Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Berlin, den 6. April 2011
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
anliegend übersende ich das Nationale Reformprogramm Deutschland 2011, welches die Bundesregierung heute beschlossen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
Der Europäische Rat hat am 17. Juni 2010 die Strategie "Europa 2020" für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verabschiedet. Sie zielt darauf ab, der Politik in Europa eine neue Orientierung zu geben: Weg vom Krisenmanagement hin zu mittel- und langfristig angelegten strukturellen Reformen. Dadurch sollen Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstumspotenzial, sozialer Zusammenhalt und Konvergenz in Europa gestärkt werden.
Darüber hinaus haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone im März 2011 den Euro-Plus-Pakt beschlossen. Auf dem Europäischen Rat am 24./25. März 2011 haben sich weitere EU-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder der Eurozone sind, dem Pakt angeschlossen.
Das übergeordnete politische Ziel des Paktes ist die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und damit wirtschaftlicher Konvergenz insbesondere in der Währungsunion. Dabei sollen sich die Maßnahmen im Kontext des Paktes in das bestehende Rahmenwerk der Europa-2020-Strategie und der Integrierten Leitlinien einfügen und auf diesen aufbauen. Die Politik der Bundesregierung steht im Einklang mit der Europa-2020-Strategie. Sie ist darauf ausgerichtet, den aktuell starken wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland zu nutzen, um das langfristige Wachstumspotenzial zu stärken. Dabei steht Deutschland wie seine europäischen Partner vor den Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der Stabilisierung des Finanzsystems und den Anforderungen des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz.
Die Politik der Bundesregierung orientiert sich dabei an den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft: Sie setzt auf Wettbewerb und offene Märkte. Sie zielt darauf ab, Hemmnisse für Wachstum und Beschäftigung weiter abzubauen, neue Freiräume für Investition und Innovation zu schaffen und durch ein leistungsfreundliches Steuer- und Abgabensystem die Mobilisierung von Arbeits- und Kapitaleinsatz zu fördern. Zudem ist eine nachhaltige und wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erforderlich, um das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren zu festigen. Dazu müssen krisenbedingte staatliche Interventionen weiter konsequent zurückgeführt werden.
Ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie sind die "Nationalen Reformprogramme" (NRP). In ihnen legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie die auf europäischer Ebene vereinbarten Ziele und Orientierungen in ihrer nationalen Politik umsetzen. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die NRP im April eines jeden Jahres zusammen mit den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen vorgelegt, welche nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erstellen sind.
Zugleich bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zu den Zielen des Euro-Plus-Pakts. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die zu ihrer Erreichung beitragen, sind gleichzeitig zentraler Bestandteil des vorliegenden Nationalen Reformprogramms.
Das deutsche NRP 2011 orientiert sich in seiner Struktur stark an dem im November 2010 vorgelegten vorläufigen NRP ("Draft-NRP"), welches einmalig in der Übergangsphase zum Europäischen Semester erstellt wurde. Das NRP 2011 enthält die folgenden Teile:
- - ein mittelfristiges gesamtwirtschaftliches Szenario,
- - die "Übersetzung" der auf europäischer Ebene vereinbarten fünf quantitativen "Kernziele" in nationale Ziele,
- - das Deutsche Aktionsprogramm 2011 für den Euro-Plus-Pakt,
- - eine Gesamtübersicht über wichtige politische Maßnahmen von Bund und Ländern zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Hinblick auf die EU-2020-Ziele, die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts der EU-Kommission und des Euro-Plus-Pakts sowie
- - eine kurze Darstellung der Verwendung von EU-Strukturmitteln.
Das vorliegende Dokument wurde unter Einbeziehung der Beiträge zahlreicher Bundesressorts und der Länder von der Bundesregierung erarbeitet. Im Verlauf dieses Arbeitsprozesses fanden mehrere Abstimmungsschritte zwischen den beteiligten Bundesressorts und den Ländern statt. Fachministerkonferenzen der Länder haben teilweise umfangreiche Stellungnahmen zum NRP abgegeben, die in den Bericht eingeflossen sind und im Wortlaut parallel zum Bericht veröffentlicht werden. Eine Reihe von Sozialverbänden, Gewerkschaften, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen haben Stellungnahmen auf Basis des Draft-NRP eingereicht. Das NRP wurde am 6. April 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Unmittelbar nach der Kabinettsverabschiedung wurde das NRP Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Deutschlands Wirtschaft hat im Jahr 2010 mit 3,6 Prozent den größten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts seit der Wiedervereinigung erzielt. Der kräftige Aufschwung nach dem schockartigen konjunkturellen Einbruch im Winterhalbjahr 2008/2009 war insbesondere der starken weltwirtschaftlichen Erholung zu verdanken. Die deutschen Unternehmen konnten an frühere Exporterfolge anknüpfen. Der außenwirtschaftliche Impuls ist inzwischen auf die Binnennachfrage übergesprungen. Sie entwickelt sich zunehmend zur treibenden Kraft und wird in diesem Jahr zu über drei Vierteln zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität beitragen. Die Erholung gewinnt damit weiter an Breite.
Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion vom Januar 2011 eine Fortsetzung des Aufschwungs mit einer Zuwachsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 2,3 Prozent. 2012 wird sich das Wachstum mit einer Rate von 1,8 Prozent fortsetzen. Die deutsche Wirtschaft wächst damit spürbar stärker als der Durchschnitt der Eurozone. Die Erwerbstätigkeit hat im vergangenen Jahr mit 40,5 Mio. Personen ein Rekordniveau erreicht und liegt inzwischen auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze sind fast ausschließlich sozialversicherungspflichtig und entstanden zum größten Teil im Vollzeitbereich.
Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Arbeitsmarktsituation weiter verbessert, wenngleich in etwas mäßigerem Tempo. Im Jahresdurchschnitt 2011 wird die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber 2010 um rund 320.000 Personen auf 40,8 Mio. Personen zunehmen. Die Arbeitslosigkeit dürfte unter die Drei-Millionen-Marke fallen. Vor diesem Hintergrund steigen die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte um3,4 Prozent.
Trotz anziehender Energiepreise dürfte dabei das Verbraucherpreisniveau nur um rund 1,8 Prozent zunehmen. Damit wird sich der private Konsum in diesem Jahr weiter zu einer stabilen Säule des Wachstums entwickeln. Verglichen mit dem durchschnittlichen Zuwachs des privaten Konsums in der letzten Dekade von rund 0,4 Prozent pro Jahr nimmt er in diesem Jahr mit +1,6 Prozent stark überdurchschnittlich zu. Auch das Investitionsklima bleibt insgesamt günstig, wenn auch die Weltkonjunktur etwas an Fahrt verliert. Daher stützen die Investitionen im laufenden Jahr spürbar das Wachstum.
Für die mittlere Frist (2013 bis 2015) wird erwartet, dass sich das Wachstum des Produktionspotenzials auf knapp 1 V2 Prozent pro Jahr beläuft. In ihrer aktuellen Mittelfristprojektion geht die Bundesregierung daher davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum 2013 bis 2015 preisbereinigt um durchschnittlich gut 1 V2 Prozent pro Jahr wächst. Die Zahl der Erwerbstätigen könnte mittelfristig den Höchstwert von 41 Mio. Personen erreichen und die Arbeitslosigkeit nachhaltig unter 3 Mio. Personen sinken.
Tabelle 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts (preisbereinigt) [1] | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent | ||||
Bruttoinlandsprodukt | -4,7 | 3,6 | 2,3 | 1,8 |
Konsumausgaben privater Haushalte [2] | -0,2 | 0,5 | 1,6 | 1,5 |
Konsumausgaben des Staates | 2,9 | 2,2 | 1,0 | 1,0 |
Bruttoanlageinvestitionen | -10,1 | 5,5 | 4,3 | 3,7 |
darunter: Ausrüstungen | -22,6 | 9,4 | 8,0 | 7,0 |
Bauten | -1,5 | 2,8 | 1,7 | 1,4 |
Inlandsnachfrage | -1,9 | 2,6 | 2,0 | 1,8 |
Exporte | -14,3 | 14,2 | 6,5 | 6,5 |
Importe | -9,4 | 13,0 | 6,4 | 6,9 |
Preisentwicklung | ||||
Konsumausgaben privater Haushalte [2] | 0,1 | 1,8 | 1,7 | 1,5 |
Bruttoinlandsprodukt | 1,4 | 0,6 | 1,0 | 1,0 |
Erwerbstätige (Inland) | 0,0 | 0,5 | 0,8 | 0,4 |
nachrichtlich: Verbraucherpreisindex | 0,4 | 1,1 | 1,8 | 1,5 |
absolute Werte in | Mio. | |||
Erwerbstätige (Inland) | 40,3 | 40,5 | 40,8 | 41,0 |
Arbeitslose (BA) | 3,4 | 3,2 | 2,9 | 2,7 |
- 1) Bis 2010 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: 12. Januar 2011.
- 2) Einschließlich aller Organisationen ohne Erwerbszweck.
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
Vorbemerkung
Um die EU-2020-Strategie besser sichtbar zu machen, hat der Europäische Rat fünf Kernziele formuliert, die durch quantitative Indikatoren gemessen werden. Sie betreffen die Themen:
- - Förderung der Beschäftigung,
- - Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung,
- - Erfüllen der (bereits in der Vergangenheit festgelegten) Ziele hinsichtlich Klimaschutz und Energie,
- - Verbesserung des Bildungsniveaus,
- - Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch Verringerung der Armut. Die Bundesregierung sieht in diesen fünf Zielen wichtige Prioritäten für die deutsche Politik und unterstützt die qualitativen Zielaussagen. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Aussagekraft einzelner Indikatoren naturgemäß begrenzt ist. Nach Auffassung der Bundesregierung können Indikatoren immer nur Ausgangspunkt für eine Diskussion der jeweiligen Politiken sein. Die Beurteilung eines gesamten Politikbereichs allein auf Basis eines einzelnen Indikators birgt dagegen die Gefahr falscher Schlussfolgerungen. Für die Themenbereiche Bildung und Armutsbekämpfung hat der Europäische Rat die Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Umsetzung von Zielen ausdrücklich festgehalten. Damit haben die Staats- und Regierungschefs auch klargestellt, dass keine Lastenteilung der Mitgliedstaaten untereinander gefordert ist (so genanntes "burden sharing") und dass der Bevölkerungsanteil in der EU nicht der Maßstab für die nationale Zielsetzung ist.
a) Förderung der Beschäftigung
Kernziel der Europäischen Union ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64jährigen Frauen und Männer auf 75 Prozent bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und gering qualifizierte Arbeitskräfte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden.'
Die Sicherung und der Ausbau von Beschäftigung in Deutschland sind Grundpfeiler der Politik der Bundesregierung. Eine weitere Erhöhung der Erwerbstätigenquote ist im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen, eine verantwortungsvolle nachhaltige Gestaltung der öffentlichen Haushalte sowie eine angemessene gesellschaftlichen Teilhabe geboten. Im Hinblick auf die Erwerbstätigenquote hat Deutschland folgende quantitative Ziele formuliert:
Die Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20-64 Jahren soll bis zum Jahre 2020 auf 77 Prozent erhöht werden (Stand 2009: 74,8 Prozent). Zudem wird eine 1 Zitate aus EU-Dokumenten sind jeweils grau unterlegt.
Erwerbstätigenquote für Ältere [55-64-Jährige] in Höhe von 60 Prozent angestrebt. Die Erwerbstätigenquote von Frauen soll 73 Prozent erreichen.
b) Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
Kernziel der Europäischen Union ist die Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Entwicklung, insbesondere mit dem Ziel, das öffentliche und private Investitionsvolumen auf diesem Gebiet bis 2020 auf 3 Prozent des BIP zu steigern.
Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruht ganz wesentlich auf ihrer Innovationskraft. Um die gute Wettbewerbsposition Deutschlands zu erhalten, hat die Bundesregierung folgende nationale Ziele zur Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen:
Entsprechend dem EU-weiten Ziel soll das Investitionsvolumen für Forschung und Entwicklung auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesteigert werden, wobei zwei Drittel durch den privaten und ein Drittel durch den öffentlichen Sektor erbracht werden sollen. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben die Erreichung eines umfassenderen nationalen Ziels von 10 Prozent des BIP für Bildung und Forschung bis 2015 vereinbart, in dessen Rahmen 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung vorgesehen sind.
Deutschland ist auf einem guten Weg, das 3-Prozent-Ziel zu erreichen: Die FuE-Quote ist zuletzt kontinuierlich gestiegen. Die Schätzung für 2009 liegt bei rund 2,8 Prozent (2007: 2,53 Prozent; 2008: 2,68 Prozent).
c) Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Kernziel der Europäischen Union ist die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 20 Prozent, ferner wird die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent angestrebt.
Deutschland bekräftigt sein nationales Ziel, Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung sollen darüber hinaus die Treibhausgasemissionen entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Mit Stand des Jahres 2009 wurde gegenüber 1990 bereits eine Minderung der Treibhausgase von 26,4 Prozent (nur CO₂: Minderung von 24,3 Prozent) erzielt. Das verbindliche nationale Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat
Deutschland auf 18 Prozent am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 festgelegt. Bis 2050 sollen sie einen Anteil von 60 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bereit stellen, im Strombereich strebt die Bundesregierung entsprechend dem Entwicklungspfad des Energiekonzepts 2050 einen Anteil von sogar 80 Prozent an. Im Jahr 2009 machten erneuerbare Energien bereits 10,3 Prozent des Endenergieverbrauchs aus.
Hinsichtlich einer Steigerung der Energieeffizienz unterstützt Deutschland das angestrebte EU-Ziel. Für die im Energiekonzept der Bundesregierung beschriebene langfristige Strategie Deutschlands hat sich die Bundesregierung das nationale Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Das erfordert eine jährliche Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität von 2,1 Prozent bezogen auf den Endenergieverbrauch. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, den Stromverbrauch bis 2020 gegenüber 2008 in einer Größenordnung von 10 Prozent und bis 2050 um rund 25 Prozent zu vermindern. Die Sanierungsrate für Gebäude soll von 1 Prozent auf 2 Prozent des gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden. Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005 zurückgehen.
d) Verbesserung des Bildungsniveaus
Kernziel der Europäischen Union ist die Senkung der Schulabbrecherquoten auf unter 10 Prozent und die Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen, die über einen Hochschul- oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf mindestens 40 Prozent.
Der gesellschaftliche Wandel hin zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sowie die demografische Entwicklung machen erhebliche Anstrengungen zum Ausbau des Bildungssystems auf allen Ebenen entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten erforderlich.
Bund und Länder streben an, den Anteil der frühen Schulabgänger ohne SekundarstufeII-Abschluss, die sich zudem nicht in (Aus-)Bildung befinden und in den letzten vier Wochen nicht an nonformalen Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben, auf weniger als 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen zu verringern (Stand 2009:11,1 Prozent). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss (ISCED 4, 5A/B und 6) soll auf 42 Prozent gesteigert werden (Stand 2009: 40,7 Prozent).
e) Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
Kernziel der Europäischen Union ist die Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere durch die Verringerung von Armut, wobei angestrebt wird, mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut und der Ausgrenzung zu bewahren.
