Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage insgesamt
I. Einleitung
- 1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen" (KOM (2010) 672 endg.) vom 18. November 2010 zur Kenntnis.
- 2. Er begrüßt, dass die Kommission die Agrarwirtschaft als wesentlichen Bestandteil der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft anerkennt. Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche mit der Ernährungs- und Holzwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sowie zur Erreichung der Ziele der "Strategie Europa 2020" für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
- 3. Er betont, dass die umfassenden Agrarreformen seit 1992 die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wesentlich modernisiert und die landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen gestellt haben. Die GAP ist heute ziel- und leistungsorientiert, ohne dabei die Märkte zu verzerren. Die Weiterentwicklung der GAP muss auf deren Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz bis 2020 gerichtet werden und mit belegbaren Vorteilen für Verbraucher, Landwirte, ländliche Räume und Umwelt verbunden sein.
II. Der Finanzrahmen
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass sich bei der öffentlichen Anhörung zur Zukunft der GAP die überwältigende Mehrheit für eine auch in Zukunft starke GAP auf Grundlage der Zwei-Säulen-Struktur ausgesprochen hat.
Der Bundesrat begrüßt ferner, dass auch die Kommission die Bedeutung der Landwirtschaft für eine nachhaltige europäische Wirtschaft anerkennt und am Zwei-Säulen-Modell der GAP festhält.
Weiterhin begrüßt er in diesem Zusammenhang den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zur zukünftigen GAP, insbesondere die Forderung nach einer auch in Zukunft angemessenen Finanzierung im mehrjährigen EU-Finanzrahmen.
- 5. Um die zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht die GAP auch in Zukunft ein angemessenes Agrarbudget auf der Basis der bisherigen Mittelausstattung.
Auch im Rahmen eines reformierten Finanzsystems muss eine angemessene und verlässliche Finanzierung beider Säulen der GAP sichergestellt sein.
Er fordert eine wirkungsstarke GAP mit zwei Säulen, um die künftigen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen wettbewerbsfähiger Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel und nachwachsender Rohstoffe sowie gesellschaftlichen Anforderungen an Umwelt, Klima, Wassermanagement und Biodiversität sowie dem Erhalt vitaler ländlicher Räume bewältigen zu können.
- 6. Die Fragen zum konkreten finanziellen Rahmen der künftigen Agrarpolitik müssen den für 2011/2012 vorgesehenen Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen vorbehalten bleiben.
III. Der eingeschlagene Reformweg
- 7. Der Bundesrat ist wie die Kommission der Auffassung, dass sich das europäische Landwirtschaftsmodell und die marktorientierten Reformen der GAP bewährt haben. Die GAP trägt heute maßgeblich zu einer territorial ausgewogenen und umweltfreundlichen Landwirtschaft in der EU bei. Die Förderung ist an erhebliche rechtliche Auflagen im Verbraucher-, Tier-, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gebunden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Deutschland bei der Modernisierung der Agrarpolitik weiter vorangeschritten ist als alle anderen Mitgliedstaaten. Bis 2013 werden die Direktzahlungen vollständig entkoppelt und auf regional gleich hohe Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt. Dies verbessert die Umweltwirkungen der GAP nachhaltig.
- 8. Der Bundesrat teilt die Feststellung der Kommission, dass eine Einstellung der öffentlichen Förderung die Produktion an begünstigten Standorten intensivieren und an weniger begünstigten marginalisieren könnte. Diese Politikoption wäre mit weitreichenden und unerwünschten ökonomischen, sozialen und ökologischen Konsequenzen für die ländlichen Räume verbunden.
IV. Die künftigen Herausforderungen
- 9. Der Bundesrat ist wie die Kommission der Auffassung, dass insbesondere - eine nachhaltige Ernährungssicherung,
- - der Umweltschutz und Klimawandel sowie
- - eine ausgewogene räumliche Entwicklung wichtige zukünftige Herausforderungen darstellen. Er begrüßt die Position der Kommission, dass diese Herausforderungen einen wettbewerbsfähigen und dynamischen Landwirtschaftssektor erfordern. Die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels in Europas ländlichen Räumen erfordert darüber hinaus besonderes Augenmerk.
