Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 14. bis 17. Februar 2011 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 2. März 2011 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2011 zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU-Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU, die ca. 99 % der Unternehmen ausmachen und über 100 Millionen Arbeitsplätze bieten, wesentlich zum Wirtschaftswachstum, zum sozialen Zusammenhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, eine Hauptquelle für Innovationen und von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung und Zunahme der Beschäftigung sind,

B. in der Erwägung, dass der begrenzte Zugang von KMU zu Finanzierungen ein wesentliches Hindernis für die Gründung und das Wachstum von KMU darstellt, und dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise dieses Problem noch verstärkt hat,

C. in der Erwägung, dass die europäischen Finanzmärkte in vielen Bereichen KMU gegenwärtig aus verschiedenen Gründen nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten können, selbst wenn traditionelle Formen der Kreditvergabe an KMU während der gegenwärtigen Krise recht stabil geblieben sind, sowie in der Erwägung, dass Anstrengungen notwendig sind, um in Zukunft jede Verringerung der Bereitschaft der Banken zur Finanzierung der KMU in Folge der derzeitigen Reformen der internationalen Bankenvorschriften und ihrer Umsetzung in Europa auszuschließen,

D. in der Erwägung, dass der europäische Sektor der KMU sehr heterogen ist und sehr viele Kleinst- und Familienunternehmen, die erfolgreich in herkömmlichen Branchen arbeiten, sowie eine wachsende Zahl von Neugründungen und schnell wachsenden Hochtechnologieunternehmen und hochinnovativen Unternehmen umfasst, sowie in der Erwägung, dass all diese unterschiedlichen Geschäftsmodelle unterschiedliche Probleme und daher unterschiedliche Bedürfnisse haben, was den Zugang zu Finanzierungen anbelangt, und dass KMU mit einer hohen Leverage Ratio (hoher Anteil von Fremdfinanzierung) in einer Krise, oder wenn ihre risikoreicheren Vorhaben in Schwierigkeiten kommen, sehr viel anfälliger sind,

E. in der Erwägung, dass ein zunehmend kapital- und risikoempfindlicher Bankensektor strengere Bedingungen für die Darlehensfinanzierung, einschließlich höherer Sicherheitsleistungen und Risikoprämien aufstellt, und dass Banken im Hinblick auf die Finanzierung von risikoreicheren Geschäftsvorhaben - einschließlich Neugründungen, innovativen Produkten und sogar Unternehmensübertragungen - durch die Gewährung herkömmlicher Kredite zunehmend zögerlich sind,

F. in der Erwägung, dass hochinnovative und schnell wachsende Unternehmen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen von erheblicher Bedeutung sind, insbesondere in den Märkten, die den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft vorantreiben,

G. in der Erwägung, dass Statistiken zeigen, dass europäische KMU nach wie vor die Möglichkeit der Beteiligungsfinanzierung weniger in Betracht ziehen, als beispielsweise die KMU in den USA,

H. in der Erwägung, dass viele Finanzintermediäre auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene von dem durch die komplexen Regeln für die europäischen Finanzmärkte und durch die strategischen und operativen Leitlinien für europäische Finanzierungsprogramme verursachten Verwaltungsaufwand abgeschreckt werden,

I. in der Erwägung, dass die europäischen Organe nun die gegenwärtigen Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung bewerten und überprüfen und dabei auf den nächsten Programmplanungszeitraum im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorausblicken müssen,

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zur Lage in Ägypten

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass bei den jüngsten Demonstrationen in mehreren arabischen Ländern in Nordafrika und im Nahen Osten politische, wirtschaftliche und soziale Reformen gefordert wurden und ein starkes Verlangen des Volkes nach Freiheit, echter Demokratie und besseren Lebensbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck kam,

B. in der Erwägung, dass der ägyptische Präsident Hosni Mubarak am 11. Februar 2011 zurücktrat und seine Befugnisse dem Obersten Rat der Streitkräfte übertragen wurden, der die kürzlich von Präsident Mubarak eingesetzte Regierung aufforderte, geschäftsführend zu amtieren, bis eine neue Regierung gebildet werde, zusagte, die Macht an eine gewählte zivile Regierung zu übergeben, und, wie in seiner fünften Erklärung vom 13. Februar 2011 angekündigt, wichtige Beschlüsse fasste,

