Die Vorlage wurde am 28. Februar 2013 von der Kommission an den Bundesrat übermittelt. Der Bundesrat wurde am 06. März 2013 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 371/11 (PDF) = AE-Nr. 110484 und AE-Nr. . 080308, 100284.
Auf Verlangen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05. März 2013 erscheint die Vorlage gemäß § 45a GO BR als Drucksache des Bundesrates.
Brüssel, den 27.2.2013
COM (2013) 92 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Ein Menschenwürdiges Leben für ALLE: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt
1. Einleitung
Die Welt steht vor zwei dringenden Aufgaben: die Beseitigung der Armut und die Schaffung einer nachhaltigen Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen. Rund 1,3 Mrd. Menschen leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut, und bei vielen sind die Grundbedürfnisse im Hinblick auf die menschliche Entwicklung noch immer nicht erfüllt. Zwei Drittel der von der Natur bereitgestellten Dienstleistungen, darunter fruchtbarer Boden, sauberes Wasser und saubere Luft, werden in zunehmendem Maße beeinträchtigt und der Verlust an biologischer Vielfalt stößt an Grenzen, jenseits derer die Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft und die natürliche Umwelt unumkehrbar werden.
Diese globalen Herausforderungen stehen in Wechselbeziehung zueinander und müssen von allen Ländern gemeinsam angegangen werden. Es reicht nicht, sie einzeln in Angriff zu nehmen - dazu ist vielmehr ein übergreifender politischer Handlungsrahmen erforderlich. Mit Hilfe eines solchen Handlungsrahmens müssen Wege aufgezeigt werden, wie alle Menschen und alle Länder die Armut überwinden und Wohlstand und Wohlergehen erreichen können - unter Achtung der von unserem Planeten gesetzten Grenzen des Fortschritts. Dabei gilt es, auch Faktoren wie Regierungsführung, Menschenrechte sowie Frieden und Sicherheit zu berücksichtigen, die für den menschlichen Fortschritt maßgeblich sind. Schätzungsweise 1,5 Mrd. Menschen leben in Ländern, die unter erheblichen politischen Unruhen, bewaffneter Gewalt, Unsicherheit oder Fragilität leiden.
Im Herbst 2013 findet eine Sonderveranstaltung der Vereinten Nationen statt, die dazu dienen soll, die Bemühungen um Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zu bewerten, Wege zu erörtern, wie die diesbezüglichen Fortschritte bis 2015 beschleunigt werden können, und einen Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen nach dem Zieljahr 2015 in Gang zu setzen. Darüber hinaus müssen die auf der Rio+20-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden, u.a. durch Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven grünen Wirtschaft. Auf diesen Fortschritten muss im Rahmen der in Rio eingerichteten Offenen Arbeitsgruppe weiter aufgebaut werden. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Ausarbeitung eines übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 einfließen.
In dieser Mitteilung wird ein gemeinsames EU-Konzept für diesen Themenkomplex dargelegt. Dazu werden zunächst die wichtigsten globalen Herausforderungen und Chancen skizziert. Im Anschluss daran werden die Erfolge bei der weltweiten Armutsbeseitigung und die Erfahrungen mit der Umsetzung der MDG bewertet und einige der wichtigsten, auf der Rio+20-Konferenz beschlossen Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung umrissen. Danach werden die wesentlichen Elemente eines künftigen Handlungsrahmens, die sich aus den Erfahrungen mit den MDG und den auf der Rio+20-Konferenz eingeleiteten Arbeiten, insbesondere der Ausarbeitung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDG) ergeben, beschrieben und aufgezeigt, wie sie im Rahmen der einschlägigen UN-Prozesse zusammengeführt werden können.
Ausgehend von diesen Überlegungen werden schließlich Grundsätze für die Gestaltung eines übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 vorgeschlagen, der eine kohärente und umfassende Antwort auf die globalen Herausforderungen, nämlich Armutsbeseitigung und Förderung nachhaltiger Entwicklung in allen drei Dimensionen, gibt und damit allen Menschen bis 2030 ein menschenwürdiges Leben sichert.
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
Die Welt hat in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen erlebt. Dazu zählen u.a. große Verschiebungen des globalen wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts, Zunahme des Welthandels, Klimawandel und Verknappung der natürlichen Ressourcen, technologischer Wandel, Wirtschafts- und Finanzkrisen, zunehmender Verbrauch und Volatilität der Nahrungsmittel- und Energiepreise, demographische Veränderungen und Migration, Gewalt und bewaffnete Konflikte, natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen sowie wachsende Ungleichheiten. Neue Akteure, darunter private und weitere nichtstaatliche Akteure, haben die internationale Bühne betreten.
Der Großteil der Weltwirtschaftsleistung entfällt auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften, wobei Letztere inzwischen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren geworden sind und die Weltwirtschaft bereits maßgeblich prägen. Der gegenwärtige Trend lässt darauf schließen, dass es zu weiteren Verschiebungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts kommen wird: Bis 2025 dürfte der Großteil des weltweiten Wirtschaftswachstums in den aufstrebenden Volkswirtschaften erzeugt werden, wobei mehr als die Hälfte dieses Wachstums voraussichtlich auf sechs Länder entfallen wird.
Die Arbeitslosigkeit stellt nach wie vor eine weltweite Herausforderung dar. Rund 200 Mio. Menschen sind arbeitslos, darunter 75 Mio. junge Menschen. Die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ist nach wie vor oft gering und die sozialen Dienste bleiben unzureichend. Weltweit besuchen rund 621 Mio. junge Menschen keine Schule, nehmen an keiner Ausbildung teil, sind arbeitslos oder suchen keine Arbeit. Damit laufen sie Gefahr, dauerhaft vom Arbeitmarkt ausgeschlossen zu werden. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und fehlende Voraussetzungen für menschenwürdige Arbeit (u.a. Arbeitnehmerrechte und sozialer Dialog) stellen in vielen Ländern ein Problem dar. Die meisten armen Menschen in den Entwicklungsländern sind in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft oder als Selbständige tätig. In diesen Ländern arbeiten viele arme Menschen unter unsicheren Bedingungen und ohne Schutz ihrer Grundrechte. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu ausreichendem Sozialschutz.
Gleichzeitig hat fast überall auf der Welt die Ungleichheit innerhalb einzelner Länder zugenommen. Inzwischen leben die meisten armen Menschen in Ländern mit mittlerem Einkommen - trotz hoher Wachstumsraten. Die Beseitigung von Armut in solchen Ländern zählt also zu den wichtigsten Herausforderungen. Allerdings ist nach längerfristigen Prognosen bis 2050 wieder mit einer Konzentration der Armut in den ärmsten und fragilsten Ländern zu rechnen.
Mehr als 1,5 Mrd. Menschen leben in Ländern, die von gewaltsamen Konflikten betroffen sind. Gewalt zerstört Menschenleben und Existenzgrundlagen und wirkt sich häufig negativ auf Frauen und andere sozial schwache Menschen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen aus. Die Kluft zwischen fragilen, von Gewalt betroffenen Ländern und den anderen Entwicklungsländern wird größer. Bis April 2011 hatte noch kein fragiles oder von Konflikten betroffenes Land mit niedrigem Einkommen auch nur ein einziges MDG erreicht. Nur wenige von ihnen dürften bis 2015 einen Teil der Ziele erreichen. Die Bemühungen um Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung werden derzeit durch schlechte Regierungsführung, einschließlich mangelnder Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, behindert.
Darüber hinaus besteht in der Wissenschaft ein auf gesicherte Erkenntnisse gestützter Konsens darüber, dass die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen langfristig zu den größten Gefahren für die Menschheit zählt. Die Folgen von Umweltzerstörung und Klimawandel werden bereits spürbar und drohen - ebenso wie natürliche Katastrophen -, viele der Fortschritte bei der Beseitigung von Armut zunichte machen. Wir liegen im Rückstand bei unseren Bemühungen, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C gegenüber der Durchschnittstemperatur in vorindustrieller Zeiten zu beschränken, den Schwellenwert, jenseits dessen katastrophale Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen und damit große Risiken für die Landwirtschaft, die Nahrungsmittel- und Wasserversorgung und die Entwicklungsgewinne der letzten Jahre viel wahrscheinlicher werden. Auf globaler Ebene wird die wichtigste Herausforderung in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels - und in deren Abschwächung u.a. durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen - bestehen.
Bereits heute wirken sich der Klimawandel, die Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen in erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z.B. durch die zunehmende Zahl und Intensität von Naturkatastrophen sowie durch den Abbau des natürlichen Kapitals und der natürlichen Infrastruktur. Seit 1992 haben Naturkatastrophen Schäden in Höhe von 750 Mrd. EUR verursacht und 1,3 Mio. Menschenleben gefordert. Die Auswirkungen der heutigen nicht nachhaltigen Muster wirtschaftlicher Entwicklung werden nach wie vor weitgehend durch die Industrieländer sowie zunehmend durch die aufstrebenden Volkswirtschaften bestimmt, während die ärmeren Länder unverhältnismäßig darunter zu leiden haben und am wenigsten über die Ressourcen verfügen, um die negativen Folgen zu bewältigen1. Vor allem in Hinblick auf die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie und Tourismus sind diese Länder häufig in besonderem Maße auf die Nutzung natürlicher Ressourcen angewiesen. Dies macht sie noch anfälliger für Ressourcendegradation und -erschöpfung.
