Unterrichtung durch den Rat der Europäischen Union
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung PE-CONS 2/ 10

Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 29.03.10

Der Bundesrat wurde am 06. Januar 2010 über die Vorlage (Ratsdok. 17513/09) gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Europäische Union

Das Europäische Parlament Der Rat

Brüssel, den 22. Januar 2010


Gesetzgebungsakte und andere Rechtsinstrumente
Betr.: Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die europäische Schutzanordnung

Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung

Vom ...

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d, auf Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren1, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1
Definitionen

Artikel 2
Geltungsbereich der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 3
Pflicht zur Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 5
Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 6
Form und Inhalt der Europäischen Schutzanordnung

Artikel 7
Übermittlungsverfahren

Artikel 8
Maßnahmen im Vollstreckungsstaat

Artikel 9
Gründe für die Nichtanerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 10
Weitere Entscheidungen im Anordnungsstaat

Artikel 11
Gründe für den Widerruf der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Maßgebliches Recht

Artikel 14
Pflichten der beteiligten Behörden

Artikel 15
Konsultation zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 16
Sprachenregelung

Artikel 17
Kosten

Artikel 18
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I
Europäische Schutzanordnung

nach Artikel 6 der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung*

Vom ...


Anordnungsstaat:
Vollstreckungsstaat:

Anhang II
Formblatt nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe D der Richtlinie 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung*
Meldung eines Verstosses gegen die der Europäischen Schutzanordnung zugrunde liegende und in derselben beschriebene Schutzmassnahme

Vom ...