Der Europäische Rat hat zur Definition des von Armut bzw. Ausgrenzung betroffenen Personenkreises drei Indikatoren genannt:
- 1) Armutsrisikoquote,
- 2) materielle Entbehrung und
- 3) Anteil der Personen, die in Erwerbslosen-Haushalten leben.
Die Auswahl eines geeigneten Indikators wurde den Mitgliedstaaten überlassen. Die drei vom Europäischen Rat beschlossenen Indikatoren sind nicht für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen für die nationale Zielsetzung geeignet. Grundsätzlich ist der Indikator
Erwerbslosenhaushalte für Mitgliedstaaten mit hohem Pro-Kopf-Einkommen am besten geeignet, ein nationales quantitatives Ziel zu setzen. Viele Mitgliedstaaten können aus diesen Gründen grundsätzlich nur einen Ausschnitt ihrer Aktivitäten zur Armutsbekämpfung im Rahmen der Europa-2020-Strategie mit ihrem nationalen Ziel abbilden. Es müssen daher weitere, insbesondere qualitative Ziele und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung bei der Beurteilung der nationalen Zielsetzungen mit berücksichtigt werden. Dazu gehören für Deutschland insbesondere die Verbesserung der Bildungschancen und der Chancen auf soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in sozialen Risikolagen. Zudem wird sich die Bundesregierung verstärkt der Vermeidung der Altersarmut widmen und ihre Anstrengungen zur Integration von Migranten in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt verstärken.
Zur Setzung ihres quantitativen Ziels knüpft die Bundesregierung an das Konzept der in Erwerbslosenhaushalten lebenden Personen an und wendet es auf die spezifische deutsche Situation an: Da Langzeitarbeitslosigkeit ein wesentlicher Bestimmungsgrund für Armut und soziale Ausgrenzung ist, soll die Anzahl der langzeitarbeitslosen Personen (länger als ein Jahr arbeitslos) bis 2020 um 20 Prozent (gemessen am Jahresdurchschnitt 2008) reduziert werden. Laut Eurostat betrug die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2008 1,63 Mio. Personen.
Eine Reduzierung um 20 Prozent würde demnach einen Rückgang um etwa 330.000 Langzeitarbeitslose bedeuten. Übertragen auf den Indikator der Erwerbslosenhaushalte ergibt sich bei konservativer Schätzung von zwei Personen pro Erwerbslosenhaushalt eine Reduzierung um 660.000 Personen, die in solchen Haushalten leben.
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Der auf deutsche und französische Initiative hin von den europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossene Euro Plus Pakt dient insbesondere dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Teilnehmerstaaten zu verbessern. Dies ist wesentlich, um eine höhere Beschäftigung und ein rascheres und nachhaltigeres Wachstum zu erreichen und so einen Beitrag zu leisten, dass alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.
Inhaltlich nennt der Pakt vier Zielbereiche:
- 1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
- 2. Förderung der Beschäftigung
- 3. Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
- 4. Stärkung der Finanzstabilität
Die Teilnehmerstaaten am Euro-Plus-Pakt haben sich verpflichtet, jährlich auf höchster Ebene eine Reihe von konkreten Maßnahmen zu vereinbaren, durch die die Ziele des Pakts verwirklicht werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von 12 Monaten zu umzusetzen. Die Auswahl der Maßnahmen liegt in nationaler Verantwortung, soll aber insbesondere Probleme in den vier genannten Zielfeldern adressieren. Diese Maßnahmen sind in den Nationalen Reformprogrammen sowie in den Stabilitätsprogrammen zu berücksichtigen, die jedes Jahr vorgelegt werden und von der Kommission, dem Rat und der Euro-Gruppe im Rahmen des Europäischen Semesters bewertet werden.
Die Bundesregierung hat am 23. März 2011 das deutsche Aktionsprogramm 2011 mit 22 konkreten Maßnahmen beschlossen. Alle Maßnahmen stehen im Einklang mit dem am 16. März 2011 im Kabinett gefassten Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan 2015. Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
- 1. Mit dem Rahmenprogramm Schlüsseltechnologien und Querschnittsmaßnahmen (Arbeitstitel) soll die Spitzenstellung Deutschlands in den Schlüsseltechnologien gesichert und ausgebaut werden.
- 2. Die Bundesregierung hat im März 2011 einen Gesetzentwurf beschlossen, dessen Ziel es ist, die Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen in das Wirtschaftsleben maßgeblich zu verbessern und die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.
- 3. Die Bundesregierung fördert mit der Exzellenzinitiative Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte an Hochschulen. Ziel ist die Förderung von international sichtbarer Spitzenforschung einschließlich der Nachwuchsförderung.
- 4. Der Bund stellt für den Hochschulpakt in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt Mittel in Höhe von rund 4,7 bis 4,9 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
- 5. Die Bundesregierung setzt den Weg des Ausbaus und der Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung konsequent fort. Die "Offensive frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg.
- 6. Die Bundesregierung wird die Mittel für den Aus- und Neubau sowie Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Bundes 2012 auf rd. 10 Mrd. € aufstocken.
- 7. Deutschland wird mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Voraussetzungen für einen vorrangig marktgetriebenen Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur weiter verbessern.
- 8. Die Bundesregierung wird ein "Regierungsprogramm Elektromobilität" zur umfassenden Innovationsförderung im Bereich elektrischer Antriebe vorlegen. (Veröffentlichung des Regierungsprogramms Elektromobilität voraussichtlich im Juni)
- 9. Deutschland wird den Wettbewerb bei Strom und Gas stärken: Für den Großhandel mit Strom und Gas wird eine Markttransparenzstelle eingerichtet, um Preismanipulationen zu Lasten der Energieverbraucher schnell aufdecken und sanktionieren zu können.
- 10. Auch durch die Umsetzung der Dritten Binnenmarktrichtlinie Strom/Gas in nationales Recht (Novellierung des EnWG) soll der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten weiter gestärkt werden. Zugleich werden die Voraussetzungen für einen beschleunigten Netzausbau geschaffen.
- 11. Deutschland wird ein neues Energieforschungsprogramm auflegen. Mit einer veränderten Schwerpunktsetzung und einer verbesserten finanziellen Ausstattung aus dem Sonderfondvermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds wird dies einen wichtigen Beitrag für den Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien leisten.
- 12. Weitere Öffnung von geschützten Sektoren: Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs (Kabinettbeschluss voraussichtlich April 2011, Inkrafttreten 2012)
- 13. Verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmen, GWB-Novelle; Stärkung des Wettbewerbs u.a. durch Entflechtungsinstrument als "Ultima Ratio"; (GE-Vorlage voraussichtlich 2011)
Förderung der Beschäftigung
- 14. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland unterstreichen mit dem Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung.
- 15. Bund und Länder wollen mit einem Grundbildungspakt gemeinsam gegen fehlende und mangelnde Schreib- und Lesekenntnisse von Erwachsenen vorgehen.
- 16. Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Reduzierung der Zahl von Instrumenten, breitere Ermessensspielräume, besseres Controlling; Einleitung Gesetzgebung 1. Hj. 2011, Inkrafttreten 2012)
- 17. Ziel der Familienpflegezeit ist die bessere Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und pflegerischen Aufgaben durch eine gesteigerte Bereitschaft der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen.
- 18. Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, auch zukünftig möglichst vielen Menschen die Möglichkeit der Berufsorientierung bzw. des Wiedereinstiegs in den Beruf durch einen Freiwilligendienst besonders im sozialen Bereich zu geben.
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
- 19. Vorzeitiges Erreichen der Vorgaben im Rahmen des Defizitverfahrens. Unterschreitung des 3%-Referenzwertes bereits 2011, gefordert war bis 2013.
- 20. Unterschreiten des Abbaupfades der Schuldenbremse für den Bundeshaushalt in 2011 und 2012.
Stärkung der Finanzstabilität
- 21. Effizientere Regulierung und Beaufsichtigung des Kapitalmarkts zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, wurde am 18. März vom Bundesrat angenommen und soll in den nächsten Wochen verkündet werden.)
- 22. Beteiligung des Bankensektors an den Kosten für die Bewältigung einer Bankschieflage (Restrukturierungsfondsverordnung wurde vom Kabinett am 2. März 2011 beschlossen; nach Zustimmung des Bundesrates soll sie im Sommer 2011 in Kraft treten).
Die Maßnahmen des Aktionsprogramms tragen zugleich dazu bei, die Ziele der EU2020-Strategie zu erreichen und den weiteren Anforderungen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU Rechnung zu tragen. Dies wird im anschließenden Gesamtüberblick (Kapitel 5) dargestellt.
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
Im Folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen vorgestellt, die Bund und Länder zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland ergriffen haben. Dabei handelt es sich sowohl um Maßnahmen, die kurzfristig Wirkung entfalten, als auch um solche, die eher mittel- bis langfristig das Wachstumspotenzial stärken.
Die in Kapitel 4 aufgeführten Maßnahmen des Aktionsprogramms 2011 (im Folgenden AP 2011) für den Euro-Plus-Pakt machen einen bedeutenden Teil dieser Maßnahmen aus. Sie werden aber durch weitere ergänzt. Zugleich decken die Maßnahmen den wesentlichen Teil der zehn prioritären Handlungsfelder ab, die die EU-Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 20112 identifiziert hat. Die Gliederung der Darstellung erfolgt wie im Draft-NRP vom 12. November 2010 anhand der fünf besonderen Herausforderungen für Wachstum und Beschäftigung ("Bottlenecks"), die auf EU-Ebene für Deutschland identifiziert und vom Ecofin-Rat in seiner Sitzung am 8. Juni 2010 gebilligt wurden.
a) Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
[ KOM-JWB 2011: Priorität(1): Die Haushalte konsequent konsolidieren].
Es gilt, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen mit einer Stärkung des Wachstumspotenzials zu verbinden. Dazu könnte beitragen, die Staatsausgaben hin zu wachstumsstärkenden Kategorien umzuschichten (z.B. für Bildung, FuE und Investitionen) sowie die Effizienz öffentlicher Ausgaben insgesamt zu verbessern.3
Nachdem die deutsche Wirtschaft den schwersten Einbruch der Nachkriegszeit überwunden und der Aufschwung an Breite und Ausgewogenheit gewonnen hat, führt Deutschland jetzt die zur Krisenbekämpfung ergriffenen Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Finanzmärkte geordnet zurück. Eine solche "Exit-Strategie" ist notwendig, damit ordnungspolitisch die richtigen Anreize gesetzt werden und um die Staatsfinanzen nachhaltig zu konsolidieren. Denn das Vertrauen von Unternehmen und Konsumenten in solide öffentliche Finanzen ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Stärkung von Investitionen und Konsum. Tragfähige öffentliche Haushalte stellen die Grundlage dar, um wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren zu können. Gleichzeitig schafft eine konsequente Konsolidierungspolitik den Spielraum, um Wachstum fördernde Steuerentlastungen vornehmen zu können. Steuerliche Entlastungen, insbesondere von unteren und mittleren Einkommen, sollen sobald wie möglich realisiert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zunächst - unter Einhaltung der Vorgaben auf EU-Ebene und der Schuldenbremse - die notwendigen haushaltspolitischen Spielräume erarbeitet werden, indem strikte Ausgabendisziplin gewahrt wird.
Deutschland verpflichtet sich zu einer nachhaltigen Finanzpolitik, wie auch ausführlich im Deutschen Stabilitätsprogramm-Aktualisierung 2011 dargelegt. Wichtiger Garant hierfür ist die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenregel, die eine Begrenzung der Kreditaufnahme in Bund und Ländern vorschreibt. Im Zusammenwirken mit den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sichert die Schuldenregel eine langfristig tragfähige Haushaltsentwicklung und trägt maßgeblich dazu bei, die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote mittelfristig zurückzuführen.
- 2. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an; Brüssel, 12.1.2011, KOM 2011 (11) endgültig; i.F. zitiert als: "KOM-JWB 2011"
- 3. Zitiert aus " Macro structural bottlenecks to growth in EU Member States", European Commission Occasional Papers 65, July 2010; Original englisch.
Zu den entsprechenden Maßnahmen Nr. 19 und 20 des AP 2011 wird auf das Stabilitätsprogramm verwiesen.
Auf Bundesebene wurden zur Einhaltung der Schuldenregel im Rahmen des "Zukunftspakets" die Eckpunkte für haushaltsentlastende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von rund 80 Mrd. EUR bis 2014 beschlossen. Die Maßnahmen des Zukunftspakets sind dabei so konzipiert, dass eine Haushaltskonsolidierung ermöglicht wird, ohne das Wachstumspotenzial und die soziale Balance zu gefährden. Dabei geht es um die Begrenzung des Staatskonsums, die Kürzung von Subventionen, die Erhöhung von Leistungsanreizen und das Festhalten an der Priorität für Ausgaben in Bildung und Forschung. Die Maßnahmen sind im Bundeshaushalt 2011, in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2012 und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Stärkung der ökologischen Ausrichtung der Volkswirtschaft. Daher genießen ökologisch sinnvolle Maßnahmen Priorität, wie die Rückführung von Energiesteuervergünstigungen sowie die Einführung der Luftverkehrsteuer (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1) zum 1. Januar 2011. Damit wird der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu setzen. Zudem wird seit Jahresbeginn eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 2) erhoben.
Die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung werden verbessert, indem Sozialleistungen neu justiert werden. Für die schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollen die Arbeitsvermittlung sowie die sonstigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente effizienter ausgestaltet werden (vgl. Maßnahme Nr. 16 des AP 2011). Schließlich trägt auch die Bundesverwaltung selbst mit weit reichenden Einsparungen zur Konsolidierung bei.
Mit der Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 3) wurde eine nachhaltige Finanzierung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem auf den Weg gebracht. Die Arbeitskosten werden weitgehend von der Entwicklung der Gesundheitsausgaben entkoppelt. Dazu ist der einkommensabhängige Beitragssatz gesetzlich festgeschrieben worden. Zukünftige unvermeidbare Ausgabensteigerungen aufgrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts werden über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen individuell festgelegt. So kann mit einem transparenten Preissignal der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Damit die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung geschützt sind, wird ein unbürokratischer steuerfinanzierter Sozialausgleich eingeführt. Die Reform ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Die Bereiche Bildung und Forschung sind zentral zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Daher werden diese beiden in den Jahren 2010 bis 2013 mit insgesamt 12 Mrd. Euro jeweils hälftig für Bildung und Forschung verstärkt. Für die Jahre 2014 und 2015 wird das erreichte Niveau fortgeschrieben. Dies ist zugleich ein Beitrag des Bundes, die FuE-Quote auf 3 Prozent des BIP zu erhöhen. Dazu leisten auch die Länder und die privaten Akteure ihren Beitrag.
