KOM (2005) 116 endg.; Ratsdok. 8154/05
Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 26. April 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 15. April 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Begründung
Einleitung
Die Europäische Union in ihrer derzeitigen Form bildet ein dichtes Netz institutioneller, sozialer und politischer Beziehungen, das durch die Erweiterung der Union noch enger geknüpft worden ist - ein Prozess, den zukünftige Erweiterungen fortsetzen werden. Die europäischen Bürger/innen sind der Kristallisationskern dieses Prozesses und ihre aktive Einbindung ist die Voraussetzung für eine demokratische und ausgewogene Entwicklung der Europäischen Union.
Derzeit befindet sich die Europäische Union in einer paradoxen Situation: Allen Erfolgen und Errungenschaften seit der Gründung der Gemeinschaft zum Trotz, scheinen die Europäischen Bürger/innen den Organen der Europäischen Union distanziert gegenüber zu stehen und sich nur schwer mit dem europäischen Einigungsprozess identifizieren zu können. Die geringe Beteiligung an den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament ist ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. Der Europäische Rat hat bei mehreren Anlässen auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Europäische Union und ihre Organe bürgernäher zu machen, und die Organe der Union aufgefordert, die Partizipation der Bürger/innen am öffentlichen Leben und am Entscheidungsprozess zu forcieren.
Die Kommission sieht drei Möglichkeiten, auf diese Situation zu reagieren, und wird sie in Form verschiedener Initiativen umsetzen. Erstens müssen die Bürger/innen besser über die europäischen Organe informiert und die Kommunikation über europäische Themen im Allgemeinen verstärkt werden. Zweitens müssen die Menschen alle ihre Rechte als Unionsbürger/innen, wie in Artikel 17 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beschrieben, und ihre grundlegenden Rechte gemäß der Charta der Grundrechte kennen und vollinhaltlich nutzen. Drittens sollten die Menschen auch ihre Pflichten als Bürger/innen kennen, sich aktiv am europäischen Einigungsprozess beteiligen und ein Gefühl von Zugehörigkeit sowie eine europäische Identität entwickeln.
Dieses Programm ist eine Initiative zum dritten Punkt. Die Aufgabe, die Kluft zwischen den Bürgern und den europäischen Organen zu überbrücken, ist eng mit einer anderen Aufgabe verbunden: der Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Menschen in der Union, vor allem nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004. Die gemeinsamen Werte, wie Freiheit, Fairness, Toleranz und Solidarität, die unsere Gesellschaften zusammenhalten, sind in diesem Kontext wichtiger denn je.
Die Europäische Union braucht ein Programm, das die Bürger/innen in den Mittelpunkt stellt, ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Verantwortung als europäische Bürger/innen ernst- und wahrzunehmen, und das der Notwendigkeit Rechnung trägt, ihre Partizipation am Aufbau Europas zu verbessern. Dieses Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen aus verschiedenen Ländern, damit sie in einem europäischen Umfeld, das über den nationalen Horizont hinausgeht und ihre Diversität achtet, zusammenkommen, gemeinsam handeln und ihre eigenen Ideen entwickeln. Die Bausteine der Bürgerbeteiligung sind gegenseitiges Verstehen, Solidarität und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa.
1. Kontext des Vorschlags
Am 26. Januar 2004 verabschiedete der Rat ein Gemeinschaftsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) und schuf damit die Rechtsbasis für entsprechende Zuschüsse für einen Zeitraum von drei Jahren (2004-2006)1.
In ihrer Mitteilung "Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013"2 schlug die Kommission vor, die Unionsbürgerschaft zu einer Hauptpriorität für EU-Maßnahmen zu machen. Dazu zählte die Notwendigkeit, die Unionsbürgerschaft durch die Förderung europäischer Kultur und Diversität konkret zu verwirklichen und Bereiche abzudecken, die die europäischen Bürger/innen direkt in den Integrationsprozess einbeziehen, einschließlich jenes der Bürgerschaft. Aufgrund des bisher Gesagten, der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der Exante-Evaluierung des geplanten Instruments legt die Kommission diesen Legislativvorschlag als Teil der neuen Programmgeneration für den Zeitraum 2007-2013 vor. Das neue Programm gewährleistet die Kontinuität des derzeitigen Programms "Bürgerbeteiligung", ist für neue Aktivitäten offen und gleichzeitig so flexibel, dass es an zukünftige Entwicklungen angepasst werden kann.
2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung
2.1 Öffentliche Konsultationen
Im Vorfeld dieses Vorschlags gab es eine breite Konsultation zu den Problemen und Fragen, die behandelt werden sollten, zur Zielgruppe, zu den wichtigsten Zielen und den verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten. Eine Online-Konsultation zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 ergab mehr als 1000 Antworten, von denen etwa 700 von Organisationen und ca. 300 von Einzelpersonen stammten. Am 3. und 4. Februar 2005 fand ein Konsultationsforum mit ungefähr 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, darunter alle relevanten Akteure.
Das wichtigste Ergebnis dieser Konsultation war die überwältigende Zustimmung zu einem neuen Programm. Das vorgeschlagene Gesamtkonzept, sowohl die Bürger/innen direkt als auch zivilgesellschaftliche Organisationen einzubinden, fand enormen Anklang.
Die große Zustimmung zur Fortsetzung der laufenden Aktivitäten (z.B. Städtepartnerschaften und Betriebskostenzuschüsse für Organisationen) war ein eindeutiger Beweis für deren Erfolg. Als Neuerungen wurden gefordert: mehrjährige Projekte, das Bündeln der Erfahrungen lokaler Projekte in verschiedenen Mitgliedstaaten, die Entwicklung innovativer Partnerschaften mit neuen Partnern sowie die Organisation von Großveranstaltungen, die die Bürger/innen auf EU-Ebene mobilisieren, vor allem im Kontext des interkulturellen Dialogs.
Betont wurden verschiedene allgemeine Grundsätze, die die Umsetzung des Programms bestimmen sollten. Für die Teilnehmer/innen war die transnationale Dimension ein wesentliches Element. Sie unterstrichen, dass es vor allem galt, Brücken zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der "alten", "neuen" und künftigen Mitgliedstaaten zu schlagen. Als wichtige Aspekte wurden auch Synergien zwischen den einzelnen Aktivitäten und die Vernetzung der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure genannt. Darüber hinaus wurden "Brücken" zwischen diesem Programm und anderen Programmen der Kommission gefordert.
2.2 Exante-Evaluierung
Der Bericht über die Exante-Evaluierung präsentiert die Ergebnisse der Konsultation und begründet den Vorschlag. Er unterstreicht, dass den Wünschen der Bürger/innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen nach einem System, das transnationale Aktivitäten im Bereich der aktiven Bürgerschaft unterstützt, Rechnung getragen werden sollte. Der Bericht betont die Komplementarität zu anderen Programmen und Maßnahmen der Europäischen Union, vor allem jenen der Generaldirektion Presse und Kommunikation, der GD Forschung und der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit.
3. Ziele des neuen Programms
Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:
- - Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas geben - geeint und reich in seiner kulturellen Diversität;
- - eine europäische Identität stiften, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut;
- - das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen fördern, dabei die kulturelle Diversität achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog beitragen.
Angesichts der derzeitigen Situation und der festgestellten Bedürfnisse eignen sich folgende spezifischen Ziele am besten, welche auf transnationaler Basis umgesetzt werden:
- - Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzubringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können;
Das Programm soll die europaweite direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Rahmen der Programmaktivitäten als auch bei der Entwicklung des Konzeptes einer europäischen Identität fördern. Eine der wirksamsten Partizipationsformen ist die unmittelbare Erfahrung anderer Kulturen in einem auf Austausch ausgerichteten Umfeld, in dem die Menschen durch ihre Beteiligung an Fragen und Aktionen zum Wesen Europas einen Lernprozess durchlaufen. Dieser interkulturelle Austausch soll die Kenntnis der Kultur und Geschichte der jeweils anderen europäischen Völker verbessern, dadurch unser gemeinsames kulturelles Erbe in den Vordergrund rücken und die Basis für unsere gemeinsame Zukunft stärken.
- - Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern;
Die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene braucht Unterstützung. Diese europaweiten Organisationen, die ein breites Spektrum der Bevölkerung repräsentieren, können die Rolle von Multiplikatorinnen übernehmen und mit ihren transnationalen und transsektoralen Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft den Menschen in Europa ihre Stimme leihen.
- - die europäische Idee für die Bürger/innen greifbarer machen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert und gewürdigt werden, während die Erinnerung an die Vergangenheit bewahrt wird;
Aktivitäten zu gemeinsamen Ideen, Werten und Errungenschaften, die sich über Grenzen hinweg an ein möglichst breites Publikum wenden und die möglichst viele Europäer/innen erreichen, sind nötig. Diese europaweiten Aktivitäten sollen die bereits vorhandene nationale und regionale Identität um das Gefühl der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Idealen erweitern, indem sie das gemeinsame kulturelle Erbe in den Vordergrund stellen.
- - die ausgewogene Integration von Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Mitgliedstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Diversität als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt den Aktivitäten, die gemeinsam mit den erst vor Kurzem der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Ohne intensive und umfassende Einbindung der Bürger/innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der neuen Mitgliedstaaten ist die weitere Entwicklung Europas ernsthaft gefährdet. Alle vorhergenannten Ziele werden das letztgenannte Ziel berücksichtigen, welches für sämtliche Programmaktivitäten umgesetzt wird. Die transnationale Zusammenarbeit spielt für dieses Ziel eine entscheidende Rolle.
4. Aktionen
4.1 Aktion 1 - Aktive Bürger/innen für Europa Städtepartnerschaften
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgerinnen und Bürgern - durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten, einschließlich Konferenzen oder Seminaren zu Themen von gemeinsamem Interesse sowie entsprechenden Veröffentlichungen - zum Inhalt haben oder fördern. Diese Maßnahme soll das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der Bürger/innen aktiv unterstützen.
Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
Diese Maßnahme unterstützt verschiedene transnationale und transsektorale Projekte mit direkter Bürgerbeteiligung. Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft bestimmen Umfang und Reichweite derartiger Projekte, die mit Hilfe innovativer Ansätze die möglichen Lösungen für die ermittelten Bedürfnisse untersuchen. Diese Projekte führen Bürger/innen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammen, die gemeinsam handeln oder über gemeinsame europäische Themen diskutieren und so gegenseitiges Verständnis entwickeln und Interesse für den europäischen Integrationsprozess wecken. Um Bürgerprojekte zu verbessern, werden flankierende Maßnahmen gefördert, welche den Austausch von Good Practices , das Bündeln der Erfahrungen der Akteurinnen und Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Einrichtungen und die Entwicklung neuer Fähigkeiten (z.B. durch Schulungen) unterstützen.
4.2 Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft in Europa
Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
Einrichtungen, die neue Ideen und Überlegungen zu europäischen Themen beisteuern, sind wichtige institutionelle Gesprächspartner für die EU-Organe und in der Lage, unabhängige strategische transsektorale Empfehlungen auszusprechen. Sie können Aktivitäten - vor allem zur europäischen Bürgerschaft und zu europäischen Werten und Kulturen - durchführen, die die Diskussion beleben. Diese Maßnahme soll die institutionelle Leistungsfähigkeit jener Einrichtungen stärken, die repräsentativ sind, einen echten europäischen Mehrwert erbringen, große Multiplikatorwirkung erzielen und in der Lage sind, mit anderen Programmbegünstigten zusammenzuarbeiten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke.
Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
Es werden zivilgesellschaftliche Organisationen gebraucht, die in der Lage sind, in vielen Bereichen von allgemeinem Interesse auf europäischer Ebene tätig zu sein und zusammenzuarbeiten (z.B. gemeinsame Werte und gemeinsames Erbe, freiwilliges Engagement, soziale Themen). Diese Maßnahme soll ihnen Stabilität verleihen und sie befähigen, für ihre Mitglieder und für die Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene als transnationale Katalysatoren zu fungieren. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke.
Unterstützung für Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Vereinigungen, Think-Tanks usw. können - durch Diskussionen, Veröffentlichungen, Parteinahme und andere konkrete transnationale Projekte - Bürger/innen einbinden oder ihre Interessen vertreten. Wenn die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine europäische Dimension bekommen bzw. diese Dimension ausgebaut wird, können die Organisationen ihre Leistungsfähigkeit verbessern und ein größeres Publikum erreichen. Die direkte Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten fördert das Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Sichtweisen und zeigt gemeinsame Anliegen und Werte auf.