V. Gründe für eine Reform
- 10. Der Bundesrat betont die Feststellung der Kommission, dass sich die europäische Agrarpolitik ständig weiterentwickelt hat. Gleichzeitig sieht auch er Bedarf, die GAP an die künftigen Herausforderungen, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit und Globalisierung, zunehmend volatile Märkte, Lebensmittelsicherheit, biologische Vielfalt, Wassermanagement, Klimaveränderungen und Klimaschutz, weiter anzupassen. Er weist darauf hin, dass eine Reihe zukünftiger Herausforderungen auf regionale Besonderheiten abgestimmte Strategien erfordern.
- 11. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine gerechtere und ausgewogenere Mittelverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und Landwirten anstrebt.
- 12. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Reform der GAP im Kontext der "Strategie Europa 2020" sowie eines zukünftigen umweltfreundlichen Wachstums im Agrarsektor und der ländlichen Wirtschaft stehen soll. Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft kann in diesem Zusammenhang auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt leisten.
VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP
- 13. Die von der Kommission genannten Hauptziele für die zukünftige GAP - rentable Nahrungsmittelerzeugung,
- - nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen sowie
- - ausgewogene räumliche Entwicklung werden vom Bundesrat ausdrücklich unterstützt. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen zur Stärkung einer wettbewerbsfähigen europäischen Landwirtschaft weiter zu entwickeln.
- 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vielfältigen Leistungen des europäischen Agrarmodells einer multifunktionalen Landwirtschaft keine Selbstverständlichkeiten sind. Ohne eine zielgerichtete und effiziente GAP sowie eine Grundsicherung für landwirtschaftliche Unternehmen wären die gesellschaftlichen Ziele, die mit dem europäischen Agrarmodell verfolgt werden, nicht erreichbar. Die GAP muss deshalb auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Einkommenssicherung, zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unternehmen und zur Honorierung der über den Markt nicht entlohnten Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft leisten.
VII. Zukunft der Direktzahlungen
- 15. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Direktzahlungen eine wichtige Funktion zur Stabilisierung der Einkommen der Landwirte und zur Sicherung eines Grundniveaus an öffentlichen Gütern haben. Er betont vor diesem Hintergrund, dass sich das Prinzip der pauschalen Honorierung öffentlicher Güter und Leistungen der Landwirtschaft mittels Direktzahlungen grundsätzlich bewährt hat und weiterentwickelt werden sollte.
- 16. Der Bundesrat steht aber der von der Kommission angestrebten "gerechteren" Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten sowohl wegen der zu erwartenden Mittelkürzungen für die deutsche Landwirtschaft als auch mit Blick auf die deutsche Nettozahlerposition kritisch gegenüber.
- 17. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitgliedstaaten noch stark voneinander abweichende Direktzahlungssysteme anwenden. Er fordert, dass die neue Planungsperiode vorrangig zur notwendigen Anpassung und Harmonisierung der Systeme genutzt werden soll. Der Bundesrat weist nachdrücklich darauf hin, dass Deutschland 2013 bei den Direktzahlungen ein reines Regionalmodell mit vollständig entkoppelten Direktzahlungen haben wird und damit eine Vorreiterrolle in der EU übernimmt. Der Bundesrat fordert nachdrücklich, dass alle Mitgliedstaaten auf dem Weg zu vollständig entkoppelten Direktzahlungen weiter voranschreiten. Er empfiehlt einheitliche Flächenprämien in den Regionen.
- 18. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Bedingungen, unter denen die Landwirte in der Gemeinschaft arbeiten, anerkennt. Nachfrageorientierte Wertschöpfung der Landwirtschaft und die Produktions- und Lebenshaltungskosten der Landwirte unterscheiden sich innerhalb der EU deutlich. Der Bundesrat fordert deshalb, dass die von der Kommission gewünschte stärkere Annäherung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten von der derzeitigen Mittelverteilung ausgehen kann und allenfalls in einem begrenzten Umfang schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. Insbesondere Mitgliedstaaten mit derzeit sehr niedrigen Direktzahlungen je Flächeneinheit könnten begünstigt werden.
- 19. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, künftige Zahlungen in allen Mitgliedstaaten noch stärker nach dem Prinzip "öffentliche Zahlungen für öffentliche Güter" zu gestalten sowie stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen auszurichten.