Die Bundesregierung bereitet derzeit ein "Rahmenprogramm Schlüsseltechnologien und Querschnittsmaßnahmen" (Arbeitstitel) vor. Ziel ist es, die Spitzenstellung Deutschlands in den Schlüsseltechnologien zu sichern und auszubauen. Damit wird die Basis für neue Produkte, innovative Dienstleistungen und Verfahren geschaffen, um die Wirtschaft zu stärken und zugleich Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten. Weiterhin werden flankierende innovationspolitische Querschnittsmaßnahmen gestartet und neue strategische Ansätze zur Förderung von Innovationen begonnen. Ziel ist es, durch die Gestaltung innovationsförderlicher Strukturen und Rahmenbedingungen Innovationsprozesse zu beschleunigen (vgl. Maßnahme Nr. 1 des AP 2011).
Die Mittel zur Forschungsförderung werden in starkem Maße im Rahmen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung eingesetzt. Diese erfolgreich laufende Initiative zielt darauf ab, Leitmärkte zu schaffen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu vertiefen und die Rahmenbedingungen für Innovationen weiter zu verbessern. Die High-Tech-Strategie wird durch die fünf Bedarfsfelder Gesundheit/ Ernährung, Energie/Klimaschutz, Sicherheit, Mobilität und Kommunikation sowie durch exemplarische Zukunftsprojekte strukturiert.
Als Beispiel der Forschungsaktivitäten ist der Bereich der Elektromobilität zu nennen. Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Verbindung mit der Nutzung CO₂-neutraler erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der EU-Kernziele im Bereich Klimaschutz und Beschäftigung. Die Bundesregierung hat sich im "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" das Ziel von 1 Mio. Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen im Jahr 2020 gesetzt (vgl. Maßnahme Nr. 8 des AP 2011).
Die Entscheidung über die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird die Bundesregierung entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag unter Berücksichtigung des gebotenen Konsolidierungskurses und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in ein haushalts- und steuerpolitisches Gesamtkonzept einpassen.
b) Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
[KOM-JWB 2011: Priorität(3): Stabilisierung des Finanzsektors].
Die weitere Stabilisierung des Bankensektors und die Sicherung des Zugangs zu Finanzierungen, einschließlich angemessener Bankenkapitalisierung, bleiben eine Vorbedingung für eine nachhaltige Erholung. Eine erfolgreiche Restrukturierung der Landesbanken und die Stärkung des regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmens würden nicht nur helfen, Funktionsfähigkeit und Wettbewerb im Finanzsektor zu sichern, sondern auch zu einer effizienteren Allokation der heimischen Ersparnisse beitragen.
Integre, effiziente und transparente Kapitalmärkte sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Finanzdienstleistungsindustrie ihrer dienenden Funktion gegenüber der Volkswirtschaft als Ganzes nachkommen kann. Die Finanzkrise hat zahlreiche Mängel hinsichtlich Transparenz, Kontrolle und Anreizstrukturen im Finanzsektor offenbart, die das Vertrauen der Marktteilnehmer in funktionsfähige Märkte und ein faires, kundenorientiertes Finanzdienstleistungsangebot zu unterhöhlen drohen. Diese Mängel gilt es zu beseitigen. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert dabei einen umfassenden Reformansatz. Die Maßnahmen müssen gleichermaßen bei Finanzprodukten, Finanzinstitutionen, Ratingagenturen und Vergütungssystemen ansetzen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass Handeln und Haftung enger miteinander verknüpft werden, d.h. alle Finanzakteure sind für ihr Handeln angemessen in die Verantwortung zu nehmen. Dabei gilt es, den Anleger und Steuerzahler zu schützen. Mit diesen Zielrichtungen hat die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (vgl. Maßnahme Nr. 21 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 5) wird vor allem der Schutz der Anleger verbessert. Finanzprodukte werden künftig eine Produktinformation erhalten, die den Verbrauchern kurze und verständliche Erläuterungen zum Produkt gibt. Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird der Anlegerschutz im Bereich des Grauen Kapitalmarkts verbessert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6).
Mit dem Restrukturierungsgesetz (vgl. Tabelle lfd. Nr. 7) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass künftig systemrelevante Kreditinstitute im Falle einer Bestandsgefährdung mit Gefahren für das Finanzsystem restrukturiert werden können. Restrukturierungen werden zudem nicht vom Staat, sondern vorrangig von den Banken über einen Fonds selbst finanziert werden. Dies erfolgt über eine Bankenabgabe, deren Höhe sich nach Risikoausrichtung, Größe und Grad der Verflechtung an den Finanzmärkten des jeweiligen Instituts bemisst (vgl. Maßnahme Nr. 22 des AP 2011).
Das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8) verpflichtet Banken und Versicherungen, ihre Vergütungssysteme angemessen und transparent auszugestalten und auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
Eine stärkere und effektivere Regulierung der Finanzmärkte ist primär durch ein europäisch und international abgestimmtes Vorgehen zu erreichen. Dabei können in bestimmten Fragen Fortschritte leichter erzielt werden, wenn ein Land voranschreitet. Diese Vorreiterrolle hat Deutschland mit dem Verbot von bestimmten spekulativen Geschäften (vgl. Tabelle lfd. Nr. 9) übernommen. Hierbei handelt es sich um ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sowie um Kreditausfallversicherungen, so genannte Credit Default Swaps, auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, die nicht unmittelbaren Absicherungszwecken dienen. Dieses Verbot ist ein klares Signal, dass die Bundesregierung spekulativen Exzessen an den Finanzmärkten wirksam begegnen wird.
Wesentlich zur künftigen Stabilität von Finanzinstituten trägt zudem eine quantitativ und qualitativ bessere Kapitalausstattung bei. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 10) trägt zur Eindämmung der systemischen Risiken und zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsektors bei. Auch gelten nunmehr deutlich erhöhte Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit bei Verbriefungen.
Mit dem Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 11) hat die Bundesregierung außerdem die notwendigen Voraussetzungen für die Aufsicht und Registrierung von Ratingagenturen geschaffen. Bewertungsprozesse sollen damit transparenter und Interessenkonflikte künftig vermieden werden.
Die Möglichkeit, Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, ist wie geplant zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wird die noch bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen weiterhin verwalten und den Ausstieg aus den Rettungsmaßnahmen weiter vorantreiben. Die Abwicklung des Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) kann jedoch erst nach Beendigung aller Stabilisierungsmaßnahmen, d.h. nach Reprivatisierung der Beteiligungen und Abwicklung der Abwicklungsanstalten vollzogen werden.
Mit Instrumenten des SoFFin hat die Bundesregierung wesentlich zur Stabilisierung der deutschen Finanzmärkte beigetragen. Neben den umfangreichen Liquiditätsgarantien für Banken, die besonders in der Anfangsphase genutzt wurden, war es auch notwendig, Beteiligungen an systemrelevanten Banken zu erwerben. Letztlich hat der Bund dadurch in Form von Aktien und/oder Stillen Einlagen/Beteiligungen an der Commerzbank, der Aareal Bank und der WestLB erworben; bei der HRE war sogar ein 100-prozentiger Erwerb notwendig.
Ein solcher Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen zieht jedoch immer wettbewerbliche Probleme nach sich. Auch ist der Staat nicht der bessere "Banker". Insoweit stand von vornherein fest, dass der Bund wieder aus den Rettungsmaßnahmen aussteigen und diese krisenbedingten Bankbeteiligungen zügig und unter Wahrung der Interessen des Steuerzahlers wieder privatisieren wird, sobald die Situation der Finanzmärkte und der betroffenen Institute dies gestattet.
Die Frage der Restrukturierung der Landesbanken liegt in der Kompetenz der Länder. Erste Konsolidierungsschritte wurden bereits vollzogen: So hat die Landesbank Baden-Württemberg die Landesbanken von Rheinland-Pfalz und Sachsen übernommen. Mehrere Landesbanken haben ihr Geschäft zudem deutlich verkleinert.
Zu den in den einzelnen Landesbanken durchgeführten Konsolidierungsschritten gehören insbesondere die Bündelung von Risikopositionen und nichtstrategischen Geschäftsbereichen sowie deren Verlagerung auf interne oder externe Abwicklungseinheiten zum Zwecke eines Abbaus dieser Aktiva, die strategische Neuausrichtung auf die Kerngeschäftsfelder, die Reduktion der Bilanzsumme, die Stärkung der Kapitalbasis, die Senkung des Verwaltungsaufwandes, die Reduzierung der Zahl der Beschäftigten, die Schließung in- und ausländischer Standorte und der Abbau von Beteiligungen.
Dieser Konsolidierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Konsolidierungsschritte werden allerdings dadurch erschwert, dass bei einigen Landesbanken EU-Beihilfeverfahren noch nicht abgeschlossen und die von der EU-Kommission vorgegebenen Restrukturierungsmaßnahmen noch umzusetzen sind. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine weitere Konsolidierung des Landesbankensektors sowie die Erzielung tragfähiger Geschäftsmodelle eine zentrale Voraussetzung für ein stabiles und wettbewerbsfähiges Bankensystem in Deutschland. Die Bundesregierung wird diesen Prozess weiterhin flankierend begleiten.
c) Stärkung der Binnennachfrage
[KOM-JWB 2011: Prioritäten (2): Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte; (8) Ausschöpfung des Binnenmarktpotenzials; (10) Kostengünstige Energieversorgung].
Eine stärkere Binnennachfrage würde helfen, die Basis für das Wirtschaftswachstum zu verbreitern. Hohe Beschäftigung und reales Einkommenswachstum, vor allem durch einen kräftigen Anstieg inländischer Investitionen, sowie der Abbau regulatorischer Hemmnisse im Dienstleistungs- und Handwerkssektor könnten der Wirtschaft helfen.
Bereits im Jahr 2010 trug die Binnennachfrage in Deutschland rund zwei Drittel zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei. Diese Entwicklung setzt sich im laufenden Jahr verstärkt fort. Der Aufschwung steht somit bereits auf einem breiten Fundament. Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, sowohl die Wachstumskräfte im Inland als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Um die Wachstumsgrundlagen zu verbessern, gilt es, ein günstiges Umfeld für private Investitionen weiter zu schaffen, administrative Belastungen zu vermeiden und zurückzuführen, die positive Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung zu stabilisieren und den Wettbewerb zum Beispiel in den Netzwerkindustrien und dem Dienstleistungssektor weiter auszubauen. Die aufgeführten Maßnahmen leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung aller fünf EU-Kernziele.
Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen wird die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Als "Ultima ratio" wird ein Entflechtungsinstrument in das GWB eingeführt (vgl. Maßnahme Nr. 13 des AP 2011).
Zur Stärkung der Investitions- und Gründungsdynamik spielt der weitere Abbau von Bürokratie eine wesentliche Rolle. Bis Ende 2011 sollen die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Kosten der Wirtschaft im Vergleich zur Rechtslage am 30. September 2006 um netto 25 Prozent verringert werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 12). Bislang wurden über 300 Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von über 6,7 Mrd. Euro umgesetzt, was mehr als der Hälfte des Ziels entspricht. Aktuell wird das Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung über die Informationspflichten hinaus auf den gesamten messbaren Erfüllungsaufwand ausgeweitet. Damit sollen die unmittelbaren finanziellen und zeitlichen Belastungen, die bei den Normadressaten (Bürger, Wirtschaft und Verwaltung) dadurch entstehen, dass sie eine bundesrechtliche Norm befolgen, abgeschätzt und bereits im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 13). Ferner ist ein Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 14) in der parlamentarischen Beratung, der darauf abzielt, das Steuerrecht zu vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren weiter zu modernisieren sowie Bürger, Unternehmen und Verwaltung von steuerlichem Bürokratieaufwand zu entlasten.
Eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe besteht darin, die Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Dienstleistungsbereiche weiter zu verbessern. Wichtige wirtschaftspolitische Impulse hinsichtlich einer weiteren Liberalisierung des Dienstleistungssektors sind dabei bereits umgesetzt. In vielen Dienstleistungsbereichen wurden bereits strikte Zulassungsvoraussetzungen reduziert oder abgeschafft und wettbewerbliche Strukturen etabliert.
Um sicherzustellen, dass wettbewerbliche Strukturen auch den Verbrauchern zugute kommen, hat die Verbraucherpolitik einen hohen Stellenwert. Zugleich tragen Verbraucher, die auf ihren Schutz vertrauen und glaubwürdige Informationen erhalten, durch ihre Konsumentscheidungen zum Wachstum der Binnennachfrage bei. Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für Verbrauchervertrauen, indem sie auf den vorsorgenden Schutz von Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Schutz vor Täuschung und Irreführung abzielt und zudem einen umfassenden Leistungsvergleich der Anbieter ermöglicht.
Um das Umfeld für Unternehmen und Neugründungen weiter zu verbessern, wurden im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie allein auf Bundes- und Landesebene über 350 Gesetze und Verordnungen angepasst und damit Erleichterungen für Dienstleister geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner auf Ebene der Länder, sonstige verfahrensmäßige Erleichterungen sowie die Herstellung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die europäische Verwaltungszusammenarbeit. Im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen wurden durch die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie Hürden abgebaut.
Mit der Initiative "Gründerland Deutschland" stärkt die Bundesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft den Gründergeist und erleichtert darüber hinaus den Zugang zu Risikokapital für Gründer. Auf diese Weise macht sie den Menschen mehr Mut, ein Unternehmen zu gründen und unternehmerische Chancen zu nutzen, zugleich aber auch die Risiken zu tragen. Schwerpunkte sind die Entwicklung einer neuen Gründungskultur, die gründungsbezogene Ausbildung an Schulen und Hochschulen, die zielgerichtete Unterstützung von innovativen Gründungen sowie die Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus gilt es, das Gründungsverfahren insgesamt zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu werden die sog. One-Stop-Shops (z.B. Startercenter) und elektronische Verfahren z.B. zur Gewerbeanmeldung weiter ausgebaut sowie weitere Vereinfachungen geprüft. Darüber hinaus unterstützen die Länder mit individuellen Beratungs- und Förderungsangeboten die Gründung von Unternehmen. Der Bund fördert mit dem ESF-finanzierten "Gründercoaching Deutschland" insbesondere die Nachhaltigkeit von Unternehmensgründungen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40).
Im Bereich Klima und Energie werden unter Nutzung weiterer finanzieller Mittel u.a. im Rahmen des neu geschaffenen Energie- und Klimafonds erhebliche Anstrengungen zu energieeffizientem und klimafreundlichem Wohnen sowie zu einer energieeffizienten und klimafreundlichen Stadtentwicklung unternommen. Maßnahmen für eine effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen tragen außerdem dazu bei, Schädigungen der Umwelt zu vermeiden und die biologische Vielfalt zu bewahren.
Wichtige Investitionsanreize setzt das von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept (vgl. Tabelle lfd. Nr. 15). Darin wird in einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie erstmals der Weg in das regenerative Zeitalter beschrieben. Es enthält die deutschen Beiträge zu den Energie- und Klimazielen der EU-2020-Strategie. Zudem enthält das Energiekonzept eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen, die zeigen, wie die deutschen Energieziele erreicht werden können. In einem Sofortprogramm werden zehn besonders dringliche Maßnahmen bis Ende 2011 umgesetzt. Die Maßnahmen des Sofortprogramms umfassen insbesondere den Netzausbau und die Stärkung des Wettbewerbs.
