954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 (§ 5)
Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:
- 'Artikel 1
In § 5 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2370) geändert worden ist, wird die Angabe "2019" durch die Wörter "2017 und 6 Prozent der für die Kalenderjahre 2018 und 2019" ersetzt.'
Folgeänderungen:
- a) Im Vorblatt ist der Abschnitt A. Zielsetzung wie folgt zu fassen:
"Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (2. Säule GAP) zu. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist unbefriedigend und es bedarf in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und ländlicher Räume, an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.
Ziel des Gesetzesantrages ist es daher, die im Jahr 2014 beschlossene Umschichtung von Mitteln in Höhe von 4,5 Prozent auf Grund der aktuellen Herausforderungen moderat anzupassen und auf die Höhe von 6 Prozent für die Jahre 2019 und 2020 festzusetzen.
Durch eine Umschichtung von 6 Prozent ergibt sich für die in Deutschland zur Verfügung stehenden zusätzlichen ELER-Mittel ein Betrag von rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Diese maßvolle Erhöhung der Umschichtungsmittel, die landwirtschaftsbezogen besonders im Sinne der Nutztierhaltung und für den Zugang zu Agrarumweltleistungen auf der Fläche für mehr Betriebe - auch im Ackerbau - genutzt werden sollen, erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Die umgeschichteten Mittel sollen entsprechend ihrem Aufkommen in den Ländern verbleiben und direkt den landwirtschaftlichen Unternehmen zugutekommen."
- b) Die Begründung Teil A. "Allgemeiner Teil" ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Abschnitt I "Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes" sind die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik des ländlichen Raumes (2. Säule GAP) zu. Durch die derzeitig unbefriedigende Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist eine derartige Reduktion in Höhe von 15 Prozent der Direktzahlungen aber nicht zumutbar.
Gleichzeitig bedarf es jedoch in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, insbesondere an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.
Ziel des Gesetzantrages ist es, die im Jahr 2014 beschlossene Mittelumschichtung in Höhe von 4,5 Prozent an die aktuellen Herausforderungen anzupassen und auf die Höhe von 6 Prozent für die Jahre 2019 und 2020 festzusetzen."
- bb) Der Abschnitt II "Wesentlicher Inhalt des Gesetzes" ist wie folgt zu ändern:
- aaa) Satz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aaaa) Die Wörter "Umschichtung von 15" sind durch die Wörter "maßvolle Umschichtung von 6" zu ersetzen.
- bbbb) Die Angabe "750" ist durch die Angabe "300" zu ersetzen.
- bbb) In Satz 4 ist das Wort "substanziell" durch das Wort "moderat" zu ersetzen.
- ccc) Nach Satz 5 ist folgender Satz anzufügen:
"Diese maßvolle Erhöhung der Umschichtungsmittel, die landwirtschaftsbezogen besonders im Sinne der Nutztierhaltung und für den Zugang zu Agrarumweltleistungen auf der Fläche für mehr Betriebe - auch im Ackerbau - genutzt werden sollen, erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll."
- aaa) Satz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Abschnitt I "Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes" sind die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist nicht zufriedenstellend. Daher ist eine Reduktion der Direktzahlungen in Höhe von 15 Prozent nicht zumutbar.
Gleichzeitig bedarf es jedoch in den kommenden Jahren zusätzlicher finanzieller Unterstützung für die landwirtschaftlichen Unternehmen insbesondere zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und Investitionen für Anpassungen auf Grund von Änderungen, z.B. von Vorschriften zur Düngung und Nutztierhaltung in Deutschland. Dazu tragen die länderspezifischen Programme in der 2. Säule erheblich bei. Eine maßvolle Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent, die landwirtschaftsbezogen besonders im Sinne der Weiterentwicklung der Nutztierhaltung und für den Zugang zu Agrarumweltleistungen auf der Fläche für mehr Betriebe - auch im Ackerbau - genutzt wird, erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Die umgeschichteten Mittel sollen entsprechend ihrem Aufkommen in den Ländern verbleiben und direkt den landwirtschaftlichen Unternehmen zugutekommen.
- 'Artikel 1
B
- 2. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
- 3. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Minister Christian Meyer (Niedersachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.