- 20. Dabei stellt die derzeitige Zwei-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die klare Trennung von entkoppelten und an die Einhaltung von Cross-Compliance (CC) gebundenen Direktzahlungen in der 1. Säule sowie an Zusatzleistungen gebundene Zahlungen für spezifische Leistungen in der 2. Säule trägt dem Prinzip Rechnung und kann weiterentwickelt werden.
- 21. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der noch besseren Integration von Umweltmaßnahmen in die GAP, ist aber besorgt, dass vor allem mit der von der Kommission aufgezeigten Reformoption 2 ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie verbunden wäre, ohne dass damit der gesellschaftliche Nutzen der Zahlungen deutlich verbessert würde. Die skizzierten Vorschläge für ein obligatorisches "greening" der Direktzahlungen überzeugen daher nicht und führen zu erheblichem Erläuterungsbedarf.
- 22. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission, die Direktzahlungen für die Landwirte EU-weit in eine Basiskomponente sowie obligatorische und freiwillige Zusatzkomponenten aufzuteilen, mit großen Vorbehalten zur Kenntnis und hat erhebliche Bedenken, weil und solange insbesondere die folgenden Sachverhalte ungeklärt bleiben:
- - Die GAP würde an Klarheit, Verständlichkeit und damit an Überzeugungskraft verlieren, weil die sinnvolle Trennung zwischen der 1. Säule (Voraussetzung: Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) einerseits und den Zahlungen der 2. Säule (als Kompensation für zusätzlich erbrachte Leistungen) anderseits verloren ginge. - Eine Vermischung der beiden Säulen würde zu Abgrenzungsschwierigkeiten und zusätzlichen bürokratischen Lasten für die Landwirte und die Verwaltungen führen, die nach Auffassung des Bundesrates weder den Landwirten noch der Öffentlichkeit vermittelbar wären.
- - EU-einheitliche Maßnahmen für ein obligatorisches und standardisiertes "greening" sind wegen der (auch von der Kommission beschriebenen) regional unterschiedlichen standörtlichen Gegebenheiten, unter denen die Landwirte in der EU wirtschaften und arbeiten, nicht zielgerichtet.
- - Kostenträchtige Zusatzauflagen für die Landwirtschaft würden die erforderliche Einkommenswirkung der entkoppelten Direktzahlungen erheblich verringern und dem Ziel der Einkommens- und Risikoabsicherung entgegenstehen.
- 23. Vorsorglich hält der Bundesrat fest, dass Direktzahlungen in vollem Umfang, also auch, soweit es sich um ergänzende Beihilfen, Zahlungen oder Stützungskomponenten handelt, aus dem EU-Haushalt zu finanzieren sind.
- 24. Zum Vorschlag, eine Deckelung der Direktzahlungen unter Berücksichtigung des Beitrags landwirtschaftlicher Großbetriebe zur Beschäftigung im ländlichen Raum einzuführen, ist der Bundesrat der Auffassung, dass geprüft werden sollte, ob hierfür eine EU-weite einheitliche Regelung notwendig ist oder ob es nicht vielmehr den Mitgliedstaaten überlassen sein sollte, entsprechende Regelungen einschließlich solcher zur entsprechenden innerstaatlichen Mittelumverteilung zu treffen. Die Einführung einer Deckelung darf nicht zu einer Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen.
- 25. Maßnahmen für Berggebiete und benachteiligte Gebiete sind für den Bundesrat von grundlegender Bedeutung. Er spricht sich gegen eine Abschaffung des Systems der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der 2. Säule aus. Die dargestellte Option einer zusätzlichen ergänzenden Zahlung für Betriebe in benachteiligten Gebieten in der 1. Säule ist mit ungeklärten finanziellen und inhaltlichen Fragen verbunden. Da sich bisher keine erkennbaren Vorteile feststellen lassen, wird diese Option abgelehnt. Der Bundesrat spricht sich auch gegen jede Form der Renationalisierung der GAP durch eine nationale Kofinanzierung von Zahlungen der 1. Säule aus.
- 26. Der Bundesrat stellt fest, dass die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft von allen Betrieben unabhängig von der Rechtsform und den Agrarstrukturen erbracht werden. Der Vorschlag der Kommission für eine Bindung der Zahlungen an die Betriebsgröße/Arbeitskräfte widerspricht dem deutschen Flächenprämienmodell und wird abgelehnt.
