Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 3.
Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts
des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4417 - den von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über
den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen -
Drucksache 015/1709 -
mit folgenden Maßgaben, im übrigen unverändert
angenommen: In Artikel 1 Nr. 2 wird § 1a wie folgt
geändert:
In Absatz 1 werden nach dem Wort "Entwicklung" die
Wörter ", einschließlich der Keimzellen,"
eingefügt.
Folgender Absatz 4 wird angefügt:
(4) Ist Gegenstand der Erfindung eine Sequenz oder
Teilsequenz eines Gens, deren Aufbau mit dem Aufbau einer
natürlichen Sequenz oder Teilsequenz eines menschlichen Gens
übereinstimmt, so ist deren Verwendung, für die die
gewerbliche Anwendbarkeit nach Absatz 3 konkret beschrieben ist,
in den Patentanspruch aufzunehmen."