabechancen langzeitarbeitsloser Menschen zu verbessern. Deutschland verfolgt eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit: Die Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein gesetzlich verankertes Steuerungsziel und zentraler politischer Handlungsschwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Durch eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind in der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Leistungen zur Eingliederung und Aktivierung von Arbeitslosen und insbesondere von Langzeitarbeitslosen verbessert worden.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
- (106) Die Bundesregierung hat die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren durch einen effektiveren und effizienteren Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente konsequent gestärkt. Das kommt vor allem benachteiligten Gruppen am Arbeitsmarkt zugute. Die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde verringert, die Handlungsmöglichkeiten blieben gleichzeitig erhalten oder wurden sogar ausgebaut. Erweiterte Entscheidungskompetenzen der Vermittlungsfachkräfte vor Ort erlauben es, die Instrumente noch gezielter auf die individuelle Situationen der Arbeitslosen zuzuschneiden.
- (107) Die bisherige erfolgreiche Arbeit im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zur nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen in Erwerbstätigkeit wird fortgesetzt. Dies gilt auch für den Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III). Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zielen vor allem darauf, Langzeigarbeitslosigkeit vorzubeugen, insbesondere auch durch gezielte berufliche Weiterbildungsförderung. Die Initiative für die Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) wird fortgeführt. Hierdurch wird arbeitslosen Arbeitnehmern eine Umschulung in am Arbeitsmarkt nachgefragten Berufen ermöglicht und damit ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 59).
- (108) Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Ziel dieses Eingliederungszuschusses als Anreizinstrument für Arbeitgeber ist die Herstellung von Chancengleichheit im Bewerbungsprozess, wenn durch die Förderung auch (arbeitslose) Bewerber in die Stellenbesetzung einbezogen werden, die die Anforderungen des Stellenprofils nicht vollständig erfüllen, mit der Unterstützung aber gute Chancen auf Eingliederung haben. Insbesondere Geringqualifizierte oder auch Langzeitarbeitslose können so von der Förderung profitieren.
- (109) Die Bundesregierung hat zudem die Freibeträge von Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II bereits 2011 erhöht. Dadurch werden Leistungsbezieher stärker in ihrer Bereitschaft unterstützt, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Die Auswirkungen der aktuellen Freibeträge waren Gegenstand eines Monitorings. Die Auswertung dieses Monitorings durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
- (110) Zu den gesetzlichen Instrumenten zur Aktivierung, beruflichen Eingliederung und Qualifizierung gehören auch sozialintegrative Eingliederungsleistungen, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungszuschüsse und Leistungen zur Erweiterung von bestehenden Leistungen sowie die Entwicklung neuer Instrumente. Der Einsatz der Arbeitsförderungsinstrumente wird insbesondere in der Grundsicherung bei der Bekämpfung des Langzeitleistungsbezugs durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Jobcentern unterstützt. In diesen Zielvereinbarungen setzten sich die Akteure jährlich ambitionierte Ziele. Für Arbeitslose mit komplexem Förderbedarf, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, wird die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) ihre Bemühungen zur Integration und Vermittlung intensivieren.
- (111) Über diese Regelinstrumente hinaus werden in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen neue und innovative Ansätze zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen entwickelt. Vielfach werden dabei zielgruppenspezifische Ansätze zum Beispiel für Alleinerziehende, Jugendliche und Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 60, 61, 62, 63 und 64). Dazu dienen auf Bundesebene zum Beispiel das Programm Perspektive 50plus, der ESF-geförderte Ideenwettbewerb Gute Arbeit für Alleinerziehende und das ESF-Modellprojekt Bürgerarbeit.
- (112) Im Übrigen wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung seit dem Jahr 2006 von 6,5 Prozent des Bruttolohnes auf derzeit 3,0 Prozent gesenkt, um die finanzielle Belastung der Beitragszahler zu vermindern und die Bruttolohnkosten auf moderatem Niveau zu halten.
Armutsgefährdung
- (113) Hinsichtlich der materiellen Armutsgefährdung von Familien gibt es zwei wesentliche Bestimmungsfaktoren in Deutschland, die miteinander korreliert sind: die Familienform und die Erwerbsbeteiligung. So ist z.B. ein hoher Anteil relativ niedriger Einkommen in Haushalten von Alleinerziehenden festzustellen, der mit Erwerbslosigkeit oder einem sehr geringen Beschäftigungsumfang einhergeht.
- (114) Die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit und die meisten Bundesländer haben Alleinerziehende, die besonders häufig von materieller Armut bedroht sind, ebenfalls als eigene Zielgruppe definiert und neu herausgehoben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die verstärkten Eingliederungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit, der Länder und kommunalen Partner durch die Förderung von bundesweit 102 Netzwerken wirksamer Hilfen für Alleinerziehende (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 65 und 66). Die Träger der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind gesetzlich verpflichtet, Frauen besonders zu fördern. Die Fördermöglichkeiten wurden mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt erweitert. Die Gesamtaktivitäten der Bundesregierung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere der Ausbau der Kinderbetreuung werden fortgeführt (vgl. Tz (54) ff. und Tz (80) f.).
- (115) Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung neben dem quantitativ unterlegten Ziel im Rahmen der Strategie Europa 2020 auch zahlreiche qualitative Ziele zur Reduzierung von Armutsrisiken, insbesondere die Ziele der Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die verbesserte Inklusion von behinderten Menschen (vgl. Tz (47) ff.), eine demografiefeste Gesundheits- und Pflegepolitik und die Vermeidung von Altersarmut.
- (116) Über diese und weitere Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur sozialen Eingliederung und der Bekämpfung von Armut berichten der Nationale Sozialbericht (NSB) 2012 und die strategische Berichterstattung hierzu für das Jahr 2013.
IV. Der Euro-Plus-Pakt
- (117) Der Euro-Plus-Pakt sieht vor, dass sich die Staats- und Regierungschefs jährlich selbst zu konkreten Zielen und Maßnahmen - Aktionsprogrammen - verpflichten. Die Aktionsprogramme sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die Beschäftigung zu steigern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und die Finanzstabilität zu stärken. Die Wahl der konkreten Ziele und Maßnahmen innerhalb dieser Kernbereiche bleibt in nationaler Verantwortung.
- (118) Auf Basis der ersten Erfahrungen mit dem Euro-Plus-Pakt haben die teilnehmenden Staaten beschlossen, dass die Aktionsprogramme ab 2012 auf wenige, dafür bedeutsame, konkrete und in einem überschaubaren Zeitraum umsetzbare Vorhaben begrenzt werden sollten.
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
- (119) Die Bundesregierung hat am 21. März 2012 das deutsche Aktionsprogramm 2012 beschlossen16. Es umfasst sieben Verpflichtungen, die alle Zielbereiche des Euro-Plus-Pakts abdecken und spürbares gesamtwirtschaftliches Gewicht haben. Alle geplanten Maßnahmen standen im Einklang mit dem im Kabinett gefassten Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2013 und zum Finanzplan 2012 bis 2016. Das Aktionsprogramm 2012 wurde wie folgt umgesetzt:
"1. Deutschland wird das mittelfristige Haushaltsziel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes bereits im Jahr 2012 erreichen (mediumterm objective für Deutschland: struktureller Finanzierungssaldo -0, 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts). Die Bundesregierung wird zudem den Abbaupfad der Schuldenbremse für den Bundeshaushalt auch im Jahr 2013 unterschreiten."(120) Wie bereits in Abschnitt II.1. dargelegt (vgl. Tz (19) ff.), wurde diese Selbstverpflichtung vollständig erfüllt. Weitere Details werden im Stabilitätsprogramm 2013 dargelegt. 16 Vgl. Nationales Reformprogramm Deutschland 2012.
"2. Durch eine Korrektur des Einkommensteuertarifs werden in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar 2014 Steuermehrbelastungen aufgrund der kalten Progression abgebaut. Die vom Arbeitskreis Steuerschätzungen im November 2011 prognostizierten Steuermehreinnahmen für die nächsten Jahre eröffnen hierfür einen finanziellen Spielraum von jährlich sechs Milliarden Euro."(121) Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression ist in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer eingeleitet (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 14). Der Grundfreibetrag wird - auf Grundlage des Neunten Existenzminimumberichts der Bundesregierung - an das gestiegene Existenzminimum angeglichen. In zwei Schritten wird er für das Jahr 2013 auf 8130 Euro und für das Jahr 2014 auf 8354 Euro erhöht werden. Der Eingangssteuersatz wird zugleich konstant auf 14 Prozent gehalten. Der ursprünglich angestrebte nachhaltige Abbau der kalten Progression fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die Bundesregierung wird jedoch zur Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuertarif künftig regelmäßig alle zwei Jahre im Steuerprogressionsbericht Stellung nehmen.
"3. Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht soll Anfang 2013 insbesondere die makroprudentielle Überwachung verbessert werden. Hierzu wird unter anderem ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet. Die Bundesbank erhält zur Überwachung der makroprudentiellen Risiken zusätzliche Datenerhebungsrechte."(122) Die Bundesregierung hat diese Verpflichtung umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht wird die so genannte makroprudentielle - auf die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes ausgerichtete - Aufsicht gestärkt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 5). Dazu wird ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet. Dieser soll frühzeitig vor Gefahren für die Finanzstabilität warnen und ggf. Empfehlungen aussprechen können. Mit dem Gesetz wird zudem die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert und somit die Unabhängigkeit der BaFin gestärkt. Darüber hinaus werden Verbraucherfragen bei der Finanzaufsicht stärker berücksichtigt. Die Möglichkeit für Verbraucher und Verbraucherverbände, sich bei der BaFin zu beschweren, wurde auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und ein Verbraucherbeirat wird bei der BaFin eingerichtet.
"4. Damit die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise gesichert werden kann, wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) mit dem 2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz befristet bis Ende 2012 reaktiviert. Die Öffnung des SoFFin für neue Anträge sorgt einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems vor, insbesondere für den Fall, dass privatwirtschaftliche Lösungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten scheitern. Hierzu werden auch der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten eröffnet."(123) Wie bereits in Abschnitt II.2. dargelegt, wurde diese Selbstverpflichtung vollständig erfüllt (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 6). Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz geht die Bundesregierung sogar darüber hinaus. Sie verlängert die Öffnung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis Ende 2014 und schafft eine Verbindung zwischen dem SoFFin und dem Restrukturierungsfonds: Für Verluste aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen werden die Banken über die von ihnen zu zahlende Bankenabgabe herangezogen. Dies entlastet die öffentlichen Haushalte im Falle einer Restrukturierung.
"5. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzierung von Wagniskapital in Deutschland bis Mitte 2013 zu stärken. Insbesondere wird der Grundstein für eine verbesserte Investitionsförderung für Business Angels bereits in diesem Jahr gelegt. Anpassungen einzelner steuerrechtlicher Rahmenbedingungen werden geprüft und wo erforderlich mit der EU-Kommission besprochen."(124) Die Bundesregierung verbessert den Zugang zu Wagniskapital für junge, innovative Unternehmen. Mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital, der voraussichtlich ab Frühjahr 2013 zur Verfügung steht, sollen private Investoren - insbesondere Business Angels - motiviert werden, Beteiligungskapital für diese Unternehmen bereit zu stellen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 11 und 12). Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme (min. 2 Tausend Euro, max. 50 Tausend Euro) des Investors in ein begünstigtes Unternehmen. Voraussetzung ist u.a., dass die Beteiligung mind. drei Jahre gehalten wird. Hierfür sind ab 2013 für vier Jahre insgesamt 150 Millionen Euro vorgesehen.
- (125) Auch der High-Tech Gründerfonds bietet viel versprechenden Technologiegründungen eine erste Finanzierungsmöglichkeit. Bis zum Ende der zweiten Zeichnungsrunde Ende 2012 haben sich am 2. Fonds - neben dem Bund und der KfW-Bankengruppe - insgesamt 19 Unternehmen beteiligt.
"6. Nach Einschätzung der Bundesregierung auf der Basis der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Projektion 2012 wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung Anfang 2013 erneut sinken können."(126) Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist zum 1. Januar 2013 erneut gesenkt worden, von zuvor 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung von derzeit 26,0 Prozent auf 25,1 Prozent. Dies entlastet nicht nur Arbeitnehmer und Unternehmer im Jahr 2013 deutlich um jeweils 3,2 Milliarden Euro; sondern letztlich auch Bund, Länder und Kommunen.
