Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. November 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 - 2010" (KOM (2009) 0533) und der einschlägigen Länderfortschrittsberichte 2009,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. März 2006 zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung1, vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie2 und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 und vom 10. Juli 2008 zu dem Strategiepapier 2007 der Kommission zur Erweiterung3,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2009 mit dem Titel: "Kosovo* - Verwirklichung der europäischen Perspektive" (KOM (2009) 0534),
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass "jeder europäische Staat" auf der Grundlage von Artikel 49 des EU-Vertrags beantragen kann, "Mitglied der Union zu werden",
B. in der Erwägung, dass die Zukunft der Länder des westlichen Balkans bei der Europäischen Union liegt, wie vom Europäischen Rat von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003, vom Europäischen Rat von Brüssel vom 15./16. Juni 2006 sowie auf anderen Gipfeltreffen bekräftigt wurde; in der Erwägung, dass alle bestehenden Verpflichtungen gegenüber den südosteuropäischen Ländern eingehalten werden müssen,
C. in der Erwägung, dass die Türkei seit 1999, Kroatien seit 2004 und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit 2005 den Status eines Beitrittskandidaten haben; in der Erwägung, dass Albanien, Montenegro und Island die Mitgliedschaft in der Union beantragt haben und die Kommission die Bewerbungen Montenegros und Islands derzeit prüft; in der Erwägung, dass mit Bosnien und Herzegowina und mit Serbien Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen wurden; sowie in der Erwägung, dass die Kommission ihre Absicht bekundet hat, mittelfristig Handelsabkommen und eine Liberalisierung der Visumpolitik für den Kosovo vorzuschlagen,
D. in der Erwägung, dass frühere Erweiterungsrunden zweifellos einen Erfolg sowohl für die Europäische Union als auch für die ihr beigetretenen Mitgliedstaaten bedeuteten und überall in Europa zu Stabilität, Entwicklung und Wohlstand beigetragen haben, so dass es wesentlich darauf ankommt, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch künftige Erweiterungen zu einem Erfolg werden,
E. in der Erwägung, dass die Erweiterungsstrategie weit mehr darstellen muss als eine Verhandlungsmethodik, zumal sie die grundlegende Überzeugung widerspiegelt, dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist, und in der Erwägung, dass sie in engem Zusammenhang mit der Debatte über die Ziele und die Effizienz der Union, ihre Zukunft sowie ihre Rolle in der Nachbarschaft und in der Welt steht,
F. in der Erwägung, dass es zwischen einer Reihe von Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern für die EU-Mitgliedschaft und ihren Nachbarn nach wie vor ungelöste Fragen gibt; in der Erwägung, dass regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen nach wie vor zu den wichtigsten Aspekten des Integrationsprozesses gehören,
- 1. setzt sich nach wie vor intensiv für die Erweiterungspolitik ein, die mit zu den erfolgreichsten EU-Politiken gehört und sowohl den bestehenden als auch den neuen Mitgliedstaaten zum Vorteil gereicht hat; weist darauf hin, dass vorangegangene Erweiterungen zu einer noch nie da gewesenen Ausweitung des Raums des Friedens, der Sicherheit und des Wohlstands in Europa beigetragen haben, und bekräftigt den Willen der Europäischen Union, den Erweiterungsprozess aufrechtzuerhalten;
- 2. ist der Auffassung, dass Lehren aus vorangegangenen Erweiterungen gezogen werden können und dass weitere Ansätze zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses auf den bisherigen positiven Erfahrungen aufbauen müssen; weist ebenfalls darauf hin, wie in früheren Entschließungen bereits dargelegt, dass der Beitrittsprozess mit einer angemessenen institutionellen, finanziellen und politischen Konsolidierung einhergehen muss;
- 3. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 in Brüssel zum Ausdruck gebrachten Grundsätze betreffend den "erneuerten Konsens über die Erweiterung", insbesondere die Tatsache, dass die Union zu effizienter Arbeit und Weiterentwicklung fähig sein muss, nach wie vor zu den unerlässlichen Grundsätzen der EU-Erweiterungspolitik gehören müssen;
- 4. bekräftigt, dass es unerlässlich ist, dass sowohl die Bewerberländer als auch die Europäische Union sich fest dazu bekennen, alle Kriterien, die 1993 auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen vom 21. und 22. Juni 1993 festgelegt wurden, vollständig und rigoros einzuhalten, auch was die Fähigkeit der Europäischen Union zur Integration betrifft;
