Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 883/08 (PDF) = AE-Nr. 080850 und
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144
Europäische Kommission
Brüssel, den 31.3.2010
KOM (2010) 135 endgültig
TEIL I
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2010 ist für die Europäische Union der Beginn einer neuen Ära.
Die Krise schlug hart durch: Gesellschaft, Bürger und Wirtschaft in ganz Europa waren einer enormen Belastung ausgesetzt. Die Solidarität in Europa wurde auf die Probe gestellt. Doch die Europäische Union war sich ihrer Interdependenz bewusst und begegnete der Krise mit vereinten Kräften. Jetzt heißt es, die Zukunft mit der gleichen Entschlossenheit und Einigkeit anzugehen.
Weitermachen wie bisher ist ausgeschlossen. Die Herausforderungen, denen unsere Union begegnen muss, sind seit der Rezession größer geworden. Unser Handlungsspielraum ist begrenzter und der Rest der Welt ruht nicht. Wir müssen aus den Erfahrungen lernen und unsere Politik neu gestalten.
Die Krise hat uns deutlich gemacht, dass es Europa schaffen kann, wenn es gemeinsam als Union handelt. Europa hat keine Wahl: Es muss unmittelbar der Krise begegnen und sich gleichzeitig auch mit den langfristigen Herausforderungen wie der Globalisierung, dem Klimaschutz, der Alterung der Gesellschaft auseinandersetzen, um die Verluste der jüngsten Zeit ausgleichen, wieder wettbewerbsfähig werden und die EU auf den Pfad eines nachhaltigen Wachstums zurückführen zu können.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der Neuwahl zum Europäischen Parlament und der Einsetzung der neuen Kommission verfügt die EU nun über die erforderlichen Instrumente.
Jetzt ist politischer Wille gefordert: Die Europäische Kommission ist bereit, die Herausforderung anzunehmen. Die politischen Leitlinien, die Präsident Barroso im September 2009 vorgelegt hat, haben eine Debatte über die künftige Ausrichtung Europas und die konkreten Maßnahmen angestoßen, für die sich die Kommission einsetzen sollte. Die Anhörungen im Europäischen Parlament und das Zustimmungsvotum waren Momente gelebter europäischer Demokratie: Sie haben unsere gemeinsamen Werte herausgestellt und die Grundlagen für eine breite Zustimmung zu künftigen EU-Initiativen gelegt. Wichtig für die Erzielung eines Konsenses über das weitere Vorgehen war auch die enge Zusammenarbeit mit dem Rat und den anderen Organen der EU.
Die neue Kommission wird sich auf vier Aktionsbereiche konzentrieren:
- - Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
- - eine Agenda für Bürgernähe, die den Mensch in den Mittelpunkt der EU-Maßnahmen stellt
- - Entwicklung einer ehrgeizigen und kohärenten außenpolitischen Agenda globaler Reichweite
- - Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU
Schwerpunkte dieses ersten Arbeitsprogramms sind strategische Initiativen für 2010. Darüber hinaus listet es weitere in Frage kommende Initiativen für die darauffolgenden Jahre auf, wobei die Liste nicht erschöpfend ist. Dadurch wird das Vorgehen für das Europäische Parlament und den Rat - und für alle Interessierten - berechenbar. Gleichzeitig wird für den nötigen Handlungsspielraum gesorgt, um auf sich ändernde Umstände reagieren zu können.
Diese Initiativen sollen die unmittelbaren Herausforderungen bewältigen helfen - sie sollen schnell Wirkung zeigen. Zugleich sollen zum langfristigen Nutzen der Bürger Europas die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Mit diesen Initiativen gibt die Kommission der EU für das nächste Jahrzehnt eine Richtung vor, was auch aus der Strategie Europa 2020 und der Aufstellung des nächsten EU-Haushaltsplans ersichtlich ist.
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
Die erste politische Handlung der neuen Kommission bestand in der Vorlage der Initiative "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"1, die die Grundlage der Kommissionsarbeit bildet. Darin wird aufgezeigt, wie die EU die Krise hinter sich lassen und einen nachhaltigeren, dynamischeren Wachstumspfad einschlagen kann der hohe Beschäftigung, Produktivität und sozialen Zusammenhalt gewährleistet.