"7. Die Bundesregierung wird die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten noch in diesem Jahr deutlich erleichtern und unbürokratischer gestalten. Unter anderem wird die Gehaltsschwelle, ab der sich ausländische Hochqualifizierte in Deutschland sofort niederlassen dürfen, spürbar gesenkt. Zudem wird zum 1. April 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft treten."(127) Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie die Zuwanderungspolitik im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften neu ausgerichtet (vgl. Tz (83)). Seit April 2012 ist zudem das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft, das die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt und vereinfacht (vgl. Tz (83)).
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
- (128) Am 20. März 2013 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm 2013 im Rahmen des Euro-Plus-Pakt beschlossen (vgl. Kasten 3).
- (129) Das Aktionsprogramm 2013 enthält sechs konkrete Selbstverpflichtungen. Diese Maßnahmen werden ab dem Jahr 2013 neu verabschiedet oder umgesetzt. Teilweise müssen sie die vorgesehenen parlamentarischen Verfahren - unter Einbindung der Länder - noch durchlaufen. Die Maßnahmen des Aktionsprogramms tragen dazu bei, die Ziele der Europa 2020-Strategie zu erreichen und den weiteren Anforderungen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union Rechnung zu tragen.
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
- 1. Die Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig Anpassungen im EEG vorzunehmen, um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Verbraucher zu dämpfen. Unabhängig hiervon plant die Bundesregierung, das EEG grundlegend zu reformieren, um die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien zu verbessern und ihren Ausbau besser als bisher mit Netzausbau und notwendigen Kraftwerksinvestitionen zu verzahnen.
- 2. Die Bundesregierung will den Wettbewerb auf den Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkten durch die Einrichtung von Markttransparenzstellen bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt intensivieren. Sie sollen helfen, unerlaubtes Verhalten, wie Kartellrechtsverstöße, leichter aufzudecken. Im Kraftstoffbereich wird zudem Autofahrern ein Vergleich der aktuellen Tankstellenpreise ermöglicht.
Beschäftigung
- 3. Die deutsche Wirtschaft braucht die Zuwanderung von akademisch und beruflich qualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung beabsichtigt, Fachkräften mit einer ausländischen Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichwertig ist, die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
- 4. Die Bundesregierung hält an der wachstumsorientierten Konsolidierung fest. Sie will den Bundeshaushalt für das Jahr 2014 ohne strukturelles Defizit aufstellen.
- 5. Um die Funktionsweise der Schuldenregel und damit die Fiskaldisziplin zu stärken, wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der rechnerische Saldo, der bis zum Ablauf der Übergangsregelung Ende 2015 aufgelaufen ist, nicht mit zukünftigen Defiziten verrechnet werden kann. Die Bundesregierung strebt dazu im Jahr 2013 eine gesetzliche Verankerung an. In den letzten beiden Jahren hat sich ein Positivsaldo gebildet, weil die für die Übergangsfrist geltende Defizitgrenze der Schuldenregel unterschritten worden ist.
Finanzstabilität
- 6. Die Bundesregierung will die Stabilität der Finanzmärkte weiter verbessern. Insbesondere sollen die Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vereinfacht, die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft vorgeschrieben und klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleiter von Banken und Versicherungen eingeführt werden, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen und den Bestand des Instituts oder die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährden.
Alle Maßnahmen stehen im Einklang mit dem am 13. März 2013 im Kabinett gefassten Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan 2013 bis 2017.
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
- (130) Die in Deutschland im Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel der Europäischen Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) betragen ca. 3,725 Milliarden Euro (1/7 des Gesamtbetrages von 26,4 Milliarden Euro für die Förderperiode 2007-2013). Davon entfallen 2,344 Milliarden Euro auf den EFRE und 1,381 Milliarden Euro auf den ESF.
- (131) Diese Mittel werden - entsprechend der Zielsetzung im Rahmen des Wachstums- und Beschäftigungspakts - konzentriert für die Förderung des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials eingesetzt. Mit Ausnahme von zwei Bundesprogrammen (EFRE-Verkehr-Bund, ESF-Bund) werden sie von den Ländern verwaltet. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Innovations- und Investitionsdynamik und damit auch des nachhaltigen Wachstums und der Binnennachfrage in Deutschland und Europa. In diesem Zusammenhang wird auch auf die wichtige Rolle des EU-Landwirtschaftsfonds ELER und des EU-Fischereifonds EFF verwiesen, die diese für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Ziele der Strategie Europa 2020 haben. Ab der Förderperiode 2014- 2020 soll daher eine bessere inhaltliche Koordinierung der Strukturfonds, des ELER und des künftigen Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF innerhalb eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens erfolgen.
- (132) Die Strukturförderung in Deutschland ist in der laufenden Förderperiode 2007-2013 vorrangig auf folgende Themen ausgerichtet:
- - Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung und Bildung (ca. 31 Prozent der EFRE-Mittel);
- - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (ca. 23 Prozent der EFRE-Mittel);
- - Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum (ca. 34 Prozent der EFRE-Mittel);
- - Förderung überregional bedeutsamer Verkehrswegeinvestitionen (ca. 9 Prozent der EFRE-Mittel);
- - Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten (ca. 28 Prozent der ESF-Mittel);
- - Verbesserung des Humankapitals (ca. 34 Prozent der ESF-Mittel);
- - Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personengruppen (ca. 36 Prozent der ESF-Mittel).
Umwelt, Chancengleichheit und nachhaltige Stadtentwicklung werden als Querschnittsziele gefördert.
- (133) Damit legen die Operationellen Programme von Bund und Ländern in Deutschland schon jetzt einen starken Fokus auf die Finanzierung von Wissen und Bildung, Innovation und Forschung, die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen, eine moderne Industrieund Beschäftigungspolitik, die Förderung einer die Ressourcen schonenden, umweltfreundlicheren und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie infrastruktureller Standortqualität (s. Details im NRP 2012 Tz 146 ff.).
- (134) In der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 sollen die Strukturmittel in noch höherem Maße als bisher dazu beitragen, die Ziele der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie Europa 2020 zu erreichen, und im Einklang mit den im Rahmen des Europäischen Semesters formulierten Zielen stehen (vgl. Kasten 4).
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
- - Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation;
- - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU;
- - Verringerung von CO₂-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft.
Für diese drei Ziele sind künftig in stärker entwickelten Regionen mindestens 80 Prozent der EFRE-Mittel vorzusehen, in Übergangsregionen 60 Prozent. Für das letztgenannte Ziel allein sollen dabei in stärker entwickelten und in Übergangsregionen mindestens 20 Prozent der EFRE-Mittel vorgesehen werden. In Abhängigkeit des Bedarfs werden die übrigen Mittel für weitere thematische Ziele, wie Anpassung an den Klimawandel, Umwelt oder Stadtentwicklung, eingesetzt (Zuständigkeit der Länder).
ESF:
- - Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
- - Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut;
- - Investition in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Dabei sollen mindestens 20 Prozent der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut" eingesetzt werden. In stärker entwickelten Regionen konzentrieren die Mitgliedstaaten 80 Prozent und in Übergangsregionen 70 Prozent der jedem Operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu vier Investitionsprioritäten.
ELER:
- - Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft;
- - Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz;
- - Ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete.
Der finanzielle Schwerpunkt des ELER wird wie in der Vergangenheit im zweiten Ziel liegen.
- (135) Inhalt und Finanzrahmen der künftigen EU-Strukturpolitik werden zurzeit von den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament verhandelt. Wichtige Forderungen Deutschlands in diesen Verhandlungen sind:
- - Alle Mitgliedstaaten und Regionen sollen auch zukünftig gefördert werden.
- - Übergangsregelungen (Sicherheitsnetz) für die aus der Höchstförderung der Strukturfonds (Ziel Konvergenz) ausscheidenden Regionen (darunter auch Ostdeutschland einschließlich der Phasingout-Regionen) sollen fair und angemessen sein.
- - Förderstrategien sind den regionalen Bedürfnissen flexibel anzupassen.
- - Verwaltung der Strukturfondsmittel soll spürbar vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.
- - Förderung soll noch stärker auf den Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden.
- - Strengere Bedingungen sollen für Mitgliedstaaten gelten, die Probleme mit ihrer Wettbewerbsfähigkeit oder mit einem übermäßigen Defizit nicht entschlossen genug angehen. Darüber hinausgehende Bedingungen für Fördermittel sind nur unter engen Voraussetzungen akzeptabel.
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
- (136) Das NRP wurde am 20. März 2013 vom Bundeskabinett beschlossen. Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch die Bundesregierung wird das NRP dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
- (137) Das NRP wurde von der Bundesregierung unter Mitarbeit der Länder erarbeitet. Im Text und in den Tabellen werden ausgewählte Maßnahmen der Länder aufgeführt. Die Fachministerkonferenzen der Länder sowie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) haben Stellungnahmen zum NRP abgegeben, die in das Dokument eingeflossen sind und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht werden.
- (138) Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments beigetragen. Dazu gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Zudem wurde den Spitzenverbänden (DBB, DGB und GA) Anfang Januar Gelegenheit geboten, mit der Bundesregierung über das NRP zu sprechen.
- (139) Mitte April übermittelt die Bundesregierung der Europäischen Kommission das NRP 2013 ebenso wie das Stabilitätsprogramm 2013.