C. in der Erwägung, dass die Forderung des Volkes nach Freiheit, echter Demokratie und sozialer Gerechtigkeit in Ägypten einen unverzüglichen, ernsthaften und offenen Dialog unter Beteiligung aller politischen und sozialen Kräfte erfordert, die die Demokratie achten, die Rechtsstaatlichkeit wahren und die Menschenrechte und Grundfreiheiten respektieren, wobei dieser Dialog zu realen und bedeutsamen Reformen führen sollte,

D. in der Erwägung, dass die friedlichen Proteste gegen die ägyptische Regierung von der Polizei unter Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern, Gummigeschossen sowie echten Geschossen gewaltsam unterdrückt und die Demonstranten von bewaffneten Personen und regierungstreuen Milizen angegriffen wurden, wodurch Hunderte Menschen zu Tode kamen, sowie in der Erwägung, dass Hunderte Menschen, unter ihnen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, festgenommen und inhaftiert wurden,

E. in der Erwägung, dass die ägyptische Regierung den bis dahin beispiellosen Schritt des Abschaltens des Internets gegangen ist, um die Demonstranten zum Schweigen zu bringen und die freie Meinungsäußerung des ägyptischen Volkes zu beschränken, und dass Medien und Einrichtungen wie Al Jazeera und das Hisham-Mubarak-Zentrum für Menschenrechte von der Militärpolizei geschlossen wurden,

F. in der Erwägung, dass die Förderung der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Europa-Mittelmeer-Raums bildet, sowie in der Erwägung, dass sich die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft hauptsächlich auf Wirtschaftsreformen konzentriert hat und nicht in der Lage war, die notwendigen politischen und institutionellen Reformen herbeizuführen, und dass sich die Union für den Mittelmeerraum, durch die die Politik der EU in der Region gestärkt werden sollte, als nicht fähig erwies, dem wachsenden Misstrauen entgegen zu wirken und die grundlegenden Bedürfnisse der betroffenen Menschen zu erfüllen,

G. in der Erwägung, dass das Streben nach Stabilität in den letzten Jahren oftmals die Werte der Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenrechte in den Beziehungen der EU zu ihren südlichen Nachbarn überschattet hat, sowie in der Erwägung, dass die Menschenrechtsklauseln in Assoziationsabkommen systematisch durch einen Mechanismus zur Umsetzung dieser Klauseln gestärkt werden sollten, und diesbezüglich unter Hinweis auf die derzeit laufende und notwendige Überprüfung der Nachbarschaftspolitik,

H. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt die Aufhebung des Ausnahmezustands, der seit 1981 in Kraft ist, sowie die Stärkung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Ägypten gefordert hat,

I. in der Erwägung, dass Ägypten für die Europäische Union ein Schlüsselpartner im Nahen Osten ist und dass die Europäische Union zur Entstehung eines demokratischen, wohlhabenden und stabilen Ägypten beitragen sollte, indem sie die Erneuerung des Landes fördert und unterstützt,

J. in der Erwägung, dass Ägypten eine aktive und wichtige Rolle bei der Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten sowie bei der innerpalästinensischen Aussöhnung spielt und dass der Oberste Rat der Streitkräfte das Engagement Ägyptens bestätigt hat, alle internationalen Verträge und Abkommen, deren Vertragspartner das Land ist, umzusetzen,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zur Rechtsstaatlichkeit in Russland

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union nach wie vor einer weiteren Vertiefung und dem weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Russland verpflichtet ist, und zwar im Einklang mit den Grundsätzen, die in der Partnerschaft für Modernisierung verankert wurden, welche auf einem klaren Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen, zu den Grund- und Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit beruht,

B. in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie als Unterzeichnerstaat der Erklärungen der Vereinten Nationen dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern,

C. in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren mehrere Gerichtsverfahren Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justizbehörden der Russischen Föderation haben aufkommen lassen,

D. in der Erwägung, dass die zweite Verurteilung von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew am 30. Dezember 2010 im zweiten Prozess um die Vermögenswerte von Jukos von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU, infrage gestellt worden ist,

E. in der Erwägung, dass Boris Nemzow und etwa 70 weitere Personen nach einer Demonstration der Opposition am 31. Dezember 2010 in Moskau verhaftet worden sind,

