Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"

Der Bayerische Ministerpräsident München, 18. Februar 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, die Entschließung gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 920. Sitzung am 14. März 2014 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer

Entschließung des Bundesrates
"Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzutreten und im EU-Rat den entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 13. Juli 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu unterstützen und die Kommission vorab darüber zu unterrichten.

Begründung:

Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Vorschlag vorgelegt für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen". Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP).

Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVP zu ermöglichen. Der GVP-Anbau ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Mehr Mitbestimmung muss möglich gemacht werden.

Im EU-Ministerrat am 11. Februar 2014 konnte keine qualifizierte Mehrheit gegen den Zulassungsantrag für den gentechnisch veränderten Mais TC 1507 erreicht werden, obwohl sich 19 Mitgliedstaaten dagegen ausgesprochen haben. Nur fünf Mitgliedstaaten haben dafür gestimmt, vier haben sich enthalten. Die Kommission hat angekündigt, den Mais nun zum Anbau zuzulassen. Die Bundesregierung muss sich daher umgehend dafür einsetzen, dass die Beratungen zu o.a. Vorschlag weitergeführt werden, damit die Mitgliedstaaten über den Anbau von GVP selbst entscheiden können.