4.3 Aktion 3: Gemeinsam für Europa Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung
Mit dieser Maßnahme werden von oder gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisierte Veranstaltungen beträchtlicher Größe und Wirkung unterstützt, die die Völker Europas stark ansprechen, ihr Gefühl von Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft verstärken, ihnen die Geschichte, Errungenschaften und Werte der Europäischen Union bewusst machen, sie in den interkulturellen Dialog einbeziehen und das Gefühl europäischer Identität entstehen lassen.
Studien
Die Kommission führt Studien, Erhebungen und Umfragen durch, um ein klareres Bild der aktiven Bürgerschaft auf europäischer Ebene zu gewinnen.
Informations- und Verbreitungsinstrumente
Weil der Schwerpunkt auf den Bürgerinnen und Bürgern liegt und weil es eine Vielfalt von Initiativen im Bereich der aktiven Bürgerschaft gibt, sollen ein Internet-Portal und andere Instrumente umfassend über die einzelnen Programmaktivitäten, andere europäische Aktionen zur Bürgerschaft und sonstige relevante Initiativen informieren.
5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
5.1 Rechtsgrundlage
Jedes der Programmziele verweist auf die Bedeutung, gegenseitiges Verstehen und den interkulturellen Dialog zu fördern, und die Notwendigkeit, unsere Werte, Kultur und Geschichte als Bausteine der europäischen Identität in den Mittelpunkt zu rücken.
Die Ziele des Programms knüpfen an den Titel Kultur Artikel 151 (EG-Vertrag) an, aber, um die Programmaktionen, für die es im EG-Vertrag keine eigene Rechtsbasis gibt, abzudecken, ist der Hinweis auf Artikel 308 (EG-Vertrag) notwendig.
5.2 Subsidiarität
Die Aktionen des Programms ergänzen von den Mitgliedstaaten vor allem im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kultur durchgeführte Aktionen. Die Kommission sieht für sich eine komplementäre Aufgabe und schlägt daher ein spezifisches und ehrgeiziges Programm vor, das die aktive Einbindung der Bürger/innen in die Weiterentwicklung Europas auf der Grundlage transnationaler Aktivitäten fördert. Spezifische Aspekte der Reflexion und Aktion auf europäischer Ebene sowie das Thema Kooperation und Mobilität, das z.B. die Städtepartnerschaften ansprechen, werden auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht systematisch behandelt.
5.3 Verhältnismäßigkeit
Das vorgeschlagene Programm konzentriert sich auf die Ziele des Vertrags: Es stellt die gemeinsamen Werte in den Vordergrund, respektiert jedoch gleichzeitig nationale und regionale Diversität. Es bindet die Bürger/innen aktiv in die Werte, Ideale und das Leben Europas ein und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern und Drittstaaten. Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Aktionen des Programms nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
5.4 Wahl des Instruments
Bürgerbeteiligung, wie oben beschrieben, lässt sich nicht mit einem Rechtsinstrument fördern. Die vorgeschlagenen Ziele erfordern konkrete Aktionen auf europäischer Ebene, mit angemessener Mittelausstattung, und können nicht allein durch Empfehlungen oder die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten erreicht werden.
5.5 Vereinfachung
In den erwähnten Mitteilungen vom 10. Februar 2004 und vom 9. März 2004 betont die Kommission, dass die Überprüfung der Rechtsinstrumente dazu dient, die Gestaltung und Umsetzung von Gemeinschaftsinstrumenten deutlich zu vereinfachen und die neuen Programme so weit wie möglich zu straffen.
Einfachere Modalitäten für die Begünstigten
Die Kommission wird alle Möglichkeiten prüfen, wie sie die Zwänge für die Begünstigten unter Einhaltung der geltenden Finanzvorschriften reduzieren kann, vor allem durch:
- - die Vereinfachung von Formularen und Antragsmodalitäten;
- - in einigen Fällen, die inhaltliche Straffung von Zuschussvereinbarungen;
- - mehr Transparenz im Vergabeverfahren und bessere Information der Antragsteller/innen;
- - weitestgehende Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, z.B. durch die Anwendung von Pauschalregelungen für geringfügige Beträge;
- - Genehmigung von Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen bei geringfügigen Zuschüssen.
Um die administrative Abwicklung des Programms zu vereinfachen, bezieht die vorgeschlagene Rechtsgrundlage die durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen genehmigten Ausnahmeregelungen ein.
Ausarbeitung mehrjähriger Partnerschaftsvereinbarungen
Das Programm entwickelt den Grundsatz der mehrjährigen, auf vereinbarten Zielen beruhenden Partnerschaften weiter und baut auf der Analyse der Ergebnisse auf, um zu gewährleisten, dass sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Europäische Union davon profitieren.
Schlankere Verwaltung
Das Programm wird direkt oder indirekt zentral verwaltet. Um Wirkung und Effizienz des Programmes zu stärken, überträgt die Kommission die Verwaltung einiger Maßnahmen einer Exekutivagentur. Falls nötig, kann das Programm auch teilweise auf Ebene der Mitgliedstaaten verwaltet werden (zentrale indirekte Verwaltung).
Vereinfachung der Haushaltslinien
Die Tatsache, dass es für das Programm statt acht nur eine Haushaltslinie gibt (Verwaltungsausgaben nicht enthalten), vereinfacht das Finanzmanagement dieser Aktivitäten für die Kommission.
6. Auswirkungen auf den Haushalt
Die Mittelausstattung des Programms für den Zeitraum 2007-2013 beträgt 235 Millionen Euro.
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007-2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 151 und 308,
- auf Vorschlag der Europäischen Kommission3,
- nach Stellungnahme des Europaischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 4, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen5,
- gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag6,
- in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Unionsbürgerschaft sollte der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten sein.
(2) Die Gemeinschaft sollte die europäischen Bürger/innen ermutigen, alle Aspekte der Unionsbürgerschaft, bei deren Förderung das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen ist, vollinhaltlich zu nutzen.
(3) Damit die Bürger/innen die europäische Integration uneingeschränkt unterstützen, sollten ihre gemeinsamen Werte, ihre gemeinsame Geschichte und Kultur als zentrale Elemente ihrer Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft betont werden, die auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Wahrung der Menschenrechte aufbaut und gleichzeitig ihre Diversität achtet.
(4) Um Europa bürgernäher zu machen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich intensiv am Zusammenwachsen Europas zu beteiligen, müssen alle Bürger/innen angesprochen und in transnationale Austausch- und Kooperationsaktivitäten einbezogen werden, die zum Entstehen eines Gefühls der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Idealen beitragen.
(5) In seiner Entschließung vom 15. April 19887 sprach sich das Europäische Parlament für die intensive Förderung von Kontakten zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten aus, und bezeichnete die besondere Unterstützung der Europäischen Union für Partnerschaftsprojekte zwischen Gemeinden in verschiedenen Mitgliedstaaten als sinnvoll und wünschenswert.
(6) Der Europäische Rat hat bei mehreren Anlässen darauf hingewiesen, dass die Europäische Union und ihre Organe bürgernäher werden müssen. Er hat die Organe der Union aufgefordert, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen sowie die Teilnahme der Bürger/innen am öffentlichen Leben und am Entscheidungsprozess zu erleichtern, und dabei die grundlegenden Werte zu betonen, die die Bürger/innen Europas teilen8.
(7) Am 26. Januar 20049 verabschiedete der Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung), das die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gemeinden sowie die Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung bestätigt.
(8) Zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene haben eine wichtige Vermittlungsrolle, wenn es darum geht, die Bürger/innen zu erreichen. Daher sollte ihre transnationale Zusammenarbeit gefördert werden.
(9) Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, können Ideen und Überlegungen in die Diskussion auf europäischer Ebene einbringen. Darüber hinaus können sie eine Verbindung zwischen den Europäischen Organen und den Bürgerinnen und Bürger herstellen und sollten deshalb unterstützt werden.
(10) Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Bürger/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen aller Mitgliedstaaten bei transnationalen Projekten und Aktivitäten soll besonders geachtet werden.
(11) Die Kandidatenländer und die EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind, können gemäß den mit diesen Ländern geschlossenen Abkommen an den Gemeinschaftsprogrammen teilnehmen.
(12) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Thessaloniki am 19. und 20. Juni 2003 die "Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration" angenommen, in der die westlichen Balkanstaaten eingeladen werden, sich an den Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft zu beteiligen. Die westlichen Balkanländer sind daher als potenzielle Teilnehmer von Gemeinschaftsprogrammen anzuerkennen.
(13) Das Programm sollte in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft und evaluiert werden, sodass Anpassungen, vor allem bei den Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen, vorgenommen werden können.
(14) Anzuwenden sind Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden "Haushaltsordnung")10 und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates11, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft wahren; dabei sind die Grundsätze der Einfachheit und Konsistenz bei der Wahl der Haushaltsinstrumente, die Beschränkung der Zahl von Fällen, für deren Umsetzung und Verwaltung die Kommission unmittelbar zuständig ist, und die erforderliche Verhältnismäßigkeit zwischen der Höhe der Ressourcen und der administrativen Belastung durch deren Verwendung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind besondere Modalitäten für die Anwendung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates und ihrer Durchführungsbestimmungen sowie für die Abweichungen von diesen Texten vorzusehen, die die Merkmale der Begünstigten und die Art der Aktionen erfordern.
(15) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen vorzubeugen und um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen.
(16) Der Beschluss legt für die gesamte Laufzeit des Programms einen Finanzrahmen fest, der für die Haushaltsbehörde der wichtigste Bezugspunkt im Sinne der Nummer der Interinstitutionellen Vereinbarung vom zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens bildet.
(17) Die Mitgliedstaaten können die Ziele des Programms "Bürger/innen für Europa" nicht in ausreichendem Maße erreichen. Da dies aufgrund des transnationalen und multilateralen Charakters der Programmaktionen und -maßnahmen auf Gemeinschaftsebene besser möglich ist, kann die Gemeinschaft gemäß dem in Artikel 5 EG-Vertrag festgelegten Subsidiaritätsprinzip Maßnahmen verabschieden. Gemäß dem im selben Artikel festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht der Beschluss nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
(18) Die für die Durchführung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen sind gemäß Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse12 festzusetzen.
(19) Gemäß Beschluss 2004/100/EG sind Übergangsmaßnahmen zur Überprüfung der vor dem 31. Dezember 2006 anlaufenden Aktionen zu verabschieden.
beschliessen:
Artikel 1
Gegenstand und Umfang des Programms
- 1. Mit diesem Beschluss wird das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 eingerichtet.
- 2. Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:
- - Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas geben - geeint und reich in seiner kulturellen Diversität;
- - eine europäische Identität stiften, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und Kultur aufbaut;
- - das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen fördern, dabei ihre kulturelle Diversität achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog beitragen.
Artikel 2
Spezifische Programmziele
Das Programm hat folgende spezifische Ziele, die auf transnationaler Basis verwirklicht werden sollen:
- (a) Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzubringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können;
- (b) Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern;
- (c) die europäische Idee für die Bürger/innen greifbarer machen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert und gewürdigt werden, während die Erinnerung an die Vergangenheit bewahrt wird;
- (d) die ausgewogene Integration von Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Mitgliedstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Diversität als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt den Aktivitäten, die gemeinsam mit den erst vor Kurzem der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Artikel 3
Aktionen
1. Die Programmziele werden mit Hilfe der nachstehenden Aktionen verfolgt; Details dazu finden sich in Teil I des Anhangs.
(a) "Aktive Bürger/innen für Europa" umfasst:
- - Städtepartnerschaften
- - Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
(e) "Aktive Zivilgesellschaft in Europa" umfasst:
- - Strukturförderung Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
- - Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
- - Unterstützung für Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen
(f) "Gemeinsam für Europa" umfasst:
- - Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, wie z.B. Gedenkfeiern, Preisverleihungen, europaweite Konferenzen usw.
- - Studien, Erhebungen und Meinungsumfragen
- - Informations- und Verbreitungsinstrumente
2. Wie im spezifischen Ziel in Artikel 2 Absatz 4 festgelegt, kann bei jeder Aktion dem ausgewogenen Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt werden.
3. Gemeinschaftsmaßnahmen können über Zuschüsse oder öffentliche Aufträge durchgeführt werden.
4. Gemeinschaftszuschüsse können z.B. in Form eines Betriebskostenzuschusses, aktionsbezogenen Zuschusses, Stipendiums, Preises gewährt werden.
5. Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen wie z.B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente, begleitende Kontrolle und Evaluierung.