Um den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten weiter voranzubringen, wird die Bundesregierung als wichtigen Baustein einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen (vgl. Maßnahme Nr. 9 des AP 2011). Diese Transparenzstelle soll laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. So können mögliche Preismanipulationen schnell erkannt werden. Durch die Gasnetzzugangsverordnung sind die Bedingungen für einen flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt verbessert worden. Einen weiteren Schritt zu mehr Wettbewerb wird die Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets Energie bringen, das unter anderem Regeln zum Verbraucherschutz weiter verbessern und den Ausbau der Netze fördern soll (vgl. Maßnahme Nr. 10 des AP 2011).
Deutschland wird ein neues Energieforschungsprogramm auflegen. Mit einer veränderten Schwerpunktsetzung und einer verbesserten finanziellen Ausstattung wird dies einen wichtigen Beitrag für den Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien leisten. Die Mittel für die Energieforschung vor allem in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher und Netztechnik werden aufgestockt (vgl. Maßnahme Nr. 11 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 16).
Für die Finanzierung des Energiekonzepts spielt der Energie- und Klimafonds als Sondervermögen eine wesentliche Rolle. In das Sondervermögen fließen ab dem Jahr 2011 Zahlungen der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und ab dem Jahr 2013 zusätzliche Erlöse aus der Versteigerung von CO₂-Emissionszertifikaten. Daraus werden Maßnahmen in den folgenden Bereichen finanziert: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierung, nationaler Klimaschutz und internationaler Klima- und Umweltschutz. In den Jahren 2011 und 2012 sollen dem Sondervermögen jeweils Einnahmen in Höhe von 300 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Empirische Untersuchungen zeigen, dass öffentliche Verkehrsinfrastrukturinvestitionen wichtige Beiträge zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Beschäftigung liefern können. Unter den staatlichen Investitionen zur Stärkung der internen Wachstumskräfte und der Binnennachfrage kommt daher der Erhaltung, dem Aus- und Neubau der Schienenwege, Bundesfern- und Wasserstraßen eine besondere Bedeutung zu. Für die Jahre 2011 bis 2014 werden daher die Investitionen hierfür mit rund 10 Mrd. Euro pro Jahr auf einem hohen Niveau fortgeschrieben (vgl. Maßnahme Nr. 6 des AP 2011).
Für innovative Dienstleistungen und zur weiteren Produktivitätssteigerung vor allem in wissensintensiver Produktion ist eine leistungsfähige Informationsinfrastruktur unverzichtbar. Mit der Breitbandstrategie verbessert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten, weitgehend marktgetriebenen Ausbau (vgl. Maßnahme Nr. 7 des AP 2011). Dies stellt sicher, dass die Infrastruktur mit der technologischen Entwicklung Schritt hält, und unterstützt unmittelbar auch das Erreichen der Ziele der Digitalen Agenda der EU. Ende 2010 waren nach Schätzungen der Bundesregierung und des TÜV-Rheinland bereits für rund 98,5 Prozent der Haushalte Breitbandanschlüsse mit mindestens 1 Mbit/s verfügbar, verbleibende Lücken werden rasch geschlossen. Mittelfristig sollen flächendeckend Hochleistungsnetze mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein (bis 2014 mindestens 75 Prozent der Haushalte, möglichst bis 2015, spätestens bis 2018 flächendeckend).
Zudem soll der Wettbewerb im Eisenbahnsektor gestärkt werden. Das Regulierungsrecht soll mit dem Ziel überarbeitet werden, Effizienzsteigerungen zu erreichen, den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu verbessern und die Befugnisse der Bundesnetzagentur zu stärken. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die Spielräume des Busfernlinienverkehrs zu erweitern (vgl. Maßnahme Nr. 12 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 17 und 18).
d) Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
[KOM-JWB 2011: Prioritäten (4) Arbeit attraktiver machen, (5) Reform der Rentensysteme, (6) Arbeitslose wieder in Arbeit bringen; (7) Ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Flexibilität]
Der aktuelle Trend eines dynamischeren Beschäftigungswachstums sollte aufrecht erhalten werden und die Partizipation am Arbeitsmarkt weiter steigen. Dies würde den negativen Effekten des demografischen Wandels auf das Arbeitsangebot entgegenwirken und die Binnennachfrage stärken.
Der Altersaufbau der deutschen Bevölkerung verändert sich fundamental. Das Erwerbspersonenpotenzial und der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung werden zurückgehen. Die Veränderung der Altersstruktur wirkt tendenziell einem weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote entgegen. Ohne weitere Reformen der Rahmenbedingungen wird der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials als Wachstumsbremse wirken. Die Politik der Bundesregierung zielt daher vor allem darauf ab, das Erwerbspersonenpotenzial besser auszuschöpfen und so die Erwerbstätigenquote weiter zu erhöhen. Eine Arbeitskräfteallianz wird zukünftig die Sicherung der Arbeitskräftebasis unterstützen. Hierzu dient auch die Entwicklung eines "Jobmonitors" zur Feststellung des aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarfs nach Qualifikationen, Branchen und Regionen. Darüber hinaus wurde die AG Fachkräfte der Zukunft mit den Sozialpartnern von der Bundeskanzlerin einberufen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 20 und 21).
Es gilt, vor allem die Menschen im erwerbsfähigen Alter zu mobilisieren, die dem Arbeitsmarkt bisher nicht oder nur eingeschränkt zu Verfügung stehen. Das dient zugleich den Zielen der gesellschaftlichen Integration und trägt außerdem zur Bekämpfung von Armut bei. Die Länder unterstützen diese Politik durch eine Vielzahl eigener Initiativen und Programme. Die konkreten Maßnahmen lassen sich dabei den folgenden drei Bereichen zuordnen:
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt ("Arbeiten bis 67")
Bereits 2007 wurde in Deutschland die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre bis 2029
beschlossen. Für den Arbeitsmarkt bedeutet dies eine relative Erhöhung des Umfangs der Erwerbsbevölkerung mit maximaler Wirkung um das Jahr 2030 um etwa 2,6 Mio. Personen.
Um die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen bis zum Jahr 2020 auf 60 Prozent zu steigern, sind neben Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und Qualifizierung weitere Anstrengungen in der Gesundheitsvorsorge und der altersgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen erforderlich. Die Sozialpartner unterstützen diese Prozesse zum Beispiel im Rahmen von Tarifverträgen, der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA, vgl. Tabelle lfd. Nr. 22).
Mit dem Eingliederungszuschuss für Ältere (Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber) sowie der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer stehen derzeit zwei spezifische arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Integration Älterer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Durch die Entgeltsicherung wird ein Teil der Entgeltdifferenz ausgeglichen, die entsteht, wenn ein älterer Arbeitnehmer in einer neuen Beschäftigung nur einen niedrigeren Lohn erzielt. Zusätzlich wird derzeit der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Förderung aufgestockt. Die Bundesregierung plant eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die zu größerer Flexibilität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik führen soll. Dies wird auch älteren Menschen am Arbeitsmarkt helfen, schneller und nachhaltiger in eine Beschäftigung zu kommen.
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
In Deutschland sind 5,6 Mio. Frauen im erwerbsfähigen Alter nicht berufstätig, ein großer Teil davon verfügt über eine mittlere bis höhere Qualifikation und ist kurzfristig an einer Arbeitsaufnahme interessiert. Dies stellt ein großes Potenzial zur Deckung des Fachkräftebedarfs dar. Darüber hinaus sind individuelle Muster zur Verteilung bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Familien- und Fürsorgearbeit zwischen Frauen und Männern vielfältiger geworden. Neue Forschungen zeigen, dass in knapp 20 Prozent aller Mehrpersonenhaushalte in Deutschland Frauen die Haupteinkommensbezieherinnen sind. Die Bundesregierung und die Länder verfolgen daher einen umfassenden Ansatz zum Abbau geschlechtsbedingter Benachteiligungen im gesamten Lebensverlauf. Er zielt auf die Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen auf 73 Prozent bis zum Jahr 2020 und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen sowie die Überwindung der Entgeltungleichheit. Die besonderen Bedarfe von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen werden ebenfalls berücksichtigt.
Um die Erfordernisse von Familie und Beruf besser miteinander in Einklang bringen zu können, wird die Kinderbetreuung umfassend ausgebaut (vgl. Maßnahme Nr. 5 des AP 2011). Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern und Kommunen darauf verständigt, für unter Dreijährige bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dafür sind nach Schätzungen im bundesweiten Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze von den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit 4 Mrd. Euro an den entstehenden Kosten und danach mit jährlich 770 Mio. Euro an den Betriebskosten. Ab 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz; wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird, soll ein Betreuungsgeld eingeführt werden.
Länder und Kommunen unternehmen schon seit Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen, ein bedarfsgerechtes Tagesbetreuungsangebot für alle Altersgruppen zu unterbreiten. Sie erachten eine qualitative Untersetzung des quantitativen Ausbaus als besonders bedeutsam und fördern Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Der Bund beteiligt sich hieran.
Neben der weiteren Verbesserung der Tagesbetreuungsinfrastruktur gibt es - zum Teil mit Unterstützung durch ESF-Mittel - zahlreiche Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene, um auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere mit Kindern und speziell Alleinerziehenden hinzuwirken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 24-30) und diese nach den eingangs erwähnten Maßgaben qualitativ zu verbessern.
Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Herbst 2010 gemeinsam mit dem DIHK die Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten" (vgl. Tabelle lfd. Nr. 31) gestartet. Die Initiative unterstützt Unternehmen dabei, sich durch flexible Gestaltung von Arbeitszeiten als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und so leichter qualifizierte Bewerber zu gewinnen und bewährte Fachkräfte stärker an sich zu binden.
Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Regelung zur Familienpflegezeit im Kabinett verabschiedet; die Regelung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Familienpflegezeit wird weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, die sich Zeit für Verantwortung für ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen nehmen wollen (vgl. Maßnahme Nr. 17 des AP 2011).
Die Bundesregierung arbeitet an einem Stufenplan zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Der Stufenplan zielt darauf, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst maßgeblich zu erhöhen und setzt den entsprechenden Auftrag des Koalitionsvertrages für die 17. Legislaturperiode um.
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen ("Integrativer Arbeitsmarkt")
Ein entscheidender Faktor hin zu einer besseren Nutzung des Arbeitskräftepotenzials und zum Abbau von Armut und sozialer Ausgrenzung ist die von der Bundesregierung angestrebte Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit um 20 Prozent bis 2020. Die Bundesregierung folgt dem Prinzip "Integration durch Arbeit". Hierzu ist mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2005 die Voraussetzung geschaffen worden. Seitdem werden die Gestaltungsmöglichkeiten für eine individuelle und passgenaue Unterstützung der Arbeitsuchenden kontinuierlich erweitert. Im Bereich der Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2011 im Rahmen der Organisationsreform neue Kennzahlen- und Leistungsvergleiche sowie ein Zielvereinbarungssystem für die Jobcenter eingeführt.
Als neues Instrument zur Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger kommt seit Mitte 2010 das Instrument der Bürgerarbeit (vgl. Tabelle lfd. Nr. 32) zum Einsatz. Für das Programm stehen insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundesetat und Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Ab 2011 können so rund 34.000 Bürgerarbeitsplätze für drei Jahre gefördert werden.
Außerdem wurde die Schaffung eines Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Da dieser Freiwilligendienst für alle Altersgruppen offen sein wird, bietet er vielfältige Möglichkeiten der Berufsorientierung und des Wiedereinstiegs in den Beruf, besonders im sozialen Bereich (vgl. Maßnahme Nr. 18 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 33).
Die Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt wird über eine Vielzahl von teilweise durch den Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Programmen zur Sprachförderung, zur beruflichen Qualifizierung und zum Abbau von Diskriminierung beim Zugang in den Arbeitsmarkt sowie zur Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen unterstützt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 34-36). Neue Impulse entstehen zum Beispiel im Rahmen des aus 40 Initiativen bestehenden Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ) (vgl. Tabelle lfd. Nr. 37).
Wichtiges Element eines integrativen Arbeitsmarktes ist zudem die Schaffung und Erhaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Neben zahlreichen bestehenden Regelungen und Fördermaßnahmen ist dieses Thema auch ein Schwerpunkt des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Tabelle lfd. Nr. 38).
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse ("Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt")
Die bestehenden Zugangsmöglichkeiten für ausländische Akademiker aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt werden noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (Blaue Karte EU) ergänzt. Die Bundesregierung prüft dabei, inwieweit die Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung der Blauen Karte EU genutzt werden können. Sie wird zudem im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftemangel Anpassungsbedarf im Zuwanderungsrecht prüfen. Sie wird dabei auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen.
Zur Sicherung des Arbeitskräftepotenzials ist aber auch eine Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 42) erforderlich. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der einen Anspruch auf ein transparentes und zügiges Anerkennungsverfahren vorsieht (vgl. Maßnahme Nr. 2 des AP 2011).
e) Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
Aufgrund der sich abzeichnenden Knappheit hochqualifizierter Arbeitskräfte bleiben weitere Verbesserungen der Qualität und der Offenheit des Bildungssystems zentral, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu fördern und komparative Vorteile bei technologisch hochwertigen Produkten zu erhalten.
Die Zukunftsfähigkeit Deutschlands hängt in hohem Maße von gut ausgebildeten Fachkräften ab. Vor dem Hintergrund des demografisch bedingt sinkenden Arbeitskräfteangebots sind weitere Verbesserungen und Investitionen in das Bildungssystem essentiell, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die Zuständigkeit für das Bildungssystem im Wesentlichen bei den Ländern, die zusammen mit den Kommunen knapp 90 Prozent der öffentlichen bzw. rund 70 Prozent der gesamten Bildungsausgaben tragen. Nach vorläufigen Ergebnissen stiegen die Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte im Jahr 2008 auf 93,4 Mrd. Euro und 2009 auf 98,9 Mrd. Euro und haben 2010 mit 102,8 Mrd. Euro die Hundertmilliardenmarke überstiegen. Der ESF unterstützt das Bildungssystem mit Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifizierung von Kindern, Jugendlichen, Arbeitslosen und Arbeitnehmern in der Förderperiode 2007-2013 mit rd. 4,6 Mrd. Euro.
Im Rahmen der auf dem Bildungsgipfel von Bund und Ländern im Oktober 2008 beschlossenen gemeinsamen Qualifizierungsinitiative für Deutschland wurde eine Vielzahl von Maßnahmen in allen Bildungsbereichen von der frühkindlichen Förderung bis zur Weiterbildung ergriffen und weiterentwickelt.
Ein geeignetes Bildungsangebot in allen Lebensphasen ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiographie wird bereits in der frühen Kindheit gelegt. Um die Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an zu erhöhen, wird der Ausbau der Kinderbetreuung massiv vorangetrieben. Durch vielfältige Maßnahmen unterstreichen Bund, Länder und Kommunen die Bedeutung früher Bildung in Kindertagesstätten und Grundschulen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44-49). Um Kindern mit Migrationshintergrund eine spätere gleichberechtigte Teilhabe auch am Arbeitsleben zu erleichtern, werden sie frühzeitig in ihrer sprachlichen Entwicklung gefördert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 50). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Qualifizierung des pädagogischen Personals (vgl. Tabelle lfd. Nr. 46).
Ein besonderes Augenmerk gilt der Erhöhung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Risikolagen. Um unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am schulischen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, gibt es seit 2011 zusätzlich
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie oder ihre Eltern Leistungen der Grundsicherung (sog. Arbeitslosengeld II) bzw. Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51). Die Allianz für Bildung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 43) bindet darüber hinaus eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Akteuren in das Engagement der Bundesregierung für mehr Bildungsgerechtigkeit ein.
Der Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und den Akteuren am Arbeitsmarkt kommt herausragende Bedeutung zu. Die Länder haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zum Erreichen von schulischen und beruflichen Abschlüssen beitragen und die einer verbesserten Integration, insbesondere auch individuell und/oder sozial benachteiligter Jugendlicher, in Ausbildung und Arbeitsmarkt dienen. Neben der Notwendigkeit einer Förderung zielgruppenspezifischer, sozialpädagogisch begleiteter Maßnahmen, sehen die Länder zudem die Notwendigkeit einer verbesserten Verzahnung der von verschiedenen Leistungsträgern und Akteuren vorzuhaltenden Angebote und Instrumente für einen gelingenden Übergang in Ausbildung und Beruf.
Zur Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung wurden für bestimmte Schnittstellen in der Schullaufbahn (Ende der Grundschule und Ende der Sekundarstufe I, Abitur) die Entwicklung von Bildungsstandards festgeschrieben und 2006 mit der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring ein umfassendes Konzept entwickelt, bei dem es um die systematische Beschaffung von Informationen zur Effektivität des Bildungssystems geht. Gleichzeitig sollen diese Maßnahmen der einzelnen Schule zur Unterrichts- und Qualitätsentwicklung zugute kommen. Die Teilnahme an internationalen Schulleistungsuntersuchungen, die Überprüfung der Bildungsstandards, landesweite Vergleichsarbeiten und die Bildungsberichterstattung sind Teile dieser Gesamtstrategie. Das eigens gegründete Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen steuert und koordiniert diese Prozesse. Derzeit werden dort in zentralen Fächern auch Standards für die Abiturprüfung entwickelt.
In Fortsetzung ihrer Aktivitäten zur Reduzierung der Schulabbrecherquote hat die Kultusministerkonferenz im März 2010 eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart. Diese verfolgt das Ziel, die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler so zu verbessern, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, wesentlich reduziert wird. Die Länder haben dazu teils umfangreiche Förderprogramme - auch mit Mitteln der Europäischen Union - aufgelegt. Sie zielen sowohl auf Prävention als auch auf Intervention, wobei ein zielgerichtetes Zusammenwirken der Träger der schulischen und der außerschulischen Bildung mit den verschiedensten kommunalen Akteuren angestrebt wird. Zur Hebung des Bildungsniveaus werden die Potenziale des Sports für die Heranwachsenden einbezogen.
Der Übergang von der Schule in den Beruf gilt als zentrale Weichenstellung zur Sicherung des Nachwuchses von qualifizierten Fachkräften. Verschiedene Maßnahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland tragen zur Erreichung von Schulabschlüssen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, zur Berufsorientierung in den schulischen Lehrplänen und zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben bei. Zudem wird das Schulwesen durchlässiger gestaltet und eine intensivere Vernetzung mit allen an der Berufsorientierung beteiligten Akteuren angestrebt.
Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter flankieren den Übergang von der Schule in den Beruf durch Berufsberatung, Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung. Im Jahr 2010 wurden in diesem Zusammenhang für Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung und -förderung rund 3,2 Mrd. Euro ausgegeben. Diese Maßnahmen werden ergänzt durch die neue Initiative "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" (vgl. Tabelle lfd. Nr. 53).
Im Ausbildungspakt wirkt die Bundesregierung gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der KMK darauf hin, ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen für junge Menschen sicherzustellen. Die Partner haben den seit dem Jahr 2004 bestehenden Pakt bislang zweimal verlängert, zuletzt im Jahr 2010 bis zum Jahr 2014 (vgl. Tabelle lfd. Nr. 52). Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung stellt für Altbewerber, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche sowie behinderte junge Menschen und Jugendliche mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung dar. Die Partner des Ausbildungspakts wollen diesen Gruppen daher besondere Aufmerksamkeit widmen. Es sollen aber auch leistungsstarke Jugendliche vermehrt für eine betriebliche Ausbildung gewonnen werden.
Für junge Menschen, die von den vorhandenen Angeboten und Akteuren in der Schule und beim Übergang in die Ausbildung nicht mehr erreicht werden, hat die Bundesregierung an mehr als tausend Standorten ein neues Förderprogramm entwickelt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 54). In Vorbereitung ist zudem ein Grundbildungspakt für Alphabetisierung von Erwachsenen durch Bund und Länder (vgl. Maßnahme Nr. 15 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 68).
Für den Ausbau der tertiären Bildung unternehmen Bund und Länder gemeinsam erhebliche Anstrengungen. Sie erhöhen auch in den kommenden Jahren ihre finanziellen Aufwendungen um rund 21 Mrd. Euro in Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation. Auf den Bund entfallen dabei rund 14 Mrd. Euro. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Länder und des Bundes ist es gelungen, die Studienanfängerquote von 37,1 Prozent(2007) und 39,3 Prozent(2008) auf 43,3 Prozent(2009) und auf 46,0 Prozent(2010) zu erhöhen. Dies liegt deutlich über der 2008 von Bund und Ländern vereinbarten Zielmarke von 40 Prozent. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Förderung von MINT-Berufen und dabei auf die Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Fächern gelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 55).
Die Zahl der Studienberechtigten wird sich bis 2020 deutlich erhöhen. Bund und Länder setzen sich im Rahmen des Hochschulpakts 2020 für Investitionen in zusätzliche Studienmöglichkeiten ein und haben den Pakt mit dem Qualitätspakt Lehre um eine dritte Säule zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität ergänzt (vgl. Maßnahme Nr. 4 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 56 und 57).
Die von Bund und Ländern beschlossene Exzellenzinitiative macht die universitäre Spitzenforschung in Deutschland international sichtbar und stärkt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (vgl. Maßnahme Nr. 3 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 58). Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft erhalten außerdem über den Pakt für Forschung und Innovation mit einem jährlichen Mittelaufwuchs von 5 Prozent bis 2015 finanzielle Planungssicherheit und den nötigen Spielraum für strategische Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und für die Intensivierung des Technologietransfers in die Wirtschaft (vgl. Tabelle lfd. Nr. 59).
Der Bologna-Prozess hat zu einer grundlegenden Reform von Studium und Lehre geführt. Die Länder und Hochschulen tragen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Studienstruktur und zur weiteren Qualitätssicherung und -steigerung bei. Unter anderem wurde gemeinsam mit dem Stifterverband der Wettbewerb "Exzellente Lehre" mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro aufgelegt. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Mobilität von Studierenden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 63).
Die Anhebung der Fördersätze und Einkommensgrenzen im Bundesausbildungsförderungsgesetz und bei der Berufsausbildungsbeihilfe sowie im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zum Oktober 2010 sichern im Zusammenspiel mit strukturellen Verbesserungen der Förderungsbedingungen zudem eine attraktive staatliche Ausbildungsförderung für Studierende, Aus- und Fortzubildende auch aus Familien mit geringem Einkommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 60). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung besondere Begabungen durch verschiedene Stipendienprogramme, u.a. das 2011 eingeführte Deutschland-Stipendium (vgl. Tabelle lfd. Nr. 61 und 62).
Die betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen selbst. Bund und Länder unterstützen die Unternehmen in dieser wichtigen Aufgabe durch Maßnahmen und Initiativen, die darauf zielen, die Weiterbildungsinfrastruktur und -qualität zu verbessern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 64-67). Die im Zuge der Wirtschaftskrise aufgelegten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit haben es den Unternehmen zudem erleichtert, Fachkräfte während der Krise weiter zu qualifizieren (vgl. Tabelle lfd. Nr. 69).
Das 2008 eingeführte Programm "Aufstiegsstipendium" für beruflich Qualifizierte, mit dem das Ziel der Förderung von Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verfolgt wird, wurde erfolgreich ausgebaut. Inzwischen wurden 2.500 Personen in das Programm aufgenommen.
Im März 2011 ist der Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" der Bundesregierung und der Regierungen der Länder angelaufen. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern und damit das Fachkräfteangebot zu sichern (vgl. Maßnahme Nr. 14 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 67).
Das 2009 novellierte Aufstiegsfortbildungsgesetz ("Meister-BAföG"), das von Bund und Ländern finanziert wird, sichert mit seinen deutlich verbesserten Leistungskonditionen die Teilnahme Fortbildungswilliger an Aufstiegsfortbildungen und trägt so maßgeblich zur Höherqualifizierung der dringend benötigten Fachkräfte bei. Das im Dezember 2008 gestartete Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt individuelle berufliche Weiterbildungen und fördert auch beruflich verwertbare Fortbildungen unterhalb eines beruflichen Abschlusses.
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a) Europäische Strukturfonds
Die Verwendung der Europäischen Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) ist in Deutschland in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 auf die Förderung des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials ausgerichtet. Dafür stehen insgesamt 26,4 Mrd. Euro (17 Mrd. aus dem EFRE und 9,4 Mrd. aus dem ESF) zur Verfügung, die - mit Ausnahme von zwei Bundesprogrammen (Verkehr, ESF) - über Operationelle Programme der Länder umgesetzt werden. Diese Mittel, die aus nationalen öffentlichen und privaten Mitteln kofinanziert werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Investitionsdynamik und damit der Binnennachfrage.
Die Förderung ist prioritär auf folgende Themen ausgerichtet:
- - Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung und Bildung (rd. 5 Mrd. Euro)
- - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (rd. 3,62 Mrd. Euro)
- - Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum (rd. 5,5 Mrd. Euro)
- - Förderung überregional bedeutsamer Verkehrswegeinvestitionen (rd. 1,5 Mrd. Euro)
- - Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten (rd. 2,6 Mrd. Euro)
- - Verbesserung des Humankapitals (rd. 3,2 Mrd. Euro)
- - Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personengruppen (rd. 3,4 Mrd. Euro).
Damit legen die Operationellen Programme in Deutschland schon jetzt einen starken Fokus auf die Stärkung der Finanzierung von Wissen und Bildung, Innovation und Forschung, Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie eine moderne Industrie- und Beschäftigungspolitik und leisten einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit aus den Strukturfonds, insbesondere durch das Programm INTERREG, bewährt. Im Rahmen des ESF kommen außerdem transnationalen und grenzüberschreitenden Austausch- und Mobilitätsvorhaben eine größere Bedeutung zu.
In Bezug auf die künftige Ausgestaltung der EU-Strukturfonds wird auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zum 5. Kohäsionsbericht verwiesen.
b) Entwicklung des ländlichen Raums (Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP))
Im Rahmen der 2. Säule der GAP ist für strukturschwache und ländliche Regionen eine langfristige Perspektive zur Verfügbarkeit von Fördermitteln wichtig. In Anbetracht des demografischen Wandels, der die ländlichen Räume vor große Herausforderungen stellt, auch mit Blick auf den sozialen und territorialen Zusammenhalt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine aktive Politik für ländliche Räume mit Perspektive bis in das Jahr 2020 zu verfolgen. Die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Rahmen der 2. Säule der GAP leisten aufgrund ihrer Reichweite einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie.
Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Lfd. Nr. | Titel der Maßnahme | Beschreibung der Maßnahme | Erwartete Wirkung der Maßnahme | Status und Zeitplan | Inkrafttreten | JWB Lfd. Nr. |
a) Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte | ||||||
1. | Luftverkehrsteuer | Mit dem Luftverkehrsteuergesetz wird der Flugverkehr in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen, um Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu setzen. Der Steuer unterliegen Abflüge von Fluggästen von inländischen Startorten. Der Steuersatz ist in Abhängigkeit von der Entfernung des Flugziels in drei Stufen gestaffelt. | Die erwarteten Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer von jährlich 1 Mrd. € sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Ab 2012 wird die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel berücksichtigt. Hierfür werden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer so abgesenkt, dass die Gesamtbelastung des Luftverkehrs aus Luftverkehrsteuer und Emissionshandel bei 1 Mrd. € bleibt. | In Kraft | 01.01.2011 | 5. |
2. | Kernbrennstoffsteuer | Besteuerung von Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von Strom genutzt wird. Die Kernbrennstoffsteuer beträgt 145 € pro Gramm Kernbrennstoff und ist auf 6 Jahre befristet. | Die Erträge aus der Kernbrennstoffsteuer sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen und dementsprechend auch die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes verringern. Die jährlichen Einnahmen sollen durchschnittlich 2,3 Mrd. Euro betragen und werden ohne Zweckbindung dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung stehen. | In Kraft | 01.01.2011 | 6. |
3. | Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzierungsgesetz) | Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung in der GKV: Grundsätzlich kein Anstieg der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in 2011 und 2012 im Vergleich zu 2010 Festlegung eines Abschlages für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzlich vereinbaren (Mehrleistungen) auf 30% in 2011; ab 2012 vertragliche Vereinbarung Die Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dürfen in 2011 um max. 0,9%, in 2012 max. in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate steigen. Begrenzung des Ausgabenzuwachses der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung Begrenzung des Vergütungsniveaus in der hausarztzentrierten Versorgung Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) dürfen 2011 maximal um 0,9% und 2012 maximal in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate erhöht werden. Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der GKV: Aufhebung der vorübergehend erfolgten Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Prozent- punkte: Festlegung des paritätisch finanzierten Beitrags- satzes auf 14,6%, zuzüglich des mitgliederbezogenen Beitragsanteils von 0,9 Prozentpunkten Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3% Weiterentwicklung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge der Mitglieder, die kassenindividuell festgelegt werden können Einführung eines Sozialausgleichs: Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigt, erfolgt ein steuerfinanzierter und krankenkassenübergreifender Sozialausgleich. In den Jahren 2011 bis 2014 kann der Sozialausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden. Ab dem Jahr 2015 sollen zur Finanzierung des Sozialausgleichs weitere Zahlungen aus Bundesmitteln gewährt werden. Die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt. Der Sozialausgleich erfolgt ohne Antragsverfahren direkt bei Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern durch Verringerung des Beitragssatzanteils des Mitgliedes. | Die ausgabenbegrenzenden Maßnahmen verhindern ein andernfalls drohendes Milliarden-Euro-Defizit in der GKV und sorgen bereits kurzfristig für eine Stabilisierung der Finanzen. Es wird eine weitgehende Entkoppelung der Arbeitskosten von den Gesundheitskosten durch Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages und Finanzierung von unvermeidbaren Ausgabensteigerungen durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erreicht. Die Finanzierung der GKV wird damit weniger anfällig gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Die Krankenkassen erhalten durch die Möglichkeit, kassenindividuell Zusatzbeiträge festzulegen, ihre Beitragsautonomie zurück. Gleichzeitig wird mit einem transparenten Preissignal der Wettbewerb um effiziente und qualitativ hochwertige Versorgungsangebote befördert. Der Sozialausgleich schützt vor unverhältnismäßiger Belastung der Beitragszahler. Eine Steuerfinanzierung berücksichtigt die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Bürgerinnen und Bürger. | In Kraft | 01.01.2011 | 63. |
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | Reduzierung und Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente des SGB II und SGB III | Effektiverer und effizienterer Einsatz der Instrumente | Gesetzgebung steht bevor | 2012 | ||
b) Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors | ||||||
Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes | Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Investmentgesetzes: Festlegung zusätzlicher Anforderungen an Finanzdienstleistungsinstitute und Einführung verpflichtender Produktinformationsblätter Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds und ein Abwicklungsverfahren für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds Verbesserung der Transparenzvorschriften über das Halten von Derivaten | Verbesserung des Schutzes vor Falschberatung Verbesserung der Information der Anleger Stabilisierung offener Immobilienfonds sowie Verhinderung verdeckter Übernahmen von Unternehmen (Anschleichen) | Kabinettbeschluss vom 22.09.2010 | voraussichtlich 1. Quartal 2011 | 13. | |
6 | Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- vermittler- und Vermögensanlagenrechts | Verschärfung der Prospektvorgaben für Graumarktprodukte Einführung von Produktinformationsblättern Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler durch Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung | Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts | |||
7. | Restrukturierungsgesetz | Schaffung neuer Instrumente zur Restrukturierung und Reorganisation von Banken sowie Einführung einer Bankenabgabe zur Finanzierung der neuen Maßnahmen: Schaffung geeigneter Instrumente zur Sanierung und Reorganisation sowie zur Restrukturierung von Banken Errichtung eines Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe) Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Nachbefüllung der Abwicklungsanstalten, Erleichterung des Exits aus den Stützungsmaßnahmen) Begleitregelungen | Haushaltschonende Bewältigung einer Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems gesetz am 31.12.2010 und wesentliche | In Kraft | Restrukturierungsfonds- Teile der Änderungen des Kreditwesengesetzes gesondert am 01.01.2011 | 14. |
8. | Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen | Gesetzliche Umsetzung der vom Financial Stability Board (FSB) auf Grundlage der G 20-Beschlüsse entwickelten internationalen Vergütungsstandards im Banken- und Versicherungsbereich: Erfordernis angemessener, transparenter und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteter Vergütungssysteme Regelung der näheren Einzelheiten in zwei Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen Ermächtigung der BaFin in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen | Angemessene und transparente Vergütungssysteme, welche auf eine nachhaltige Entwicklung der Institute und Versicherungsunternehmen ausgerichtet sind Hierdurch: Erhöhung der Finanzmarktstabilität | In Kraft | 27.07.2010 | 17. |
Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte | Verbot (in Deutschland) von ungedeckten Leerverkäufen von deutschen Aktien, Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivate (CDS) auf Staatsschuldtiteln der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen | Begrenzung der destabilisierenden Wirkungen spekulativer Finanzmarktgeschäfte mit bestimmten Wertpapieren | In Kraft | 27.07.2010 | 12. | |
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie | Im Wesentlichen Umsetzung der EU-Vorgaben aus der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie: Regelungen zu Verbriefungs-Transaktionen, darunter Festlegung eines Selbstbehalts in Höhe von 5% bis 2014 und 10% ab 2015 der verbrieften Positionen Stärkung der Zusammenarbeit der zuständigen Bankenaufseher bei der gemeinsamen Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger EU-Institute Harmonisierung der Voraussetzungen, unter denen hybride Kapitalinstrumente den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zugerechnet werden dürfen Verschärfungen der Großkreditvorschriften | Verringerung systemischer Risiken und Erhöhung der Stabilität des Finanzsektors | In Kraft | 31.12.2010 | 15. | |
11. | Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung | Inhaltliche Schwerpunkte: Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen in der EU Aufsicht durch nationale Aufsichtsbehörden (Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/BaFin) in Aufsichtskollegien Adressierung von Interessenskonflikten, z.B. keine Beratungsleistungen für bewertete Unternehmen Veröffentlichung von Modellen und Methoden, auf die sich Ratings stützen Transparenz des Ratingprozesses Verwendung von Ratings aus Drittländern bei Erfüllung bestimmter Kriterien möglich | Förderung der Integrität, Transparenz, Verantwortung, guter Unternehmensführung und Verlässlichkeit von Ratingtätigkeiten sowie der Qualität von Ratings, die in der Europäischen Union abgegeben werden | In Kraft | 19.06.2010 | 11. |
c) Stärkung der Binnennachfrage | ||||||
12. | Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung | Die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Kosten der Wirtschaft sollen bis Ende 2011 um netto 25% gegenüber 2006 reduziert werden. | Bürokratieabbau setzt Wachstumsimpulse ohne den Staatshaushalt zu belasten. Konkret: Realisierung von Vereinfachungspotenzialen durch die systematische Überprüfung von Regelungen auf Effizienz und Transparenz Eröffnung von Gestaltungsspielräumen für mehr Innovation und wirtschaftliche Aktivität durch die erzielten Entlastungen | Dezember 2010: Beschluss über einen verbindlichen Umsetzungsplan zur Erreichung des 25%-Ziels bis Ende 2011 | 39. | |
13. | Erweiterung des Ex- ante Verfahrens der Gesetzesfolgenabschätzung | Mit dem Erfüllungsaufwand wird künftig der gesamte Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aus der Befolgung von bundesrechtlichen Vorschriften im Vorhinein offen gelegt. Das schließt den bislang erfassten Aufwand aus Informationspflichten ein. Hierzu wird die Bundesregierung künftig alle messbaren finanziellen und zeitlichen Belastungen, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Norm entstehen werden, systematisch ermitteln und in ihren Entwürfen darstellen. | Stärkung der Folgenabschätzung als eigenständigem Mechanismus im Gesetzgebungsverfahren Dadurch: Unterstützung einer besseren Rechtsetzung als Beitrag zum Erhalt wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und zur Umsetzung weiterer Strukturreformen | Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates vom 16. März 2011. Änderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien geplant für 2011 | 22. März 2011 in Vorbereitung | 40. |
14. | Steuervereinfachungsgesetz 2011 | Paket zur Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren Wesentliche Maßnahmen: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 € Vereinfachungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei der Gewährung von Kindergeld/Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder Eröffnung der Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärungen von zwei Jahren Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung | Der Gesetzentwurf zielt gemeinsam mit einer Vielzahl flankierender untergesetzlicher Maßnahmen darauf ab, die Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien. | In Vorbereitung Abschluss voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2011 | Das Gesetz wird - soweit es technisch und organisatorisch möglich ist - bereits für den Veranlagungszeitraum 2011 (insb. elektronische Rechnungsstellung ab 1. Juli 2011) wirksam werden; im Übrigen ab dem 01.01.2012 | 43. |
15. | Energiekonzept | Das Energiekonzept formuliert Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es enthält: ambitionierte Ziele, - eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und mit dem Energie- und Klimafonds eine solide Finanzierungsgrundlage. Als ersten Schritt der Umsetzung hat die Bundesregierung ein 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekonzept beschlossen. Es enthält zehn besonders dringliche Maßnahmen, insbesondere zum Netzausbau. | Deutschland soll bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. | Umsetzung im Laufe des Jahres 2011 und danach Umsetzung des Sofortprogramms bis 31.12.2011 | 28.09.2010 (Kabinettbeschluss) | 85. |
16. | Energieforschungsprogramm | Mittel für die Energieforschung vor allem in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher und Netztechnik werden aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Energie- und Klimafonds aufgestockt. | Beitrag für den Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien | in Arbeit | ||
17. | Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für den ÖPNV | Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an den europäischen Rechtsrahmen für die öffentliche Finanzierung von Verkehrsleistungen | Herstellung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Organisation und Finanzierung des Nahverkehrs. | Gesetzentwürfe in Vorbereitung | 01.01.2012 | |
18. | Erweiterung der Spielräume des Busfernlinienverkehrs | Änderung der Regelung im Personenbeförderungsgesetz | Steigerung des Wettbewerbs im Fernverkehr | Vorhaben wird im Zusammenhang mit Tabelle lfd. Nr. 17 behandelt. | 2. Jahreshälfte 2011 (geplant) | |
d) Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen | ||||||
AG Fachkräfte der Zukunft | Verständigung der Bundesregierung mit den Sozialpartnern, eine gemeinsame Arbeitsgruppe "Fachkräfte der Zukunft" einzuberufen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die bestehenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu bündeln und neben den bereits vorhandenen Aktivitäten weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Parallel hierzu wird derzeit innerhalb der Bundesregierung ein abgestimmtes Fachkräftekonzept entlang der Sicherungspfade Bildung, Qualifizierung, Aktivierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Integration und Zuwanderung erarbeitet. | Herausforderung eines drohenden Fachkräftemangels erfolgreich bewältigen | Die Ergebnisse werden im Sommer 2011 vorgestellt werden. | |||
Arbeitskräfteallianz | Wirtschafts- und arbeitsmarktnahe Akteure werden regionale Initiativen und Projekte in den Regionen vernetzen und so die Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen zur Arbeitskräftesicherung vor Ort unterstützen. Ein Innovationsbüro wurde hierfür eingerichtet. | Herausforderung eines drohenden Fachkräftemangels erfolgreich bewältigen | Die Arbeitskräfteallianz wurde im Oktober 2010 einberufen. Arbeitsaufnahme des Innovationsbüros ist im März 2011. | |||
Jobmonitor | Die Bundesregierung entwickelt derzeit mit wissenschaftlicher Unterstützung ein Instrumentarium zur Feststellung des aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarfs nach Qualifikationen, Branchen und Regionen - einen sogenannten Jobmonitor. | Der Jobmonitor wird eine solide Datenbasis bilden, auf deren Grundlage sich zielgerichtete und bedarfsgerechte Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitskräftebasis ableiten lassen werden. | Erste Ergebnisse zum aktuellen Arbeitskräftebedarf werden in einem "Trendreport Arbeitskräftesicherung" im 3. Quartal 2011 veröffentlicht werden. In einem weiteren Trendreport werden im 1. Quartal 2013 darüber hinaus auch Daten zum zukünftigen Arbeitskräftebedarf aufgezeigt werden. | |||
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) | Kooperation zwischen der Bundesregierung, Sozialversicherungsträgern, Ländern, Stiftungen und Unternehmen. | INQA verbindet das Ziel der Förderung von Gesundheit, beruflichen Kompetenzen und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten mit der Intention, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. | ||||
Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen | Langzeitarbeitslose Frauen und Männer zwischen 50 und 64 Jahren werden seit Oktober 2005 durch das Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" bei der Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz, der es erlaubt, bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. An der Umsetzung des Programms sind nicht nur die hauptverantwortlichen Jobcenter einbezogen, sondern auch die Partner der regionalen Netzwerke (Unternehmen, Kammern und Verbände, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbände). | In einer ersten Programmphase (Oktober 2005 bis Dezember 2007) wurden über 22.500 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt erzielt. In der zweiten Programmphase (Januar 2008 bis Dezember 2010) konnten diese sogar auf über 100.000 gesteigert werden. Für 2011 werden 65.000 Integrationen angestrebt. | Förderung von 78 regionalen Pakten, läuft seit 2005, nochmals von Januar 2011 bis Dezember 2015 verlängert | |||