Tabelle I: Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
Lfd. Nr. /td> | Titel der Maßnahme | Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme | Status und Zeitplan |
1. Öffentliche Finanzen | |||
1. | Bundeshaushaltsgesetz 2013 und Finanzplanung 2012 bis 2016 16 aktuelle Landeshaushaltsgesetze und Finanz-Planungen | Bundeshaushalt und Finanzplanung: Weitere Einhaltung der Schuldenregel; Priorität auf wachstumsorientierte Ausgaben für Bildung und Forschung sowie Infrastruktur. Einhaltung der dauerhaft geltenden Obergrenze einer strukturellen Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der Schuldenregel bereits 2012 und damit vier Jahre früher als im Grundgesetz vorgegeben. Auch 2013 erneut Unterschreitung dieser Obergrenze. Landeshaushalte: Orientierung an den landesrechtlichen Fiskalregeln bzw. Schuldenregeln. Für Deutschland insgesamt im Jahr 2012 Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels (MTO) mit deutlichem Abstand durch strukturelle Verbesserung der Finanzierungssalden auf allen staatlichen Ebenen.2013 wird Deutschland diesen Kurs beibehalten, d. h. das MTO unverändert einhalten. | Bundeshaushaltsgesetz 2013 in Kraft seit 01.01.2013 Landeshaushaltsgesetze mit unter- schiedlichen lnkrafttretensterminen |
2. | Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) | Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz werden die Pflegeversicherung und deren Finanzierung weiterentwickelt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: Die Versorgung Demenzkranker durch ambulante Betreuungsleistungen wird verbessert. Zusätzliche Betreuungskräfte für Teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden von der PV finanziert. Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige werden gestärkt. Die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger wird rentenversicherungsrechtlich besser berücksichtigt. -- Die Finanzierung von Pflegebedürftigen in ambulant betreuten Wohngruppen wird verbessert: Wohngruppenzuschlag und Initiativprogramm in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro zur Gründung ambulanter Wohngruppen. Bei der Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der PV verhält sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dienstleistungsorientiert. Eine frühzeitige Beratung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wird sichergestellt. Die Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten werden ausgeweitet (Anreizmöglichkeiten für verstärkte Haus- bzw. Heimbesuche). Der Beitragssatz wird zur Sicherung der Leistungen zum 01.01.2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben. Die Private Pflege-Vorsorge wird ab 2013 unter bestimmten Bedingungen mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr gefördert. gelungen in Kraft: | In Kraft seit 24.10.2012 Am 01.01.2013 traten nach Artikel 16 Absatz 2 ergänzend u. a. folgende Re die Anhebung des Beitragssatzes, die Ausdehnung des Einsatzes zusätzlicher Betreuungskräfte gemäß § 87bSGB XI unter Einbeziehung von Tages und Nachtpflegeeinrichtungen auf den gesamten stationären Bereich und die Regelungen zur Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge. |
3. | Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts | Mit dem Gesetz wird die ertragsteuerliche Organschaft aufkommensneutral strukturell verbessert: Vereinfachung der Voraussetzungen für die Anerkennung einer Organschaft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und Verfahren zur Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens. gehoben. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird auf 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro im Fall der Zusammenveranlagung) an Zudem leistet die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau. | In Kraft seit 26.02. 2013 Regelungen zum Reisekostenrecht treten am 01. 01. 2014 in Kraft |
4 . | Gesetz zur Urteils Umsetzung 20. des EuGH - vom Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 | Durch das Gesetz werden Streubesitzdividenden - also Bezüge einer Körperschaft aus einer Beteiligung von weniger als 10 Prozent an einer anderen Körperschaft - steuerpflichtig. Für die Vergangenheit sieht das Gesetz eine Regelung zur Erstattung unionsrechtswidrig einbehaltener Kapitalertragsteuer bei ausländischen Empfängern von Streubesitzdividenden vor. Damit wird das EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 zur steuerlichen Behandlung von Streubesitzdividenden umgesetzt. | Bundestag: Annahme Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss 28.02. 2013 Zustimmung Bundesrat: 01.03. 2013 |
2. Finanzmärkte | |||
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht | Die Zusammenarbeit für die Finanzstabilität wichtiger Institutionen wird durch die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität auf eine neue Grundlage gestellt. Dieser soll mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge für Warnungen und Empfehlungen - an die Bundesregierung und andere öffentliche Stellen - erarbeiten. Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der BaFin geändert und somit die Unabhängigkeit der BaFin gestärkt. Mit der Einrichtung eines Verbraucherbeirates und der Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen wird der kollektive Verbraucherschutz im Finanzsektor verbessert. | In Kraft seit 01.01./01.03.2013 | |
Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz | Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde die Möglichkeit, Banken nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz Garantien zur Refinanzierung und direkte Kapitalhilfen zu gewähren, bis Ende 2014 verlängert. Zugleich wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) mit dem Restrukturierungsfonds verzahnt: Für Verluste aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen werden Banken über die Bankenabgabe herangezogen; dies entlastet die Steuerzahler. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
7 | Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente | Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für eine Honorarberatung über Finanzinstrumente und stärkt damit den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen. Es sieht insbesondere Regelungen zur Vergütung vor und führt einen Bezeichnungsschutz für den Begriff der "Honorar-Anlageberatung" ein. | Kabinett: 19.12.2012 Lesung Bundestag: 21.02.2013 2./3. Lesung Bundestag: 17.05.2013 Beratung Bundesrat: 07.06.2013 |
8. | Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel | Das Gesetz sieht insbesondere eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler vor und verbietet manipulative Handelsstrategien. Damit sollen extreme Kursbewegungen und Marktmissbrauch vermieden werden. | Inkrafttreten: Mitte 2013 |
9 | CRD-IV-Umsetzungsgesetz | Das Kreditwesengesetz wird neuen EU-Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie der Regelungen zur Corporate Governance angepasst. Die EU-Vorgaben (CRD IV Paket aus EU-Verordnung und Richtlinie) dienen der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht.. | Kabinettbeschluss: 22.08.2012 . i Derzeit Beratungen im Bundestag. |
10. | Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen | Das Gesetz ermöglicht eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen und schreibt bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft vor. Darüber hinaus führt das Gesetz klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen ein, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen. | Kabinett: 06.02.2013 Lesung Bundestag: 14.03.2013 2./3. Lesung Bundestag:17.05.2013 Beratung Bundesrat: 07.06.2013 |
11. | Investitionszuschuss Wagniskapital | Mit dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" werden private Investoren - insb. Business Angels - angeregt, jungen innovativen Unternehmen privates Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. Die Investoren erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent ihrer Investition, wenn die Investition mindestens 3 Jahre im Unternehmen verbleibt. | Inkrafttreten (geplant): 1. Quartal 2013 |
12. | European Angels Fund | Mit dem Ziel, das Engagement von erfahrenen Business Angels und anderen nichtinstitutionellen Investoren zu stärken, hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds den European Angels Fund (EAF) aufgelegt. Dies soll die Kapitalzufuhr in innovative und zukunftsträchtige Unternehmen stärken und den Wagniskapitalmarkt beleben. Die Einführung des als Pilotprojekt in Deutschland gestarteten Fonds in weiteren europäischen Ländern soll ein europaweites Netzwerk und Finanzierungsangebot schaffen. | Start: März 2012 |
3. Erwerbsbeteiligung | |||
Abschaffung der Praxisgebühr | Die Bundesregierung hat die Praxisgebühr, deren Steuerungswirkung die Erwartungen nicht erfüllt hat, zum 01.01.2013 abgeschafft. Damit entlastet sie die Bürger insgesamt um rund 2 Milliarden Euro pro Jahr und befreit Ärzte und Krankenkassen erheblich von bürokratischen Belastungen. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
Gesetz zum Abbau der kalten Progression | Das Gesetz stellt die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums sicher. Es hebt den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in zwei Schritten um 350 Euro auf 8.354 Euro bis 2014 an. Der Eingangssteuersatz wird konstant auf 14 Prozent gehalten. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss und Berufseinstiegsbegleitung nach dem Arbeitsförderungsrecht | Die Initiative unterstützt den Übergang von der Schule in den Beruf. Junge Menschen, die voraussichtlich Hilfe beim Übergang ins Berufsleben benötigen, werden durch Berufseinstiegsbegleiter in der Schule und bei ihrem Berufseinstieg unterstützt. Nach der modellhaften Erprobung wurde die Berufseinstiegsbegleitung zum 01.04.2012 als Regelinstrument mit Kofinanzierungserfordernis ins SGB III übernommen. Da den Ländern eine kurzfristige Übernahme der Kofinanzierung nicht möglich war, übernimmt der Bund für die beiden Vorabgangsklassen 2012/13 und 2013/14 die notwendige Kofinanzierung an den 1000 Modellschulen. | In Kraft seit 01.04.2012 | |
Neues Übergangssystem Schule - Beruf in Nordrhein-Westfalen | Im Rahmen des Ausbildungskonsens des Landes NRW wurde beschlossen, ein geschlechtersensibles, transparentes, verbindliches, nachhaltiges und flächendeckendes "Übergangssystem Schule - Beruf in NRW" einzuführen. Das Umsetzungskonzept umfasst die flächendeckende Einführung einer systematischen Berufs- und Studienorientierung für alle Schüler ab Klasse 8, die Fokussierung der Angebote, die Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung und die Einführung einer kommunalen Koordinierung in den 53 Gebietskörperschaften des Landes. Die Umsetzung des Systems ist zunächst in sieben Referenz kommunen gestartet und wird schrittweise ausgebaut. | Start: Januar 2012 in 7 Referenzkommunen 2018/2019: Auswirkungen des "Neuen - Ubergangssystems Schule - Beruf in NRW" werden in vollem Umfang voraussichtlich eintreten | |
Niedersächsische Förderprogramme "Jugendwerk stätten" und "Pro-Activ-Centren" | Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte jungen Menschen werden beim Übergang von der Schule in den Beruf gefördert. Die Projekte sind dabei auf die soziale Eingliederung der Teilnehmenden durch Qualifizierung und berufliche Integration ausgerichtet. | Projekte laufen 2013 | |
Flächendeckende Ermöglichung des Erwerbs der Fachhochschulreife in der dualen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen | Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung absolvieren, soll flächendeckend parallel der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht werden; dies soll auch die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung von bereichsspezifischen Lerngruppen. Um die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg anzupassen, werden curriculare Vorgaben entwickelt. Eine umfassende Handreichung soll helfen, die unterschiedlichen didaktischen und organisatorischen Herausforderungen zu bewältigen. | Einführung: 01.08.2014. | |
Berufsbegleitende AusbilLehr Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen | Zur Deckung des Lehrkräftebedarfs im Bereich der sonderpädagogischen Förderung stehen im Rahmen der Maßnahme bis 2018 insgesamt 2500 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Es handelt sich um eine 18 monatige berufsbegleitende Ausbildung von schon ausgebildeten Lehrkräften mit abschließender Staatsprüfung. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Studienkapazitäten (500 Studienplätze für Studienanfänger der Sonderpädagogik) geplant. Ziel ist ein Start zusätzlicher Studierender noch 2013. | 2013 bis 2018 | |
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 | Der Ausbildungspakt wurde bis 2014 verlängert. Seine Schwerpunkte wurden neu gesetzt. Er dient insbesondere dazu, Jugendliche in Ausbildung zu bringen, die bisher nur schwer einen Ausbildungsplatz finden konnten (z.B. Altbewerber, Jugendliche mit Migrationshintergrund, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche). Aber auch leistungsstarke Jugendliche sollen mit der Informationskampagne "Berufliche Bildung - praktisch unschlagbar für eine duale Ausbildung gewonnen werden. Im Ausbildungsjahr 2011/2012 konnten bis Ende September 2012 insgesamt 59.500 neue Ausbildungsplätze eingeworben werden, 35.300 Betriebe wurden erstmalig für Ausbildung gewonnen. Für Einstiegsqualifizierungen stellten die Betriebe 16.615 Plätze zur Verfügung, davon 4.062 für förderungsbedürftige Jugendliche (EQ-Plus). | Der Ausbildungspakt läuft bis 2014. | |
Initiative "JUGEND stärken" | Die Initiative unterstützt die schulische, berufliche und soziale Integration benachteiligter junger Menschen, insbesondere von Migrantinnen und Migranten. Ergänzend sollen regionale Strukturen zur Integration aufgebaut werden. Im Programm "JUGEND stärken: Aktiv in der Region" erproben 35 Städte und Landkreise Ansätze, um die Angebote von Schulen, Berufsbildung, Arbeitsförderung und Jugendhilfe besser aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Ein neuer Fokus liegt mit dem Projekt "JUGEND stärken: Junge Wirtschaft macht mit!" auf der Einbeziehung lokaler Wirtschaftsakteure und -netzwerke. | Aktueller Förderzeitraum ESF-Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen": September 2011 bis Ende 2013 Förderzeitraum ESF-Programm "JUGEND stärken: Aktiv in der Region": Oktober 2010 bis Ende 2013 Förderzeitraum "JUGEND stärken: Junge Wirtschaft macht mit!": November 2011 bis Ende 2013 | |
ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" | Mit dem Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" werden in Gebieten des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt-Investitionen im Quartier Projekte gefördert, die die Perspektiven der Bewohner auf Arbeit und Ausbildung verbessern und so auch den Stadtteil stabilisieren bzw. aufwerten sollen. Gefördert werden im Stadtteil verankerte Projekte, die Jugendliche und Langzeitarbeitslose in Ausbildung und Arbeit integrieren, den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern oder die lokale Wirtschaft stärken. Hierfür stehen in zwei Förderrunden bis 2015 insgesamt bis zu 184 Millionen Euro - davon 124 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds - zur Verfügung. | . Zwei Förderrunden: FR: 2008 bis 2012 (135 Projekte) . FR 2011 bis 2014 (87 Projekte) | |
23. | Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen junger Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen | Durchführung von Veranstaltungen, um Einstiegschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund in die Berufswelt zu verbessern; Akquisition , Schulung und Begleitung von interkulturellen Elternmoderatoren am Übergang Schule - Beruf Migrantenelternnetzwerk; Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (Migranetz) | Laufende Umsetzung Elternmoderatoren ab Juli 2012 |
Integrationsstellen in Nordrhein-Westfalen | Ziel der rund 3000 Integrationsstellen ist höhere Teilhabe und Integration durch mehr Bildung, insbesondere durch interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängige Sprachbildung. Die Integrationstellen erfassen dabei grundsätzlich die gesamte Bildungskette. Die Schulen arbeiten eng untereinander sowie mit den kommunalen, regionalen und überregionalen Akteuren der Integrations-, Bildungs-, Familienund Jugendarbeit sowie aus Kultur und Sport zusammen. Sie werden von den kommunalen Integrationszentren unterstützt. | Neufassung des Erlasses im Juni 2012, Status: laufend | |
Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" | Das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" hat das Ziel, bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren zusätzliche Bildungsmöglichkeiten zu bieten und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Im Mittelpunkt der Förderung stehen außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene durchgeführt werden. | Die lokalen Bündnisse für Bildung starten Anfang 2013 und werden über bundesweite Verbände und Initiativen bis zu 5 Jahre gefördert (Förderrichtlinie vom 10.05.2012). | |
Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III | Für Wiedereinsteiger mit intensivem Qualifizierungsbedarf steht die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III zur Verfügung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch mehr als vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben und ihren einmal erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, kann eine Umschulung gefördert werden. Bei der Vierjahresfrist werden neben Zeiten der Arbeitslosigkeit auch Pflege- und Familienzeiten berücksichtigt. | In Kraft seit 01.04.2012 | |
Bildungsprämie | Die Bildungsprämie richtet sich an gering verdienende Erwerbstätige mit geringer Weiterbildungsaktivität. Mit der Bildungsprämie können 50 Prozent der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro) übernommen werden. Bis Februar 2013 wurden über 215.000 Prämiengutscheine ausgegeben, von denen klapp 80 Prozent zur Finanzierung von Weiterbildung eingesetzt werden. Die Prämie wird aus Mitteln des ESF kofinanziert. | 2. Förderphase: 01.12.2011 bis 30.11.2013 | |
Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener | Ziel der Initiative ist es, in den Jahren 2013 bis 2015 100.000 junge Erwachsene ohne Berufsabschluss für eine Berufsausbildung zu gewinnen. Die Initiative wendet sich vor allem an junge Erwachsene im Bereich der Grundsicherung SGB II. Eine För- derung kann durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf Basis der bestehenden gesetzlichen Förderleistungen erfolgen. | Beginn Anfang Februar 2013. | |
Bildungs- und Teilhabepaket | Das Paket dient zur Deckung des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums (Kosten für Bildungs- und Teilhabebedarfe) von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem oder keinem eigenen Einkommen. Es wird durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 geregelt. Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs sind: ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, 100 Euro pro Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf, unter bestimmten Voraussetzungen Schülerbeförderung und schulnahe Lernförderung, Mehraufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, in Kitas und in der Kindertagespflege sowie - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs - monatlich bis zu 10 Euro zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten. Gesetzesinitiative des Bundesrats: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat das Ziel einer erleichterten Umsetzung des Bildungspakets durch Klarstellungen und Öffnungen (ausnahmsweise nachträgliche Erstattung bereits verauslagter Geldmittel, Möglichkeit des rückwirkenden Ansparens des Teilhabe betrags, Konkretisierung des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung, Möglichkeit einer Geldstatt einer Sachleistung für Klassenfahrten, ausnahmsweise Nutzung des Teilhabebetrags auch für Ausrüstungsgegenstände, Möglichkeit der pauschalen Abrechnung mit den Leistungsanbietern) | In Kraft seit 01.01.2011 Laufende Umsetzung Bundestag: Annahme des Gesetzentwurfs am 21. Februar 2013 Zweiter Durchgang Bundesrat: am 22 März 2013 | |
Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland | Um den funktionalen Analphabetismus in Deutschland deutlich zu reduzieren, setzen die Länder seit 2011 schrittweise konkrete Maßnahmen im Rahmen der"Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland" um. Der Bund fördert seit August 2012 Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung mit rund 20 Millionen Euro. | Start Öffentlichkeitskampagne im September 2012 (bis Ende 2013) | |
Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg | Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, jedem Kind den individuell bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Dies wird erreicht durch eine individuelle Förderung jedes Kindes, die gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule an mindestens drei Tagen, den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten, neue Formen der Leistungsbewertung und eine durchgehende berufliche Orientierung. 2012/2013 auf. | 42 Starterschulen nahmen ihre Arbeit in Baden-Württemberg im Schuljahr Es erfolgt ein sukzessiver, flächendeckender Ausbau von Gemeinschaftsschulen in den Folgejahren in Baden-Württemberg. | |
32. | Projekt Berufssprache Deutsch in Bayern | Mit dem Projekt werden Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Auszubildende (sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund) an Berufsschulen und Berufsfachschulen sprachlich gefördert. Ziel ist es, Sprachkompetenzen unddie Fähigkeit zu erwerben, die deutsche Sprache im beruflichen Kontext situationsgerecht und korrekt anzuwenden. Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden auch Lehrerfortbildungen für Lehrkräfte mit und ohne Fakultas Deutsch angeboten. | Schuljahr 2011/2012: Handreichung für alle beruflichen Schulen in Bayern Schuljahr 2012/2013: Ausweitung dder Handreichung auf weitere Berufsfelder |
Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen, in Sachsen | Die Projekte sollen vorrangig bei Hauptschülern sicherstellen, dass ein Schulabschluss erworben wird. Sie sollen die Berufswahlkompetentz als auch die Ausbildungsfähigkeit der Schüler verbessern. Dafür wird durch eine Tätigkeit in einem realen beruflichen Umfeld - an Praxislernorten - ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet.. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis Ende Schuljahr 2013/2014 | |
Förderinitiative "Lernen vor Ort" | Das Förderprogramm "Lernen vor Ort" will lokale Bildungsstrukturen und -angebote verbessern. Gemeinsam mit rund 180 deutschen Stiftungen unterstützt die Bundesregierung ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte beim Aufbau eines Bildungsmanagements und bei der Entwicklung moderner Bildungsstrukturen vor Ort. | Erste Förderphase: 01.09.2009 bis 31.08.2012; Zweite Förderphase: 01.09.2012 bis 31.08.2014 Transferphase: Veröffentlichung Förderrichtlinie im Februar 2013 | |
Investitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung | Der Bund stellt den Ländern weitere Investitionszuschüsse in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung. Zudem überlässt er den Ländern gemäß Kinderförderungsgesetz 2013 18,75 Millionen Euro, 2014 37,5 Millionen Euro und ab 2015 jährlich 75 Millionen Euro aus dem Mehrwertsteueraufkommen. Zwischen Bund und Ländern wurden zudem folgende Eckpunkte vereinbart : Die Zahl der Kinder unter drei Jahren zum 31.12.2010 dient als Verteilungsschlüssel, Umverteilungsregeln greifen, wenn zu bestimmten Fristen ein bestimmter Prozentsatz der Bundesmittel durch das Land nicht bewilligt wurde und Gemeinschaftsfinanzierung und qualifiziertes Monitoring werden parallel eingeführt. | Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespfiege "ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 01.02.2013 gekommen. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. | |
Förderprogramm "Betrieb liche Kinderbetreuung" | Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Betriebskosten, wenn sie neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Unternehmen sollen hierdurch motiviert werden, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten. | Start: 30.11.2012, Laufzeit 2012 bis 2015. | |
Hamburger Förderprogramm Kita-Plus | Mit dem Kita-Plus-Programm wird ein Konzept zur inklusiven Bildung, eine fachlich qualifizierte Sprachförderung, eine spezifische Elternarbeit sowie eine gute Vernetzung der Kindertageseinrichtung im Sozialraum umgesetzt. Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten und aus Familien mit einem Migrationshintergrund erhalten in Hamburg ab 2013 eine um 24 Prozent höhere Personalausstattung im Elementarbereich. Etwa ein Drittel aller Kindertageseinrichtungen mit Elementarkindern können seit 2013 Kita-Plus werden. Andere Kindertageseinrichtungen mit mehr als 25 Prozent Kindern aus nichtdeutschsprachigen Familien erhalten finanzielle Mittel für eine intensivierte Sprachförderung. Das Programm wird evaluiert. 2014 wird entschieden, welche Kitas in welchem Umfang ab 2015 eine zusätzliche Personalausstattung erhalten können. | 01.01.2013 bis 31.12.2014 | |
Aktionsprogramm Kindertagespflege | Im Rahmen des Aktionsprogramms werden Modelle zur Festanstellung von Tagespflegepersonen gefördert. Für die Förderung dieser Festanstellungsmodelle stehen bis zum 31.12.2014 Fördermittel von insgesamt 8 Millionen. Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot zur Kindertagesbetreuung verbessert werden. | Gestartet im April 2011 | |
Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren | Ab Februar 2013 wird ein zweijähriges Förderprogramm auflegt. Es ermöglicht kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden sowie Unternehmen und Privatpersonen mit kommunalen Bezug eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. | Auf allen Ebenen abgestimmt, Programm wird termingerecht starten. | |
Arbeitsgruppe "Fachkräfte in Kitas" | Aufgabe der interdisziplinären Arbeitsgruppe des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und der Berufs- und Fachschulverbände ist es, Empfehlungen zur zusätzlichen Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung zu erarbeiten. | Die AG hat im Juni 2012 ihre Arbeit aufgenommen und im November 2012 erste Empfehlungen zu kurzfristig ergreifbaren Maßnahmen veröffentlicht. Im weiteren Arbeitsverlauf werden mittel- und langfristige Handlungsbedarfe bearbeitet. | |
Programm ,Anschwung frühe Chancen" | Durch das Programm sollen bis 2014 in 600 Kommunen Initiativen für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung vor Ort entstehen. Für das Programm wurden insgesamt 6 regionale Servicebüros eingerichtet, von denen aus die Initiativen in den Ländern begleitet werden. Jede Initiative wird über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten von Prozess- und Fachexperten unterstützt. Es ist geplant, von 2012 bis 2014 insgesamt 120 Initiativen in den neuen Bundesländern zu errichten. Bisher werden 18 Initiativen im Osten Deutschlands begleitet. | 2012 bis 2014 | |
"Offensive Frühe Chancen - Schwerpunktkitas Sprache und Integration" | Der Bund investiert rund 400 Millionen Euro in den Ausbau von bundesweit 4.000 Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung. Die Offensive zielt auf die Verbesserung der sprachlichen Bildungsqualität in der Kindertagesbetreuung. An dem Programm sollen insbesondere Kinder aus Regionen mit einem hohen Anteil von bildungsfernen Familien bzw. von Familien mit Migrationshintergrund teilnehmen. 2012 wurde die geplante Förderzahl von 4.000 Kitas erreicht. | 2011 bis 2014 | |
Ausbau und Stärkung der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg | Um den Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot umzusetzen, erhalten die Kommunen vom Land Baden-Württemberg für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung zusätzliche Mittel: 315 Millionen Euro für das Jahr 2012 und 325 Millionen Euro für das Jahr 2013. Ab 2014 wird das Land inklusive der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung übernehmen. | Umsetzung ab 01.08.2013 | |
Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen | Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen stellt von 2010 bis 2013 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 440 Millionen Euro für den investiven U3-Ausbau zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe am 21.11.2012 unterstützt die Landesregierung die Kommunen zudem bei den Betriebskosten der U3-Betreuung. Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 haben die Jugendämter 2012 Einmalzahlungen erhalten, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 erfolgt der Ausgleich dauerhaft durch die Erhöhung des Länderanteils an den Betriebskosten. | 2010 bis 2013 | |
Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich der Kindertagesbetreuung in Sachsen | Im Bereich der Kindertagesbetreuung werden Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen gefördert. Darunter fällt insbesondere die berufsbegleitende Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften mit Leitungsaufgaben, zur Anleitung und Betreuung von Praktikanten sowie mit heilpädagogischen Zusatzqualifikationen. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis 31.03.2014 | |
Einstieg in die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres in Bayern | In Bayern wird als erster Schritt seit dem 01.09.2012 ein Beitragszuschuss in Höhe von 50 Euro monatlich für jedes Vorschulkind geleistet, das eine Kindertageseinrichtung besucht. In einem zweiten Schritt wird der Zuschuss auf 100 Euro erhöht, sodass bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 6-7 Stunden rund zwei Drittel der Eltern faktisch beitragsfrei gestellt sein werden. | Auszahlung i.H.v. 50 Euro erfolgt bereits seit dem 01.09.2012. 2. Schritt zum 01.09.2013 geplant. | |
Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern | Im Rahmen der Initiative "Ergänzungskräfte zu Fachkräften" können sich berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger in Bayern über geförderte Zertifikatskurse bzw. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weiterbilden. Die Kurse werden von fachkompetenten Projektträgern durchgeführt. Bis Ende 2013 sollen dadurch rd. 1.000 zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. | Start der Initiative: Oktober 2012 | |
Elternentlastung im Vorschulbereich und im Bereich der unter 3-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern | In Mecklenburg-Vorpommern werden Eltern von Beiträgen für die Förderung unter Dreijähriger in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege um bis zu 100 Euro pro Kind/Monat/Kindertageseinrichtung und bis zu 40 Euro pro Kind/Monat/Kindertagespflege entlastet. | Umgesetzt mit Inkrafttreten der Richtlinie Elternentlastung Kindertagesförderung vom 03.07.2012 am 01.08.2012 | |
Ausbau von Ganztagsschulen | Die Länder fördern den Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung von Schülern und Schülerinnen, so z.B.: Hamburg: Alle Hamburger Schülerinnen und Schüler haben bis zum 14. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung von 6.00 bis 18.00 Uhr. Hessen: Die Zahl der Ganztagsschulen wird in Hessen im Jahr 2013 um ca. 60 Schulen auf dann ca. 900 Schulen erhöht. Dies entspricht ca. 55 Prozent aller Schulen im allgemeinbildenden Bereich Niedersachsen: Das Angebot an Ganztagsschulen wird flächendeckend ausgebaut, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf ganztägigen Angeboten im Primarbereich. Bis zum Jahr 2020 sollen ganztägige Angebote an niedersächsischen Schulen die Regel sein. Sachsen-Anhalt: Ausbau und qualitative Verbesserung der Ganztagsschulangebote. Schleswig-Holstein: Betreuungsangebote in der Primarstufe sowie Offene Ganztagsschulen an Schulen aller allgemeinbildenden Schularten und Förderzentren eingerichtet und gefördert. Bayern: Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG), um das Ganztagsbetreuungsangebot für Schulkinder zu erhöhen. Nordrhein-Westfalen: Weiterer Ausbau des schulischen Ganztags. | Hamburg: Ausbau seit 2010, komplette Systemumstellung zu Beginn des Schuljahres 2013/2014; Hessen: fortlaufender Ausbau Niedersachsen Zahl der Ganztagsschulen seit 2003 die verzehnfacht (2012: ca. 50 Prozent, der Schulen sind Ganztagsschulen). Sachsen-Anhalt: Derzeit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, bis 2016 öffentliche Ganztagsschulen neu zu genehmigen. Schleswig-Holstein: Im Schuljahr 2012/2013 bieten rund 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren Unterrichtsergänzungen an. Bayern: In Kraft seit 01.01.2013 NRW: Im Schuljahr 2012/2013 Ganztags-Versorgungsquote an Grundschulen bei rund 90 Prozent, bei den Gesamtschulen, den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sogar bei 100 Prozent. | |
4. Infrastruktur und Wettbewerb | |||
50. | 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | Mit der Novelle modernisiert die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht: Übernahme von Elementen der europäischen Fusionskontrolle, Umstrukturierung der Missbrauchsvorschriften, Verlängerung des Verbots der Preis-Kosten-Schere und der Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf die gesetzlichen Krankenkassen, | Kabinett: 28.03.2012 Bundestag: 18.10.2012 Bundesrat: 23.11.2012 Vermittlungsausschuss: nächste Sitzung am .26.02.2013 |
effizientere Gestaltung des Bußgeldverfahrens und Erhöhung des Bußgeldrahmens für Ordnungswidrigkeiten, Regelung zur Rechtsnachfolge und angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. | |||
51. | Markttransparenzstellen-Gesetz | Die Bundesregierung richtet Marktransparenzstellen für die Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkte ein. Damit wird auch die europäische Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in nationales Recht umgesetzt: Erhebung, Sammlung und Auswertung von Transaktions- und Fundamentaldaten sowie Informationen (insb. Verkaufspreise) für die Energiegroßhandelsmärkte (Strom und Gas) und von Preisdaten auf den Kraftstoffmärkten (Benzin und Diesel); im Bereich Strom und Gas gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und ACER. Weitergabe der ermittelten Tankstellen-Preise an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten. Erhöhung der Transparenz der Preisbildung auf den Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkten. Leichtere Aufdeckung und Verfolgung von Rechtsverstößen, im Bereich Strom und Gas u. a. Verstöße gegen das Kartellrecht, das Insiderhandelsverbot und das Verbot der Marktmanipulation nach der REMIT-Verordnung. | In Kraft seit 12.12.2012 |
Bundesbedarfsplangesetz | Das Gesetz enthält die zentralen Netzausbauprojekte auf Höchstspannungsebene, die in den nächsten 10 Jahren für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb notwendig sind. Es stellt für die im Bundesbedarfsplan genannten 36 Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Dadurch werden die weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren für die genannten Vorhaben beschleunigt. Grundlage für den Bundesbedarfsplan ist die Bestätigung des ersten Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur vom November 2012. Diese hatte rund 2.900 Kilometer an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen und rund 2.800 Kilometer an Neubautrassen bestätigt. Im Bundesbedarfsplan sind 21 Vorhaben als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet. Für diese führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung durch. Der Bundesbedarfsplan kennzeichnet ferner Pilotprojekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen und Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen (Gleichstromübertragungsleitungen). | Kabinettbeschluss: 19.12.2012 Das parlamentarische Verfahren soll im Frühjahr 2013 abgeschlossen werden. | |
Übertragung der Planfeststellungsverfahren auf Bundesebene | Übertragung der Planfeststellungsverfahren auf BNetzA für die im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführten länderübergreifende Übertragung den der grenzüberschreitenden Stromleitungen. | Verordnung der BReg nach § 2 Abs. 2 mit Zustimmung BRat. Vorlage Entwurffür Anfang 2013 geplant, Beschlussfassung parallel zum Bundesbedarfsplangesetz | |
54 | Drittes Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) | Mit den Änderungen werden die Voraussetzungen für einen zügigen Anschluss von Offshore-Projekten an das Übertragungs- netz geschaffen: Ein verbindlicher Offshore-Netzentwicklungsplan soll die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks besser koordinieren. Die Haftung für den Fall einer verspäteten Offshore-Netzanbindung oder einer Störung der Anbindungsleitung wird geregelt: Vom Grundsatz haftet der anschlussverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, seine Haftung ist aber im Regelfall auf einen Höchstbetrag beschränkt. Die Betreiber von Offshore-Windparks und Übertragungsnetzbetreiber sind gehalten, die für Haf- | In Kraft seit 28.12.2012 |
tungsfälle entstehenden Kosten zu minimieren und insofern Schadensminderungsstrategien zu verfolgen. Die aus den Haftungsregeln entstehenden Belastungen für die jährlichen Netznutzungsentgelte der privaten und gewerblichen Stromverbraucher werden in ihrer Höhe begrenzt. Die Novelle beinhaltet außerdem gesetzliche Maßnahmen zur Versorgungssicherheit für die kommenden Winter. Kernpunkte: Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus). Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gg. Kostenerstattung in Betrieb zu halten. Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen. Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Bindung von Reservekraftwerken zu systematisieren. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2017 befristet werden. | |||
55. | Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung | Die Maßnahmen steigern die Energieeffizienz im Gebäudesektor und dienen der Implementierung der neu gefassten europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (RL 2010/31/EU), des Energiekonzepts und der Beschlüsse zu dessen beschleunigter Umsetzung. Wesentliche Inhalte sind: Stufenweise Anhebung der energetischen Mindestanforderungen an den Neubau im Rahmen der Wirtschaftlichkeit. Verankerung einer Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ab 2021. Für Neubauten von Behörden soll dies bereits ab 2019 gelten. Erweiterung der Aushangpflichten für Energieausweise bei bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen einen endenergiebezogenen Indikator für die Energieeffizienz enthalten. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein unabhängiges Stichproben-Kontrollsystem für Energieausweise. | Kabinettbeschluss: 06.02.2013 Inkrafttreten: voraussichtlich Ende 2013/Anfang 2014. |
56. | Gemeinsame Förderinitiative "Zukunftsfähige Stromnetze" | Ziel der Förderung im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms ist es, den begonnenen und in den kommenden Jahren fortzusetzenden Auf- und Ausbau von Stromnetzinfrastrukturen und ihre Ausrichtung auf hohe Anteile erneuerbarer Energien im Übertragungs- und Verteilnetzbereich auch mittelfristig mit modernsten Technologien bzw. Konzepten durch Ertüchtigung veralteter Infrastrukturen zu ermöglichen. | Start der Netzinitiative: 11.01.2013 .nre . Eiichungsfrist für Projektskizzen: 27.04.2013 |
57. | Gemeinsame Förderinitiative Energiespeicher | Die gemeinsame Förderinitiative "Energiespeicher soll die notwendigen technologischen Durchbrüche und Kostensenkungen neuer Energiespeichern unterstützen und zu einer schnellen Markteinführung beitragen. Die Förderung im Rahmen des6. Energieforschungsprogramms umfasst 200 Millionen Euro. Zahlreiche Projekte sind 2012 gestartet, darunter Projekte in den thematischen Leuchttürmen Wind-Wasserstoff-Kopplung und Batterien in Verteilnetzen. Weitere Schwerpunkte sind thermische Speicher und Systemanalysen. | Vernetzungstreffen der Leuchtturmprojekte: 21J22.01.2013 j |
58. | Eisenbahnregulierungsgesetz | Der Wettbewerb auf der Schiene wird weiter gestärkt: Überarbeitung der Regeln zur Entgeltregulierung, weitere Verbesserung des Marktzugangs für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Stärkung der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. | Kabinettbeschluss: 19.09.2012 Bundesrat: 23.11.2012 Inkrafttreten: 2013 (geplant) |
Tabelle II: Weitere Maßnahmen
Lfd. Nr. /td> | Titel der Maßnahme | Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme | Status und Zeitplan |
1. Beschäftigung fördern | |||
l. | Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung | Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Neben dem Informationsangebot auf der Internetseite www.kompetenzzentrumfachkraeftesicherung.de (u. a. Handlungsempfehlungen und Best Practices) werden regelmäßig Veranstaltungen und regionale Workshops mit KMU veranstaltet. | Seit Februar 2012 neuer Internetauf tritt, für 2013 Ausbau des Online- und Workshop Angebots vorgesehen. |
2 . | .. "Masterplan Fachkräftesicherung" im Saarland | Der "Masterplan Fachkräftesicherung" wird 2013 im Dialog mit Experten und Arbeitsmarktakteuren entwickelt. Er baut auf den bisherigen Ergebnissen des "Runden Tisches Fachkräftesicherung" vom Oktober 2011 auf. Weitere Impulse werden durch den Start neuer Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gesetzt (Beispiel: Fachstelle grenzüberschreitende Ausbildung). | Entwicklung des Dialogs im laufenden Jahr 2013, parallel Start weiterer Maßnahmen. |
3 | Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus | Die Bundesregierung ermittelt im Rahmen des Projekts ,Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus" den konkreten Fachkräftebedarf der Branche und entwickelt Handlungsansätze für eine positive Entwicklung der touristischen Arbeitsmärkte. Dabei sollen Trends und Anforderungen an Beschäftigte und Unternehmen transparent gemacht und Anreize zur Qualifizierung gesetzt werden. | Start im Mai 2012, Laufzeit zwei Jahre. |
4. | Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege | Die Offensive soll im zukunftsträchtigen Berufs- und Beschäftigungsfeld der Altenpflege die Fachkräftesituation verbessern Die Initiative wird gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen. Ziel ist es, durch möglichst konkrete Vereinbarungen darauf hinzuwirken, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu erhöhen, Nachqualifizierungen verstärkt durchzuführen und das Beschäftigungsfeld attraktiver zu gestalten. | Unterzeichnung am 13.12.2012 Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2015 Vorstellung der Bilanz: 2016. |