Entwicklung und Wachstum tragen zu menschlichem Wohlstand und Wohlergehen bei, aber auch zu Umweltproblemen wie Ressourcenerschöpfung und Umweltverschmutzung, die sich mit der Zeit verschärfen dürften. Diese negativen Wirkungen gehen größtenteils von den 5,7 Mrd. Menschen aus, die nicht in extremer Einkommensarmut leben. Folge ist eine erhebliche Zunahme der weltweiten Nachfrage und des weltweiten Verbrauchs, die wiederum die natürlichen Ressourcen zusätzlich belasten. Weitere Fortschritte hin zur Schaffung einer inklusiven grünen Wirtschaft durch Förderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster und erhöhte Ressourceneffizienz, einschließlich insbesondere emissionsarmer Energiesysteme, sind daher unabdingbar.
Um die steigende Nachfrage zu befriedigen, wird es voraussichtlich notwendig sein, die weltweite landwirtschaftliche Produktion gegenüber dem 2005 verzeichneten Volumen um 60 % zu steigern. Dies wird eine weitere Belastung bereits knapper natürlicher Ressourcen (insbesondere Land, Wälder, Wasser und Meere) nach sich ziehen. Gleichzeitig gibt es Hinweise dafür, dass bis zur Hälfte der globalen Nahrungsmittelproduktion verschwendet wird. Infolge von Verstädterung und Bevölkerungswachstum wird der Wasserverbrauch Schätzungen zufolge bis 2015 um 50 % zunehmen. Bis dahin werden rund 5,5 Mrd. Menschen, d.h. zwei Drittel der projizierten Weltbevölkerung, in Gebieten leben, die unter moderatem bis starkem Wassermangel leiden.
Diese Herausforderungen müssen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung betrachtet werden: So wird geschätzt, dass die Weltbevölkerung bis 2050 auf mehr als 9 Mrd. Menschen anwachsen wird, wobei sich die Bevölkerung Afrikas südlich der Sahara voraussichtlich mehr als verdoppeln wird. Bis 2050 werden knapp 80 % der Weltbevölkerung auf Afrika und Asien entfallen. Die Zunahme des Durchschnittsalters der Weltbevölkerung wird sich wohl am stärksten auf die Entwicklungsländer auswirken und dort vor allem für die Gesundheits- und Rentensysteme sowie die Steuereinnahmen negative Folgen haben.
Es ist vor diesem Hintergrund, dass das Folgetreffen zur Rio+20-Konferenz und die Sonderveranstaltung zur Überprüfung der MDG stattfinden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die oben genannten Herausforderungen miteinander verknüpft sind und einen kohärenten und umfassenden Handlungsansatz erfordern, der auch andere internationale Prozesse wie die Verhandlungen zu den Themen Klima und biologische Vielfalt unterstützt.
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
Die EU ist nach wie vor entschlossen, entsprechend dem in der "Agenda für den Wandel"2 und dem "Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik"3 dargelegten Konzept nach besten Kräften zur Erreichung der MDG beizutragen.
Die MDG sind Ausdruck eines globalen Grundkonsenses über die Notwendigkeit, der Armut ein Ende zu setzen und die menschliche Entwicklung zu fördern. In den letzten zehn Jahren haben sie sich als wertvolles Instrument zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Stärkung des politischen Willens und zur Mobilisierung von Ressourcen für die Armutsbeseitigung erwiesen. Es wurden beeindruckende Fortschritte erzielt:
- - Nach Angaben der Weltbank ging der Anteil der Menschen, die von weniger als 1,25 USD pro Tag leben müssen, zwischen 1990 und 2008 von 43 % auf 22 % zurück. Das Ziel, den Anteil der Bevölkerung, der in extremer Armut lebt, zu halbieren, wurde wahrscheinlich bereits 2010 erreicht.
- - Das Ziel, den Anteil der Bevölkerung ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser zu halbieren, wurde bereits 2010 weltweit erreicht - zwischen 1990 und 2010 erhielten mehr als zwei Milliarden Menschen solchen Zugang.
- - Weltweit ist die Schulbesuchsquote im Primarbereich auf durchschnittlich 80 % gestiegen, wobei inzwischen genauso viele Mädchen eingeschult werden wie Jungen.
- - Die Zahl der Kinder, die an Krankheit oder Unterernährung sterben, ist erheblich gesunken.
- - Die Zahl der HIV-Infektionen geht weltweit weiter zurück und der Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln hat sich wesentlich verbessert.
Die Globale Partnerschaft für Entwicklung hat die nationalen Bemühungen um Verwirklichung der MDG ergänzt. Seit 2000 wurde die jährlich weltweit geleistete öffentliche Entwicklungshilfe (Official Development Assistance - ODA) um rund 70 % auf 96 Mrd. EUR aufgestockt und der Anteil der ODA, der den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries - LDC) zugute kommt, mehr als verdoppelt. Zusammen genommen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten der weltweit größte Geber - sie stellen jährlich (2011) 53 Mrd. EUR und damit mehr als die Hälfte der weltweiten ODA bereit. Parallel dazu hat die Umsetzung entsprechender Grundsätze und Ziele die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe erhöht. Die rasante Zunahme des Handels hat maßgeblich zu den erzielten Fortschritten beigetragen: Zwischen 2000 und 2009 stiegen die Ausfuhren der Entwicklungsländer um 80 % - gegenüber einem weltweiten Durchschnitt von 40 %. Die EU ist auch der größte Handelspartner der Entwicklungsländer und hat im Rahmen der Initiative "Alles außer Waffen" eine Vorreiterrolle bei der Gewährung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für alle Produkte aus den LDC gespielt. Auch die von der EU finanzierte Forschung, z.B. im Rahmen des Programms "Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien", hat zur Verwirklichung der MDG beigetragen.
Bis zur Erreichung der MDG bleibt jedoch viel zu tun - vor allem die Länder Afrikas südlich der Sahara sind in Rückstand geraten. Weltweit leben noch 1,3 Mrd. Menschen in extremer Einkommensarmut. Mehr als 850 Mio. Menschen haben nicht genug zu essen. Rund 61 Mio. Kinder gehen nicht zur Schule. Frauen sehen sich weiterhin Diskriminierungen und gravierenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Gesundheit von Müttern und die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und die damit verbundenen Rechte. Ein Drittel aller Frauen wird Opfer von Gewalt. Dies beeinträchtigt die Bemühungen zur Verwirklichung der MDG. Schätzungsweise 2,5 Mrd. Menschen haben keinen Zugang zu menschenwürdigen Sanitäranlagen und 780 Mio. Menschen fehlt es nach wie vor an Zugang zu sauberem Trinkwasser. Rund 7 Mio. Menschen mit HIV/AIDS haben immer noch keinen Zugang zur entsprechenden Behandlung. Die Welt ist noch weit davon entfernt, die Ziele der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für alle zu erreichen. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu einem ausreichenden Sozialschutz. Die nicht nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der begrenzten Ressourcen unseres Planeten setzen das Leben und das Wohlergehen künftiger Generationen aufs Spiel.
Hinzu kommt, dass die bislang erzielten Fortschritte ungleich verteilt sind, und zwar nicht nur zwischen den einzelnen Ländern, wobei der Mangel an Fortschritten in den fragilen und von Konflikten betroffenen Länder besonders ins Auge fällt, sondern auch innerhalb der einzelnen Länder, einschließlich derjenigen, die bereits über die Mittel verfügen, um ihrer Bevölkerung ein besseres Leben und eine bessere Zukunft zu sichern.
Vor allem dank der technologischen und wirtschaftlichen Fortschritte, die viele Entwicklungs- und Schwellenländer seit Einführung der MDG erzielt haben, zeigt das Gesamtbild dennoch, dass die Beseitigung - und nicht nur die Minderung - der Armut innerhalb einer Generation in Reichweite ist.
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
Auf der Rio+20-Konferenz wurde die gemeinsame globale Vision einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Zukunft für unseren Planeten und für die heutigen und künftigen Generationen bekräftigt und dabei betont, dass noch viele Herausforderungen bewältigt werden müssen. Die Konferenzteilnehmer wiesen auf den wichtigen Beitrag der grünen Wirtschaft zu nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung hin, setzten einen Prozess zur Ausarbeitung universeller Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDG) in Gang und einigten sich auf Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Diese Maßnahmen werden zur Ausarbeitung - und längerfristig auch zur Umsetzung - der SDG beitragen. Die Konferenzteilnehmer verständigten sich außerdem darauf, den institutionellen Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu reformieren, Strukturen für erfolgreiche Folgemaßnahmen zur Konferenz zu schaffen und die Arbeiten an Umsetzungsmethoden fortzusetzen. Nun kommt es darauf an, dass die EU die in Rio eingegangenen Verpflichtungen zügig umsetzt, sich aktiv an diesen Prozessen beteiligt und sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene die notwendigen Maßnahmen ergreift.
