Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments Entschließung in der Sitzung am 14. Oktober 2004 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ratifizierungsverfahren für den Vertrag über eine Verfassung für Europa und einer Kommunikationsstrategie im Zusammenhang mit diesem Vertrag
- Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, auf den sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Regierungskonferenz am 18. Juni 2004
- auf der Grundlage des vom Europäischen Konvents ausgearbeiteten Textes geeinigt haben" und der am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet werden soll,
- gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. angesichts der historischen Tragweite der am 18. Juni 2004 erzielten Einigung, die der erste wichtige politische Akt der erweiterten Europäischen Union war und durch die die Fundamente einer erneuerten Union auf der Grundlage von mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz gelegt werden,
B. in der Erwägung, dass sich der europäische Kontinent 2005, 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und 16 Jahre nach dem Ende der Teilung Europas, im Rahmen einer Ordnung des Friedens und der Freiheit ausgesöhnt hat, gestützt auf eine immer engere wirtschaftliche- und politische Integration, für die die Gemeinschaften, später die Europäische Union und die jeweiligen Erweiterungen die treibende Kraft waren,
C. in der Erwägung, dass die Verfassung den Bürgern und Bürgerinnen Europas so klar, fair und verständlich wie möglich dargestellt werden muss, wobei die bereits in Kraft getretenen Elemente deutlich herausgestellt und die neuen Bestimmungen hervorgehoben werden sollten
- 1. wird seine Stellungnahme zum Verfassungsvertrag möglichst rasch nach dessen Unterzeichnung abgeben;
- 2. fordert den Rat auf, in Bezug auf die zeitliche Planung der nationalen Ratifizierungsverfahren ein koordiniertes Vorgehen anzustreben und gemeinsam die bestmöglichen Verfahren für die parlamentarische Überwachung und die Kampagnen für die Volksabstimmungen zu entwickeln;
- 3. ist der Auffassung, dass der Zeitraum vom 5. bis 8. Mai 2005 der geeignete Moment für die Abhaltung der Volksabstimmungen über die Verfassung oder für die in den Mitgliedstaaten vorgesehene parlamentarische Ratifizierung ist, da dieser Zeitraum von symbolischem Wert, sowohl für den Frieden auf dem europäischen Kontinent als auch für das europäische Aufbauwerk, wäre;
- 4. regt an, dass der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten bis Juni 2006 abgeschlossen sein sollte;
- 5. hält es für wesentlich, die europäische Dimension des Verfassungsprojektes in den nationalen Ratifizierungsverfahren in den Vordergrund zu stellen, um ein gemeinsames Bewusstsein für die Gemeinschaft der Bürger und Bürgerinnen in der gesamten Union zu stärken
- 6. ersucht den Rat und die Kommission, eine geeignete Kampagnen- und Kommunikationsstrategie auszuarbeiten; erklärt sich bereit, zu dieser Strategie beizutragen;
- 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.