Auf seiner Frühjahrstagung der vergangenen Woche befürwortete der Europäische Rat die wesentlichen Elemente der Strategie Europa 2020. Er sprach sich für eine starke europäische Führung und für eine gemeinsame Verantwortung für die Strategie aus. Den Kern des Konzepts bilden klare Zielvorgaben für die EU und die Mitgliedstaaten, eine neue Wirtschaftspolitik und Leitinitiativen, die in wichtigen Bereichen die gemeinsame Arbeit der EU und der Mitgliedstaaten in die richtigen Bahnen lenken sollen2. Der Europäische Rat wird voraussichtlich auf seiner Junitagung die Eckpfeiler der Strategie bestätigen. Danach kann die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten mit der Umsetzung beginnen. In den kommenden Monaten und Jahren werden konkrete Maßnahmen dazu eingeleitet, wobei die Kommission 2010 drei Schwerpunkte setzt.
2.1. Bewältigung der Krise
Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Kommission zu drei strategischen Maßnahmen mit folgenden Zielen veranlasst:
- - Verstärkte wirtschaftspolitische Überwachung und Abstimmung sowie mehr politische Einflussnahme im Euro-Raum: Im Hinblick auf die Junitagung des Europäischen Rates wird die Kommission Vorschläge für eine bessere Abstimmung der Politik vorlegen; durch schlagkräftigere strategische Empfehlungen sollen die Möglichkeiten zur Kontrolle der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbessert und makroökonomische Ungleichgewichte, darunter Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit, behoben werden; außerdem soll die finanzielle Anfälligkeit durch einen integrierten Ansatz verringert werden (strategische Initiative Nr. 1).
- - Beitrag zu einer nachhaltigen Stabilisierung der öffentlichen Finanzen: Die Kommission hat vor Kurzem im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Bewertung der nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgenommen. Daraus ergaben sich Anhaltspunkte für eine Haushaltskonsolidierung: Solche Monitoring-Maßnahmen werden weitergeführt und besser mit dem für den Herbst geplanten Followup zur Strategie Europa 2020 abgestimmt.
- - Gewährleistung stabiler, verantwortungsvoller Finanzmärkte im Dienste der Gesamtwirtschaft: Die Kommission arbeitet mit anderen EU-Organen intensiv an einer neuen europäischen Kontrollarchitektur, die Europa Anfang 2011 zur Verfügung stehen soll damit länderübergreifende Finanzmärkte angemessen beaufsichtigt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Mitgesetzgeber sollten noch vor dem Sommer die Vorschläge zu Eigenkapitalregeln für Banken und zu alternativen Verwaltern von Investmentfonds verabschieden. Ergänzend dazu müssen neue Vorschläge für folgende Bereiche vorgelegt werden: Derivatemärkte (strategische Initiative Nr. 2), Leerverkäufe und Credit Default Swaps (strategische Initiative Nr. 3), Einlagensicherungssysteme (strategische Initiative Nr. 4), missbräuchliche Verhaltensweisen (strategische Initiative Nr. 5), wirksame Krisenmanagementinstrumente (strategische Initiative Nr. 6) sowie Eigenkapitalanforderungen (strategische Initiative Nr. 7). Ferner wird die Kommission Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds als mögliche Krisenmanagementinstrumente vorschlagen, die unter anderem auch die Verpflichtung von Finanzinstitutionen zur Zahlung einer Abgabe vorsehen (strategische Initiative Nr. 8). Parallel dazu wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung der Sondermaßnahmen bei einer Konjunkturerholung ergreifen.
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
In den kommenden Monaten werden die Europa-2020-Leitinitiativen in enger Abstimmung mit dem Rat in der jeweils zuständigen Zusammensetzung und anderen Akteuren durch Maßnahmen konkretisiert.
Die Kommission wird ihre Vorschläge in folgenden Mitteilungen darlegen:
- "Eine digitale Agenda für Europa" (strategische Initiative Nr. 9):
Diese Initiative sieht vorrangige Maßnahmen vor, die dazu beitragen, dass das Hochgeschwindigkeits-Internet rascher verbreitet wird und die Möglichkeiten, die die Digitaltechnik Privathaushalten und Unternehmen bieten, in vollem Umfang genutzt werden.
- "Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" (strategische Initiative Nr. 10):
Diese Initiative befasst sich mit den vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU, und zur Förderung einer international wettbewerbsfähigen starken und tragfähigen industriellen Basis.
- "Europäischer Plan für Forschung und Innovation" (strategische Initiative Nr. 11):
Die Leitinitiative "Union der Innovation" wird die vorrangigen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung, Kreativität und Innovation in Europa, einschließlich Öko-Innovation, vorzeichnen. Sie bildet eine Diskussionsgrundlage für die Herbsttagung des Europäischen Rates.