- 5. fordert die Institutionen der Europäischen Union auf, die Fähigkeit der Europäischen Union zur Integration zu analysieren und zu verbessern;
- 6. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit ein wesentlicher Grundsatz demokratischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung ist und eine der Hauptvoraussetzungen für einen EU-Beitritt darstellt; begrüßt die in der Region geleisteten Anstrengungen zur Umsetzung der einschlägigen Reformen, stellt jedoch fest, dass einige Länder nach wie vor große Herausforderungen bewältigen müssen, besonders bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; fordert diese Länder nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu vertiefen;
- 7. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung zu den Grundprinzipien der Demokratie gehört, stellt besorgt fest, dass dieses Recht in einigen Ländern noch nicht uneingeschränkt geachtet wird; ist der Auffassung, dass die Länder des westlichen Balkans und die Türkei vorrangig gewährleisten müssen, dass die Medien vor jeglicher Einmischung seitens der Politik geschützt sind, und ebenso die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden sicherstellen müssen; fordert die betreffenden Länder auf, einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen und zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften geachtet werden;
- 8. weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) für die Länder des westlichen Balkans eine grundlegende Voraussetzung ist, wenn sie Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Union machen wollen; hält es jedoch für genau so wichtig, dass die Sühnung von Kriegsverbrechen in diesen Gesellschaften als wesentlicher Schritt betrachtet wird, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Aussöhnung in der Region zu erleichtern;
- 9. weist mit Nachdruck darauf hin, dass gutnachbarliche Beziehungen als Grundvoraussetzung für Stabilität und Zusammenarbeit in der Region sowie für einen ungehinderten Erweiterungsprozess sehr wichtig sind; fordert jedes der betroffenen Länder daher auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Meinungsverschiedenheiten, die sie mit ihren Nachbarn haben, bereits in einer frühen Phase des Erweiterungsprozesses zu klären; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass solche bilateralen Kontroversen von den betroffenen Parteien gelöst werden sollten; schlägt vor, dass die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um eine Lösung herbeizuführen, wenn die betroffenen Parteien nicht in der Lage sind, diese Konflikte beizulegen; weist darauf hin, dass solche Konflikte an sich zwar kein Hindernis für Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt sein dürfen, die Europäische Union es jedoch vermeiden sollte, sich mit solchen offenen bilateralen Konflikten zu belasten, und bemüht sein sollte, vor dem Beitritt eine Lösung herbeizuführen;
- 10. nimmt besorgt die wirtschaftlichen Probleme zur Kenntnis, mit denen die Region des westlichen Balkans infolge der Finanzkrise konfrontiert ist; begrüßt, dass die Kommission bereit ist, außerordentliche Finanzhilfe zu leisten, zum Beispiel in Form makroökonomischer Unterstützung und direkter Budget-Hilfen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Situation angesichts der hohen Armuts- und Arbeitslosenrate in einigen der betroffenen Ländern besonders schwierig ist; fordert die Kommission und die Länder selbst auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Auswirkungen der Krise, insbesondere auf die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft, abzufedern;
- 11. betont, dass die regionale Zusammenarbeit auf dem westlichen Balkan als wichtiger Faktor für die Erweiterung und gleichzeitig als entscheidendes Element der Aussöhnung und zur Verbesserung der zwischenmenschlichen Kontakte von besonderer Bedeutung ist; weist darüber hinaus auf die Vorteile hin, die eine solche Zusammenarbeit in Bezug auf eine Zunahme des Handels, eine durch die Diversifizierung von Energielieferanten, Energiequellen und Versorgungsrouten verbesserte Energiesicherheit, die Umweltpolitik und die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Menschenhandels bieten würde; nimmt in diesem Zusammenhang die Arbeit des regionalen Kooperationsrates mit Zufriedenheit zur Kenntnis; fordert einen verstärkten politischen Willen und eine bessere Koordinierung bei der Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung des illegalen Handels, besonders was den Opferschutz betrifft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine regionale politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit alle politischen Akteure sowie die Zivilgesellschaft mit einbeziehen muss, insbesondere Frauenorganisationen, und nicht durch bilaterale politische Probleme behindert werden darf; fordert alle betroffenen Parteien in diesem Zusammenhang auf, sich um pragmatische Lösungen zu bemühen, damit eine umfassende regionale Zusammenarbeit aller gewährleistet ist, ungeachtet der divergierenden Standpunkte, was den Status des Kosovo betrifft;