Lokale Bündnisse für Familie | Lokale Bündnisse sind Zusammenschlüsse von Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Handlungsschwerpunkte der Lokalen Bündnisse sind durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Maßnahmen und Projekte für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung. Für 2011 setzt die Initiative einen neuen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beschäftigte mit Kindern im Schulalter. | Erwartet werden innovative und modellhafte Projekte und Maßnahmen, die in Kooperation mit wirtschaftsnahen und arbeitsmarktrelevanten Akteuren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Kindern im Schulalter verbessern. | bisher 642 lokale Bündnisse Ausbau in 2011 | |||
Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration | Bis zu 4.000 Kindertageseinrichtungen - insbesondere in benachteiligten Sozialräumen - werden mit rund 400 Mio. € zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" ausgebaut. Jeder beteiligten Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25.000 € pro Jahr zugewiesen. In den Schwerpunkt-Kitas wird die Fachkraft-Kind-Relation verbessert und eine zusätzliche alltagsintegrierte Sprachförderung bereits für Kinder unter drei Jahren ermöglicht. Förderzeitraum: März 2011 bis Dezember 2014 | Verbesserung der Sprach- und Integrationsförderung ab Eintritt in die Kindertageseinrichtung durch zusätzliches, qualifiziertes Personal Eine bundesweit verlässliche, bedarfsgerechte Struktur frühkindlicher Sprachförderung soll gleichwertige Lebensverhältnisse durch faire Startchancen für alle Kinder schaffen. | Förderung von rund 3.000 Einrichtungen ab März 2011 Förderung weiterer rund 1.000 Einrichtungen ab Frühjahr 2012 | 17. | ||
Gute Arbeit für "Alleinerziehende" | Das ESF-Programm "Gute Arbeit für Alleinerziehende" fördert die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Handlungskonzepten zur Arbeitsmarktintegration von hilfebedürftigen Alleinerziehenden im Sinne des SGB II und die Stärkung lokaler Netzwerke bei der Aufgabenumsetzung. Projekte dieses Programms müssen sich mindestens einem der Handlungsschwerpunkte Aktivierung, Integration in Erwerbstätigkeit und soziale und beschäftigungsbezogene Stabilisierung zuordnen lassen. Zur Programmteilnahme ausgewählte Alleinerziehenden müssen zu Beginn des Projektes Leistungen nach dem SGB II beziehen. Gleichzeitig müssen die Projekte den Transfer der Handlungskonzepte bewirken. | Das sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziel besteht darin, die Erwerbs- und Verdienstchancen der Alleinerziehenden - hin zu mehr Teilzeitarbeit mit höherem Stundenumfang und hin zu mehr Vollzeitarbeit - zu erhöhen und mit der gezielten finanziellen Förderung die Aktivierung in Richtung 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies bedeutet auch, dass ein die Existenz sicherndes Erwerbseinkommen die materielle Basis zur Verbesserung der sozialen Lage von hilfebedürftigen Alleinerziehenden-Haushalten schaffen soll. "Gute Arbeit für Alleinerziehende" bedeutet aber auch, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure ihre Anstrengungen - gemeinsam und unter Wahrung ihrer jeweiligen Verantwortung - verstärken und aufeinander abstimmen. | Förderung von 78 Projekten Laufzeit des Programms bis Ende 2012 | 20.03.2009 | ||
"Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" | ESF-finanziertes Programm (Volumen: 25 Mio. €) zur Förderung des Auf- und Ausbaus von lokalen Unterstützungsstrukturen für Alleinerziehende an rd. 100 Standorten bundesweit. Die Projekte werden durch einen externen Dienstleister beraten und konzeptionell begleitet. Projektverläufe werden analysiert und Ergebnisse auf Programmebene wissenschaftlich ausgewertet. Förderzeitraum: April 2011 bis Juni 2013 | zügigere und nachhaltigere Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt durch bessere Verzahnung der lokalen arbeitsmarkt-, familienpolitischen und vereinbarkeitsorientierten Unterstützungsstrukturen für die Zielgruppe. Überführung guter Praxis in die Regelorganisation insbesondere der beteiligten Verwaltungsträger (Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Träger der Kinder- und Jugendhilfe) | Start der Projekte: April 2011 bis Juni 2011 | Juli 2010 | ||
28. | Bundesinitiative für Frauen in der Wirtschaft "Gleichstellen" | Nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft durch spezifische Maßnahmen wie: innovative Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung Heranführung von jungen Frauen an MINT-Berufe, an eine gewerblichtechnische oder handwerkliche Ausbildung sowie weitere innovative Zukunftsberufe Stärkung der Aufstiegsorientierung und -bereitschaft von weiblichen Beschäftigten Verringerung und Vermeidung von Qualifikationsverlusten von Mitarbeiterinnen nach der Familienphase und Unterstützung eines schnellen beruflichen Wiedereinstiegs Erhöhung des Anteils von älteren weiblichen Beschäftigten sowie Sicherung von Erwerbschancen für Frauen Das Programm wird durch den ESF mitfinanziert. | Eigenständige Existenzsicherung der Frauen Gleiche Aufstiegs- und Karrierechancen Bessere Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau Bessere Work-Life-Balance | Programmlaufzeit: ab April 2009 bis zum 31. Dezember 2014 | ||
29. | Aktionsprogramm Perspektive "Wiedereinstieg" | Motivierung und Unterstützung von Frauen und ihrer Partner im Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs Das Programm wird durch den ESF mitfinanziert. | Entwicklung von Instrumenten zur Unterstützung des Wiedereinstiegsprozesses nach familienbedingter Erwerbsunterbrechung Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen | Modellprogramm läuft bis 29.02.2012; ggf. Verlängerung | ||
30. | Projekt Familienernährerinnen | Politische Bewertung der Ergebnisse des Projekts und darauf aufbauend Handlungsansätze für das sich wandelnde Geschlechterverhältnis auf dem Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des Modells der Familienernährerin | Entwicklung von Handlungsempfehlungen Unterstützung von Familienernährerinnen in neuer beruflicher und familiärer Rolle Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik Familienernährerinnen | Das Projekt hat im Jahr 2010 begonnen, zwei Workshops werden im Mai und November 2011 abgehalten. | ||
31. | Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie | Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mit neuem Schwerpunkt Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten" in 2011 Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. | Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer Bessere Nutzung des Erwerbspotenzials von Frauen Höhere Arbeitgeberattraktivität deutscher Unternehmen für Fachkräfte | Start der Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten": Oktober 2010 | fortlaufend | 50. |
32. | Modellprojekt Bürgerarbeit | Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Modellprojekt Bürgerarbeit soll in zwei Phasen umgesetzt werden: Aktivierungsphase: Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung; Dauer: mindestens sechs Monate Beschäftigungsphase: Beschäftigung im Bereich zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten für Teilnehmer, bei denen in der Aktivierungsphase eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich war; Dauer: max. 36 Monate | Integration arbeitsloser erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den allgemeinen Arbeitsmarkt | Projektstart: 15.07.2010 Projektende: 31.12.2014 | 49. | |
33. | Bundesfreiwilligendienst | Der neue Freiwilligendienst wird Männern und Frauen jeden Alters (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) angeboten. Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (vorgesehene künftige Bezeichnung des Bundesamtes für den Zivildienst) erkennt neue Einsatzplätze an; auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie Zivil- und Katastrophenschutz. Nach Freiwilligenplätzen und der hohen Bereitschaft von Zivildienstleistenden, den Zivildienst freiwillig zu verlängern, wird mit 35.000 Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst und gleichzeitig 35.000 FSJ/FÖJ Freiwilligen geplant. | Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, negative Effekte der faktischen Aussetzung des Zivildienstes zu minimieren, auch zukünftig möglichst viele Menschen die positive Prägung sozialen Engagements erfahren zu lassen und die Möglichkeit zu erhalten, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfall wieder aktivieren zu können. | Im parlamentarischen Verfahren | ||
Programm "Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund" | Dieses ESF-Programm bietet für Personen mit Migrationshintergrund Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung. Pro Jahr werden bis zu 30.000 Teilnehmende maximal sechs Monate lang gefördert. | Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt | Programmstart: August 2008 Programmende: Dezember 2013 | |||
XENOS - Integration und Vielfalt | Das ESF-Bundesprogramm "XENOS - Integration und Vielfalt" fördert Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung in den Bereichen Betrieb, Verwaltung, Ausbildung, Schule und Qualifizierung. Die Zielsetzung von XENOS besteht darin, besondere Qualifikationen zu vermitteln und Strukturen zu stärken, die fremdenfeindliche und diskriminierende Einstellungen abbauen und insbesondere Migrantinnen und Migranten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig zu unterstützen. XENOS ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. | Abbau fremdenfeindlicher Einstellungen in der Gesellschaft sowie interkulturell bedingter Konflikte in Unternehmen und Öffentlichen Verwaltungen Abbau von arbeitsmarktbezogener Diskriminierung beim Zugang in Ausbildung und Arbeit und Erhöhung der Einstellungsbereitschaft von Unternehmen und Öffentlichen Verwaltungen insbesondere gegenüber Migrantinnen und Migranten Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft Interkulturelle Sensibilisierung breiter Bevölkerungsschichten in Städten, im ländlichen Raum und in europäischen Grenzregionen Stärkung lokaler Arbeitsmärkte und der Migrantenökonomie sowie Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials in Deutschland | In einer 1. XENOS Förderrunde werden bis Ende 20 insgesamt 252 Projekte mit einem Fördervolumen von 130 Mio. EUR gefördert. In 2011 startet eine 2. XENOS- Förderrunde. | |||
36. | XENOS - Arbeitsmarktliche Untersützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge | Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene unter Einbezug der Arbeitsgemeinschaften (Arten) und der zugelassenen kommunalen Träger, um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen. Die miteinander vernetzten Beratungsstellen sollen unter anderem in Zusammenarbeit mit Unternehmen durch berufsbegleitende Qualifizierung den Beschäftigungserhalt der Zielgruppe sowie deren Verbleibsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Ziel ist gleichzeitig, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vermeiden oder zu verringern. | Erhöhung der Handlungskompetenz der Zielgruppen in Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt Erhöhung der Einstellungsbereitschaft von Unternehmen sowie langfristige Stabilisierung und Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten Sensibilisierung der relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens | Bleiberecht II: 01.11.2010- 30.06.2014 | ||
Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ) | Das seit 2005 bestehende Informations- und Beratungsnetzwerk "Integration durch Qualifizierung - IQ" wird seit 2011 im Rahmen eines Bundesprogramms bis 2014 regional ausgeweitet. Es zielt auf den Auf- und Ausbau der migrationssensiblen und interkulturellen Kompetenz der Regelinstitutionen wie z.B. Agenturen, Grundsicherungsstellen, zuständige Stellen im Anerkennungsverfahren, den Sprachkurs- und Bildungsträgern und Unternehmen. | Nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Personen mit Migrationshintergrund | Start der 3. Projektphase am 01.07.2011 mit 10 regionalen Netzwerken Erweiterung auf 25 ab 2013 geplant | |||
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonv ention | Arbeitsmarktrelevante Maßnahmen des Aktionsplans: "Unterstützte Beschäftigung": Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (gesetzliche Regelung) "Job4000": Integration schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt "RehaFutur": Zukunftssicherung der beruflichen Rehabilitation für erwachsene Menschen mit Behinderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement: gesetzliche Regelung, um länger erkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützten Zur noch effizienteren Gestaltung des BEM in der Praxis fördert die Bundesregierung verschiedene Modellprojekte. "Initiative Inklusion": Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler; betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher; Arbeitsplätze für ältere arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen, Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern | Verbesserter Übergang von der Schule in den Beruf für schwerbehinderte junge Menschen Verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten für schwerbehinderte junge Menschen Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Verbesserte Wiedereinstiegsmöglichkeiten für (insb. ältere) Menschen mit Behinderungen in den Beruf | Nationaler Aktionsplan: Verabschiedung durch Kabinett im Frühjahr 2011; Einzelne Maßnahmen laufen bereits. | |||
39. | IdA - Integration durch Austausch (2. Aufruf) | Transnationales ESF-Programm zur Förderung des transnationalen Austausches und der transnationalen Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Schwerpunkt bildet ein begleiteter ein bis max sechsmonatiger Auslandsaufenthalt (Praktikum Training, Jobcamp) in einem EU-Mitgliedstaat. Insgesamt sollen 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon ca. 800 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die Chance erhalten, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Ermöglicht Menschen mit Behinderungen, im EU-Ausland ihre berufspraktischen Erfahrungen und beruflichen Kompetenzen zu erweitern, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. | In Bezug auf die Zielgruppe werden folgende Wirkungen erwartet: Erweiterung der Beschäftigungsfähigkeit Erweiterung der beruflichen Kompetenzen Erwerb von formellen und informellen Kompetenzen / Qualifikationen Erweiterung der berufsbezogenen Schlüsselqualifikationen und berufsfachlichen Kompetenzen berufliche Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit | |||
40. | "Gründercoaching Deutschland" | Im Gründercoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen der Freien Berufe gefördert. | Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Ziel ist es, den Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten. | Programmstart: 01.10.2008 Programmende: 31.12.2013 | ||
41. | "Mikrokreditfonds Deutschland" | Der Mikrokreditfonds Deutschland wurde Ende 2009 als Garantiefonds eingerichtet. Der Fonds hat ein Volumen von 100 Mio. €. Etwa 60 Mio. € kommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. | Der Mikrokreditfonds Deutschland verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Mikrokredit-Angebot in ganz Deutschland zu schaffen. Hierzu sollen Mikrokredit-Strukturen professionalisiert und neue Mikrofinanzinstitute angesprochen werden. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der kreditgebenden GLS Bank die Kreditausfälle ab und fördert erfolgreiche Mikrofinanzinstitute. | Der Mikrokreditfonds Deutschland ist in 2010 gestartet mit einer Laufzeit bis 2015. | ||
42. | Gesetz zur Verbesserung im Verfahren der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen | Schaffung eines Rechtsanspruchs - unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit - nach Deutschland mitgebrachte Berufsqualifikationen bewerten zu lassen | Erschließung des Beschäftigungspotenzials von Migranten, insbesondere durch ein vereinheitlichtes und transparentes Verfahren Dadurch zugleich bessere Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft beschlossen. | Gesetzentwurf am 23.03.2011 im Bundeskabinett | 2011 | 61. |
e) Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern | ||||||
Allianz für Bildung | Die Allianz für Bildung wird den Aufbau lokaler Bildungsbündnisse unterstützen, vorhandene Initiativen vernetzen und fachliche Expertise vermitteln. Unter dem gemeinsamen Dach entwickeln Vereine, Verbände, Bürgerinnen und Bürger in enger Abstimmung mit Schulen und Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit. | Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und persönlicher Zukunft aufzubrechen. | Die Gründungsurkunde mit den ersten 13 Partnern wurde am 22.02.2011 unterschrieben. | Februar 2011 | ||
Bildungspläne für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen | Mittlerweile haben alle Länder verbindliche Bildungspläne für Kindertageseinrichtungen entwickelt. Diese bieten einen fachlichen Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit mit Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten. | Verbesserung der Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen | ||||
Aufstockung des Betreuungsangebots in der frühkindlichen Bildung | Aufbau eines Betreuungsangebots für 35% der unter Dreijährigen durch Bund, Länder und Kommunen und Qualifizierung von rund 80.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern und Tagespflegepersonen | bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen | (KMK) bis 2013 Zum Umsetzungsstand wird auf den jährlichen Evaluationsbericht der Bundesregierung verwiesen. | |||