- "Jugend in Bewegung" (strategische Initiative Nr. 12):
Diese Initiative gibt die vorrangig zu treffenden Maßnahmen vor, um unsere Bildungssysteme leistungsfähiger und das europäische Hochschulwesen attraktiver zu machen und jungen Menschen mehr Mobilitätsprogramme zu bieten. Die Krise hat die jüngere Generation besonders hart getroffen. In einer Mitteilung zum Thema Jugendbeschäftigung (strategische Initiative Nr. 13) sind Maßnahmen vorgesehen, mit denen die Anstellungschancen junger Menschen verbessert die Lehrlingsausbildung und sonstige Weiterbildungsmaßnahmen gefördert und der Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt erleichtert werden soll.
- "Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" (strategische Initiative Nr. 14):
Im Rahmen dieser Initiative werden vorrangige Maßnahmen zur Modernisierung der Arbeitsmärkte vorgeschlagen. Die Maßnahmen sollen die Mobilität der Erwerbstätigen und die lebenslange Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen fördern. Dadurch sollen die Beschäftigungsquote erhöht und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abgestimmt werden.
- "Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut" (strategische Initiative Nr. 15):
Diese Initiative wird Empfehlungen dazu geben, wie gewährleistet werden kann, dass Wachstum und Beschäftigung möglichst vielen Menschen zugute kommen. Menschen in Armut sollen sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Die Initiative wird auf den Erfahrungen aufbauen, die 2010 im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gemacht werden.
- Auch die Arbeiten im Rahmen der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" werden vorangetrieben:
Das Wachstum soll vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt werden, wovon ein Wettbewerbsvorteil für Europa erwartet wird. Dieses Konzept wird dazu beitragen dass es der EU in einer Welt, die weniger von Kohlenstoff abhängt und in der die Ressourcen knapp sind, wirtschaftlich gut geht und sie gleichzeitig Maßnahmen für den Klima- und den Umweltschutz, für Artenvielfalt und eine umweltschonendere Mobilität ergreifen kann. Die Kommission wird einen Plan mit den wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung des Energieeinsparungsziels von 20 % in der Bau- und der Transportbranche erstellen. Auch plant sie eine Strategie, die eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung der Privathaushalte und der Unternehmen sicherstellen soll. Die Kommission wird darüber hinaus die Energiesteuerrichtlinie überarbeiten: Energieprodukte sollen nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission besteuert werden.
Für 2010 plant die Kommission Folgendes:
- - Entwicklung ihrer Vision einer Energiewende in Europa entwickeln, die es bis 2050 zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden und klimaneutralen Wirtschaft macht; geplant ist insbesondere die Entkarbonisierung des Energie- und des Verkehrssystems. Dies soll einen langfristigen Rahmen für Politik und Investitionen schaffen. Auch soll dabei untersucht werden, wie eine 30-prozentige Verminderung bis 2020 in der Praxis erreicht werden kann und welche Szenarien für 2030 in Frage kommen.
- - Sicherstellung einer nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, die einen maßgeblichen Beitrag zu Europa 2020 leisten kann, bei der das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial ländlicher Gebiete zum Tragen kommt und gleichzeitig eine fairer Wettbewerb sichergestellt wird. Eine solche Landwirtschaft ist wichtiger Faktor des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Ernährungssicherheit. Bei dieser Arbeit werden auch Themen wie die Produktionsbasis für Lebensmittel und erneuerbare Energie sowie die Dynamik der ländlichen Gebiete behandelt. Auf dieser Grundlage werden mögliche Ausrichtungen der Gemeinsamen Agrarpolitik in Zukunft erkundet (strategische Initiative Nr. 33).
- - Vorarbeiten zu einer Reform der Kohäsionspolitik, die auf wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt angelegt ist. Dies soll mit der Strategie Europa 2020 abgestimmt werden. Ziel ist die Modernisierung der Wirtschaft der EU durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und örtlichen Akteuren. In diesem Zusammenhang werden im fünften Kohäsionsbericht Optionen für eine Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 erkundet (strategische Initiative Nr. 34).
- - Die Kommission bereitet zudem eine grundlegende Reform der gemeinsamen Fischereipolitik vor. Sie möchte die Voraussetzungen für einen wirklich lebensfähigen nachhaltigen Fischereisektor und eine integrierte Meerespolitik schaffen.
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Zur Förderung der Europa-2020-Leitinitiativen verspricht die Kommission dafür zu sorgen, dass Verbindungslücken in Europa geschlossen und Engpässe behoben werden, wie der Europäische Rat auf seiner Frühjahrssitzung gefordert hatte. Im Jahr 2010 sind dazu insbesondere folgende strategische Initiativen geplant:
- Eine Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarkts (strategische Initiative Nr. 16):
Sie wird auf den Ergebnissen des Berichts aufbauen, der im Auftrag von Präsident Barroso von Professor Monti verfasst wurde, und anlässlich des zwanzigsten Jahrestages des Binnenmarktes im Jahr 2012 die Grundlagen für ein großes Maßnahmenpaket für den Binnenmarkt von morgen vorgeben.
- Eine Verordnung über die Anforderungen an die Übersetzung künftiger EU-Patente zur Lösung von Fragen der Übersetzung, die für die Einführung des EU-Patents von wesentlicher Bedeutung sind (strategische Initiative Nr. 17).
- Ein Weißbuch zum Verkehr (strategische Initiative Nr. 18):
Darin wird eine Strategie und ein Aktionsplan für die Verkehrspolitik und die Verkehrsinfrastruktur für die nächsten zehn Jahre mit dem Ziel eines nachhaltigen Verkehrs entwickelt. Dafür bedarf es Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbshindernissen, der Umstellung auf ein Verkehrssystem, das weniger von fossiler Energie abhängt, sowie Verbesserungen der aktiven und passiven Sicherheit und der Arbeitsbedingungen.
- Ein Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur (strategische Initiative Nr. 19):
Es wird die vorrangigen Maßnahmen zur Schaffung von Energieinfrastrukturverbindungen und zur Entwicklung intelligenter Netze in der EU vorzeichnen.
Zugleich wird die Kommission zu gewährleisten suchen, dass die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente verbessert werden, damit die 2020-Strategie verwirklicht werden kann.
Auch muss das EU-Recht unbedingt ordnungsgemäß umgesetzt werden, damit auch die EU-Politik verwirklicht wird und die Rechte der EU-Bürger und der Unternehmen gleichermaßen geschützt werden. Eine bessere Um- und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, darunter der Dienstleistungs-Richtlinie, ist daher ein wichtiges Ziel.
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
Die Daseinsberechtigung der EU besteht darin, das Wohlbefinden ihrer Bürger zu steigern und ihre Interessen zu vertreten. Die Bedürfnisse, Sorgen und Fragen der Bürger sind vielfältig und in der heutigen Welt raschen Änderungen unterworfen. Einige Vorschriften des Lissabon-Vertrags tragen dazu bei, die Interessen der Bürger in den Mittelpunkt der EU-Maßnahmen zu stellen und das Konzept der Unionsbürgerschaft zu konkretisieren.
Ein Schlüsselelement dieser Agenda ist das Stockholmer Programm für "ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger", das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom Dezember 2009 angenommen wurde. Die Kommission wird nun einen umfassenden Aktionsplan (strategische Initiative Nr. 20) für seine Umsetzung (2010-2014) vorlegen um sicherzustellen, dass die Vorteile eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger spürbarer werden.
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Auf der Grundlage des Lissabon-Vertrags hat die neue Kommission bereits wichtige Initiativen ergriffen: Sie hat die Einführung eines Initiativrechts für Bürger vorgeschlagen, die es diesen ermöglicht, die EU-Organe zum Handeln aufzufordern. Auch hat sie den Weg für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention geebnet und auf diese Weise die Durchsetzung der Grundrechte in ganz Europa vorangebracht. Im Laufe des Jahres 2010 wird außerdem eine Mitteilung über die Grundrechtepolitik der Union vorgelegt.
Die Kommission wird ihre jüngsten Vorschläge durch neue Vorschläge zur Stärkung der Verfahrensrechte der Bürger ergänzen.
2010 wird die Kommission die schon dem EU-Gesetzgeber unterbreiteten Vorschläge weiter unterstützen und die Agenda für Bürgernähe durch folgende Initiativen ergänzen:
- - Vorschlag zur gerichtlichen Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (strategische Initiative Nr. 21): Dies wird die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen über die Grenzen hinweg verbessern.
- - Vorschlag zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (strategische Initiative Nr. 22): In diesen Vorschlag werden die Ergebnisse der laufenden Konsultation mit den Sozialpartnern einfließen, so dass die bestehenden Vorschriften im Sinne größerer Klarheit geändert werden können.
- - Entwicklung eines europäischen justiziellen Raums sowie eines Referenzrahmens für das Vertragsrecht (strategische Initiative Nr. 23) und Analyse der Hindernisse für die Freizügigkeit der Bürger (strategische Initiative Nr. 24).
Es werden Vorschläge erarbeitet, die die Umsetzung der Entsenderichtlinie eindeutig regeln, und solche, mit denen neue Herausforderungen, beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, angegangen werden (strategische Initiative Nr. 25). Zugleich wird die Kommission ab 2010 eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz im Bereich der Sammelklage vornehmen und eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen, um daran etwaige künftige Vorschläge betreffend Sammelklagen im EU-Recht auszurichten. Ferner nimmt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Verbrechensopfern in Angriff.
3.2. Eine offene und sichere EU
Der Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms wird das Problem der grenzübergreifenden Kriminalität in den Mittelpunkt stellen und die gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik konsolidieren. Er betrifft vor allem folgende Bereiche:
- - Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Gefahren im Wege der verstärkten polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit einschließlich einer internen EU-Sicherheitsstrategie (strategische Initiative Nr. 26).
- - Integration der Einwanderer und Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie eine verbesserte Lenkung der Migrationsströme, u.a. durch ein integriertes Konzept für das Grenzmanagement in der EU.
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Die europäische Gesellschaft ist mit einer Reihe langfristiger Tendenzen konfrontiert, die sich künftig unmittelbar auf das Alltagsleben der Bürger auswirken. Dazu gehören die Verbreitung neuer Technologien, die Einwanderung und der demografische Druck durch die Alterung der Bevölkerung, die Folgen des Klimawandels und Umweltgefahren. Die Politik muss sich diesen Tendenzen stellen, ihre Gefahren eindämmen und ihre Möglichkeiten bei künftigen Initiativen nutzen. Diese Tendenzen müssen sorgfältig analysiert und mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern ausgelotet werden. Die Kommission wird öffentliche Diskussionen eröffnen und an folgenden Themen arbeiten:
- - Die Zukunft der Renten - Vorlage eines Grünbuchs (strategische Initiative Nr. 27):
Gegenstand werden die Möglichkeiten sein, wie die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Renten in Anbetracht der alternden Bevölkerung sichergestellt werden können, ferner die europäischen Mobilitätsmuster und die Funktionsweise der Finanzmärkte.
- - Die Notwendigkeit, politische Maßnahmen für die legale Einwanderung weiterzuentwickeln um den durch die Alterung der Bevölkerung gegebenen demografischen Druck abzumildern und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; dies muss durch eine neue Integrationspolitik ergänzt werden.
- - Eine neue EU-Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt - Vorlage einer Mitteilung (strategische Initiative Nr. 28):
Es geht um konkrete Maßnahmen, die die EU in Betracht ziehen kann, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und den Druck auf das Ökosystem zu verringern.
- - Die EU-Krisenreaktionsfähigkeit - Vorlage einer Mitteilung über die Reaktionsfähigkeit der EU im Katastrophenfall (strategische Initiative Nr. 29), mit dem Ziel, die Maßnahmen der EU bei Katastrophen wirksamer zu machen.
Ferner werden auf der Grundlage des wissenschaftlichen Fortschritts öffentliche Diskussionen über Themen wie das Klonen von Tieren, Biotechnologie und Nanotechnologie eingeleitet.
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
Als große politische, wirtschaftliche und handelspolitische Macht muss die EU auf der internationalen Bühne präsent sein. Damit sie mit einer Stimme sprechen kann und gehört wird muss sie eines hohen Maß an Ehrgeiz, Koordinierung und Disziplin an den Tag legen.
Der Lissabon-Vertrag eröffnet neue Möglichkeiten, die europäischen Interessen weltweit besser durchzusetzen; diese muss die Union voll ausschöpfen.
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
2010 ist das Jahr, in dem die neuen im Lissabon-Vertrag festgelegten Regelungen für die Außenvertretung der Union voll zur Geltung kommen. Die neue Funktion des Hohen Vertreters, die neue Klarheit über die Außenvertretung der Union und die Einführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wird der Außenpolitik der EU neue Dynamik und Schwerpunkte verleihen. Als Vertreterin der EU nach außen - dies gilt nicht für die GASP/GSVP - und als Verantwortliche für Vorschläge für Rechtsakte und deren Durchführung in zahlreichen Politikbereichen kommt der Kommission eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der außenpolitischen Ambitionen der EU zu.