6. | Fachkräfte-Offensive und Make it in Germany | Die Fachkräfte-Offensive informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit, Unternehmen und Fachkräfte über Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels. Sie bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote und zeigt, wie Fachkräftepotenziale im In- und Ausland besser erkannt und aktiviert werden können. Das mehrsprachige Willkommensportal für internationale Fachkräfte "Make it in Germany' ist Teil der Fachkräfte-Offensive.. | Laufzeit: 05.06.2012 bis zunächst Ende 2013. |
Initiative "Familienbe- wusste Arbeitszeiten" | Mit der Initiative wirbt die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind. Arbeitgeber werden motiviert und dabei unterstützt, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Müttern bessere Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen. Mit der "Charta für familienbewusste Arbeitszeiten", die Politik und Wirtschaft im Februar 2011 unterzeichnet haben, wurde ein breiter Umsetzungsprozess angestoßen. Eine Bilanz der Aktivitäten wird im März 2013 gezogen. | Bilanzveranstaltung zur Charta: 12.03.2013 | |
Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg | Mit dem Programm wird der berufliche Wiedereinstieg nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung aktiv unterstützt. Seit März 2009 konnten knapp 70 Prozent der Teilnehmerinnen, die das gleichnamige ESF-Modellprojekt abgeschlossen haben, integriert werden. Die erfolgreichen Module des Programms wurden von der Bundesagentur für Arbeit in die Regelförderung übernommen und können damit bundesweit angewandt werden. Ab 01.01.2013 können Wiedereinsteigerinnen durch eine Maßnahmekombination nach § 45 SGB III gefördert werden. | 2. Programmphase des ESF-Modellprogramms ist im März 2012 gestartet (Laufzeit bis Ende 2013). Laufzeit des Lotsenportals mit dem Kooperationspartner BA bis 30.06.2014 verlängert. | |
Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung familienunterstützender und haushaltsnaher Dienstleistungen | Es soll geprüft werden: wie Familien mit erwerbstätigen Eltern durch eine einfachere, bessere Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wirksamer unterstützt werden können, wie Arbeitgeber motiviert werden können, sich anden Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen ihrer Beschäftigten zu beteiligen, wie transparentere Marktstrukturen in dieser Branche und die Aufwertung ihres Images gelingen können, ob und wie eine deutschlandweite Servicestelle überörtliche Aufgaben auf dem Markt übernehmen kann und wie eine Professionalisierung und Qualitätsverbesserung haushaltsbezogener Dienstleistungsangebote erreicht werden können. | Status: Ressortabstimmung im Rahmen der Demografiestrategie Zeitplan: noch offen | |
9 | Allianz für Familie und Be ruf | Die thüringische Maßnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, das Familienbewusstsein bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern und für flexible und familiengerechte Arbeitszeitmodelle stärken und die Kinderbetreuung verbessern. Bessere Rahmenbedingungen für eine familienfreundliche Arbeitswelt sollen Eltern entlasten und Familien stärken. | Start 2009; Aktualisierung 2011 Jährliche , den aktuellen Entwicklungen angepasste, Maßnahmenplanung |
10. | Initiative "Ressourcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund" | In 16 Modellprojekten werden zielgruppengerechte Unterstützungsangebote für einen besseren Erwerbseinstieg von Müttern mit Migrationshintergrund weiter entwickelt. Dabei werden Empfehlungen für eine bessere Arbeitsmarktintegration erarbeitet und die Kooperation mit verschiedenen Akteuren (etwa Jobcenter, Migrantenselbstorganisationen, Unternehmen, Kommunen, Kammern) vertieft. | Start im Oktober 2012 Laufzeit zunächst ein Jahr |
11 . | Niedersächsische Förderprogramme "Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft" sowie "Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" | Die Programme fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen sowie die Integration von Frauen in das Erwerbsleben nach der Familienphase durch Information, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen. | Projekte laufen 2013 |
ESF-Projekt "Mit Frauen an die Spitze" | Das Projekt unterstützt mittelständische Unternehmen in Hamburg bei der Entwicklung geeigneter Strategien einer chancengerechten Personal- und Unternehmenspolitik mit dem Ziel einer nachhaltigen Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. | 01.07.2012 bis 30.06.2014 | |
ESF-Projekt "Hamburger Karriereschmiede' | Das Projekt richtet sich an berufserfahrene Frauen und unterstützt diese mittels Mentorin Modulen und Vernetzungstreffen bei den nächsten Karriereschritten. | 01.01.2011 bis 31.12.2013 | |
14 . | Förderung von Frauen in Führungspositionen | Folgende Maßnahmen wurden gestartet, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Privatwirtschaft zu erhöhen: Auf Initiative der Bundesregierung haben sich alle Dax-30-Unternehmen unternehmensspezifische Zielquoten für den Anteil von Frauen in Führungspositionen unterhalb des Vorstands gegeben. Die Zielquoten und der jeweils aktuelle Status werden auf der Seite www.flexiquote.de vorgestellt. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung eines Frauen-Karriere-Indexes, der die Erfolge der Unternehmen in der Förderung von Frauen messbar und vergleichbar machen soll. Die Bundesregierung fördert außerdem einen Womenon-Board (WoB)-Index. Der WoB-Index misst die gleichstellungspolitischen Erfolge der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen. Seit März 2012 läuft die bundesweite Initiative "Mehr Frauen in Führungspositionen - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit": 100 Unternehmen setzen sich dabei selbst individuelle Ziele für Frauen in Führungspositionen. | Start 2011; fortlaufend Initiative "Mehr Frauen in Führungspositionen - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit: Start 2012 |
15. | EFRE-Projekt "Familienfreundliche Arbeitswelt - Arbeiten und Leben im Saarland (ALS)" | Saarländische Unternehmen werden im Rahmen des Projekts bei der Einführung familienbewusster Maßnahmen beraten und unterstützt. Das Projekt basiert auf zwei Säulen: einer zentralen Servicestelle als Kontakt- und Beratungsstelle für Unternehmen und der Förderung weitergehender Beratung durch externe Beratungsunternehmen. | Oktober 2008 bis Dezember 2013 |
16. | Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie | Ausländische Hochschulabsolventen erhalten die Blaue Karte EU, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt von 46.400 Euro haben; Akademiker in den so genannten MINT-Berufen, IT-Kräfte und Ärzte sogar schon, wenn sie genauso viel verdienen wie inländische Arbeitnehmer, mindestens jedoch rund 36.200 Euro. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 33-monatiger Beschäftigung erhalten, bei ausreichenden Sprachkenntnisse bereits nach 21 Monaten. Für ausländische Akademiker, die noch kein Arbeitsplatzangebot haben, wurde ein Aufenthaltstitel für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Zudem haben ausländische Studierende nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Deutschland jetzt 18 Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu suchen. Auch Ausländer, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können hier bleiben und ein Jahr lang eine entsprechende Arbeitsstelle suchen. Ferner wurden die Anforderungen an Unternehmensgründer erheblich gesenkt. | In Kraft seit 01.08.2012 |
17. | Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - | Mit dem Gesetz wird für Berufe in Bundeszuständigkeit ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eingeführt. Es erstreckt die Anerkennungsverfahren insbesondere auf die beruflichen Aus- und Fortbildungsberufe. Zudem stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Das Gesetz verbessert die Integration von Menschen mit ausländischen Qualifikationen in den deutschen Arbeitsmarkt und erhöht die Attraktivität des Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte. Das Anerkennungsgesetz des Bundes ist Vorbild für die Anerkennungsregeln der Bundesländer für Berufe im Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Vollzug durch die Bundesländer muss weiter vereinheitlicht werden. | In Kraft seit 01.04.2012 Evaluation: Herbst 2013 |
18. | Förderprogramm IQ | Ziel des Programms ist es, die Arbeitsmarktintegration von Migranten durch drei Aufgabenschwerpunkte zu verbessern: Gewährleistung von Erstanlaufstellen zur beruflichen Anerkennung, Vernetzung der arbeitsmarktbezogenen Förderangebote vor Ort und Sensibilisierung und Schulung der Regelinstitutionen (z.B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter etc.). | Laufende Förderperiode 2011 bis 2014 Vorgesehener Ausbau des Programms in 2013/2014 |
19. | Portal "Anerkennung in Deutschland" | Das Anerkennungsportal (www.anerkennungindeutschland.de) bietet neben zentralen Informationen zu Anerkennungsverfahren und gesetzlichen Grundlagen als Kernstück den sog. "Anerkennungs-Finder, der Interessierte zu der für ihren Beruf zuständigen Anerkennungsstelle leitet und individuelle Verfahrensinformationen bereitstellt. | Freischaltung mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zum 01.04.2012 Sukzessiver Ausbau (u.a. zu Ländergesetzen und -berufen) |
BQ-Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen | Das Informationsangebot für Arbeitgeber, insbesondere KMU, wurde ausgeweitet: Arbeitgeber werden stärker für das Fachkräftepotenzial von Menschen mit ausländischen Qualifikationen sensibilisiert. Das Portal bietet etwa arbeitgeberspezifische Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen. | Als Arbeitsinstrument seit März 2012 verfügbar. Sukzessiver Ausbau bis Projektende 2014. | |
MobiPro-EU | Mit dem Programm soll die berufliche Mobilität junger Menschen gefördert und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Regionen der Europäischen Union begegnet werden. Zudem soll es einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland leisten. Zielgruppe sind junge Menschen aus der EU (18 bis 35 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 40 Jahre), die von ihrer Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen und sich für eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland interessieren oder eine qualifizierte Beschäftigung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf in Deutschland aufnehmen möchten und in der EU arbeitslos gemeldet sind. Schwerpunkt des Programms bildet die Sprachförderung im Herkunftsland und Deutschland, Auszubildende erhalten finanzielle Unterstützung während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums bzw. einer betrieblichen Berufsausbildung sowie die Finanzierung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung. Zudem können für Fachkräfte die Kosten des notwendigen Anerkennungsverfahrens für reglementierte Engpassberufe übernommen werden. | Start: Januar 2013 | |
22. | Demografiestrategie "Je- des Alter zählt" | Die Bundesregierung hat am 25.04.2012 ihre Demografiestrategie "Jedes Alter zählt" vorgelegt. Damit wurde ein kontinuierlicher Dialogprozess zu den Herausforderungen des demografischen Wandels angestoßen, der alle gesellschaftlichen Kräfte einbezieht. Zentrales Forum sind die regelmäßig stattfindenden Gipfeltreffen. Auf dem ersten Demografiegipfel der Bundesregierung am 04.10.2012 haben sich Arbeitsgruppen gebildet, in denen Vertreter aller staatlichen Ebenen, der Sozialpartner, der gi Verbände, der Wissenschaft und sonstiger gesellschaftlichen Gruppen zusammenarbeiten. Sie sollen bis zum zweiten Demografiegipfel am 14.05.2013 konkrete Vorschläge und Maßnahmen zu zentralen Fragestellungen erarbeiten. Ergänzend hat die Bundesregierung am 04.10.2012 das Demografieportal des Bundes und der Länder gestartet. | Demografiegipfel: 04.10.2012 Demografiegipfel: 14.05.2013 |
23. | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft | Die Demografieagentur bündelt Informationen, vermittelt Wissen, moderiert den Austausch und vernetzt betriebliche Akteure und regionale Initiativen in Niedersachsen. Als Projektträger des "Unternehmenswert Mensch" ist die Demografieagentur erster Ansprechpartner für Demografiefragen in Niedersachsen und steht Unternehmen für Erstberatungen kostenlos zur Verfügung. | Seit April 2012 |
24. | Landesprojekt Betriebsbarometer "Gute Arbeit" | Zur Umsetzung der von der saarländischen Landesregierung im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode beschlossenen Ziele zum Konzept "Gute Arbeit", wird eine kontinuierliche Analyse, Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsqualität in Betrieben im Saarland erfolgen. Damit sollen die Potenziale und Kompetenzen der Beschäftigten in den Betrieben stärker genutzt werden, und dies insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung von Innovationen sowie zur Bewältigung des demografischen Wandels. Beide Ziele werden mit dem Projekt-Betriebsbarometer "Gute Arbeit" verfolgt. Die Landesregierung hat sich anlässlich der Umsetzung des Projekts dazu entschlossen, auf die, bei der Arbeitskammer bereits vorhandene Expertise zurückzugreifen und in Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Projekt "Betriebsbarometer ein | Vorbereitung Kooperationsvertrag mit Arbeitskammer Beginn: voraussichtlich April 2013, Modellphase ein Jahr, Verlängerung beabsichtigt. |
Projekt "Betriebsbarometer Gute Arbeit" in Auftrag zu geben. Darüber soll mit der Arbeitskammer des Saarlandes in Kürze ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. | |||