- 12. fordert alle betroffenen Länder auf, im Bereich der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter, besonders, was die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt betrifft, größere Anstrengungen zu unternehmen, indem sie den Zugang zu Rechtsmitteln bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erleichtern und die politische Teilhabe von Frauen fördern;
- 13. hält es für wesentlich, eine erhöhte Teilnahme der Zivilgesellschaft und der nichtstaatlichen Organisationen sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene zu fördern, die Unterstützung für NGO und ihre Finanzierung zu fördern, ihre Beteilung an der Planung und der Nutzung der Fazilität des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Zivilgesellschaft zu fördern und den sozialen Dialog auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern;
- 14. fordert die Länder in der Region auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Lage der ethnischen Minderheiten, insbesondere der Roma, zu verbessern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Roma häufig diskriminiert werden, und dass sie insbesondere bei der Teilnahme an Entscheidungsfindungen, auf dem Arbeitsmarkt und in den herkömmlichen Bildungseinrichtungen sehr viel stärker vertreten sein müssten; nimmt in diesem Zusammenhang die bilateralen Rückübernahmeabkommen der Länder des westlichen Balkans mit den Mitgliedstaaten zur Kenntnis und fordert die betroffenen Länder auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit angemessene soziale Voraussetzungen, Infrastrukturen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen geschaffen werden, um die Grundrechte der Roma zu gewährleisten und ihre Wiedereingliederung nach ihrer Rückkehr zu erleichtern; fordert die Länder des westlichen Balkans und die Mitgliedstaaten auf, die Wiedereingliederung der repatriierten Roma genau zu verfolgen und der Kommission jährlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten, um eine Bewertung der Rückführungsmaßnahmen und einen Austausch der beispielhaften Verfahren zu erleichtern;
- 15. betont, dass die Liberalisierung der Visumbestimmungen für die Länder des westlichen Balkans von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien die Kriterien für die Liberalisierung der Visumbestimmungen erfüllt haben, so dass die Visumfreiheit für ihre Bürger voraussichtlich am 19. Dezember 2009 in Kraft tritt; begrüßt die Maßnahmen, die die Behörden in Bosnien und Herzegowina und in Albanien getroffen haben, damit die im Zeitplan festgelegten Bedingungen für einen visumfreien Reiseverkehr schneller erfüllt werden können, und fordert sie mit Nachdruck auf, die Vorbereitungen rascher voranzutreiben, damit die Visumfreiheit für die Bürger dieses Landes ab Juli 2010 in Kraft treten kann; ist der Auffassung, dass die Kommission mit dem Ziel, die Umsetzung der Agenda von Thessaloniki voranzutreiben sowie als Teil ihres regionalen Ansatzes innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeiten und im Lichte der Resolution Nr. 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 den Dialog mit den Staatsorganen des Kosovo über die Visumbestimmungen so schnell wie möglich aufnehmen sollte, damit ein Zeitplan für Visaerleichterungen und Liberalisierung festgelegt werden kann, der mit den Zeitplänen vergleichbar ist, die mit den Ländern des westlichen Balkans festgelegt wurden;
- 16. fordert alle Länder in der Region mit Nachdruck auf, so bald wie möglich Rechtsvorschriften über ein Diskriminierungsverbot anzunehmen bzw. wirksam umzusetzen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Drohungen, Übergriffe, Fälle von Einschüchterung oder Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen häufig nicht angezeigt und nicht geahndet werden;
- 17. fordert die internationalen und kosovarischen Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die bleiverseuchten Lager für Binnenvertriebene Çesmin Llugë/Cesmin Lug, Osterode und Leposaviq/Leposavic, die in unmittelbarer Nähe der hochgiftigen Bergeorte der Bleimine von Trepça angesiedelt sind, umgehend geschlossen werden, und zu gewährleisten, dass die grundlegendsten Menschenrechte der Familien, die dort leben, geachtet werden, indem sie an sichere Orte gebracht werden, die menschenwürdige hygienische Verhältnisse aufweisen;