F. in der Erwägung, dass unabhängige Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger häufig Bedrohungen und Gewalttaten ausgesetzt sind und dass die Gesetze über die Bekämpfung des Extremismus und die neuen Bestimmungen des Gesetzes über den Föderalen Sicherheitsdienst (FSB) unklar sind und daher häufig dazu benutzt werden, nichtstaatliche Organisationen, religiöse Minderheiten und Medienorganisationen zu drangsalieren,

G. in der Erwägung, dass die Fälle der Journalistinnen Anna Politkowskaja, Natalja Estemirowa und Anastassija Baburova sowie der Tod des Rechtsanwalts Sergei Magnizki von den russischen Behörden bisher nicht aufgeklärt worden sind,

H. in der Erwägung, dass Präsident Medwedew bei zahlreichen Gelegenheiten zugesichert hat, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, und festgestellt hat, dass es seine Aufgabe sei, völlig unabhängige moderne Gerichte zu schaffen, die dem Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung Russlands entsprechen,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zu den Grenzkonflikten zwischen Thailand und Kambodscha

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass seit Anfang Februar 2011 zwischen den Streitkräften von Thailand und Kambodscha an der kambodschanischthailändischen Grenze - unter anderem in der Nähe des Tempels von Preah Vihear - Kämpfe stattgefunden haben,

B. in der Erwägung, dass die Zusammenstöße an der Grenze begannen, nachdem ein kambodschanisches Gericht zwei thailändische Staatsangehörige zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte, nachdem sie im Dezember 2010 nach dem Eindringen in das streitige Gebiet der Spionage und der illegalen Einreise schuldig gesprochen worden waren, und in der Erwägung, dass das Urteil unmittelbar auf den erfolgreichen Abschluss der 7. Sitzung des Gemischten Ausschusses zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen Thailand und Kambodscha am 3. und 4. Februar 2011 folgte, in der beide Staaten übereinkamen, ihre Zusammenarbeit auf allen Gebieten auszubauen und in der nächsten Zukunft eine Sitzung des Gemischten Ausschusses zur Demarkation der Landgrenzen in Thailand durchzuführen,

C. in der Erwägung, dass der Tempel von Preah Vihear im letzten Jahrhundert im Mittelpunkt wiederkehrender Grenzstreitigkeiten zwischen Thailand und Kambodscha gestanden hat,

D. in der Erwägung, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1962 feststellte, dass sich der Tempel von Preah Vihear auf dem Hoheitsgebiet und unter der Hoheitsgewalt von Kambodscha befindet,

E. in der Erwägung, dass der Tempel von Preah Vihear am 7. Juli 2008 von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde und während der jüngsten Grenzkonflikte angeblich durch Beschuss beschädigt wurde,< /p>

F. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft eine besondere Verantwortung hat, die in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommenen Denkmäler zu bewahren,

G. in der Erwägung, dass Berichten zufolge auf beiden Seiten Todesopfer sowie verletzte Soldaten und Zivilisten zu beklagen sind und dass im umliegenden Gebiet tausende Zivilisten evakuiert werden mussten,

H. in der Erwägung, dass verschiedenen Nachrichten zufolge Streumunition verwendet worden sein könnte, und in der Erwägung, dass weder Thailand noch Kambodscha das Übereinkommen über Streumunition ratifiziert haben,

I. in der Erwägung, dass die Verschlechterung der Lage an der Grenze zwischen Thailand und Kambodscha den Frieden und die Stabilität in der Region bedroht,

J. in der Erwägung, dass der derzeitige Vorsitz der ASEAN, Indonesien, seine diplomatischen Bemühungen intensiviert hat, um beide Seiten darin zu unterstützen, eine vorläufige Lösung zu erreichen, um einen bilateralen Mechanismus zur Verwirklichung des Ziels der Grenzdemarkation und des allgemeinen Friedens in der Region einzurichten; in der Erwägung, dass der Vorsitz der ASEAN beide Staaten ermutigt, im bestehenden Rahmen des thailändischkambodschanischen Gemischten Ausschusses zur Demarkation der Landgrenzen Gespräche zu führen,

K. in der Erwägung, dass die ASEAN-Charta die Schaffung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten vorsieht, der den Raum für die Unterstützung bei der Lösung von bilateralen Streitigkeiten vergrößern würde,