6. Die Begünstigten müssen die in Teil II des Anhangs festgelegten Voraussetzungen erfüllen, damit ihnen ein Gemeinschaftszuschuss gewährt werden kann.
Artikel 4
Teilnahme am Programm
Das Programm steht folgenden Ländern (nachstehend "Teilnahmeländer") offen:
- (a) den Mitgliedstaaten;
- (g) gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglied des EWR sind;
- (h) den Kandidatenländern, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen, die im Rahmenabkommen bzw. in den Beschlüssen der Assoziierungsräte festgelegt sind;
- (i) den westlichen Balkanländern in Übereinstimmung mit den Modalitäten, die mit diesen Ländern gemäß den Rahmenabkommen über die allgemeinen Grundsätze für ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen zu vereinbaren sind.
Artikel 5
Zugang zum Programm
Das Programm steht allen Akteurinnen und Akteuren offen, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern, insbesondere lokalen Gemeinschaften, Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Plattformen, Netzwerken, Vereinigungen und Verbänden, Gewerkschaften usw.
Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EC, Euratom) Nr. 1605/2002 und mit den Vorschriften der jeweiligen Einrichtung oder Organisation kann das Programm gemeinsame Aktivitäten mit internationalen Organisationen wie Europarat und UNESCO abdecken, die im Bereich der aktiven Bürgerschaft über Kompetenz verfügen.< /p>
Artikel 7
Umsetzungsmaßnahmen
1. Die Kommission verabschiedet die für die Umsetzung des Programms erforderlichen Maßnahmen gemäß den Bestimmungen im Anhang.
2. Folgende Maßnahmen werden entsprechend dem in Artikel 8 Absatz 2 festgelegten Verwaltungsverfahren angenommen:
- (a) die Modalitäten für die Umsetzung des Programms, einschließlich des jährlichen Arbeitsplans sowie der Auswahlkriterien und -verfahren;
- (b) die insgesamte Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Aktionen des Programms;
- (c) die Verfahren für die begleitende Kontrolle und Evaluierung des Programms.
3. Alle anderen für die Umsetzung des Programms erforderlichen Maßnahmen werden nach dem Beratungsverfahren laut Artikel 8 Absatz 3 angenommen.
4. Im Rahmen des in Absatz 2 genannten Verfahrens kann die Kommission für jede der im Anhang genannten Aktionen Leitlinien festlegen, um das Programm an etwaige Änderungen bei den Prioritäten im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft anzupassen.
Artikel 8
Ausschuss
1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt (nachfolgend "der Ausschuss").
2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Einhaltung der Bestimmungen in dessen Artikel 8.
3. Die in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG festgelegte Frist beträgt zwei Monate.
4. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Einhaltung der Bestimmungen in dessen Artikel 8.
5. Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 9
Kohärenz mit anderen Instrumenten der Gemeinschaft und der Europäischen Union
1. Die Kommission sorgt für die Kohärenz und die Komplementarität zwischen dem Programm und den Instrumenten in anderen Aktionsbereichen der Gemeinschaft, besonders in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung und Außenbeziehungen der Gemeinschaft, vor allem im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
2. Im Rahmen des Programms können Mittel gemeinsam mit anderen Gemeinschafts- und Unionsinstrumenten für die Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden, die sowohl den Zielen des Programms als auch jenen der anderen Instrumente entsprechen.
Artikel 10
Finanzielle Ausstattung
1. Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms für den in Artikel 1 vorgesehenen Zeitraum beträgt 235 Millionen Euro.
2. Die jährlichen Mittel werden im Rahmen der Grenzen der Finanziellen Vorausschau von der Haushaltsbehörde bewilligt.
Artikel 11
Finanzbestimmungen
1. Artikel 176 Absatz 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission berechtigt die Kommission, die Begünstigten entsprechend ihren Merkmalen und der Art der Aktionen vom Nachweis der für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme bzw. des Arbeitsprogramms erforderlichen Fachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen auszunehmen.
2. Die Finanzhilfen werden juristischen Personen in Form von Zuschüssen gewährt. In bestimmten Fällen können in Anwendung von Artikel 114 Absatz 1 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates Stipendien an natürliche Personen vergeben werden.
3. Die Kommission kann natürlichen oder juristischen Personen Preise für im Rahmen des Programms durchgeführte Aktionen oder Projekte verleihen.
4. Gemäß Artikel 181 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission sind abhängig von der Art der jeweiligen Maßnahme Pauschalfinanzierungen und/oder die Anwendung von Stückkostensätzen zulässig.
5. Betriebskostenzuschüsse für Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, wie in Artikel 162 Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission definiert, werden bei Verlängerung nicht automatisch gemäß Artikel 113 Absatz 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates gekürzt.
6. Bei geringfügigen Zuschüssen ist eine Kofinanzierung in Form von Sachleistungen zulässig.
7. Die Informationsmenge kann bei geringfügigen Zuschüssen, wie Stipendien und Einzelzuschüssen für die Mobilität, reduziert werden.
8. In speziellen Fällen wie der Gewährung eines geringfügigen Zuschusses, kann die/der Begünstigte von der Verpflichtung ausgenommen werden, ihre/seine finanzielle Leistungsfähigkeit für die Umsetzung des geplanten Projekts oder des Arbeitsprogramms nachzuweisen.
Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Kommission
1. Die Kommission gewährleistet, dass bei der Umsetzung von im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Aktionen die finanziellen Interessen der Kommission durch vorbeugende Maßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige illegale Handlungen geschützt werden, und zwar durch wirksame Kontrollen und durch die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge, und falls Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gemäß Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates sowie Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates.
2. Für die im Rahmen des Programms finanzierten Gemeinschaftsaktionen bedeutet der in Artikel 1 Absatz 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 verwendete Begriff der Unregelmäßigkeit jede Verletzung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts oder jede Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die durch eine ungerechtfertige Ausgabe einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften oder von ihnen verwaltete Budgets bewirkt oder bewirken würde.
3. Die Kommission kann die für eine Maßnahme gewährte finanzielle Unterstützung kürzen, aussetzen oder zurückfordern, wenn sie Unregelmäßigkeiten - einschließlich der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Beschlusses, der Einzelentscheidung oder des Vertrags bzw. der Vereinbarung über die betreffende finanzielle Unterstützung - feststellt oder wenn ohne ihre Zustimmung eine wesentliche Änderung an der Maßnahme vorgenommen wurde, die mit der Art der Maßnahme oder deren Durchführungsbedingungen nicht vereinbar ist.
4. Wenn Fristen nicht eingehalten werden oder wenn aufgrund des Standes der Umsetzung einer Maßnahme lediglich ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung gerechtfertigt ist, fordert die Kommission die/den Begünstigte/n auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine schriftliche Stellungnahme zu übermitteln. Ist die Antwort der/des Begünstigten nicht zufrieden stellend, kann die Kommission den Restbetrag der Unterstützung streichen und die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge fordern.
5. Jeder zu Unrecht ausgezahlte Betrag muss der Kommission zurückerstattet werden. Auf nicht rechtzeitig zurückgezahlte Beträge werden in Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung Verzugszinsen erhoben.
Artikel 13
Überprüfung und Evaluierung
1. Die Kommission gewährleistet die regelmäßige Überprüfung des Programms. Die Ergebnisse aus der Überprüfung und Evaluierung fließen in die Durchführung des Programms ein. Die Überprüfung umfasst insbesondere die Erstellung der in Absatz 3 Buchstaben a) und c) genannten Berichte. Die einzelnen Ziele werden gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Berichtsergebnisse überprüft.
2. Die Kommission sorgt für die regelmäßige, externe und unabhängige Evaluierung des Programms.
3. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen folgende Unterlagen vor:
- (a) bis zum 31. Dezember 2010 einen Zwischenbericht über die erzielten Ergebnisse und über die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Programms;
- (b) bis zum 31. Dezember 2011 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms;
- (c) bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Expost-Evaluierung.
Artikel 14
Übergangsbestimmung
Die vor dem 31. Dezember 2006 auf der Grundlage des Beschlusses 2004/100/EG vom 26. Januar 2004 begonnenen Maßnahmen unterliegen bis zu ihrem Abschluss den Bestimmungen dieses Beschlusses.
Artikel 15
Beschluss
Der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab 1. Januar 2007.
Geschehen zu Brüssel
Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident
Im Namen des Rates Der Präsident
Anhang
I. Beschreibung der Aktionen
Aktion 1 - aktive Bürger/innen für Europa
Dieser Programmteil ist speziell auf Aktivitäten ausgerichtet, die Bürger/innen entweder direkt oder indirekt einbeziehen. Es gibt zwei Arten von Maßnahmen:
Städtepartnerschaften
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgerinnen und Bürgern - durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten - zum Inhalt haben oder fördern. Das können punktuelle Aktivitäten oder Pilotprojekte, aber auch strukturierte mehrjährige Vereinbarungen zwischen mehreren Partnern sein, die einen gezielten Ansatz verfolgen und eine Reihe von Aktivitäten - Bürgerbegegnungen bis zu Konferenzen oder Seminaren zu Themen von gemeinsamem Interesse - umfassen sowie entsprechende Veröffentlichungen. Diese Maßnahme soll das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der Bürger/innen aktiv unterstützen.
Um die Umsetzung dieser Maßnahme zu unterstützen, können Strukturfördermittel direkt an den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vergeben werden, eine Einrichtung mit einer Zielsetzung von allgemeinem europäischem Interesse, die im städtepartnerschaftlichen Bereich tätig ist.
Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
Diese Maßnahme unterstützt verschiedene transnationale und transsektorale Projekte mit direkter Bürgerbeteiligung. Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft bestimmen Umfang und Reichweite derartiger Projekte, die mit Hilfe innovativer Ansätze die möglichen Lösungen für die ermittelten Bedürfnisse untersuchen sollen. Der Einsatz neuer Technologien, vor allem von Technologien der Informationsgesellschaft wird unterstützt. Diese Projekte führen Bürger/innen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammen, die gemeinsam handeln oder über gemeinsame europäische Themen diskutieren und so gegenseitiges Verständnis entwickeln und Interesse für den europäischen Integrationsprozess wecken.
Bessere Bürgerprojekte brauchen flankierende Maßnahmen, um Good Practices auszutauschen, um die Erfahrungen der Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich staatlicher Stellen zu bündeln und um neue Fähigkeiten z.B. durch Schulungen) zu entwickeln.
Für diese Aktion werden etwa 40 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.
Aktion 2: aktive Zivilgesellschaft IN Europa
Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks)
Einrichtungen, die neue Ideen und Überlegungen zu europäischen Themen beisteuern, sind wichtige institutionelle Gesprächspartner für die EU-Organe und in der Lage, unabhängige strategische transsektorale Empfehlungen auszusprechen. Sie können Aktivitäten - vor allem zur europäischen Bürgerschaft und zu europäischen Werten und Kulturen - durchführen, die die Diskussion beleben. Diese Maßnahme soll die institutionelle Leistungsfähigkeit jener Einrichtungen stärken, die repräsentativ sind, einen echten europäischen Mehrwert erbringen, große Multiplikatorwirkung erzielen und in der Lage sind, mit anderen Programmbegünstigten zusammenzuarbeiten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke. Zuschüsse können für ein mehrjähriges Arbeitsprogramm mit einer Palette von Themen oder Aktivitäten gewährt werden.
An die Vereinigung "Unser Europa" (Groupement d'etudes et de recherches Notre Europe), die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt, können Strukturfördermittel direkt vergeben werden.
Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
Es muss zivilgesellschaftliche Organisationen geben, die in der Lage sind, in vielen Bereichen von allgemeinem Interesse auf europäischer Ebene zu operieren und zusammenzuarbeiten (z.B. gemeinsame Werte und gemeinsames Erbe, freiwilliges Engagement, soziale Themen). Mit Hilfe dieser Maßnahme verfügen sie über die nötige Kapazität und Stabilität, um für ihre Mitglieder und für die Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene die Rolle transnationaler Katalysatoren zu übernehmen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke. Zuschüsse können für ein mehrjähriges Arbeitsprogramm mit einer Palette von Themen oder Aktivitäten gewährt werden.
An zwei Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, können Strukturfördermittel direkt vergeben werden: die Plattform der europäischen NRO des sozialen Sektors und an die Europäische Bewegung.
Unterstützung für Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Vereinigungen, Think-Tanks usw. können - durch Diskussionen, Veröffentlichungen, Parteinahme und andere konkrete transnationale Projekte - Bürger/innen einbinden oder ihre Interessen vertreten. Wenn die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine europäische Dimension erhalten bzw. diese Dimension ausgebaut wird, können die Organisationen ihre Leistungsfähigkeit verbessern und ein größeres Publikum erreichen. Die direkte Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten trägt zu größerem gegenseitigen Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Sichtweisen bei und zeigt gemeinsame Anliegen und Werte auf. Dies ist zwar im Rahmen einzelner Projekte möglich, ein längerfristiger Ansatz gewährleistet jedoch eine nachhaltigere Wirkung, ermöglicht Synergien und den Aufbau von Netzwerken.
Für diese Aktion werden etwa 30 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.
Aktion 3: gemeinsam für Europa
Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung
Mit dieser Maßnahme werden von oder gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisierte Veranstaltungen beträchtlicher Größe und Wirkung unterstützt, die bei den Völkern Europas große Resonanz finden, ihr Gefühl von Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft verstärken, ihnen die Geschichte, Errungenschaften und Werte der Europäischen Union bewusst machen, sie in den interkulturellen Dialog einbeziehen und das Gefühl europäischer Identität entstehen lassen.
Solche Veranstaltungen können das Gedenken an historische Ereignisse sein, das Feiern europäischer Errungenschaften, die Sensibilisierung für bestimmte Themen, europaweite Konferenzen und die Verleihung von Preisen für besondere Leistungen. Der Einsatz neuer Technologien, vor allem von Technologien der Informationsgesellschaft wird unterstützt.
Studien
Die Kommission führt Studien, Erhebungen und Umfragen durch, um ein klareres Bild der aktiven Bürgerschaft auf europäischer Ebene zu gewinnen.
Informations- und Verbreitungsinstrumente
Der Schwerpunkt liegt auf den Bürgerinnen und Bürgern und auf der Vielfalt der Initiativen im Bereich der aktiven Bürgerschaft. Deshalb sollen ein Internet-Portal und andere Instrumente umfassend über die einzelnen Programmaktivitäten, andere europäische Aktionen zur Bürgerschaft und sonstige relevante Initiativen informieren.
An die "Association Jean Monnet" und das "Centre Europ6en Robert Schuman" können Strukturfördermittel direkt vergeben werden, da beide Einrichtungen ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen.
Für diese Aktion werden etwa 15 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.
II. PROGRAMMVERWALTUNG
Die Grundsätze der Transparenz und der Öffnung gegenüber einer Vielzahl von Organisationen und Projekten bestimmen die Umsetzung des Programms. Daher werden die Projekte und Aktivitäten in der Regel über offene Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Abweichungen sind nur in ganz speziellen Fällen und in völliger Übereinstimmung mit Artikel 168 Absatz 1 Buchstaben c) und d) der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung möglich.
Das Programm entwickelt den Grundsatz der mehrjährigen, auf vereinbarten Zielen beruhenden Partnerschaften weiter und baut auf der Analyse der Ergebnisse auf, um zu gewährleisten, dass sowohl die Zivilgesellschaft als auch die Europäische Union davon profitieren.
Einige Aktionen könnten eine indirekte zentrale Verwaltung erfordern.
Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt. Sie unterstützen die Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern sowie das Zirkulieren von Ideen innerhalb der Europäischen Union.
Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten
Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des Programms entwickeln, werden unterstützt.
Der Finanzrahmen des Programms kann auch Ausgaben für Vorbereitung-, Überwachung-, Kontroll-, Rechnungsprüfungs- und Evaluierungsaktivitäten abdecken, die für die Verwaltung des Programms und die Umsetzung der Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für Studien, Sitzungen, Informations- und Veröffentlichungsmaßnahmen sowie Ausgaben für die IT-Netzwerke für den Informationsaustausch und sonstige Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung, auf die die Kommission bei der Verwaltung des Programms zurückgreifen kann.
Die Kommission kann gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durchführen. Derartige Aktivitäten können über Zuschüsse finanziert oder im Rahmen von Dienstleistungsverträgen direkt von der Kommission organisiert und finanziert werden.
III. Kontrollen und Prüfungen
Die Prüfung der nach dem Verfahren von Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses ausgewählten Projekte erfolgt anhand eines Stichprobensystems.
Der/die Empfänger/in eines Zuschusses hält sämtliche Belege über die getätigten Ausgaben fünf Jahre ab der Schlusszahlung der Kommission zu deren Verfügung. Der/die Zuschussempfänger/in sorgt dafür, dass gegebenenfalls die Belege, die sich im Besitz der Partner oder Mitglieder der Organisation befinden, der Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommission kann die Verwendung des Zuschusses entweder unmittelbar durch ihre Bediensteten oder durch eine qualifizierte externe Einrichtung ihrer Wahl prüfen lassen. Diese Prüfungen können während der gesamten Laufzeit des Vertrags und während eines Zeitraums von fünf Jahren ab Zahlung des Restbetrags durchgeführt werden. Die Kommission ordnet gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfungen eine Einziehung an.
Den Bediensteten der Kommission und den von der Kommission beauftragten Personen ist in angemessener Weise Zugang zu den Räumlichkeiten der/des Begünstigten sowie zu allen für die Durchführung der Prüfungen erforderlichen Informationen, einschließlich der elektronisch gespeicherten Daten, zu gewähren.
Der Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben in Bezug auf Kontrollen und Prüfungen die gleichen Rechte wie die Kommission; dies gilt insbesondere für das Zugangsrecht.
Finanzbogen für Rechtsakte
Dieses Dokument begleitet und ergänzt die Begründung. Beim Ausfüllen des Finanzbogens sollte, ohne die Lesbarkeit zu beeinträchtigen, auf die Wiederholung von bereits in der Begründung enthaltenen Informationen verzichtet werden. Bevor Sie den Bogen ausfüllen, lesen Sie bitte aufmerksam die spezifischen "Leitlinien" mit Hinweisen und Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken.
1. Bezeichnung des vorgeschlagenen Rechtsakts
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013).
2. ABM / ABB - Rahmen Politikbereich(e) und Tätigkeit(en): Bildung und Kultur - Dialog mit den Bürgern
3. HAUSHALTSLINIEN
3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)), mit Bezeichnung: 15.0601 15.0104...
3.2. Dauer der geplanten Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: 7 Jahre (1.1.2007 - 31.12.2013)
3.3. Haushaltstechnische Merkmale:
Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik der Finanziellen Vorausschau | |
15.0601 | NOA | GM13 | NEIN | JA | JA | Nr. 3 |
15.0104 | NOA | NGM | NEIN | JA | JA | Nr. 3 |
4. Ressourcen IM Überblick
4.1 Finanzielle Ressourcen
4.1.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE) in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
Art der Ausgaben | Abschnitt | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 und Folgejahre | Insgesamt | |||
Operative Ausgaben14 | ||||||||||||
Verpflichtungsermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 18,160 | 24,430 | 26,050 | 30,830 | 33,840 | 35,630 | 38,530 | 207,470 | ||
Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 12,712 | 22,549 | 25,564 | 29,396 | 32,937 | 35,093 | 49,219 | 207,470 | |||
Im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben15 | ||||||||||||
Technische administrative Unterstützung (NGM) | 8.2.4 | c | 3,040 | 3,670 | 3,750 | 4,070 | 4,160 | 4,370 | 4,470 | 27,530 | ||
REFERENZBETRAGG insggessamt | ||||||||||||
Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 21,200 | 28,100 | 29,800 | 34,900 | 38,000 | 40,000 | 43,000 | 235,000 | |||
Zahlungsermächtigungen | b+c | 15,752 | 26,219 | 29,314 | 33,466 | 37,097 | 39,463 | 53,689 | 235,000 | |||
Im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben16 | ||||||||||||
Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d | 1,359 | 1,386 | 1,414 | 1,442 | 1,714 | 1,749 | 1,784 | 10,848 | ||
Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e | 0,438 | 0,447 | 0,456 | 0,465 | 0,474 | 0,484 | 0,493 | 3,257 | ||
VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e | 22,997 | 29,933 | 31,670 | 36,807 | 40,188 | 42,233 | 45,277 | 249,105 | |||
ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e | 17,549 | 28,052 | 31,184 | 35,373 | 39,285 | 41,696 | 55,966 | 249,105 |
Angaben zur Kofinanzierung
Sieht der Vorschlag eine Kofinanzierung seitens der Mitgliedstaaten oder sonstiger Organisationen/Einrichtungen vor (bitte angeben, um welche es sich dabei handelt), so ist in der nachstehenden Tabelle die voraussichtliche Höhe der entsprechenden Finanzierungsbeiträge anzugeben (beteiligen sich mehrere Instanzen an der Kofinanzierung, so können zusätzliche Zeilen in die Tabelle eingefügt werden):
in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
Kofinanzierende Instanzen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Insgesamt | |
f | |||||||||
ZE insgesamt, einschließlich Kofinanzierung | a+c+d+e+f |
4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung
- - Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.
- - Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.
- - Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung17 (z.B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau).
4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen
- - Der Vorschlag zeitigt keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen.
- - Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:
NB: Einzelangaben und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen auf einem getrennten Blatt beizufügen.
in Mio. € (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)
Stand vor der Maßnahme |
Stand nach der Maßnahme | ||||||||
Haushaltslinie | Einnahmen | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
a) Einnahmen nominal | |||||||||
b) Veränderung |
(Beschreibung für jede einzelne Einnahmenlinie; falls die Auswirkungen sich auf mehrere Linien erstrecken, ist die Tabelle um die entsprechende Zeilenzahl zu verlängern).
4.2. Humanressourcen - Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) - Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 8.2.1.
Jährlicher Bedarf | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Erforderliche Humanressourcen insgesamt | 36 | 41 | 41 | 43 | 45 | 46 | 46 |
5. Merkmale und Ziele
Einzelheiten zum Kontext des Vorschlags sind in der Begründung anzugeben. Dieser Abschnitt des Finanzbogens sollte folgende ergänzenden Informationen enthalten:
5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf:
Dieser Punkt wird in der Begründung klar dargelegt (vgl. Einleitung und Inhalt des Vorschlags). Dieser Vorschlag richtet sich an alle Bürger/innen (d.h. nicht an spezielle Personengruppen oder -kategorien). Das Gesamtkonzept besteht darin, sowohl direkt die Bürger/innen direkt als auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen einzubinden.
5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergien:
5.2.1. Es wurden mehrere Alternativen erwogen, bevor die Entscheidung für ein neues Programm fiel:
Andere Instrumente als ein Programm
Bürgerbeteiligung, wie oben beschrieben, lässt sich nicht mit einem Rechtsinstrument fördern. Die vorgeschlagenen Ziele erfordern konkrete Aktionen auf europäischer Ebene, mit angemessener Mittelausstattung, und können nicht allein durch Empfehlungen oder die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten erreicht werden.
Die Alternative "keine Maßnahmen"
Die Alternative - kein Programm für die Zeit nach 2006 - wäre zu einem Zeitpunkt, zu dem die Union bemüht ist, die europäische Bürgerschaft zu stärken, politisch nicht nachvollziehbar. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde ein Versprechen gegeben, das nicht gebrochen werden darf. Große Empörung und Kritik an der Kommission wären zweifellos die Folge. Mit anderen Worten, die europäischen Organe würden sich dem Vorwurf aussetzen, die Distanz zwischen ihnen und den Bürgerinnen und Bürgern zu ignorieren und im Widerspruch zu ihren Versprechungen den Bürgern gegenüber zu stehen (z.B. den politischen Prioritäten des niederländischen Ratsvorsitzes und der Rede von Jos6 Manuel Barroso bei seiner Anhörung durch das Parlament). Ferner würde das Auslaufen des Programms das Ende vieler erfolgreicher Aktivitäten mit Bürgerbeteiligung bedeuten, wie zum Beispiel Städtepartnerschaftsprojekte. Um einen ernsten Glaubwürdigkeitsverlust der europäischen Institutionen zu vermeiden, hat das Europäische Parlament, das diese Art von Aktivitäten sehr unterstützt, die Kommission aufgefordert, im Jahr 2005 einen konkreten Programmvorschlag vorzulegen.
Die Alternative "keine Änderung"
Das gegenwärtige Programm wurde mit dem Ziel aufgelegt, eine Rechtsgrundlage für Zuschüsse zur Förderung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen. Daher umfasst dieses Programm eine Reihe von Zuschüssen, die verschiedenen Haushaltslinien zugeordnet sind: Zwar sind die einzelnen Elemente grundsätzlich logisch miteinander verknüpft, es fehlt aber an ausreichender Kohärenz. Das Parlament und die zivilgesellschaftlichen Organisationen der Zivilgesellschaft haben dieses Programm massiv kritisiert, weil es ihnen zu wenig ambitioniert erscheint. Um die unten angeführten Ziele zu erreichen, würde es nicht genügen, das Programm einfach nur fortzusetzen.
Mainstreaming
Diese Option kommt nicht in Betracht, da kein anderes sektorales Programm die festgelegten Ziele abdecken kann. Das vorliegende Programm unterscheidet sich von den anderen europäischen Initiativen vor allem durch seine horizontale Dimension und seinen ganzheitlichen Ansatz bei der Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft.
Schlussfolgerung: Notwendigkeit eines neuen Programms
Die Frage der "Bürgerschaft" hat sich zu einer der politischen Prioritäten der Union entwickelt. Die entsprechenden Zielsetzungen sind am besten durch die Verabschiedung eines neuen spezifischen Programms zu erreichen.
Das Programm muss ausdrücklich die Bürger/innen in den Mittelpunkt stellen, um ihre Erwartungen angemessen zu erfüllen, dabei kommen ein pädagogischer und ein transnationaler Aspekt zum Tragen. Der erste Aspekt sorgt dafür, dass die Bürger/innen über die nötigen Instrumente verfügen, um sich auf europäischer Ebene einzubringen, und der zweite schafft günstige Rahmenbedingungen für ihre Mobilität. Auf diese Weise können die Menschen Verständnis für einander entwickeln und über die gemeinsamen europäischen Werte zu einem Gefühl von Solidarität finden. Darüber hinaus ist der Grundsatz der partizipativen Demokratie gemäß Artikel 47 der vorgeschlagenen Europäischen Verfassung in das Programm integriert.
Mit diesem Ansatz versucht das Programm, so weit wie möglich auf die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft einzugehen. Das Programm lässt einen öffentlichen Raum für Dialog und Bürgerschaft, der allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht und der sich durch die Unterstützung von Städtepartnerschaften, transnationale Bürgerinitiativen und Veranstaltungen mit europäischer Dimension dezentral auf ganz Europa erstreckt. Gleichzeitig regt das Programm einen strukturierten partizipativen Prozess zu Fragen an, die den Aufbau Europas und die zugrunde liegenden Werte betreffen. Das Programm achtet die Diversität, die den Reichtum der Europäischen Union ausmacht.
5.2.2. Europäischer Mehrwert
Wie bereits oben erwähnt, werden alle Maßnahmen auf transnationaler Basis umgesetzt. Sie sollen die Mobilität der Bürger/innen und das Zirkulieren von Ideen innerhalb Europas anregen. Städtepartnerschaftsprojekte sind von Natur aus transnational, das Programm fördert jedoch auch die transnationale Kooperation zwischen regionalen Organisationen, NRO, Think-Tanks usw. Es unterstützt die Entwicklung der transnationalen Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Strukturierung der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene. Einige Sonderveranstaltungen sollen diesen transnationalen Aktivitäten zu mehr Öffentlichkeitswirksamkeit verhelfen. Ebenso werden transnationale Diskussionen und der transnationale Austausch von Ideen gefördert. Den Stoff für diese Diskussionen werden Studien der Kommission oder Forschungsprojekte von Think-Tanks liefern.
Das Programm achtet auf eine breite geografische Streuung der unterstützten Aktivitäten und Projekte. Besondere Aufmerksamkeit erhält die Einbindung der Bürger/innen und Organisationen aus den neuen bzw. künftigen Mitgliedstaaten in transnationale Projekte und Netzwerke.
5.2.3. Kohärenz mit anderen Finanzinstrumenten und mögliche Synergien
In der EU ist die "Bürgerschaft" ein grundlegendes und breit gefasstes Konzept. Daher überrascht es nicht, dass die Europäische Kommission in diesem Bereich viele Maßnahmen umsetzt, die jedoch unterschiedliche Ziele für unterschiedliche Zielgruppen verfolgen, wie einige Beispiele belegen:
Die Dimension der aktiven Bürgerschaft ist in den Programmen der GD "Bildung und Kultur" häufig als Thema anzutreffen. Die Bildungsprogramme sehen u. a. Maßnahmen zur Förderung der europäischen Bürgerschaft vor. Das Programm Jugend verfolgt u. a. das Ziel, die aktive Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihre europäische Bürgerschaft im Besonderen zu fördern, und es unterstützt das freiwillige Engagement junger Menschen. Das Programm Kultur trägt durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit und des interkulturellen Dialogs ebenfalls dazu bei, das Gefühl von Solidarität zu stärken und gegenseitiges Verstehen zu verbessern - zwei wichtige Voraussetzungen für eine gelebte europäische Bürgerschaft. Diese Programme sind jedoch entweder auf spezifische Bereiche (z.B. Kultur), spezifische Personengruppen (z.B. Jugendliche) oder spezifische Aktivitäten (z.B. Bildung und Kultur) ausgerichtet, während die Maßnahmen des vorgeschlagenen Programms ausdrücklich horizontal und inklusiv sein und Themen behandeln sollen, die nicht problemlos in die anderen Programme passen. Das Programm kann aber auch als Bindeglied zwischen all diesen Aktivitäten fungieren und dadurch den Wert seiner eigenen Maßnahmen erhöhen. Gut vorstellbar wäre z.B. eine Verbindung von Schulen und Städtepartnerschaften.
Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit führt die Kommission Maßnahmen zur Bürgerschaft durch. Ein Beispiel sind die "Vorbereitenden Maßnahmen zur Förderung der Zivilgesellschaft in den am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen zehn Mitgliedstaaten in den Bereichen rechtsstaatliche Ordnung, Demokratie, Grundrechte, Medienpluralismus und Bekämpfung der Korruption". Ziel dieser Maßnahmen ist die Stärkung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern, vor allem durch die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Grundrechte einsetzen. Die Generaldirektion bereitet ein Programm im Bereich Grundrechte und Bürgerschaft für den Zeitraum 2007-2013 vor. Bürgerrechte und Grundrechte bilden bei diesen Aktivitäten einen klaren Schwerpunkt. Daher werden nur NRO unterstützt, die sich für die Grundrechte einsetzen. Das Programm für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit und jenes der GD EAC werden in enger Konsultation ausgearbeitet, um größtmögliche Synergie zu gewährleisten.
Das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung beinhaltet - im Themenbereich "Bürger/innen und modernes Regieren in einer wissensbasierten Gesellschaft" - ein Forschungsziel, in dessen Rahmen eine gesicherte wissenschaftliche Basis für das Management des Übergangs zu einer wissensbasierten europäischen Gesellschaft geschaffen werden soll und das von der Politik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie von Entscheidungen bestimmt wird, die einzelne Bürger/innen, Familien und anderen gesellschaftlichen Einheiten treffen. Dafür braucht es wissenschaftliche Forschung in folgenden Bereichen: Auswirkungen der europäischen Integration und der Erweiterung; neue Formen des Regierens; Konfliktlösung und Wiederherstellung des Friedens; neue Formen der Bürgerschaft und kultureller Identitäten. Diese Forschung ist für politische Entscheidungsträger/innen relevant und könnte genutzt werden, um die EU-Politik zugunsten der aktiven Einbindung der Bürger/innen ihrer Organisationen zu verbessern.
Im Bereich der Kommunikation wird die Kommission umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um die Bürger/innen über den Verfassungsentwurf zu informieren und ihnen die Grundrechte und die Notwendigkeit aktiver Bürgerschaft zu erläutern. Dies ist ein Topdown-Ansatz, der auf Information abzielt, während das vorgeschlagene Programm stärker auf einen Bottom-up-Ansatz und Partizipation ausgerichtet ist. Trotzdem sieht das Programm, wenn immer dies zweckmäßig erscheint, eine Zusammenarbeit mit der GD PRESS vor, speziell in Bezug auf Aktion 3 des Programms (Gemeinsam für Europa).
Was die Außenbeziehungen der EU anbelangt, so könnte im Kontext der Nachbarschaftspolitik Komplementarität vorgesehen werden. Das vorgeschlagene Programm steht den Kandidatenländern sowie den Ländern des westlichen Balkans, deren EU-Beitritt ins Auge gefasst wird, offen. Die Teilnahme anderer Drittländer ist nicht vorgesehen. Die im Rahmen des Programms gesammelten Erfahrungen könnten jedoch für Aktionen nützlich sein, die die Bürger/innen und die Zivilgesellschaft in diesen Ländern einbinden. Diese
Vorgangsweise würde auch dem Ziel entsprechen, die Beziehungen zu unseren Nachbarländern zu intensivieren.
5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik:
Dieser Bereich der Bildungs- und Kulturpolitik zielt auf die Stärkung der menschlichen Dimension Europas, vor allem durch die Entwicklung des Gefühls einer europäischen Bürgerschaft. Das Programm trägt wie folgt zu diesem übergeordneten Ziel bei:
- - Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas - geeint und reich in seiner kulturellen Diversität.
- - Es hilft, eine europäische Identität zu stiften, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut.
- - Es fördert das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen, achtet und würdigt dabei die kulturelle Diversität und trägt zum interkulturellen Dialog bei.
Zu diesem Zweck wurden vier spezifische Ziele festgelegt; sie werden auf transnationaler Basis im Rahmen von drei Aktionen umgesetzt (weiter unten erläutert), die die operativen Ziele vorgeben:
Spezifisches Ziel Nr. 1: Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzubringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können.
Das Programm soll die europaweite direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Rahmen der Programmaktivitäten als auch bei der Entwicklung des Konzeptes einer europäischen Identität fördern. Eine der wirksamsten Partizipationsformen ist die unmittelbare Erfahrung anderer Kulturen in einem auf Austausch ausgerichteten Umfeld, in dem die Menschen durch ihre Beteiligung an Fragen und Aktionen zum Wesen Europas einen Lernprozess durchlaufen. Dieser interkulturelle Austausch soll die Kenntnis der Kultur und Geschichte der jeweils anderen europäischen Völker verbessern, dadurch unser gemeinsames kulturelles Erbe in den Vordergrund rücken und die Basis für unsere gemeinsame Zukunft stärken.
Spezifisches Ziel Nr. 2: Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern.
Die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene braucht Unterstützung. Diese europaweiten Organisationen, die ein breites Spektrum der Bevölkerung repräsentieren, können die Rolle von Multiplikatorinnen übernehmen und mit ihren transnationalen und transsektoralen Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft den Menschen in Europa ihre Stimme leihen.
Spezifisches Ziel Nr. 3: Die europäische Idee für die Bürger/innen greifbarer machen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert und gewürdigt werden, während die Erinnerung an die Vergangenheit bewahrt wird.
Aktivitäten zu gemeinsamen Ideen, Werten und Errungenschaften, die sich über Grenzen hinweg an ein möglichst breites Publikum wenden und die möglichst viele Europäer/innen erreichen, sind nötig. Diese europaweiten Aktivitäten sollen die bereits vorhandene nationale und regionale Identität um das Gefühl der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Idealen erweitern, indem sie das gemeinsame kulturelle Erbe in den Vordergrund stellen.
Spezifisches Ziel Nr. 4: Die ausgewogene Integration von Bürgerinnen und Bürgen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Mitgliedstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Diversität als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt den Aktivitäten, die gemeinsam mit den erst vor Kurzem der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Ohne intensive und umfassende Einbindung der Bürger/innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der neuen Mitgliedstaaten ist die weitere Entwicklung Europas ernsthaft gefährdet. Daher ist das letztgenannte Ziel bei der Umsetzung sämtlicher Programmaktivitäten mit zu berücksichtigen. Die transnationale Zusammenarbeit spielt für dieses Ziel eine entscheidende Rolle.
Diese Ziele werden mit Hilfe einer Reihe von Aktionen umgesetzt, die zusammen mit den erwarteten Ergebnissen unten beschrieben werden. Wichtige Aspekte sind die Vernetzung und die Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von Informations - und Kommunikationstechnologien, was sich sowohl in der Art der Aktivitäten als auch an der Bandbreite der beteiligten Organisationen widerspiegelt. Interaktionen und Synergien zwischen den am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteuren werden gefördert. So wird das Konzept der Nachhaltigkeit und der Aufbau einer Struktur unterstützt, die über die Sachzwänge und die Laufzeit des Programms hinaus zur Entstehung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen kann. Das betrifft nicht nur die Aufbau und die Verstärkung von Netzwerken, sondern auch die Organisationen selbst. Das Programm bringt Menschen und Organisationen zusammen, spiegelt deren Diversität wider und kann zur Entstehung einer dynamischen, innovativen Gesellschaft beitragen.
Aktion 1: Aktive Bürger/innen für Europa
Dieser Programmteil ist speziell auf Aktivitäten ausgerichtet, die Bürger/innen entweder direkt oder indirekt einbeziehen. Es gibt zwei Arten von Maßnahmen:
- - Städtepartnerschaften
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgerinnen und Bürgern - durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten - zum Inhalt haben oder fördern. Das können punktuelle Aktivitäten oder Pilotprojekte sein: Dazu gehören Bürgerbegegnungen (ca. 1250/Jahr) sowie Konferenzen oder Seminare zu Themen von gemeinsamem Interesse (ca. 60/Jahr). Die Aktivitäten können auch strukturierte mehrjährige Vereinbarungen zwischen mehreren Partnern sein und einen gezielteren Ansatz verfolgen (ca. 13/Jahr). Diese Maßnahme soll das gegenseitige Kennenlernen und das Verständnis zwischen Bürgern und Kulturen stärken.
Um die Umsetzung dieser Maßnahme zu unterstützen, können Strukturfördermittel direkt an den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vergeben werden, eine Einrichtung mit einer Zielsetzung von allgemeinem europäischem Interesse, die im städtepartnerschaftliche Bereich tätig ist.
- - Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen
Diese Maßnahme unterstützt verschiedene transnationale und transsektorale Projekte mit direkter Bürgerbeteiligung (ca. 60/Jahr). Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft bestimmen Umfang und Reichweite derartiger Projekte, die mit Hilfe innovativer Ansätze die möglichen Lösungen für die ermittelten Bedürfnisse untersuchen sollen. Diese Projekte führen Bürger/innen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammen, die gemeinsam handeln oder über gemeinsame europäische Themen diskutieren und so gegenseitiges Verständnis entwickeln und Interesse für den europäischen Integrationsprozess wecken.
Bessere Bürgerprojekte brauchen flankierende Maßnahmen, um Good Practices auszutauschen, um die Erfahrungen der Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich staatlicher Stellen zu bündeln und um neue Fähigkeiten z.B. durch Schulungen) zu entwickeln.
Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft in Europa
- - Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen ("Think-Tanks")
Einrichtungen, die neue Ideen und Überlegungen zu europäischen Themen beisteuern, sind wichtige institutionelle Gesprächspartner für die EU-Organe und in der Lage, unabhängige strategische transsektorale Empfehlungen auszusprechen. Sie können Aktivitäten - vor allem zur europäischen Bürgerschaft und zu europäischen Werten und Kulturen - durchführen, die die Diskussion beleben. Diese Maßnahme soll die institutionelle Leistungsfähigkeit jener Einrichtungen stärken, die repräsentativ sind, einen echten europäischen Mehrwert erbringen, große Multiplikatorwirkung erzielen und in der Lage sind, mit anderen Programmbegünstigten zusammenzuarbeiten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke (3/Jahr).
An die Vereinigung "Unser Europa" (Groupement d'etudes et de recherches Notre Europe), die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt, können Strukturfördermittel direkt vergeben werden.
- - Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
Es braucht zivilgesellschaftliche Organisationen, die in der Lage sind, in vielen Bereichen von allgemeinem Interesse auf europäischer Ebene zu operieren und zusammenzuarbeiten (z.B. gemeinsame Werte und gemeinsames Erbe, freiwilliges Engagement, soziale Themen). Mit Hilfe dieser Maßnahme verfügen sie über die nötige Kapazität und Stabilität, um für ihre Mitglieder und für die Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene die Rolle transnationaler Katalysatoren zu übernehmen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stärkung transeuropäischer Netzwerke. Die Kommission sieht Betriebskostenzuschüsse für ca. 20 Netzwerke/Jahr vor; um ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, wird eine ausreichende Summe für relativ kleine Betriebskostenzuschüsse bereitgestellt (50 000-100 000 €).
An zwei Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, können Strukturfördermittel direkt vergeben werden: die Plattform der europäischen NRO des sozialen Sektors und an die Europäische Bewegung.
- - Unterstützung für Initiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Vereinigungen, Think-Tanks usw. können - durch Diskussionen, Veröffentlichungen, Parteinahme und andere konkrete transnationale Projekte - Bürger/innen einbinden oder ihre Interessen vertreten. Wenn die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen eine europäische Dimension erhalten bzw. diese Dimension ausgebaut wird, können die Organisationen ihre Leistungsfähigkeit verbessern und ein größeres Publikum erreichen. Die direkte Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten trägt zu größerem, gegenseitigem Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Sichtweisen bei und zeigt gemeinsame Anliegen und Werte auf. Ca. 125 Projekte jährlich sollen zu diesem Zweck gefördert werden.
Aktion 3: Gemeinsam für Europa
- - Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung
Mit dieser Maßnahme werden von oder gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisierte Veranstaltungen beträchtlicher Größe und Wirkung unterstützt (ca. 5/Jahr), die bei den Völkern Europas auf große Resonanz stoßen, ihr Gefühl von Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft verstärken, ihnen die Geschichte, Errungenschaften und Werte der Europäischen Union bewusst machen, sie in den interkulturellen Dialog einbeziehen und das Gefühl europäischer Identität entstehen lassen.
- - Studien
Die Kommission führt Studien, Erhebungen und Umfragen (2/Jahr) durch, um ein klareres Bild der aktiven Bürgerschaft auf europäischer Ebene zu gewinnen.
- - Informations- und Verbreitungsinstrumente
Der Schwerpunkt liegt auf den Bürgerinnen und Bürgern und auf der Vielfalt der Initiativen im Bereich der aktiven Bürgerschaft. Deshalb sollen ein Internet-Portal und andere Instrumente umfassend über die einzelnen Programmaktivitäten, andere europäische Aktionen zur Bürgerschaft und sonstige relevante Initiativen informieren.
An die "Association Jean Monnet" und das "Centre Europeen Robert Schuman" können Strukturfördermittel direkt vergeben werden, da beide Einrichtungen ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen.
Die folgende Tabelle enthält die zur Feststellung der Ergebnisse und Auswirkungen der Programmaktivitäten vorgesehenen Indikatoren:
Ziele | Indikatoren | |
Allgemeine Ziele Die allgemeinen Ziele sollen: | ||
den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas geben - geeint und reich in seiner kulturellen Diversität; | Änderung im Verhalten der Programmteilnehmer/innen | |
eine europäische Identität stiften, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut; | Änderung der Wahrnehmungen der Programmteilnehmer/innen | |
das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen fördern, dabei die kulturelle Diversität achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog beitragen; | Änderung der Einstellungen der Programmteilnehmer/innen | |
Spezifische Ziele | Indikatoren | |
Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzubringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen, gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können; | Anteil der gestarteten/durchgeführten Projekte, die vor allem versuchen/versucht haben, Bürger/innen in Kontakt zu bringen; Anzahl der Bürger/innen, die mit Hilfe des Programms an Austausch- und Kooperationsmaßnahmen teilnehmen/teilgenommen haben; Anzahl der Gemeinschaften, die mit Hilfe des Programms an Austausch- und Kooperationsmaßnahmen teilnehmen/teilgenommen haben; Anteil entsprechender abgeschlossener Projekte, die ohne Finanzierung aus dem Programm wahrscheinlich nicht durchgeführt worden wären (auf Basis einer Teilnehmerbefragung); | |
Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern; | Anteil der gestarteten/durchgeführten Projekte, die konkret auf die Förderung einer strukturierten, dynamischen Zivilgesellschaft abzielen/abzielten; Ausmaß der neuen Kenntnisse und Ideen, die mit Unterstützung des Programms entwickelt wurden; Anteil entsprechender Projekte, die ohne Finanzierung aus dem Programm wahrscheinlich nicht umgesetzt worden wären (auf Basis einer Teilnehmerbefragung); | |
Die europäische Idee für die Bürger/innen greifbarer machen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert und gewürdigt werden, während die Erinnerung an die Vergangenheit bewahrt wird; | Presse- und Medienberichterstattung über die Veranstaltungen - qualitativ und quantitativ; | |
Die ausgewogene Integration von | Anteil der gestarteten/durchgeführten | |
Bürgerinnen und Bürgern sowie | Projekte, die vor allem versuchen/versucht | |
zivilgesellschaftlichen Organisationen | haben verschiedene Organisationen in | |
aus allen Mitgliedstaaten fördern, dabei | Kontakt zu bringen; | |
zum interkulturellen Dialog beitragen | Anteil der gestarteten/durchgeführten | |
und sowohl die Diversität als auch die | Projekte, die vor allem auf die Einbindung | |
Einheit Europas betonen, mit | von Organisationen und Bürger/innen aus | |
besonderem Augenmerk auf den | den neuen Mitgliedstaaten und den | |
Aktivitäten, die gemeinsam mit den erst | Kandidatenländern abzielen/abzielten; | |
vor Kurzem der Europäischen Union beigetreten Mitgliedstaaten | Steigerungsrate bei den Teilnehmern aus | |
durchgeführt werden; | den neuen Mitgliedstaaten und den | |
Kandidatenländern an transnationalen Aktivitäten; Anteil entsprechender Projekte, die ohne | ||
Finanzierung über das Programm wahrscheinlich nicht umgesetzt worden wären, (auf Basis einer Teilnehmerbefragung); | ||
Operative Ziele | Indikatoren | |
Aktive Bürger/innen für Europa: | Anzahl der Städtepartnerschaftsprojekte | |
Anteil des gesamten Programmbudgets, der | ||
- Städtepartnerschaften | für die Unterstützung von | |
- Bürgerprojekte und flankierende | Städtepartnerschaften verwendet wird | |
Maßnahmen | Anzahl der zur Förderung der aktiven | |
Bürgerschaft gestarteten Projekte Anzahl der unterstützten flankierenden | ||
Maßnahmen Anteil des gesamten Programmbudgets, mit | ||
dem Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen unterstützt werden Nutzungsgrad des Informationsportals | ||
Anteil des gesamten Programmbudgets, der | ||
für dieses operative Ziel aufgewendet wird (Zielvorgabe: 40 %). | ||
Aktive Zivilgesellschaft in Europa: - Strukturförderung für | Anzahl der Maßnahmen, an denen Think-Tanks beteiligt sind | |
Forschungseinrichtungen, die sich mit | Anzahl der unterstützten Think-Tanks | |
europäischen öffentlichen Politiken | Anteil des gesamten Programmbudgets, der | |
beschäftigen (Think-Tanks) | für die Unterstützung von Thinktanks | |
- Strukturförderung für | verwendet wird | |
zivilgesellschaftliche Organisationen | Anzahl der unterstützten europäischen | |
auf europäischer Ebene | Organisationen, die im | |
- Unterstützung von Initiativen | zivilgesellschaftlichen Bereich tätig sind | |
zivilgesellschaftlicher Organisationen | Anteil des gesamten Programmbudgets, der für die Unterstützung derartiger Organisationen verwendet wird | |
Anzahl der unterstützten Projekte | ||
Nutzungsgrad des Informationsportals | ||
Anteil des gesamten Programmbudgets, der für dieses operative Ziel aufgewendet wird (Zielvorgabe: 30 %) | ||
Gemeinsam für Europa | Anzahl der unterstützten Veranstaltungen | |
Anzahl der unterstützten Konferenzen | ||
Nutzungsgrad des Informationsportals | ||
Anzahl der finanzierten Studien und Forschungsprojekte | ||
Anteil des gesamten Programmbudgets, der für dieses operative Ziel aufgewendet wird (Zielvorgabe: 15 %). |
Die für die einzelnen Aktionen angegebenen Prozentsätze sind Richtwerte. Die Gesamtsumme deckt nicht das Gesamtbudget des Programms ab, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und Verwaltungsausgaben zu berücksichtigen.
5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben):
Nachstehend ist darzulegen, welche Methode(n)18 für die praktische Durchführung der Maßnahme gewählt wurde(n):
X Zentrale Verwaltung
X direkt durch die Kommission
X indirekt durch Befugnisübertragung an: X Exekutivagenturen
- - die in Artikel 185 der Haushaltsordnung bezeichneten von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen
X nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden
- - Geteilte oder dezentrale Verwaltung
- - auf Ebene der Mitgliedstaaten
- - auf Ebene von Drittländern
- - Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (Angabe von Einzelheiten)
Ergänzende Bemerkungen:
Die meisten Maßnahmen werden wie folgt zentral verwaltet:
- - Die Kommission kümmert sich um die direkte Verwaltung strategischer Aktivitäten, insbesondere solcher, die den Aufbau von Partnerschaften oder die Organisation größerer Veranstaltungen umfassen: Strukturfördermittel für "Think-Tanks" und zivilgesellschaftliche Netzwerke, Unterstützungsmaßnahmen für Städtepartnerschaften, Bürgerinitiativen, Studien und Erhebungen sowie die Mehrzahl von Sonderveranstaltungen und die Verbreitung von Informationen.
- - Die Exekutivagentur verwaltet im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse kleinere Projekte: Städtepartnerschaftsprojekte (Bürgerbegegnungen, Konferenzen und Seminare) und zivilgesellschaftliche Projekte.
- - Unter besonderen Umständen und in bestimmten Ländern kann die Kommission ggf. beschließen, nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, mit der Programmverwaltung zu betrauen.
6. Überwachung und Evaluierung
6.1. System der begleitenden Kontrolle
Die spezifischen Ziele und die Aktionen des Programms unterliegen der begleitenden Kontrolle. Die Daten werden wie folgt erhoben:
- - Alle Programmteilnehmer/innen füllen vor und nach Durchführung der Maßnahmen einen Fragebogen aus, um die Veränderungen in Bezug auf Verhalten, Wahrnehmungen und Einstellungen messen zu können. Bei dieser Umfrage wird auch erhoben, ob die Projekte auch ohne Finanzierung aus dem Programm durchgeführt worden wären.
- - Alle relevanten quantitativen Daten werden von der Einrichtung gesammelt, der die Projektverwaltung obliegt.
- - Informationen zur Feststellung der Leistung, der Ergebnisse und der Wirkung des Programms werden ebenfalls den Prüfberichten von Begünstigten entnommen, die stichprobenartig ausgewählt werden (30 pro Jahr).
- - Das Informationsportal verfügt über eine Besucherzählfunktion. 6.2. Bewertung 6.2.1. Exante-Bewertung:
Die Exante-Bewertung wurde von der Kommission mit Hilfe eines externen Beraters durchgeführt (August 2004 - Februar 2005). Im Rahmen dieser Bewertung fand eine umfassende Konsultation über die anzugehenden Probleme und Fragen, die Zielgruppe, die wichtigsten Ziele und die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten statt, und zwar in drei Schritten:
a) Öffentliche Online-Konsultation (15. Dezember 2004 - 15. Februar 2005)
Die Online-Konsultation erfolgte per elektronischer Nachrichtenübermittlung und ergab mehr als 1 000 Antworten (ca. 700 von Organisationen und ca. 300 von Einzelpersonen). Fast alle Auskunftspersonen stimmten der Notwendigkeit eines neuen Programms zu. Dies ist eine überwältigende Mehrheit. Das vorgeschlagene Gesamtkonzept, sowohl die Bürger/innen direkt als auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen einzubinden, fand enormen Anklang. Die große Zustimmung zur Fortsetzung der laufenden Aktivitäten (z.B. Städtepartnerschaften und Betriebskostenzuschüsse für Organisationen) war ein eindeutiger Beweis für deren Erfolg. Als Neuerungen wurden gefordert: mehrjährige Projekte, das Bündeln der Erfahrungen lokaler Projekte in verschiedenen Mitgliedstaaten, Entwicklung innovativer Partnerschaften/Kooperation mit neuen Partnern und Großveranstaltungen, die die Bürger/innen auf EU-Ebene mobilisieren, vor allem im Kontext des interkulturellen Dialogs. Auch Ideen zum Austausch von Good Practices im Freiwilligensektor und die Vernetzung von "Think-Tanks" fanden Zustimmung. Zahlreiche Teilnehmer/innen sprachen sich für eine Vereinfachung der Verfahren aus.
Die vollständigen Ergebnisse werden demnächst auf der Website der GD EAC sowie auf der Website "Ihre Stimme in Europa" veröffentlicht.
b) Bilaterale Sitzungen mit den wichtigsten Akteuren (Januar - Februar 2005)
Diese bilateralen Kontakte boten die Möglichkeit für ausführliche Diskussionen mit einer Reihe wichtiger Gesprächspartner/innen aus den unterschiedlichsten Bereichen19.
Die Sitzungsberichte liegen vor (EAC.D.4).
c) Konsultationsforum (3.-4. Februar 2005)
Etwa 350 Personen nahmen am Konsultationsforum teil, darunter alle relevanten Akteurinnen und Akteure: NRO, Think-Tanks, regionale und kommunale Vertreter/innen, europäische Netzwerke, Interessengruppen, Gewerkschaften und europäische Vereinigungen. Die Teilnehmer/innen erachteten die transnationale Dimension als grundlegendes Element. Sie unterstrichen die interkulturelle Dimension sowie die Notwendigkeit, den Kontakten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der "neuen", "alten" und künftigen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es wurde eine stärkere Anerkennung der Freiwilligkeit gefordert, die ein wesentlicher Aspekt dieses Bereichs ist. Ferner sprach man sich dafür aus, dass das Programm sowohl den einzelnen Bürgern als auch Europa insgesamt zugute kommen müsse. Zudem kam man zu dem Schluss, dass die Initiative, die verschiedenen Akteure zusammen zu bringen, in Zukunft weitergeführt werden sollte. Es wurde vorgeschlagen, mehr Raum für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu schaffen und gemeinsame Gedenkfeiern für bestimmte Errungenschaften und prägende Momente unserer Geschichte auszurichten.
Das Thema Kontinuität wurde wiederholt angesprochen ohne jedoch im Widerspruch zu Innovationen zu stehen. Es gab breite Zustimmung zur Fortsetzung der Städtepartnerschaftsaktivitäten, ebenso für Betriebskostenzuschüsse für NRO und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit auf ausreichende öffentliche Finanzierungsquellen angewiesen sind. Bereits etablierte Organisationen, wie etwa die Gewerkschaften, könnten ihre Netzwerke nutzen, um über europäische Fragen zu diskutieren und diesbezügliche Beiträge zu leisten. Europäisch ausgerichtete Aktivitäten von "Think-Tanks" müssten unterstützt, gestärkt, und strukturiert werden. Viele der auf dem Forum angesprochenen Fragen bezogen sich außerdem auf die Umsetzung und die Notwendigkeit der Vereinfachung der Verfahren.
Das Konzept der mehrjährigen Bezuschussung wurde als Möglichkeit angesehen, aktiv zum Kapazitätsaufbau und zur Beständigkeit aller Aktivitäten beizutragen, doch sollte auch Raum für kurzfristigere Maßnahmen bleiben, zum Beispiel für innovative oder weniger umfangreiche Aktionen (insbesondere im Bereich der Städtepartnerschaften). Es wurde empfohlen, Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Programmaktivitäten zu nutzen, zum Beispiel zwischen Städtepartnerschaften und NRO. Auch die Vernetzung wurde als wichtig erachtet. Diese Vernetzung sollte nicht nur zwischen ähnlichen, sondern auch zwischen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren stattfinden - ein Beispiel hierfür wäre die Verknüpfung zwischen Think-Tanks (Ideen) und Organisationen der Zivilgesellschaft (Aktionen). Ferner wurde gefordert, die Verbindung zwischen diesem Programm und anderen Programmen der Kommission (in den Bereichen Jugend, Bildung, Recht, Soziales usw.) sicherzustellen.
Das vollständige Protokoll der Diskussionen und die Berichte aus den Parallelveranstaltungen werden auf CD-ROM gespeichert und an alle Teilnehmer/innen verschickt sowie auf die Website der GD EAC gesetzt.
Diese Erkenntnisse wurden in die Exante-Bewertung integriert und bei der Ausarbeitung des vorliegenden Programmvorschlags berücksichtigt. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer Antwort auf den Bedarf der Bürger/innen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen an einem Unterstützungsprogramm für transnationale Maßnahmen im Bereich der aktiven Bürgerschaft. Ferner betonen sie die Komplementarität zu anderen Programmen und Aktivitäten der Europäischen Union, insbesondere denjenigen, die von der GD "Presse und Information", der GD "Forschung" und der GD "Justiz, Freiheit und Sicherheit" umgesetzt werden.
6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Expost-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen):
Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Vorschlags lief das derzeitige Programm erst seit einem Jahr. Eine Expost-Bewertung dieses Programms (2004-2006) muss bis Dezember 2007 vorgelegt werden; ein erster Bericht (Entwurf) dürfte voraussichtlich Anfang 2006 verfügbar sein.
6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen: Zwischenbericht
Der erste Bericht wird drei Jahre nach Programmbeginn erstellt (bis spätestens 31. Dezember 2010). Ziel dieses Berichts ist eine erste Beurteilung der bis zur Halbzeit erzielten Ergebnisse, damit etwaige Änderungen oder Anpassungen, die als erforderlich erachtet werden, für die zweite Programmhälfte vorgenommen werden können (Mitteilung über die Fortsetzung des Programms bis spätestens 31. Dezember 2011).
Expost-Bewertung
Der Expost-Bericht über die Auswirkungen der Maßnahme wird zum Abschluss des siebenjährigen Programms erstellt (bis spätestens 31. Dezember 2015). Ziel dieses Berichts ist eine vergleichende Beurteilung der Fördersysteme im Hinblick auf die Programmziele. Wie beim Zwischenbericht wird die Kommission auch hier die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch nehmen.
7. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
Die Prüfung der nach dem Verfahren von Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses ausgewählten Projekte erfolgt anhand eines Stichprobensystems.
Der/die Empfänger/in eines Zuschusses hält sämtliche Belege über die getätigten Ausgaben fünf Jahre ab der Schlusszahlung der Kommission zu deren Verfügung. Der/die Zuschussempfänger/in sorgt dafür, dass gegebenenfalls die Belege, die sich im Besitz der Partner oder Mitglieder der Organisation befinden, der Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommission kann die Verwendung des Zuschusses entweder unmittelbar durch ihre Bediensteten oder durch eine qualifizierte externe Einrichtung ihrer Wahl prüfen lassen. Diese Prüfungen können während der gesamten Laufzeit des Vertrags und während eines Zeitraums von fünf Jahren ab Zahlung des Restbetrags durchgeführt werden. Die Kommission ordnet gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfungen eine Einziehung an.
Den Bediensteten der Kommission und den von der Kommission beauftragten Personen ist in angemessener Weise Zugang zu den Räumlichkeiten der/des Begünstigten sowie zu allen für die Durchführung der Prüfungen erforderlichen Informationen, einschließlich der elektronisch gespeicherten Daten, zu gewähren.
Der Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben in Bezug auf Kontrollen und Prüfungen die gleichen Rechte wie die Kommission; dies gilt insbesondere für das Zugangsrecht.
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, im Rahmen dieses Programms Kontrollen und Überprüfungen vor Ort gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates20 vorzunehmen. Gegebenenfalls werden Untersuchungen von dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates21 durchgeführt.
