Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken

a) Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

Hierbei geht es darum, die landwirtschaftlichen Unternehmen dabei zu unterstützen, die Betriebsorganisation an die Klimaentwicklung anzupassen und Schäden - wo möglich - zu verhindern.

Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzmaßnahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bewässerung und Frostschutzberegnung).

b) Risikoabsicherung über (Mehrgefahren-)Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

In Deutschland bestehen für eine Reihe von Witterungsrisiken und für einzelne Kulturen bisher keine oder keine in nennenswertem Umfang nachgefragten Versicherungsangebote am Markt, da die Versicherungsprämien sehr hoch und für die landwirtschaftlichen Unternehmen kaum tragbar sind. Deshalb ist es erforderlich, die landwirtschaftlichen Betriebe beim Abschluss von (Mehrgefahren-) Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken zu unterstützen. Solche Versicherungen sind für unvorhersehbare Ereignisse mit existenzgefährdendem Schadenspotenzial, denen nicht oder nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand vorgebeugt werden kann, erforderlich. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, einen Prämienzuschuss zu Versicherungen insbesondere für Sektoren und Risiken vorzusehen, in denen noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Dabei sollten sich die etwaigen Prämienzuschüsse auf den zur Absicherung existenzgefährdender Risiken notwendigen Versicherungsumfang beschränken. Deshalb sollte ein angemessener Selbstbehalt vorgesehen werden.

c) Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen

Während für die Schadrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme angewendet wird, gilt für das Risiko Dürre (Trockenheit) bisher ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, für das Risiko Dürre ebenfalls den ermäßigten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme anzuwenden, da dies zu einer Kostenentlastung führt und ein wichtiger Impuls für die Versicherungswirtschaft zur Erweiterung ihres Angebots ist. Analog sollte mit Ertragsschadensausfallversicherungen, die gegen Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest) und deren Folgen abgeschlossen werden, verfahren werden. Die entsprechenden Änderungen des Versicherungsteuergesetzes sollten zeitnah umgesetzt werden.