L. in der Erwägung, dass die Generaldirektorin der UNESCO, Irina Bokova, ihre Absicht bekundete, eine Mission zur Bewertung des Zustands des Tempels von Preah Vihear zu entsenden,< /p>

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zu Jemen: Strafverfolgung von minderjährigen Straftätern, insbesondere der Fall Mohammed Taher Thabet Samoum

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass im Jemen ähnlich wie in anderen arabischen Ländern, vor allem in Tunesien und Ägypten, in den letzten Wochen bei Demonstrationen mehr Demokratie und Reformen des Staates gefordert wurden; unter Hinweis darauf, dass zahlreiche Demonstranten angegriffen oder von den Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen worden sind;

B. unter Hinweis darauf, dass das Strafgericht in Ibb im September 2001 die Todesstrafe gegen Mohammed Taher Thabet Samoum verhängte, nachdem er wegen eines Mordes verurteilt worden war, den er im Juni 1999 begangen haben soll, als er mutmaßlich das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte; unter Hinweis darauf, dass das Todesurteil im Mai 2005 wegen einer fehlenden Geburtsurkunde von einem Berufungsgericht ausgesetzt wurde, vom Obersten Gerichtshof im April 2010 bestätigt wurde und mittlerweile vom Präsidenten Jemens unterzeichnet worden ist; unter Hinweis darauf, dass die Hinrichtung von Mohammed Taher Thabet ursprünglich für den 12. Januar 2011 geplant war, dass ihm jedoch vom Generalstaatsanwalt Jemens ein befristeter Aufschub gewährt wurde,

C. unter Hinweis darauf, dass gegen Fuad Ahmed Ali Abdulla die Todesstrafe verhängt wurde, nachdem er wegen eines Mordes verurteilt worden war, den er angeblich begangen haben soll, als er noch keine 18 Jahre alt war, obwohl diese Vermutung vom Gericht zurückgewiesen wurde; unter Hinweis darauf, dass seine für den 19. Dezember 2010 geplante Hinrichtung im Anschluss an entsprechende Appelle der internationalen Gemeinschaft - insbesondere der EU - und seines Anwalts ausgesetzt wurde,

D. in der Erwägung, dass die Todesstrafe die grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung schlechthin ist und gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben verstößt,

E. in der Erwägung, dass Jemen Vertragspartei des UNCRC und des ICCPR ist; unter Hinweis darauf, dass in beiden Dokumenten ausdrücklich die Hinrichtung von Personen untersagt wird, die wegen Straftaten verurteilt wurden, welche sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben; unter Hinweis darauf, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter auch in Artikel 31 des jemenitischen Strafgesetzbuchs ausdrücklich untersagt wird,

F. unter Hinweis darauf, dass in Jemen im Jahre 2010 eine zweistellige Zahl von Hinrichtungen durchgeführt wurde; unter Hinweis darauf, dass sich Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge Hunderte von Häftlingen im Todestrakt befinden sollen,

G. unter Hinweis darauf, dass es Jemen an angemessenen Instrumenten fehlt, um das Alter von Angeklagten ohne Geburtsurkunde zu bestimmen, einschließlich der erforderlichen gerichtsmedizinischen Einrichtungen und des notwendigen Personals,

H. in der Erwägung, dass hinsichtlich der Entwicklungen in Jemen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Unabhängigkeit der Justiz schwerwiegende Bedenken bestehen; unter Hinweis darauf, dass es Fälle der Verfolgung von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten gibt; unter Hinweis darauf, dass die Lage von Frauen besonders schwierig ist, was darin zum Ausdruck kommt, dass sich für sie der Zugang zur Bildung weiter verschlechtert und sie nicht aktiv am politischen Leben teilnehmen,

I. in der Erwägung, dass die Europäische Union entschieden für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eintritt und die weltweite Anerkennung dieses Grundsatzes anstrebt,

J. unter Hinweis darauf, dass 2010 einschlägigen Berichten zufolge nur ein Land einen minderjährigen Straftäter hingerichtet hat, während es 2009 noch drei Länder waren; unter Hinweis darauf, dass Jemen beträchtliche Fortschritte erzielt hat, was das Verbot der Vollstreckung der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter beträgt; unter Hinweis darauf, dass dies große Hoffnungen weckt, dass die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern demnächst weltweit per Gesetz und in der Praxis geächtet wird,