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
Die EU wird weiterhin zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, u.a. durch Umsetzung der auf der Rio+20-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen ihrer übergeordneten Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum -"Europa 2020". Diese Strategie deckt u.a. die Themenkomplexe Ressourceneffizienz, kohlenstoffarme Wirtschaft, Forschung und Innovation, Beschäftigung, soziale Inklusion und Jugend ab. Die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Strategie "Europa 2020", die auf dem integrativen Ansatz der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung aufbaut, dürfte für größere Kohärenz sorgen und zur Integration der drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche der EU beitragen. Ziele für eine nachhaltige Entwicklung werden im Rahmen einer Reihe wichtiger noch in Vorbereitung befindlicher Politikinitiativen, darunter die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik, das künftige 7. Umweltaktionsprogramm, die "Innovationsunion", "Horizont 2020" und das Sozialinvestitionspaket, in die Praxis umgesetzt werden.
Die EU hat durch ihre Entwicklungszusammenarbeit einen beständigen Beitrag zur uneingeschränkten Umsetzung der MDG geleistet. Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns, und insbesondere der Agenda für den Wandel, wird sie auch weiterhin die Bemühungen der Entwicklungsländer um nachhaltige Entwicklung und Erreichung der MDG unterstützen und dabei den Schwerpunkt auf die am wenigsten entwickelten und bedürftigsten Länder legen. Gleichzeitig muss eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt werden, um zur Umsetzung der auf der Rio+20-Konferenz eingegangen Verpflichtungen beizutragen.
Die wichtigsten derzeitigen Maßnahmen der EU zur Umsetzung der auf der Rio+20- Konferenz eingegangenen Verpflichtungen sind in Anhang I zusammengefasst.
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
Auf der Rio+20-Konferenz wurde ein Prozess zur Stärkung des institutionellen Rahmens für nachhaltige Entwicklung - u.a. durch Ausbau der Rolle der UN-Generalversammlung und des ECOSOC - eingeleitet. Insbesondere wurde beschlossen, ein hochrangiges politisches Forum für nachhaltige Entwicklung einzurichten, das die UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung ersetzen soll. Das neue Forum wird die Fortschritte bei der Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz verfolgen und überprüfen und hat auch die Aufgabe, die für die Umsetzung der SDG entscheidende Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik zu stärken. Es soll direkt mit dem ECOSOC, der derzeit reformiert wird, verbunden werden und in regelmäßigen Abständen auf einer höheren politischen Ebene (UN-Generalversammlung) tätig sein. Diese Verbindungen bieten die Möglichkeit, die Kohärenz mit der laufenden Überprüfung der MDG und den Diskussionen über die weitere Entwicklung nach 2015 zu verbessern.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Rio+20-Konferenz waren die Entscheidung zur Stärkung und Aufwertung des UN-Umweltprogramms (UNEP) und insbesondere die Entscheidung in Bezug auf die universelle Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des UNEP. Dies wurde inzwischen durch die Entscheidung über die neuen institutionellen Regelungen des UNEP bestätigt, die auf der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrats des UNEP getroffen wurde. Die Entscheidung zur Einrichtung einer UN-Umweltversammlung ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die EU wird eine aktive Rolle bei der Umsetzung dieses überarbeiteten institutionellen Rahmens übernehmen. Vorrangiges Ziel wird sein, eine angemessene Beteiligung der EU sowohl am hochrangigen politischen Forum als auch am reformierten UNEP zu gewährleisten.
Auf der Rio+20-Konferenz wurde außerdem beschlossen, saubere und umweltverträgliche Technologien zu fördern und einen zwischenstaatlichen Sachverständigenausschuss einzusetzen, der Optionen für eine Strategie zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung ausarbeiten soll. Der Ausschuss muss für Kohärenz und Koordinierung sorgen und jede Doppelarbeit im Hinblick auf die Finanzierung des Entwicklungsprozesses vermeiden. Die EU wird sich entsprechend dem nachstehend beschriebenen allgemeinen Ansatz für die Finanzierung und weitere Umsetzungsmodalitäten an diesem Prozess beteiligen.
3.5. Öffentliche Konsultation
Die Kommission hat eine Reihe öffentlicher Konsultationen zu den Zukunftsperspektiven für die Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Konsultationen haben in einige Aspekte der in dieser Mitteilung dargelegten Vorschläge Einfluss gefunden. Anhang II enthält einen Überblick über diese Konsultationen. Die Kommission wird zu dieser Thematik weiterhin einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern führen.
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
Auf internationaler Ebene und bei den Vereinten Nationen erfolgte die Arbeit zu Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung bislang weitgehend im Rahmen zweier getrennter Aktionsstränge mit unterschiedlichen Teilnehmern - der eine beruht auf der Millenniumserklärung, der andere auf den Ergebnissen einer Reihe von UN-Gipfeln zum Thema nachhaltige Entwicklung. In der Praxis weisen diese beiden Aktionsstränge jedoch auch einige gemeinsame Elemente auf: So wird z.B. im Rahmen von MDG7 die ökologische Nachhaltigkeit thematisiert, und die Armutsbeseitigung gilt seit jeher als prioritäres Ziel der nachhaltigen Entwicklung.
Um die Armutsbeseitigung und die Förderung nachhaltiger Entwicklung als wichtige und miteinander verknüpfte globale Herausforderungen wirksam in Angriff nehmen zu können, muss die Überprüfung der MDG und die Ausarbeitung von SDG in einem übergreifenden Handlungsrahmen mit gemeinsamen Prioritäten und Zielen zusammengefasst werden. Nur so kann bis 2030 ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleistet und der Welt auch in der Zeit danach eine nachhaltige Zukunft gesichert werden.
Im Herbst 2013 findet eine Sonderveranstaltung der Vereinten Nationen statt, die dazu dienen soll, die Bemühungen zur Verwirklichung der MDG zu bewerten, Wege zu erörtern, wie die diesbezüglichen Fortschritte bis 2015 beschleunigt werden können, und einen Meinungsaustausch über das weitere Vorgehen nach dem Zieljahr 2015 in Gang zu setzen. Darüber hinaus werden beim ersten Treffen des auf der Rio+20-Konferenz eingerichteten hochrangigen politischen Forums im September 2013 die Folgemaßnahmen zu den auf der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 gemachten Zusagen bewertet werden. Auch im Rahmen der in Rio eingerichteten Offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine nachhaltige Entwicklung müssen weitere Fortschritte erzielt werden. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden die Grundlage für eine Einigung über einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 bilden.
Um weitere konzeptionelle Überlegungen zu den Zielen zu ermöglichen, wird die EU ihren offenen Dialog mit allen relevanten Akteuren fortsetzen. Dies wird auch zu ihrer aktiven Mitwirkung im Rahmen der Offenen Arbeitsgruppe beitragen, die der UN-Generalversammlung Handlungsempfehlungen vorlegen soll.
Im folgenden Abschnitt werden die aus der Überprüfung der MDG gewonnenen Erkenntnisse, die Arbeiten zur Entwicklung von SDG und die wichtigsten Elemente beschrieben, die sich aus diesen beiden Aktionssträngen ergeben. Im Anschluss daran wird kurz dargelegt, wie diese Aktionsstränge im Rahmen der einschlägigen UN-Prozesse in der Praxis zusammengeführt werden können. Im letzten Abschnitt werden - ausgehend von diesen Überlegungen - einige der wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 genannt.
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
Ausgehend von den Erfahrungen mit den MDG, den Ergebnissen der auf der Rio+20- Konferenz eingeleiteten Arbeiten im Bereich nachhaltige Entwicklung und den gegenwärtigen Trends lässt sich nach Auffassung der EU eine Reihe von Herausforderungen als wesentliche Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens ermitteln.
Es besteht ein grundlegender Zusammenhang zwischen weltweiter ökologischer Nachhaltigkeit einerseits und Armutsbeseitigung andererseits. Ohne das Thema der weltweiten ökologischen Nachhaltigkeit anzugehen, wird es nicht möglich sein, die Armut zu beseitigen und allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu sichern. Dies gilt auch umgekehrt. Klimawandel, Naturkatastrophen, Verlust an biologischer Vielfalt, die Verschmutzung der Meere und Süßwasservorräte und die Degradation von Land und Böden wirken sich besonders negativ auf die ärmsten Bevölkerungsgruppen der Welt aus. Um dagegen angehen zu können, muss der übergreifende Handlungsrahmen als Katalysator für gute Regierungsführung, Transparenz, sozialen Zusammenhalt und Stärkung der Rechte der Frauen - allesamt unverzichtbare Voraussetzungen für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung - in allen Ländern und auf internationaler Ebene wirken.
