Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 4. Dezember 2008 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 verabschiedeten Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
An den
Präsidenten des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 4. Dezember 2008 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 860/08(B) .