Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)
Punkt 85 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Der Bundesrat möge beschließen, für den Fall, dass das Gesetz nicht
zustimmungsbedürftig sein sollte, Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des
Grundgesetzes einzulegen.
Begründung
In der grundlegenden Zielrichtung des Gesetzes, der Verbesserung des
Angebots in der Kindertagesbetreuung, besteht Übereinstimmung. Der
Bundesrat lehnt aber den Eingriff des Bundes in die kommunale Aufgabe der
Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots ab.
Darüber hinaus ist die Finanzierungsgrundlage des Gesetzes nicht akzeptabel.
Eine Gegenrechnung mit angenommenen Entlastungswirkungen aus "Hartz
IV" ist weder dem Grunde oder der Höhe nach gerechtfertigt noch kann
sichergestellt werden, dass eventuell eintretende Einsparungen dort auftreten,
wo ein Ausbau an Betreuungseinrichtungen erforderlich wird.