Punkt 29 der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008
Der Bundesrat möge an Stelle der Ausschussempfehlung in Ziffer 12 der BR-Drucksache 928/1/07 die folgende Ziffer beschließen:
- 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Zuge der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in Deutschland die innerstaatliche Umsetzung der den nationalen Parlamenten hierdurch neu eingeräumten Rechte zu regeln ist. Er geht davon aus dass die Bestimmungen des im Rahmen der Ratifizierung des Verfassungsvertrags im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat angenommenen "Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union" in aktualisierter Form in Kraft gesetzt werden. Der Bundesrat tritt für die Aufnahme einer Regelung in das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) ein, wonach die Bundesregierung vor einem Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen das Einvernehmen mit dem Bundesrat herstellt. Die entsprechende Änderung des EUZBLG sollte in das Begleitgesetz mit aufgenommen werden. Der Bundesrat begrüßt, dass die Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Überarbeitung der Bund-Länder-Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union wieder aufgenommen worden sind. Im Interesse einer raschen Ratifizierung erwartet der Bundesrat, dass zu den Anliegen der Länder möglichst schnell tragfähige Ergebnisse erzielt werden.