Wie im Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz festgehalten, sollten die SDG gleichermaßen für alle Länder gelten, wobei unterschiedliche nationale Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus sowie die jeweiligen nationalen Politikansätze und Prioritäten zu berücksichtigen sind. Außerdem sollten diese Ziele alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung umfassen und praxisorientiert, kurz gefasst, leicht vermittelbar und zahlenmäßig begrenzt sein. In ihren im Vorfeld der Rio+20-Konferenz vorgelegten Vorschlägen betonte die EU, dass bei den SDG der Schwerpunkt auch auf Ressourcen liegen sollte, die öffentliche Güter und damit unentbehrliche "Säulen des Lebens" darstellen, wie z.B. Energie, Wasser, Ernährungssicherheit, Meere, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion sowie soziale Inklusion und menschenwürdige Arbeit. Gleichzeitig sollten die SDG mit bestehenden internationalen Übereinkommen, z.B. mit den Zielen in den Bereichen Klimawandel und biologische Vielfalt, sowie mit geltenden Basisniveaus für den Sozialschutz im Einklang stehen.
Sie sollten zudem die drei übergeordneten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung umfassen: Armutsbeseitigung, Veränderung nicht nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster sowie Schutz und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen als Grundlage für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Die Ziele für die Zeit nach 2015 müssen in die fernere Zukunft weisen: Ausgehend von einer gemeinsamer Vision für das Jahr 2050 sollten sie auf den Zeithorizont 2030 ausgerichtet werden.
Da der übergreifende Handlungsrahmen sowohl Armutsbeseitigung als auch nachhaltige Entwicklung zum Ziel haben soll, müssen die prioritären Aufgaben entsprechend den in der obigen Analyse genannten Herausforderungen in den beiden Bereichen festgelegt werden. Der Handlungsrahmen könnte somit aus mehreren Hauptelementen bestehen: Gewährleistung eines Mindestlebensstandards, Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums uner Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Förderung von Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit. Das Thema der ökologischen Grenzen unseres Planeten muss einerseits im Rahmen eines integrierten Ansatzes angegangen werden muss, der sich auf all diese Elemente auswirken wird und wohl in einige davon einbezogen werden muss, erfordert andererseits auch themenspezifische Handlungskonzepte. Es kann also als zusätzliches Querschnittsthema des integrierten Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 betrachtet werden.
4.1.1. Mindestlebensstandard
Die MDG bilden einen Rahmen für menschliche Entwicklung, indem sie Zielvorgaben u.a. für Mindesteinkommen, Freiheit von Hunger, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle, Zugang zu Grundschulbildung, Basisgesundheitsdiensten sowie Wasser- und Sanitärversorgung - allesamt Grundvoraussetzungen für menschenwürdiges Leben - festlegen.
Wir müssen die mit den MDG in Gang gesetzte Arbeit zum Abschluss bringen, noch verbleibende Lücken füllen und Lehren aus den bisherigen Erfahrungen ziehen. So müssen wir z.B. Fragen der Bildung und der Gesundheit in umfassenderer Weise angehen und auch das Thema Sozialschutz mit einbeziehen. Aggregierte Durchschnittswerte haben Ungleichheiten in den einzelnen Ländern verschleiert, die durch extreme Armut, geografische Standortbedingungen oder Marginalisierung verursacht werden. Wir müssen von rein quantitativen zu stärker qualitativen Zielen übergehen, z.B. in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Bis spätestens 2030 muss für alle Menschen, ob Mann, Frau oder Kind, ein Mindestlebensstandard festgelegt werden, damit die Bürger ihre Regierungen zur Rechenschaft ziehen können, sollte er nicht erreicht werden. Wir sollten den Menschen helfen, sich selbst aus der Armut zu befreien. Ziele, die als Ansporn für Maßnahmen zur Erreichung grundlegender Standards in Bereichen wie Bildung, Ernährung, sauberes Wasser und saubere Luft dienen, werden zur Beseitigung von Hunger und zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, der Gesundheit und des Wohlergehens der betroffenen Menschen beitragen. Ziele sollten auch Antrieb sein für Maßnahmen zur Förderung produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle, einschließlich junger Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderungen, wobei jeweils das Entwicklungsniveau des jeweiligen Lands berücksichtigt werden sollte. Im Gegensatz zu den MDG sollten diese Ziele für jedes Land gelten, d.h. es sollte sich dabei nicht um globale Ziele handeln, bei denen die einzelnen Länder nicht in die Pflicht genommen werden. Jedes Land sollte die Verantwortung dafür tragen, Fortschritte zur Erreichung international vereinbarter Ziele zu gewährleisten.
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
Wie aus der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation und den Erfahrungen der Länder, die sich erfolgreich aus der Armut befreit haben, hervorgeht, spielen verschiedene Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum eine entscheidende Rolle, indem sie die Erbringung der für die menschliche Entwicklung unentbehrlichen Dienstleistungen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit fördern. Alle Länder, unabhängig von ihrem Entwicklungsniveau, sollten eine strukturelle Transformation anstreben, um die Entstehung marktfreundlicher, offener Volkswirtschaften, die ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern, zu ermöglichen, den Ausbau der Produktionskapazitäten, die Entwicklung des Privatsektors, Investitionen, die Schaffung von Wohlstand und den Übergang zu einer inklusiven grünen Wirtschaft zu fördern und dafür zu sorgen, dass alle am entstandenen Nutzen teilhaben. Die Festlegung von Zielen würde dazu beitragen, Chancen für ein inklusiveres und nachhaltigeres Wachstum - gemessen anhand von Indikatoren, die über das BIP hinausgehen - zu schaffen. Viele Länder könnten diese Ziele als Richtschnur für eine stärkere Fokussierung auf sozialen Zusammenhalt, nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, bessere Ernährung, Überwindung der Wasserknappheit oder Vermeidung der Nahrungsmittelverschwendung heranziehen. Andere könnten nach Maßgabe dieser Ziele ihre Produktion ressourcenschonender gestalten, dabei den Wasserverbrauch senken und die Abfälle vermindern bzw. wiederverwerten. Das Ziel einer verstärkten Nachhaltigkeit und Resilienz von Städten würde zu Verbesserungen in Bezug auf Luftqualität, Wasser, Energie, Infrastrukturzugang, Wohnraum und Verkehr und damit zu Lösungen führen, die auch in die Bereiche Beschäftigung, Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung hineinreichen und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Katastrophenvorsorge beitragen.
Zu den weiteren wichtigen Triebkräften zählen nachhaltige Energie, Wissenschaft und Technologie, Telekommunikationsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen und -infrastruktur (z.B. Erleichterung des Marktzugangs) sowie Migration und Mobilität. Voraussetzung dafür, dass all diese Aspekte voll zur Geltung kommen, sind förderliche und stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen, Innovation und produktive Beschäftigung.
Diese notwendige wirtschaftliche Transformation ist eine immense Herausforderung, deren Bewältigung neue Investitionen in Milliardenhöhe erfordern wird4. Die Erfahrungen in Ländern, die große Fortschritte bei der Erbringung solcher Dienstleistungen für ihre Bürger erzielt haben, und mit den jüngsten weltweiten Initiativen wie "Nachhaltige Energie für alle" und "Scaling up Nutrition" zeigen jedoch, dass eine derartige Herangehensweise zu vielversprechenden Ergebnissen führen und Impulse für schnelles Wachstum und Investitionen geben kann.
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen ist unverzichtbar für Wachstum und Beschäftigung insbesondere in Sektoren der Primärproduktion wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft sowie in Dienstleistungssektoren wie Tourismus. Von den Armen dieser Welt leben 70 % in ländlichen Gebieten und sind für ihr Überleben und Wohlergehen unmittelbar auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen angewiesen. Dies erhöht ihre Verwundbarkeit gegenüber Ressourcenverknappung und Klimarisiken. Der verantwortungsvolle, d.h. auf die Grundsätze Transparenz, Rechenschaftspflicht und gute Regierungsführung gestützte Umgang mit natürlichen Ressourcen ist eine unabdingbare Voraussetzung für Armutsbeseitigung und für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung hin zur inklusiven grünen Wirtschaft. Durch Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen immer mehr Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln angehalten werden. Das Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt würde zu Wirtschaftswachstum, Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltiger Forstwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Minderung seiner Folgen, Ernährungssicherheit sowie zur Verbesserung der Bodenqualität, zur Verringerung der Bodenerosion, zur Stärkung der Resilienz gegenüber natürlichen Gefahren und zur Eindämmung des Flächenverbrauchs beitragen. Angesichts der globalen Bedeutung der Meere sollten als Beitrag zur Schaffung nachhaltiger Existenzgrundlagen weltweit Maßnahmen zum Schutz der Meere und zur Wiederherstellung gesunder mariner Ökosysteme ergriffen werden. Dies wird die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände begünstigen - und damit auch die Ernährungssicherheit erhöhen - und gravierende Risiken wie Verschmutzung durch Abfälle im Meer mindern. In diesem Sinne sollte jedes Land den Weg der nachhaltigen Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen einschlagen und offene und transparente Governancestrukturen schaffen, um zu gewährleisten, dass die Ressourcen so genutzt werden, dass die allen Bürgern in gerechter und nachhaltiger Weise zugute kommen.