- 18. hält es für entscheidend, den EU-Bürgern klare und umfassende Informationen über die Vorteile und Auswirkungen einer weiter fortgeführten Erweiterung vorzulegen, wenn sie diese Politik weiter unterstützen sollen; das Gleiche gilt für die Bürger der Bewerberländer, wenn sie die Fortführung der Reformen befürworten sollen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen; hält es für genau so wichtig, die Anliegen und Fragen der Bürger zu hören und diese anzugehen;
- 19. lobt Kroatien für seine kontinuierlichen Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien für den Beitritt zur Union und für die Verpflichtungen der Mitgliedschaft; begrüßt das bilaterale Abkommen zur Lösung des Grenzkonflikts mit Slowenien, das den Ausschlag zur Öffnung weiterer Kapitel im Beitrittsprozess gegeben hat; ist der Auffassung, dass die Beitrittsverhandlungen bis Mitte des Jahres 2010 abgeschlossen werden können, vorausgesetzt, Kroatien vertieft seine Anstrengungen und erfüllt alle erforderlichen Kriterien und Vorgaben, wozu auch die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gehört;
- 20. beglückwünscht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die das Land seit dem letzten Fortschrittsbericht und insbesondere in den letzten paar Monaten gemacht hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission diese Fortschritte anerkannt und die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit dem Land empfohlen hat; fordert den Rat auf, entsprechend den Empfehlungen der Kommission auf dem Gipfel, der im Dezember 2009 stattfinden soll, zu handeln; geht davon aus, dass die Verhandlungen in naher Zukunft aufgenommen werden, und hofft, dass noch offene Fragen mit Nachbarländern zur beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden können, wozu auch die Divergenzen zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland in Bezug auf die Namensfrage gehören; fordert die Regierungen beider Länder auf, ihre Anstrengungen zu diesem Zweck zu vertiefen; weist darauf hin, wie wichtig gutnachbarliche Beziehungen sind, und fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit Nachdruck auf, in Fragen, die ihre Nachbarn betreffen, feinfühlig zu sein; hält die Tatsache, dass vor kurzem diplomatische Beziehungen zur Republik Kosovo aufgenommen wurden sowie den Abschluss einer Vereinbarung über die physische Absteckung der Grenze zwischen den beiden Ländern für entscheidende Beiträge zur Stabilität in der Region;
- 21. fordert die Staatsorgane der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, in ihren Reformbemühungen fortzufahren, insbesondere in folgenden Bereichen: Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, Rechte der Frau und Beziehungen zwischen den Volksgruppen, wozu auch die Gewährleistung der Rechte der Personen jeglichen ethnischen Hintergrunds und die Teilnahme von Minderheiten am öffentlichen Leben und in der Verwaltung gehören;
- 22. lobt die Fortschritte, die die Türkei als Bewerberland bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht hat; fordert die türkische Regierung und alle parlamentarischen Parteien mit Nachdruck auf, bei der Formulierung und Umsetzung der wichtigsten Reformen zu einem Konsens zu gelangen; begrüßt, dass die Regierung die Strategie zur Reform der Justiz gebilligt hat, und weist darauf hin, dass es für die Funktionsfähigkeit des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass die Strategie zur Reform der Justiz rasch umgesetzt wird; ist besorgt über die Lage im Bereich der freien Meinungsäußerung, insbesondere nachdem zum ersten Mal eine Geldstrafe gegen einen Medienkonzern verhängt wurde; begrüßt die zunehmend offene Debatte in der Türkei über ehemalige Tabuthemen; bedauert, dass auf dem Gebiet der Religionsfreiheit nur geringe Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es allen nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften und der Gemeinschaft der Alewiten ermöglicht, ohne unangemessene Einschränkungen ihre Religion auszuüben; bedauert, dass die Zusagen aus dem Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei nach wie vor nicht erfüllt worden sind; fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, diese uneingeschränkt und ohne jegliche Diskriminierung zu erfüllen; fordert die türkische Regierung sowie alle Beteiligten auf, aktiv dazu beizutragen, auf der Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, rasch eine umfassende Lösung der Zypernfrage herbeizuführen; begrüßt die Bemühungen um eine Lösung der Kurdenfrage im Rahmen des Projekts der "demokratischen Öffnung" und fordert die türkische Regierung auf, sich konkret mit der Lage der Bürger kurdischer Herkunft zu befassen, und fordert alle politischen Kräfte auf, in diesem Bereich Unterstützung zu leisten; lobt die diplomatischen Bemühungen zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien und fordert die Große Türkische Nationalversammlung und das Parlament Armeniens auf, die einschlägigen Protokolle zu ratifizieren; begrüßt, dass die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet hat, deren Umsetzung weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit gehört, und fordert die Öffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückführungsabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Koordinierung ihrer Außenpolitik mit der Europäischen Union zu intensivieren, insbesondere was den Iran betrifft; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Europäischen Union, die über die "Berlin plus"-Vereinbarung hinausgeht, nach wie vor durch Einwände der Türkei blockiert wird, was sich negativ auf den Schutz des stationierten EU-Personals auswirkt, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese Einwände so bald wie möglich zurückzunehmen;
- 23. nimmt mit Zufriedenheit die Fortschritte Serbiens zur Kenntnis, insbesondere die einseitige Umsetzung des Interimabkommens; ist der Auffassung, dass eine solche einseitige Umsetzung zeigt, dass das Land vor dem Hintergrund der Finanzkrise entschlossen ist, auf dem Weg hin zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union voranzukommen; fordert den Rat daher eindringlich auf, unverzüglich die Ratifizierung des Interimabkommens zu beschließen; fordert Serbien auf, uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenzuarbeiten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Bericht des Chefanklägers des IStGHJ vom 4. Juni 2009, in dem bestätigt wird, dass Serbien im Bereich der Zusammenarbeit mit dem IstGHJ zusätzliche Fortschritte gemacht hat; hält es für wichtig, dass die Verfahren vor der Kammer für Kriegsverbrechen des Bezirksgerichts von Belgrad fortgeführt werden; begrüßt, dass die serbischen Staatsorgane das Polizeiprotokoll mit der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX Kosovo) unterzeichnet haben und fordert Serbien auf, seine Zusammenarbeit mit EULEX Kosovo zu intensivieren, insbesondere was die Maßnahmen der EULEX Kosovo im Norden des Kosovo betrifft; bedauert, dass die serbischen Behörden die Serben im Kosovo aufgefordert haben, die für den 15. November 2009 anberaumten Kommunalwahlen zu boykottieren, und fordert sie mit Nachdruck auf, eine konstruktive Haltung einzunehmen, indem sie die serbische Gemeinde im Kosovo zur aktiven Beteiligung in den Institutionen des Kosovo ermuntern;
- 24. räumt ein, dass Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte in den Bereichen Sicherheit und Grenzschutz erzielt hat; bekundet jedoch seine Unzufriedenheit darüber, dass Bosnien und Herzegowina als potenzieller Kandidat auf dem Weg hin zur Mitgliedschaft in der Union nur mäßige Fortschritte zu verzeichnen hat; ist zunehmend besorgt über das instabile politische Klima und das Fehlen einer gemeinsamen Vision der beiden Teilstaaten und verurteilt die Tatsache, dass aufstachelnde Ausdrucksweisen verwendet werden, da dies die Errungenschaften bei der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Strukturen beeinträchtigen kann; fordert den Rat auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft seine Bemühungen zur Führung eines Dialogs mit den Spitzenpolitikern in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen, damit dieses Land und seine Bevölkerungsgruppen ihren Weg in die europäische Integration fortsetzen können; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, einen nachhaltigeren Verfassungsrahmen zu schaffen, damit die Institutionen des Landes effizienter funktionieren; nimmt daher die jüngsten gemeinsamen diplomatischen Bemühungen des Ratsvorsitzes, der Kommission und der amerikanischen Regierung zur Kenntnis und empfiehlt weitere Verhandlungen unter Berücksichtigung früherer politischer Vereinbarungen in Bosnien und Herzegowina; weist darauf hin, dass die Parlamente und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden und dazu beitragen müssen, dass das Land funktionsfähig bleibt;
- 25. begrüßt die Absicht der Kommission, die Beziehungen zum Kosovo1 zu vertiefen, wozu auch gehört, dass die Möglichkeit einer Teilnahme des Kosovo an den Programmen der Gemeinschaft geprüft wird; geht davon aus, dass die Dezentralisierung bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, damit die grundlegenden Forderungen des Ahtisaari-Planes erfüllt sind und eine politische Vertretung aller Menschen, die im Kosovo leben, und insbesondere der serbischen Minderheit, gewährleistet ist; fordert die Behörden des Kosovo auf, in ihren Anstrengungen zur Verbesserung und zur Gewährleistung der Achtung der Rechte der Minderheiten fortzufahren; begrüßt den allgemein friedlichen und reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen vom 15. November 2009 und erkennt die Bemühungen der Zentralen Wahlkommission bei der Vorbereitung dieser Wahlen an; begrüßt darüber hinaus die bisher nie dagewesene hohe Beteiligung der Serben im Kosovo und hält dies für eine positives Signal dafür, dass die Gemeinschaft der Serben im Kosovo willens ist, ihre Verantwortung in den Institutionen des Kosovo zu übernehmen; begrüßt, dass EULEX uneingeschränkt einsatzfähig ist, sodass sie ihr Mandat zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit auf transparente und demokratische Weise im gesamten Kosovo wahrnehmen und Kosovo den Weg zur Aufnahme in die Europäische Union ebnen kann, vorausgesetzt, die notwendigen Bedingungen und Auflagen sind erfüllt;
- 26. erkennt die Fortschritte an, die Montenegro seit dem letzten Fortschrittsbericht gemacht hat; stellt fest, dass das Land sich um die Mitgliedschaft in der Union beworben hat und dass der Rat beschlossen hat, die Kommission aufzufordern, eine Stellungnahme zu Montenegros Antrag auszuarbeiten; lobt Montenegro für das, was es erreicht hat, insbesondere in Bezug auf den reibungslosen Ablauf der jüngsten Wahlen und seine solide Wirtschaftsleistung trotz der weltweiten Wirtschaftskrise, und fordert Montenegro auf, in seinen Reformbemühungen fortzufahren;
- 27. erkennt die Fortschritte an, die Albanien seit dem letzten Fortschrittsbericht gemacht hat, insbesondere in Bezug auf die Ausstellung von Personalausweisen und die Verbesserungen in Bezug auf den rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmen der Wahlen, wie sich bei den letzten Nationalwahlen gezeigt hat; fordert die Opposition nachdrücklich auf, das Parlament nicht länger zu boykottieren und ihrer Pflicht nachzukommen, die Wähler im Parlament zu repräsentieren; fordert die Regierung und die Opposition auf, eine gemeinsame Basis für Maßnahmen im Parlament unter Berücksichtigung der letzten Wahlen zu finden; stellt fest, dass Albanien sich um die Mitgliedschaft in der Union beworben hat und dass der Rat beschlossen hat, die Kommission aufzufordern, eine Stellungnahme zum Antrag dieses Landes auszuarbeiten; fordert die Staatsorgane Albaniens auf, in ihre Reformanstrengungen fortzufahren, damit es ihren Bürgern wirtschaftlich und gesellschaftlich besser geht, damit das Land auf seinem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union Fortschritte machen kann;
- 28. begrüßt den Beitrittsantrag Islands und geht davon aus, dass die Kommission bald eine Stellungnahme und eine Empfehlung zu diesem Antrag ausarbeiten wird, und dass Island angesichts der wohl fundierten demokratischen Tradition und der hohen Angleichung des Landes an den gemeinschaftlichen Besitzstand in nicht all zu ferner Zukunft den Status eines Kandidatenlandes erhalten wird; ist jedoch der Auffassung, dass Islands Bilanz bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des EWR-Abkommens bei der Bewertung durch die Kommission ein wichtiger Aspekt sein sollte; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2010 ein Delegationsbüro in Reykjavik zu eröffnen;
- 29. fordert die Kommission und den Rat auf, ein zweckmäßiges und kohärentes Modell für die neuen EU-Delegationen im Erweiterungsgebiet zu entwickeln, wobei die Einheitlichkeit von EU-Maßnahmen nach Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes gewahrt bleiben sollte, insbesondere wenn die Erweiterungspolitik außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Europäischen Auswärtigen Dienstes bleibt;
- 30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der betreffenden Länder zu übermitteln.
- 1 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 402.
- 2 ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 480.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0363.
- * Für das Kosovo gilt die Resolution Nr. 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
- 1 22 Mitgliedstaaten haben Kosovo bislang als einen unabhängigen Staat anerkannt, fünf Mitgliedstaaten haben dies nicht getan.