Eine der wichtigen Lehren aus der weltweiten Krise ist die, dass die Union durch ihre Größe und im Wege der Eurozone die Weltpolitik beeinflussen kann. Der Vertrag von Lissabon sieht eine kohärentere externe Vertretung der EU vor, um sicherzustellen, dass die internationale Rolle der Union ihrem wirtschaftlichen Gewicht angemessen ist. Die Kommission wird vorschlagen die Vertretung Europas in internationalen Finanzeinrichtungen zu konsolidieren.
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
Der Welthandel ist ein Motor von Wachstum, Beschäftigung und Investition in der Europäischen Union und somit für die europäischen Bürger von höchstem Interesse. Die EU ist offenen Gesellschaften und offenen Märkten verpflichtet und zugleich entschlossen, die europäischen Interessen zu vertreten. Sie wird weiter daran arbeiten, die Hindernisse für die internationalen Handels- und Investitionsströme abzubauen.
Die Kommission wird eine Mitteilung zur Handelsstrategie für Europa 2020 vorlegen (strategische Initiative Nr. 30). Im Mittelpunkt werden der Abschluss der laufenden multilateralen und bilateralen Handelsverhandlungen, eine bessere Durchsetzung der bestehenden Übereinkommen, Initiativen für die Öffnung des Handels für zukunftsorientierte Sektoren, beispielsweise für Hochtechnologieerzeugnisse und -dienste, umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sowie die internationale Normung stehen. Vorrangig sind außerdem Vorschläge für auf hoher Ebene zu führende strategische Gespräche über den Marktzugang, den Regulierungsrahmen, globale Ungleichgewichte, über Klimamaßnahmen und Energie, Umweltschutz und den Zugang zu Rohstoffen sowie über die internationale Normung. Darüber hinaus wird sich die Kommission für engere bilaterale Beziehungen mit wichtigen Handelspartnern wie den Vereinigten Staaten, China, Japan und Russland einsetzen.
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
Der EU-Vertrag weist der EU eine besondere Verantwortung für die Förderung von Freiheit, Stabilität und Wohlstand in ihrer Nachbarschaft zu. Die Kommission wird zu den Nachbarländern der EU besondere Beziehungen entwickeln, die auf der Achtung der Werte der Union beruhen und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Ziel haben. Die Dienststellen der Kommission werden in diesem Bereich eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammenarbeiten.
Die Kommission ist außerdem zur Steuerung des Erweiterungsprozesses entschlossen.
Fortschritte bei den Verhandlungen werden von den Fortschritten der Kandidatenländern abhängig gemacht, wobei der Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit zukommt.
Die weitere Umsetzung der internationalen Entwicklungsagenda ist eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission: im Vorfeld des Gipfels zu den Millennium-Entwicklungszielen im Jahr 2015 wird sie einen EU-Aktionsplan vorschlagen (strategische Initiative Nr. 31). Die Kommission hält an den Monterrey-Zielen zur öffentlichen Entwicklungshilfe, an der Pariser Erklärung sowie dem Aktionsplan von Accra über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe fest. Es wurden spezifische Anstrengungen in die Wege geleitet, um die Wirksamkeit der Hilfe, die Rechenschaftspflicht sowie konsequente Synergien zwischen der Entwicklungspolitik und Politikbereichen wie Migration, Sicherheit, Klimamaßnahmen und Energie, Ernährungssicherheit, Zugang zur Gesundheitsversorgung und Bildung zu gewährleisten.
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
In diesem Arbeitsprogramm werden neue Initiativen herausgestellt. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der Kommission wird 2010 allerdings darin bestehen, schon vorhandene politische Instrumente wirksam zu nutzen und den Weg für ihre Modernisierung zu ebnen.
5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller EU-Organe und der Mitgliedstaaten, einen anspruchsvollen Regulierungsrahmen für die Bürger und die Wirtschaft bereitzustellen. Die auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen müssen einen eindeutigen Mehrwert für die Union haben sowie ihrem Umfang und ihrer Art nach verhältnismäßig sein. Die Kommission hat einige Instrumente für intelligente Regulierung eingeführt, um sicherzustellen, dass dies tatsächlich der Fall ist. Jetzt ist es Zeit für den Schritt zur praktischen Anwendung dieser Instrumente; sie müssen vollständig in den Regulierungszyklus eingebunden werden, damit wirksame politische Resultate erzielt werden können. Die interne Koordinierung wird durch dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen sichergestellt, die die Vorbereitung der strategischen Initiativen von der Folgenabschätzung bis zur Konzeption und endgültigen Fertigstellung begleiten.