Dazu muss jedes Land dafür sorgen, dass Ressourcen wie Land, Wälder, Flüsse und Meere auf umweltverträgliche Weise genutzt werden, damit auch künftige Generationen davon profitieren können. Die Nutzung endlicher Ressourcen wie Bodenschätze und Grundwasser muss ebenfalls in inklusiver und verantwortungsbewusster Weise erfolgen, damit der gesellschaftliche Nutzen aus ihrer Vermarktung und den damit erzielten Einnahmen maximiert und die Abbaurate verringert wird. Die schrittweise Streichung von Subventionen für die Nutzung endlicher Ressourcen wie fossiler Brennstoffe ist eine wichtige kostenwirksame Maßnahme, die die Ressourceneffizienz fördert. Auch in Gebieten, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt liegen, sollten die Staaten ihre Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischbestände und der biologischen Vielfalt der Meere verbessern.
Eine integrierte Herangehensweise wird notwendig sein, damit die Lösung von Ressourcenengpässen an einer Stelle nicht an anderer Stelle ebensolche entstehen lässt. Die künftige Agenda sollte alle Länder darauf verpflichten, in den kommenden Jahrzehnten ihre natürlichen Ressourcen in nachhaltiger Weise zu bewirtschaften und zu nutzen. Dies betrifft Fragen wie Transparenz, Einnahmenmaximierung, Schutz von Besitzrechten, Resilienz5, u.a. gegenüber Naturkatastrophen, und Umweltschutz. Die globale Gemeinschaft muss dabei an einem Strang ziehen. Private und öffentliche Unternehmen müssen rechenschaftspflichtig sein und hohe Standards in Bezug auf Transparenz und verantwortungsvolles Handeln einhalten. Der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft erfordert auch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
Die Ziele des menschlichen Wohlergehens und der Menschenwürde für alle sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Millenniumserklärung verankert. In diesen Erklärungen wird auch der Zusammenhang zwischen Menschenrechten, guter Regierungsführung und nachhaltiger Entwicklung ausdrücklich anerkannt. Diese Ziele und das Engagement für gemeinsame Grundwerte wurden auf dem MDG-Gipfel 2010 und der Rio+20-Konferenz 2012 bekräftigt.
Die Bedeutung von Gerechtigkeit und Fairness, Menschenrechten, Demokratie und anderen Aspekten guter Regierungsführung reicht weit über ihren Beitrag zur Erreichung von Zielen im Hinblick auf Einkommen, Bildung, Gesundheit und weitere Grundbedürfnisse hinaus. Sie sind auch an sich wichtige Werte, und zwar in allen Ländern. Die jüngsten Umbrüche in Nordafrika und dem Nahen Osten haben nicht nur gezeigt, wie wichtige inklusive politische Systeme, Gerechtigkeit und Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, sind, sondern auch deutlich gemacht, dass Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG zwar "Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen".
unverzichtbar, aber nicht ausreichend sind. Die Frage der Governance bleibt auch in den kommenden Jahren eine globale Herausforderung.
Es ist wichtig, dass der übergreifende Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 auch diese Themen umfasst. Frauen spielen beim Vorantreiben der nachhaltigen Entwicklung eine besonders wichtige Rolle und daher müssen alle Hürden für ihre gleichberechtigte Teilhabe beseitigt werden. Beim neuen Handlungsrahmen sollte der Schwerpunkt auf dem Übergang zu einem auf Rechten basierenden Entwicklungsansatz, auf der Verringerung von Ungleichheiten, der Förderung und dem Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, der Gleichstellung der Geschlechter, der Transparenz und auf der Korruptionsbekämpfung liegen. Auch wichtigen Fragen der Gerechtigkeit muss Rechnung getragen werden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, sollten Ziele und Zielvorgaben festgelegt werden, die als Anstoß für Maßnahmen zum flächendeckenden Ausbau - und zur besseren Umsetzung - grundlegender sozialer Garantie dienen.
4.1.5. Frieden und Sicherheit
Dort, wo physische Unsicherheit, große Ungleichheit, schlechte Regierungsführung und ein Mangel an institutionellen Kapazitäten herrschen, ist es äußerst schwierig, nachhaltige Fortschritte bei der Verwirklichung wichtiger MDG in Bereichen wie Armut, Gesundheit, Bildung oder Sanitärversorgung zu erreichen. Daher kommt es entscheidend darauf an, die Grundursachen solcher Missstände anzugehen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Betroffen sind nicht nur fragile Staaten - auch viele andere Länder kämpfen mit Problemen der Unsicherheit und Gewalt. Illegaler Handel, transnationaler Terrorismus, kriminelle Netzwerke und Bandengewalt beeinträchtigen die Sicherheit der Bürger und damit auch ihre Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben. Dies gilt insbesondere für Frauen und Kinder.
Ausgangspunkt für die Behandlung von Fragen des Friedens und der Sicherheit im Zusammenhang mit dem übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sollten die Ergebnisse der Gespräche zwischen einer Reihe von fragilen Staaten und Vertretern der OECD-Länder, der EU, der UN und der Entwicklungsbanken beim Treffen in Busan im November 2011 sein. Dabei gilt es, auf dem "New Deal" für das Engagement in fragilen Staaten weiter aufzubauen, der verschiedene Ziele im Hinblick auf Friedenskonsolidierung und den Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen umfasst.
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
Die Beseitigung von Armut und die Schaffung einer nachhaltigen Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen sind nach wie vor die dringlichsten Herausforderungen, die es in Zukunft zu bewältigen gilt. Um sie erfolgreich anzugehen, müssen wir sie beide gemeinsam angehen - und zwar mit Hilfe eines neuen übergreifenden Handlungsrahmens, der global ausgerichtet und für alle Länder relevant ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass die einzelnen Länder in unterschiedlichem Maße betroffen sind und ihre Antworten auf globale Ziele und ihr Beitrag zu deren Verwirklichung dementsprechend unterschiedlich ausfallen könnten. Viele Länder werden sich zwar weiterhin von der extremen Armut wegbewegen, müssen aber auch in Zukunft eine stark armutsorientierte Politik verfolgen, damit dies unumkehrbar wird. Es sind nach wie vor größtenteils die Industrieländer - und in zunehmendem Maße die aufstrebenden Volkswirtschaften -, die die gegenwärtigen, nicht nachhaltigen Muster der wirtschaftlichen Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen bestimmen, doch auch die am wenigsten entwickelten Länder bekommen die Folgen zu spüren. Soziale Ausgrenzung und Ungleichheit, Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und mangelnder Sozialschutz wirken sich unmittelbar auf Armut und nachhaltige Entwicklung aus.
Die Millenniumserklärung ist nach wie vor relevant und sollte als Richtschnur für die Erarbeitung des neuen Handlungsrahmens dienen. Aufbauend auf den Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz, der Überprüfung der MDG und sonstigen relevanten internationalen Prozessen sollte der künftige übergreifende Handlungsrahmen Wege aufzeigen, um durch Fokussierung auf die wichtigsten Triebkräfte inklusiven und nachhaltigen Wachstums und unter Beachtung der Belastungsgrenzen unseres Planeten die Armut zu beseitigen und allen Menschen Wohlstand und Wohlergehen zu sichern. Der Handlungsrahmen sollte daher alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension - umfassen und alle Länder in die Pflicht nehmen.
Grundlegendes Ziel des neuen Handlungsrahmens sollte es sein, bis 2030 ein menschenwürdiges Leben für alle zu erreichen. Dabei gilt es, der Notwendigkeit der Armutsbeseitigung und der universellen Vision der nachhaltigen Entwicklung als Grundlage des Wohlstands für heutige und künftige Generationen gleichzeitig Rechnung zu tragen.
In den vorstehenden Abschnitt en wurde dargelegt, wie sich aus den miteinander verknüpften Prozessen auf UN-Ebene Elemente eines gemeinsamen übergreifenden Handlungsrahmens abzeichnen, ohne die das Ziel eines menschenwürdigen Lebens für alle nicht erreicht werden kann. Der Handlungsrahmen sollte sich in seiner endgültigen Form auf die Ergebnisse konstruktiver Diskussionen mit allen Akteuren und zwischen den internationalen Partnern stützen. Allerdings ist die EU der Auffassung, dass sich bereits jetzt einige allgemeine Grundsätze nennen lassen, die bei allen Beteiligten auf Akzeptanz stoßen dürften.
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
Die Kommission schlägt vor, dass sich die EU in den Diskussionen über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 an folgenden Grundsätzen orientiert:
5.2.1. Geltungsbereich
Der Handlungsrahmen sollte global ausgerichtet sein und für alle Länder Ziele umfassen, die für die ganze Menschheit gelten und zwar mit Schwerpunkt auf der Beseitigung von Armut in all ihren Dimensionen überall dort, wo sie auftritt, und auf der Förderung von Wohlstand und Wohlergehen für alle Menschen innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten.
- - Der Handlungsrahmen sollte die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension - in integrativer Weise umfassen, wobei es gilt, die Erkenntnisse aus der Überprüfung der MDG zu berücksichtigen und auf der bisherigen Arbeit bei der Entwicklung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung aufzubauen. Die Ziele sollten die Schaffung eines Mindestlebensstandards für alle Menschen bis spätestens 2030 zum Gegenstand haben und als Richtschnur für Fortschritte bei der Schaffung von Wohlstand und Wohlergehen innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten dienen.
