Beschluss des Bundesrates
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25. November 2016 gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes die aus der Anlage ersichtlichen Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gewählt.

Anlage
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Mitglieder:
Klaus BrunsmeierMitglied des Bundesvorstandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie ehemaliges Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe"
Prof. Dr. Armin GrunwaldLeiter des Büros für Technikfolgen-
Abschätzung beim Deutschen Bundestag
(TAB) sowie ehemaliges Mitglied der
"Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe"
Dr. Monika MüllerStudienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum
Prof. Dr. Kai NiebertPräsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände
Prof. Dr. Miranda SchreursLehrstuhl für Environmental and Climate Policy an der Hochschule für Politik, München sowie ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen< /td>
Prof. Dr. Klaus Töpferu. a. ehemaliger Bundesumweltminister

Die Erweiterung des Gremiums soll nach Evaluierung des Standortauswahlgesetzes gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 entsprechend den Empfehlungen des Abschlussberichts der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (BT-Drs. 18/9100, Teil A, Abschnitt 4.2.3 und Teil B, Abschnitt 7.4.1) erfolgen. Hierbei wird der Bundesrat dem Bundestag einen Wahlvorschlag unterbreiten.