Folgenabschätzung
Unser System der Folgenabschätzung schneidet im Hinblick auf Transparenz und Wirksamkeit im Vergleich zu den international bewährten Verfahren gut ab. Nun muss vor allem darauf geachtet werden, dass, was den Anwendungsbereich und die Substanz anbelangt, das Potenzial des Systems voll genutzt wird. Sämtliche Kommissionsinitiativen mit beträchtlichen Auswirkungen, wozu auch Vorschläge für delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen gehören, sollten einer Folgenabschätzung unterzogen werden.
In der gegenwärtigen Wirtschaftslage sind die beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen von besonderer Bedeutung. Die Kommission wird diese Folgen künftig noch eingehender analysieren.
Um die Transparenz der Folgenabschätzung zu erhöhen, wird die Kommission Ablaufpläne für alle Initiativen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen entwickeln. Sie fordert alle Beteiligten auf, diese Ablaufpläne bei der Vorbereitung ihrer Beiträge zu den politischen Maßnahmen zu Rate zu ziehen.
Expost-Bewertung und "Eignungstests"
Es bedarf einer systematischen Expost-Bewertung der bestehenden Vorschriften, um sicherzustellen dass unsere Maßnahmen einen kohärenten Rahmen bilden und wirkungsvoll zum Erreichen der Ziele beitragen. Im Laufe der Zeit wird die vollständige Expost-Evaluierung Voraussetzung für die Überarbeitung wichtiger Rechtsakte sein, die in die künftigen Arbeitsprogramme der Kommission aufgenommen werden.
Damit die geltenden Vorschriften weiterhin ihren Zweck erfüllen, wird die Kommission ab diesem Jahr in ausgewählten Politikbereichen die Gesamtheit der Vorschriften "Eignungstests" unterziehen. Dabei sollen übertriebener Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unvereinbarkeiten und/oder veraltete Maßnahmen aufgedeckt werden die im Laufe der Zeit entstanden sind. Pilotversuche werden 2010 in vier Bereichen in Angriff genommen: Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Sozialpolitik sowie Industriepolitik.
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten bleiben eine Priorität; sie ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses der intelligenten Regulierung.
Die Kommission hat bereits Vorschläge auf den Tisch gelegt, die über das Ziel der Reduzierung der Verwaltungslasten um 25 % bis 2012 hinausgehen, und hat sich vorgenommen ihre Anstrengungen in den kommenden Jahren fortzusetzen. Besonderes Augenmerk wird auf die Weiterverfolgung des Rechtsetzungsprozesses im Europäischen Parlament, im Rat und in den Mitgliedstaaten gerichtet, da den Unternehmen die Vorteile dieser Bemühungen erst dann spürbar zugute kommen, wenn der Gesetzgeber diese Vorschläge angenommen hat und die Vorschläge auf nationaler Ebene umgesetzt wurden. In den kommenden Jahren wird die Kommission zudem 46 Vereinfachungsvorschläge unterbreiten (siehe Anhang III). Außerdem will die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zurücknehmen die in Anhang IV aufgeführt sind.
Umsetzung
Eine der Hauptaufgaben der Kommission ist es dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU in der gesamten Union ihre volle Wirkung entfalten. Wann immer es notwendig erscheint wird die Kommission einschreiten und möglicherweise auch rechtliche Schritte unternehmen um sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsakte vollständig und korrekt umgesetzt werden. Außerdem wird sie zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen und korrekten Umsetzung neuer Rechtsakte zu unterstützen.
5.2. Europa vermitteln
Wenn die Bürger am demokratischen Leben der Union teilnehmen und in vollem Umfang verstehen sollen, welche Möglichkeiten ihnen die Politiken der Union eröffnen, muss Europa transparent und verständlich vermittelt werden. Die Verantwortung hierfür tragen die Akteure auf den verschiedenen Ebenen gemeinsam, und die Kommission wird ihren Teil dazu beitragen. Über die allgemeine Information und Kommunikation hinaus wird die Kommission ihr besonderes Augenmerk auf die drei gemeinsamen Prioritäten der Öffentlichkeitsarbeit richten: Unterstützung der konjunkturellen Erholung und Mobilisierung neuer Wachstumsquellen; Klimamaßnahmen und Energie;
Gewährleistung, dass der Vertrag von Lissabon eine positive Wirkung für die Bürger entfaltet.
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Die Haushaltsmittel der Union müssen dazu verwendet werden, die wichtigen Herausforderungen anzugehen, mit denen Europa konfrontiert ist, und bei der Förderung der politischen Ziele der EU einen echten Mehrwert zu erzielen. Als Teil einer umfassenderen politischen Vision wird die Kommission dieses Jahr eine Überprüfung des Haushalts vorschlagen (strategische Initiative Nr. 32), bei der geprüft wird, wie eine andere Gewichtung innerhalb des Haushalts, seiner Prioritäten und Verfahren für den europäischen Steuerzahler den besten Ertrag sichern kann, und um dem Prozess im Vorfeld des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Form zu geben.
Im Gesamtzusammenhang der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens wird die Kommission im Verlauf des Jahres 2010 mit Interessenträgern eingehende Konsultationen über die künftige Ausrichtung der EU-Ausgabenpolitik, beispielsweise der gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsions- und Forschungspolitik, durchführen. Es gilt zu bewerten, was bisher erreicht wurde und welche Herausforderungen nach 2013 anstehen, die Ansichten der Interessenträger über die künftige Ausrichtung der Politik zu erfassen und den Beitrag des Haushalts beim Erzielen wirksamer Ergebnisse in diesen Politikbereichen zu bewerten. Diese Arbeit wird sich auf die Leitlinien der Haushaltsüberprüfung stützen und in die Erarbeitung der 2011 vorzulegenden Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eingehen.
Dabei sollten auch Überlegungen über die bestehenden Instrumente für die wirtschaftliche Entwicklung im Vorfeld der Vorschläge für den nächsten Finanzrahmen angestellt und Wege für die Erschließung privater und öffentlicher Investitionen in der EU, beispielsweise durch die Europäische Investitionsbank, sondiert werden.
Parallel zu diesem strategischen Ansatz wird die Kommission die Haushaltsführung verbessern die Rahmenbedingungen für den Haushaltsvollzug vereinfachen sowie Leistung, Mehrwert und Rentabilität der EU-Ausgaben in den Vordergrund stellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt nach wie vor der Verbesserung des soliden, kostenwirksamen Managements und entsprechender Kontrollsysteme sowohl innerhalb der Kommission als auch in den Mitgliedstaaten. Ferner wird die Kommission ihre Überlegungen zur Zukunft des OLAF fortführen.
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Das erste Arbeitsprogramm der neuen Kommission zeigt ihre Ziele und Bestrebungen für 2010 und darüber hinaus. Es nimmt unmittelbar anstehende Fragen in Angriff, legt die politische Richtung fest, mit der kommenden Herausforderungen begegnet werden kann, und bildet somit die Basis für die weitere Arbeit bis zum Ende des Mandats.
Im Interesse eines leichteren Austauschs, größerer Berechenbarkeit und Transparenz werden diesem Arbeitsprogramm folgende Dokumente beigefügt:
- - Eine Liste der strategischen Initiativen, zu deren Durchführung im Jahr 2010 sich die Kommission verpflichtet (Anhang I).
- - Wichtige Vorschläge, die 2010 und darüber hinaus in Betracht gezogen werden und mögliche Vorhaben für den Rest der Amtszeit darstellen (Anhang II).
- - Eine Liste von Vereinfachungsvorschlägen und Vorschlägen, die zurückgezogen werden sollen (Anhänge III und IV).
Die Kommission wird ihr Arbeitsprogramm jedes Jahr überprüfen, neue strategische Jahresinitiativen festlegen und das Mehrjahresprogramm im Lichte neuer Entwicklungen einschließlich der Ergebnisse von Vorarbeiten und der Überprüfung der Durchführung anpassen.
Sie wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie den Interessenträgern zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass sowohl das Gesamtkonzept als auch einzelne Initiativen von allen Akteuren mitgetragen werden. Diese Kommission würde sich wünschen, dass ihr Arbeitsprogramm zum zentralen Baustein der interinstitutionellen Planung gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags von Lissabon wird. Was die Weiterentwicklung und Durchführung ihres Arbeitsprogramms für 2010 anbelangt, wird die Kommission ständig mit den EU-Organen und Interessenträgern im Gespräch bleiben
- 1 KOM (2010) 2020 vom 3.3.2010.
- 2 Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wurden sieben Leitinitiativen vorgeschlagen: "Union der Innovation", "Jugend in Bewegung", "Digitale Agenda für Europa", "Ressourcenschonendes Europa", "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung", "Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze", "Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut".