Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Der Bundesrat bittet den Bund, für investive Maßnahmen, die aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Agrarstruktur und den Küstenschutz finanziert werden, künftig Ausgabereste zu bilden und in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen, ohne dass dafür der Ausgabeansatz des Folgejahres in Anspruch genommen werden muss.
Zur Finanzierung dieser Ausgabereste könnte stattdessen im Bundeshaushalt ab 2014 eine gesonderte Ausgabeermächtigung veranschlagt werden und die bestehende allgemeine Erläuterung zum Einzelplan 10, die für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten eine Einsparung an anderer Stelle des Einzelplans vorschreibt, nicht wieder aufgenommen werden.