Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 23. November 2004
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt habe, bei Kap. 1702 Tit. 632 01 - Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - eine überplanmäßige Ausgabe bis zu Höhe von 5.700.000 zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen gegenüber den Ländern nach dem Gräbergesetz. Der Ansatz wurde überschritten, da nicht im Voraus abzusehen war, wann und in welcher Höhe Anträge auf Ruherechtsentschädigungen gestellt und Entscheidungen der zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Bei der Haushaltsaufstellung konnte der Ansatz daher nur geschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller