Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, folgende Entschließung zu fassen:
Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Einführung
- a) einer gemeinsamen Rahmennorm auch für die bisher nicht durch EU-Recht normierten Obst- bzw. Gemüsearten und
- b) einer eigenständigen EU-Vermarktungsnorm für Speisekartoffeln
einzusetzen.