- 27. Der Bundesrat nimmt die Überlegung der Kommission, die Betriebsprämienregelung zielgerichteter auf "aktive Landwirte" auszurichten, zur Kenntnis. Er weist darauf hin, dass die geltende Direktzahlungsregelung entsprechende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten bereits jetzt zur Verfügung stellt. Weitergehende Regelungen hält er für nicht erforderlich. Veränderungen des Rechtsrahmens dürfen nicht zu einer Verunsicherung oder zu neuen Bürokratielasten führen. Die Ausgestaltung einer von der Kommission vorgelegten spezifischen Unterstützungsregelung für Kleinlandwirte bleibt völlig unklar und wird daher abgelehnt.
VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen
- 28. Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, am Grundsatz der Marktorientierung der GAP festzuhalten. Der Pfad der Marktorientierung muss weiter beschritten werden. Die Marktinstrumente sollten jedoch ein Sicherheitsnetz umfassen, um Auswirkungen außergewöhnlicher Marktkrisen in der Landwirtschaft abzufedern, ohne dauerhaft in das Marktgeschehen einzugreifen. Dies kommt auch den Interessen der Verbraucher in der EU entgegen.
- 29. Der Bundesrat unterstützt die Forderung der Kommission, die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken. Angesichts zunehmender Preisvolatilitäten auf den Agrarmärkten ist in einigen Sektoren mehr Transparenz und Marktmacht für die Erzeuger wünschenswert. Der Bundesrat lehnt jedoch eine Rückkehr zu staatlich gelenkten Systemen eindeutig ab.
- 30. Er spricht sich dafür aus, die bestehenden Marktinstrumente im Bereich Zucker - auch im Hinblick auf die Vermeidung von weiteren Präferenzerosionen für die Entwicklungsländer - nach 2015 beizubehalten und bis 2020 daraufhin zu überprüfen, welchen Beitrag sie zur Erreichung der Ziele der GAP weiterhin leisten können.
IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung
- 31. Der Bundesrat hält, wie die Kommission, die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für einen zentralen Bestandteil der GAP. Um die Anforderungen einer integrierten Politik für die ländlichen Räume erfüllen sowie den künftigen Herausforderungen entsprechen zu können, ist die bisherige Struktur der 2. Säule mit ihrem Förderspektrum zu erhalten und in ihrer Effizienz zu stärken sowie auf eine integrierte regionale ländliche Entwicklung zu orientieren.
- 32. Die Akzeptanz von Agrarumweltmaßnahmen sollte darüber hinaus mit der Wiedereinführung einer Anreizkomponente verbessert werden. Der 2. Säule ist die folgende Zielstruktur zu Grunde zu legen:
- - wettbewerbsfähige Agrar-, Ernährungs-, Forst- und Holzwirtschaft, insbesondere durch Förderung von Innovationen und weitere Diversifizierung einschließlich nachwachsender Rohstoffe sowie Stärkung der Humanressourcen in der Landwirtschaft; - Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften, Stärkung von Umwelt-, Wasser-, Klima-, Natur-, Tier- und Ressourcenschutz;
- - Ausbau und Erhaltung der Wirtschaftskraft und der Infrastruktur im Rahmen der ländlichen Entwicklung durch die Möglichkeit der Anwendung räumlich differenzierter Entwicklungs- und Förderstrategien.
Dabei ist dem demographischen Wandel, der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Erhalt der Lebensqualität im ländlichen Raum über den Sektor Landwirtschaft hinaus sowie der Wirkung der Forstwirtschaft als Beitrag gegen den Klimawandel und für die Biodiversität auch künftig ein besonderes Augenmerk zu schenken. Die Erfahrungen des LEADER-Ansatzes sind ergebnisoffen zu berücksichtigen.
- 33. Der Bundesrat hält nicht zuletzt aus Vereinfachungsgründen eine engere Abstimmung zwischen den Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) für dringend geboten (z.B. Mehrwertsteuererstattung, Einsatz privater Mittel zur Kofinanzierung). Insgesamt ist ein Sektor übergreifender Politikansatz mit getrennten Fonds und Aufgabenschwerpunkten zu verfolgen. Gleichzeitig ist den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität bei der Durchführung der Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung zuzugestehen. Das Monitoring- und Evaluierungssystem muss deutlich vereinfacht und verschlankt werden.