- - Dabei sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Armut, Wohlstand und Wohlergehen nicht ausschließlich unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten sind, sondern dass es sich dabei um multidimensionale Themen handelt, die eng mit den Entwicklungs- und Entfaltungschancen der Menschen zusammenhängen.
- - Der Handlungsrahmen sollte in integrierter Weise Folgendes umfassen:
- - grundlegende menschliche Entwicklung (auf der Grundlage der aktualisierten MDG und unter Berücksichtigung von Themen wie Sozialschutz),
- - die Triebkräfte für nachhaltiges und inklusives Wachstum und nachhaltige und inklusive Entwicklung, die für die strukturelle Transformation der Wirtschaft und damit für die Schaffung von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und den Übergang zur inklusiven grünen Wirtschaft notwendig sind, und - die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
- - Der Rahmen sollte außerdem den Themen Gerechtigkeit, Gleichheit und Fairness und damit Fragen der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Stärkung der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung tragen, die nicht nur von entscheidender Bedeutung für inklusive und nachhaltige Entwicklung sind, sondern auch wichtige Werte an sich. Er sollte sich auch auf die Themen Frieden und Sicherheit erstrecken, wobei es gilt, auf der bisherigen Arbeit zur Entwicklung von Zielen für die Friedenskonsolidierung und den Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen aufzubauen.
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
- - Die Ziele sollten zahlenmäßig begrenzt sein und für alle Länder gelten, wobei je nach Kontext unterschiedliche Zielvorgaben festgelegt werden sollten. Um für Eigenverantwortung und Relevanz zu sorgen, sollten die Ziele auf nationaler Ebene auf die jeweiligen Begebenheiten zugeschnitten und entsprechend umgesetzt werden. Die Bedürfnisse fragiler Staaten sollten besondere Berücksichtigung finden.
- - Die Ziele sollten so gestaltet werden, dass sie den jüngsten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung Rechnung tragen. Die Zielvorgaben und Indikatoren sollten messbar sein.
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
- - Die Verantwortung für die Erzielung der erwünschten Ergebnisse liegt in erster Linie bei den einzelnen Ländern. Die Mobilisierung von Ressourcen aus allen Quellen - nationalen und internationalen, öffentlichen und privaten - ist erforderlich. Die Frage der Finanzierung und der sonstigen Durchführungsmodalitäten sollte im Rahmen eines integrierten Ansatzes angegangen werden, da die potenziellen Finanzierungsquellen für die Umsetzung der verschiedenen globalen Ziele dieselben sind.
- - Der Handlungsrahmen sollte in enger Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, einschließlich des Privatsektors, entwickelt und umgesetzt werden.
- - Ein Zeitplan für die Einleitung auf die Erreichung der Ziele gerichteter Maßnahmen auf allen Ebenen sollte festgelegt werden. Als Zeithorizont könnte dabei das Jahr 2050 dienen, wobei konkrete Ziele und Zielvorgaben für das Jahr 2030 aufgestellt werden könnten.
- - Der Handlungsrahmen sollte sich auf die Eigenverantwortung der einzelnen Länder für die Ergreifung entsprechender Maßnahmen und auf eine Partnerschaft zwischen allen Ländern und Beteiligten stützen. Die Ziele sollten als Anreiz für Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft, einschließlich des Privatsektors, und der internationalen Gemeinschaft dienen. Alle Länder sollten einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten. Die Ziele sollten auch mit einer verstärkten Rechenschaftspflicht verbunden sein.
- - Die Entwicklung des Handlungsrahmens sollte mit Bemühungen um verbesserte Kohärenz auf institutioneller Ebene einhergehen.
- - Um die wirksame Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen, sollte die statistische Basis gestärkt werden.
5.2.4. Kohärenz
- - Der Handlungsrahmen sollte mit den bereits vorhandenen international vereinbarten Zielen und Vorgaben in Bereichen wie Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenvorsorge und Sozialschutz im Einklang stehen.
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
Die Verantwortung für die Umsetzung des künftigen Handlungsrahmens liegt bei den einzelnen Ländern, einschließlich aller relevanten Akteure, darunter der Sozialpartner. Die wichtigsten Triebkräfte für Entwicklung - u.a. demokratische Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, stabile politische Institutionen, solide Politikansätze, Transparenz der öffentlichen Finanzen und Betrugs- und Korruptionsbekämpfung - sind in erster Linie der nationalen Ebene zuzuordnen. Die Mobilisierung inländischer Ressourcen, rechtliche und fiskalpolitische Regelungen und Institutionen, die die Entwicklung des Privatsektors unterstützen, Investitionen, Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der Ausfuhren sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele in allen Ländern. In diesem Zusammenhang sind auch inländische Reformen entscheidend - nur so lässt sich ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreichen, das wirksam zur Armutsbeseitigung, zum Abbau von Ungleichheiten und zum verbesserten Wohlergehen aller Menschen beiträgt. Dies gilt für alle Länder auf allen Entwicklungsstufen.
Die EU ist sich allerdings bewusst, dass einige Länder weiterhin Unterstützung, u.a. in Form von Entwicklungshilfe, benötigen werden. In diesem Zusammenhang bilden sich effizientere und wirksamere Methoden zur Verwendung von Entwicklungshilfegeldern heraus, mit denen gewährleistet wird, dass die Entwicklungshilfe als Katalysator für Entwicklung und, u.a. durch innovative Finanzierungsinstrumente und -mechanismen wie z.B. Mischfinanzierung, als Hebel für die Mobilisierung von Investitionen dient. Dieser neue Ansatz wurde in der EU-Mitteilung "Agenda für den Wandel" dargelegt. Die Süd-Süd-Zusammenarbeit kann einen wesentlichen Beitrag zu den weltweiten Entwicklungsergebnissen leisten. Die Grundsätze der Globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit, die 2011 auf der Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe in Busan beschlossen wurde, sollten weltweit gelten.
Außerhalb der Entwicklungshilfe spielt das Konzept der "Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung" eine wichtige Rolle bei der Armutsbeseitigung und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Daher sollte der künftige Handlungsrahmen diesem Aspekt gebührend Rechnung tragen. So verzeichnen viele Entwicklungsländer z.B. eine erhebliche Zunahme der Einnahmen aus dem Handel, welche zur Armutsbekämpfung verwendet werden können. Dieser Trend dürfte sich in vielen Entwicklungsländern fortsetzen und ist in Afrika südlich der Sahara besonders wichtig.
Um die erfolgreiche Umsetzung des Handlungsrahmens zu gewährleisten, sollte dafür gesorgt werden, dass alle Ressourcen wirksam mobilisiert und eingesetzt werden und dass sich alle Länder dazu verpflichten, in Bezug auf die Nutzung dieser Ressourcen einen umfassenden, kohärenten und angemessenen Ansatz verfolgen. Die Ziele und Zielvorgaben werden Impulse für Investitionen des Privatsektors geben. Alle Länder sollten in transparenter und offener Weise über die Fortschritte bei der Erreichung der künftigen Ziele berichten.
Im Hinblick auf die Umsetzungsmodalitäten, einschließlich Fragen der Finanzierung auf globaler Ebene, sollte die EU einen umfassenden und integrierten Ansatz unterstützen.
Derzeit finden die Diskussionen über Finanzierungsfragen in Bereichen wie Klima, biologische Vielfalt, Entwicklung und nachhaltige Entwicklung in verschiedenen Foren statt, obwohl es dabei um dieselben potenziellen Finanzierungsquellen geht. Es ist unbedingt notwendig, für Kohärenz und Koordinierung zu sorgen und jede Doppelarbeit im Hinblick auf die Finanzierung des Entwicklungsprozesses zu vermeiden. Die Kommission plant, Mitte 2013 eine Mitteilung vorzulegen, in der sie ein integriertes EU-Konzept für die Finanzierung und die sonstigen Durchführungsmodalitäten im Rahmen der verschiedenen globalen Prozesse vorschlagen wird.
6. die nächsten Schritte
Die EU muss sich in vollem Umfang an den bevorstehenden internationalen Prozessen beteiligen und kohärente und abgestimmte Beiträge zu den Arbeiten in den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen internationalen Foren leisten.
In diesem Sinne sollten - nach Annahme dieser Mitteilung - im Frühjahr 2013 Diskussionen mit Rat und Parlament über ein gemeinsames EU-Konzept im Hinblick auf die nächsten Stufen der laufenden Prozesse stattfinden. Dieses Konzept sollte
- - umfassende Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz vorsehen und als Grundlage für den von der EU einzunehmenden Standpunkt in der von den UN eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung dienen, die regelmäßig der UN-Generalversammlung Bericht erstatten wird, und - einen Beitrag zu den Vorbereitungen auf die Sonderveranstaltung der UN-Generalversammlung zu den MDG im Herbst 2013, einschließlich des Berichts des Generalsekretärs, der hochrangigen Expertengruppe der UN für die Zeit nach 2015 und der ersten Tagung des hochrangigen politischen Forums, leisten.
Die EU sollte die Schaffung eines übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 unterstützen. Durch Diskussionen auf der Grundlage der oben dargelegten Orientierungspunkte sollte die EU in der Lage sein, zu einem gemeinsamen Standpunkt darüber zu gelangen, wie die beiden Prozesse - Ausarbeitung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung bzw. Überprüfung der MDG - miteinander integriert und zu einem einzigen Prozess zusammengeführt werden können, um die Entwicklung eines übergreifenden Handlungsrahmens zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte sich die EU aktiv um einen konstruktiven Dialog mit allen Partnern und Akteuren bemühen, um - u.a. durch politische Dialoge mit Drittländern - gemeinsame Positionen zu erarbeiten.
Anhang I
Bereich | EU-Ebene | Internationale Ebene |
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung | Verbesserung der Wassereffizienz und -qualität durch EU-Blueprint für Wasserressourcen | Förderung des Zugangs zu Trinkwasser und Sanitärversorgung, Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung der Verschmutzung im Einklang mit der Agenda für den Wandel und den einschlägigen internationalen Verpflichtungen; Unterstützung des politischen Dialogs in Bezug auf geteilte Wasserressourcen und Durchführung wasserbezogener Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums |
Energie, Klima | Effizienzsteigerung, Erhöhung des Anteil erneuerbarer Energiequellen und Reduzierung von Treibhausgasen durch - Klima- und Energiepaket sowie Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO₂-armen Wirtschaft bis 2050, - Festlegung der Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, - Energieeffizienzrichtlinie, - laufende Legislativvorschläge im Hinblick auf Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und die Reduzierung fluorierter Treibhausgase | Förderung internationalen Handelns im Klimabereich im Rahmen der Plattform von Durban und der UNFCCC Internationale Partnerschaft für die Minderung der Folgen des Klimawandels und internationale Kooperationsinitiativen IRENA: weltweite Förderung erneuerbarer Energien GEEREF: Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Globale Allianz für den Klimaschutz (GCCA) Initiative "Nachhaltige Energie für Alle" (SE4ALL) AKP-EU-Energiefazilität und Afrika-EU-Programm für Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energie (REP) |
Biologische Vielfalt, Wälder, Land | EU-Strategie für biologische Vielfalt bis 2020, Arbeiten im Bereiche der Bewertung von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen Forstaktionsplan; Überprüfung der Forststrategie Ausarbeitung einer Mitteilung "Land als Ressource" Digitale Beobachtungsstelle für Schutzgebiete als Bestandteil des Systems globaler Erdbeobachtungs systeme (GEOSS) | Strategischer Plan des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und die 20 Ziele von Aichi Unterstützung der Initiativen TEEB (Abschätzung des ökonomischen Wertes von Ökosystemen und biologischer Vielfalt) und WAVES (Bewertung von Ökosystemleistungen) Durchführung des thematischen Programms "Umwelt und natürliche Ressourcen" Ausbau und Umsetzung von FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) und |
Beitrag zu UN-REDD+ Möglichkeit eines Protokolls zum UNCCD, in dem die EU zur "betroffenen Vertragspartei" erklärt wird. Möglichkeit einer globalen Bodenpartnerschaft (mit der FAO) Erstellung eines neuen Weltatlas der Wüstenbildung in Zusammenarbeit mit dem UN-Umweltprogramm | ||
Meere | Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, integrierte Meerespolitik, Abfälle im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle Gemeinsame Fischereipolitik: höchstmöglicher Dauerertrag, wissenschaftsbasierte Bewirtschaftungspläne, Rückwürfe Beobachtung und Modellierung von Meeres- und Küstenökosystemen | Regionale Meeresübereinkommen UNCLOS: Durchführungsabkommen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in Gewässern außerhalb der Gebiete unter nationaler Gerichtsbarkeit Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei Folgemaßnahmen zu der auf der Konferenz in Honolulu eingegangenen Verpflichtung im Hinblick auf Abfälle im Meer |
Abfall, Chemikalien | Fahrplan für Energieeffizienz und EU Abfallvorschriften, Umsetzung von REACH | Verbreitung internationaler Abfallstrategien (Elektro- und Elektronik-Altgeräte, gefährliche Stoffe) Umsetzung der Übereinkommen von Basel, Stockholm und Rotterdam und des Strategischen Konzepts für das internationale Chemikalien-Management (SAICM) |
Nahrungsmittel, Ernährung, Landwirtschaft | Vorbereitung einer Mitteilung zum Thema nachhaltige Nahrungsmittel Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) Vorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, einschließlich Förderung einer nachhaltigen Agrarproduktion, Ausbau der Produktionskapazitäten, Anpassung an den Klimawandel Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" Kennzeichnung biologischer Lebensmittel | Beiträge zum Informationssystem über den Agrarmarkt (AMIS) Umsetzung von MARS (Überwachung landwirtschaftlicher Ressourcen) und GEO-GLAM (Erdbeobachtungen) Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischerei und Wäldern Thematisches EU-Programm zur Ernährungssicherheit (FSTP) Umsetzung des in Kürze zu erwartenden EU Implementierungsplans "Erhöhung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch Handeln der EU: Erfüllung unserer Verpflichtungen" Vorbereitung einer Mitteilung zum |
Thema Ernährung Erarbeitung eines Aktionsplans zum Thema Resilienz "Scalingup Nutrition" (SUN); Neue Allianz für Ernährungssicherung Umsetzung des Ernährungshilfe-Übereinkommens | ||
Steuern, Subventionen | Umsetzung einschlägiger Maßnahmen im Rahmen des Fahrplans für Ressourceneffizienz | Folgemaßnahmen zur Subventionsreform im Rahmen der G20 |
Saubere Industrie und Lifecycle Accounting | Umsetzung der EU-Industriepolitik 2020: saubere Technologien, Biowirtschaft Vorbereitung einer Mitteilung über einen Binnenmarkt für grüne Produkte Datenbank "European Life Cycle" | Netzwerk "International Life-Cycle Data" (ILCD) |
Nachhaltiger Verbrauch, nachhaltige Produktion und grüne öffentliche Beschaffung | Überarbeitete Auftragsvergabe-Richtlinie, einschließlich grüner öffentlicher Beschaffung Verabschiedung des europäischen Rechtsakts über die Zugänglichkeit | Beitrag zur UNEP-Initiative für nachhaltige öffentliche Beschaffung Beitrag zur Durchführung des zehnjährigen Rahmenprogramms für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion |
Resilienz | Umsetzung der Mitteilung "Ein EU-Konzept für Resilienz:Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen" und des in Kürze zu erwartenden Aktionsplans Umsetzung der Initiativen SHARE und AGIR Förderung der Resilienz in internationalen Foren und als Thema im Rahmen von Partnerschaften mit Organisationen wie FAO, IFAD, WFP, UNISDR und Weltbank sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen | |
Katastrophenvorsorge | Umsetzung des EU-Rahmens für Katastrophenvorsorge Integration der Katastrophenvorsorge und -abwehr und der Bewertung des Katastrophenrisikos in die Planung der EU und der Mitgliedstaaten Europäisches Hochwasserwarnsystem, Europäische Dürrebeobachtungsstelle Förderung des Katastrophenschutzes im Rahmen der EU Finanzierungsinstrumente | Umsetzung des Aktionsrahmens von Hyogo und Ausarbeitung eines Folgerahmens für die Katastrophenvorsorge in der Zeit nach 2015 Fokussierung auf die wichtigsten Prioritäten des EU-Umsetzungsplans im Bereich der Katastrophenvorsorge Unterstützung internationaler Initiativen wie der von der Weltbank verwalteten Globalen Fazilität für Katastrophenvorsorge (GFDRR) |
Städte, Tourismus, Verkehr | Verbesserung der Nachhaltigkeit von Städten in der EU im Rahmen des 7. Umweltaktionsplans Durchführung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen und barrierefreien Tourismus EU-Richtlinien in den Bereichen Straßenverkehrssicherheit und saubere Kraftstoffe, Förderung eines erschwinglichen, nachhaltigen Verkehrswesens | Förderung nachhaltiger, resilienter und zugänglicher Städte |
Volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit | "Europa2020": Beschäftigungsleitlinien, gemeinsame Beschäftigungsberichte, nationale Reformprogramme, Paket zur Jugendbeschäftigung, Bericht "Employment and Social Developments in Europe Review" | Förderung internationaler Arbeitsnormen (über internationale Organisationen, insbesondere die ILO) in den bilateralen Beziehungen der EU und im Rahmen der Entwicklungs- und der Handelspolitik Folgemaßnahmen zur Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz 2012 und der G20-Strategie für Jugendbeschäftigung Durchführung des thematischen Programms "Investitionen in Menschen", Synergien mit einschlägigen thematischen EU-Programmen wie "Nichtstaatliche Akteure im Entwicklungsprozess", "Migration und Asyl" sowie "Demokratisierung und Menschenrechte" |
Sozialer Schutz, soziale Inklusion, Armutsbeseitigung | Förderung der Minderung von Armut und sozialer Ausgrenzung und einer wirksameren Sozialpolitik im Rahmen von "Europa 2020" Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Strukturreformen durch das Sozialinvestitionspaket Leitinitiative "Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt" Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 2020 | Förderung des Sozialschutzes, einschließlich Basisniveaus für den Sozialschutz, und Umsetzung von ILO-Empfehlungen im Einklang mit den Plänen und Konzepten der Partnerländer Weitere Unterstützung des Sozialschutzes, ggf. einschließlich Basisniveaus für dne Sozialschutz, in den bilateralen Beziehungen zu Partnerländern, in internationalen Foren (ILO, OECD, G20 und ASEM) und in der Entwicklungszusammenarbeit Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung "Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union" Einbeziehung der Rechte von Kindern und indigenen Völkern, der sozialen Inklusion und der Rechte von |
Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthemen in die EU Entwicklungspolitik Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen | ||
Soziale Verantwortung der Unternehmen | Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen | Beiträge zu internationalen Leitfäden (u. a. ILO, OECD) über die soziale Verantwortung der Unternehmen für KMU und zu UN-Leitlinien |
Gesundheit | EU-Gesundheitsstrategie. Europäische Gesundheitsindikatoren Mitteilung "Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern" | Umsetzung der Mitteilung "Die Rolle der EU in" der globalen Gesundheitspolitik Stärkung von Gesundheitssystemen und Verbesserung der Gesundheitssicherheit und der Politikkohärenz im Rahmen der geografischen Instrumente und thematischen Programme mit dem Ziel eines verbesserten Gesundheitsniveaus und verringerter Ungleichheiten im Gesundheitssektor Unterstützung des Globalen Fonds für die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung sowie des Globalen Programms zur verbesserten Versorgungssicherung im Bereich Material für die reproduktive Gesundheit Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme Aufstellung von Indikatoren für Wohlergehen im Rahmen der Strategie "Gesundheit 2020" |
Bildung | Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Berücksichtigung der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Umsetzung der Strategie "Europa 2020" Europäische Zusammenarbeit "Schulen für das 21. Jahrhundert" | Förderung einer hochwertigen Bildung für alle im Rahmen der geografischen und thematischen Programme der Kommission Durchführung der internationalen Kooperationsprogramme der Kommission in den Bereichen Hochschulbildung und Ausbildung Unterstützung globaler Initiativen wie der Globalen Partnerschaft für Bildung und von Politikdialogen z. B. im Rahmen der Association for the Development of Education in Africa |
Geschlechter gleichstellung und Stärkung der Rechte | Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechten als Querschnittsthemen in alle Politikbereiche im Rahmen des | Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Rechte von Frauen als Querschnittsthemen in die EU |
von Frauen | EU-Gender-Aktionsplans 2010-2015 Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform von Beijing | Entwicklungspolitik; Umsetzung des EU-Gender-Aktionsplans im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; Beitrag zum UN-Programm für größere Rechenschaftspflicht bei der Finanzierung der Geschlechtergleichstellung Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Wirtschaft im Rahmen des thematischen Programms "Investitionen in Menschen" Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung "Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union" |
Justiz, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit | EU-Grundrechtecharta Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus | Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Mitteilungen "EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften" und "Eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung" und dem EU-Strategierahmen und Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie Durchführung des thematischen EU Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess" (DCI) Förderung der Anwendung des Übereinkommens von Aarhus auf finanzielle Institutionen, die Entwicklungszusammenarbeit und Handelsabkommen |
Wissenschaft, Technologie und Innovation | Umsetzung von "Horizont 2020" zur Unterstützung der Forschung in Bereichen wie Wasser, Energie, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Sozialwissenschaften Nachhaltige Entwicklung ist ein übergreifendes Ziel von "Horizont 2020" -darauf entfallen 60 % des Gesamtbudgets Umsetzung der EU-Leitinitiative "Innovationsunion 2020" und des EU-Aktionsplans für Öko-Innovationen | Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation Beitrag zum System globaler Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) Forschung im Rahmen des thematischen Programms "Ernährungssicherheit" (2011-2013) und der Partnerschaft Afrika-EU |
Statistik | Weiterentwicklung BIP-bezogener und anderer Indikatoren, Beratung zu Statistiken für den übergreifenden Handlungsrahmen | Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern zur Verbesserung der Messung des Fortschritts und zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit (unter Federführung des UN-Kommission für Statistik) |
Handel | Aushandlung und Umsetzung von Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung im Rahmen von Handelsabkommen; Förderung der Beseitigung von Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnisse für Umweltprodukte und -dienstleistungen Weitere Unterstützung der Initiative "Alles außer Waffen" Weitere Unterstützung der Handelshilfe |
Anhang II
Öffentliche Konsultation
Die Kommission führte im Sommer 2012 eine öffentliche Konsultation6 durch. Rund 120 Organisationen und Einzelpersonen aus dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft, einschließlich des Privatsektors und der Wissenschaft, nahmen daran teil. Aus der Konsultation ging ein Konsens darüber hervor, dass die MDG viele verschiedene Akteure im Streben nach denselben Entwicklungszielen vereint haben und sich als ein wertvolles Instrument zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Stärkung des politischen Willens, zur Mobilisierung von Ressourcen für die Armutsbeseitigung und zur wirksamen Überwachung der Entwicklungsfortschritte erwiesen haben.
Die Konsultation ergab einige gemeinsame Standpunkte im Hinblick auf künftige Prioritäten:
- - Fokussierung auf die Armut auf der Grundlage einer breiter gefassten, umfassenderen und nachhaltigeren Definition von Entwicklung,
- - Integration der drei Dimension der nachhaltigen Entwicklung (der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension),
- - Gewährleistung des inklusiven Charakters des Prozesses zur Entwicklung des Handlungsrahmens für die Zeit nach 2012 unter starker Beteiligung der armen Länder und der Zivilgesellschaft,
- - Konzipierung eines weltweit gültigen Rahmens, der für alle Länder relevant ist und alle Länder in die Pflicht nimmt,
- - Förderung der Triebkräfte für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, und - Verbesserung der Entwicklungsfinanzierung und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung.
Darüber hinaus leitete die Kommission im Oktober 2012 eine öffentliche Konsultation7 zu den Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz ein. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützte das Feedback durch eine Reihe strukturierter Dialoge. Insgesamt 125 Antworten von Einzelpersonen, Behörden, Unternehmen, Unternehmensverbänden, NRO, Gewerkschaften und Verbraucherschutzgruppen gingen bei der Kommission ein. Ausgehend davon wurde eine Reihe von Vorschlägen berücksichtigt. In vielen Antworten wurde insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit der inklusiven grünen Wirtschaft und auf die Notwendigkeit von Indikator hingewiesen, die über das BIP hinausgehen. In anderen wurde betont, dass auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Handel, die Abschaffung für die Umwelt schädlicher Subventionen und die Einführung von Umweltsteuern erforderlich sind.
Zu den Bereichen, die nach Meinung der Teilnehmer an der Konsultation für die Festlegung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung in Frage kommen, zählen u.a. Ressourcen- und Energieeffizienz, Abfälle und Chemikalien, biologische Vielfalt, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Schutz der Meere und der Fischbestände, nachhaltiger Verkehr, nachhaltige Landwirtschaft, Geschlechtergleichstellung, Armutsbeseitigung, Klimawandel und Anpassung an dessen Folgen, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Die Teilnehmer unterstrichen außerdem, wie wichtig es ist, klare langfristige Ziele in Bezug auf die Umsetzung bestehender Ziele und Übereinkommen festzulegen. Was das Verhältnis zwischen den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und den Millenniumsentwicklungszielen (MDG) betrifft, so wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass für die Zeit nach 2015 ein einziger Entwicklungsrahmen geschaffen werden sollte, der beides umfasst.
Auch die EU-Delegationen in Drittländern führten Befragungen durch. Es gingen mehr als 50 Antworten aus diesen Ländern ein. Die meisten Länder wiesen auf die Notwendigkeit hin, die MDG und SDG in kohärenter und koordinierter Weise zusammenzuführen.
Einschlägige Konsultationen fanden u.a. auch im Zusammenhang mit dem Fahrplan für Energieeffizienz und dem 7. Umweltaktionsprogramm statt. Die Kommission hat u.a. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Vorfeld der Rio+20-Konferenz die Zivilgesellschaft umfassend in ihre Überlegungen einbezogen. Die Zivilgesellschaft leistete auch wichtige Beiträge zur Konferenz selbst.
- 1. Die am wenigsten entwickelten Länder zählen zwar 880 Mio. Einwohner (rund 12 % der Weltbevölkerung), doch auf sie entfallen weniger als 2 % des weltweiten BIP.
- 2. KOM (2011) 637 endg.
- 3. ABl. C 46 vom 24.2.2006, S 1.
- 4. So schätzt z.B. die Internationale Energieagentur, dass gegenüber dem "Businessasusual"-Szenario jedes Jahr zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 30 Mrd. EUR erforderlich sein werden, um bis 2030 allen Menschen Zugang zu nachhaltigen Energiedienstleistungen zu verschaffen. Nach Schätzung der FAO wären jährlich zusätzliche öffentliche Ausgaben für Landwirtschaft und Sicherheitsnetze in Höhe von 50 Mrd. USD notwendig, um die Welt bis 2025 vom Hunger zu befreien.
- 5. COM (2012)586:
- 6. http://ec.europa.eu/europeaid/how/publicconsultations/towards post-2015-developmentframework en.htm
- 7. http://ec.europa.eu/environment/consultations/rio20 en.htm