25. | Fachkräftesicherung und Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit durch Schaffung alter(n)sgerechter, attraktiver, gesunder und sicherer Arbeitsplätze in Hessen | Das Projekt soll aufzeigen, wie die Beschäftigungsfähigkeit mit einem alterns- und altersgerechten Personalentwicklungsmanagement verbessert werden kann. Dafür werden entwickelt: Dialogforum: Schaffung alter(n)sgerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen Pilotprojekte zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in Betrieben des Hessischen Handwerks Wissensplattform "Beschäftigungsfähigkeit" im Sozialnetz Hessen Beschäftigungsfähigkeit durch innovative Arbeitszeitmodelle | Beginn: März 2013 |
26- | Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) | Die Initiative Neue Qualität der Arbeit setzt sich durch Beratungs- und Informationsangebote sowie Austausch von Best-Practice-Lösungen für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik ein. Sie vereint das Engagement von Bund, Ländern, Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Unternehmen, Sozialversicherungsträgern und Stiftungen. Sie unterstützt Betriebe in den Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz u. a. mit folgenden zentralen Informations- und Beratungsangeboten: INQA-Unternehmenscheck Guter Mittelstand INQA-Audit "Zukunftsfähige Unternehmenskultur (Arbeitstitel) ESF-Programm "unternehmenswert: Mensch" | Neuausrichtung mit Etablierung neuer Entscheidungsstrukturen in 2012, Aufbau des INQA-Audits und Durchführung des Programms "unternehmenswert: Mensch" |
27. | ESF-Förderprogramm "untemehnenswert: Mensch" | Mit diesem Modellprogramm sollen KMU in 30 Modellregionen dabei unterstützt werden, in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter zu investieren. Bundesweit bieten 36 Beratungsstellen kostenlose Erstberatungen, an die sich gegebenenfalls eine weiterführende Fachberatung anschließt. Die Kosten für die Fachberatung werden bis zu 80 Prozent bezuschusst. | Laufzeit: Oktober 2012 - Dezember 2014 |
28. | Aktionsplan für die Hightech-Strategie | Die Hightech-Strategie bildet den Rahmen der forschungs- und innovationspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Der HTS-Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen, um die folgenden zehn Zukunftsprojekte der Hightech-Strategie umzusetzen: Die CO₂-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt, Nachwachsende Rohstoffe als Alternative zum Öl, Intelligenter Umbau der Energieversorgung, Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin, Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung, Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen, Nachhaltige Mobilität, Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft, Industrie 4.0 und Sichere Identitäten. | In Kraft seit 28.03.2012 |
29. | Spitzencluster-Wettbewerb - 3. Runde | Die in der abschließenden 3. Wettbewerbsrunde ausgewählten fünf Spitzencluster werden bis Mitte 2017 mit bis zu 40 Millionen Euro gefördert. Von den insgesamt 15 geförderten Spitzenclustern wird erwartet: regionale Innovationspotenziale in dauerhafte Wertschöpfung umzusetzen, langfristige, gemeinsame Forschungsstrategien von Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln und internationale Partnerschaften auszubauen. | In Kraft seit 2007 (3. Runde 012/2010) Förderbeginn: Mitte Januar 2012 |
30. | Innovationskonzept "Lust auf Technik" - Neues wagen, Wachstum stärken, Zukunft gestalten sind: | Im Rahmen der Hightech-Strategie wurde ein innovationspolitisches Konzept erarbeitet, das Strategien enthält, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und die Zahl der innovativen und forschenden Unternehmen zu erhöhen. Ansatzpunkte Erhöhung der Technikakzeptanz: u. a. Schülerlabore, Innovationspreis; - Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen: u. a. Wettbewerbsrecht, Bürokratieabbau, Patente, Normen, öffentliche Beschaffung; Stärkung von Innovationen im Mittelstand: u. a. Förderung von Forschungskooperationen, Unterstützung von Unternehmensgründungen. | Vorgestellt am 31.05.2012 |
31. | Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Mit dem technologieoffenen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mittelständischen Unternehmen für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen gefördert. Das ZIM initiiert zusätzliche Aktivitäten und Investitionen in Forschung und Entwicklung und intensiviert den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit der neuen Richtlinie sind seit Juli 2012 auch familiengeführte Unternehmen bis 500 Beschäftigte antragsberechtigt. Weiterhin wurden die Anreize für internationale Kooperationen erhöht. Das ZIM wurde bis Ende 2014 verlängert. | In Kraft seit 01.07.2008 Geändert am 01.07.2012 |
KMU-innovativ | Das Programm soll die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an der Spitzenforschung in der Fachprogrammförderung erhöhen und deren Austausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen intensivieren. Der 2012 vorgelegte Schlussbericht der Evaluation hat bestätigt, dass KMU-innovativ besonders bei forschungsintensiven KMU wirkt. | In Kraft seit 2007 Aktualisierung der Förderrichtlinien IKT und Photonik in 2012 | |
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST) | Der durch den ESF geförderte Wettbewerb EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule prämiert Strategien zur Stärkung der Gründungskultur an Hochschulen. Darüber hinaus bietet EXIST in den Programmlinien Gründerstipendium und Forschungstransfer konkrete finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung einer wissensbasierten Gründungsidee. | Auslobung der Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde "Exist-Gründungskultur - Die Gründerhochschule" am 09.01.2013 an insgesamt 12 Hochschulen. | |
Gesetz zur Flexibilisie- von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG) | Der Mitteleinsatz, die Personalgewinnung und die Kooperationsmöglichkeiten der im Gesetz genannten deutschen Wissenschaftseinrichtungen werden durch größere Freiheit, verstärkte Eigenverantwortung sowie die teilweise private Finanzierung von Gehältern verbessert. Dazu werden nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen flexibilisiert: vollständige Überjährigkeit und gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltsmittel, Wegfall verbindlicher Stellenpläne, Aufhebung des Besserstellungsverbots für Gehälter / Gehaltsbestandteile, die an Wissenschaftler/innen und wissenschaftsrelevantes Personal aus privaten Mitteln gewährt werden. Daneben wurde ein beschleunigtes Einwilligungsverfahren etabliert. Zudem wird die Möglichkeit für ein vereinfachtes Bauverfahren eröffnet, wenn die Einrichtung über anerkannten baufachlichen Sachverstand und internes Controlling verfügt. Die Bundesregierung hat - beginnend mit dem Haushalt 2013 - auch außerhalb des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Flexibilisierungsmaßnahmen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben ergriffen. Seit 01.01.2013 werden Sonderzahlungsgrundsätze und Flexibilisierungen durch den Wegfall verbindlicher Stellenpläne genutzt. | In Kraft seit 12.12.2012 Kabinettbeschluss: 02.05.2012 Umsetzung: ab 01.01.2013 | |
36. | Pakt für Forschung und Innovation | Bund und Länder haben 2009 den Pakt II mit einer Laufzeit von 2011-2015 beschlossen. E sieht vor, die Förderung für die Wissenschaftsorganisationen DFG, FhG, MPG und WGL um jährlich 5 Prozent zu steigern und ihnen damit finanzielle Planungssicherheit zu geben. Diese verpflichteten sich im Gegenzug auf forschungspolitische Ziele, die der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems dienen. Sie legen jährlich Berichte mit quantitativen und qualitativen Indikatoren vor, die in einem Pakt-Monitoring Bericht münden und von Bund und Ländern verabschiedet werden. | Laufzeit: 2011 bis 2015 |
36. | Exzellenzinitiative von Bund und Ländern | Ziel der Exzellenzinitiative ist es, Spitzenforschung an den Hochschulen zu fördern, die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu stärken und deutsche Hochschulen für Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen. In der dritten Runde der Exzellenzinitiative stehen für fünf Jahre insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt 39 Universitäten aus 13 Ländern bewarben sich erfolgreich. | Beginn: Juni 2009 Förderentscheidung: 15.06.2012 Förderbeginn: November 2012 Evaluation: Anfang 2016 |
Förderinitiative Forschungscampus | Die Förderinitiative unterstützt Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen , die an einem Ort - zum Beispiel am Campus der beteiligten Hochschule - gemeinsam und langfristig ein Forschungsthema bearbeiten. Jeder ausgewählte Forschungscampus kann über maximal 15 Jahre Fördermittel von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr erhalten. Die Partner bringen maßgebliche Eigenbeiträge ein. | In Kraft Auswahl am 25.09.2012 Förderbeginn: Januar 2013 | |
Aktionsprogramm Digitale Wirtschaft | Das Aktionsprogramm greift neue Markt- und Technologietrends auf, um mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und Forschungsprogrammen die Digitalisierung der Wirtschaft zu flankieren, den Aufbau intelligenter Netze zu unterstützen und junge IT-Unternehmen als Träger von Innovation und Wachstum zu fördern. | Veröffentlichung: 13.11.2012 | |
n | Nationale E-Government Strategie | Durch die Nationale E-Government-Strategie werden anstehende Aufgaben für die engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Sinne des Artikels 91c GG und des zu dessen Umsetzung abgeschlossenen IT-Staatsvertrags konkretisiert und mit der europäischen Dimension des E-Governments verzahnt. | Beschluss am 24.09.2010, jährliche Fortschreibung der Umsetzungsplanung im Aktionsplan des IT-Planungsrates (letzter Beschluss: 25.10.2012) |
3. Emissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen | |||
Umsetzung EU-Energieeffizienz-Richtlinie | Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) ist es, die nach Prognose der EU-Kommission bestehende Lücke zwischen den aktuell in den Mitgliedstaaten erreichten Energieeffizienzgewinnen und dem Ziel der EU, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent gegenüber der prognostizierten Entwicklung zu verbessern, zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss in allen 27 Mitgliedstaaten die Energieeffizienz weiter gesteigert werden. Die sinnvollerweise zu ergreifenden Maßnahmen können aber je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein. | Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist am 05.12.2012 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 05.06.2014 erfolgen, sofern nicht in einzelnen Vorschriften der Richtlinie davon abweichende Umsetzungsfristen enthalten sind. | |
Novelle des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) | Die Erfahrungen mit dem EEWärmeG aus den Jahren 2009 bis 2011 wurden im ersten Erfahrungsbericht evaluiert. Der Erfahrungsbericht EEWärmeG wurde vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen und ergänzenden Prüfaufträge bilden eine Grundlage für die nächste Novelle des EEWärmeG. | Erfahrungsbericht: Kabinett am 19.12.2012 | |
Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts | Zur Umsetzung europäischen Rechts wurden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert. Das Gesetz dient der Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich..Es hat zwei inhaltliche Schwerpunkte: Ausweitung des Anwendungsbereichs des sog. EU-Effizienzlabels auf energieverbrauchsrelevante Produkte und Verbesserung der Marktüberwachung, erweiterte Vollzugsbefugnisse der Länder (u. a. Stichprobenkontrollen). | In Kraft seit 17.05.2012 | |
Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) | Das Programm ist insbesondere darauf ausgerichtet, in Deutschland und international Beeinträchtigungen der Umweltmedien durch eine effiziente Nutzung von Ressourcen zu vermindern und den Ressourceneinsatz insgesamt zu verringern. Es bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus von abiotischen, nichtenergetischen Materialien - Gewinnung, Bereitstellung, Produktion und Nutzung, Kreislaufwirtschaft und Entsorgung - und bezieht die stoffliche Nutzung biotischer Rohstoffe mit ein. Das Programm kann dazu beitragen, das Ziels der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, zu erreichen. | In Kraft seit Februar 2012 | |
Novelle des Kreislauf-Wirtschafts- und Abfall-Rechts | Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt; es verbessert die Rahmenbedingungen für die Abfallvermeidung und das Recycling, die Marktgängigkeit von Sekundärrohstoffen und stellt den Recyclingvorrang sicher. Dies erfolgt u. a. durch: den weiten Verwertungsbegriff und die Effizienzformel für Müllverbrennungsanlagen, die Regeln zur Nebenproduktion und zum Ende der Abfalleigenschaft, die Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie und die Verwertungsquoten für Siedlungs- sowie Bau- und Abbruchabfälle. | In Kraft seit Juni 2012 | |
Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland" | Ziel des Programms ist es, die Forschung und Entwicklung insbesondere im Bereich solcher Metalle und Industrieminerale zu fördern und auszubauen, die eine große Hebelwirkung für die Wirtschaft haben.. Der Zeithorizont dafür beträgt fünf bis zehn Jahre, das Finanzvolumen wird bis zu 200 Millionen Euro betragen. Das Programm richtet sich an Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Es will die angewandte Forschung ebenso fördern wie deren Verknüpfung mit der Grundlagenforschung und wird durch Bildung und Fortbildung zu Ressourcentechnologien flankiert. | Veröffentlichung: 22.10.2012 | |
4. Bildungsniveau verbessern | |||
Ausbau des Programms SINUS an Grundschulen in Bayern | Das Programm SINUS an Grundschulen hat das Ziel, die Wirksamkeit des Mathematikunterrichts zu steigern und die Unterrichtsqualität im Fach Mathematik zu verbessern. Zum Schuljahr 2013/2014 können sich bis zu 275 Grundschulen für eine Teilnahme am Programm bewerben. Teilnehmerschulen werden im Bereich der Unterrichtsentwicklung im Fach Mathematik durch qualifizierte SINUS-Berater begleitet und erhalten entsprechende Fortbildungsangebote . | Zeitplan: Auswahl der neuen SINUS-Schulen bis Januar 2013 Programmbeginn zum Schuljahr 2013/2014 Laufzeit: zwei Schuljahre | |
47, | Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) | Das Programm zur "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) wird 2013 mit einem Budget von 280 Millionen Euro weitergeführt und stärker auf die Förderung Geringqualifizierter mit dem Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses ausgerichtet. | In Kraft seit 01.01.2013 |
48. | Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsscheck | Mit dem Programm 'Weiterbildungsberatung vor Ort" unterstützt das Land Bremen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Wahl einer Weiterbildung und bietet finanzielle Fördermöglichkeiten an. Daneben können mit dem Instrument "Weiterbildungsscheck" die Kosten berufsbezogener Weiterbildung - insbesondere für Personen mit geringen Vorqualifikationen - bezuschusst werden. Dies soll die Weiterbildung auch der Personengruppen stärken, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligen konnten. Zudem sollen Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeitende verstärkt für eine systematische Personalentwicklung und für die berufsbezogene Weiterbildung gewonnen werden. | Laufzeit: Mai 2012 bis Juni 2014 |
49. | Zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 | Bund und Länder haben den Hochschulpakt 2020 für eine 2. Programmphase (2011-2015) verlängert. Der Pakt besteht aus: Programm für zusätzliche Studienanfänger: Damit wird die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Studiengebot in Deutschland geschaffen. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 werden rund 327.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten entstehen. Der Bund finanziert die Hälfte der Kosten je zusätzlichen Studienanfänger, die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Insgesamt investiert der Bund für die Jahre 2011 bis 2015 Mittel in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro. Programmpauschalen: Der Bund finanziert pauschale Zuschläge in Höhe von 20 Prozent auf DFG-geförderte Projekte. Für diese Stärkung der Forschung an Hochschulen stehen in den Jahren 2011-2015 rd. 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. | Die zweite Phase des Hochschulpakts ist für die Jahre 2011 bis 2015 vereinbart, eine weitere dritte Phase, die sich bis zum Jahr 2020 erstrecken soll, ist geplant. |
Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) | Mit dem Qualitätspakt Lehre werden vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert. Die Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis Ende 2020. Bis 2020 stellt der Bund dafür rd. 2 Milliarden Euro zur Verfügung. 186 Hochschulen aus allen 16 Bundesländern werden bei der Verbesserung ihrer Studienbedingungen unterstützt. Viele Hochschulen zielen mit ihrem Konzept auf eine optimierte Gestaltung der Studieneingangsphase und auf den Umgang mit immer vielfältigeren Startvoraussetzungen und Vorkenntnissen der Studierenden. | Die Förderung läuft seit dem Wintersemester 2011/2012 bzw. seit dem Sommersemester 2012 und ist zunächst auf maximal fünf Jahre bis 2016 befristet. Über eine mögliche Anschlussförderung bis Ende 2020 wird auf der Grundlage einer Zwischenbegutachtung entschieden. | |
Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" | Der Wettbewerb fördert die Entwicklung, Erprobung und Implementierung von weiterbildenden Studienangeboten an Hochschulen. Er trägt damit dazu bei, das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. In der ersten Wettbewerbsrunde werden insgesamt 26 Projekte gefördert. Zur Finanzierung des Wettbewerbs stehen bis 2020 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. | Start der ersten Wettbewerbsrunde: Oktober 2011 Geplanter Start der zweiten Wettbewerbsrunde: Mitte 2014 | |
Strategie "Guter Studienstart - Vielfalt an Hochschulen gerecht werden - Zu- und Übergänge flexibel gestalten" in Nordrhein-Westfalen | Die Strategie zielt darauf ab, Hochschulen bei ihren Bemühungen zu unterstützen, den zunehmend vielfältigeren Bildungsbiografien gerecht zu werden. Schwerpunkte sind die Anwerbung von Studieninteressierten, die bislang kein Hochschulstudium aufgenommen haben, und die Erhöhung des Studienerfolgs. Angesprochen sind explizit auch Studierende aus Elternhäusern ohne akademische Vorerfahrung. Veranstaltet wird eine siebenteilige Workshopreihe zu Dimensionen der Vielfalt. Ein Diversity Audit wird zudem die konkreten Aktivitäten der Hochschulen im Umgang mit und zur Förderung von Vielfalt zum Gegenstand haben. | 7 Workshops von November 2012 bis Juni 2014 Diversity Audit in 11 Hochschulen in 2013 und 2014 | |
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach "Produktionsschulansatz" | Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt hat die Bundesagentur für Arbeit - wie von der Bundesregierung zugesagt- das Fachkonzept "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz" entwickelt. Damit können künftig entsprechende Maßnahmen - bei Kofinanzierung durch Dritte, insbesondere die Länder - durchgeführt werden. | Veröffentlichung: November 2012 | |
42. Berufsweltmeisterschalt WorldSkills Leipzig 2013 | Die Berufsweltmeisterschaft WorldSkills 2013 wird vom 02. bis 07.07.2013 in Leipzig stattfinden. Geplant sind Wettbewerbe von Jugendlichen, die sich in ihren erlernten Berufen miteinander messen. Erwartet werden jugendliche Wettkämpfer aus über 60 Nationen in ca. 45 Wettbewerbsdisziplinen. Sie können internationale Kontakte intensivieren, sich zu Fragen der Berufsbildung austauschen. Zudem können auerhafte Netzwerke auf verschiedenen Akteursebenen der beruflichen Erstausbildung entstehen. | 01.09.2011 bis 31.12.2013 Durchführung im Juli 2013 in Leipzig. | |
Erweiterte Berufsorient, '' Eng | Die Agentur für Arbeit kann - ergänzend zur Dienstleistung Berufsorientierung - Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern. Diese Förderungsmöglichkeit war im Jahr 2007 - zunächst befristet - dahin gehend erweitert worden, dass die Maßnahmen auch über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit stattfinden konnten. Seit 2013 ist diese Erweiterung dauerhaft in die Grundregelung aufgenommen. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
Berufseinstiegs-Begleitung in Sachsen | In Sachsen unterstützen Berufseinstiegsbegleiter förderungsbedürftige Jugendliche, um ihre Eingliederung in eine Berufsausbildung zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die Chancen der Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern. Die Schüler sollen zunächst einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule erreichen. Sie werden dann bei der Berufsorientierung und Berufswahl, der Ausbildungsplatzsuche sowie beim Übergang in eine Ausbildung und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses unterstützt. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis Ende Schuljahr 2013/2014 | |
57 . | Weiterbildungsförderung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten können die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - ab dem 45. Lebensjahr bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt fortzahlt. Die Förderung ist grundsätzlich unabhängig von der Ausgangsqualifikation. Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer unter 45 Jahren ist befristet bis Ende 2014 möglich. | In Kraft seit 01.04.2012 |
58. | Deutschlandstipendium | Das Programm fördert leistungsstarke und engagierte Studierende mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat. Private Mittelgeber und der Bund steuern die Mittel je zur Hälfte bei. Seit 01.01.2012 können 1 Prozent der Studierenden je Hochschule gefördert werden, ab 01.08.2013 1,5 Prozent. Ein neues Verteilverfahren sorgt seit dem Wintersemester 2012/2013 dafür, dass von Hochschulen nicht ausgeschöpfte Stipendienkontingente innerhalb eines Bundeslandes an andere Hochschulen, die mehr Mittel einwerben, weiterverteilt werden können. | In Kraft seit 01.04.2011 |
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern | |||
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFIaS) | Ziel der Initiative IFIaS ist es, beruflich nicht oder gering qualifizierten Personen einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Die Agenturen für Arbeit können im Rahmen von IFIaS Nachqualifizierungen und abschlussbezogene Teilqualifizierungen geringqualifizierter Arbeitsloser sowie Anpassungsqualifizierungen von Berufsrückkehrerinnen und Wiedereinsteigerinnen fördern. Das Programm wird 2013 mit einem Budget von 400 Millionen Euro fortgeführt. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
Brandenburgisches Landesprogramm "Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen" | Durch intensive und individuelle Betreuung vor und nach der Arbeitsaufnahme sollen Langzeitarbeitslose dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden: Begleitung vor der Integration bis zu 6 Monaten und Nachbetreuung in der Beschäftigung bis zu 6 Monate. | August 2012 bis März 2015 | |
Landesprogramm "Arbeit für das Saarland - ASaar | Das Programm soll insbesondere langzeitarbeitslose Erwachsene über 25 Jahre, die als arbeitsmarktfern gelten, so fördern, dass eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich und Berufserfahrung erworben wird. Langzeitarbeitslose erwerben im Rahmen von öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen fachpraktische und soziale Kompetenzen. Um Arbeitgeber zu motivieren, entsprechende Arbeitsplätze nach § 16e SGB II zur Verfügung zu stellen, kann das Land eine Prämie gewähren. Dabei wendet sich ASaar an die Träger von Beschäftigungsmaßnahmen, aber auch an Arbeitgeber im erwerbswirtschaftlichen Bereich. | In Kraft seit 01.01.2013 | |
Baden-Württembergisches Landesprogramm "Gute und sichere Arbeit" | Das Programm "Gute und sichere Arbeit" erprobt modellhaft Arbeitsmarktdienstleistungen und besteht aus fünf Bausteinen: "Assistierte Teilzeit-Ausbildung" "Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen" Arbeitslosenberatungszentren "Arbeit und Gesundheit" "Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer | Bausteine (1) und (2) laufen bis 2014/2015. Zuwendungsbescheide sind verschickt. Die Förderung läuft bis 30.11.2013. Sozialpakt für Anfang 2013 geplant. (5):Start im Oktober 2012 . | |
63. | Integrationsprojekte in Thüringen | Mit der Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Personen mit besonders schwerwiegenden bzw. mehrfachen Beeinträchtigungen wird nachhaltig Armut bekämpft. Die Förderinstrumente hierfür werden weiter entwickelt, u. a. durch Vernetzung bestehender Angebote zur sozialen Teilhabe und Integration unter Einbeziehung von lokalen Akteuren, kommunalen Einrichtungen und überregionalen Versorgungsträgern. | Die neue Richtlinie ist im ersten Quartal 2012 in Kraft treten. . . Neue Ansätze werden im Laufe des Jahres 2013 realisiert. |
64 | Thüringer Landesprogramm TIZIAN | Die Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit (TIZIAN) stellt ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut dar. Zielgruppe sind Alleinerziehende- und Familien-SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und multiplen persönlichen und sozialen Problemlagen sowie schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. Sie sollen schrittweise an Beschäftigungs- und berufliche Perspektiven herangeführt werden. Dabei werden die Kinder der Teilnehmenden mit einbezogen und daraufhingewirkt, die Eltern- und Erziehungskompetenz nachhaltig zu stärken. | TIZIAN 1: Seit 2009 bis 31.12.2010 TIZIAN 2: 01.01.2011 bis 31.12.2012 TIZIAN 3: 01.01.2013 bis 30.06.2014 |
Netzwerke wirksamer Hfl fen für Alleinerziehende | S. E F-Bundesprogramm. Um die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende nachhaltig zu verbessern, werden an 102 Standorten in Deutschland der Auf- und Ausbau lokaler oder regionaler Netzwerke zur Unterstützung von Alleinerziehenden gefördert. Ziel ist es, lokale und regionale Unterstützungsangebote effektiv zu verknüpfen und wirksame Kooperationen in die Regelorganisation der Jobcenter zu überführen. | Start im 2. Quartal 2011, Laufzeit zwei Jahre | |
Bürgerarbeit | Das durch den ESF geförderte Modellprojekt Bürgerarbeit hat zum Ziel, einen hohen Anteil der teilnehmenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die Dauer von maximal 36 Monaten werden sozialversicherungspflichtige im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigungsverhältnisse mit einem Festbetrag gefördert. Von den möglichen rd. 33.000 bewilligten Bürgerarbeitsplätzen konnten bis Mitte 2012 rd. 28.000 Stellen tatsächlich besetzt werden. | 15.07.2010 bis 31.12.2014 |
- 1. Vgl. Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 2013.
- 2. Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. Juli 2012 C 219/35.
- 3. Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012, Dokument EUCO 76/2/12.
- 4. Schreiben von Generalsekretärin C. Day vom 14. Januar 2013.
- 5. Eine detaillierte Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung, die sich insbesondere am Code of Conduct für die Stabilitätsprogramme der Euro-Mitgliedstaaten orientiert, ist im Deutschen Stabilitätsprogramm enthalten, das ebenfalls im April an die Europäische Kommission übermittelt wird.
- 6. Statistisches Bundesamt und Bundesagentur für Arbeit.
- 7. Projektion basierend auf Zahlen des Statistischen Bundesamt; Grundlage ist die nationale Abgrenzung von Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III.
- 8. Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012, Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. Juli 2012.
- 9. Vgl. OECD Gesundheitsdaten 2012.
- 10. Bei Eurostat liegen noch keine Daten zur Langzeit-Erwerbslosigkeit für 2012 vor. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auf Basis der nationalen Abgrenzung von Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III ist die Langzeitarbeitslosigkeit zwischen 2008 und 2012 um 22 Prozent gesunken.
- 11. Stichtag 30.06. des jeweiligen Jahres, der für das Gesamtjahr als repräsentativ gilt.
- 12. Im Rahmen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Bundeskindergeldgesetzes.
- 13. Amtsblatt C 219 der Europäischen Union vom 24. Juli 2012, S. 35
- 14. Diese Auffassung wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.02.2013 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bestätigt (Rechtssache C-556/10).
- 15. Daten auf Basis der internationalen ILO-Abgrenzung