- 34. Der Vorschlag der Kommission von quantitativen Zielvorgaben für die Programmierung darf nicht zu schwer umsetzbaren Monitoringanforderungen, Bewertungsauflagen oder Sanktionsmechanismen führen. Sanktionsmechanismen werden abgelehnt.
- 35. Das Prinzip der Kofinanzierung von Fördermaßnahmen der 2. Säule hat sich bewährt und soll erhalten bleiben. Für Maßnahmen im Bereich der neuen Herausforderungen fordern die Länder, den bisher höheren EU-Finanzierungsanteil beizubehalten.
- 36. Die von der Kommission im Rahmen der 2. Säule in Erwägung gezogene Neuverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten betrachtet der Bundesrat mit Sorge. Dies kann allenfalls im Gesamtkonzept der Finanzierung von 1. und 2. Säule der GAP sowie in dem zukünftigen EU-Agrarbudget erfolgen, wobei Systembrüche zu vermeiden sind. Auf Grund der höchst unterschiedlichen regionalen Ausgangssituationen in den ländlichen Räumen und der sich daraus ergebenden Ziele und Maßnahmen erscheint eine allgemein verbindliche Definition objektiver Kriterien für eine Mittelverteilung kaum leistbar, zumal neben dem europäischen Vergleich der ländlichen Räume vor allem die Unterschiede zu den benachbarten Metropolregionen bestimmend sind.
- 37. Der Bundesrat fordert, dass die Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen weiterhin fakultativ für die Mitgliedstaaten bleiben muss und nicht zu Mittelumschichtungen zwischen Mitgliedstaaten führen darf. Die Einführung von zusätzlichen Risikomanagementsystemen in der 2. Säule in Form einer Einkommensversicherung wird abgelehnt, da dies zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten führt.
X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP
- 38. Zum Schutz der finanziellen Interessen der EU muss es ein Ziel sein, eine möglichst geringe Fehlerquote bei der Verwendung von EU-Mitteln zu erreichen.
- 39. Zugleich muss die Weiterentwicklung der GAP dazu genutzt werden, deutliche Vereinfachungen beim Verwaltungsvollzug zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der CC-Prüfgegenstände, der Vor-Ort-Kontrollen und des Verwaltungsverfahrens. Der Bundesrat bittet die Kommission mit großem Nachdruck, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken, diese Fragestellungen in der weiteren Diskussion konkret aufzugreifen und ambitionierte Vorschläge zu unterbreiten.
- 40. Die öffentlichen Verwaltungen stoßen bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen und die bürokratischen Lasten machen den Landwirten und den Antragstellern im ländlichen Raum zu schaffen. Der Bundesrat erwartet im Rahmen der Weiterentwicklung der GAP deshalb insbesondere die folgenden Vereinfachungen:
- - Vereinfachungen müssen bereits in der Grundkonzeption der GAP einen deutlichen Niederschlag finden. - Dringend erforderlich sind praxisgerechte Kontrollregelungen mit einem angemessenen Verhältnis von Nutzen zu Kosten. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollquoten sowie die Anwendung bzw. Einführung von Toleranzschwellen. Nachweislich gut funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten müssen honoriert werden.
- - Es ist eine stärkere Konzentration der CC-Anforderungen auf die Kernbereiche der Landwirtschaft notwendig.
- 41. Der Bundesrat hält eine gezielte Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP für den richtigen Weg, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Weder ein grundlegender Umbau der Säulenstruktur der GAP noch die von der Kommission in einer Politikoption dargestellte schrittweise Einstellung bzw. vollständige Abschaffung der Markt- und Einkommensstützung stellen für den Bundesrat sinnvolle Reformoptionen dar.
- 42. Für den Bundesrat ist es von großer Bedeutung, sehr frühzeitig mit notwendigen Schritten zur Umsetzung etwaiger Änderungen zu beginnen. Er stellt fest, dass die deutsche Sprache als bedeutende Arbeitssprache der EU nach wie vor nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Er bittet daher die Bundesregierung mit Nachdruck, darauf hinzuwirken, dass die Verordnungsvorschläge (Legislativvorschläge und begleitende Dokumente) während der Beratungsphase auch in Deutsch vorgelegt werden.
XI. Direktzuleitung an die Kommission
- 43. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.