Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 3. Dezember 2004 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems - 15/3932, 015/4235, 015/4420 - die folgende angenommen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die in Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d vorgesehene ausschließliche Einrichtung der nach Artikel 20 Abs. 1 der Richtlinie 2001/16/EG zu meldenden benannten Stelle beim Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Umsetzung des zweiten Eisenbahnpakets der Europäischen Union zu überprüfen und den Deutschen Bundestag sowie den Bundesrat über das Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten. Der Deutsche Bundestag behält sich das Recht vor, auf Basis dieses Berichts die nationale Rechtsgrundlage für die Einrichtung benannter Stellen neu zu formulieren.