46. | Qualifizierung pädagogischen Personals von Kindertagesstätten | Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF): Entwicklung von Qualifizierungsansätzen und -materialien für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sowie Orientierung und Unterstützung bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger Angebote für Träger und Weiterbildungsanbieter Förderung von Bildungsforschung im direkten Zusammenhang mit der WiFF Haus der kleinen Forscher: Die Stiftung "Haus der kleinen Forscher' leistet durch pädagogischen Ansatz und Fortbildungsangebot an pädagogische Fachkräfte einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer positiven Einstellung zu Naturwissenschaft und Technik. Sie unterstützt lokale Netzwerke beim Auf- und Ausbau von Häusern der Kleinen Forscher, um langfristig mindestens 80% aller Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Ausweitung 2011ff. erfolgt, um auch sechs- bis zehnjährige Kinder einzubeziehen und den in dieser Altersgruppe tätigen Erzieherinnen und Erziehern Weiterbildung anzubieten. | Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen durch qualitätsgesicherte Weiterbildung des Fachpersonals Substantiierung der WiFF bei gleichzeitiger Förderung des spezifischen wiss. Nachwuchses (an dem akuter Mangel herrscht, insbes. seit Einführung von Erzieherausbildung auf Hochschulniveau) Jedem Kind sollen Möglichkeiten eröffnet werden, seine Neigungen, Interessen und Begabungen für Naturwissenschaften und Technik altersgerecht zu entdecken. | Begonnen; (2008- X11/2011 mit über 5, Mio. € Förderung incl. ESF), Weiterführung vorgesehen Begonnen; Ausschreibung 2010, Begutachtung erfolgt, erste Förderungen ab 2011 ff. bis 2014 vorgesehen Begonnen; 2008-2010 mit 3,8 Mio. €. Ab 2011 Förderunq im Rahmen institutioneller Förderung HGF-GF und 2 Mio. € p.a. für Ausweitung | ||
47. | Gestaltung eines fließenden Übergangs vom Elementarbereich in den Primarbereich | Projektförderung modellhafter Begleitung des Vorhabens "Bildungshäuser 3-10"(BaWü): Im Rahmen der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule arbeiten die pädagogischen Fachkräfte der Kindergärten und die Lehrkräfte an durchgängigen Konzepten. Übergreifendes Transferziel: über BaWü hinaus für interessierte Einrichtungen (gleichermaßen aus pädagogischen wie demografischen Gründen) Förderung von Bildungsforschung zur "Kooperation von Elementar- und Primarbereich" | Erkenntnisse u.a. zu Möglichkeiten und Grenzen der Verzahnung von Kindergarten und Grundschule, zur Entwicklung der Kinder in Modell- bzw. Vergleichseinrichtungen vom Kindergartenalter bis zum Ende der Grundschule, zur Entwicklung der Qualität der Einrichtungen, zur beruflichen Belastung der Pädagogen Das Vorhaben soll zeigen, in welchen Entwicklungsbereichen (kognitiv, sozial, emotional) die Kinder besonders vom "Bildungshaus" profitieren können und klären, inwieweit verstärkte Zusammenarbeit beiträgt zu qualitativer Weiterentwicklung der Einrichtungen. Unterstützung stärkerer Zusammenarbeit der Bildungsinstitutionen durch Erkenntnisse der bildungsstufenübergreifenden Studien ngen | Begonnen; 01X/2008 - V111/2012 Begonnen; seit 2010 ff. Projektförderu | ||
48. | Fortbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen | Weiterentwicklung und Ausbau gemeinsamer Fortbildungsprogramme für Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, auch in Form von so genannten "Tandemfortbildungen"... | ||||
49. | gezielte Unterstützung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen | Einer der Schwerpunkte in der WiFF (s.o.) Forschungsförderung durch Projektförderung in der Ganztagsschulforschung und Bildungsforschung zur Chancengerechtigkeit Förderung der European Agency for Development in Special Needs Education | Unterstützung der Fachkräfte mit Ziel ihrer besseren Konditionierung für spezifische Aufgabenwahrnehmung im fördernden Umgang mit Kindern, die besondere Förderbedarfe haben Erkenntnisgewinn der Bildungsforschung und durch Transfer von best practice zur Unterstützung des Umsetzungsalltags in den Ländern und Einrichtungen europäischer Transfer von best practice, Know-How und Expertenberatung als Input für Bildungspolitik und mit hoher Praxisrelevanz für die Länder | s.32 a GTS-Forschungsvorhaben abgeschlossen 2010; Förderrichtlinie Chancengerechtigkeit Ausschreibung 2010, Begutachtung ist erfolgt, fortlaufend, seit 2010 zeitl. Limitierung der bundesseitigen Förderung aufgehoben | ||
50. | (früh-)kindliche Sprachförderung | verbindliche Sprachstandsfeststellungen bereits in der Tageseinrichtung, verbunden mit anschließender gezielter Sprachförderung im Elementar- und im schulischen Bereich | ||||
Bildungs- und Teilhabepaket | Das finanzielle Gesamtvolumen für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beträgt - einschließlich der entsprechenden Leistungen nach § 6b BKGG für Empfänger des Kinderzuschlags und/oder des Wohngelds - rund 790 Mio. € für 2011 und rd. 820 Mio. € für 2012 und 2013. Verwaltungskosten sind zusätzlich mit 163 Mio. € für 2011 und rund 137 Mio. € für 2012 und 2013 veranschlagt. In den Jahren 2011 bis 2013 unterstützt der Bund Kommunen und Ländern zusätzlich mit jeweils 400 Mio. Euro im Bereich von Mittagessen in sog. Horten und der Schulsozialarbeit. Aus dem "Bildungs- und Teilhabepaket" können z.B. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Nachhilfe, Kosten für Schülerbeförderung, Mittagessen in Schulen und Kitas oder die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikschulen bezahlt oder bezuschusst werden. Das sog. Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) um. | Durch die in § 28 SGB II genannten Leistungen werden die besonderen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und der Bildungsteilhabe sichergestellt (Deckung des soziokulturellen Existenzminimums). Es handelt sich um eigenständige Bedarfe, die ergänzend zum Regelbedarf erbracht werden. Das Billdungspaket hat zugunsten der bedürftigen Kinder das Ziel, Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden (durch stärkere Integration in die Gemeinschaft, Verbesserung der Chancengleichheit, Beendigung gesellschaftlicher Exklusionsprozesse, Schaffung einer Basis für zukünftige eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts). | Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29. März 2011 | mit Wirkung vom 1. Januar 2011 | ||
Ausbildungspakt | Der Ausbildungspakt von Bundesregierung und Spitzenverbänden der Wirtschaft wurde mit neuen Partnern (Integrationsbeauftragte der Breg., Präsident Kultusministerkonferenz) und neuer Schwerpunktsetzung bis 2014 verlängert. Alle Potenziale sollen erschlossen werden: Leistungsschwächere wie auch Leistungsstärkere. Im Fokus der Bemühungen stehen Migranten, Altbewerber und benachteiligte und behinderte junge Menschen. | Bessere Ausschöpfung des Ausbildungspotenzials Stärkere Beteiligung von Migranten, Altbewerbern und benachteiligten und behinderten jungen Menschen in betrieblicher Berufsausbildung Reduzierung von Schul- und Ausbildungsabbruch. | Vereinbarung vom 26.10.2010 - gültig bis 2014; Umsetzung laufend begleitet durch regelmäßige Sitzungen auf Arbeitsebene (fortlaufend) und Leitungsebene (2x jährlich) | 26.10.2010 | 123. | |
53. | Bildungsketten | Die Bundesregierung hat - ergänzend zur bestehenden Berufseinstiegsbegleitung - durch die neue Initiative "Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" eine ganzheitliche Betreuung für bundesweit rund 30.000 förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse mit bis zu 1000 Berufseinstiegsbegleitern bis hinein in die berufliche Ausbildung initiiert, um so zum erfolgreichen Schulabschluss und zum Ausbildungserfolg beizutragen. | Reduzierung von Schul- und Ausbildungsabbruch | |||
54. | Initiative JUGEND stärken mit neuem Modellprogramm JUGEND stärken: Aktiv in der Region" | Die Initiative wendet sich mit individuellen Unterstützungsmaßnahmen an junge benachteiligte Menschen und junge Migranten, die von den vorhandenen Angeboten und Akteuren (Schule/Berufsschule etc.) nicht oder nicht mehr erreicht werden. Im neuen Modellprogramm "JUGEND stärken: Aktiv in der Region" erproben 36 Kommunen zusätzlich auf Grundlage bereits vorhandener Angebote neue Wege zur Reintegration der Jugendlichen aus einer Hand (kommunale Gesamtstrategie). Die Initiative wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. | Rechtskreisübergreifende Verzahnung der Angebote und Akteure und Schaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit an den Schnittstellen Schule - SGB II/SGB III - SGB VIII Stärkung der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe | Start Oktober 2010 Laufzeit bis Dezember 2013 | 54. | |
55. | Nationaler Pakt "Komm mach MINT" | Verpflichtung der Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Verbänden zur spezifischen Förderung von Frauen im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich (sog. MINT-Berufe) | Erhöhung des Studienanfängerinnenanteils in MINT- Fächern Erhöhung des Frauenanteils bei Neueinstellungen im MINT-Bereich Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen im MINT-Bereich (in Wirtschaft und Wissenschaft) Steigerung der Attraktivität der MINT-Berufsbilder | Phase I von 006/2008 bis 002/2011 Phase II von 003/2011 bis 012/2013 | Juni 2008 | |
56. | Hochschulpakt 2020 | Bund und Länder haben den Hochschulpakt 2020 für eine zweite Programmphase (2011-2015) verlängert. Der Pakt besteht aus: Programm für zusätzliche Studienanfänger: Damit wird die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Studiengebot in Deutschland geschaffen. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 werden 320.000 bis 335.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten entstehen. Der Bund finanziert die Hälfte der Kosten je zusätzlichen Studienanfänger, die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Insgesamt investiert der Bund für die Jahre 2011 bis 2015 Mittel in Höhe von 4,7 bis 4,9 Mrd. Euro für den Ausbau der Studienangebote. Programmpauschalen: Der Bund finanziert pauschale Zuschläge in Höhe von 20 Prozent auf DFG-geförderte Projekte. Für diese Stärkung der Forschung an Hochschulen stehen in den Jahren 2011-2015 rd. 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung. | quantitativer Ausbau von Studienmöglichkeiten Verbesserung der Lehre Stärkung der Forschung an Hochschulen | Die zweite Programmphase ist am 1.1. 2011 gestartet und endet am 31.12.2015. | ||
57. | Bund-Länder- Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre | In dem vom Bund finanzierten Qualitätspakt Lehre werden in zwei Bewilligungsrunden 2011 und 2012 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert. Die Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis Ende 2020. Insgesamt erhalten die Hochschulen vom Bund rd. 2 Mrd. Euro. | Ergänzung des quantitativen Ausbaus von Studienmöglichkeiten um eine Initiative zur qualitativen Verbesserung der Studienbedingungen Verbesserung von Lehrqualität, Betreuung und Beratung von Studierenden in der Breite der Hochschullandschaft Sicherung der Erfolge der Studienreform, Beitrag zu höheren Abschlussquoten | Erste Antragsphase bis März 2011 Förderbeginn zum Wintersemester 2011/12 | 30.09.2010 | 59. |
58. | Exzellenzinitiative | Mit der Exzellenzinitiative fördern Bund und Länder Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und Zukunftskonzepte von Universitäten. In der zweiten Phase von 2011 bis 2017 stellen Bund und Länder ein Gesamtfördervolumen von 2,7 Mrd. € zur Förderung zur Verfügung. | Förderung von international sichtbarer Spitzenforschung an Hochschulen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses | Förderentscheidung zur zweiten Runde fällt im Sommer 2012. | ||
59. | Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation | Mit der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation sollen die Zuwendungen von Bund und Ländern an die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG), Hermann von Helmholtz Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) und Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Zeitraum von 2011 bis 2015 jährlich um 5% steigen. | Finanzielle Planungssicherheit für die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen, u.a. verbunden mit folgenden forschungspolitischen Zielen: das Wissenschaftssystem dynamisch entwickeln die Vernetzung im Wissenschaftssystem leistungssteigernd und dynamisch gestalten neue Strategien der internationalen Zusammenarbeit entwickeln und umsetzen nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft etablieren die Besten dauerhaft für die deutsche Wirtschaft gewinnen | Die Fortschreibung wurde bereits im Juni 2009 beschlossen. | 01.01.2011 | 70. |
60. | 23. Gesetz zur Änderung des BAföG (23. ÄndG) | Anhebung der Bedarfssätze um 2% ( auch im AFBG) Anhebung der Freibeträge um 3% ( auch im AFBG) Anhebung der Altersgrenze für Masterstudiengänge auf 35 Jahre Anpassung an Bologna-Leistungspunktesystem ECTS Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung | Sicherung einer attraktiven Ausbildungsförderung sowie einer attraktiven Aufstiegsfortbildungsförderung Anhebung der Master-Altersgrenze ermöglicht längere Berufsphase für Bachelor-Absolventen Studienfinanzierung nach Familienphase leistet einen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis | Gesetz ist nach Einigung im Vermittlungsausschuss in Kraft | Im Kern rückwirkend zum 01.10.2010 | 57. |
61. | 'Aufstiegsstipendium' , | Mit dem Stipendium werden engagierte berufserfahrene Fachkräfte, die über eine herausragende Berufsabschlussnote oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums in Vollzeit oder berufsbegleitend unterstützt. | Anreiz für berufliche Talente zur Aufnahme eines Hochschulstudiums Berufserfahrenen Spitzenkarrieren ermöglichen die Durchlässigkeit erhöhen und Deckung des Fachkräftebedarfs sicherstellen | Programm erfolgreich eingeführt. Bis Ende 2010 rund 2.500 Personen in das Programm aufgenommen. | ||
62. | "Deutschlandstipendium" | Stipendien für begabte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland in Höhe von 300 € monatlich Kofinanzierung durch private Mittelgeber und Bund: bei Einwerbung der privaten Mittel in Höhe von 150 E durch die Hochschulen erfolgt Aufstockung durch den Bund um weitere 150 E | Anreiz für Spitzenleistungen Abbau finanzieller Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland, die geprägt ist von gesamtgesellschaftlicher Verantwortung Anreiz für private Mittelgeber, Verantwortung für Bildung und Fachkräftenachwuchs zu übernehmen | Beginn der Förderung zum Sommersemester 2011 | 01.08.2010 | |
63. | Bologna- Mobilitätspaket | Der Bund stockt seine Mobilitätsförderung bis 2015 auf. Gefördert werden insbesondere Studiengänge mit Doppelabschluss vierjährige Bachelorprogramme mit integrierten Auslandsaufenthalten Sprachkurse | Steigerung der Mobilität der Studierenden vor dem Hintergrund der gestuften Studienstruktur Intensivierung der internationalen Hochschulzusammenarbeit durch gemeinsame Studienangebote | Aufstockung ab 01.01.2010 wirksam | 60. | |
Sonderprogramm WeGebAU | Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Weiterbildungsförderung geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer, insbesondere im Rahmen des Programms "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" - WeGebAU. | Anschubfinanzierung für Weiterbildung, insbes. in KMU; Beschäftigungsfähigkeit sichern bzw. erhöhen und Arbeitslosigkeit vermeiden sowie Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten | in Kraft (verlängert - Maßnahme muss bis zum 31.12.2011 begonnen haben) | seit 2006 | ||
"IFLAS"-Initiative | Initiative der BA für arbeitslose Geringqualifizierte zur Flankierung des Strukturwandels | Erwerb von anerkannten Berufsabschlüssen oder von Teilqualifikationen in solchen Berufsfeldern, die am Arbeitsmarkt besonders nachgefragt werden | Fortführung in 2011 | seit 2010 | ||
Programm "Bildungsprämie" | Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung. Sie besteht derzeit aus zwei Komponenten: dem durch den ESF mitfinanzierten Prämiengutschein(Übernahme von 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500E). dem Weiterbildungssparen(vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben, um Weiterbildungen zu finanzieren) | Erhöhung des Stellenwertes beruflicher Weiterbildung Mobilisierung für berufliche Weiterbildung von bislang nicht weiterbildungsaktiven Personen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen Förderung eines Mentalitätswandels in der Bevölkerung: Anerkennung von Weiterbildungsinvestitionen als notwendige Vorsorgeleistung | In Kraft (bis 30.11.2011) | 01.12.2008 | ||
67. | Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" | Es sollen in einem wettbewerblichen Gesamtverfahren auf der Grundlage innovativer, nachfrageorientierter sowie nachhaltig angelegter Gesamtkonzepte der Hochschulen zusätzliche Mittel als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, die auf den Auf- und Ausbau von Studienangeboten im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens zielen. Der Wettbewerb startet 2011 mit einer ersten Wettbewerbsrunde. Die Förderung wird im Herbst 2011 beginnen. | Dauerhafte Sicherung des Fachkräfteangebots Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung schnellere Integration von neuem Wissen in die Praxis Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium | Beginn der Förderung im Herbst 2011 | ||
Grundbildungspakt gegen funktionalen Analphabetismus | Bund und Länder wollen mit einem Grundbildungspakt gemeinsam gegen fehlende und mangelnde Schreib- und Lesekenntnisse von Erwachsenen vorgehen. Der Pakt soll ein breites gesellschaftliches Bündnis werden, in das beispielsweise Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Kammern und Volkshochschulverbände einbezogen werden, ähnlich dem bereits bestehenden ,Ausbildungspakt" gegen den Lehrstellenmangel, der 2010 für weitere vier Jahre verlängert wurde. | |||||
Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld | Für Bezieher von Kurzarbeitergeld können während der Zeit der Kurzarbeit Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung gefördert werden. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Mit der ESF- Förderrichtlinie vom 18. November 2010 wurde das Programm bis zum 31. März 2012 verlängert. | Erhöhung des beruflichen Qualifikationsniveaus der Arbeitnehmer durch allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen | In Kraft (verlängert bis 31.03.2012) | 01.01.2009 |