Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 2. April 2014
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz" zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass zum Erreichen der Ziele der Energiewende große Anstrengungen notwendig sind. Dabei sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ein zentraler Schlüssel zum Erfolg. Hierfür bedarf es nicht zuletzt einer breiten Akzeptanz. Der Bundesrat bekennt sich daher zu den folgenden politischen Zielsetzungen:
- - Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf zumindest 2 Prozent. Dabei ist in den einzelnen Ländern der bereits erreichte Sanierungsstand zu berücksichtigen. - Senkung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand bis 2020 um bis zu 20 Prozent gegenüber 2008.
- - Stärkung des Sanierungsfahrplanes als Instrument zur zielgerichteten Gebäudesanierung in abgestimmten Teilschritten.
- - Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 um 50 Prozent gegenüber 2010.
- - Ausbau der hocheffizienten, flexiblen und systemdienlichen Kraft-WärmeKopplung auf 25 Prozent bis 2020 und Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Vorlage eines konkreten Arbeitsplanes mit Meilensteinen für die Erarbeitung eines Energieeffizienz-Aktionsplanes für Deutschland, der den Anforderungen des Artikels 24 der Energieeffizienzrichtlinie entspricht. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplanes soll eine Gesamtstrategie für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sein.
- 3. Aus den Klimaschutzzielen von EU und Bundesregierung ergibt sich, dass fossile Energieträger bis 2050 im Wärmesektor durch eine höhere Energieeffizienz eingespart und den Umstieg auf erneuerbare Energien weitestgehend ersetzt werden müssen.
Im Hinblick auf die notwendige Effizienzsteigerung und den Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmesektor ist ein Ausbau von Wärmenetzen dort, wo er wirtschaftlich sinnvoll ist, erforderlich.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Erforderlichkeit dieses Ausbaus vor dem Hintergrund des durch energetische Sanierung stetig abnehmenden Wärmebedarfs und der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung grundsätzlich zu prüfen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Erarbeitung des Energieeffizienz-Aktionsplanes sowie der nach Artikel 3 der Energieeffizienzrichtlinie festzulegenden Energieeffizienzziele eng mit den Ländern zusammenzuarbeiten.
- 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass anbieterunabhängige Energieberatung und neutrale Informationen zum Thema Energieeinsparung für Unternehmen sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher von größter Bedeutung für die Energiewende sind. Daher fordert er die Bundesregierung auf, die von Anfang an vorgesehenen Mittel aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung zu stellen und die Förderung für Beratung und Information zu verstetigen.
- 6. Der Bundesrat weist auf Artikel 15 der Energieeffizienzrichtlinie hin, wonach in den Mitgliedstaaten bestehende Hemmnisse beseitigt werden sollen, um Effizienzsteigerungen bei der Auslegung und beim Betrieb der Infrastruktur zu erzielen und eine Einbeziehung der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Systemeffizienz zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, einen geeigneten Marktrahmen für eine Flexibilisierung des Verbrauchsverhaltens und Anreize für die Speicherung regenerativ erzeugter Energie zu schaffen.