Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente
KOM (2004) 716 endg.; Ratsdok. 14686/04
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.