8. EINZELHEITEN der erforderlichen Ressourcen
8.1. Finanzkosten der Umsetzung des Vorschlags - aufgeschlüsselt nach Zielen
Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. E (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
Art der Outputs | Durchschnittskosten | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | insgesamt | |||||||||
Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | Zahl d. Out- puts | Gesamtkosten | |||
Operatives Ziel Nr. aktive Bürger/innen für Europa | ||||||||||||||||||
Maßnahme 1: Städtepartnerschaften | ||||||||||||||||||
Bürgerbegegnungen | Projektzuschuss | 0,008 | 875 | 7,000 | 1.088 | 8,700 | 1.125 | 9,000 | 1.300 | 10,400 | 1.425 | 11,400 | 1.513 | 12,100 | 1.613 | 12,900 | 8.939 | 71,500 |
-Konferenzen& Seminare | Projektzuschuss | 0,025 | 52 | 1,300 | 60 | 1,500 | 60 | 1,500 | 72 | 1,800 | 80 | 2,000 | 80 | 2,000 | 84 | 2,100 | 488 | 12,200 |
-Mehrjährige Städtepartnerschaftsprojekte | Projektzuschuss | 0,200 | 4 | 0,700 | 5 | 1,000 | 7 | 1,300 | 9 | 1,800 | 12 | 2,400 | 13 | 2,600 | 17 | 3,400 | 67 | 13,200 |
- Unterstützung des RGRE | Betriebskostenzuschuss | 0,250 | 1 | 0,250 | 1 | 0,250 | 1 | 0,250 | 1 | 0,280 | 1 | 0,280 | 1 | 0,280 | 1 | 0,300 | 7 | 1,890 |
Maßnahme 2 Bürgerprojekte und flankierende Massnahmen | ||||||||||||||||||
Bürgerprojekte (Panels usw.) | Projektzuschuss | 0,020 | 6 | 0,125 | 12 | 0,225 | 15 | 0,310 | 18 | 0,360 | 18 | 0,360 | 25 | 0,500 | 94 | 1,880 | ||
Flankierende Maßnahmen (Schulungen usw.) | Projektzuschuss/ Auftragsvergabe | 0,020 | 7 | 0,125 | 11 | 0,225 | 16 | 0,310 | 18 | 0,360 | 18 | 0,360 | 25 | 0,500 | 95 | 1,880 | ||
Ziel 1 insgesamt | 932 | 9,250 | 1.167 | 11,700 | 1.216 | 12,500 | 1.413 | 14,900 | 1.554 | 16,800 | 1.643 | 17,700 | 1.765 | 19,700 | 9.690 | 102,550 | ||
Operatives Ziel Nr. 2: aktive Zivilgesellschaft in Europa | ||||||||||||||||||
Maßnahme 1: Strukturförderung für "Think-Tanks" | ||||||||||||||||||
- Think-Tanks | Betriebskostenzuschuss | 0,160 | 6 | 1,000 | 8 | 1,300 | 9 | 1,400 | 11 | 1,800 | 14 | 2,200 | 15 | 2,400 | 16 | 2,500 | 79 | 12,600 |
-Netzwerke | Betriebskostenzuschuss | 0,100 | 3 | 0,300 | 3 | 0,300 | 4 | 0,400 | 5 | 0,500 | 6 | 0,600 | 7 | 0,700 | 28 | 2,800 | ||
- Vereinigung "Unser Europa" | Betriebskostenzuschuss | 0,650 | 1 | 0,630 | 1 | 0,630 | 1 | 0,630 | 1 | 0,660 | 1 | 0,660 | 1 | 0,660 | 1 | 0,680 | 7 | 4,550 |
Maßnahme 2: Strukturförderung für Zivilgesellschaftliche Organisationen | ||||||||||||||||||
-Netzwerke | Betriebskostenzuschuss | 0,160 | 11 | 1,700 | 13 | 2,000 | 14 | 2,200 | 16 | 2,600 | 18 | 2,800 | 19 | 3,000 | 20 | 3,200 | 111 | 17,500 |
- Soziale Plattform | Betriebskostenzuschuss | 0,640 | 1 | 0,620 | 1 | 0,620 | 1 | 0,620 | 1 | 0,650 | 1 | 0,650 | 1 | 0,650 | 1 | 0,670 | 7 | 4,480 |
- Europäische Bewegung | Betriebskostenzuschuss | 0,490 | 1 | 0,360 | 1 | 0,380 | 1 | 0,400 | 1 | 0,430 | 1 | 0,450 | 1 | 0,480 | 1 | 0,500 | 7 | 3,000 |
Maßnahme 3: Initiativen DER Zivilgesellschaft | ||||||||||||||||||
- Unterstützung für Projekte | Projektzuschuss | 0,080 | 50 | 3,000 | 78 | 4,700 | 83 | 5,000 | 90 | 5,400 | 95 | 5,700 | 100 | 6,000 | 100 | 6,000 | 596 | 35,800 |
Ziel 2 insgesamt | 70 | 7,310 | 105 | 9,930 | 112 | 10,550 | 124 | 11,940 | 135 | 12,960 | 143 | 13,790 | 146 | 14,250 | 835 | 80,730 | ||
Operatives Ziel Nr. 3: Gemeinsam für Europa | ||||||||||||||||||
Maßnahme 1: Veranstaltungen mit grosser Öffentlichkeitswirkung | ||||||||||||||||||
- Veranstaltungen | Zuschuss/ Auftragsvergabe | 0,750 | 1 | 1,000 | 3 | 2,000 | 3 | 2,200 | 4 | 3,000 | 4 | 3,000 | 4 | 3,000 | 4 | 3,300 | 23 | 17,500 |
Maßnahme 2: STUdieN | ||||||||||||||||||
- Studien, Erhebungen, Meinungsumfragen | Zuschuss/ Auftragsvergabe | 0,200 | 1 | 0,200 | 1 | 0,200 | 2 | 0,300 | 2 | 0,300 | 2 | 0,330 | 2 | 0,400 | 10 | 1,730 | ||
Maßnahme 3: Information UND Verbreitung | ||||||||||||||||||
Portal/Dienstleistungsverträge | Auftragsvergabe | 0,100 | 2 | 0,200 | 2 | 0,200 | 2 | 0,200 | 3 | 0,250 | 3 | 0,330 | 4 | 0,350 | 4 | 0,400 | 20 | 1,930 |
& | Betriebskostenzuschuss | 0,200 | 2 | 0,400 | 2 | 0,400 | 2 | 0,400 | 2 | 0,440 | 2 | 0,450 | 2 | 0,460 | 2 | 0,480 | 14 | 3,030 |
Ziel3 insgesamt | 5 | 1,600 | 8 | 2,800 | 8 | 3,000 | 11 | 3,990 | 11 | 4,080 | 12 | 4,140 | 12 | 4,580 | 67 | 24,190 | ||
Gesamtkosten | 1.007 | 18,160 | 1.280 | 24,430 | 1336 | 26,050 | 1.548 | 30,830 | 1.700 | 33,840 | 1.798 | 35,630 | 1.923 | 38,530 | 10.522 | 207,470 |
8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind
8.2.3. Herkunft der damit betrauten Humanressourcen (Statutspersonal)
(Bei Angabe mehrerer verschiedener Quellen ist jeweils die Zahl der aus jeder Quelle stammenden Stellen anzugeben)
- - Derzeit für die Durchführung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen
- - im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für das Jahr n vorab zugewiesene Stellen
- - im Rahmen des anstehenden neuen APS/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen
- - innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumschichtung)
- - für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des APS/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen
8.2.4. Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (15 01 04 - Verwaltungsausgaben)
in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
Haushaltslinie | ||||||||
2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | insgesamt | |
(15.0104) | ||||||||
1 Technische und administrative Unterstützung (einschließlich Personalkosten) | ||||||||
Exekutivagenturen26 | 2,551 | 3,173 | 3,238 | 3,540 | 3,609 | 3,806 | 3,883 | 23,800 |
Sonstige technische und administrative Unterstützung | ||||||||
- intra muros | 0,062 | 0,064 | 0,065 | 0,066 | 0,068 | 0,069 | 0,070 | 0,464 |
- extra muros | 0,029 | 0,030 | 0,030 | 0,031 | 0,031 | 0,032 | 0,032 | 0,215 |
Ausgaben für flankierende Maßnahmen | 0,398 | 0,403 | 0,417 | 0,433 | 0,452 | 0,463 | 0,485 | 3,051 |
Ausgaben für technische und administrative Unterstützung insgesamt | 3,040 | 3,670 | 3,750 | 4,070 | 4,160 | 4,370 | 4,470 | 27,530 |
8.2.5. Im Referenzbetrag nicht enthaltene Personalausgaben und Nebenkosten
in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
Art der Humanressourcen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Beamte und Bedienstete auf Zeit (15 01 01) | l,127 | l,150 | l,173 | l,197 | l,463 | l,493 | l,523 |
Aus Artikel 15 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal usw.) | 0,232 | 0,236 | 0,241 | 0,245 | 0,251 | 0,256 | 0,261 |
Personalausgaben und Nebenkosten insgesamt (nicht im Referenzbetrag enthalten) | 1,359 | 1,386 | 1,414 | 1,442 | 1,714 | 1,749 | 1,784 |
Berechnung - Beamte und Bedienstete auf Zeit
(2005): 108 000 €
Indexierung: l,040 (2007), l,061 (2008), l,082 (2009), l,104 (2010), l,126 (2011), l,149 (2012), l,172 (2013)
10 (12) Vollzeitäquivalente: 3(4) A - l(2) B - 6 C
Berechnung - Aus Artikel 15 01 02 finanziertes Personal
Vertragspersonal: (1) A: 87 014 € - (1) B: 51 140 € - (1) C: 40 037 € - (1) ANS: 44 316 €
Indexierung: l,040 (2007), l,061 (2008), l,082 (2009), l,104 (2010), l,126 (2011), l,149 (2012), l,172 (2013)
& 1 Vollzeitäquivalent: (ANS)
Die Personalkosten unter Ziffer 8.2.5 sind eine Schätzung für den Zeitraum 2007-2013. Unter Berücksichtigung der jährlichen Steigerung der operativen Mittel würden sich die Humanressourcen von 14 Personenjahren im Jahr 2007 auf 16 Personenjahre im Jahr 2013 erhöhen.
Gegenüber 2006 wird im Jahr 2007 kein zusätzliches Personal benötigt. 8.2.6 Sonstige nicht im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben
in Mio. € (gerundet auf 3 Dezimalstellen)
2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | INS- Gesamt | |
15 01 02 11 01 - Dienstreisen | 0,042 | 0,042 | 0,043 | 0,044 | 0,045 | 0,046 | 0,047 | 0,309 |
& Konferenzen | 0,328 | 0,336 | 0,342 | 0,349 | 0,356 | 0,363 | 0,370 | 2,444 |
15 01 02 11 03 - Ausschüsse27 | 0,068 | 0,069 | 0,071 | 0,072 | 0,073 | 0,075 | 0,076 | 0,504 |
& Konsultationen | ||||||||
15 01 02 11 05 - Informationssysteme | ||||||||
2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (15 01 02 11) | 0,438 | 0,447 | 0,456 | 0,465 | 0,474 | 0,484 | 0,493 | 3,257 |
3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | ||||||||
Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen | 0,438 | 0,447 | 0,456 | 0,465 | 0,474 | 0,484 | 0,493 | 3,257 |
Personalausgaben und Nebenkosten (nicht im Referenzbetrag enthalten) |
Berechnung - Sonstige nicht im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben Dienstreisen: 5 Personen * 10 Dienstreisen * 825 € (durchschnittlich)
Sitzungen: 2 Sitzungen * 50 Personen * (860 € + (2*150 €))
Sitzungen: 3 Sitzungen * 25 Personen * 860 € (Verwaltungsausschuss)
Konferenz: Jahreskonferenz - (ca. 200 000 €)
Die erforderlichen Human- und Verwaltungsressourcen werden aus den Mitteln bedeckt, die der zuständigen GD im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zugeteilt werden. Die Zuteilung von Stellen sollte eine mögliche Neuverteilung von Stellen zwischen Abteilungen auf der Grundlage der neuen finanziellen Vorausschau berücksichtigen.
Hinweis: vgl.
Drucksache 469/03 (PDF) = AE-Nr. 032277 und
Drucksache 130/04 (PDF) = AE-Nr. 040559
3 ABl. C ... vom ..., S. ....
4 ABl. C ... vom ..., S. ....
5 ABl. C ... vom ..., S. ....
6 ABl. C ... vom ..., S. ....
7 ABl. C 122 vom 9.5.1988, S. 38.
8 Schlussfolgerungen der Europäischen Ratstagungen vom 7.-9. Dezember 2000, vom 14.-15. Dezember 2001 (und der beigefügten Erklärung von Laeken), vom 4.-5. November 2004 und vom 16.-17. Dezember 2004.
9 Beschluss 2004/100/EG des Rates vom 26. Januar 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) - ABl. L 30 vom 4.2.2004, S. 6.
10 ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. l.
11 ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. l.
12 ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
14 Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.
15 Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen.
16 Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 04 oder xx 01 05.
17 Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.
18 Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies unter dem Punkt "Ergänzende Bemerkungen" dieses Abschnitts im Einzelnen zu erläutern.
19 Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB), Plattform der europäischen NRO des sozialen Sektors, Solidar European Citizens" Action Service (ECAS), Foundation for Future Generations, COMECE (Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft), Zentrum für Europäische Politik (EPC), AVSO (Association of Voluntary Service Organisations), IZD (Internationaler Zivildienst), die Vereinigung "Unser Europa" und vier Städtepartnerschaftsausschüsse (während des Forums).
20 ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.
21 ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. l.
23 Die Kosten hierfür sind nicht im Referenzbetrag enthalten.
24 Die Kosten hierfür sind nicht im Referenzbetrag enthalten.
25 Die Kosten hierfür sind im Referenzbetrag enthalten.
26 Hier ist jeweils auf den Finanzbogen zum Gründungsrechtsakt der betreffenden Agentur zu verweisen.
27 Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.